12 Punkte Plan der FDP

Die FDP bewegt sich momentan dich an der 5% Grenze in den Umfragen und hat in der Ampelkoalition stark an Beliebtheit verloren. Nunmehr stellt sie einen neuen 12 Punkte Plan vor, der die Wirtschaft beleben soll.

Ich kommentiere mal los

1. Jahresbürokratieabbaugesetz einführen.
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Deshalb fordern wir – analog zum Jahressteuergesetz – die Einführung eines Jahresbürokratieabbau-gesetzes. So bekämpfen wir den Bürokratie-Burnout und bauen jährlich konsequent unnötige Vorschriften ab.

Bürokratieabbau ist gut. Aber darunter kann man sich so wenig vorstellen. Sie sollten ein paar konkrete Beispiele mit reinnehmen, bei denen man sieht, dass sie wirklich etwas bewegen wollen.

Oder wenigstens ein Ziel: „Wir bauen X.000 unnötige Stellen ab. Wir machen dies und das einfacher und unkomplizierter. Wir haben eine Umfrage unter Witschaftsunternehmen und Bürgern initiiert und werden alle Vorschläge, die dort mehrheitlich auflaufen prüfen, und wenn wenn nichts dagegen spricht in unser Abbauprogramm aufnehmen“

Vorteil dieser Version natürlich: Wer nichts sagt, der hält sich Koalitionen offen und muss nicht ins Detail gehen.

2. Reform des Bürgergelds.
Das Bürgergeld braucht eine Reform. Zumutbare Arbeitsangebote, auch sogenannte Ein-Euro-Jobs, müssen angenommen werden. Sanktionen für Verweigerer müssen zudem verschärft werden. Wer seinen Mitwirkungspflichten im Bürgergeld nicht nachkommt und beispielsweise zumutbare Arbeit ohne gewichtigen Grund ablehnt, sollte mit einer sofortigen Leistungskürzung von 30 Prozent rechnen müssen. Der verfassungs-rechtliche Spielraum für verschärfte Sanktionen muss ausgenutzt werden, bis hin zu einer vollständigen Streichung von Leistungen.

Da muss wirklich was passieren.  Das gegenwärtige System macht Arbeiten zu unattraktiv.
Und sie werden sich da mit den Grünen anlegen und denen etwas abverlangen. Das dürfte ihnen in der Abgrenzung helfen.

3. Moratorium für Sozialleistungen.

Für mindestens drei Jahre soll die Politik keine neuen Sozi-alleistungen beschließen. Ausgabenprogramme müssen konsolidiert werden. Bei der Berech-nung der Höhe der Grundsicherung (Bürgergeld) wird strikt die regelsatzbezogene Preisent-wicklung berücksichtigt. Für das Jahr 2025 ist daher eine Nullrunde zu erwarten.

Siehe Kommentar davor.

4. Steuerliche Vorteile für Überstunden.

Wer über die volle Arbeitszeit hinaus arbeitet und da-mit zu Wachstum und Fortschritt in unserem Land beiträgt, muss davon profitieren. Über-stunden und ausbezahlte Überstundenzuschläge sollen daher wie Bezüge aus einem Minijob oder besser behandelt werden.

Das finde ich interessant. Wobei es zu einem gewissen Missbrauch einlädt. Jede Überstunde gibt dann sehr viel mehr netto. Es erfordert vermutlich ein gutes Zeiterfassungssystem. Und – und ich meine das wurde auch schon so bestätigt – es ist effektiv nur für Vollzeitjobs umsetzbar, weil sonst alle nur noch 3/4 Jobs mit Überstunden haben. Was auch einen Effekt haben kann, der dazu führt, dass Leute mit Teilzeit weniger Überstunden machen (einmal weil sie das Gefühl haben dafür schlechter bezahlt zu werden und dann weil sich die Leute mit den Vollzeitjobs dann darauf stürzen). Es wird interessant für Leute, in deren Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden durch den Lohn abgegolten sind. Also leitende Angestellte, angestellte Rechtsanwälte oder Investmentbanker, die darauf hinarbeiten, dass sie irgendwann Partner werden oder andere Jobs dieser Art. Die werden sich neue Arbeitsverträge ausdenken müssen und dann eben jede Woche Überstunden abrechnen. Gibt es da wie beim Minijob eine Grenze, dann wird das natürlich wieder unattraktiver.
Was auch passieren wird: Der Gender Pay Gap (unbereinigt) wird steigen und wir werden lesen, dass es eine „Männergesetz“ ist und damit absolut unfair. Und Männer werden evtl noch mehr Überstunden machen.

5. Regelmäßige Anpassung des Einkommensteuertarifs und der Freibeträge.
Leistung und Arbeit müssen sich lohnen. Es darf nicht sein, dass Menschen durch die kalte Progression nach einer Gehaltserhöhung real weniger Geld zur Verfügung steht als vorher. Solche heimlichen Steuererhöhungen müssen vermieden werden. Die Steuerbelastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darf nicht weiter steigen. Für die Jahre 2025 und 2026 muss deshalb ein Inflationsausgleichsgesetz 2.0 beschlossen werden

Das klingt sinnvoll.

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6. Vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Dieser ist in erster Linie zu einer Steuer für die Wirtschaft geworden und benachteiligt Unternehmen im Wettbewerb. Der Solidaritätszuschlag soll in zwei Schritten abgeschafft werden: Zunächst soll eine Absenkung auf 3
Prozent erfolgen. 2027 soll der Solidaritätszuschlag dann vollständig entfallen und Unternehmen somit um 14,5 Milliarden Euro entlasten. Unser Ziel ist darüber hinaus, dass die effektive steuerliche Belastung von Unternehmensgewinnen maximal 25 Prozent beträgt.

Solidaritätszuschlag muss weg. Es war eine Sondersteuer, die nicht mehr zu rechtfertigen ist.
Der der steuerlichen Belastung von Unternehmensgewinnen bis 25% müsste man sich die Feinheiten anschauen.

7. Abschreibungserleichterungen des Wachstumschancengesetzes verlängern.

Die degressive Abschreibung soll bis 2029 fortgeführt werden. Bei einem Abschreibungssatz von 20 Prozent bedeutet dies für Unternehmen einen Liquiditätsgewinn von mehr als vier Milliarden Euro pro Jahr. Für Anschaffungen, die 5.000 Euro nicht überschreiten, soll es eine Gruppenabschreibung geben.

Kurz dazu:

Bei der degressiven Abschreibung wird ein Prozentsatz zugrunde gelegt, um den sich die Bemessungsgrundlage jährlich verringert. Hierfür dienen im ersten Jahr die Anschaffungskosten. Ab dem zweiten Jahr hingegen wendet man den Prozentsatz auf den Restbuchwert des vorangegangenen Jahres an. Da sich die Bemessungsgrundlage stetig verringert, sinken auch die Abschreibungsbeträge. Bei dieser Methode bleibt zum Ende stets ein Restbuchwert bestehen. Deshalb schreibt man im letzten Jahr der Nutzung den Restbuchwert bis auf 1 Euro Erinnerungswert vollständig ab.

8. Aussetzung des Deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Das nationale Lieferkettengesetz ist bis zum Inkrafttreten der EU-Lieferkettenrichtlinie und ist bis zu dessen Ersetzung durch das Umsetzungsgesetz der EU-Lieferkettenrichtlinie vollständig auszusetzen. Bei der Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie müssen alle Spielräume genutzt werden, um unverhältnismäßige und praxisferne Belastungen für die Wirtschaft zu verhindern.

Ein Lieferkettengesetz ist ein netter Gedanke, aber in der Praxis ein unglaublicher Bürokratieaufwand.  Was das EU-Lieferkettengesetz machen würde: Keine Ahnung. Vielleicht wird es besser auch ausgesetzt.

9. Baukosten senken.

Wir fordern ein Moratorium für neue Vorgaben und Bürokratieanforderungen im Baubereich, die Kosten erhöhen. Prozesse und Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Dachgeschossen und zur Dachaufstockung sollen vereinfacht werden. Schriftformerfordernisse sollen entfallen, um digitale Bauanträge zu verbessern.

Man sollte vielleicht sogar eher welche Abbauen. Und sich überlegen, ob man nicht auch Förderungen umstellt, die momentanen hohen Standards an Niedrigenergiehäuser erhöhen ganz nach dem Ertragsgesetz die Baukosten stark bewirken aber nicht so viel mehr als die billigere Stufe davor.

10. Förderung Erneuerbarer Energien schnellstmöglich beenden.

Wir wollen Erneuerbare Energien endgültig in den Markt übernehmen und die EEG-Förderung beenden. Es müssen kurzfristig alle Möglichkeiten für Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen im EEG genutzt werden. Dazu können beispielsweise die Abschaffung der Vergütung von negativen Strompreisen oder die Senkung der Höchstpreise dienen. Wir wollen die Nutzung der heimischen
Energiereserven ausweiten.

Die Energiewende klappt nicht und ist zu teuer.

11. Rente mit 63 abschaffen und Arbeitsanreize für ältere Menschen steigern.

Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte entzieht dem Arbeitsmarkt wertvolle Fachkräfte. Angesichts des Fachkräftemangels können wir uns die sogenannte „Rente mit 63“ nicht leisten. Wir wollen den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung nach Erreichen der Regelarbeitsgrenze streichen. Wenn der oder die Beschäftigte keine freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung leisten möchte, sollte auch der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nach Erreichen des Renteneintrittsalters entfallen. Wer länger arbeiten möchte, soll dies unter attraktiven Bedingungen auch machen können. Ziel ist ein wirklich flexibler Renteneintritt nach schwedischem Vorbild.

„Arbeiten im Alter interessanter machen“ ist wahrscheinlich auch nur was für bestimmte Berufe. Aber gerade hochqualifizierte in eher „geistigen Berufen“ können da sicherlich noch einiges an Erfahrung einbringen. Der Rentenkasse könnte es zugute kommen. Wie genau die Schweden das machen weiß ich allerdings auch nicht-

12. Offensive zur Entfesselung von Innovationskräften.

Für eine erfolgreiche Wirtschaftswende ist entscheidend, dass wir dauerhaftes Produktivitätswachstum erreichen. Dafür müssen wir die Deutschland innewohnenden Innovationskräfte durch Technologieoffenheit entfesseln. Etwa im Bereich der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie in der Gen- und Biotechnologie hemmt innovationsfeindliche Regulierung Fortschritt, Investitionen in Forschung
und Entwicklung sowie Wertschöpfung. Hier sind kurzfristige Anpassungen möglich und nötig. Für die Kernfusion fordern wir die Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel eines Fusionsgesetzes.

Das sind ja größtenteils leere Formeln. Mal sehen wie sie die konkret mit Leben füllen.