75 Jahre Grundgesetz

Gestern wurde das Grundgesetz 75 Jahre alt.

Grundrechte zu haben ist glaube ich ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Bürger. Gerade so etwas elementares wie etwa die Allgemeine Handlungsfreiheit

Hier die Grundrechte kurz zusammengefasst:

  1. Menschenwürde (Art. 1)
    • Die Würde des Menschen ist unantastbar.
  2. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1)
    • Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
  3. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2)
    • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  4. Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3)
    • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  5. Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4)
    • Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  6. Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit (Art. 5)
    • Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
  7. Versammlungsfreiheit (Art. 8)
    • Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  8. Vereinigungsfreiheit (Art. 9)
    • Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
  9. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10)
    • Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
  10. Freizügigkeit (Art. 11)
    • Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
  11. Berufsfreiheit (Art. 12)
    • Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
  12. Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13)
    • Die Wohnung ist unverletzlich.
  13. Eigentumsgarantie (Art. 14)
    • Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
  14. Asylrecht (Art. 16a)
    • Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
  15. Petitionsrecht (Art. 17)
    • Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
  16. Anspruch auf gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1)
    • Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
  17. Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1)
    • Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
  18. Unschuldsvermutung und Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 und 3)
    • Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Natürlich muss man beachten, dass viele Grundrechte Schranken haben, die sie einschränkbar machen.

Was würdet ihr am Grundgesetz insgesamt (also nicht nur in Bezug auf die Grundrechte) ändern , wenn ihr könntet? Ich würde glaube ich die Meinungsfreiheit weiter fassen.

Ich finde es auch schade, dass „Verfassungsrecht“ im weiteren Sinne an den Schulen eine relativ kleine Rolle zu spielen scheint (es wird wahrscheinlich auf die jeweiligen Lehrer ankommen), aber eigentlich sollte der Bürger hier wesentlich mehr wissen.

Bereits die allgemeine Handlungsfreiheit dürfte den meisten ja vollkommen unbekannt sein.