§ 188 StGB als Sonderstrafrecht für die Beleidigung etc von Politikern

Ich meine 2019 wurde § 188 StGB eingeführt, der lautet:

§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Das wäre also an Tatbestandsmerkmalen:

  • eine im politischen Leben des Volkes stehende Person
  • öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)
  • eine Beleidigung (§ 185) (oder üble Nachrede, siehe Absatz II)
  • aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und
  • ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren,

Natürlich kann man anführen, dass Politiker hier vor Angriffen geschützt sein müssen, aber Politiker ist eben nicht irgendein Job:
Die Mächtigen kritisieren zu dürfen, auch harsch und ohne das man jeden Fakt beweisen können muss, gehört durchaus zu der Willensbildung des Volkes dazu.

Internetforen zu durchsuchen, ob jemand sich unsachlich über einem Politiker geäußert hat und diesen dann anzuzeigen, dass sollte aus meiner Sicht nicht gang und gäbe sein.

Natürlich gibt es einen gewissen Schutz durch die Meinungsfreiheit. Insofern ist immer zu prüfen, ob die Punkte eben eine verfassungsrechtlich geschützte Meinung darstellen.

Ich persönlich würde (wenn ein Abschaffen des Paragraphen nicht geht) auch den Prüfungspunkt „Sein öffentliches Wirken erheblich erschwert“ sehr hoch anhängen. Ein Kommentar auf Twitter oder in einem Forum hat keinerlei Wirkung auf das politische Tun, wenn er nicht von einem sehr starken Account verbreitet wird.

Ich würde glaube ich auch den Beleidigungsparagraphen an sich stark reduzieren und dafür die Meinungsfreiheit stärken. Diese Strafverfahren wegen Beleidigung sind eh Kleinkram, der niemanden wirklich etwas bringt.

Interessant ist, dass dieser Paragraph etwas macht, was gerade in der linken Theorie als problematisch gilt:

  • Er bestraft „Kicking up“

Dabei geht es darum, dass in vielen, IMHO auch den intersektionalen Theorien, darauf abgestellt wird, dass Angriffe diskriminierter machtloser Gruppen gegen die „Herrschenden“ hinzunehmen sind, weil diese sich zurecht gegen ihre Unterdrückung wehren.

Hier könnte man gut anführen, dass die Politiker ja nun einmal die Mächtigen sind. Aber ich vermute gerade Anhänger intersektionaler Theorien würden sich selbst dann, wenn sie im Bundestag sehen, nicht als die Mächtigen sehen, sondern als die Verteidiger der Schwachen und diskriminierten. Deswegen halten sie ja intersektionale Theorien hoch. Also wäre dann jemand der ihre Arbeit behindert auch nur ein Diener des Patriarchats oder jedenfalls der Herrschenden, die die tapfere Kämpferin klein halten wollen. Also wäre die Bundestagsabgeordnete nicht die, die nach unten tritt.

Beim Schreiben des Artikels ist mir gleich noch ein weiterer Paragraph aufgefallen:

§ 192a Verhetzende Beleidigung

Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

da wäre also:

  • nationale,
  • rassische,
  • religiöse oder
  • ethnische Herkunft,
  • ihre Weltanschauung,
  • ihre Behinderung oder
  • ihre sexuelle Orientierung

bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen

Was ich da ganz interessant finde ist, dass das Geschlecht ausgenommen worden ist. Hatte man da zuviel Angst, dass man dann nicht mehr über Männer herziehen kann? Wäre „weißer Mann“ eine ethnische oder rassistische Herkunft?

 

53 Gedanken zu “§ 188 StGB als Sonderstrafrecht für die Beleidigung etc von Politikern

  1. Wenn man das ernst nehmen würde, würden nur noch AFD Politiker frei laufen können. Alle Blockparteien, bzw. deren Mitglieder und alle Systemjournalisten hetzen ja gegen die AFD, verbreiten Lügen und erschweren deren politische Arbeit.
    Das kann später mal lustig werden.

    • „Wenn man das ernst nehmen würde, würden nur noch AFD Politiker frei laufen können.“

      Das Gesetz passt eigentlich nur zur AfD. Wer auch sonst würde den zutiefst völkischen Begriff „Volk“ verwenden?!

  2. Man hat bei einigen Politikern oder besser Politikerinnen den Eindruck das solche Themen, der Eigenschutz, die Vermeidung von Kritik, usw. einen viel höheren Stellenwert haben wie z.B. die Inflation, wirtschaftsschädigende Energiepreise, der Mangel an Arbeitskräften, vor allem an gut ausgebildeten Arbeitskräften, das man mit 45 Erwerbsjahren in der Rente nicht trotzdem auf Sozialhilfe angewiesen ist oder das sich die Millionen von Menschen, die importiert werden zu einem zu großen Teil nicht integrieren.

    Man kreiert lieber Schaukampfplätze, erhöht die Diäten, fordert die Bevölkerung zum Verzicht auf und sagt das eigentlich alles noch zu günstig ist.

      • Das kann auch keinen anderen Grund haben als Sexismus. Sie macht schließlich im besseren als dem besten Deutschland aller Zeiten einen noch besseren Job als ihre hochqualifizierte Kollegin im Aussenministerium, und die hat schneller einen Krieg mit Russland angefangen als jeder Deutsche Politiker seit dem ersten Deutschen Reich vor über 1.000 Jahren. Und diesmal gewinnen wir den ganz sicher.

          • Die Chinesen spielen aber politisch und kulturell ein ganz anderes Spiel als grob der Rest der Welt. Wenn wir denen die peinliche Hupfdohle schicken, halten die uns nur für so blöd, wir wir offensichtlich sind. Und verkaufen uns den Ramsch, den wir von ihnen wollen, halt teurer, weil wir ja schließlich auch dazu zu dumm sind. Der Bau der chinesischen Mauer hat grob 1.000 Jahre gedauert. Die haben andere Werte, die denken auch anders. Ganz anders.

            Xi macht offenbar gerade wieder kommunistischen Unsinn, dann verhungern da 100 Millionen Leute. Du kannst vollkommen wahllos einem jungen Chinesen, alle unter 20 können Englisch, erzählen, dass unter Mao 30 oder so Millionen Chinesen gestorben sind. Der wird dann aber nicht sagen „oh, wie entsetzlich“, sondern fragen, warum.

            Du kannst Dich natürlich auch öffentlich für Menschenrechte einsetzen, da lernst Du sogar, wie man ein Umerziehungslager baut. Wenn Du damit fertig bist, erklärt Dir jemand, warum.

          • „Wenn wir denen die peinliche Hupfdohle schicken, halten die uns nur für so blöd, wir wir offensichtlich sind.“

            Die beste Pointe ist noch, dass diese Hupfdohle mit ihrer Regierung gleichzeitig die deutsche Energieversorgung praktisch vollständig in chinesische Hände legt, also einen strategisch extrem sensiblen und wichtigen Bereich.

            Sollte *uns* zu denken geben, was diese Regierung unter „Demokratie“ wirklich versteht, also die in Deutschland. Und ob die nicht eher ein chinesisches Modell bevorzugen als ein westliches.

      • Faeser ist ne Frau? Das muss einem doch gesagt werden! 🙂

        Also vom Verhalten und von der Physiognomie her, hätte die wunderbar ins Zentralkomitee der DDR gepasst, gleich neben Annette Kahane. Wenn die nicht so bösartig (oder nur dumm?) wären, könnte man fast Mitleid haben.

    • Solche Gesetze dienen auch dafür sowas hier einzuschränken. Kritik an der Flüchtlingspolitik. Ketzerei! Da brauch man gar nichts entgegnen. Und gleich Enteignung. Die links-grünen gönnen sich ja gerne selbst ordentlich was aus den Steuertöpfen, wie andere Politiker auch, aber wenn es darum geht, jemanden der noch reicher ist, wie sie selbst das Geld wegzunehmen, dann sind sie sofort dabei.
      Das es irgendwann sie trifft, undenkbar. Man gehört schließlich zu den Guten(TM)

  3. Tja. Vollidioten wollen nicht hören, dass sie solche sind. Die sind aber fairerweise auch zu dumm, um das zu verstehen, weil es sonst ja keine Vollidioten wären. Und nachdem irgendwelche Vollidioten es für eine prima Idee hielten, dass jeder Vollidiot Wahlrecht bekommt, wählen die dann natürlich auch Vollidioten. Und irgendwann sitzen dann hinreichend Vollidioten im Parlament, da kommen dann halt vollidiotische Gesetze raus.

    Es hilft aber auch nix, denen zu sagen, dass sie Vollidioten sind, das verstehen sie nämlich nicht. Das ist auch sinnlos; nur schade, im Endeffekt aber unvermeidlich, wenn man Platon bis Polybios glaubt. Einfach Geige spielen lernen, dann wisst ihr, was Ihr tut, wenn’s brennt.

  4. Majestätsbeleidigung
    Das Problem ist, dass genau wie mit §130 gefährlich unbestimmte Begriffe verwendet werden die Mißbrauch geradezu herausfordern.
    §130: „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“
    §118: „geeignet sein, die öffentliche Betätigung des Betroffenen deutlich zu beeinträchtigen“
    Das „geeignet“ kann ein furchtbarer Jurist nach Belieben auslegen. Das ist im Grunde ein Gesinnungsstrafrecht.

    • Ich habe gestern einen Clip von 2018 im SeSa gepostet, dort wird dann in eine Politikerrunde darum gesprochen das man Kritik an Masseneinwanderung mit Hate Speech gleichsetzt und somit zu eine Straftat macht. Da kann man dann alles mögliche runter auffassen. Kritik an Steuererhöhungen. Das stört den öffentlichen Frieden! In Gefängnis!

      Und die Mehrheit der Politiker macht da mit.

  5. „Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“

    Da sollten die Politiker aber nachbessern und den lupenreinen Nazijargon vom „Volk“ entfernen! Um ihre Distinguiertheit im Geiste des ganzen Gesetzes auszudrücken, könnten sie ja „Pöbel“ oder „unsere bunten Untertanen aus aller Herren Länder“ dafür einsetzen, in ihr modernes Gesetz zur Bekämpfung von Majestätsbeleidigung.

  6. Und wir brauchen unbdingt noch mehr Zensur! Meinungsfreiheit ist nicht links und daher am besten gleich ganz abzuschaffen! Kann nur dem reaktionären Patriarchat dienen und gefährdet hochgradig die Sicherheit der Frauen im Internet! Nur virtuelle Gewalt ist richtig gefährlich.

      • Die Staatsanwaltschaft beantragte also einen Strafbefehl gegen mich – und bekam ihn nicht. Was beides äußerst selten ist.

        Das Gericht hatte Bedenken.

        Das Gericht schaute sich das alles an, auch meinen Blogartikel vom Juli darüber.

        Das Gericht stellte das Verfahren ein. Da sei nichts zu erwarten. Ich hatte – erst selbst, dann auch mit Anwalt – dargestellt, dass ich mich verteidigen und darlegen kann, dass meine Äußerungen verfassungsrechtlich gedeckt sind. Und dass ich mich auch verteidigen werde.

          • Die Frage war nach Verfahren bzw Entscheidungen, wo man sieht wie mit § 188 StGB in der Praxis umgegangen wird.
            Bei Danisch gibts nach eigenen Angaben kein Verfahren. Ist also nicht geeignet um etwas zur Frage beizutragen.

            Den Paragraph gibt es laut Christian seit 2019. Da müsste es doch wohl einige Entscheidungen diesbezüglich geben, oder? Diese Entscheidungen und die Verfahren würden mich interessieren, damit man einen Eindruck bekommen kann wie es in der Praxis gehandhabt wird. Wie beispielweise die Tatbestandsmerkmale konkret ausgelegt werden, was man unter „sein öffentliches Wirken erheblich erschwert“ genau versteht (die Frage hatte ja Christian auch aufgeworfen) usw.

            Gibts da irgendwelche konkreten Verfahren bzw Entscheidungen nach diesem Paragraphen, wo man das nachlesen kann?

          • „Die Frage war nach Verfahren…“

            Richtig.

            „bzw Entscheidungen, wo man sieht wie mit § 188 StGB in der Praxis umgegangen wird.“

            So hatte ich es verstanden.

            „Bei Danisch gibts nach eigenen Angaben kein Verfahren.“

            Hier aber bleibt nur die Frage: Bist du dumm? Du hast es von Danisch selbst zitiert: „Das Gericht stellte das Verfahren ein.“ Hier hast du also ein Verfahren aus der Praxis, sogar mit allerhand Hintergrundinformation, mit abschließender Entscheidung. Wenn das für dich „nicht geeignet um etwas zur Frage beizutragen“ ist, verstehst du anscheinend deine eigene Frage nicht.

            „Gibts da irgendwelche konkreten Verfahren bzw Entscheidungen nach diesem Paragraphen, wo man das nachlesen kann?“

            Wüsste ich das, hätte ich es dir schon gesagt. Aber der Danisch hat das Aktenzeichen seines Verfahrens veröffentlicht, meine ich, kannst ja danach googlen, ob das Gericht noch was mehr veröffentlicht hat.

          • Jaja, auch noch blind… guck mal auf das Auskunftersuchen an die Deutsche Bank im zweiten Artikel:
            Az 237 Js 1124/22

          • Wenn du irgend etwas hast wo man das nachlesen kann, verlink es ruhig hier.

            Ich finde unter diesem Aktenzeichen in Kombination mit verschiedenen Suchbegriffen nichts, führt höchstens zurück zu Danischs Blog.

            Ich würde gerne Verfahren bzw. Entscheidungen zu diesem § 188 nachlesen. Nicht die Sicht der Betroffenen in irgendwelchen Skandal-Internetmedien, sondern die juristische Be- und Aufarbeitung. Um zu sehen, wie der Paragraph im juristischen Alltag gehandhabt wird. Sowas wie das hier:
            https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/JURE170029424

            https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE220025597

            Bei Danisch wurde, wenn ich das richtig verstehe, die Klage gar nicht erst zugelassen. Von vornherein abgelehnt. Daher gibt es auch keine juristische Be- und Aufarbeitung, die zu solchen Resourcen wie den beiden hier verlinkten führen könnte. Ist insofern nicht hilfreich.
            Oder liege ich da falsch? Kommt das Verfahren erst noch?

            Das Gesetz gibt es seit 4 Jahren. Da sollten sich doch wohl entsprechende Verfahren und Entscheidungen finden lassen.

            Bei dem Wirbel der hier veranstaltet wird wegen diesem Paragraph – es wäre der Untergang der Demokratie (mindestens!) – kam bis jetzt erstaunlich wenig handfestes.

        • Du hast den Artikel nicht verstanden. es geht darum, dass sie ihm das Konto bei der Deutschen Bank weggeschossen haben, weil er nach Ansicht der SA Ricarda Lang beleidigt haben soll, indem er sie als dick bezeichnet haben soll.

          Die CD mit 2 1/2 Jahren! Kontodaten gingen seitdem durch viele Hände und jeder hatte die Gelegenheit, das zu kopieren.

        • Hier ist ein gutes Beispiel:

          Tim Kellner alias „Love Priest“ hatte auf seinem YT-Satirekanal despektierlich Baerbocks öffentliche Vorstellung wertegeleiteter feministischer Außenpolitik anhand öffentlicher Toiletten in afrikanischen Dörfern aufs Korn genommen.

          https://auf1.tv/nachrichten-auf1/tim-kellner-im-auf1-exlusivgespraech-hat-er-annalena-baerbock-beleidigt

          Es folgte offenbar ein saftiger Strafbefehl nach §188 StGB:

          Auf Veranlassung des Bundesjustizministeriums hin wurde ihm die „gegen Personen des politischen Leben gerichtete Beleidigung und Verleumdung” nach Paragraph 188, Absatz 1, Absatz 2 Variante 2 Strafgesetzbuch (in Verbindung mit Paragraph 194 sowie Paragraphen 52 und 54, Absatz 1 Strafgesetzbuch) zur Last gelegt.

          https://auf1.info/nach-drakonischem-baerbock-strafbefehl-tim-kellner-im-auf1-interview/

          Es ist nachvollziehbar, dass mit zunehmender Feministendichte in der Politik auch dort besondere Schutzregelungen für Frauen gegen Hohn und Spott eingeführt werden. So kennen wir das ja auch von der Istanbul-Konvention. Da hat die zuständige Richterin in Detmold schnell und entschlossen gehandelt.

          Wir sollten uns also gewahr sein, dass jeder Austausch von Humor über Versprecher oder wirre Äußerungen von feministischen Politikerinnen künftig einen Strafbefehl nach sich ziehen kann.
          Wohingegen die Bezeichnung von männlichen Staatsoberhäuptern als Z*egenficker*In weiterhin unter die Kunst- und Meinungsfreiheit fällt.

          • „1.500 Euro Strafzahlung, zu zahlen an das UN-Flüchtlingshilfswerk.“

            Das kann wirklich nicht stimmen! Diese Strafen können nicht nach Gutsherrenart irgendwo hin geleitet werden.

          • Doch. Ist normal. Schau mal bei den Finanziers von Correctiv nach, da siehst du wie viel Geld da über die Justiz einläuft.
            Ich kannte mal eine Richterin, die mir das erklärt hat. Bei der melden sich diverse NGOs und Vereine, um auf ihre Liste der Begünstigten zu kommen.
            Wenn die Richterin dann beschließt, nicht die Justiz aka der Staat solle von Geldstrafen profitieren, dann steht ihr frei, das Geld an sog. „gemeinnützige“ Organisationen zu leiten.

          • Ne, kannst aber am Mittwoch zur Hauptverhandlung in Detmold gehen „AG Detmold 2 Ds 306/23“, dann erlebst du es hautnah.
            Kellner will ja nach eigener Aussage notfalls durch alle Instanzen ziehen gegen den Strafbefehl.

            Wenn man allerdings als einfacher Bürger auf Initiative des Justizministers durch dessen weisungsgebundene Staatsanwaltschaft angeklagt wird und dann von spätestens seit Corona vermutlich nicht mehr wirklich unabhängigen Gerichten (vgl. Fall Dettmar) einen Strafbefehl erhält, dann muss man schon einige Ersparnisse haben, um sich effektiv wehren zu können.
            Hoffentlich hat er Unterstützer dafür, denn sonst muss er natürlich irgendwann abbrechen und sich der feministischen Justiz/Politik unterwerfen. Schließlich hat der „Love Priest“ einen gesamten Staatsapparat mit unendlichen Ressourcen gegen sich.

          • Wenn man allerdings als einfacher Bürger auf Initiative des Justizministers durch dessen weisungsgebundene Staatsanwaltschaft angeklagt wird und dann von spätestens seit Corona vermutlich nicht mehr wirklich unabhängigen Gerichten (vgl. Fall Dettmar) einen Strafbefehl erhält, dann muss man schon einige Ersparnisse haben, um sich effektiv wehren zu können.

            Deswegen fragte ich, ob jemand konkrete Fälle kennt, wo man das nachlesen kann.

            Bisher haben wir:
            Einmal Verfahren eingestellt bzw. gar nicht erst stattgegeben (Danisch) und einmal einen Herrn Tim Kellner, bei dem die Verhandlung erst stattfindet und wo es offenbar kein öffentlich zugängliches Aktenzeichen gibt, wo man nachlesen könnte.

            Stattdessen habe ich folgendes gefunden:
            https://www.tagesspiegel.de/berlin/eine-bittere-nachricht-fur-alle-die-von-hetze-betroffen-sind-5055100.html

            Das was du hier schreibst ist m.E. bisher nicht erkennbar.

          • Du siehst also nicht, dass da Regelungen geschaffen werden, die es ermöglichen, nahezu jedem, der seine Meinung, Ironie, Humor oder Sarkasmus äußert, beliebig das staatliche Gewaltmonopol auf den Hals zu hetzen,

            Diese Paragraphen sind Wegbereiter für Willkür. Wenn du unwichtig bist, darfst du dich auch über Baerbock lustig äußern.
            Wenn sie aber den Daumen senkt über dir, dann kommt das juristische Fallbeil aus dem Nichts. Dann kannst du vor deinen weinenden Kindern zusehen, wie ein Stoßtrupp deine Wohnung verwüstet.

            Wer den Mund aufmacht, kann nicht mehr auf Rechtssicherheit hoffen. Im Zweifel finden sie irgendeinen solchen Gummi-Paragraphen, mit dem sie dich mindestens wirtschaftlich in den Ruin treiben. Denn, wie gesagt, sie kostet all das nichts.

            Und das ist durchaus erkennbar.

          • Du siehst also nicht

            Lieber beweis, ich kann verstehen dass es für dich sehr verlockend ist, auf diese Art und Weise darüber zu hypothetisieren was andere Menschen sehen und was nicht. Du kannst auch gerne damit weiter machen mir alle möglichen Sichtweisen anzudichten oder Worte in den Mund zu legen. Mich stört das nicht.

            Was mich interessiert, ist folgendes: Wo kann man zu diesem § 188 ein paar Verfahren und Entscheidungen nachlesen? Um zu sehen, wie das ganze in der juristischen Praxis aussieht. Ich meine damit die Verfahrens/Entscheidungstexte, sowas wie das hier:
            https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/JURE170029424
            https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE220025597

            Links auf webseiten wie auf1.tv oder auf Danischs blog interessieren mich nicht, außer sie enthalten verwertbare Information wie zB ein Aktenzeichen, mit dem man in weiterer Folge an die juristischen Texte herankommt.

            Wenn sie aber den Daumen senkt über dir, dann kommt das juristische Fallbeil aus dem Nichts. Dann kannst du vor deinen weinenden Kindern zusehen, wie ein Stoßtrupp deine Wohnung verwüstet.
            Wer den Mund aufmacht, kann nicht mehr auf Rechtssicherheit hoffen. Im Zweifel finden sie irgendeinen solchen Gummi-Paragraphen, mit dem sie dich mindestens wirtschaftlich in den Ruin treiben. Denn, wie gesagt, sie kostet all das nichts.

            Ja, ist angekommen.
            Also wo sind die Verfahren und Entscheidungen, wo über unliebsame Menschen der Daumen gesenkt wird? Wo kann man nachlesen, wie die Gerichte argumentieren und den Menschen die Rechtssicherheit nehmen?

            Das Gesetz gibt es laut Christian seit 4 Jahren. Wo sind die Verfahren dazu? Irgendwas?

          • Das Gesetz gibt es laut Christian seit 4 Jahren. Wo sind die Verfahren dazu? Irgendwas?

            Na, nun bring du doch mal was rüber:

            Warum gibt es diese Gesetze?
            Nein, mich interessieren keine Links von den Grünen oder Woken oder sich anheischenden Regierungsfreunden.
            Also: Was bezwecken die von Christian benannten Gesetze und warum wurden sie beschlossen?

            Jetzt kannst du auch mal was vorzeigen….

          • Woher soll ich das denn wissen? Ich bin kein Jurist und kannte bis vor ein paar Tagen diesen § 188 nicht. Und jetzt verlangst du, ich solle dir den Zweck und Hintergründe darlegen? Wo ich doch hier die ganze Zeit schreibe, dass es m.E. zu schwammig formuliert ist, und ich Schwierigkeiten habe daraus konkrete Dinge abzuleiten?

            Genau aus diesem Grund frage ich ja nach ein paar Verfahren und Entscheidungen aus der juristischen Praxis. Damit man nachlesen kann, wie diese unbestimmten Dinge denn nun tatsächlich in der Praxis angewandt und ausgelegt werden.

            Es wäre wirklich hilfreich, wenn mal jemand ein paar konkrete Verfahren/Entscheidungen bezüglich dieses § 188 zitieren könnte.

      • @Renton

        Wenn Danisch weniger Danisch wäre, dann hätte er verstanden, dass das „Zentrum (darunter geht es für Narzissten nicht) Liberale Moderne“ mit Geldern für die „Gegneranalyse“ via Staatsknete aus dem Frauenministerium in erster Linie die „Nachdenkseiten“ verfolgten.
        Das ist aber das linke Spektrum, welches in diesem Fall den „Gegner“ bildet.
        Weil Danisch jedoch das rechte Spektrum der „Verfolgten des kommunistischen Regimes/Stasi/Grüne etc.“ halluziniert, sind das für ihn nur „störende Kleinigkeiten“.
        Dass man selbst der VVN = Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes 2019 die Gemeinnützigkeit entzogen hat, ist ihm komplett entgangen, weil es nicht passt.

        Weil es nämlich nicht in sein eigenes Opfer-Narrativ passt.
        Sein, dieses „Narrativ“ ist daher nicht weniger „intersektional“ verlogen, als das, was er kritisiert.
        Ginge es ihm wirklich um Meinungsfreiheit im Allgemeinen, würde er die Möglichkeit zu einer breiten Koalition nicht ausschlagen, weil sie auf der Hand liegt. Aber weil seine Weltsicht faktisch ebenfalls manichäisch ist, ist er dazu nicht in der Lage.

        Er feiert also eine Politik, die nicht in der Lage ist die herrschende Politik in Deutschland zu ändern. Wie heroisch er die Rechtslage in Deutschland verteidigt! Wo lebt er sonst? Auf Zypern.

        • Danisch hat ein festes Feindbild und biegt alles zurecht, so dass es in sein Schema passt. Das weiß man, wenn man ab und an mal bei ihm liest. Dennoch äußert er immer wieder interessante Gedanken und liefert Informationen aus dem Nähkästchen. Ich schätze auch seinen sprachlichen Stil.

          Die eigene Gedankenarbeit, fremder Leute Gedanken einzuordnen, bleibt einem nirgendwo erspart (außer in der Kirche). Was wiederum nicht heißen soll, dass Deine Hilfestellung nicht willkommen ist 😉

          Also: Hast Recht. Aber Danisch ist deswegen nicht wertlos.

      • Ich habe mich beim Lesen ein bisschen gefühlt als sei John Grisham bei der Arbeit am letzten Roman seines Lebens verstorben und hätte Robert Ludlum testamentarisch zum Weiterschreiben verdonnert.

  7. Mal eine praktische Konsequenz aus dem Gesetz:

    zB die Manuela Schwesig, immerhin eine Ministerpräsidentin, lautstark als russische Spionin, Agentin und Hochverräterin zu bezeichnen sollte also zu einer Anklage wegen Verleumdung führen?

    Präsident Steinmeier und Ex-Kanzler Schröder und Merkel als Steigbügelhalter und Kumpane des Verbrechers Putin zu bezeichen ebenfalls?

    Fragen über Fragen, die das neue Majestätsbeleidigungsgesetz stellt! Wo sind die Satiriker, die das austesten möchten?! Oder sind die alle schon von der Regierung, bzw vom ÖRR, gekauft?

  8. Besonders spannend finde ich § 192a. Denn der lässt uns weitgehend schutzlos gegenüber Denunzianten und deren staatlicher Infrastruktur in Form von Melderegistern zurück. Wir haben weitgehend keinen Einfluss mehr darauf, ob wir nun Opfer einer Hausdurchsuchung werden oder nicht, ob wir unbewusst eine Straftat begehen.

    Das politisch wohl unverfängliche Portal anwalt.de gibt dazu praktische Tipps an uns Bürger:

    Was muss ich beachten?
    Es gilt ab sofort verstärkte Vorsicht beim Teilen und Verschicken von Inhalten, durch die sich irgend jemand aus irgendwelchen Gründen diskriminiert oder sonst wie angegriffen fühlen könnte.

    Seien Sie auf der Hut, mit wem Sie über welche Themen sprechen, schreiben oder anderweitig kommunizieren. Achten Sie auf Begriffe in Ihrer Sprache, die womöglich als negativ konnotiert empfunden werden können. Und seien Sie ganz besonders vorsichtig in Sachen Humor! Sarkasmus, Satire oder schlicht derbe Späße über soziale, kulturelle, religiöse u.ä. Gruppen werden immer gefährlicher.

    Was sollte ich bei einer Anzeige wegen „Verhetzender Beleidigung“ tun?
    Sie müssen damit rechnen, dass man bei Ihnen, wenn gegen Sie der Vorwurf der „Verhetzenden Beleidigung“ im Raum steht, eine Hausdurchsuchung vornimmt, ähnlich wie bei Verdacht auf Drogen- oder Waffenkriminalität. Womöglich erfahren Sie erst durch das unverhoffte Klingeln der Beamten an Ihrer Tür davon, dass der Vorwurf gegen Sie im Raum steht. Ziel einer solchen Durchsuchung ist es, Ihnen das Vorhandensein entsprechend belastenden Materials auf Ihren Datenträgern nachzuweisen. Hierzu wird man Handys, Rechner und Festplatten beschlagnahmen.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/verhetzende-beleidigung-was-der-neue-straftatbestand-des-192a-stgb-bedeutet-196477.html

    Wie das dann konkret aussieht, kann man in folgendem Gespräch erfahren, in dem zwei Opfer solcher überraschenden Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen im Gespräch mit einem Anwalt schildern, was ihnen warum widerfahren ist:

    Zu der Frage, warum Geschlechterthematiken dabei (noch) ausgeschlossen sind, vermute ich, dass schlicht die Kapazitäten nicht vorhanden sind, solche alltäglichen Denunziationen entsprechend zu verfolgen. Der Jurist von anwalt.de gibt ja an, auch ohne feministische Meldemuschis ginge man staatlicherseits schon von rund 200.000 zusätzlichen Straftaten jährlich aus, die ohne dieses Gesetz in einer freiheitlichen Rechtsordnung nie zu einer Straftat geworden wären.

  9. Gerade aktuell macht ein Fall die Runde, bei dem die Gemüter wieder hochkochen: „Böhmermann-Sendung veröffentlicht rechtsextremen Frankfurter Polizei-Chat https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/zdf-magazin-royale-jan-boehmermann-veroeffentlicht-rechtsextremen-polizei-chat-itiotentreff-19212650.html

    Es wird beschrieben: „Wie zuvor schon bekannt, handelt es sich vor allem um Texte und Bilder, die sich in extremer Weise gegen Ausländer, Juden, Behinderte und Frauen richten.“

    Es wird in letzter Zeit immer wieder bei ähnlichen Meldungen von „frauenfeindlichen Äußerungen“ geschrieben. Also scheint das Geschlecht wenn es um Frauen geht doch ein Rolle zu spielen?
    Mir erscheint es eher so, als ob es für Frauenhass und frauenfeindliche Äußerungen bald eine entsprechende Anpassungen der Gesetzgebung gegen wird.

    • Ist doch wohl klar, dass es dann ein Beleidigungsverbot wie das hier geben muss, auf das alle sich berufen können, die sich als „Frau identifizieren“ oder so ähnlich. Man könnte auch jetzt schon darauf abstellen, dass jene Personen im höchsten Sinne „Personen des politischen Lebens“ des oben vorgestellten Gesetzes wären, man müsste nur ersetzen:

      „Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“

      durch:

      „Das politische Leben des Volkes reicht bis hin in die Zivilgesellschaft.“

  10. So lange sich Polizisten, Staatsanwaelte und Richter mit so einem Unfug herum schlagen muessen, ist es kein Wunder, wenn sie kaum noch Zeit und schon gar keine Motivation haben, sich mit echten Kriminellen zu beschaeftigen. Die Verfolgung solcher „Straftaten“ ist immer politisch motiviert. Ueble Nachrede ist in den Medien Tagesgeschaeft, in der Politik genauso. Diese Gesetzte sollen nur die Machthaber schuetzen. Wenn die AfD die absolute Mehrheit haette, wuerden alle auf einmal schreien, dass dieser Unsinn abgeschafft werden muss.

  11. Herrschaftskritik ist normalerweise nur in totalitären Staaten strafbar, seit 2019 auch in Deutschland, was sagt das über den Zustand dieses Landes aus, dass Politker sich mit dem Strafgesetz gegen Kritiker wehren.
    Im Grunde ist das Gesetz ein Anschlag auf die Demokratie, da man nicht das Amt, sondern ggf. die inkompetente Witzfigur die das Amt aktuell ausübt damit schützt. Aber genau das darf in einer Demokratie nicht der Fall sein, das Amt darf man vor Verunglimpfung schützen aber nicht die Person die dieses Amt für ein paar Jahre ausübt, bis eine andere Person gewählt wird.

    • Absolut richtig. Die Person, die das Amt bekleidet, genießt ohnehin schon Rechtsschutz durch die Institution. Ihr jetzt auch noch einen Verunglimpfungsparagraphen gegen Majestätsbeleidigung zuzubilligen, ist meiner Meinung nach jenseits jeder freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
      Dadurch wird Herrschaft gestärkt. Aber die Herrschaft sollte in einer Demokratie eigentlich vom Souverän, also der Summe der Bürger ausgehen.
      Das verkehrt sich seit der Machtübernahme der Grünen in erschreckendem Maße.

  12. Pingback: § 188 StGB als Sonderstrafrecht für die Beleidigung etc von Politikern - Aufklärung heute

  13. Wenn ich das lese: Ist dann die SZ wegen Hetze gegen Aiwanger „dran“?

    eine im politischen Leben des Volkes stehende Person – ja
    öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) – „öffentlicher“ als in einer Zeitung geht kaum
    eine Beleidigung (§ 185) (oder üble Nachrede, siehe Absatz II) – zu behaupten, er habe ein übles Pamphlet als Schüler verfasst, ohne dass es stimmt: Was anderes wäre das als „üble Nachrede“?
    aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen – klar, es sollte ja einen Rücktritt/Rausschmiß bewirken, und
    ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, – hat zwar wohl nicht geklappt, aber das Ziel war es eindeutig.

    Wer von der Süddeutschen wird jetzt wohl wie lange in den Knast wandern müssen? Welche Zeitungen/Medien berichten?

    Und (das kann ich aus dem Gesetzestext nicht sicher herauslesen): Ist das ein Antragsdelikt oder muss die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige tätig werden? Denn „Kenntnis erhalten“ hat sie sicherlich.

    • Wenn ich das lese: Ist dann die SZ wegen Hetze gegen Aiwanger „dran“?

      Gute Frage!

      Aus diesem Grund habe ich hier die Frage gestellt nach entsprechenden Verfahren und Entscheidungen, wo man nachlesen kann wie dieser Paragraph in der juristischen Praxis gehandhabt wird. Damit man sieht, wie die Punkte die du aufgeworfen hat („aus Beweggründen begangen…“, „geeignet, das öffentliche Wirken zu erschweren“ usw) denn nun ausgelegt werden. Das ist ja, wenn ich Christian richtig verstehe, alles andere als klar.

      Leider kam bisher nicht viel.

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