Juramama „Es gibt kein einziges Gesetz in Deutschland, das exklusiv in den Körper von Männern eingreift.“

Die Juramama schreibt einen Artikel zu dem Recht der Frauen auf Abtreibung und einige Passagen darin finde ich so bescheuert, dass ich sie, auch weil sie als „bester Text für den „goldenen Blogger“ nominiert war, gerne noch kommentieren möchte:

Um das also voranzustellen: Das Recht, ganz alleine über die Funktionen des eigenen Körpers zu bestimmen, muss endlich ganz grundsätzlich und überall nicht nur für Männer gelten, sondern auch für Frauen. Denn nur der Teil der Menschheit der über eine Gebärmutter verfügt, kann schwanger werden. Der andere Teil kann im Stehen akkurate Figuren in den Schnee pinkeln und das ist nicht nur in Wacken oder im Stau eine männlich einzigartige und von mir schwer beneidete Körperfunktion.

Es gibt kein einziges Gesetz in Deutschland, das exklusiv in den Körper von Männern eingreift.

Also abgesehen davon, dass man ihm einfach so die Vorhaut abschneiden darf, wenn die Eltern religiös sind. Oder was man diesen männlichen Körper zur Bundeswehr einberufen kann und zu Gewaltmärschen etc verpflichten kann.

Die Abtreibungsvorschriften greifen noch nicht einmal „in den Körper ein“. Sie verhindern allenfalls, dass eine Frau nach einer gewissen Zeit der Schwangerschaft und wenn sie gewisse formelle Anforderungen nicht erfüllt hat, wie die Beratung, in die körperlichen Prozesse eingreift. Das ein Mann als Vater die Schwangerschaft beendet verhindern sie übrigens vollkommen. Er kann sich in keiner Form den sich daraus ergebenden Pflichten entziehen, die im wesentlichen eine Arbeitspflicht begründen, die sogar über die normale Arbeitszeit hinausgehen kann. Das Abtreibungsrecht ist im Verhältnis zum Mann nicht eine Benachteiligung, es ist eine deutliche, deutliche Besserstellung. Letztendlich meckert sie hier, dass sie nicht noch besser gestellt wird als Männer, indem Frauen noch länger abtreiben können bzw Ärzte mtitteilen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Und auch wenn ich finde, dass das Verbot, diese Eingriffe als von einem angebotene Dienstleistung zu erwähnen, ruhig abgeschafft werden kann, ist ihr Vorhalt, dass Frauen mit einem MEHR an Rechten schlechter gestellt werden als die Männer, geradezu bizarr.

Kein Gesetz „schützt“ den Mann vor etwas, zu dem sein männlicher Körper biologisch exklusiv in der Lage ist.

Es schützt auch kein Gesetz die Frau vor etwas, zu der der weibliche Körper biologisch exklusiv in der Lage ist. Denn der weibliche Körper treibt nicht von sich aus ab und wenn er das macht, dann ist es nicht strafbar.

Kein Gesetz knüpft eine Entscheidung über etwas, was nur ein männlicher Körper kann, an Strafbarkeiten oder Beratungen.

ja, wer hätte je die Zeugung eines Kindes an potentielle Strafbarkeiten geknüpft. Gab es da nicht mal diese nette Kopie von Schreiben des Jugendamtes, wo die Mutter zur Geburt des Kindes gratuliert worden ist und auf Beratungsangebote hingewiesen worden ist und dem Vater Fristsetzungen zur Unterhaltszahlungen gesetzt worden sind, bei Androhung einer Klage.

Und der Mann bekommt eben noch nicht einmal eine Beratungsmöglichkeit etwa mit der Mutter, wenn sie nicht zustimmt. Er kann sich nicht einschalten und deutlich machen, dass er die Abtreibung (oder das Kind) will.

Und wenn er ihr heimlich eine Pille danach ins Essen mischt, weil sie sie nicht nehmen will, dann braucht er eher selbst eine Beratung bei einem Rechtsanwalt ganz zu schweigen davon, dass er eine Fehlgeburt herbeiführt.

§ 218
Schwangerschaftsabbruch
(1) 1Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
gegen den Willen der Schwangeren handelt oder

2.
leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(4) 1Der Versuch ist strafbar. 2Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

 

Es gibt hier keinen mildernden Paragraphen: „Begeht der Vater die Tat…“ obwohl da ein Produkt seines Körpers, seiner Gene heranwächst, auch wenn er das Kind genau so gerne loswerden will wie die Mutter.

Warum sind eigentlich Samenspenden in Deutschland erlaubt, Eizellspenden aber verboten. Was genau macht Eizellen eigentlich heiliger oder wertvoller als Spermien und warum „schützen“ wir hier nur die Frau und nicht den Mann vor sich selbst und den Folgen? Wo ist die externe Konfliktberatung  für den Spermaspender?

Das ist wirklich … nicht so intelligent.

Der Unterschied liegt ja wirklich auf der Hand.  Muss man einer Mutter wirklich erklären, dass an Sperma sehr leicht ranzukommen ist, an noch funktionierende Eizellen aber nicht?

Während man für Spermaspender einen Becher und evtl ein paar Pornomagazine braucht, und Sperma quasi ein „Verbrauchsgut“ ist, welches eh immer wieder nachproduziert wird, braucht man für eine Eizellenspende zunächst eine medikamentöse Stimulation der Eizellen, damit mehrere heranreifen, die dann unter Narkose mit einer Punktation entfernt werden.

Die Hormonstimulation ist körperlich und seelisch sehr belasten und kann zu einem Überstimulationssyndrom führen kann. Der spätere Eingriff zur Entnahme ist mit Narkose- und Thromboserisiken verbunden. Auch Gewebeverletzungen sind möglich.

Insofern beugt das Verbot einer Kommerzialisierung der Eizellenspende vor, ebenso wie man (und hier auch: Mann) seine sonstigen Organe nicht spenden darf.

Auch die Einsetzung der Eizelle bietet einiges an Risiken,  was den Vorgang noch problematischer macht. Es gibt also zumindest für den Unterschied leicht nachvollziehbare Gründe, die nicht allein darauf beschränkt sind, dass man Frauen eben einfach gerne was verbieten will (was nicht bedeutet, dass die Eizellenspende verboten bleiben sollte, sie ist ja auch in anderen europäischen Ländern erlaubt, aber so zu tun als gäbe es keine Unterschiede ist doch wenig überzeugend.

 Oder umgekehrt: Kein Gesetz stellte es jemals unter Strafe, nicht mal zu konservativsten Zeiten, wenn sich ein fruchtbarer Mann unter 40 die Samenleiter durchtrennen wollte. Ich bezweifle eine Mehrheit im Bundestag, nicht mal unter Beteiligung der aktuell lächerlichsten SPD seit Gründung der SPD, für ein Gesetz, das Männer dazu verpflichtet zusätzlich zu dem Arzt seines Vertrauens in eine „pro Familia“ Beratungsstelle zu latschen und bei Kerzenschein und Keksen darüber zu reden, ob „seine zumutbare Opfergrenze“ wirklich überschritten ist, da er mit seiner Entscheidung fraglos zukünftiges Leben verhindert.

Da dürften die gleichen Regeln wie bei einer Eileiterdurchtrennung oder Abklemmung gelten.

Es ist eben in diesem Fall auch kein drittes Element im Spiel, das Baby, welches schon einen gewissen Entwicklungstand hat.

Eine Vasektomie ist ja reversibel. Das stimmt. Aber auch eine Frau kann nach einem Abbruch erneut schwanger werden und es gehört nun mal zum Körper der Frau, dass sie zusätzlich zu den Eizellen noch einen Uterus hat, der aus Spermium und Eizelle überhaupt einen Menschen machen kann. „Eine Frau kann sich ja auch die Gebärmutter entfernen lassen“ ist eben nicht dasselbe. 

Sie muss sich ja auch nicht die Gebärmutter entfernen lassen, die Eileiter abklemmen reicht.

Wir haben eine Zusatzfunktion und die gehört alleine uns. Das macht die Mächtigen dieser Welt, die Herrscher über das geltende Recht, schon immer wahnsinnig, ohne dass sie die Verantwortung, die damit einhergeht, jemals tragen wollen würden oder trugen.

Was ist das genau? Narzissmus? Verfolgungswahn? Es ist ja nun nicht so, dass es rein Männer sind, die Abtreibungen kritisch sehen. Eine große Anzahl Frauen ist ebenfalls sehr konservativ und hat das immer mitgetragen.

Und ein Großteil der Mänenr sieht es im übrigen genauso wie viele Frauen. Ganz davon ab, dass Gesellschaften schon immer Verantwortung für Kinder getragen haben und Frauen unterstützt haben. Und Männer natürlich auch.

Was ist denn mit den weiteren körperlichen Eigenheiten, die nur Männer draufhaben? Spermien produzieren um Leben zu ermöglichen, zum Beispiel. Kein einziges deutsches Gesetz limitierte jemals Masturbation auf dreimal pro Woche, weil sonst moralisch übermäßig viel Lebenspotential in Kleenex Taschentüchern verendet. Oder verteilte Berechtigungsscheine, falls es doch mal mehr Palme-schütteln sein muss.

Faszinierend wie das jemand für einen schlauen Gedanken halten kann. Lediglich der Vollständigkeit halber muss ich hier zunächst das klassische Video „every sperm is sacred“ einstellen:

Es verhindert auch keiner, dass eine Frau sich Sperma aus dem Geschlecht wischt, eine Spülung ansetzt oder die Pille danach einwirft. Nur eben, wenn man eine tatsächliche Abtreibung vornehmen muss, dann werden nach der Rechtsprechung des BVerfG eben auch die Rechte des Kindes geschützt. Weil sich dort eben bereits ein neues Wesen gebildet hat. Das muss man nicht teilen. Aber man muss da doch den Unterschied zu Sperma erkenne. Und das gerade als Juristin, die ja nun mit der Rechtsprechung zu Art 2 GG vertraut sein sollte.

Es hat in der Geschichte einige kirchlich motivierte Ansätze gegeben, die männliche Masturbation zu verteufeln, jedoch ging es hier im Kern um genau das, worum es bei den sexuellen Rechten der Frauen heute noch immer geht: Die Macht sowas verbieten zu können. Macht hat nämlich unter anderem derjenige, der die Fortpflanzung kontrollieren kann und tiefe menschliche Bedürfnisse unter seine Herrschaft zwingt. Eine historische Konstante. Gesetzlich legitimierte Sanktionen aber gab es in unserer europäischen Rechtsgeschichte immer nur für Frauen, wenn Sexualität nicht allein der Fortpflanzung diente oder in einer ungewollten Schwangerschaft endete. Kein Gesetz in der Geschichte bestrafte jemals ausschließlich den Mann, der eine Frau schwängerte und verschonte die Frau. Umgekehrt fand das allerdings ständig statt. Unehelich oder ungewollt schwangere Frauen sind Jahrhundertelang reihenweise freiwillig von einer Klippe gesprungen und bringen noch heute ihre Babys heimlich auf Flughafentoiletten zur Welt, weil sie Recht und Gesellschaft fürchten mussten. Ich kenne keine Story, in der ein Mann von christlichen Fundamentalisten auf dem Scheiterhaufen verbrannt, von islamistischen Fundamentalisten geehrenmordet wurde oder lieber den Freitod wählte, weil er eine Frau versehentlich geschwängert hatte. Im Zweifel brannten, starben oder sprangen beide. 

Das ist auch eine gewagte These. Natürlich werden schon massenhaft Männer getötet worden sein, weil sie eine Frau geschwängert haben oder auch nur mit ihr geschlafen haben.

Selbst in der Bibel finden sich Passagen dieser Art: 5 Buch Moses 22:13 ff

23 Wenn ein unberührtes Mädchen mit einem Mann verlobt ist und ein anderer Mann ihr in der Stadt begegnet und sich mit ihr hinlegt,
24 dann sollt ihr beide zum Tor dieser Stadt führen. Ihr sollt sie steinigen und sie sollen sterben, das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien hat, und der Mann, weil er sich die Frau eines andern gefügig gemacht hat. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
25 Wenn der Mann dem verlobten Mädchen aber auf freiem Feld begegnet, sie festhält und sich mit ihr hinlegt, dann soll nur der Mann sterben, der bei ihr gelegen hat,
26 dem Mädchen aber sollst du nichts tun. Bei dem Mädchen handelt es sich nicht um ein Verbrechen, auf das der Tod steht; denn dieser Fall ist so zu beurteilen, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn tötet.
27 Auf freiem Feld ist er ihr begegnet, das verlobte Mädchen mag um Hilfe geschrien haben, aber es ist kein Helfer dagewesen.

Seine Verteidigungsmöglichkeiten scheinen mir da recht eingeschränkt nach den Vorschriften. Es reicht, dass sie hätte schreien können, auch wenn sie nicht geschrien hat und eben auch, wenn sie nichts dagegen hatte, mit ihm da Sex zu haben.

Es dürften auch genug Hexer verbrannt worden sein, die mittels ihrer Magie oder des Teufels Hilfe eine Frau verführt hatten oder andere Spiele dieser Art.

Wie man in weiteren Passagen der Bibel sieht war die „Strafe“ der Männer mitunter auch schlicht, dass sie diejenige heiraten und damit für immer versorgen mussten. (was auch die Strafe der Frau sein kann aber eben dazu diente, dass diese versorgt ist)

Aber auch ansonsten wurden Männer in vielen Bereichen weitaus schwerer bestraft, Männer durften eher gefoltert werden, eher grausam hingerichtet etc.

Richtig ist natürlich, dass die Jungfräulichkeit der Frau stärker beschützt worden ist als die des Mannes und das eine Schwangerschaft natürlich ein leichter Beweis der nicht mehr Jungfräulichkeit war, welches es bei einem Mann für die Schwängerung nicht gab. Hintergrund ist eben, dass das Prinzip der Vatersicherheit und der alte Grundsatz „Sperm is cheap, eggs are expensive“ mal wieder zuschlagen. Das ist wenig mysteriös, es ist eher schlichte Biologie.

Frauen waren ihren Kindern schon immer faktisch zum Unterhalt verpflichtet, denn sie mussten das geschützte Leben finanziell durchbringen. Die Väter dagegen waren bis weit in das 20. Jahrhundert hinein nur ihren ehelich gezeugten Kindern zum vollen Unterhalt verpflichtet. Mit unehelichen Kindern waren sie rechtlich bis 1970 nicht einmal verwandt! 1 9 7 0 ! Das war keine Diskriminierung von Vätern, sondern sollte sie hauptsächlich vor Ansprüchen der unehelichen Kinder, also vor einem Erbrecht dieses Kindes und vor vollen Unterhaltszahlungen bewahren.

Natürlich kann es auch eine Diskriminierung von Männern sein. Und natürlich schützte es hauptsächlich die Frau und die ehelichen Kinder, denn „den Mann vor einem Erbrecht des Kindes zu bewahren“ verschleiert etwas, dass der Mann dazu sterben musste.

Es beschützte die „Sittlichkeit“ und die Familie und beugte auch einer Reduzierung des Einkommens der Ehefrau vor.

Die Mutter eines unehelichen Kindes sollte für ihre „voraufgegangene, unsittliche Handlung“ bestraft werden.“ – so steht es in den Motiven für den entsprechenden damaligen Paragraphen im BGB. Der deutsche Staat verweigerte der Mutter als Strafe für ihr unverantwortliches Handeln, einfach unverheiratet schwanger zu werden, also unter Anderem einen vollen Unterhaltsanspruch des Kindes. Der Unterhaltsanspruch, den sie tatsächlich hatte, wurde nur bis zum 16. Geburtstag des Kindes gezahlt und zudem in der Höhe lustigerweise nicht danach bemessen, wie reich oder arm der Vater war, sondern wie die originäre Vermögenssituation der Mutter aussah.

Interessant, dass sie das als Beeinträchtigung sieht: Warum sollte sie mehr Geld für die Betreuung des Kindes bekommen, wenn der Vater besonders reich war? Sie baut nichts mit ihm gemeinsam auf wie es in der Ehe sein soll. Die Idee, dass man ihr ihren Verdienstausfall ersetzt scheint da ja durchaus nicht fernliegend.

Da freilich uneheliche Kinder mit dem Hausmädchen der Normalfall und mit der reichen Industrieerbin eher die Ausnahme waren, sieht man auch hier schön, wieviel Wert dem „geschützten Leben“ im Bauch einer ungewollt schwangeren Frau schon immer zukam. Aber damit nicht genug, nicht mal das Sorgerecht hatte die Mutter des unehelichen Kindes. Das Sorgerecht für dieses Kind wurde zwar nicht dem Vater, aber stattdessen automatisch auf einen Amtsvormund übertragen. Nur ausnahmsweise und „auf Antrag“, der sorgfältig vom Gericht geprüft wurde, durfte der Mutter eines unehelichen Kindes ab 1961 ein Elternrecht zugestanden werden. Sie hatte schließlich eindrucksvoll bewiesen, keine besonders verlässliche Person zu sein, da muss man die Kinder vor ihrem Einfluss schützen.  Das wurde erst 1970 nach unfassbaren Querelen geändert, uneheliche Kinder als „mit dem Vater verwandt“ erklärt und damit ein Unterhaltsanspruch und ein Erbrecht manifestiert. Die Väterrechtler von damals nannten sich übrigens „Verband der Unterhaltsverpflichteten für uneheliche Kinder in der BRD“ und kommentierten diese Verpflichtung mit dem Ergebnis des „größten Schieber- und Hurenstaates, der jemals auf deutschem Boden bestanden hat.“ Soviel zum schützenswerten Leben und um was es eigentlich geht: Geld.

Und da reitet sie so auf den Männern rum, dabei erkennt man da ja ganz gut, dass diese eigentlich in diesem Bereich ein eigenes Interesse an einer Abtreibungsmöglichkeit der Frau haben und nicht etwa der Feind sind, sondern weit eher Verbündete der abtreibenden Frau. Das scheint der Juramama aber irgendwie unvorstellbar: Sie baut eine feindliche Linie auf, Männer gegen Frauen. Männer versagen der Frauen Rechte, einfach weil sie Angst vor deren Gebährfähigkeit haben. Männer halten Frauen zurück. Frauen sind benachteiligt.

Eine interessante Form der Benachteiligung, bei der man mehr Rechte und mehr Einfluss auf den Vorgang hat als der Andere.

 

 

 

Juristische Abtreibung

Ein offener Artikel um über die „Juristische Abtreibung“ für Väter zu diskutieren. Das ist die Idee, dass ein Mann mittels einer entsprechenden Erklärung alle Rechte aber auch alle Pflichten bezüglich des Kindes aufgeben kann.

Pro-Argumente wären

  • Ein Mann muss das gleiche Recht wie eine Frau haben, sich von dem Kind loszusagen. Die Frau kann abtreiben. Ein Mann kann das nicht gegen den Willen der Frau. Demnach muss ihn eine „juristische Abtreibung“ erlaubt sein
  • Wenn hierfür entsprechende Pflichten gelten, dann könnte die Frau sich immer noch für eine Abtreibung entscheiden, ihre Position bleibt also geschützt
  • Es motiviert Mütter die Schwangerschaft dem tatsächlichen Vater frühzeitig anzuzeigen
  • Es schränkt die Möglichkeit ein, einem Mann gegen seinen Willen ein Kind anzuhängen

Kontraargumente wären

  • Eine Entscheidung für eine Abtreibung ist in ihrer Schwere,Gewissensbelastung und auch aufgrund des medizinischen Eingriffs und des potentieller Folgen und auch bezüglich gesellschaftlicher Ächtung mit einer Erklärung der „juristischen Abtreibung“ nicht zu vergleichen
  • Die Ausübung übt einen erheblichen Druck auf eine schwangere Frau aus, ihr Kind abzutreiben, selbst dann wenn es ursprünglich ein gemeinsamer Entschluss war oder es eine von ihr nicht verschuldete oder selbst von ihm verschuldete Verhütungspanne war.
  • Der Anspruch auf Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes, dass auf diese Weise keine Unterstützung erhält und dafür nichts kann
  • Anders als bei der Abtreibung ist das Kind auf der Welt und niemand kann verhindern, dass der Vater dann nicht doch eine emotionale Beziehung aufbaut. Ab welchem Grad würden die Rechte wieder „aufleben“`? Beispiel: Er bleibt weiterhin mit der Mutter in einer Beziehung, er versorgt das Kind auch „als Freund“ und dies baut eine entsprechende Bindung auf. Er erklärt aber immer kein Vater sein zu wollen und das jederzeit beenden zu wollen, er unterstütze nur als Freund
  • Es kann Väter veranlassen, die „juristische Abtreibung“ zu erklären, da die Mutter dann zusätzliche staatliche Unterstützung erhält, die er sonst zurückzahlen müsste.