Neues Namensrecht – Dop­pel­namen für alle

Etwas unbemerkt hat sich auch das Namensrecht geändert:

Wer seinen Namen ändern will, erhält von nun an mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag stimmte am Freitag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Die AfD votierte dagegen.

Der individuelle Name einer Person ist ein zentraler Bestandteil ihres verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts. Jetzt sollen Paare mehr Möglichkeiten bei der Namenswahl bekommen. Das geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht“, heißt es in dem neuen Gesetz. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Namensrechts beschlossen.

So sollen Ehepaare künftig einen gemeinsamen Doppelnamen aus beiden Nachnamen wählen könnenund ihren Kindern auch einen Doppelnamen geben können, auch dann, wenn die Eltern den Doppelnamen selbst gar nicht annehmen. Das Verbot langer Namensketten (z.B. Familie Müller-Meier-Schmitz), bleibt allerdings auch nach der Gesetzesänderung erhalten. Die Verwendung eines Bindestrichs bei Doppelnamen bleibt möglich, ist jedoch nicht mehr vorgeschrieben.

Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Justizminister Marco Buschmann erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Die Änderung des Namens bei Minderjährigen erfordert zusätzlich, dass sie im Haushalt des Elternteils leben, dessen Namen sie annehmen wollen. Kinder über fünf Jahre müssen der Namensänderung zustimmen. Grundsätzlich soll die Namensänderung bei minderjährigen Kindern aber nicht erfolgen, wenn der andere Elternteil dagegen ist.

Also wenn ich es richtig verstanden habe, dann können Frau Müller und Herr Schmidt ihre Namen behalten und ihre Kinder den Nachnamen Müller-Schmidt oder Müllerschmidt annehmen.

Ob die Lösung über Doppelnamen so glorreich ist weiß ich nicht, aber es löst immerhin das Problem, dass die Kinder nur ganz patriarchal nach dem Vater heißen.

Die Einbenennungen gibt es schon jetzt, aber sie sind gegen den Willen des anderen Elternteils mit Sorgerecht sehr schwierig. Die Möglichkeit, dass bei Volljährigkeit einfach zu machen ist vermutlich der Traum jedes Elternteils, der seine Kinder von dem anderen Elternteil entfremdet hat und ihm dann auch noch den Namen des anderen Elternteils wegnimmt.

Wobei die Frage ist, ob das so viele Kinder machen wollen, immerhin werden sie sich auch an den Namen gewöhnt haben