Bayern stellt klar, dass Gendern an Schulen, Hochschulen und Behörden nicht der normalen Sprache entspricht und daher nicht zu verwenden ist

Eine Regelung zum Gendern in Bayern geht gerade durch die Presse:

Mit Sternchen, Unterstrich und Binnen-i ist in Bayern ab sofort Schluss. An Schulen, Hochschulen und in Behörden ist die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten.

Das Kabinett beschloss am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, diese Regelung sei nun aber nochmals „klarstellend ergänzt“ worden, hieß es weiter.

Hier die bisherige Vorschrift:

§ 22 Sprachliche Gestaltungsregeln
(1) 1Dienstliche Schreiben sollen höflich, klar und für den Empfänger verständlich sein sowie Fremdwörter möglichst vermeiden. 2Sachdarstellungen und Rechtsausführungen sind auf das Wesentliche zu beschränken; es ist auf das einzugehen, was der Empfänger vorgebracht hat. 3Insbesondere in belastenden Schreiben ist unbeschadet des Art. 39 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durch eine sachgerechte Begründung anzustreben, die Entscheidung für den Empfänger verständlich und nachvollziehbar zu machen.
(2) Schreiben sollen grundsätzlich im persönlichen Briefstil mit Anrede und Schlussformel verfasst werden, es sei denn, der Briefstil ist nach Inhalt und Zweck des Schreibens nicht angebracht.
(3) Rechts- und Verwaltungsvorschriften in dienstlichen Schreiben sollen nach den für die Redaktion von Vorschriften geltenden Richtlinien zitiert werden.
(4) Abzukürzende Wörter werden beim erstmaligen Gebrauch ausgeschrieben und die Abkürzung in Klammern angegeben, es sei denn, die Abkürzung ist allgemein üblich oder es kann davon ausgegangen werden, dass ihre Bedeutung dem Empfänger bekannt ist.
(5) Im dienstlichen Schriftverkehr und in der Normsprache wenden die Behörden die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung an.
Herrmann: „Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden.“ Diese Regelung wurde nun nochmals durch eine Anpassung der AGO klarstellend ergänzt: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig“, so Herrmann. Das gelte unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen.

Sprache muss klar und verständlich sein

„Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Es gehe mit dem Verbot aber auch darum, die „Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten“. Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung. In bestimmten gesellschaftlichen Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der Sprache, die nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar seien.

„viele Missionarische Nutzer“ ist hübsch gesagt. In der Tat leben dort Leute ihre ganz bestimmten Vorstellungen davon wie man richtig zu sprechen habe, aus. Und gerade bei einer Position wie Lehrer stehen sie auch in einer Machtposition bei der Kinder vermuten können, dass sie das dann eher auch so umsetzen müssen.

Rein politisch hat die CSU da glaube ich die Mehrheit hinter sich. Und wenn man dann noch Leute, die ohne Gendern nicht können, dazu bringt das Bundesland zu wechseln dürfte das auch kein Schaden sein. Jeder, der sich zum Gendern bekehren lässt ist im Zweifelsfall kein CSU Wähler

Mehrgeschlechtliche Schreibweisen unzulässig

Demnach seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. „Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen“, teilte die Staatskanzlei weiter mit.

Ich würde Bayern zustimmen, dass entsprechende Zeichen in öffentlichen Schreiben nichts verloren haben. Wobei ich mich auch nicht erinnern kann das in meiner Gegend mal gesehen zu haben in Behördenschreiben. Ob Lehrer das verwenden wäre interessant. Dort kenne ich die Doppelformen Schülerinnen und Schüler im internen Gebrauch, aber das geht ja noch.

Bayerische Lehrer dürfen nicht mehr gendern

„Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen“, betonte Herrmann. Im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben für Eltern und der kompletten internen Kommunikation und auch im Unterricht. Das sei eine klare und konsequente Linie, „die wir mit Augenmaß verfolgen.“ Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt werde, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache verzichte.

Gut. Aber das wird bestimmt noch die Gerichte beschäftigen. Mal sehen, was man da noch hört. Gerade in Schulen braucht man solchen Aktivismus nicht und eine klare Sprache.

Gendern wird als Eingriff empfunden, der die Verständlichkeit stört

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.

Kultusministerium wird Schulen informieren

Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Daher werde das Kultusministerium die Schulen über die auch für sie neu geltenden präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.

Mal sehen, was da noch kommt.

 

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