Es gibt tatsächlich wieder eine Abtreibungsdebatte. Der Spiegel berichtet:
Die Unionsfraktion kritisiert die Empfehlungen der von der Ampel eingesetzten Kommission zu Schwangerschaftsabbrüchen, Eizellspenden und Leihmutterschaft scharf. »Eine grundsätzliche Legalisierung von Abtreibungen würde dem Lebensrecht des Kindes entgegenstehen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zuwiderlaufen«, sagte Andrea Lindholz, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, dem SPIEGEL. »Es ist nicht einfach, eine ausgewogene Lösung für schwierige Situationen zu finden. Es ist aber völlig unmöglich, deshalb einfach alles zu legalisieren«, so die CSU-Politikerin.
Ich finde solche Kommissionen genau wie die Bürgerräte ja eines Parlaments unwürdig. Einigt euch halt in der Koalition und tut nicht so als hätte hier eine ganz objektive Kommission etwas ausgehandelt, was dann irgendeinen Mehrwert über eine politische Entscheidung hinaus hat.
Hier übrigens die Kommission:
Die von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann einberufene Kommission setzt sich aus 18 Expertinnen und Experten aus Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften zusammen.
Interessanterweise sind ein großer Teil Frauen, aber es geht ja auch um Reproduktion. Hier etwas dazu, wie sie sich zusammensetzt und wer was gemacht hat:
„Die Kommission wird in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) prüfen. Der Abschlussbericht der Kommission soll zwölf Monate nach Konstituierung vorgelegt werden.“
Die Arbeitsgruppe 1, Abtreibung, bestand nur aus 9 Frauen.
Die Arbeitsgruppe 2 hatte immerhin 3 Männer und 6 Frauen.
Natürlich, über Abtreibung dürfen Männer nicht mitreden. Vielleicht war das auch der Grund, warum man eine Kommission toll fand, im Parlament und den Ausschüssen sind zu viele Männer.
Der SPIEGEL hatte am Montag über den Abschlussbericht der »Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin« berichtet. Darin empfehlen die Expertinnen und Experten, Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen grundsätzlich zu erlauben. Auch Eizellspenden und Leihmutterschaft könnten unter bestimmten Voraussetzungen aus Sicht der Kommission legalisiert werden.
Bisher ist auch die Abtreibung bis zur 12. Woche möglich, aber (was einen geringen Unterschied macht) nicht legal. Das soll nunmehr anscheinend geändert werden und den „Mindeststandard“ darstellen.
Aus einem anderen Bericht:
Abtreibungen sollen nach Ansicht einer von der Bundesregierung beauftragten Kommission künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, der kommenden Montag vorgestellt werden soll.
Darin heißt es laut Magazin, dass die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft nicht haltbar sei. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand. Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben. Diese Grenze liege ungefähr in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation.
Also eine deutliche Ausweitung, was ja zu erwarten war. Das wäre so etwa bis zum 5 Monat.
Mutig ist natürlich die Aussage, dass „die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand hielten“. Immerhin sind die gegenwärtigen Regelungen die Umsetzung des letzten großen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema.
Aber natürlich: Das ist schon wieder eine ganze Weile her und heutige Richter können das anders sehen. Man kann davon ausgehen, dass es insofern zu einem neuen Urteil kommen wird, wenn dies so umgesetzt wird. Irgendjemand wird dagegen klagen würde ich vermuten.
Hier noch einmal ein Bild zur besseren Einordnung des Schwangerschaftsfortschritts:
Mir als Atheist soll es recht egal sein, ich muss keine Seele schützen und ob drei oder 5 Monate macht letztendlich keinen so großen Unterschied.
Thorsten Frei, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, warnt die Ampel davor, die Empfehlungen der Kommission umzusetzen. »Aus meiner Sicht ist es grundüberflüssig, wenn sich die Koalition jetzt mit so einem Thema beschäftigen würde«, sagte Frei am Dienstag. Sollte sich die Koalition die Vorschläge der Kommission zu eigen machen, »würden wir in Karlsruhe dagegen klagen«, kündigte der
CDU-Politiker an.
Und das ist auch richtig so. Ohne ein Urteil dazu wäre die ganze Sache viel zu wackelig. Dann wird man sehen, ob das Gericht seine Meinung ändern will oder nicht.
Seine Kollegin Lindholz hält schon die Zusammensetzung der von der Regierung eingesetzten Kommission für mangelhaft: »Die Arbeit der Kommission hat von Anfang an unter einem grundlegenden Makel gelitten: Die Experten haben fernab der Öffentlichkeit getagt, und allein die drei Ampelparteien konnten ihre Vorstellungen einbringen.« Dadurch bildeten die Vorschläge der Kommission von vornherein nicht die Debatte auf breiter gesellschaftlicher Basis ab. »Nicht der gesellschaftliche Konsens ist das Ziel der Ampel, sondern die Durchsetzung ihrer ideologischen Vorstellungen und damit einer Minderheit in diesem Land«, sagte Lindholz.
Ja. Das wäre eigentlich eine gute Gelegenheit gewesen einen gesellschaftlichen Konsens zu schaffen, wenn man schon eine Kommission einsetzt. Aber ich vermute, dass es mit CDU/CSU Stimmen wesentlich schwieriger gewesen wäre und man die AfD schon gar nicht hätte beteiligen können.
Aber wie gesagt: warum dann überhaupt eine Kommission, außer für die Show?
Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bis auf einige Ausnahmefälle grundsätzlich als rechtswidrig. Wenn sich die Schwangere einer Pflichtberatung unterzieht und danach drei Tage wartet, bleibt der Abbruch jedoch straffrei.
Diese Regelungen in Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs seien ein »kluger Kompromiss«, der »in der Gesellschaft ganz weitgehend akzeptiert wird«, so Lindholz. Frauen könnten nach der jetzigen Rechtslage selbstbestimmt entscheiden, dem Schutz des ungeborenen Lebens werde durch eine Beratungspflicht Genüge getan.
Die Beratungspflicht finde ich auch nicht so brilliant gelöst. Sich da von irgendwelchen religiösen Menschen etwas erzählen zu lassen, naja.
»Die Legalisierung von Leihmutterschaft muss ein absolutes Tabu bleiben«, fügte Lindholz hinzu. »Kinder sind keine Ware und Frauen nicht käuflich.« Die Vorstellungen der Ampelparteien seien »absolut deplatziert.«
Leihmutterschaft ist gerade für viele nicht intersektionale Feministinnen, also eher die alte Schule, ein rotes Tuch. Die heilige Mutterschaft wird zu einem Geschäft gemacht und eine Frau als Fabrik benutzt.
Zu dem Thema noch aus dem oben verlinkten Bericht:
Die Kommission sieht zudem Raum für Neuregelungen in den Bereichen Eizellspenden und
Leihmutterschaft. So sei es ethisch vertretbar, Eizellspenden in Deutschland zuzulassen, sofern die Legalisierung „auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet“. Bei der altruistischen, also uneigennützigen Leihmutterschaft liege es im Ermessen des Gesetzgebers, am bisherigen Verbot festzuhalten. In bestimmten Fällen könne sie aber zulässig sein.
Ich vermute mal das macht den Weg frei für Verwandte oder Freunde die das Kind austragen, es wird aber für „gewerbliche Leihmutterschaft“ bei dem Verbot bleiben.
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