75 Jahre Grundgesetz

Gestern wurde das Grundgesetz 75 Jahre alt.

Grundrechte zu haben ist glaube ich ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Bürger. Gerade so etwas elementares wie etwa die Allgemeine Handlungsfreiheit

Hier die Grundrechte kurz zusammengefasst:

  1. Menschenwürde (Art. 1)
    • Die Würde des Menschen ist unantastbar.
  2. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1)
    • Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
  3. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2)
    • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  4. Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3)
    • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  5. Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4)
    • Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  6. Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit (Art. 5)
    • Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
  7. Versammlungsfreiheit (Art. 8)
    • Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  8. Vereinigungsfreiheit (Art. 9)
    • Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
  9. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10)
    • Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
  10. Freizügigkeit (Art. 11)
    • Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
  11. Berufsfreiheit (Art. 12)
    • Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
  12. Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13)
    • Die Wohnung ist unverletzlich.
  13. Eigentumsgarantie (Art. 14)
    • Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
  14. Asylrecht (Art. 16a)
    • Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
  15. Petitionsrecht (Art. 17)
    • Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
  16. Anspruch auf gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1)
    • Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
  17. Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1)
    • Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
  18. Unschuldsvermutung und Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 und 3)
    • Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Natürlich muss man beachten, dass viele Grundrechte Schranken haben, die sie einschränkbar machen.

Was würdet ihr am Grundgesetz insgesamt (also nicht nur in Bezug auf die Grundrechte) ändern , wenn ihr könntet? Ich würde glaube ich die Meinungsfreiheit weiter fassen.

Ich finde es auch schade, dass „Verfassungsrecht“ im weiteren Sinne an den Schulen eine relativ kleine Rolle zu spielen scheint (es wird wahrscheinlich auf die jeweiligen Lehrer ankommen), aber eigentlich sollte der Bürger hier wesentlich mehr wissen.

Bereits die allgemeine Handlungsfreiheit dürfte den meisten ja vollkommen unbekannt sein.

102 Gedanken zu “75 Jahre Grundgesetz

  1. Das GG ist schon weitgehend okay, da sehe ich kaum Änderungsbedarf. Das Problem sind Gesetze und ihre Anwendung. Was hilft mir die Meinungsfreiheit, wenn sie in der Praxis nicht gilt? Eine dicke Politikerin ist dick, das ist eine Tatsache, aber aussprechen darf ich es nicht, was soll das? Eine dumme Ministernde ist dumm, fertig. Das GG gibt es her, das sagen zu dürfen.

    Die Versammlungsfreiheit kann nur unter freiem Himmel eingeschränkt werden. Sie wurde aber faktisch durch einfaches Gesetz aufgehoben. Das ist ganz klar laut GG nicht zulässig. Das VG hat sich da taub gestellt. Wie soll man das per GG verhindern?

    In der Praxis geht Notstand, wie erfunden auch immer, vor Grundrecht. Wenn also die Politik macht, was sie will und das VG mit am Esstisch sitzt, dann ist die Verfassung gut wie Klopapier. Letztlich zählt das Personal und darüber kann das Wahlvolk entscheiden. Sie tun es aber nicht.

    Als Sklave bekommt man Prügel, aber eben auch Futter. Freie müssen sich selbst kümmern und dazu ist der Michel zu faul und zu dumm. Da liegt der Hase im Pfeffer.

    • Du hast in Deutschland das Problem, dass sich die Justiz in Form des BVerfG als gesetzgebendes Organ aufspielt. Zentrale Themen sind hier „Geld rauben und an Günstlinge verteilen (Sozialstaat, hergeleitet aus dem schwammigen Art. 1 GG, iVm mit entsprechenden, den Grundgedanken widersprechenden (eigentlich verfassungswidrigen) Gesetzen und weiteren inhaltleeren GG-Paragrafen sowie die in Art. 3 explizit verbotene Diskriminierung duch Ergänzung des Satzes 2 – im zweiten Fall geht da Regierung und oberstes Gericht Hand in Hand, statt dass das VerfG die regierung _einschränkt. Es steht recht offensichtlich in Art. 1 Satz 3, dass das ganze Ding dazu da ist, die regierung zu zügeln, aber man kann es natürlich auch als Klopapier verwenden.

      Dazu lädt es, wie Christian ja schon sagt, geradezu ein, wenn jedes, wirklich jedes Recht Ausnahmen hat.

      Was passiert, wenn Du das ändern willst, sieht man gerade an der (linken) Presseberichterstattung über Netanjahu, deren Verfassungsgericht aus reiner Lust und Laune Gesetze kassiert, die ihnen nicht passen.

      • Tja, wenn sich die vier Gewalten verbünden und das Wahlvolk dem zustimmt, dann hilft keine Verfassung dieser Welt. Traurig aber wahr.

    • Verfassungsrechtliche Grundrechte können durch einfache Gesetze eingeschränkt werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und meist unter Berücksichtigung des sogenannten „Schranken-Schranke“-Prinzips. Im deutschen Recht sind diese Bedingungen und die Art und Weise, wie Grundrechte eingeschränkt werden können, im Grundgesetz (GG) geregelt. Hier sind einige wichtige Mechanismen und Prinzipien, die dabei eine Rolle spielen:

      1. Gesetzesvorbehalt:
        Einige Grundrechte enthalten Klauseln, die ausdrücklich eine Einschränkung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulassen. Beispiele hierfür sind:
      • Artikel 2 Absatz 2 Satz 3 GG (Freiheit der Person): „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
      • Artikel 8 Absatz 2 GG (Versammlungsfreiheit): „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
      1. Verfassungsunmittelbare Schranken:
        Einige Grundrechte sind unmittelbar durch die Verfassung selbst beschränkt. Zum Beispiel:
      • Artikel 5 Absatz 2 GG (Meinungsfreiheit): „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
      • Artikel 11 Absatz 2 GG (Freizügigkeit): „Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden […]“
      1. Schranken-Schranken:
        Jede Einschränkung eines Grundrechts muss selbst bestimmten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Dies umfasst unter anderem:
      • Verhältnismäßigkeitsprinzip: Jede Einschränkung muss geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den verfolgten Zweck zu erreichen.
      • Wesensgehaltsgarantie: Nach Artikel 19 Absatz 2 GG darf in keinem Fall der Wesensgehalt eines Grundrechts angetastet werden.
      • Zitiergebot: Nach Artikel 19 Absatz 1 GG muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, das eingeschränkte Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
      1. Besondere Schutzrechte:
        Einige Grundrechte können nur unter sehr spezifischen und streng überwachten Bedingungen eingeschränkt werden. Beispiele dafür sind:
      • Artikel 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis): Hier ist die Einschränkung nur aufgrund eines Gesetzes zulässig, das bestimmte strenge Anforderungen erfüllt, etwa durch das G 10-Gesetz.
      • Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung): Hier sind Durchsuchungen nur auf richterliche Anordnung und bei Gefahr im Verzug möglich.
      1. Einschränkungen durch kollidierende Grundrechte:
        Grundrechte können auch durch die Grundrechte Dritter oder durch andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtsgüter eingeschränkt werden. In solchen Fällen muss eine Abwägung stattfinden.

      Diese Mechanismen gewährleisten, dass Grundrechtseinschränkungen nur unter strengen Voraussetzungen und unter Beachtung der Grundsätze des Rechtsstaats erfolgen.

      • Nee. Alles wo „Gesetz“ steht bedeutet, dass eine einfache Bevölkerungsmehrheit das betreffende Grundrecht außer Kraft setzen kann, wenn sie genug kriminelle Energie besitzt oder einfach dumm genug ist.

        Und wenn Verfassungsrichter nicht die hellsten Kerzen auf der Torte sind, dann winken die das auch alles durch.

        Die Stabilität der Grundrechte und des Rechtsstaats hängt nicht am Text des Grundgesetzes, sondern am Personal in der Politik und in den Gerichten. Und zu beiden bestehen derzeit Zweifel.

        • Wenn das Personal dereinst mit dir genehmen Personen ausgetauscht worden ist, werde ich vielleicht meine Zweifel haben. Das Grundprinzip der Checks & Balances ist ja grundsätzlich gut; am Ende treffen immer (noch) Menschen die Entscheidungen, aber die Entscheidungsgewalt ist doch auf etliche Schultern verteilt. Worauf ich aber hinauswollte, ist, dass rein juristisch auch Grundrechte nicht absolut sind, was einen jetzt noch nicht dazu berechtigen sollte, das Grundgesetz als schlechten Witz zu betrachten.

          • @Mathias Vogt

            Du brauchst dann halt auch ein Prinzip der Checks & Balances. Allein dass die Regierung nach ihrem persönlichen Willen Ermittlungen stoppen oder anstoßen kann, ist ein ernsthafter Bruch, der die Gewaltenteilung hier komplett aushebelt.

            Und das wird auch genutzt: Die Demokratische Konkurrenz wird ausgehebelt.

      • „Diese Mechanismen gewährleisten, dass Grundrechtseinschränkungen nur unter strengen Voraussetzungen und unter Beachtung der Grundsätze des Rechtsstaats erfolgen.“

        Diese Mechanismen SOLLEN gewährleisten. Aber ob sie es tatsächlich schaffen, darf bezweifelt werden.

  2. Es wurde designt, um einen Unfall wie Nazideutschland zu verhindern. Leider nutzt es nichts, wenn sich die Leute nicht daran halten. siehe z.B.:

    https://apollo-news.net/verfassungsschutz-mitarbeiter-was-gestern-legal-war-kann-einen-heute-ins-fadenkreuz-bringen/

    Wenn genug Leute mit der richtigen Ideologie ausgestattet an den Hebeln sitzen, ist es egal, was geschrieben steht. Dass z.B. Gleichberechtigung oder gar Gleichstellung immer nur eine Einbahnstrasse für Frauen und gegen Männer sind, ist grundgesetzwidrig, wird aber auf allen Ebenen so angewandt.

    Außerdem ist es so konstruiert, dass sie die Rechte eben nicht garantiert. Erst wird gesagt, welches Recht gegeben ist, nur um es im selben Artikel außer Kraft zu setzen („…findet seine Schranken…“), und die Folge ist, dass einem wegen jeder Lappalie das Haus durchsucht wird – Unverletzlichkeit der Wohnung? Von wegen!

    • Richtig. Wenn die Unverletztlichkeit der Wohnung aufgrund von Kleinigkeiten aufgehoben, oder sich die Hausdurchsuchung im Nachhinein komplett als illegal herausstellt, und die Verantwortlichen dafür nicht angemessen sanktioniert werden, existiert dieses Grundrecht dann überhaupt?

  3. Was ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis?
    In der Theorie gibt es keinen. In der Praxis schon.

    Das Grundgesetz liest sich wunderbar.
    Die Corona-Maßnahmen haben mir aber die Augen geöffnet, wie leicht es sich aushebeln lässt.

    • Auslegung von Gesetzen ist ja kein Automatismus, sonst könnte man Rechtsprechung per Algorithmus entscheiden. Sie hängt von den entscheidenden Personen, ihrem Charakter und ihrer politischen Befindlichkeit ab. Wenn die Richter Waschlappen sind, ist deshalb die beste Verfassung Makulatur.

      • So ist es, es entscheidet immer das Personal (und die Auswahlprozesse für dieses, sind schwach und anfällig für allerlei Unterwanderung)

        Das ist bei den Lügenmedien so, es ist in der Politik so, es ist in der Justiz so. Machtmenschen und Geheimdienste wissen das zu zu nutzen, die meisten 0815-Deutschen glauben hingegen, dass das GG sie vor allem Übel (etwa einer Islamisierung oder einer Diktatur) schützen wird…

        Wer genau hinschaut, kann hingegen seit Jahren beobachten, wie es uminterpretiert, ergänzt, bösartig ausgelegt und dabei teilweise pervertiert wird, immer im Sinne der gerade bestimmenden „Eliten“…

        • die meisten 0815-Deutschen glauben hingegen, dass das GG sie vor allem Übel (etwa einer Islamisierung oder einer Diktatur) schützen wird…

          Ich glaube du unterschätzt die Deutschen. Schau doch , wie viele mit Steinmeier zusammen auf der Straße das GG feiern! Fast niemand? Richtig. Es hat sich rumgesprochen, dass das Ding Science Fiction ist, an die sich niemand in Politik und Medien hält. Die Frage ist nur, was man aus dieser Erkenntnis machen kann.

          Und da hast du nicht so viele Optionen, gerade dann, wenn du auch noch durch Arbeit deinen Lebensunterhalt bestreiten musst. Denn was kannst du machen?

          Demonstrieren? Wählen?

          Wird ignoriert, wird dank Regenbogen-Einheitspartei, 5%-Hürde und Nazikeule eingeschränkt.

          Versuchen, politisch aktiv zu werden?

          Nicht mit begrenzter Zeit.

          Also werden sich die meisten auf möglichst große Unabhängigkeit stützen, und versuchen, in dem eingeschränkten Umfeld möglichst zurechtzukommen.

          Und genau deswegen sieht man meines Wissens nach nichts von der Erkenntnis. Aber frag doch mal die Leute, du wirst oft zu hören bekommen, dass es nichts wert ist.

    • Und an teils verfassungswidrigen Maßnahmen im Rahmen von Corona – mE nahezu alle, aber zumindet die Ausgangssperre in Bayern höchstrichterlich bestätigt – sieht man die Bisslosigkeit der Verfassung. Wenn das Parlament dieses Gesetz nicht hätte beschließen dürfen (wurde ja nun so festgestellt), müsste das Konsequenzen haben. In dem Fall eine strafrechtliche Verfolgung wegen Freiheitsberaubung (oder zumindest Beihilfe) in 13 Millionen Fällen. Keine Ahnung, was da ein sinnvolles Strafmaß ist, aber 12 Monate auf Bewährung sollten drin sein und reicht für den Verlust jedweder Pensionsansprüche. Man sollte nicht auch noch von den Opfern seiner Taten belohnt werden müssen.

      Die Justiz in Deutschland ist aber nicht unabhängig (sagt auch der EUGH in einem kurzen, hellen Moment), sondern explizit Weisungsgebunden. Küngelei ist da dann nur ein kleiner Schritt, und der wurde bereits gegangen (Merkel / Harbath).

      Für den Fall gibt es übrigens eigentlich den Art. 20 (4), aber noch kann man eine Alternative wählen. Was nur eine Minderheit tut, aber das ist basisochlokratisch hinzunehmen. Aber selbst wenn nicht, würde in Deutschland nichts passieren, weil das Betreten des Rasens vor dem Reichstag verboten ist. (Außer natürlich für regierungsnahe Claqueure).

      Das Deutsche Volk war bei Einführung der Demokratie noch nicht reif dafür. Und ist es immer noch nicht.

  4. Was würdet ihr am Grundgesetz insgesamt (also nicht nur in Bezug auf die Grundrechte) ändern , wenn ihr könntet?

    1. Bei allen Grundrechten die Klausel „darf durch Gesetz eingeschränkt werden“ ersatzlos streichen.
    2. Wehrpflicht streichen.
    3. Volksabstimmungen als bevorzugten Weg der Gesetzgebung einführen.
    4. Änderungen am Grundgesetz nur per Volksabstimmung zulassen.
    5. Die Rolle der Parteien stark einschränken.
    • Dümmer geht nicht.

      Verbrecher können nur verfolgt werden, wenn man ihre Rechte einschränkt. Denk mal nach.

      Und Volksabstimmungen lässt viel Raum für Manipulation. Die Normaloma hat doch nicht genug Verstand für GG Änderungen und die folgen. Per Volksabstimmung hätten wir Ruckzuck eine Impfpflicht bekommen, nix mehr mit Grundrechten.

      Die Wehrpflicht gehört ausgeweitet, damit Leute wie du nix mehr zu melden haben.

      • Verbrecher können nur verfolgt werden, wenn man ihre Rechte einschränkt. Denk mal nach.

        Man muss nicht immer Selbstverständliches erwähnen, und damit dann aufzutrumpfen ist kein guter Diskussionsstil.

        Und Volksabstimmungen lässt viel Raum für Manipulation.

        Natürlich, aber Parlamentsabstimmungen noch mehr.

        Der Vorteil von Volksabstimmungen ist, dass die gleichen Menschen die über die Gesetze entscheiden auch unter ihnen Leben müssen. Das ist ein Wert an sich, und sticht alle die „Das Volk ist zu blöd“ Argumente.

        Die Normaloma hat doch nicht genug Verstand für GG Änderungen

        Haben die Normalomas im Bundestag mehr Verstand?

        Per Volksabstimmung hätten wir Ruckzuck eine Impfpflicht bekommen, nix mehr mit Grundrechten.

        Dass Grundrechte nicht eingeschränkt werden dürfen – also auch nicht per Volkabstimmung – hast du sehr schnell wieder vergessen. Außerdem denke ich nicht dass das Volk so dumpf ist wie ihm Demokratiegegner gern unterstellen.

        Die Wehrpflicht gehört ausgeweitet, damit Leute wie du nix mehr zu melden haben.

        Ich empfehle dir die DDR-Verfassung, die wäre nach deinem Geschmack.

          • Das hindert auch dich daran, Mist zu verzapfen.

            Ein Unterschied zwischen uns ist: Ich will auch dir die Möglichkeit der Mitbestimmung verschaffen, obwohl ich deine Meinung zum Kotzen finden.

            Du willst aus lauter Kleingeistigkeit niemanden mitbestimmen lassen, nichtmal dich selbst.

          • Es gab in BW die Abstimmung über STG21 und das ging voll in die Hose. Um über dieses Projekt entscheiden zu können, hätte ich Wochen über den Plänen brüten müssen, um es halbwegs zu verstehen und ich kann das als Profi. Die Abstimmung war rein emotional und sachlich vollkommen falsch. Der Volksentscheid verlagert den Mist nur auf eine andere Ebene.

          • @Mika

            Der Volksentscheid verlagert den Mist nur auf eine andere Ebene.

            Ja, auf die Ebene, die dafür am Ende zahlt und nach der die „Demokratie“ benannt wurde.

            Es gibt keine Alternative zu einer Volksgesetzgebung, das Parteiensystem versagt jedenfalls mal wieder grandios, nachdem es die Bevölkerung gespalten und Schaden in Billionenhöhe angerichtet hat.

            Wenn dich ein Projekt nicht interessiert, musst du auch nicht abstimmen, wenn dir S21 am A*sch vorbeigeht, musst du dich nicht damit plagen, dann machen das die Streithähne halt unter sich aus. Ich war auch bei der Abstimmung (die erste und abgesehen von der Nationalparksabstimmung bisher die einzige in meinem Leben) und ich fand schon die Informationen im Vorfeld interessant. Ich hätte die Pro-Broschüre allerdings aufheben sollen, denn dann könnte man jetzt die verschiedenen Prognosen der Spezialisten miteinander abgleichen und sehen, wer wie sehr gelogen hat.

            Und eines musst du zugeben: den zunehmend eskalierenden Demos, war mit der Abstimmung ein Ende gesetzt. Kein normaler Mensch empfindet eine verlogene und korrupte Parteienregierung als legitime Vertretung, so etwas schafft nur direkte Demokratie.

          • Um über dieses Projekt entscheiden zu können, hätte ich Wochen über den Plänen brüten müssen

            Haben die Politiker das denn gemacht?

            Der Volksentscheid verlagert den Mist nur auf eine andere Ebene.

            Ja, aber auf die Ebene die der Souverän ist und die es direkt angeht.

            Es geht nicht darum „richtige“ Entscheidungen zu treffen, das gibt es ebensowenig wie „falsche“ Entscheidungen.

            Es geht darum dass die Menschen über sich selbst entscheiden, statt fremdbestimmt zu sein. Dass sie dabei auch Fehler machen können ist ausdrücklich eingepreist, aber das können die Fremdbestimmer auch.

            Außerdem gibt es einen kollektiven Lerneffekt, denn die Betroffenen bemerken die Folgen von Fehlentscheidungen am eigenen Leib und haben die Chance das zu korrigieren. Es wird sich auch einspielen dass nur noch die Leute an einer Abstimmung teilnehmen die an dem Thema interessiert sind, alle anderen ignorieren ist. Das ist gut so. Volksabstimmung bedeutet ja nicht, dass jeder für alles Experte sein muss und über alles bestimmen muss. Kann, aber nicht muss.

          • Ich denke die Schweiz macht das vorbildlich mit den Volksabstimmungen, das könnte man in Deutschland auch.

            Zustimmung.

            Am besten fängt man unten an: Die direkte Demokratie in der Schweiz gibt es ja nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Kanton- und Gemeindeebene. Ich denke die Gemeindeebene ist der richtige Startpunkt.

          • Statt das (nicht demokratisch verfasste) Übergangswerk GG nur hochleben zu lassen, wäre es an der Zeit eine kritische Bestandsaufnahme zu machen. Es wird z.B. schon in der Präambel gelogen:

            „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
            von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
            Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

            Haben sie nicht, außer man glaubt an das „demokratisch legitimiert“, in der jemand Fremdes, der mich vorher beliebig angelogen haben kann, mir meine Entscheidung abnehmen darf ohne dass ich etwas dagegen tun kann. Ich kann mich an die Diskussionen erinnern, die Parteien zogen es, in ihrer typischen Selbstgerechtigkeit, vor, uns lieber nicht zu fragen. Selbstbestimmt war Deutschland seit dem zweiten WK auch nicht mehr. Alles gelogen!

            Und dieselben, die jede Schweinerei gegen das GG decken, sei es die komplette Aushebelung bei Corona oder die Umkehrung des GG durch die Politik, gegen das Staatsvolk, z.B. bei der Massenmigration, wo wir jedem auf der Welt die Menschenrechte und- würde (was immer das konkret sein soll) gewähren sollen oder bei der Klimagesetzgebung, wo eine herbeifantasierte Zukunft gegen uns in Stellung gebracht wird, bejubeln das GG und nutzen es gleichzeitig als Schwungmasse, um die Opposition, die dessen Einhaltung wieder herstellen will, mundtot zu machen (u.a. mit Steuergeldern, Geheimdiensteinsatz und öffentlich-rechtlichen Medienkampagnen inklusive Rufmord wie gerade bei Krah und der AfD generell).

            Es ist ja nicht so, dass das GG nicht sowieso schon in sich widersprüchlich wäre, das Recht auf „Versammlungsfreiheit“ ist ja z.B. das Papier nicht wert, auf dem es steht. Bei der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ hebelt es sich bereits bei der Wehrpflicht selbst wieder aus und wird mit der mittlerweile staatlich angestrebten Gleichstellung (die das Gegenteil von Gleichberechtigung ist) sogar ganz ungeniert und offiziell angegriffen. Und die Abstimmungen, in denen angeblich das Volk die Macht ausüben soll, beschränken sich auf Bundesebene, auf die Zusammenlegung von Bundesländern (und werden im Zweifel so oft gemacht, bis das Ergebnis den Parteien gefällt, wie etwa in BaWü).

            Um es noch schlimmer zu machen, hat man es für jede aktuelle Mode angepasst, für die Abtretung von Rechten an die EU, für Tierschutz und für was weiß ich was noch, ich wette da schlummern noch einige Brocken drin, deren Tragweite ein Nichtjurist, wie ich, noch gar nicht absehen kann.

            Nein, 75 Jahre wären ein guter Grund es ENDLICH ehrlich zu überarbeiten und demokratisch zu verfassen (=abstimmen) zu lassen. Bedauernswerterweise ist das mit den aktuellen Parteien und den verlogenen Haltungsmedien weder möglich noch empfehlenswert… von daher wird absehbar auch seine Akzeptanz immer mehr erodieren.

          • @pingpong

            Am besten fängt man unten an: Die direkte Demokratie in der Schweiz gibt es ja nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Kanton- und Gemeindeebene. Ich denke die Gemeindeebene ist der richtige Startpunkt.

            Für S21 auch völlig ausreichend. Schön wäre dann ja noch, wenn man auf Gemeindeebene explizit [Landes|Bundex|EU]Recht per Abstimmung überschreiben könnte.

          • @sepp:

            Schön wäre dann ja noch, wenn man auf Gemeindeebene explizit [Landes|Bundex|EU]Recht per Abstimmung überschreiben könnte.

            Das gibt es in der Schweiz nicht.

            Die Verfassung verpflichtet die Kantone, das Bundesrecht umzusetzen – was sich als zweischneidiges Schwert im Hinblick auf die Autonomie der Kantone erweist: Einerseits bindet die Umsetzungspflicht einen erheblichen Teil der Mittel der Kantone, wodurch sie behindert werden, selbstbestimmte Aufgaben zu erfüllen. Andererseits gestattet der Vollzug den Kantonen, das Bundesrecht angepasst an kantonale Verhältnisse umzusetzen.[65] Allerdings muss eine bundesrechtliche Norm in der ganzen Schweiz gleich angewendet werden – kantonsspezifische Gestaltungsfreiheiten gibt es somit nicht, ausser wenn der Bundesgesetzgeber diese explizit festhält.[63] Daher darf das politische Gewicht des Vollzugsföderalismus nicht überschätzt werden.

            https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus_in_der_Schweiz#Umsetzung_des_Bundesrechts_durch_die_Kantone_(Vollzugsf%C3%B6deralismus)

          • @pingpong

            […] bindet die Umsetzungspflicht einen erheblichen Teil der Mittel der Kantone, wodurch sie behindert werden, selbstbestimmte Aufgaben zu erfüllen […]

            Das Problem gibt es in Deutschland ja auch (jetzt mal unabhängig von der Volksabstimmung):

            Im Bereich der freiwilligen Aufgaben entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Dann allerdings ist sie auch dort gesetzlichen Vorschriften unterworfen. Freiwillige Aufgaben sind beispielsweise kulturelle Angelegenheiten wie die Einrichtung einer Bücherei, eines Museums, eines Theaters, der Betrieb eines Schwimmbades, der einer Sportanlage oder auch die Einrichtung und Pflege von Grünanlagen.

            Die sogenannten Pflichtaufgaben werden der Gemeinde durch Bund und Land per Gesetz vorgeschrieben. Die wichtigsten Pflichtaufgaben sind zum Beispiel die Aufrechterhaltung von Feuerwehren, die Einrichtung von Grundschulen und Kindertagesstätten, die Erhaltung örtlicher Verkehrseinrichtungen, die Abwasserbeseitigung über Zweckverbände und auch die Durchführung von Wahlen.

            […]

            Betrachtet man die Vielzahl der kostenaufwendigen Aufgaben, welche unsere Gemeinde bereits im Bereich der Pflichtaufgaben zu erfüllen hat, gelangt man schnell zu der Erkenntnis, dass in Zeiten der knappen Haushaltsmittel vorrangig die Aufgaben aus dem Pflichtbereich angegangen werden müssen.

            https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/buergermeister/aufgaben-gemeinde.html

          • @sepp:

            bindet die Umsetzungspflicht einen erheblichen Teil der Mittel der Kantone, wodurch sie behindert werden, selbstbestimmte Aufgaben zu erfüllen
            Das Problem gibt es in Deutschland ja auch

            Ja, aber die Rahmenbedingungen sind ganz anders. Die Organisation der finanziellen Mittel ist DER wesentliche Unterschied zwischen dem System in der Schweiz und zB D oder Ö. Ich denke die Unterschiede was die direkte Demokratie betrifft sind zum Teil eine Folge davon, dass die finanzielle Organisation anders geregelt ist.

            Das Dezentrale des Schweizer Föderalismus geht vor allem auf die Finanz- bzw. Steuerautonomie der Kantone zurück, die eigene Steuern erheben können. Die finanzpolitische Autonomie «bildet das finanzielle Rückgrat der Eigenständigkeit der Kantone». Die Verwaltungen der Kantone und der Gemeinden kontrollieren zwei Drittel der gesamten Staatseinnahmen.[56] Der Bund kann sich hingegen seiner Ressourcen nie sicher sein; die direkte Bundessteuer wird immer auf Zeit gewährt. Zwar wird der Anspruch des Bundes hierauf wohl niemals angezweifelt werden, trotzdem zeigt diese Regelung symbolisch den Stellenwert der Zentralmacht in der Schweiz: Sie ist geliehene Macht, woran der Bund jederzeit erinnert wird.[57]

            Die weitreichende Autonomie der Kantone wird oft als zentrales Merkmal des Schweizer Föderalismus angesehen. Das trifft jedoch nur auf die fiskalische Dezentralisierung zu: Nimmt man sie als Massstab, ist die Schweiz hinter Kanada jener Bundesstaat, der über die dezentralsten Einnahmen- und Ausgabenquellen verfügt.[59] Beurteilt man den Dezentralisierungsgrad jedoch anhand der Autonomie, eigenes Recht zu setzen, bewegt sich die Schweiz im internationalen Durchschnitt, verglichen mit anderen Bundesstaaten.[60]

            https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus_in_der_Schweiz#Organisations-,_Finanz-_und_Aufgabenautonomie

          • @pingpong

            Ja, aber die Rahmenbedingungen sind ganz anders. Die Organisation der finanziellen Mittel ist DER wesentliche Unterschied zwischen dem System in der Schweiz und zB D oder Ö.

            Ja, ich glaube auch, dass man für die Unabhängigkeit der kleinsten föderalen Einheit zuerst an ganz anderer Stelle ansetzen muss, als bei der Volksabstimmung, weswegen ich sie ja auch erstmal ausgeklammert habe.

            Und so ist es schön, dass du mich auf diesen weiteren Unterschied aufmerksam gemacht hast, den ich mangels Kenntnis des Schweizer Systems noch nicht auf den Schirm hatte. Gibt es da weitere?

            In Deutschland sind die Kommunen ja inzwischen faktisch Sklaven. Mindestens der Länder und des Bundes, aber inzwischen auch der EU (noch so ein schweizer Vorteil, dort kein Mitglied zu sein).

            Neue Projekte bei uns im Ort sind inzwischen eigentlich immer EU-Projekte. Da wird also in DER Gartenstadt der Region in einem bewaldeten Park (in dem laufend natürlich Setzlinge aufgehen) ein weiterer Baum gepflanzt und ein Schild drangenagelt, dass das ein EU-Projekt ist. Oder ein paar Stangen Holz zu einem „EU-Vogelbrutturm“ zusammengeschraubt, direkt neben einem Uferbereich, der bereits massenweise natürliche Brutplätze bietet. Weil es einen Topf dafür gab, und der Antrag dafür nicht allzu kompliziert war (Hinderniss bei vielen anderne Töpfen). Gleichzeitig werden immer wieder Dinge aus dem freiwilligen Aufgabenbereich eingestellt wegen Geldmangel, weil die Kommune faktisch Pleite ist aufgrund ihrer vielen Aufgaben (zuletzt und ganz groß: verpflichtende Flüchtlingsaufgaben). Da ist im Grunde schlicht kein Raum mehr für Selbstbestimmung, außer die Kommune beschließt aktiv, Gesetze zu brechen.

            Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie man da wieder raußkommen kann.

          • In der Schweiz sieht man, dass Volksabstimmungen auch einen weiteren Nutzen haben: Sie ermöglichen, dass innerhalb einer Legislatur der Souverän die Stimme erheben kann. Es kann nicht vier Jahre durchregiert werden, wie es beliebt. Denn die Politik muss sich mit den Initiativen auseinandersetzen, die Medien auch. Selbst wenn die Initiativen scheitern.

            Ich denke, ein lobbygetriebener Wärmepumpenzwang, wie er hier betrieben wurde, wäre dort genau deswegen gar nicht so weit gekommen.

            Eines der größten Probleme unserer derzeitigen Demokratie, aka Herrschaft auf Zeit, ist, dass sie wirklich herrschaftlich genutzt wird. Wissend, dass viele Entscheidungen gegen den Willen der überwiegenden Bevölkerung getroffen werden. Das ist autoritärer Paternalismus im repräsentativ-demokratischen Gewand.

            Die Ungelernten marschierten durch die Institutionen, besetzten die Medien und Parteien, so dass nichts anderes mehr gewählt und gesehen werden kann – und dann leben sie diese Herrschaft aus. Führen uns in Kriege, bestimmen was wir essen oder sagen dürfen, wie wir heizen und wann wir raus dürfen ins Freie. Die sind nicht unsere Dienstleister, wie sich das in einer freiheitlichen Demokratie gehört, die bilden inzwischen eine feudale Kaste und führen sogar Majestätsbeleidigungsparagraphen ein. Das ist an Dreistheit nicht zu überbieten. Aber der Michel macht es leider mit.

          • Die Volksabstimmung zum klimaschutz und Umweltschutz war in der Schweiz erfolgreich. Die Menschen haben dafür gestimmt.

          • @Christian Mein Beitrag hat es irgendwie nicht durch die Freischaltung geschaft. Könntest du mal bitte kurz?

          • @Beweis

            Die sind nicht unsere Dienstleister, wie sich das in einer freiheitlichen Demokratie gehört, die bilden inzwischen eine feudale Kaste und führen sogar Majestätsbeleidigungsparagraphen ein. Das ist an Dreistheit nicht zu überbieten. Aber der Michel macht es leider mit.

            Welche Möglichkeiten hast du denn, das nicht mitzumachen? Und welche Möglichkeiten hätte ich, das nicht mitzumachen?

          • @pingpong

            Das war schlicht eine Frage auf den Beitrag von @Beweis. Auf meine Frage an dich musst du noch etwas warten, die hängt nämlich gerade im Filter.

            @Christian könntest du mal? 🙂

          • Die Volksabstimmung zum klimaschutz und Umweltschutz war in der Schweiz erfolgreich.

            Die in Berlin ist gescheitert.

      • „Verbrecher können nur verfolgt werden, wenn man ihre Rechte einschränkt. Denk mal nach.“

        Und wenn man in eine Verfassung schreibt, dass Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, sollte man sich nicht darüber beklagen, wenn die Grundrechte aller eingeschränkt werden.

      • @Mika

        Per Volksabstimmung hätten wir Ruckzuck eine Impfpflicht bekommen, nix mehr mit Grundrechten.

        Die hätten wir auch ohne beinahe gehabt, m.W. verdanken wir nur der Aufhebung des Fraktionszwanges bei der FDP, dass dieser Kelch an uns vorübergegangen ist.

        Abstimmungen sind nur so gut, wie die Gesetzgebung dazu. Bei uns kommt noch hinzu, dass die schei** Parteien sich eine inzüchtige und abhängige Medienlandschaft geschaffen haben, die keinerlei Hemmungen hat, zu manipulieren was das Zeug hält. Danisch schreibt immer „hätten wir ordentliche Medien hätten wir diese Politik nicht und hätten wir ordentliche Politik, hätten wir diese Medien nicht“.

        Und damit hat er Recht, das ist aber eben gerade kein Grund, alles so zu lassen, wie es ist! Es ist aber auch kein Grund, anzunehmen, dass sich quasi über Nacht alles ändern würde. Volksgesetzgebung ist nur ein Prozess, einer der im besten Fall die Mentalität der Leute verändert und einer, der auch (so wie Parteiengesetzgebung ja auch oft genug) gehörig in die Hose gehen kann, wenn man die Sache zu naiv angeht.

        Was Corona betrifft, gehe ich davon aus, dass eine Notgesetzgebung ohnehin den langwierigen Abstimmungsprozess ausgehebelt hätte (wie lief das eigentlich in der Schweiz?), alles andere hätte mich überrascht. Oder mit Carl Schmitt: „Souverän ist wer über den Ausnahmezustand entscheidet“ (und das sind leider noch lange nicht wir selber, vielleicht ist das sogar unmöglich)…

        • wie lief das eigentlich in der Schweiz?

          „Während der ausserordentlichen Lage in der Covid-19-Pandemie beschloss der Bund gemäss EpG die Massnahmen und die Kantone waren für deren Umsetzung verantwortlich. Die Bundesverwaltung war zwar bemüht, den Kantonen während dieser Phase die Informationen zu geplanten Verordnungsänderungen und anderen Massnahmen zeitnah zur Verfügung zu stellen, konnte jedoch aufgrund der schnellen Entwicklungen der Pandemie oftmals keine vorgängigen Informationen liefern oder gründliche Konsultationen durchführen. Die meisten Kantone hatten somit keine Möglichkeit, fundierte Stellungnahmen zu geplanten Entscheidungen abzugeben.80 Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wurde in diesen ersten Monaten zusätzlich dadurch erschwert, dass Informations- und Konsultationskanäle nicht klar genug festgelegt waren. Auf der anderen Seite fehlte es den Kantonen an einer zentralen Anlaufstelle für Fragen und Erläuterungen, nachdem Massnahmen entschieden worden waren, was den effizienten Vollzug der Massnahmen wie auch die Kommunikation der Kantone gegen aussen erschwerte. 81 Dass in einer laufenden Krise, in der unter hohem Zeitdruck gearbeitet und entschieden werden muss, nicht zu jedem Vorhaben eine Konsultation durchgeführt werden kann, stiess bei den Kantonen im Allgemeinen aber auf Verständnis. 82 Dennoch sollte ein regelmässiger Austausch zwischen Bund und Kantonen angestrebt werden, um die Meinung der Kantone einzuholen und den Informationsfluss sicherzustellen.83“

          Föderalismus im Krisentest: Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen

    • Unterschreibe ich so, plus ein 80/80 – Quorum für die Einführung neuer Gesetze. Also: 80% müssen abstimmen, und dann 80% dafür sein. Das ergibt (nicht ganz) eine Zweidrtittelmehrheit, also gute Gesetze für wirklich die Mehrheit der Menschen.

      Zum ersatzlosen Streichen von Gesetzen reicht eine 50/50 Sperrminorität zur Verhinderung, sonst wird das Gesetz gestrichen.

      Gesetzesänderungen werden verboten.

  5. Mir klingen ja noch die Ohren von der ganzen GG-Feierei in den Medien gestern. Wieder mal unsäglich die Rede von Steinmeier, wirklich der schlechteste BP ever.

    Bemerkenswert finde ich, wie viele auf den Art. 1 abheben, Steinmeier bezeichnet ihn sogar als den wichtigsten, wenn ich mich recht erinnere.

    Dabei ist er eigentlich völlig inhaltsleer und öffnet Manipulationsversuchen Tür und Tor, da „Menschenwürde“ nirgendwo definiert wird. Wie kann man konkret bestimmen, was der Menschenwürde genügt und was ihr widerspricht?

    Die Äußerungen, X oder Y sein menschenunwürdig kommen ja immer schnell, aber das beruht eigentlich immer auf Emotionen und ist wenig hilfreich.

    Der Artikel könnte vin mir aus weg. Ebenso der Asyl-Artikel, der zumindest mit einem Gesetzesvorbehalt versehen werden müsste ähnlich wie das Recht auf Kriegdienstverweigerung (Näheres regelt ein Bundesgesetz). Was ja nicht bedeuten würde, dass man niemandem emrh Asyl gewären würde, aber man könnte zumindest Aussuchen, wer es bekommt. Nicht mehr jeder Mensch der Welt, der es physisch bis nach Deutschland schafft und „Asyl“ sagt. Das wäre höchste zeit.

    • Menschenwürde

      Ich finde, Artikel 1 bekommt in letzter Zeit plötzlich einen starken Inhalt und eines Brisanz. Denn umso mehr der Mensch nicht mehr im Mittelpunkt des Geschehens steht, sondern plötzlich Klima, Gesundheitsschutz, Gerechtigkeit, Schwarze Schwäne und fiktive künftige Generationen, werden diese plötzlich über die Würde und Wertigkeit des Menschen gestellt. Das heißt, der konkrete Mensch wird anderen Werten nachgeordnet.

      Wenn man sich die Klima- und Pandemie-Bewegung anguckt, wird ganz offen darüber gesprochen, den real existierenden Mensch ideologischen und angstbetriebenen anderen Aspekten teilweise unterzuordnen. Der Mensch wäre also nicht mehr für andere Menschen das Wichtigste.

      Außerdem beschreibt die Würde des Menschen auch eine Würde des menschlichen Individuums. Es erhält dadurch einen geschützten zentralen Wert, den heutzutage gerne so einige anderen absprechen würden (z.B. Höcke).

  6. Ein entscheidendes Problem ist die EU. De facto hebelt EU-Recht große Teil des GG aus. Dies ist besonders eklatant, was die demokratische Repräsentation angeht, denn weit über die Hälfte dessen, was der Bundestag entscheidet, betrifft lediglich die Umsetzung von EU-Vorgaben, die im Übrigen nicht vom EU-Parlament, sondern der Kommission erdacht und diktiert werden. In Fällen von EU-Recht hat der Bundestag nichts zu sagen; ist dieser nur ein Scheinparlament mit einer entsprechenden Scheindemokratie.

      • Wir haben in Österreich gerade eine Diskussion um das neue Renaturierungsgesetz der EU. Die grüne Umweltministerin kann auf EU-Ebene nicht für das Gesetz stimmen, weil die Bundesländer in Form der Landeshauptleutekonferenz dagegen sind. Es gibt da offenbar eine entsprechende rechtliche Regelung, die verhindert dass die Ministerin auf EU Ebene anders stimmt als die Bundesländer im eigenen Staat.

        Abgesehen davon gibt es sicherlich einiges zu verbessern an der Kompetenzaufteilung zwischen EU und ihren Mitgliedsstaaten, ja.

        • „Abgesehen davon gibt es sicherlich einiges zu verbessern an der Kompetenzaufteilung zwischen EU und ihren Mitgliedsstaaten, ja.“

          Die EU gehört abgeschafft und auf den gemeinsamen Binnenmarkt reduziert.

          • Die EU sollte auf den Status Quo ante 1992 namens „EG“ zurückgeführt werden *), und von da an mehr Richtung wirtschaftlicher, touristischer und kultureller Austausch, technische Normen uam fokussiert werden. Alle staatlichen Merkmale wie gemeinsame Gesetze, Währung, Regierung sollten ausgeschlossen bleiben.

            *) Natürlich mit den seitdem dazugekommenen Mitgliedsländern

          • Ja, kein EU-Parlament, keine EU-Kommission, keine EU-Gerichtsbarkeit, keinerlei Initiativrechte. Das muss alles auf nationaler Ebene bleiben. Denn die Nationen sind weitgehend demokratisch legitimiert.

            Ich wüsste keinen Aspekt, der nicht in multilateralen Absprachen vereinbart werden könnte und der eine solche undemokratische Meta-Regierung erfordert.

          • Das subsidiaritätsprinzip sagt nicht nur, dass Probleme möglichst auf der kleinsten organisationseinheit gelöst werden sollen. Es besagt auch, dass Probleme an höhere Ebenen abgegeben werden, wenn die Möglichkeiten auf den niedrigeren Ebenen nicht angemessen oder ausreichend sind.

            Ich sehe wenig Sinn darin, daß Kind mit dem Bad auszuschütten und die organisationsebene der EU generell abzulehnen.

            Allerdings gebe ich dir recht: fast immer wird zu groß gedacht. Sehr selten zu klein. Tust du ja auch: du drehst am ganz großen Rad und möchtest gleich die ganze EU abschaffen.

          • Deine Framing-Versuche nerven langsam. Wo schreibe ich, dass ich die ganze EU abschaffen will? Nirgends.
            Oder besteht die EU deiner Ansicht nach nur aus paternalistischer Bürokratie? Dann müsste sie natürlich komplett verschwinden.

          • Was sollte deiner Meinung nach ohne EU-Parlament, EU-Kommission, EU-Gerichtsbarkeit, EU-initiativrechte übrig bleiben?

          • Gurgel mal EWG. Das war einfach eine mulitlaterale Verbindung, die ihre Kraft aus dem Konsens und den Vereinbarungen der Nationen gezogen hat.
            Warum brauchen wir eine EU-Kommissionspräsidentin, die uns 5% mehr Plastik an den Wasserflaschen verordnet, nur weil in Südspanien Plastikdeckel am Strand gefunden wurden?

            Warum brauchen wir in Europa autoritären übergeordneten Paternalismus? Wir haben doch die Nationen, ihre Regierungen, ihre Gesetze. Wie legitimiert sich die derzeitige EU denn auf demokratischer Ebene?

            Und warum gibt es eigentlich keine übergeordnete Nato-Regierung? Warum haben die Brics-Staaten keine Regierung?

            All das zeigt, dass wir die EU zurückstutzen müssen, damit sie sich nicht noch weiter zum bürokratisierenden autoritären Krebsgeschwür entwickelt.

          • Die europäischen Gemeinschaften (von denen die EWG ein Teil war) hatten seit 1967 eine gemeinsame Kommission und einen gemeinsamen Rat. Auch vor 1967 gab es bereits eine gemeinsame parlamentarische Versammlung (Vorläufer des jetzigen EU Parlaments), einen gemeinsamen Gerichtshof und einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sozialausschuss.

            Offenbar war man der Meinung, zur Umsetzung der EWG wären solche Institutionen hilfreich.

            Warum brauchen wir in Europa autoritären übergeordneten Paternalismus?

            Brauchen wir nicht. Ich finde wir brauchen auch solche Framingversuche nicht. Wo schreibe ich denn dass wir autoritären übergeordneten Paternalismus brauchen? Nirgends.

          • Mir schwebt da ein Staatenbund (Europa oder größer) vor, bei dem die Mitgliedsstaaten alles über Verträge unter sich ausmachen, so wie bisher außerhalb Europas, und die Zentrale eigentlich nur entscheidet, wenn es zu Streit zwischen Staaten kommt und/oder einer illegale Mittel zur Durchsetzung seiner Interessen anwendet. So hätten die Staaten immer noch die größte Entscheidungsgewalt, aber es herrscht nicht mehr das Prinzip des Stärkeren, wie es derzeit auf der Welt noch der Fall ist. Wichtig: Die Zentrale muss auch demokratisch gewählt sein.

          • Was sollte deiner Meinung nach ohne EU-Parlament, EU-Kommission, EU-Gerichtsbarkeit, EU-initiativrechte übrig bleiben?

            Freier Handel, freie Wahl des Wohnortes und Arbeitsplatzes, freies Reisen, vereinheitlichte technische Normen, kostenloses Roaming, Billigflüge, keine Grenzkontrollen uva. Das sind alles positive Errungenschaften.

            Aber dafür brauchen wir kein Glühbirnenverbot, Einheitswährung. von der Leyen, und Internet-Zensur. Das geht auch ohne as all das. Einige der positiven Punkte gab es schon vor Gründung der EU.

          • Freier Handel, freie Wahl des Wohnortes und Arbeitsplatzes, freies Reisen, vereinheitlichte technische Normen, kostenloses Roaming, Billigflüge, keine Grenzkontrollen uva. Das sind alles positive Errungenschaften.

            Richtig.

            Und um diese Dinge umzusetzen wird irgendeine Form von gemeinsamer Organisationsebene notwendig sein. Und tatsächlich gab es eine solche bereits seit den Anfangstagen der EG, lange vor der Zeit der EU: Es gab eine gemeinsame Kommission, eine gemeinsame parlamentarische Versammlung und einen gemeinsamen Gerichtshof.

  7. Dämliches WordPress!

    Da ich meinen verrutschten Kommentar nichtmal mehr verlinken kann, bringe ich ihn nochmal komplett (@Christian: die Version weiter oben kannst du löschen):

    Statt das (nicht demokratisch verfasste) Übergangswerk GG nur hochleben zu lassen, wäre es an der Zeit eine kritische Bestandsaufnahme zu machen. Es wird z.B. schon in der Präambel gelogen:

    „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

    Haben sie nicht, außer man glaubt an das „demokratisch legitimiert“, in der jemand Fremdes, der mich vorher beliebig angelogen haben kann, mir meine Entscheidung abnehmen darf ohne dass ich etwas dagegen tun kann. Ich kann mich an die Diskussionen erinnern, die Parteien zogen es, in ihrer typischen Selbstgerechtigkeit, vor, uns lieber nicht zu fragen. Selbstbestimmt war Deutschland seit dem zweiten WK auch nicht mehr. Alles gelogen!

    Und dieselben, die jede Schweinerei gegen das GG decken, sei es die komplette Aushebelung bei Corona oder die Umkehrung des GG durch die Politik, gegen das Staatsvolk, z.B. bei der Massenmigration, wo wir jedem auf der Welt die Menschenrechte und- würde (was immer das konkret sein soll) gewähren sollen oder bei der Klimagesetzgebung, wo eine herbeifantasierte Zukunft gegen uns in Stellung gebracht wird, bejubeln das GG und nutzen es gleichzeitig als Schwungmasse, um die Opposition, die dessen Einhaltung wieder herstellen will, mundtot zu machen (u.a. mit Steuergeldern, Geheimdiensteinsatz und öffentlich-rechtlichen Medienkampagnen inklusive Rufmord wie gerade bei Krah und der AfD generell).

    Es ist ja nicht so, dass das GG nicht sowieso schon in sich widersprüchlich wäre, das Recht auf „Versammlungsfreiheit“ ist ja z.B. das Papier nicht wert, auf dem es steht. Bei der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ hebelt es sich bereits bei der Wehrpflicht selbst wieder aus und wird mit der mittlerweile staatlich angestrebten Gleichstellung (die das Gegenteil von Gleichberechtigung ist) sogar ganz ungeniert und offiziell angegriffen. Und die Abstimmungen, in denen angeblich das Volk die Macht ausüben soll, beschränken sich auf Bundesebene, auf die Zusammenlegung von Bundesländern (und werden im Zweifel so oft gemacht, bis das Ergebnis den Parteien gefällt, wie etwa in BaWü).

    Um es noch schlimmer zu machen, hat man es für jede aktuelle Mode angepasst, für die Abtretung von Rechten an die EU, für Tierschutz und für was weiß ich was noch, ich wette da schlummern noch einige Brocken drin, deren Tragweite ein Nichtjurist, wie ich, noch gar nicht absehen kann.

    Nein, 75 Jahre wären ein guter Grund es ENDLICH ehrlich zu überarbeiten und demokratisch zu verfassen (=abstimmen) zu lassen. Bedauernswerterweise ist das mit den aktuellen Parteien und den verlogenen Haltungsmedien weder möglich noch empfehlenswert… von daher wird absehbar auch seine Akzeptanz immer mehr erodieren.

  8. „Wenn also Grüne – Bundestagsfraktion und Regierungspartei – das Grundgesetz vorlesen, dann zeigen sie, dass sie überhaupt nicht verstanden haben – oder bewusst darüber täuschen – was das Grundgesetz ist. Denn seiner Konstruktion nach müssten es normale Bürger den Parteien vorlesen und nicht umgekehrt.“

    https://www.danisch.de/blog/2024/05/23/die-schaendung-des-grundgesetzes-zum-75-jahrestag/

    Als Vorleser wünsch ich mir Sergeant Hartman, die Stellen, die sie besonders gerne mißverstehen, müssen sie im Chor wiederholen.

    • Scherzartikel

      Wie häufig wird man doch zu faden,
      spontanen Parties eingeladen,
      wo Menschen, die wir geistreich wähnen,
      sich träge durch den Abend gähnen.

      Um bei den Intellektuellen
      die Stimmung etwas aufzuhellen,
      ist in Ermangelung von Themen
      das Grundgesetz zur Hand zu nehmen
      und den vernunftbegabten Wesen
      aus der Verfassung vorzulesen.

      Man gebe, den Humor zu testen,
      zunächst Artikel 1 zum besten.
      Schon läßt sich bei den Partysanen
      ein Mindestmaß an Frohsinn ahnen:
      Der erste Lacher geht zu Lasten
      der Würde, die nicht anzutasten.

      Und macht man unbeirrt und heiter
      sogleich mit den Artikeln weiter,
      die unsre Bürgerrechte sichern,
      hört man die Meute fröhlich kichern.

      Wer Mut hat, darf sich nicht genieren,
      Artikel 16 zu zitieren.
      Man kann, sofern er noch vorhanden,
      auch damit manchen Lacher landen.

      Was längst an Gültigkeit verloren,
      klingt wie Gespött in unsren Ohren
      und gibt als Hohn auf unsre Herzen
      nur guten Grund zu dummen Scherzen.

      Doch eines gilt in jedem Falle:
      In diesem Staat sind wirklich alle,
      die sich aufs Grundgesetz berufen,
      als Humoristen einzustufen.

      Ingun Spiecker-Verscharen

      [eben gefunden auf TP]

  9. Für die Verfasser der Verfassung der USA stattete niemand anderes als Gott die Menschen mit „unveränderlichen Rechten“ aus. Die Verfasser der deutschen Verfassung sahen im deutschen Staat den Gott, der seinen Untertanen „Grundrechte“ gewährt, die aber im Zweifel ausgesetzt werden können.

    Das ist eben der Unterschied zwischen einer echten Demokratie und einer Gesellschaft, die einen auf Demokratie macht.

    Daher muss einen überhaupt nicht wundern, dass ein fundamentales und die Demokratie konstituierendes Prinzip wie die Gleichberechtigung in Deutschland so mirnixdirnix ins Gegenteil verkehrt werden kann — und keinen interessiert´s.

    • Stimmt. „Life, liberty and the pursuit of Happiness“, mehr Grundrechte braucht man eigentlich nicht. Und wohlgemerkt ein recht auf das Streben nach Glück. Ein Recht auf Glück kann es nicht geben.

      • Letzteres würde natürlich wieder den gottgleichen Staat erfordern, der alles regelt! Der wäre dann auch für das Glück, wie für die „Gleichstellung“ verantwortlich….

        Es ist wahr: jede einfacher desdo besser.

        Ebenso ist das mit der Redefreiheit gegenüb er der Meinungsfreiheit. Um zu zensieren behaupten die Feinde der Demokratie dann einfach „Hass ist keine Meinung“. Gälte Redefreiheit ginge das gar nicht.

        Oder Menschenwürde und Menschenrecht. Frag mal so einen Kalifatsfan, worin seine Menschenwürde liegt, dann wohl klar, wie relativ und unbestimmt dieser Begriff ist.

  10. Bin ja ein großer Fan des Grundgesetzes. Leider kann man z.B. unter einem Pandemie-Regime auch ganz schnell buchstäblich auf die Fresse bekommen, wenn man es hochhält.

    Ich sehe eine extrem beschleunigte Erosion der darin beschriebenen Grundrechte, die aus der weisen Erkenntnis erwachsen waren, dass ideologisierte und aufgepeitschte Massen schnell auch zu Massenvernichtungen übergehen. Daher wurde der Wert des Individuums gestärkt und ihm zugesprochen, sich gegenüber dem Staat wehren zu können.

    Ein wichtiges Prinzip ist dabei die Gewaltenteilung, die leider auch erodiert. Letztens wurde vor Gericht über die Entschwärzung von Protokollen des sog. Expertenrats der Bundesregierung verhandelt. Dieser Expertenrat hatte über die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen befunden. Der zuständige Richter äußerte, dass auch ihm die Protokolle nur geschwärzt vorlägen. Was ist das für ein Rechtsstaat, in dem die Regierung bestimmt, was das Gericht sehen darf? So etwas erwarte ich in China, nicht aber unter einem Grundgesetz.

    Ebenfalls letztens wurden vor Gericht Männer auf Basis der Istanbul-Konvention verurteilt. Diese Konvention vom Europarat widerspricht unzweideutig der vom Grundgesetz geforderten Gleichheit vor dem Gesetz.

    Der von internationalen Institutionen wie UN und WHO geforderte One World – One Health-Ansatz untergräbt die Würde des Menschen aus Artikel 1. Ebenso das Urteil des Verfassungsgerichts, das gemutmaßte Wohl kommender Generationen über das Wohl der (hier) lebenden Menschen stellen zu können. Was zählt hier das Grundgesetz noch?

    Der Mensch verliert die beschriebene Würde, wenn er beliebigen fiktiven Modellierungen zu Umwelt, Klima, Pandemien, Black Swans etc. unterworfen wird, die von faktisch Herrschenden autoritär ebenso beliebig genutzt werden können, um Menschen- und Grundrechte abermals beliebig außer Kraft zu setzen. Und wie das im Maßnahmenregime aussieht, haben wir unter Corona schon mal schnuppern dürfen. Die neuesten Empfehlungen zur Ernährung berücksichtigen nicht allein den Organismus der Menschen, sondern plötzlich auch Klima- und Umweltaspekte. Und all das lässt sich mit irgendwelchen Experten und irgendwelchen Papers irgendwie begründen.

    Daher bin ich der Meinung, dass das Grundgesetz leider mit 75 Jahren schon sehr gebrechlich ist – und dass seine Vorkehrungen zum Schutz vor fanatischem Kollektivismus immer mehr ausgehebelt und umgedeutet werden. Soweit, dass sogar manche individuelle Freiheiten gar zu einer „Freiheit des Kollektivs“ umdeuten.

    Dann heißt es: In Reih und Glied aufstellen, kriegstauglich werden und ab nach Moskau, an den Hindukusch oder bald auch nach China. Und wer fragt warum, der bekommt die Antwort, dass die Transformation dies nunmal erfordere.

    Geschichte wiederholt sich nicht, reimt sich aber manchmal recht gut.

    • Daher bin ich der Meinung, dass das Grundgesetz leider mit 75 Jahren schon sehr gebrechlich ist – und dass seine Vorkehrungen zum Schutz vor fanatischem Kollektivismus immer mehr ausgehebelt und umgedeutet werden. Soweit, dass sogar manche individuelle Freiheiten gar zu einer „Freiheit des Kollektivs“ umdeuten.

      Die permanente und demonstrative Weigerung das Gegenüber verstehen zu wollen und die Verweigerung jeder Differenzierung trägt mehr zur der von dir beklagten Erosion bei, als dir bewusst ist. Die Ideologisierung und Aufpeitschung der Massen beruht unter anderem auf diesem Prinzip: Auf der Normalisierung, anderen ständig das Gegenteil von dem vorzuwerfen was sie sagen, unter Missachtung des expliziten Hinweises dass es sich um das Gegenteil des Gesagten handele.

      So wird die Demokratie buchstäblich sturmreif geredet.

      Hier ist, was ich tatsächlich schrieb:

      „Ich denke, Freiheit nur auf Ebene des Individuums zu betrachten ist unzureichend, weil neben der Freiheit des Individuums auch die Freiheit des Kollektivs wichtig ist. Nun ist der Begriff des „Kollektivs“ für viele Freiheitliche eine Art Allergen. Aber sie müssen sich damit auseinandersetzen, wenn ihre Bemühungen um Freiheit Hand und Fuß haben sollen.

      […]

      Der Rest meines Beitrages ist ein Vorschlag, wie dieser Mechanismus des Entstehens von Gesetzen vonstatten gehen könnte, sodass dabei sowohl individuelle Rechte als auch kollektive Rechte gewahrt bleiben. Schade, dass du es (wieder einmal) für notwendig hältst, daraus ein absurdes Zerrbild zu machen. Ein Zerrbild, welches wirklich nichts mit meiner Intention zu tun hat.“

  11. 12. Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13)

    • Die Wohnung ist unverletzlich.

    In den letzten Jahren wurde diese immer weiter ausgehöhlt. Zu jeder Gelegenheit die sich der Staatsmacht bietet, werden Wohnungen durchsucht und Handys beschlagnahmt. Die Chance der Staatsanwaltschaft so zu weiteren Straftaten und Anklagepunkte zu kommen sind signifikant hoch. Die Durchsuchung privater Räume, dazu zähle ich auch im weiteren Sinne das Smartphone und Computer, ist mittlerweile polizeilicher Standart. Die Anlässe dazu, werden auch immer geringer, z.B. hier: Hausdurchsuchung wegen der Aussage “Du bist so 1 Pimmel” […] Das ist höchst ungewöhnlich. Denn an eine Hausdurchsuchung (§ 102 StPO) stellt das Gesetz grundsätzlich hohe Anforderungen. Gem. Art. 13 I GG ist die Wohnung “unverletzlich”. Für eine Hausdurchsuchung bedarf es deswegen unter anderem eines richterlichen Beschlusses. Sie darf außerdem nicht “unverhältnismäßig” sein. Und genau darüber streiten sich im vorliegenden Fall die Geister. […] – „Pimmelgate“ ist von Ende 2021, seither hat sich die Situation eher verschlechtert.

    Der Ruf nach Demokratie, die Maßnahmen für den Demokratieerhalt und das fortwährende Mantra von Politikern dazu, empfinde ich als dreiste Lüge und heuchlerisch, angesichts der immer weiter um sich greifenden Maßnahmen den Menschen auf den Pelz zu rücken. Dazu gehören auch die Forderungen der Vorratsdatenspeicherung und Verschlüsselungsverbote bzw. die Forderungen Nachrichten zu entschlüsseln.

    Und immer wieder bin ich „überrascht“, dass sich gerade unsere demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertreten für weitere Überwachungsmaßnahmen einsetzen bzw. nichts dagegen unternehmen (EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: „Traurige Wende beim Schutz der Privatsphäre“ Der Europäische Gerichtshof ändert seine bisher grundrechtsfreundliche Haltung zur Vorratsdatenspeicherung und erlaubt in einem Urteil die anlasslose Überwachung sogar bei Urheberrechtsverletzungen. Grundrechte-Organisationen sind entsetzt und sprechen von einer „Wende“.)

    Faeser fordert nach EuGH-Urteil Vorratsdatenspeicherung: Nach dem HADOPI-Urteil sieht die Innenministerin den Weg frei für die Speicherung von IP-Verbindungsdaten.

    Natürlich passiert dies nur „zum Wohle“ der Bürgerinnen und Bürger. Ich sage, wir verlieren hier nicht nur Freiheit, sondern „gewinnen“ mit immer weitreichenderen Überwachungsmaßnahmen die totale Überwachung aller Lebensbereiche. Es ist das eine, dass Firmen wie Google und Facebook ihre Datenmacht missbrauchen, es ist etwas anderes, wenn Staaten zur Totalüberwachung greifen.

    • Heute auf Genderama gesehen:

      1. In den australischen Nachrichten fordert eine Journalistin, dass man Männern verbieten solle, Gruppen zu bilden:

      Vielleicht sollten die Behörden angesichts der eindeutigen und konsistenten Beweise dafür, dass aggressives und asoziales Verhalten zunimmt, wenn Männer in Gruppen zusammenkommen, nach Möglichkeiten suchen, dies einzudämmen?

      Welche „Beweise“ werden dann gefunden, wenn die Vorratsdatenspeicherung ausgeweitet wird? Es wird wie bei den übergriffigen Hausdurchsuchungen laufen.

      Nein, für mich gibt es keine Gründe 75 Jahre „es-wird-immer-schlimmer“ zu feiern.

    • Auch bei der FAZ gibt es Kritik an den Versuchen die Grundgesetze missbräuchlich zu beschneiden. Hier Artikel 5. https://archive.ph/8tMzh

      Wie der Staat Meinungsfreiheit einschränkt

      […] Einen sehr direkten Angriff auf die Meinungsfreiheit bedeutet die vom Verfassungsschutz in Anspruch genommene Befugnis, auch gegen „staatswohlgefährdende“ Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, also legale, vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerungen vorzugehen, zumal wenn gleichzeitig versucht wird, die Grenzen des straflos Sagbaren zulasten der Meinungs- wie auch der Pressefreiheit zu verschieben und durch ein Sonderrecht für Politiker das strafrechtliche Instrumentarium zu schärfen. So gilt seit 2021 für die Beleidigung „im politischen Leben stehender Personen“ der deutlich erweiterte Strafrahmen des Paragraphen 188 Strafgesetzbuch. […]

      […] Der Spielraum für Satire wird enger werden. […]

      Aktuell dazu sei an Don Alphonso erinnert, der sich gegen Habeck gerichtlich durchsetzte. https://archive.ph/gmwZl

      […] Dessen ungeachtet hat sich jemand dann Anfang März 2023 die Mühe gemacht, mich anonym bei der Berliner Internetwache anzuzeigen. Die Sachverhaltsbeschreibung ist so ausgeführt, dass man dem Denunzianten mehr als nur juristisches Basiswissen unterstellen kann. Er behauptet, dass es sich dabei um Beleidigung von Herrn Habeck nach § 188 StGB handeln soll und sieht auch ein öffentliches Interesse nach § 194 StGB gegeben. […]

      Wenn das von Faeser und den Grünen so geliebte „Demokratieförderungsgesetz“ kommt, dann wird es von solchen Vorgängen nur noch so wimmeln, dann werden alle mundtot gemacht, die nicht regierungstreu (also nur rot und grün treu) sind. Dann wird Deutschland nicht besser sein als China oder Nordkorea. Dann gehen hier erstmal die Lichter aus.

    • wenn Staaten zur Totalüberwachung greifen

      Absolut. Das ist meiner Meinung nach der maßgebliche Schub in Richtung Totalitarismus. Die digitalen Möglichkeiten durch BigData und KI weitgehend ressourcenneutral und niederschwellig große Teile der Bevölkerung automatisiert zu überwachen. Zusätzlich den Datenschutz, das Fernmeldegeheimnis und den Schutz der Wohnung aufzuweichen, macht es quasi möglich, jeden abholen zu lassen und in Untersuchungshaft zu stecken, der vor zwei Jahren ein mp3 zum Geburtstag der Oma vor zwei Jahren downgeloadet hat.

      Dagegen war die Stasi eine Lachnummer. Denn die mussten noch mit Menschen Horch&Guck machen. Und das ist endlich…

    • Es ist die Art und Weise, wie medial, politisch und gesellschaftlich mit solchen Vorfällen umgegangen wird. Die öffentliche Geißelung und Verurteilung von höchsten Stellen der Politik, wir haben fast schon die totale Überwachung. Und jetzt stellt euch vor, diese wird auch noch von Staat, Justiz und Verwaltung gefördert, mitgetragen, legitimiert!

      Urlauber feiern mit ausländerfeindlichen Gesängen auf Sylt

      […] Jeder Gast unabhängig von der Ethnie sei herzlich willkommen. Die Betreffenden bekämen Hausverbot, hieß es. In einem weiteren Beitrag schrieben die Betreiber, sie hätten nun die Namen „dieser Nazis zugespielt“ bekommen. „Wir werden dieses widerliche Verhalten anzeigen und alle strafrechtlichen Möglichkeiten nutzen!!!“

      Das Fachkommissariat für Staatsschutz hat wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen Ermittlungen aufgenommen. […]

      Bundeskanzler Olaf Scholz verurteilte das rassistische Gegröle am Freitag scharf. „Ganz klar: Solche Parolen sind ekelig, sie sind nicht akzeptabel“, sagte der SPD-Politiker am Freitag in Berlin. „Und darüber darf es kein Vertun geben. Und deshalb ist es auch richtig, dass all unsere Aktivitäten darauf gerichtet sind, genau zu verhindern, dass das eine Sache ist, die sich verbreitet.“

      „Wer Nazi-Parolen wie „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ grölt, ist eine Schande für Deutschland“, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) am Freitag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es stelle sich die Frage, „ob wir es hier mit Menschen zu tun haben, die in einer wohlstandsverwahrlosten Parallelgesellschaft leben, die die Werte unseres Grundgesetzes mit Füßen tritt.“ […]

      Schleswig-Holsteins Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Das ist kein dummer Jungenstreich, sondern schlimmstes Nazi-Gegröle erwachsener Leute auf offener Bühne. Widerwärtig und ekelhaft. Schämen sollten sie sich!“

      Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sagte: „Die Bilder dieser Party, auf der ausländerfeindliche Parolen gegrölt wurden, widern mich an“. Die Bilder seien „ein Zeichen von Wohlstandsverwahrlosung“.[…]

      Die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli schrieb in der Nacht auf Freitag auf X: „„Deutschland den Deutschen. Ausländer raus. Ausländer raus.“ Ort: Sylt. Und sie fühlen sich so sicher.“ Und die Moderatorin Dunja Hayali twitterte: „Mit Hitlerbärtchen und Schampus, aber ohne „Ausländer“. #Sylt. 2024.“

      „Das war einfach nicht rauszuhören“

      „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“: Zur Musik von Gigi D’Agostino grölen junge Menschen auf einer Party in Sylt ausländerfeindliche Parolen. Niemand schreitet ein. Selbst der Gaststättenbetreiber will nichts mitbekommen haben.

      […] Die Betreiber des Lokals seien „tief schockiert“. Mittlerweile kennen sie die Namen der Personen, die in dem Video zu sehen sind. Über die sozialen Netzwerke hätten Menschen die Feiernden identifiziert und dem „Pony“ die Namen geschickt. „Mein Kollege ist in diesem Moment bei der Polizei und erstattet Anzeige“, sagt Becker am Freitagvormittag. Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Derweil schrieb die Insel in einem Statement: „Solche Gäste brauchen nicht noch einmal nach Sylt zu kommen. Sie sind herzlich ausgeladen.“

      Das „Pony“ selbst wolle seine Gäste in Zukunft sensibilisieren. Laut Becker hat niemand auf der Party den Vorfall gemeldet. Auch auf dem Video interessiert sich offenbar keiner der Umstehenden für das ausländerfeindliche Gegröle. […]

      Und alle werden in die Haftung genommen, müssen sensibilisiert werden, damit das nie wieder passiert. Sprich: es geht darum sich gegeseitig zu bespitzeln, damit ja niemand aus der Reihe tanzt, anderer Meinung ist oder sich über Gebühr daneben benimmt.

      Ja, auch ich finde das Verhalten nicht ok dies zu grölen und ich würde vielleicht was sagen (und riskieren eines auf die Fresse zu bekommen, das ist seit SPD Nahles ja salonfähig) oder den Ort verlassen. Nur, das ist gerade (wie auch die anderen Beispiele im 2. Artikel) schlicht ein lokales Ereignis und das Tun von einer handvoll Leute. Da schaltet sich der Kanzler ein und das Faeser schwingt über die Funke Mediengruppe (wohl bekannt als staatsnahes Mediensprachrohr) große Reden. Volles Programm auf allen Kanälen. Dabei ist jedem doch klar, worin die Ursachen für solche Ausbrüche zu suchen sind.

      • Zweifellos ein peinlicher, unschöner Vorfall. Aber die Hysterie, die da aufkommt, steht in keinem Verhältnis zur realen Bedeutung. Ganz anders etwa als bei den Demos für das Kalifat, die natürlich vom Demonstrationsrecht gedeckt sind, und über die schon niemand mehr spricht.

        Im übrigen ist das auch irgendwie seltsam, auf Sylt machen normalerweise die Reichen Urlaub. Also nicht grade typische AfD-Klientel.

        • „Aber die Hysterie, die da aufkommt, steht in keinem Verhältnis zur realen Bedeutung.“

          Die Moralpanik hilft aber ungemein, die Verschwörungstheorie und den Verdacht von den Deutschen, die heimlich an der neuen Endlösung arbeiten, zu befördern.

          Und das alles, während Iran und Co die wahre neue Endlösung versuchen in die Tat umzusetzen.

          Ein Schelm …..

        • Im übrigen ist das auch irgendwie seltsam, auf Sylt machen normalerweise die Reichen Urlaub. Also nicht grade typische AfD-Klientel.

          Sylt besteht zum Glück nicht nur aus Kampen.

          https://www.nachdenkseiten.de/?p=115660

          Ich bin eher überrascht, dass jetzt viele überrascht darüber sind, dass es nicht nur in den abgehängten Dörfern Sachsens oder Thüringens Nazis gibt, sondern auch im feinen Kampen. Nazis tragen nicht nur Springerstiefel und fahren mit dem Bus, sie tragen oft auch Summer Walks und fahren Porsche. Ist das wirklich neu? Oder liegt das eher daran, dass unser Elitenbild seltsam idealisierend und naiv ist?

          Nein, wer vermögend ist, ist kein besserer, kein schlauerer und erst recht kein moralischerer Mensch. Oft ist eher das Gegenteil der Fall. Man könnte hier von Wohlstandsverwahrlosung sprechen. Wer im sozioökonomischen Inzest aufwächst und von Kind an eingebläut bekommt, er sei „etwas Besseres“, neigt ohne Korrektiv nun einmal zu Arroganz, Selbstüberhebung, Narzissmus und bisweilen auch Nazismus.

  12. Punkt 14 würde ich komplett abschaffen. Diese „Idee“ diente nach dem Krieg eigentlich nur dazu, dass alle (deutschen) Vertriebenen wieder zurück dürfen usw.

    Mittlerweile wird/wurde dieses „Recht“ aber tausendfach missbraucht und unsere Regierung begeht ständig Rechtsbruch.

  13. Die „Informationsfreiheitsgesetze“ auf Verfassungsrang heben, die Möglichkeit, diese zu umgehen klar umreißen (und eine hohe Schwelle dafür einzuführen)

    Informationelle Selbstbestimmung im GG verankern

  14. Danischs Spezialgebiet, er geht einige der Paragraphen durch:

    https://www.danisch.de/blog/2024/05/23/die-schaendung-des-grundgesetzes-zum-75-jahrestag/

    Und kommt u.a. zu dem Fazit (Hervorhebung von mir):

    „Der zentrale Konstruktionsfehler des Grundgesetzes besteht darin, dass es nicht funktionieren kann, wenn gerade die, vor denen es uns schützen sollte, in der Position sind, es zu ändern, und selbst die Richter bis hoch zu den Verfassungsrichtern bestimmen, das Bundesverfassungsgericht nur noch korrupter Parteienrat ist, und letztlich die Parteien selbst, als die eigentlich Grundrechtsverpflichteten, willkürlich darüber bestimmen, was ein Grundrecht zu bedeuten hat.“

    Und da kann man ihm nur zustimmen.

    Wichtig und mir auch nicht immer präsent: das GG beruhte im Wesentlichen auf der Paulskirchenverfassung, die von (heutzutage als „rechts“ geltenden) Burschenschaftlern vorangetrieben wurde. Der Kern des GG ist also eigentlich schon 175 Jahre alt (und nicht in erster Linie ein Geschenk der Besatzer, auch wenn man ihnen für die Einsetzung Respekt zollen muss).

  15. Eine Sache fällt mir noch ein.

    1. Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1)
      • Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

    Das ist nicht der Fall. Das VG ist ein Gnadengericht, die nehmen nur Fälle an, die sie verhandeln wollen. Wenn das VG eine berechtigte Klage nicht verhandeln will, weisen sie sie einfach ab, oder reagieren nicht. Unsere gut begründete Klage gegen die Versammlungsfreiheit landete direkt im Papierkorb. Das ist kein Recht, das ist Willkür. Damit gilt das GG nur, wenn es dem VG gefällt.

    Das GG selbst ist ziemlich gut, aber es müsste umgesetzt werden und wer auch immer sich von Seiten der Exekutive und Legislative und Jurisdiktion sich nicht daran hält, muss persönlich bestraft werden. Nur dann ist es ein Schwert.

  16. Das Grundgesetz ist okay, aber längst nicht so grandios, wie oft behauptet wird. Zwar ist es eine beeindruckende Leistung, dass die Grundrechte so prominent geschützt werden. Doch in puncto demokratischer Mitwirkungsrechte des Volkes ist es gegenüber der Weimarer Verfassung ein ziemlicher Rückschritt. Deshalb hält meine Begeisterung sich in Grenzen.

  17. Hier sind ja zum Geburtstag des Grundgesetzes auch Anregungen angefragt.

    Die zentrale Anregung von mir ist nach all der grundrechtlichen Wankelmütigkeit der letzten Jahre, dass wir einen permanenten grundlegenden Austausch und eine kontinuierliche Diskussion unserer freiheitlich-demokratischen Werte bräuchten.

    Wollen wir Shanghai-Lockdowns für einen modellierten CO2-Emmissionswert?

    Wollen wir besondere Rechte für Frauen, Transen, Menschen mit anderer Hautfarbe, anderer Herkunft?

    Wollen wir kriegstauglich werden, oder verstehen wir uns in Gedenken unserer Vergangenheit als verteidigende Nation?

    Wollen wir die Kaste der Politiker besonders schützen auch gegen Worte? Wollen wir nur noch zu sehr eng Vertrauten unter vorgehaltener Hand reden dürfen?

    Wollen wir uns von unseren gewählten Regierungen lobby- und interessenbasierte apokalyptische Ängste einflößen lassen?

    Wollen wir Freizügigkeit aufgeben und nur noch mit Bewilligung ins Freie gehen, weil gerade ein neuer Teufel an die Wand gemalt wird?

    Wollen wir uns sagen lassen, was wir einkaufen dürfen, was wir essen dürfen, was in uns gespritzt wird, wann wir ohne Maske atmen dürfen und wann nicht?

    Diese und ähnliche Fragen sollten wir ständig diskutieren. Denn nur so halten wir die Erinnerung an eine freiheitliche Demokratie und an einen Rechtsstaat wach, der vom Volk gewählt wirklich dem Volk dient.

    Diese grundlegende Auseinandersetzung mit den zivilisatorischen Basics findet aber leider nicht statt, oder wird als „rächts“ sofort im Keim erstickt. Warum wohl?

    Aber das sind genau die Punkte, die ich mit meinem elfjährigen Kind bespreche. Denn es hat das Corona-Maßnahmenregime erlebt und hat damit sogar stärker als ich in meiner Jugend sehr früh am eigenen Leib erfahren, was politische Willkür und die Abwesenheit von individueller Freiheit bedeuten.

    Wir müssen es diskutieren und wach halten, ob die Menschen wirklich Lauterbachs oder der Direktive von WHO folgen wollen, egal wie unlogisch, autoritär und zerstörerisch die erscheinen.

    Wollen wir den Souverän darstellen, oder wollen wir geführt werden – von Führern?

  18. Jedes Dokument ist Makulatur, wenn man den Begriffen einfach eine moderne oder postmoderne Bedeutung zuordnen kann.

    Der Grundfehler des GG ist, dass man es fuer eine Grundlage der sogenannten Demokratie hielt anstatt fuer die Grundlage einer Republik. Den Unterschied verstehen die Meisten ja gar nicht. Dieser Grundfehler ist offensichtlich, wie von Vielen hier diskutiert, wenn man Grundrechte unter den Vorbehalt demokratisch entschiedener Gesetze stellt. Damit sind es keine Grundrechte mehr, sondern willkuerlich aenderbare Rechte.

    Wenn man die Macht des Staates effektiv einschraenken will, wie es ja so eine Verfassung tun soll, dann muss man am wichtigsten Hebel auch ansetzen. Der ist die finanzielle Macht. Erster Paragraph waere dann z.B.: Der Staat bekommt insgesamt maximal 10% des BSP. Selbst das waere noch zuviel, wenn man betrachtet, wieviel Unfug die Kirchen mit ihrem Kirchenzehnt angerichtet haben.

    Wenn man dann mal entscheidet, dass man nur einen sog. Rumpfstaat haben will, der so wenig wie moeglich Macht ueber die Buerger hat, dann muss man diese Staatsbuergerkunde auch schon den Kindern beibringen. Nancy Faeser hat das erkannt, und will schon im Kindergarten den woken totalitaeren Staat im Hirn verankern. Die Methodik ist korrekt, das Ziel ist furchterregend.

  19. Das Grundgesetz ist eine sehr weitsichtige Entscheidung der Männer und Frauen nach dem zweiten Weltkrieg. Nur durch eine Westorientierung war es mögich, dass mir wirtschaftlich stark wurden. Der Erfolg war dann die Wiedervereinigung.

    VG

    Rupert

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