Und die KI-Zusammenfassung:
- Die Bühne wird zum Gerichtssaal umgestaltet (mit Richtertisch, Zeugenstand, Videoleinwänden etc.).
- Es gibt keine Schauspieler und keinen auswendig gelernten Text.
- Stattdessen treten echte Personen auf: Jurist:innen, Expert:innen, Politiker:innen, Journalist:innen, Aktivist:innen und „normale“ Bürger:innen.
- Das Ganze ist als fiktives Gerichtsverfahren strukturiert, das aber sehr nah an realen juristischen Abläufen orientiert ist.
Zentrale Anklagepunkte (Hauptthemen)Die Verhandlung dreht sich vor allem um die Frage:
Weitere diskutierte Nebenfragen (in separaten „Fällen“):
- Verherrlicht die AfD Gewalt?
- Sind rechtsextreme und faschistoide Positionen in der Partei systemisch?
- Rassismus, Hass und Gewalt gegen Minderheiten
- (Teilweise auch:) Verantwortung von Tech-Konzernen / Social-Media-Regulierung (z. B. Verbot für unter 16-Jährige)
Wichtigste Rollen (real existierende Personen)
- Vorsitzende Richterin: Herta Däubler-Gmelin (ehem. Bundesjustizministerin)
- Anklage / Staatsanwaltschaft: u. a. Gabriele Heinecke (bekannte linke Anwältin)
- Verteidigung: u. a. Personen aus dem konservativen/rechten Spektrum
- Zeug:innen / Sachverständige (Auswahl): Frauke Petry (ex-AfD), Joanna Cotar, Harald Martenstein, Carsten Brosda (Kultursenator Hamburg), Correctiv-Journalist:innen, AfD-nahe Influencer, Susan Neiman, Michel Abdollahi u.v.m.
- Geschworenenjury: 7 normale Hamburger Bürger:innen (repräsentativ ausgelost)
Ablauf (sehr grob)
- Eröffnungsplädoyers (Anklage + Verteidigung)
- Zeugenverhöre & Befragungen (über mehrere Tage)
- Plädoyers / Schlussreden
- Beratung & Urteilsverkündung durch die Jury (am Sonntagabend, 15. Feb. 2026)
Urteil der Jury (fiktiv, aber symbolisch sehr beachtet)
- 5:2-Stimmen → Ja zur Prüfung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht
- Zusätzlich: Mehrheit für Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung
- Keine Mehrheit für ein sofortiges Verbot (also differenziertes, kein klares „Verbot jetzt!“)
Charakter des AbendsViele Besucher und Kritiker beschreiben es als nüchtern-sachlich, stellenweise spröde, aber inhaltlich extrem spannend und emotional aufwühlend – weil reale politische Konflikte der Jahre 2024–2026 fast unvermittelt aufeinandertreffen.Kurz gesagt: Es war der Versuch, die hochbrisante Verbotsdebatte aus den Talkshows und Zeitungsspalten herauszuholen und sie in einem quasi-juristischen, aber künstlerisch gerahmten Setting durchzuspielen – mit echten Konsequenzen für die Argumentationskultur, aber ohne reale Rechtskraft.
- Milo Rau (Regisseur/Idee): Eröffnete mit der Kernfrage, ob die Demokratie „Stück für Stück zerpflückt“ werden dürfe. Er betonte, dass der Prozess nicht nur gegen die AfD, sondern gegen ein gesellschaftliches Klima richte, in dem rechter Hass, Hetze und Gewalt gedeihen. Die AfD stehe dabei an vorderster Front.
- Gabriele Heinecke (Anklage / Staatsanwaltschaft): Plädierte klar für ein Verbot. „Ein Verbot der AfD ist geboten und möglich. Das Verfahren muss durchgeführt werden, ehe es zu spät ist.“ Sie argumentierte mit aggressiv-kämpferischem Verhalten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (Art. 21 GG), Verherrlichung von Gewalt und systemischem Rassismus.
- Liane Bednarz (Verteidigung): Betonte die hohen Hürden eines Verbots und warnte vor Missbrauch des Instruments gegen politische Gegner.
- Carsten Brosda (Hamburger Kultursenator, Eröffnungsrede): Hoffte, der Prozess helfe, die Schutzwürdigkeit der Demokratie neu zu verankern und die Gesellschaft zu sensibilisieren.
Wichtige Zeugenaussagen / Sachverständigen-Beiträge (Samstag & Sonntag)
- Frauke Petry (ehem. AfD-Co-Vorsitzende): Verteidigte die Partei als demokratische Kraft, die Kritik an Migration und Islam äußere. Sie distanzierte sich teilweise von späteren Entwicklungen (z. B. völkisch-nationalistische Strömungen), betonte aber, die AfD sei keine Bedrohung für die Verfassung.
- Harald Martenstein (Publizist/Kolumnist): Sein Plädoyer gegen ein Verbot ging viral. Kern: Ein AfD-Verbot wäre „das Ende der Demokratie“, da man mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, diese gerade abschaffe. Der „Kampf gegen rechts“ sei eigentlich ein Kampf gegen die Demokratie selbst – Verbote schaffen Präzedenzfälle für Zensur und Ausschluss missliebiger Meinungen.
- Correctiv-Journalist (z. B. Jean Peters o. Ä.): Beschreibungen von Recherchen (z. B. Potsdam-Treffen), die zeigten, dass AfD-Funktionäre „Remigration“ (Vertreibung von Millionen Menschen) planten. Betonte systemische rechtsextreme und faschistoide Positionen in der Partei.
- Susan Neiman (Philosophin): Argumentierte philosophisch gegen Rassismus und für den Schutz von Minderheiten; sah in der AfD eine Gefahr für die Menschenwürde.
- Joana Cotar (AfD-Politikerin): Betonte, die Partei kämpfe für Freiheit und gegen Überwachung; ein Verbot wäre undemokratisch und würde Wähler entrechten.
- Pauline Voss (stellv. NIUS-Chefredakteurin): Verteidigte konservative/rechte Positionen als legitim; kritisierte die Anklage als einseitig und „linkslastig“.
- Michel Abdollahi (Moderator): Sprach über mediale Dynamiken und Hass im Netz; thematisierte auch Verantwortung von Plattformen.
- Andere Zeugen (u. a. Andreas Kemper, Jason Stanley, Gilda Sahebi): Brachten Belege für rassistische Äußerungen, Verbindungen zu Neonazis und Gewaltverherrlichung; andere (z. B. konservative Historiker) warnten vor Überreaktion und Historisierung des Verbotsinstruments.
Schlussplädoyers & Urteilsverkündung (Sonntagabend)
- Anklage (Heinecke u. a.): Abschließende Betonung, dass die AfD die Schwelle zu verfassungsfeindlichem Handeln überschritten habe – ein Verbot sei nicht nur möglich, sondern geboten, um die Demokratie zu schützen.
- Verteidigung: Betonte Verhältnismäßigkeit, freie Meinungsäußerung und die Gefahr, dass ein Verbot die Polarisierung weiter antreibe.
- Jury-Urteil (7 Hamburger Bürger:innen): Differenziert und knapp:
- 5:2 dafür, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden soll.
- Mehrheit für Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung.
- Keine Mehrheit für ein sofortiges Verbot (also kein klares „Verbot jetzt“).
Der Prozess war bewusst ausgewogen gestaltet (rechte und linke Stimmen), blieb aber nüchtern-juristisch und emotional aufwühlend. Viele Beiträge sind in Ausschnitten auf YouTube (Thalia-Kanal) oder in Artikeln (NZZ, WELT, NDR) nachlesbar/nachhörbar.
- Ein Verbot wäre das Ende der Demokratie
Ein Verbot einer Partei mit signifikanten Wähleranteilen (Millionen Stimmen) entziehe dem Staat seine demokratische Legitimation. Deutschland würde sich dadurch in ein autoritäres Regime verwandeln. Historisch sei genau diese Begründung („wir retten die Demokratie“) eine der beliebtesten bei denen gewesen, die die Demokratie anschließend abgeschafft haben. - Mit der Verteidigung der Demokratie kann man sie abschaffen
Der zentrale Satz, der viral ging: „Mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, kann man die Demokratie auch abschaffen.“ Der „Kampf gegen rechts“ sei in Wahrheit ein Kampf gegen die Demokratie selbst, weil er demokratische Mechanismen (Wahl, freie Meinungsäußerung, Opposition) außer Kraft setze. - Populismus ist kein Schimpfwort
Das abwertend gebrauchte Wort „Populismus“ suggeriere fälschlich, es sei ein Fehler, beim Regieren auf die Zustimmung der Bevölkerung zu achten. Demokratie bedeute aber gerade, dass Mehrheiten entscheiden – auch wenn einem die Mehrheit inhaltlich nicht gefalle. - Begriffliche Differenzierung nötig
Man müsse klar unterscheiden zwischen- „rechts“ (legitime konservative Positionen)
- „rechtsradikal“ oder verfassungsfeindlich (z. B. Beseitigung der Meinungsfreiheit, Entzug von Grundrechten für Teile der Bevölkerung).
Nur Letzteres rechtfertige staatliche Maßnahmen – ein pauschales Parteiverbot sei unverhältnismäßig und gefährlich.
- Warnung vor Präzedenz und Intoleranz
Ein solches Verbot schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall: Wer heute die AfD verbiete, könne morgen jede andere unliebsame Kraft ausschließen. Demokratie heiße aushalten, Widerspruch zulassen – auch wenn er schmerzhaft sei. Der Schauprozess selbst zeige bereits, wie intolerant Teile der Gesellschaft mit abweichenden Positionen umgingen.
Wirkung & RezeptionDie Rede wurde in konservativen/rechten Medien als „Jahrhundert-Rede“ oder „Hammer-Rede“ gefeiert und erreichte Millionen Aufrufe (YouTube-Ausschnitte, Social Media). Kritiker warfen Martenstein vor, rechte Talking Points zu bedienen und die reale Gefahr der AfD zu verharmlosen. Im Saal herrschte teils angespannte Stille oder offene Ablehnung – was Martenstein als Beleg für seine These nutzte: Wer Toleranz predige, müsse sie auch praktizieren.Die Rede ist in voller Länge (oder langen Auszügen) bei NZZ, WELT, Cicero und auf YouTube (Thalia-Kanal oder Mitschnitte) nachzulesen/nachzuhören. Sie gilt als einer der emotionalsten und argumentativ schärfsten Beiträge des gesamten dreitägigen Formats.
- Frauke Petry (ehem. AfD-Co-Vorsitzende)
- Joana Cotar (ehem. AfD-Bundestagsabgeordnete, jetzt parteilos)
- Harald Martenstein (Publizist/Kolumnist)
- Pauline Voss (stellv. NIUS-Chefredakteurin)
- Eric Ahrens aka Andrew Y. (AfD-naher Influencer/Aktivist)
- Susan Neiman (Philosophin, Einstein Forum)
- Andreas Rödder (Historiker)
- Valentin Schwarz (Regisseur/Opernregisseur)
- Volker Weiß (Historiker/Rechtsextremismus-Forscher)
- Jean Peters (Correctiv-Journalist)
- Michel Abdollahi (Moderator/Journalist)
- Carsten Brosda (Hamburger Kultursenator)
- Peter Hoeres (Historiker)
- Ingo Hasselbach (ehem. Neonazi, Aussteiger)
- Robert Farle (Jurist/Rechtswissenschaftler)
- Kathrin Groh (Juristin)
- Feroz Khan (nicht näher spezifiziert in Berichten, mögl. Aktivist)
- Aaron Korn / Jens Lehrich / Rainer Mülhoff (verschiedene Expertenpositionen)
Zusätzlich gab es Beiträge von Correctiv-Vertretern (z. B. zu Recherchen wie Potsdam-Treffen) und anderen Journalist:innen/Aktivist:innen. Einige vorgesehene Namen (z. B. Maximilian Krah, Benedikt Kaiser, Ellen Kositza) wurden in Berichten erwähnt, aber nicht alle traten letztlich auf oder wurden abgesagt.Die Auswahl war bewusst breit und ausbalanciert (rechts/konservativ vs. links/antifaschistisch), um echte Debatten zu provozieren. Die vollständige Liste findet sich auf der Thalia-Theater-Website (Produktionsseite zum Stück).