Kindergrundsicherung

Die Ampel scheint sich jetzt wohl auf ein Konzept zur Kindergrundsicherung geeinigt zu haben. Aber so richtig ist den meisten denke ich nicht klar, was das eigentlich in der Praxis genau ist.
Ich habe mal das hier gefunden:

Wie soll die Grundsicherung aussehen?

Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bürgergeld und der Sozialhilfe: In Deutschland gibt es eine Vielzahl finanzieller Leistungen des Staates für Familien. Das macht es für Betroffene oft unübersichtlich. Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 bestehende Leistungen zusammenfassen. Dadurch sollen auch Familien erreicht werden, die bisher wegen bürokratischer Hürden oder Unkenntnis die ihnen zustehenden Gelder nicht abrufen.

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Bestandteilen bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem nach Alter gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt. Der Garantiebetrag soll statt des Kindergelds gezahlt werden. Volljährige Kinder sollen ihn selbst erhalten können.

Darüber hinaus soll es nach Alter der Kinder und Einkommen der Eltern gestaffelte Zusatzbeiträge geben, die die jeweiligen Bedarfe berücksichtigen. Ziel sei es, dass „alle Kinder und Jugendliche profitieren und ihre Ansprüche ohne bürokratische Hürden geltend machen können“, heißt es in der Einigung der Ampelkoalition.

Gibt es mehr Geld für Familien?

Zu den Kosten der Kindergrundsicherung heißt es: Für die Zusammenführung der Leistungen sowie Verwaltungskosten sind 2,4 Milliarden Euro vorgesehen. Zu möglichen konkreten Erhöhungen von Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Kindergrundsicherung gibt es aber keine Aussagen.

Durch eine Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums würden sich aber Regelbedarfe in der zweiten Säule der Kindergrundsicherung – dem sogenannten Zusatzbetrag – erhöhen. Konkrete Daten lägen hierzu erst nach Berechnungen durch das Statistische Bundesamt vor. Das sei eine Verbesserung, erklärte Familienministerin Lisa Paus.

Es werde jedoch keine generellen Leistungserhöhungen geben, betonte Finanzminister Christian Lindner. Er wolle vor allem Anreize setzen, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, sagte der FDP-Politiker.

Wie kann die Kindergrundsicherung beantragt werden?

Die Kindergrundsicherung soll online beantragt werden können. Zuständig sein soll der „Familienservice der Bundesagentur für Arbeit“. Die Familienkassen sind bereits heute etwa für die Auszahlung des Kindergelds zuständig. „Damit werden alle Kinder unabhängig von dem Erwerbsstatus der Eltern gleichbehandelt und Stigmatisierungen verhindert“, so heißt es im Einigungspapier der Ampelkoalition.

Außerdem soll es einen „Kindergrundsicherungs-Check“ geben, womit Eltern einfach überprüfen können, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat.

Aus familienrechtlicher Sicht wäre insbesondere interessant, wie diese Zahlungen sich zu Unterhalt verhalten. Kindergeld wird ja laut der Düsseldorfer Tabelle hälftig auf den Unterhalt angerechnet, damit beide Eltern davon profitieren. Wird das bei den „Zusatzzahlungen“ genau so sein?

Oder ist es eher wie bisherige Leistungen des Sozialamtes bzw der Arbeitsagentur und in der Höhe in der Sozialleistungen ersetzt werden geht der Anspruch auf Unterhalt gegen den Unterhaltspflichtigen auf das jeweilige Amt über?