Änderungen im Unterhaltsrecht in der Schweiz

Anscheinend wird in der Schweiz der Unterhalt verändert:

Sobald eine Scheidung ansteht, beginnt das grosse Rechnen: Wer zahlt wie viel? Als Anschauungsbeispiel eignet sich eine vierköpfige Familie im oberen Mittelstand: Der Mann arbeitet zu 100 Prozent und verdient als Bankangestellter 12 000 Franken im Monat. Weil diese Familie eine traditionelle Rollenteilung pflegt, kümmert sich die Mutter, eine ausgebildete Primarlehrerin, bis zur Trennung vollzeitlich um die beiden Kinder im Alter von sechs und zehn Jahren.

Eine übliche Scheidungsvereinbarung sah laut Rechtsexperten bis vor kurzem so aus: Der Mann leistet eine Unterhaltszahlung in der Höhe von geschätzt 6900 Franken im Monat. Davon entfallen 3000 Franken auf den Kindesunterhalt, um die laufenden Kosten des Nachwuchses zu decken. Der Rest geht an die Mutter, die sich als Hausfrau um die beiden Kinder kümmert.

Die Gerichte sind jeweils davon ausgegangen, dass eine verheiratete Frau, die Kinder betreut, Anspruch darauf hat, ihren ehelichen Lebensstandard auch nach der Scheidung bis zur Pensionierung weiterzuführen.

Das zumindest für eine gewisse Zeit der eheliche Lebensstandard gehalten werden soll ist auch in Deutschland der Fall. Üblicherweise arbeitet man mit einer Faustformel von „Ehezeit geteilt durch 3“. Das wird dann angepasst je nach dem Verlauf der Ehe. Der BGH hat angedeutet, dass dabei die Zeit um so kürzer angesetzt wird um so eher keine beruflichen Nachteile eingetreten sind für denjenigen, der Unterhalt will.

Doch inzwischen hat sich diese Auffassung radikal gewandelt: Neu gilt für geschiedene Mütter der «Primat der Eigenversorgung». Womit beide Partner nach der Trennung grundsätzlich für den eigenen Unterhalt aufkommen müssen und die Zahlungen des Mannes deutlich tiefer ausfallen.

Im vorliegenden Fall wird für die Frau eine Teilzeitarbeit von 50 Prozent als zumutbar angesehen. Als Lehrerin kommt sie in diesem Pensum auf einen angenommenen Lohn von 3500 Franken im Monat: Somit dürften die Unterhaltszahlungen des Vaters laut Experten auf rund 4800 Franken sinken.

6900 oder 4800 Franken: Die Differenz im Beispiel ist massiv. Doch wie ist es möglich, dass sich die rechtliche Praxis innert kurzer Zeit so stark verändert? Die auf Scheidungsrecht spezialisierte Anwältin und Buchautorin Margherita Bortolani-Slongo spricht von einer «klaren Kehrtwende»: «Die Justiz meint es ernst mit der Gleichberechtigung: Heute hat die Ehe nicht mehr automatisch die Funktion einer Lebensversicherung für die Frauen, wie das früher häufig der Fall war.»

Das klingt etwas so als würde man jetzt erst in der Schweiz einiges umsetzen, was in Deutschland schon länger der Fall ist, etwa Erwerbsobliegenheiten für Leute, die Unterhalt wollen.

Dabei kommt es in Deutschland insbesondere darauf an, wie alt zu betreuende Kinder sind, wenn diese im Residenzmodell betreut werden. Gerade wenn beide Kinder zur Schule gehen wird man wohl auch eine 50% Stelle für möglich halten und der Anwalt wird üblicherweise schauen, welche Nachmittagsbetreuungen auf der Internetseite der Schule zu finden sind und verlangen, dass diese genutzt werden, damit evtl noch eine umfassendere Stelle angetreten werden kann. Dabei gilt, dass es egal ist, ob die Frau tatsächlich dort arbeitet, ihr wird, wenn sie nicht nachweisen kann, dass sie trotz aller Bewerbungen keine Stelle gefunden hat, ein fiktives Einkommen unterstellt.

Die Kinder profitieren

Umgekehrt würden die Väter bei der Kinderbetreuung stärker in die Pflicht genommen, was Bortolani-Slongo positiv beurteilt: «Die neue Rechtsprechung ist zum Wohle der Kinder – deren Anspruch, auch eine väterliche Alltagsbetreuung zu bekommen, ist bisher zu oft vernachlässigt worden. Dass nun beide Elternteile für das Finanzielle wie auch für die Erziehung zuständig sind, sehe ich deshalb als wichtigen Fortschritt.»

Das Bundesgericht hat diesen Wandel mit mehreren spektakulären Leiturteilen geprägt. Der jüngste Fall betrifft ein geschiedenes Paar aus dem Kanton Zürich. Das Obergericht hatte den Mann dazu verpflichtet, Unterhaltsbeiträge von mehr als 10 000 Franken pro Monat zu bezahlen sowie 4800 Franken der Wohnkosten zu übernehmen.

Worauf der Mann Beschwerde erhob: Er argumentierte, seine gut ausgebildete Ex-Frau könne selbst für ihren Unterhalt aufkommen. Das höchste Gericht gab ihm recht und entschied, dass die Betreuung von Kindern allein nicht mehr genügt, um einen nachehelichen Unterhaltsanspruch zu rechtfertigen.

Zur Begründung hielt das Gericht fest, die Frau habe sich nach der Trennung freiwillig dazu entschieden, auf einen beruflichen Wiedereinstieg zu verzichten und sich ganz der Kinderbetreuung zu widmen. Der entscheidende Punkt liege darin, dass die Justiz heute viel höhere Hürden anwende, um eine Ehe als lebensprägend einzustufen, sagt der auf das Familienrecht spezialisierte Anwalt Diego Stoll. «Früher gingen die Gerichte vermutungsweise von einer lebensprägenden Ehe aus, wenn die Verheirateten gemeinsame Kinder hatten oder die Ehe über zehn Jahre gedauert hat.»

Immer schwer ausländische Rechtssysteme nach einem Artikel zu beurteilen. Es klingt so als hätte man dort bisher darauf abgestellt, dass eine Frau, die in der Ehe die Kinder erzogen hat und vom Geld des Mannes gelebt hat, diesen Lebensstil fortsetzen kann, wenn er lang genug anhält und nicht arbeiten muss. Das wird jetzt anscheinend aufgegeben.
Das ist in Deutschland glücklicherweise schon länger der Fall. Hier kann allerdings ein Unterhaltsanspruch abweichend von der „geteilt durch drei“-Formel permanent werden, wenn die Ehe über 25 Jahre dauerte (dann allerdings unter Berücksichtigung von Einkommen bzw fiktiven Einkommen)

Gerichte erwarten, dass Mütter arbeiten

Die Justiz macht damit einen Schritt in Richtung Gleichstellung. Doch gleichzeitig steigt die rechtliche Unsicherheit. Für die Gerichte sei die Umsetzung sehr anspruchsvoll, erklärt Stoll. «Sie müssen in jedem einzelnen Fall abklären, ob eine Ehe das Leben der beiden Partner nachhaltig geprägt hat oder nicht. Wobei in der Regel beiden Ehegatten ein Vollzeitpensum zugemutet wird, wenn sie keine Kinder betreuen.»

Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Ist es in Deutschland aber auch erst ab Ablauf des Trennungsjahres bzw Einreichung der Scheidung.

So hat die Justiz auch die «45er-Regel» beerdigt: Bisher nämlich konnten geschiedene Frauen annehmen, dass eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach dem 45. Altersjahr als nicht mehr zumutbar angesehen wurde. Was dazu führte, dass Scheidungsanwälte ihren Klientinnen explizit davon abrieten, in diesem Alter noch einen Job anzunehmen.

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie lange sich solche weiblichen Privilegien halten. Ab 45 kann man nicht mehr arbeiten? Warum?

Wie sehr sich die Verhältnisse geändert haben, zeigt die Argumentation des Basler Appellationsgerichts: «Es ist davon auszugehen, dass ein grosser Teil der Mütter trotz Kinderbetreuung in der Lage ist, ihr familienrechtliches Existenzminimum mit ihrem eigenen Erwerbseinkommen zu decken.»

Um gewisse Leitplanken für die neue Rechtspraxis zu setzen, hat das Bundesgericht mit dem Schulstufenmodell definiert, ab wann der betreuende Elternteil einer Arbeit nachgehen muss. Demnach wird ab dem Eintritt des jüngsten Kindes in die obligatorische Schulpflicht (in vielen Kantonen ist dies bereits der Kindergarten) auch von der Mutter ein Arbeitspensum von 50 Prozent erwartet.

Ab der Oberstufe sind bereits 80 Prozent gefordert, und mit dem 16. Geburtstag steigt das vorausgesetzte Pensum auf 100 Prozent. Dies bedeutet eine erhebliche Verschärfung zu früher, als ein Wiedereinstieg in den Beruf bis zum 10. Altersjahr des Kindes warten konnte.

Das erinnert etwas an das Stufenmodell, welches früher im Unterhaltsrecht galt:

Bis zum 8. Lebensjahr des Kindes muss die geschiedene Mutter gar nicht arbeiten, bis zum 15. Lebensjahr nur Teilzeit. Wegen dieser Zeitabschnitte auch das „0-8-15“-Modell genannt. Das wurde ab 2008 (mit erheblichen Widerstand der Rechtsprechung, bis dann der BGH ein Machtwort sprach) abgeschafft.

Die Ehe verliert an Popularität

Dieser Kurswechsel der Justiz sorgt für heftige Debatten: Soll man bei Scheidungen die Behandlung von Frauen und Männern angleichen? Eine skeptische Haltung vertritt Nadine Hoch, Geschäftsleiterin der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen: «Das Bundesgericht greift mit diesen Leiturteilen der gesellschaftlichen Realität vor. Denn die meisten Paare, insbesondere wenn sie Kinder haben, sind weit von einer egalitären Rollenverteilung entfernt.»

Es sei nicht die Aufgabe der Justiz, Gleichstellungspolitik zu betreiben, kritisiert Hoch. Anstatt beim Scheidungsrecht anzusetzen, solle man zuerst für einheitliche Rahmenbedingungen sorgen. Namentlich gelte es der Tatsache Rechnung zu tragen, dass bei Kindern nach wie vor die Mütter ihr Arbeitspensum reduzierten, während die meisten Väter keine Einbusse ihres Einkommens erlitten. Um diese Ungleichheit zu reduzieren, brauche es eine Individualbesteuerung, eine nationale Elternzeit sowie ein besseres Angebot bei der Kinderbetreuung.

Immer wieder interessant: Wenn neue Regeln dazu führen, dass Frauen mehr arbeiten, dann reget sich Protest. Dabei sollte es ja eigentlich als wichtiger Schritt angesehen werden.

Neue Familienformen seien eine gesellschaftliche Realität – genauso wie die Ehe an Bedeutung verliere, sagt Nadine Hoch. «Ich halte es für problematisch, wenn die Lasten- und Risikoteilung bei Paaren nach einer Trennung ungleich verteilt wird: Anstatt die unverheirateten betreuenden Personen zu schützen, werden nun die verheirateten betreuenden Personen schlechtergestellt.» Umso dringlicher wäre es nach ihrer Ansicht, dass die Politik neuartige Partnerschaftsmodelle nach dem Vorbild des französischen Pacte civil de solidarité entwickle, um weiterhin eine rechtliche Absicherung von Paaren zu ermöglichen.

Die Anwältin Bortolani-Slongo dagegen begrüsst es, dass sich das Scheidungsrecht mit der neuen Rechtsprechung von den traditionellen Rollenmustern löst. «Das Umdenken betrifft ja nicht nur die Mütter, welche sich stärker im Erwerbsleben engagieren müssen. Gleichermassen wird von den Vätern erwartet, dass sie sich aktiver bei der Kinderbetreuung einbringen.» Diese Entwicklung sei zuallererst im Interesse der involvierten Kinder.

Viel zu lange hätten die Gerichte die geschiedenen Männer zu reinen «Zahlvätern» degradiert, erklärt Bortolani-Slongo. «Dass Väter bei den Unterhaltszahlungen nun besser wegkommen, ist ja nur die eine Seite der Medaille. Denn gleichzeitig werden sie auch stärker in die Pflicht genommen und müssen sich mehr um die Kinder kümmern.»

Wie das genau aussieht ergibt sich aus dem Artikel jetzt nicht. Gibt es in der Schweiz eine Tendenz zum Wechselmodell?

Gemäss dem Baselbieter Anwalt Diego Stoll geht die neue Praxis auf die Revision des Kinderunterhaltsrechts im Jahr 2017 zurück. «Dies hat eine starke Dynamik ausgelöst, denn die während der Beziehung gelebten Rollenmodelle sind für die Scheidungsurteile nicht mehr gleich entscheidend wie früher.» Stattdessen würden die Uhren wieder auf null gestellt.

Seit 2017 sieht das Gesetz vor, dass bei einer Trennung die alternierende Obhut der Kinder geprüft wird, wenn ein Elternteil oder das Kind dies wünschen. Parallel dazu wurde der sogenannte Betreuungsunterhalt eingeführt. Dadurch jedoch hat der nacheheliche Unterhalt an Bedeutung verloren.

Er empfehle jungen Paaren, sich die Aufteilung der Erwerbs- und Erziehungsarbeit sehr genau zu überlegen, sagt Stoll. «Angesichts der hohen statistischen Wahrscheinlichkeit einer späteren Trennung sollten gerade die Elternteile, die wegen der Betreuung zu Hause bleiben, bedenken, welche finanziellen Nachteile ihnen deshalb mittel- oder langfristig drohen.»

Dies gilt ebenso für das eingangs erwähnte Beispiel: Würde der Vater weniger arbeiten und zusätzliche Zeit für seine Kinder aufwenden, dann könnte er den Betreuungsunterhalt an die geschiedene Mutter weiter reduzieren. Denn womöglich wird von ihr deswegen ein höheres Arbeitspensum verlangt. Spätestens wenn das jüngere Kind in die Oberstufe kommt und die Mutter ihr Pensum auf 80 Prozent aufstocken muss, entfällt der Betreuungsunterhalt ohnehin.

Es ist anzunehmen, dass Frauen da immer mehr in die Verantwortung genommen werden und der nacheheliche Unterhalt immer mehr an Bedeutung verlieren wird und der Betreuungsunterhalt zugunsten einer Aufteilung der Betreuung zurückgehen wird.

49 Gedanken zu “Änderungen im Unterhaltsrecht in der Schweiz

  1. Vor ca. 15 Jahren war ich in der Schweiz tätig. Von den Kollegen unter 40 hörte ich ganz klar: keine Heirat, keine Kinder. Unisono waren sie der Ansicht, eine Scheidung wäre kompletter Ruin. Die haben auch praktisch keine Kindergärten und wenn man was bekommt, ist es astronomisch teuer. Eine Mutter kann dort nicht arbeiten, es lohnt nicht. Dazu die Wohnkosten, die einem auffressen. Meine 60 qm in Züri kosteten gut doppelt im Vergleich zu meinen 100qm nahe KA. Überall nur Abzocke. An der Goldküste kann man dann sehen, wer die Mieten kassiert. Im Grunde ist die Schweiz ein Feudalstaat, aber ein sehr Höflicher, das muss ich ihnen lassen.

    • Ich habe ein paar Mandanten, die in der Schweiz arbeiten – aber in Deutschland leben und hier Steuern zahlen.

      Die berichteten mit ähnliches von Kollegen. Ein Kindergartenplatz kostet dort (Region Basel) wohl rd. 500 Franken ≈ 500€ pro Wochentag der betreut wird. Also wenn das Kind fünf Tage pro Woche hin geht, liegt man bei 2.500 Franken. Hat man zwei Kinder im Kindergarten sind es 5.000. Dann kann man sich als Familie überlegen ob einer arbeiten geht und das Geld komplexe für den Kindergarten drauf geht oder lieber mehr Zeit mit den Kindern verbringt.

      (zum Vergleich: Wir bezahlen rd 300€ mtl für ein Kind. Das zweite geht ab August und ist beitragsfrei. Für insgesamt 11 Jahre (1×5 Jahre, 1×4 Jahre) werden wir bis Ende 2025 rd 11.000€ bezahlt haben).

      Andererseits sind die Steuern dort sehr viel niedriger.

      Aus meiner Sicht ist es dort deshalb für leidige kinderlose Steuerzahler deutlich günstiger. Deshalb überlegt der eine Mandant ganz ernsthaft auszuwandern, weil er keine Kinder haben wird (Männer werden nicht schwanger). Beim anderen weiß ich es nicht so genau.

      Gerade weil er ganz gut verdient. Meine Frau und ich haben zusammen etwa das gleiche Einkommen, zahlen aber nur rd ein Viertel der Steuern.

      Aber das ist ja eigentlich bekannt: Deutschland liegt auf Platz zwei der Abgabenlast für leidige kinderlose. Wenn man verheiratet ist und Kinder hat, sinkt das deutlich. Auch durch im weltweiten Vergleich recht gutes Kindergeld (nur eine handvoll Länder zahlen mehr).

      • Ich habe damals alle Tricks benutzt. Wohnung in D, 3-4 Tage in der Schweiz. Die Wohnung bei Züri hat der AG bezahlt. Ebenso Spesen und das Auto. Das besteuert die Schweiz nicht. Das schweizer Einkommen wurde mit knapp 5 Prozent pauschal besteuert. Damals hat die Bank immer reklamiert, ich dürfe nicht so viel Kohle auf dem Girokonto haben, das ginge nicht.

      • „500€ pro Wochentag“

        Das ist doch absurd hoch. Wieviel Menschen verdienen in der Schweiz 500€ netto am Tag und haben dann noch genug Geld um zum Leben? Der Kindergarten ist doch sowas wie Massenabfertigung, eine / wenige Personen betreuen viele Kinder. 500€ pro Tag sieht eher nach Einzelunterricht aus.

        Habe gerade mal geschaut: Der Durchschnittsbruttolohn in der Schweiz liegt bei 10.350€ pro Monat. 20 Arbeitstag pro Monat x 500€ = 10.000€ pro Monat

        Das Durchschnittsgehalt eine Kindergärtnerin liegt zwischen 3.770€ und 7.709€.

        Wenn diese beruflich im Schnitt täglich 10 Kinder betreut, kann sie es sich nicht leisten, das ihr eigenes Kind betreut wird. Es ist damit für sie deutlich billiger nicht zu arbeiten und ihr Kind selbst zu bereuen, denn alles was sie verdient und noch mehr würde für die Fremdbetreuung draufgehen. Sie könnte auch nichts zur Seite legen. Sie würde in die Rentenkasse einzahlen, aber könnte ansonsten nicht ohne Hilfe leben.

        Die Löhnen scheinen es nicht zu sein, die es teuer machen, auch wenn diese in den letzten Jahren in den Frauenberufen stärker gestiegen sind. Das die Politik da nicht stärker eingreift…? Das ist doch ein ernstes Problem.

        Vermutlich wird es ähnlich sein wie in den USA. Die Bevölkerung wird schrumpfen und das Schrumpfen wird nur noch durch Einwanderung verlangsamt. Aber das scheint auch das zu sein, was die Politik will. Das im Westen Politiker mal etwas anstoßen, dass die einheimische Bevölkerung mehr Kinder bekommt, die in Zukunft den Arbeitsmarkt ausfüllen, habe noch nicht gesehen. Deren Lösung sieht i.d.R. wie folgt aus:

        • So, wie ich es verstanden habe, zahlt man 500 Euro pro Wochentag im Monat. Also z.B., wenn das Kind nur jeden Montag in der Kita ist, 500 Euro im Monat, nicht 4-5 (=Anzahl der Montage) x 500 Euro.

          • Genau. Kind geht einen Tag die Woche in den Kindergarten = 500CHF pro Monat.

            Kind geht drei Tage die Woche hin = 1500CHF pro Monat.

            Kind geht fünf Tage die Woche = 2500CHF.

            In unter einem halben Jahr ist man dann dort für ein Kind bei mehr als wir für zwei Kinder für insgesamt 9 Jahre Betreuung. Es wird halt vermutlich gar nicht vom Staat gefördert, dann ist das einfach ungefähr das was es kostet wenn man die dortigen Löhne der Erzieher berücksichtigt.

            Aber das ist natürlich ein ganz wesentlicher Betrag der die Lohnniveaus auch wieder relativiert.

            Ich frage mich immer wieder wie viel ein Kindergartenplatz in Deutschland eigentlich kostet. Also nicht, was die Eltern bezahlen, sondern die Kosten, die ja größtenteils der Steuerzahler trägt. Ich bin entweder zu doof zum googlen oder das wird nicht wirklich veröffentlicht.

          • „oder das wird nicht wirklich veröffentlicht.“

            Haha, natürlich nicht, sonst käme womöglich raus, dass die Angelegenheit in D noch wesntlich teurer ist als in der CH.

            Oder glaubst jemand, die Dinge werden billiger, wenn die Kosten versteckt und auf die Allgemeinheit umgelegt werden?! Ganz sicher nicht …..

          • Ich habe die Kosten für meine Gemeinde mal grob ermittelt. Ist sehr schwer, da es zig Töpfe dafür gibt. Etwa 2000 Euro pro Vollzeitplatz und Monat sind etwa die Untergrenze. Es wäre billiger, die Mütter zu bezahlen. Kaum eine Mutter erwirtschaftet 2000 Euro Abgaben im Monat. Die Zahl ist einige Jahre alt. Heute sind wir eher bei 3000 Euro pro Monat. Reiner Wahnsinn.

          • Ein Krippenplatz (1-3 Jahre) kostet je nach Gemeinde zwischen 10.000 und 20.000 Euro pro Jahr in Deutschland. Ein Kindergartenplatz (ab 3- Schuleintritt) kostet deutlich weniger. (Betreuuungsschlüssel ist dann auch völlig anders) ca. 5.000 bis 12.000€ pro Jahr.

            Beide Werte sind aber natürlich sehr abhängig vom Betreuungsschlüssel.

            Für die KiTas liegt der gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel zwischen 12,5 Kinder pro Erzieher in Brandenburg und 6,5 in BaWü.( Da ist im übrigen Krankheit, Urlaub, Weiterbildung etc. alles schon drin. In Wirkichkeit ist der Schlüssel also deutlich schlechter)

            Für Krippen irgendwo zwischen 3 und 5.

            Die Erzieherkosten sind logischerweise auch der mit Abstand größte Ausgabeposten. Bei uns in der Kita ca. 80%..

            In sofern sind die 2500Franken für eine vollzeitbetreuung echt viel! Aber ich kenne die Betreuungsschlüssel der Schweiz nicht.

          • @Irenicus deine Zahlen sind sicher nicht falsch, nur eben wahrscheinlich unvollständig. Grundstück und Baunebenkosten werden gerne versteckt, genau wie Leistungen, die in Behörden und Gemeindebetrieben für die Kindergärten erbracht werden. Die Vollkosten sind praktisch nie ausgewiesen.

    • Hab mal kurz recherchiert.
      Nach einer Studie von 2019 (also nicht mehr ganz aktuell) https://www.fm1today.ch/schweiz/diese-studie-zeigt-wer-zur-schweizer-unter-und-oberschicht-gehoert-151189209

      Wer 70 bis 150 Prozent des Medianwertes zur Verfügung hat – konkret also jährlich zwischen 35’000 und 80’000 Franken verdient –, gehört laut der Studie zur Mittelschicht. Wer weniger verdient, gehört zur Unterschicht, wer mehr verdient, zur Oberschicht.

      Danach wäre obere Mittelschicht so in der Größenordnung von 6000 Franken/Monat. Berücksichtigt man Lohnsteigerungen seit 2019, kommt man so π mal Daumen auf vielleicht acht- oder neuntausend Franken im Monat. Das erscheint mir eher plausibel und ist immer noch reichlich.

      • Ich kenne nur den Raum Züri. so um 2008/2009. 4000 Fr war etwa die Armutsgrenze für eine kleine Familie. Mein Buchhalter bekam 5000, der IT-Leiter im 5 Mann Team ca. 10.000. Controller so um 11.000. Alles netto. Die waren Mittelschicht. Immobesitz war für die nicht drin. Zum Vergleich: ein Döner kostete um 10 Fr. 60 qm Altbau mittlere Lage 1600 kalt.

        • Dieses Beispiel beweist gar nichts. Hierzulande liegen die Immobilienpreise in vergleichbarer Höhe, in Ballungsräumen noch deutlich höher.
          Dass man für Kosten von einer halben Million (Franken oder Euro, da besteht ja fast Parität) einiges Eigenkapital haben sollte, und monatlich für Zinsen und Tilgung eines Kredits tief in die Tasche greifen muss, ist selbstverständlich (wobei dieser Finanzierungsrechner noch nicht einmal angibt, nach welcher Zeit die Finanzierung abgeschlossen ist).

  2. die Argumentationen von Gleichberechtigungs-Feministinnen wenn weibliche Privilegien verteidigt werden sind ein ganz besonderes Stück Literatur.

    Vielleicht stärkt es am Ende die Ehe, wenn man sich in Zukunft nicht mehr finanzieöö nachteilsfrei daraus verabschieden kann.

  3. „die Frau habe sich nach der Trennung freiwillig dazu entschieden, auf einen beruflichen Wiedereinstieg zu verzichten und sich ganz der Kinderbetreuung zu widmen.“

    Selbst Frauen muss doch klar sein, dass man sich diese Entscheidung leisten können muss und das sie damit erwarten das jemand anderes für sie arbeitet geht, was mum wirklich keine Nebensächlichkeit ist. Wie gehabt soll der Mann seine „Männerpflichten“ bis zu seinem Tod und am Besten noch darüber hinaus erfüllen, während ihre „Frauenpflichten“ nur optional sind. Wenn sie keinen Sex mehr mit ihm will, seine Wäsche nicht mehr waschen will, nicht mehr für ihn kochen will, dann muss er das respektieren. Er muss aber weiter bezahlen und wenn ihm nicht gefällt, was die Frau nicht mehr tut, kann er sich ja trennen, aber dann muss er trotzdem weiter bezahlen.

    Und es gibt immer noch Frauen die behaupten das eine Ehe für Frauen der schlechtere Deal ist.

  4. „Die Gerichte sind jeweils davon ausgegangen, dass eine verheiratete Frau, die Kinder betreut, Anspruch darauf hat, ihren ehelichen Lebensstandard auch nach der Scheidung bis zur Pensionierung weiterzuführen.“

    Das fand ich schon immer lustig im Patriarchat: Frau darf sich scheiden lassen, aber hat Anspruch auf Finanzen, als wäre sie weiterhin verheiratet.

    • Die Schweizerinnen leben völlig hinterm Mond. Von meinen Kolleginnen war keine verheiratet, aber alle auf der Suche. Nur die Kollegen haben abgewunken, alle. Ich auch. Die erwarten dass der Mann immer alles bezahlt, auch shoppen. Ein Date unter 200 Fr war nicht drin. Machte natürlich kein Mann. Die Idee war, aushalten lassen, heiraten, Kind und nie wieder arbeiten. Eine Immobile wurde vom Mann selbstverständlich auch erwartet. Völlig jenseits jeder Realität.

      • Ist doch auch in Deutschland so. Wird hier auch erwartet. Haus kommt eher ab einem gewissen Alter. Vor allem, wenn man alleinerziehend ist. Das gibt Kindern eine gewisse Stabilität, sollte aber voll bezahlt sein.

        Ich erinnere mich da an eine Bekannte, die alleinerziehend war, die war sauer, weil sie einer angeblich angemacht hat( vielleicht nur Smalltalk) der Metzgereifachverkäufer war. “ Was fällt dem ein, mich anzugraben.“ “ wie kommt der drauf, dass sich für den Frauen interessieren mit dem Job. “ „warum sucht so einer nach Frauen, soll erstmal Leben auf die Reihe bekommen.“

          • Ich bin aus D und sicher nicht in materialistischen Kreisen unterwegs. Kenne das nur so.

            Als ich mal eine Zeit versucht habe, Frauen kennenzulernen, gab es oft Stress, weil ich als kleiner Angestellter bzw Azubi Frauen anspreche. Habe da mehr als einmal Ärger bekommen. Hatte auch zweimal Nachspiel, weil es eine Anzeige gab, kam aber nix bei raus.

          • @Mika kenne da mehrere Leute. Wenn jemand „Hallo“ sagt und dann die Polizei kommt, weiß ich nicht, ob man da sagen sollte, das ist man selbst schuld.

          • Ich kenne das schon aus der Schule, wer ein Motorrad hat, sticht bei den Frauen. Wer keines hat, hatte eben Pech.

    • „Das fand ich schon immer lustig im Patriarchat: Frau darf sich scheiden lassen, aber hat Anspruch auf Finanzen, als wäre sie weiterhin verheiratet.“

      Das Patriarchat hält eben mit einer unverrückbaren Absolutheit an der heiligen Institution Ehe fest, gegen die „Nibelungentreue“ die reine Unverbindlichkeit ist!

  5. „Die Gerichte sind jeweils davon ausgegangen, dass eine verheiratete Frau, die Kinder betreut, Anspruch darauf hat, ihren ehelichen Lebensstandard auch nach der Scheidung bis zur Pensionierung weiterzuführen.“

    Und niemand hat auch nur einen Gedanken darauf verschwendet, dass in einem Land mit Gleichberechtigung der Mann denselben Anspruch haben müsste. Deshalb musste der Mann weiter denselben Teil seines Einkommens, also einen Teil seiner Arbeisleistung, an die Frau abgeben, der ihr vorher schon zukam. Die Frau allerdings durfte ihre Arbeitsleistung für ihn komplett einstellen.

    Und jetzt, wenn Männer nicht mehr ganz so viel ihrer Arbeitsleistung an die Frauen abtreten sollen, regt sich Widerstand – weil immer noch niemand einen Gedanken darauf verschwendet, welche Pflichten eine Ehefrau umgekehrt gegenüber ihrem Ehemann haben müsste, wenn man wirklich Gleichberechtigung leben wollte.

    Jaja, woman is the nigger of the world.

    • Und niemand hat auch nur einen Gedanken darauf verschwendet, dass in einem Land mit Gleichberechtigung der Mann denselben Anspruch haben müsste.

      Bei solchen Texten muss man zwischen den Zeilen lesen: Der Unterhaltsanspruch bei Scheidung ist im Gesetz geschlechtsneutral geregelt, aber in der „typischen traditionellen Ehe“ verdient der Mann mehr bzw. allein, und deshalb hat in der Regel die Frau Ansprüche an ihn. Aber in den Fällen wo der Einkommensunterschied umgekehrt ist, verteilen sich die Ansprüche dann umgekehrt, und in gleichgeschlechtlichen Ehen ist es ja sowieso wurscht.

      So ist es in Deutschland, dass es in der Schweiz viel anders ist kann ich mir nicht vorstellen. Ob Journalisten das immer auf dem Schirm haben, ist eine andere Frage.

      • Ich wollte darauf hinaus, dass der das Geld verdienende Partner nach der Scheidung weiterhin den anderen finanzieren soll, dieser allerdings keine Gegenleistung mehr dafür erbringen muss. In der klassischen Rollenaufteilung also: Der Mann soll weiter zahlen, aber die Frau führt ihm nicht mehr den Haushalt. Wenn man Gleichberechtigung ernst nimmt, denkt man an dieser Stelle etwas in der Art: What the fuck?!? Aber selbst heute wird auf diesen Umstand kaum je ein Gedanke verschwendet, völlig unabhängig von der Konstellation in der Ehe vorher.

        • Ach so. Ich denke mal, die ursprüngliche Begründung für die Unterhaltspflicht nach der Scheidung ist, dass der nichtarbeitende Ehepartner / die Frau auf Berufsausbildung, Karriere, Rentenansprüche, Vermögensaufbau verzichtet hat, in der Erwartung das nie im Leben zu brauchen, weil sie ja ihr Leben dem Haushalt und den Kindern widmen würde. Nach der Scheidung fällt sie dann materiell ins Bodenlose, ggf ohne dafür irgendwas zu können.

          Der arbeitende Ehepartner / Mann hat vom Verzicht der Frau auf Beruf und Karriere profitiert, indem er jahrelang von der Belastung der Haushaltsführung befreit war und besser Karriere machen konnte, deshalb uU auch mehr Geld zu verdienen als es ihm sonst möglich gewesen wäre. Es ist deshalb gerecht wenn der Mann der Frau auch über die Scheidung hinaus vor dem sozialen Absturz absichert. Ich stimme dem durchaus zu, sofern es nicht exzessiv ausgenutzt wird.

          • Also, ich fände das ja gerecht, wenn die Schuld bei dem Ehemann läge. Sonst wäre es krass ungerecht.

          • Ich bin da nicht ganz so generös. Für eine Übergangszeit finde ich auch, dass man seinen Expartner noch finanziell unterstützen muss, wenn der vorher von einem abhängig war. Meine Vorstellungen sind da aber eher so was wie pro angefangenem Ehejahrzehnt ein Jahr Unterhalt. (Kinder und Kinderbetreuung lasse ich erst mal außen vor.) Ich finde, wer sich finanziell abhängig macht und dafür auf Karriere verzichtet, geht das Risiko halt ein, im Falle einer Trennung nicht gut dazustehen. (Wer sich trotzdem dagegen absichern möchte, soll meinetwegen die Möglichkeit haben, mit seinem Partner so etwas wie einen Ehevertrag abzuschließen.)

            Und dann noch: „Der arbeitende Ehepartner / Mann hat vom Verzicht der Frau auf Beruf und Karriere profitiert, indem er jahrelang von der Belastung der Haushaltsführung befreit war und besser Karriere machen konnte“

            Das kann zwar so sein, offenbart aber eine ziemlich eingeschränkte, ich würde sagen: bürgerliche, Sicht. Welcher Maurer macht Karriere? Welcher Fließbandarbeiter? Selbst in brügerlichen Kreisen: Wie viel Karriere macht ein Lehrer? Und hätte der Anwalt ohne Ehefrau wirklich schlechter in der Kanzlei abgeschnitten? Das Argument „er konnte besser Karriere machen“ halte ich in allen diesen Fällen für mindestens fragwürdig bis untauglich.

  6. „Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie lange sich solche weiblichen Privilegien halten. Ab 45 kann man nicht mehr arbeiten? Warum?“

    Mit 45 bekommt man als Kerl ja auch schlechter Sex. Hier sollte man auch drauf eingehen. Dem Mann ist die Suche nach Sex mit 45 nicht zuzumuten. Frau muss da ran.

      • Ganz genau und sogar ohne ein Zahlesel zu sein. Wenn ein Mann nicht total blöd ist, hat er jede Menge Gelegenheit. Wer halt nur frisst und säuft, kriegt keine ab und das sind nicht wenige Männer. Dann noch dumm in der Birne und schon gibt es eine neue Strohwitwe.

      • Erstens war es ein Spaß.

        Zweitens sagt man das, stimmt es aber wirklich?

        Mit 40 lernen die meisten Leute weniger neue Leute kennen als mit 20. Alleine das macht es schon zum absoluten Problem. Unabhängig von Attraktivität sehe ich das bei mir. Ich treffe vielleicht mal alle paar Monate noch eine Frau, bei der ich was versuchen könnte. Mit 25 war das anders.

          • Naja also meine Freunde machen viel Sport und haben auch andere Hobbys. Trotzdem trifft man keine Frauen mehr im Alltag.

            Der Pool ist quasi nicht mehr da.

      • Nicht unbedingt. Die meisten Frauen haben im fortgeschrittenen Alter eine trockene Pflaume, bzw. sind sich selbst genug, wodurch die Ansprüche steigen („nochmal versorge ich keinen Mann“).

        Ich habe das mal live mitbekommen, er in Rente, sie etwas jünger. Seine Frau war gestorben, er großes Haus, zuvorkommender einnehmender Charakter, schlank. Sie geschieden, ebenfalls recht sympathisch und für ihr Alter nicht schlecht aussehend. Sie sind nicht zusammengekommen, er klagte mir sein leid („ich dachte ich finde leicht wieder eine, jetzt bin ich schon Jahre alleine“), sie fand ihn wohl nicht attraktiv genug und beklagte unter der Hand, er sei ihr zu „ungepflegt“. Er hat dann im Endeffekt eine Russin in den 30igern genommen, wahrscheinlich eine Katalogbraut.

        Mein Fazit war damals: es wird nicht wirklich einfacher, auch wenn der Frauenüberschuß größer ist. Und was man auch bedenken muss: die Anzahl akzeptabel aussehender Frauen ist nie hoch und schrumpft mit zunehmenden Alter vermutlich weit schneller, als die Zahl der Männer.

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