Der Zeitungsartikel Gender Gap

Ein interessanter Beitrag dazu, „wer Meinung macht“: (gefunden über diesen Thread bei einer der Journalistinnen)

Wer macht in Deutschland eigentlich Meinung? Und wer hat damit Macht und wer hat keine? Über Parität und Repräsentanz wird in Politik und Gesellschaft seit vielen Jahren intensiv diskutiert. Wie sieht es in der Medienlandschaft aus? Wir haben nachgezählt. Als interdisziplinäres Team aus Journalistinnen, Aktivistinnen, Entwicklerinnen und Forscherinnen haben wir die größten Medienhäuser in Deutschland in den Blick genommen.

Mal sehen, was sie gefunden haben:

Wir haben uns gefragt: Wer sitzt in den Redaktionen und schreibt für die Medien dieses Landes? Wie divers ist der Journalismus – und welche Lücken gibt es, was die Vielfalt der Berichtenden anbelangt? Wir wollten herausfinden, wie divers die Redaktionen dieses Landes sind, denn: Wer schreibt, hat Macht und Einfluss. Wer schreibt, beeinflusst damit den politischen und gesellschaftlichen Diskurs. Wer schreibt, gestaltet den Raum mit, in dem wir über Zukunft nachdenken.

Dabei ist Journalismus ja ein sehr weiblich besetzter Bereich vermute ich zumindest.

Weiterlesen

Sollen die Artikel in voller Länge auf die Hauptseite oder lieber mit einem „hier klicken zum weiterlesen“ Umbruch?

Leser Benedikt schreibt:

Ich würde mir von diesem Blog hier wünschen, dass Artikel in der Gesamtübersicht (Hauptseite) einen Anreißer für Artikel hat, statt des ganzen Artikels. Zwar finde ich die Besprechung von Paper, Forschung, Gesetzen etc sehr spannend, aber wenn ich dann gefühlt drölf Seiten scrollen muss, um zum nächsten vorigen Artikel zu kommen, hab ich das Gefühl, das ginge vllt schöner. Abgesehen davon einfach danke für den oft sehr interessanten Input!

Ich könnte bei jedem Artikel nach einer gewissen Länge einen „zum weiterlesen hier klicken“ Umbruch machen. Die Frage wäre ob das gewünscht ist oder es lieber so bleiben soll wie bisher.

Bitte um Meinungen in den Kommentaren!

„Männer in Gefahr? Maskulinismus und seine Ideologie“

Auf HateAid findet sich eine kurze aber dafür um so besser recherchierte Beschreibung von Männerrechtlern, die natürlich (HateAid richtet sich ja gegen Hass) keinerlei Hass enthält:

Wann ist ein Mann ein Mann und vor allem, was gefährdet ihn? Das sind Fragen, die Maskulinist*innen aufgreifen, wenn sie ihre hetzerische Weltansicht im Netz vertreten. Sie denken, dass Männer biologisch bedingt Frauen überlegen seien oder vertreten die Ansicht, dass Männer von ihren Müttern und anderen Frauen unterdrückt würden. Sie befürchten, dass Gleichstellungspolitik und Queer-Feminismus Männer (damit meinen sie meistens (weiße) cis-Männer) gefährde und diskriminiere. Maskulinist*innen vernetzen sich und verbreiten Hass und Angst auf Social Media, auf bestimmten Websites, wie WikiMANNia, oder in ihren Foren.

Schon mal ein starker Einstieg. Es darf eben keine berechtigte Vertretung von Männern geben, die nicht nur ein Anhängsel feministischer Theorien ist.

Was sind Maskulinist*innen?
Maskulinist*innen bezeichnen sich selbst häufig als Männerrechtler*innen, die sich als Gegenpol oder Alternative zum Feminismus gegründet haben und für „Männerpolitik” einstehen.

Da wird immerhin anerkannt, dass es nicht nur Männer sind, sondern auch Frauen und anscheinend andere Geschlechter.

Letzteres tun sie vor allem durch Hetze im Internet gegen Gleichstellung und Emanzipation marginalisierter Gruppen. Die maskulinistische Ideologie geht häufig mit sexistischen, antifeministischen oder rechtspopulistischen Weltansichten einher.

Sehr schöne Feindbildzeichnung. Alles Hetzer diese miesen Schweine!

 Wenn du jetzt übrigens denkst, wir könnten hier aufs Gendern verzichten, gibt es genug Belege, dass auch Frauen frauenfeindliche Weltbilder vertreten. So sind laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend 15,2 % der Frauen empfänglich für einzelne maskulinistische Einstellungen – 1,4 % sind überzeugte Männerrechtlerinnen.

Na, das ist ja was. Wobei ich vermute, dass es stark von der Definition „maskulinistischer Einstellungen“ abhängt.

Maskulinist*innen sprechen von einer Unterdrückung und Diskriminierung der Männer, unter anderem durch Frauen, feministischen Menschen oder Gleichstellungspolitik.
Das tun sie, obwohl weltweit nicht einmal sechs Prozent der Regierungschef*innen weiblich sind. Weltweit gehen 4 Millionen Mädchen weniger zur Schule als Jungs. In Deutschland haben Frauen 2022 durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer. Und auf Grund von festen Rollenstrukturen haben Männer 2022 rund 2 Stunden weniger Sorgearbeit bzw. Zeit mit ihrer Familie verbracht als Frauen. Diese Zahlen zeigen, dass Frauen immer noch nicht gleichgestellt sind und tendenziell weniger Ressourcen und Macht besitzen.*

Wenn weltweit weniger Mädchen zur Schule gehen, dann kann es natürlich in keinem Bereich eine Diskriminierung von Männer in Deutschland geben.

Dabei behaupten Femist*innen, dass Frauen unterdrückt werden, obwohl sie weltweit länger leben als Männer, seltener Opfer von Gewalt werden, seltener Obdachlos sind, weniger Steuern zahlen müssen, häufiger ihre Kinder bei einer Scheidung nicht verlieren oder nur selten sehen und Männer die Hauptopfer in jedem Krieg sind. Diese Zahlen zeigen, dass Männer immer noch nicht gleichgestellt sind und tendenziell ihr Leben als weniger wert angesehen wird. *

*das ist eine reine Umdrehung des Arguments um zu zeigen, wie schwach es ist.

Im Internet bestärken sich Maskulinist*innen in ihrem Gefühl, dass Männer heutzutage unterdrückt seien.
Es gibt verschiedene Begriffe für Maskulinismus und keine klare Regel, ob du „Maskulinismus”, „Maskulismus” oder „Männerrechtsbewegung” nutzen solltest. Deswegen findest du meistens eine Mischung aus den Begriffen:

Maskulinismus ist der ursprüngliche Begriff, den vor allem die feministische Bewegung prägte, der also eher eine Fremdbezeichnung ist. Der Begriff ist mit der Ansicht verbunden, dass der Mann der Frau überlegen sei.

Mit dem Begriff Maskulismus beschreiben viele die neuartigen Formen des maskulinistischen Netzwerks. Neu ist, dass es nicht mehr um die Überlegenheit, so viele Männer aus der Szene, gehe, sondern darum, dass Männer unterdrückt würden, unter anderem durch die Errungenschaften der Gleichstellungsbewegungen. Mit Maskulismus beschreiben sich viele in der Szene selbst.

Immerhin wird diese Unterscheidung aufgegriffen. Wobei Unterdrückung auch lange nicht mehr das Thema ist, sondern eher, dass Männer und ihre Belange ignoriert werden und sie zu Tätern gemacht werden, während Frauen eine Opferstellung zugewiesen wird. Das ist meiner Meinung nach etwas anderes als eine Unterdrückung.

Auch Männerechtsbewegung ist eine Selbstbezeichnung. Viele Maskulinist*innen inszenieren sich gerne als Rechtsbewegung, um ihre Ideologie zu legitimieren. Sie wollen mit anderen Menschenrechtsbewegungen auf einer Ebene wahrgenommen werden.  

Jetzt wird sicherlich eine gute Argumentation folgen, warum sie nicht auf einer Ebene stehen, mit sauberen Beispielen und und und

Auch wenn sich die Begriffe leicht unterscheiden, und auch wenn es Abstufung in der Radikalisierung gibt, beschreiben sie alle eine gefährliche Weltansicht, die unserer Demokratie schadet. Gleichstellung, Emanzipation und Fortschritt sind die Motoren für ein sicheres und demokratisches Miteinander. Ansichten, die sie als Gefahr definieren und mit Hass und Hetze verhindert wollen, bedrohen unsere gesamte Gesellschaft.

Oder man wirft ihnen einfach pauschal Hetze vor und gegen Gleichstellung und Emanzipation zu sein. Dabei wollen viele Männerrechtler ja sogar ein mehr an Gleichstellung und Emanzipation, nämlich zB mehr Rechte von Vätern an den Kindern oder gar die Übernahme eines Wechselmodels.

Männerszenen in der Geschichte
Während sich durch den Feminismus und queere Bewegungen Geschlechterrollen auch heute noch stetig verändern, bleibt „Männlichkeit” häufig unhinterfragt. Das mag daran liegen, dass Männlichkeit immer als Norm galt und alles andere als negative Abweichung. Es gab also scheinbar wenig Gründe, Männlichkeit zu hinterfragen. Doch in den 1970er Jahren, im Kontext der zweiten Frauenbewegung, begann die patriarchatskritische „Männerbewegung” an neuen Konzepten und Vorstellungen von Männlichkeit zu arbeiten.

Um die statische Vorstellung von Männlichkeit zu durchbrechen, versuchte die anfänglich feministisch-autonome Männerszene neue Verständnisse und Normen zu entwickeln. Wie in jeder sozialen Bewegung kristallisierten sich mit der Zeit unterschiedliche Strömungen der Männerbewegung heraus. Ein Bericht der FES definiert die antisexistische, die kritische, die mythopoetische und die maskulinistische Männerszene.

Diese unterschiedlichen Wege, sich mit Männlichkeit auseinander zu setzen, sind wichtig für die Gleichstellungspolitik. Selbst die Angst vor Neuem und vor Veränderung sind nicht verwerflich, sondern sollten besprochen werden. Der maskulinistische, maskulistische oder ‚männerrechtliche’ Weg wählt aber Instrumente der Angst und des Hasses – das kann niemals zu mehr GLEICHstellung führen. 

Ja, Blogs wie Arne, Schoppes oder der meine arbeiten meist mit Angst und Hass. Warren Farrell ist auch ein gutes Beispiel, nur Angst und Hass in all seinen Büchern.

Niemals würden sie so Hassfreie Parolen wie „#killallmen“ verwenden oder so wunderbar gleichstellende wie Menschen nach Haufarbe und Geschlecht und diversen anderen Gruppenmerkmalen in Gut und Böse einteilen.

Ansichten und Ziele im Maskulinismus
Innerhalb des Maskulinismus gibt es unterschiedliche Auffassungen, wie die Unterdrückung des Mannes aussehe und was gegen sie getan werden müsse. Doch grundlegend gilt, dass sich Maskulinist*innen an traditionellen und patriarchalen Geschlechterrollen samt binärem und heteronormativem Weltbild orientieren.  Während gemäßigte Maskulinist*innen die Rechte von Männern schützen wollen, zielen Radikale auf die tatsächliche Besserstellung gegenüber Frauen ab.

Beide Ziele führen dazu, dass Gleichstellung blockiert wird und beiden liegt ein antifeministischer Gedanke zu Grunde. Maskulinist*innen schützen nämlich mit ihren Forderungen die Privilegien von Männern in unserer Gesellschaft und gehen davon aus, dass Gleichstellung ihnen etwas wegnimmt.

Ja, die verdammten Mistkerle sollten endlich einsehen, dass sie alle Priviligiert sind, von den Obdachlosen, erst recht die weißen Obdachlosen bis hin zu den im Krieg gestorbenen Männern.

Viele Vertreter*innen der Szene arbeiten nicht mit plumpen Beleidigungen, sondern argumentieren gekonnt mit vermeintlichem Fachwissen aus Geisteswissenschaften oder Gender Studies. Es gibt sogar Maskulinist*innen, die sich als feministisch bezeichnen. Ihr Argument: Männer würden ausgegrenzt und bei Gleichstellungsdebatten nicht einbezogen. Sie sind unter anderem der Meinung, dass das Scheidungs- und Sorgerecht Männer diskriminiere oder dass Jungen in der Schule und in der Universität strukturelle Benachteiligung erfahren.

Das erwähnt sie so nebenher. Dabei klingt es doch eigentlich nach etwas durchaus sinnvollen, was man auch ansprechen kann.

Einige Vertreter*innen der Szene wollen sich von Antifeminist*innen abgrenzen. Sie wollen, dass der Maskulinismus mehr Gehör findet, und erkennen verschiedene Ausprägungen von Männlichkeit an. Andere wiederum haben ein klares Bild von einer starken Macho-Männlichkeit, dass keinen Platz für feministische Männer, Hausmänner oder andere Formen von Männlichkeit hat. Die Ansichten variieren also, doch bei allen geht es darum, dass „der Mann” unterdrückt oder benachteiligt werde.

Maskulinismus wird auch als „Opferideologie” bezeichnet, da sich Maskulinist*innen immer wieder als ‚wahre’ Opfer der Gesellschaft positionieren – im Gegensatz zu tatsächlich marginalisierten Gruppen.

Auch nicht schlecht. Da positionieren die sich einfach als Opfer. Dabei habe die Feminist*innen doch eindeutig festgelegt wer Opfer sein darf. Ts Ts Ts.

Radikale Maskulinist*innen agieren im Internet. Hier haben sie einen Ort gefunden, an dem sie ihre Weltansicht verbreiten können. Denn im Gegensatz zu Feminist*innen bekommen sie wenig mediale Aufmerksamkeit. In Kommentarspalten unter Beiträgen zur Gleichstellung, in Foren oder auf Social Media vernetzt sich die Szene und teilt ihre Ideologie. Während die meisten Medien Gleichstellung preisen und weibliche Führungspersonen feiern, wächst die halböffentliche Gegenbewegung der Maskulinist*innen im Netz.  

Gerade die Kommentarfunktion dient als Protestform für Maskulinist*innen. Dort verbünden sie sich mit Fundamentalist*innen, Abtreibungsgegner*innen und Rechtsextremen.

Widerlich! Da kommentieren die einfach. So als wären Kommentarfunktionen für Leute wie sie da.

Die Seite „Wikimannia” ist ein  bekanntes Beispiel für die digitale Präsenz der maskulinistischen Szene. Die Website stellt als „Alternative” zu offiziellen und freien Informationsmedien, wie die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, „feminismusfreies Wissen” bereit. Nachrichten oder vermeintliche Fachartikel werden im Sinne der maskulinistischen Ideologie veröffentlicht. Sie definiert Begriffe wie „lila Pudel”, der abwertend feministische Männer meint. Auf Wikimannia werden gezielt Personen der Öffentlichkeit angegriffen, die sich für Gleichstellung  einsetzen.
In misogynen Online-Foren, der sogenannten „Mannosphäre”, tummeln sich verschiedenste Ausprägungen des Maskulinismus. Manche Nutzer*innen sind stille Mitlesende, manche aktiv und radikal. Es sind Maskulinist*innen, Männerrechtler*innen, Incels oder Pick-Up-Artists. Sie hetzen gegen „linksradikale Feminazis” oder „grün-schwule” Pädophile.
Expert*innen sehen in diesen digitalen Räumen eine Verbindung zwischen verunsicherter Männlichkeit und Rechtsextremismus: Der Soziologie Andreas Kemper sieht in der Neuen Rechten maskulinistische Tendenzen. Sie beziehe sich auf einen gewaltverherrlichenden Männerkult.

Ich sehe man ist um ein vollständiges Bild der Szene bemüht.

Auch rechte Parteien bedienen sich maskulinistischer Argumente, um die „traditionelle deutsche Familie” zu schützen. Die Weltansichten sind also nicht nur antifeministisch und sexistisch, sondern auch rassistisch und queerfeindlich. Gerade in der radikalisierten Szene wird auch gegen andere Männer und sogar gegen andere Maskulinist*innen gehetzt, die zu gemäßigt seien.

Die Ansichten sind vor allem differenziert und nicht homogen. Was ja beim Feminismus nicht anders ist, wo es Radfems und Anhänger intersektionaler Theorien gibt.

Der andere Weg: Männlichkeit im Wandel ohne Hass
Um über Gleichberechtigung zu sprechen, müssen wir über Macht, Ressourcen und Rollen sprechen. Dies geschieht und dadurch gibt es immer wieder Veränderungen der Geschlechterrollen und sozialen Machtverhältnisse. Manche sehen genau diese Veränderungen als Gefahr, wenn nicht gar Krise. Meistens vertreten diese Sorge weiße, christliche, heterosexuelle Männer, die Angst vor einem Machtverlust haben.  

Genau. Deswegen wollen sie ja zB auch ein Wechselmodell in dem sie Care Arbeit übernehmen. Und wie sie bei meist anonymen Auftritten feststellen, dass es weiße Männer sind wäre auch interessant. Von Christlich und hetero ganz zu schweigen.

Dass Gleichstellung und Entwicklung nichts Bedrohliches sind, beweisen viele Menschen – natürlich auch viele Männer. Die UN-Kampagne „HeForShe” beispielsweise setzt sich weltweit für Geschlechtergerechtigkeit ein. Es geht darum, die männliche Perspektive in die Gleichstellungspolitik einzubringen. Denn der Wandel weg von traditionellen Rollenbildern bedeutet auch, dass Männer mehr sein dürfen: Sie müssen nicht immer stark oder erfolgreich sein, sie können Zeit mit ihren Kindern und ihrer Familie verbringen, sie können in den Erziehungs- und Pflegebereich gehen oder eine Therapie machen. Das scheint selbstverständlich, doch Maskulinist*innen verwehren sich dieser Freiheit. 

Tatsächlich kämpfen Männerrechtler in vielen Bereichen genau darum, dass sie Zeit mit ihren Kindern verbringen können.

Der sogenannten kritischen Männlichkeit geht es darum, sich als Männer in den gleichstellungspolitischen und feministischen Diskurs einzubringen. Ohne Angst und Hass, dafür mit Vorschlägen, Perspektiven und neuen Möglichkeiten. Die kritische Männlichkeit möchte das Potential einer Veränderung betonten. Kritisch männlich zu sein bedeutet für viele, Emotionen zuzulassen, sich Schwächen einzugestehen und offen mit sich und anderen umzugehen.

Es ist wichtig, dass Männer in den Prozess der Gleichstellung einbezogen werden. Das funktioniert ganz ohne Hass und Angst: Männlichkeit darf mehr sein, als es das traditionelle Bild zulässt! Um es mit Herbert Grönemeyer zu sagen:

Männer nehm’n in den Arm
Männer geben Geborgenheit
Männer weinen heimlich
Männer brauchen viel Zärtlichkeit
Oh, Männer sind so verletzlich
Männer sind auf dieser Welt einfach unersetzlich

Schönes Hitpiece. Allerdings so voller Hass, dass es erstaunlich ist.

Maskulinismus – Gefährliche Männlichkeit im Netz

Selbermach Mittwoch

Bitte Kommentare bündeln, wenn sie nur aus einzelnen Tweets und kurzem Kommentar bestehen und man sehr viele davon plant.

Zwischen einem Kommentar, der nur einen Link oder einen Tweet ohne Besprechung des dort gesagten enthält, sollten mindestens 5 Kommentare anderer liegen, damit noch eine Diskussion erfolgen kann.

Das Bundesschiedsgericht der Grünen zu der Frage, inwieweit man eine Selbstdefinition als Frau für eine Kandidatur auf einem Frauenplatz hinterfragen darf

Ein interessantes Urteil zu „Was ist eine Frau“ des Bundesschiedsgerichts der Grünen:

Die Ausgangslage:

(1) Bereits am […] 2020 gab es beim Ag. ein „Digitales […-Forum …]“. Dabei hatte sich die ASP in die offene Redeliste eingetragen, um sich mit einer Rede in die Diskussion einzubringen. Nachdem jedoch nur fünf Frauen von der Frauenliste reden wollten, wurden nach jeweils fünf Beiträgen von der Frauen- und der offenen Liste alle Bundesschiedskommission Bündnis90/Die Grünen Redelisten geschlossen, obwohl ursprünglich mehr Reden pro Liste eingeplant waren. Die ASP war nicht für einen Redebeitrag ausgelost worden. Es kam deshalb im […] 2020 zu einem Mailwechsel darüber, ob die Schließung der Listen rechtens war, in welcher Reihenfolge Beiträge zurückgezogen worden waren und ob die Verkürzung der Frauenliste womöglich gezielt herbeigeführt worden war.
Schon einen Tag nach dem Digitalen […-Forum] mit den geschlossenen Redelisten, am […] 2020, hatte die ASP dem Ag. mitgeteilt:

„aus gegebe[ne]m Anlass würde ich gerne meine [sic] Geschlecht ändern: Ab heute bin ich weiblich. Könnt ihr das bitte in euren Akten anpassen?“

Die stellvertretende Geschäftsführerin des Ag. bestätigte diese Anpassung mit Mail vom 26.05.2020 nach Rücksprache mit der frauenpolitischen Sprecherin im Bundesvorstand und der Frauenreferentin des Landesverbands. Am 30.10.2020 kam es zu einem Gespräch zwischen der ASP und zwei Mitgliedern des damaligen Stadtvorstands. Dieses Gespräch diente ursprünglich der Erörterung von
Sachanträgen, die die ASP beim Stadtparteitag im […] 2020 stellen wollte, wurde dann aber – nach den Angaben der ASP für sie überraschend – auch auf das Thema der Geschlechtsänderung erstreckt und protokolliert. Infolge des Gesprächs veranlasste der Stadtvorstand, das Geschlecht der ASP wieder von Frau zu Mann zu verändern, teilte dies der ASP jedoch nicht mit.
Beim Stadtparteitag am […] 2021 wollte die ASP als Frau für das Amt der
Stadtvorsitzenden kandidieren. Das designierte Präsidium der Versammlung entschied jedoch nach Rücksprache mit der damaligen frauenpolitischen Sprecherin der Bundespartei und mit Billigung des Stadtvorstands, diese Kandidatur nicht zuzulassen. Zuvor hatten zwei designierte Mitglieder des Präsidiums der Wahlversammlung noch das Gespräch mit der ASP per Video gesucht. Die Ablehnung der Kandidatur wurde der digitalen Versammlung unter Hinweis auf die fehlende Fraueneigenschaft der ASP bekannt gegeben. Dem daraufhin im Chat geäußerten Wunsch der ASP, eine persönliche Erklärung dazu abzugeben, gab das Präsidium nicht statt.

Also ein Mitglied definiert sich als Frau, man nimmt es ihr aber nicht ab und ändert den Eintrag schließlich wieder auf Mann.

Noch etwas mehr Sachverhalt:

Die ASP trägt vor: Sie fühle sich schon immer als Frau. Es gebe einen Mailverkehr „von ca. Frühjahr 2019“, in dem sie sich bereits intensiv über den „Modus der Geschlechterumbenennung“ informiert habe. Dass sie den Antrag auf Änderung der Geschlechtseintragung unmittelbar nach dem Forum, d.h. der Zurückweisung des eigenen Redebeitrags, gestellt habe, sei „im besten Fall der Anlass, aber sicher nicht der Grund“ gewesen. Sie habe „eindeutig und mehrmals zum Ausdruck gebracht“, dass sie sich als Frau definiere und habe ihre guten Gründe dafür. Es sei übergriffig, wenn das Präsidium in aller Öffentlichkeit behaupte, dass sie sich selbst nicht als Frau sehe und ihr keine Möglichkeit gebe, auf „diese Lüge“ zu reagieren. An die Darstellung des Gesprächs vom 30.10.2020, wie sie die Vorstandsmitglieder wiedergegeben hätten, könne sie sich „beim besten Willen nicht erinnern“, sondern bestreite diese. Beide hätten tendenziös berichtet und mit der Absicht, ihr zu schaden. Sie wundere sich über den „Hass“ auf ihre Person. Spätestens seit März 2020 hätten die […] Grünen sie „zum Gegner ausgerufen“, weil sie sich zum Thema Corona geäußert habe. Letztlich ginge es darum, sie als innerparteiliche Kritikerin mithilfe des Frauenstatuts und der darin festgelegten Quotierungen „mundtot zu machen“. Ihrer Meinung nach sei mit ihrer Selbstdefinition als Frau alles gesagt. Eine Überprüfung auf Rechtsmissbrauch sei im Frauenstatut gerade nicht vorgesehen und dürfe auch nicht durch die Hintertür – etwa durch den Versuch nachzuweisen, dass die Person sich selbst nicht als Frau sehe – eingeführt werden. Es fehle auch an einem Verfahren zur Feststellung von Missbrauch. Sie sei weder „genderfluid“ noch Trans-Frau, sondern „einfach nur Frau“, und das schon immer. Ein Fragebogen zum Thema „Mann oder Frau“ ergebe nach Beantwortung aller 29 Fragen, dass sie zu „79% eine Frau“ sei. Kein Mensch sei zu 100% nur Mann oder nur Frau. Aus dem Selbstbestimmungsrecht folge, dass es weder biologischer noch äußerer Merkmale (Frisur, Kleidung, Vornamen etc.) bedürfe, um seine Weiblichkeit unter Beweis zu stellen. Die Willenserklärung allein genüge. Dass ihr kein zeitlich unbegrenztes Gegenrederecht nach der Zurückweisung ihrer Kandidatur gewährt worden sei, verletze ihre Persönlichkeitsrechte. Die normalen Geschäftsordnungsanträge könnten insoweit Bundesschiedskommission Bündnis90/Die Grünen Datum: 22.12.2022 Az.: 05/2022 Seite 8 von 24 Sammlung Parteischiedsgerichtsentscheidungen Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung keine Abhilfe schaffen. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liege auch in bestimmten Formulierungen der Entscheidung des Landesschiedsgerichts, die sie in Verbindung mit Missbrauchsfällen brächten. (4) In der mündlichen Verhandlung sind u.a. die Voraussetzungen für die Kandidatur auf einem Frauenplatz erörtert worden. Dabei hat der Ag. klargestellt, dass es nicht auf bestimmte Prozentzahlen ankomme, zu denen sich eine Person zur Frau erkläre, sondern darauf, dass sie sich eindeutig zum Frausein bekenne. Das umfasse auch Trans-Frauen. Dieser Auffassung haben sich sämtliche Beigeladene angeschlossen. Ein vom Bundesschiedsgericht angeregter Vergleich kam nicht mehr zustande

Und aus der Begründung der Entscheidung:

 Die Beschwerde der ASP bleibt erfolglos. Denn sie hat kein Recht, bei der Wahl zur Stadtvorsitzenden auf einem Frauenplatz zu kandidieren

(bb). Der Ag. hat jedoch bei der Durchführung der Wahl die Anforderungen an ein faires Verfahren und dadurch das Recht der ASP auf chancengleichen Zugang zum Parteiamt verletzt (aa). Bundesschiedskommission Bündnis90/Die Grünen Datum: 22.12.2022 Az.: 05/2022 Seite 10 von 24 Sammlung Parteischiedsgerichtsentscheidungen Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung aa. Die Wahl zum Stadtvorstand vom […] 2021 war rechtswidrig, weil die Art und Weise der Zurückweisung der Kandidatur der ASP elementare Verfahrensgrundsätze und damit zugleich die Mitgliedschaftsrechte der ASP verletzt hat. Zwischen den Parteien ist unstrittig, dass der Ag. die Geschlechtszugehörigkeit der ASP in der Sherpa-Mitgliederdatei nach deren Gespräch mit Vorstandsmitgliedern des KV vom 30.10.2020 wieder von Frau auf Mann verändert hat, ohne dies der ASP mitzuteilen. Als diese sich am […] 2021 auf das Amt der Stadtvorsitzenden bewarb, musste sie deshalb davon ausgehen, in der Mitgliederdatei noch als Frau eingetragen zu sein und dementsprechend als Frau kandidieren zu dürfen. In der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fehlt es bislang an einem geregelten Verfahren, wie Streitigkeiten über die Geschlechtszugehörigkeit bzw. deren Eintragung in die Mitgliederdatei zu klären sind.

Natürlich fehlt es da an Regelungen. Denn Selbstdefinition erlaubt eigentlich keine Streitigkeiten: Derjenige sagt er ist eine Frau, also ist er eine Frau. Was braucht es da noch an Regelungen?
Bis dann eben ein Troll kommt.

Mangels spezieller Regelungen ist insoweit auf allgemeine Grundsätze zurückzugreifen, wie sie sich aus den Mitgliedschaftsrechten und den Anforderungen im Zusammenhang mit Kandidaturen auf Parteiämter ergeben. Danach hat jedes Parteimitglied das Recht, sich an Wahlen zu beteiligen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 Bundessatzung; § 2 Abs. 3 Satzung des KV […]). Seine Reichweite bestimmt sich anhand des Prinzips der innerparteilichen Demokratie (Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG) und umfasst insbesondere das Recht auf einen chancengleichen Zugang zum Parteiamt (vgl. Kluth, in: Epping/Hillgruber, Grundgesetz, BeckOK, 53. Edition 2022, Art. 21, Rn. 157). Als notwendige Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs gilt dabei auch die Einhaltung eines Kernbestands an Verfahrensgrundsätzen (BVerfGE 89, 243, 252/253). Wahlbewerber*innen haben daher auch bei parteiinternen Wahlen kraft der Ausstrahlungswirkung des Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG ein mitgliedschaftliches Recht auf ein geordnetes und faires Wahlverfahren, das den Anforderungen des Parteienrechts, einschließlich der Kernelemente von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, entspricht. Dazu zählt auch das Recht auf effektiven Rechtsschutz als rechtsstaatliches Kernelement. Ein faires Verfahren verlangt, dass die Partei dem einzelnen Mitglied größtmögliche Transparenz hinsichtlich der jeweils eigenen Mitgliedsdaten gewährt, damit es sich bei einer tatsächlichen oder auch nur potentiellen Bewerbung darauf einstellen kann, ob es auf einem Frauenplatz oder nur auf einem offenen Platz kandidieren darf. Entsprechendes gilt etwa auch für Redelisten. Bleibt ein Mitglied im Unklaren darüber, mit welchem Geschlecht es in den Mitgliedsakten geführt wird, kann es bei Geltung Bundesschiedskommission Bündnis90/Die Grünen Datum: 22.12.2022 Az.: 05/2022 Seite 11 von 24 Sammlung Parteischiedsgerichtsentscheidungen Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung einer Frauenquote sein passives Wahlrecht nicht mehr informiert ausüben. Es wird parteiöffentlichen Erklärungen des Präsidiums vor der Wahlversammlung über eine vermeintlich nicht stimmige Geschlechtszugehörigkeit ausgesetzt, kann seine Kandidatur nicht zielgenau auf die angestrebte Position beziehen und hat keine Möglichkeit mehr, Rechtsschutz gegen die Änderung der Geschlechtseintragung rechtzeitig vor der Wahl zu erlangen. Es erscheint mehr als zweifelhaft, ob die Partei die Geschlechtszugehörigkeit eines Mitglieds in der Mitgliederdatei überhaupt eigenmächtig abändern darf. In keinem Falle kann sie dies jedoch ohne vorherige Information und Anhörung des Mitglieds, um dessen Registrierung und Daten es geht. Das hier angewandte Vorgehen verletzt das Recht auf ein faires (Wahl-)Verfahren und damit zugleich das Recht der ASP auf einen chancengleichen Zugang zum Parteiamt. Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Wahlen führen allerdings auch bei innerparteilichen Wahlen nur dann zur Wahlwiederholung, wenn sie sich auf das Ergebnis der Wahl ausgewirkt haben können (vgl. Augsberg, in Kersten/Rixen, Parteiengesetz und Europäisches Parteienrecht, 2009, § 15 Rn. 30 f.). Dabei darf es sich nicht nur um eine theoretische Möglichkeit handeln, sie muss eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende sein (BVerfGE 89, 243, 254 m.w.N.). Es ist im vorliegenden Fall jedenfalls nicht ganz fernliegend, dass die ASP zur Stadtvorsitzenden hätte gewählt werden können, wenn sie hätte kandidieren dürfen. Darauf kommt es aber letztlich nicht an. Denn eine Wahlwiederholung scheidet hier schon deshalb aus, weil die ASP nicht berechtigt wäre, für dieses Amt zu kandidieren (folgend bb). bb. Die ASP kann nicht auf Frauenplätze bei Parteiwahlen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kandidieren, weil sie keine „Frau“ im Sinne der Parteistatuten ist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung.

Hier haben wie man sieht Juristen entschieden, ein Gericht mit reinen Grünen Ideologen wäre lustiger gewesen, weil sie sich vielleicht noch mehr hätten verbiegen müssen.

(a) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstehen sich als eine feministische und vielfältige Partei. Ausfluss ihrer feministischen Politik ist vor allem das Frauenstatut mit besonderen, nur Frauen vorbehaltenen Rechten, die eine aktive Frauenförderung zum Ausgleich gesellschaftlicher Nachteile bezwecken. Hierzu zählen vor allem quotierte Bundesschiedskommission Bündnis90/Die Grünen Datum: 22.12.2022 Az.: 05/2022 Seite 12 von 24 Sammlung Parteischiedsgerichtsentscheidungen Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung Rederechte und die strenge Quotierung von Wahllisten (siehe § 3 Abs. 1 Bundessatzung; Präambel und § 1 Frauenstatut). Quotenregelungen werfen zwar auch bei parteiinternen Wahlen Fragen nach der Wahlrechtsgleichheit auf, da sie männliche Bewerber schlechter stellen. Sie sind aber als Inanspruchnahme der Freiheit der Partei, die eigene innere demokratische Ordnung ihren programmatischen Zielen anzupassen (Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG), zu rechtfertigen (BVerfG, Beschl. v. 01.04.2015, 2 BvR 3058/14, Rn. 25 m.w.N.; H. H. Klein in: Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, 98. EL 2022, Art. 21, Rn. 347). Auch das Bundesschiedsgericht hat wiederholt entschieden, dass die Quotierungsregelungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich als zulässige Ausübung der Parteienfreiheit darstellen (BSchG 1/2009, Entscheidung vom 19.09.2009; BSchG 5/2018, Entscheidung vom 26.10.2019, unter 2 b bb). (b) Die Parteistatuten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen bezüglich der Frage, wer „Frau“ ist und auf Frauenplätzen kandidieren darf, das Prinzip der Selbstdefinition zugrunde. Dies ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Satz 3 der Bundessatzung, Satz 3 der Präambel des Frauenstatuts sowie zahlreichen entsprechenden Regelungen auf der Landesebene. Danach ist es grundsätzlich nicht zulässig, die Selbstdefinition einer externen Überprüfung zu unterziehen oder in Zweifel zu ziehen.

Man bedenke: Im juristischen bedeutet „Grundsätzlich“, dass es auch eine Ausnahme geben muss.

Dies entspricht auch der Wertung des Gesetzentwurfs zu einem neuen Selbstbestimmungsgesetz, dessen Ziel es ist, entwürdigende Begutachtungsprozesse zu beseitigen (BT-Drs. 19/19755 vom 10.6.2020). Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Geschlechtszugehörigkeit nicht allein nach den physischen Geschlechtsmerkmalen bestimmt werden kann und der Wunsch nach Ausdruck der eigenen Geschlechtlichkeit vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt ist (BVerfGE 115, 1, 15). Auch in der Literatur setzt sich die Auffassung durch, dass die geschlechtliche Selbstdefinition durch das Persönlichkeitsrecht weitreichend geschützt ist (siehe etwa Valentiner, Das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung, 2021, S. 192 ff.). In jedem Falle sind die Institutionen der Partei an § 3 Abs. 1 Satz 3 der Bundessatzung gebunden und die Mitgliedschaftsrechte der einzelnen Mitglieder dem entsprechend sowie im Lichte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auszulegen. Die Regelungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geben allerdings keine klare Auskunft, wer genau unter den dort gebrauchten Begriff der „Frauen“ fällt und inwieweit er auch Frauen erfasst, die biologisch gesehen männliche Geschlechtsmerkmale haben.

Ein Satz der ziemlich terfig klingt. Trans Frauen sind Frauen!

Das Frauenstatut der Bundespartei legt in seiner Präambel Gleichberechtigungsziele für zwei voneinander getrennte Gruppen zugrunde, indem es formuliert: „Ebenso wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: trans*, inter und non-binäre Menschen sollen in unserer Partei gleichberechtigte Teilhabe erhalten.“ Eine für Trans- und Inter-Frauen offene Auslegung des Frauenbegriffs bleibt danach aber möglich, soweit der Grundsatz der gleichen Teilhabe deren Einbeziehung erfordert. Noch schärfer unterteilt die Präambel der Landessatzung der […] Grünen Wahllisten „in Frauenplätze (für alle, die sich als Frauen definieren) und offene Plätze, die allen Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität offenstehen, also auch trans*, inter und non-binären Menschen“. Doch auch nach dieser Regelung könnten Trans- und Inter-Frauen gegebenenfalls unter „alle, die sich als Frauen definieren“, fallen. Im Zweifel geht jedenfalls das Bundesfrauenstatut vor (vgl. BSchG 5/2018 vom 26.10.2019, sub 2a, unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 Satz 2 PartG). Denn die Frage, wer „Frau“ im Sinne des innerparteilichen Rechts ist und auf einen Frauenplatz kandidieren darf, kann auf der Ebene der Landes-partei nicht abweichend von der Bundespartei beantwortet werden. Allerdings fehlt es an jeglicher Konkretisierung, wie genau trans*, inter und non-binäre Menschen, die kandidieren wollen, gleichberechtigt in ein „Reißverschlusssystem“ aus Frauenplätzen und offenen Plätzen einzuordnen sind. Das Recht auf gleichen Zugang zum Parteiamt, hier zur Kandidatur auf einem Frauenplatz, kann ‚biologischen‘ Männern mit erklärtermaßen weiblicher Geschlechtsidentität (Trans-Frauen) nicht schon von vornherein unter Hinweis auf die besondere Rechtsnatur von positiven Fördermaßnahmen wie z.B. der Quotierung von Wahllisten versagt werden.

trans Frauen nicht Trans-Frauen du Terf!!1.
Und trans Frauen sind Frauen, also dürfen sie auch auf Frauenplätzen kandidieren.

Zwar besteht kein Anspruch darauf, dass eine politische Partei die ungeraden Plätze von Wahllisten Frauen vorbehält (vgl. in Bezug auf staatliche Wahlen BVerfG, Beschl. v. 15.12.2020, 2 BvC 46/19 – Fehlen von Quotenregelungen bei der Bundestagswahl). Entscheidet sich eine Partei wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jedoch zu einer solchen Regelung, darf sie nicht in ungerechtfertigter Weise anhand kritischer Kriterien wie dem Geschlecht, der Geschlechtsidentität, Hautfarbe, Religion, Sprache u.s.w. (Art. 3 GG) differenzieren, es sei denn, es findet ein legitimer Nachteilsausgleich statt. Aber auch beim Nachteilsausgleich darf nicht ungerechtfertigt differenziert werden. Die Parteistatuten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tragen dem Rechnung, indem das Bundesfrauenstatut explizit eine „gleichberechtigte Teilhabe“ von trans*, inter und nonbinären Menschen in der Partei verlangt. Dabei zielt schon der Begriff der „Teilhabe“ auf einen gleichberechtigten Zugang auch zu Fördermaßnahmen und Leistungen der Partei ab. Die Parteisatzung ermöglicht nicht nur eine begrenzt offene Auslegung des Frauenbegriffs (zur Begrenztheit unten [d]); es ist auch geboten, den Frauenbegriff nicht auf Frauen zu beschränken, deren biologisches oder bei der Geburt zugeordnetes Geschlecht weiblich ist, sondern ihn auch auf Trans-Frauen (entsprechend Inter-Frauen) zu erstrecken, die sich klar zum Frausein bekennen. Denn nur so kann dem Prinzip der Selbstdefinition, dem Persönlichkeitsrecht wie auch dem Verbot der Diskriminierung und dem Auftrag zur Gleichstellung entsprochen werden.

„Transfrauen, die sich klar zum Frausein bekennen“ ist auch eine interessante Formulierung.

Es wäre unsachlich, wenn nicht gar willkürlich, Trans- bzw. Inter-Menschen, die sich als Frau definieren, genauso zu behandeln, wie solche, die sich als Mann definieren. Erstere auf offene Plätze zu verweisen, hieße, ihr Recht zur Selbstdefinition leerlaufen zu lassen. Auch der Sinn und Zweck der Quotierungsregelungen spricht klar dafür, den Frauenbegriff der Bundessatzung und des Frauenstatuts nicht auf Frauen zu beschränken, die auch biologisch weiblich sind. Denn auch Trans-Frauen (entsprechend Inter-Frauen) können frauenspezifische Nachteile erfahren, deren Abbau Ziel der Quotierungsregelungen ist. Sie können sowohl aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe der Trans*- oder Inter- Menschen als auch aufgrund einer von ihnen ausgedrückten weiblichen Geschlechtsidentität als Frau benachteiligt werden. Mehrere Diskriminierungsmerkmale können sich dabei gegenseitig verstärken (sog. additive, intersektionale oder Mehrfachdiskriminierung, vgl. § 4 AGG). Frauenspezifische Nachteile im gesellschaftlich-politischen Bereich dürften einzelne Trans-Frauen (entsprechend Inter-Frauen) zwar nur erfahren, wenn sie von der Gesellschaft bzw. in der Partei auch als Frau wahrgenommen werden, – was kaum beurteilt werden kann, ohne in eine problematische Prüfung auf äußerliche Merkmale der Weiblichkeit und damit in eine unzulässige Überprüfung der Selbstdefinition als Frau einzutreten. Es kommt aber gerade nicht auf die Einzelperson und ihr Erscheinungsbild an. Denn auch bei biologischen Frauen mit weiblicher Geschlechtsidentität findet keine Einzelfallprüfung auf Nachteile statt.

Frauen haben eben Nachteile als Gruppe, selbst wenn die einzelne Frau keine hat.

Vielmehr geht es beim quotierten Zugang zum Parteiamt um einen lediglich pauschalen Nachteilsausgleich. Sinn und Zweck der Quotierung von Wahllisten verlangen nicht, dass ein frauenspezifischer Nachteil auch gerade in der Person der Bewerberin vorhanden ist, sondern dass sie einer Gruppe angehört, die statistisch signifikant benachteiligt ist (vgl. Langenfeld, in: Dürig/Herzog/Scholz, a.a.O., Art. 3 Abs. 2 GG, Rn. 95: „typisierende Kompensation“ nach wir vor aktueller Nachteile für Frauen). In dieser Lage befinden sich auch Trans-Frauen. Denn es liegt nahe, dass sie jedenfalls zumeist der von ihnen empfundenen weiblichen Identität auch äußerlich Ausdruck verleihen, so dass die Gesellschaft sie als diejenige erkennt und behandelt, als die sie sich selbst empfinden, nämlich als Frau. Das Prinzip der Selbstdefinition verlangt in Verbindung mit dem Prinzip der gleichen Teilhabe, dass Trans- oder Inter-Frauen, die sich ungeachtet biologischer Merkmale als Frau definieren, auch als Frau behandelt werden. Deshalb müssen sie Zugang zu Frauenplätzen haben.

(c) Darüber hinaus ist aber auch hinsichtlich des „Ausmaßes“ an selbstempfundener weiblicher Identität innerhalb gewisser Grenzen (folgend [d, e]) Offenheit geboten. Dies spielt im vorliegenden Fall eine Rolle. Denn die ASP sieht sich selbst nur ganz überwiegend, aber nicht zu 100% als Frau (siehe i. E. Tatbestand). Würde die Kandidatur auf Frauenplätze voraussetzen, dass sich eine Person zu 100% als Frau definiert, läge eine Missachtung des geschlechtlichen Selbstbestimmungsrechts von vornherein nicht vor. Allerdings haben in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesschiedsgericht alle beigeladenen Institutionen der Partei – die Bundesfrauenreferentin, die frauenpolitische Sprecherin des Landesverbands und der Bundesvorstand – sowie der Ag. die Festlegung auf Prozentsätze, zu denen sich eine Person mindestens als Frau verstehen müsste, abgelehnt und stattdessen eine „eindeutige“, ernstliche und nicht nur kurzfristige Selbstdefinition als Frau verlangt (Protokoll, S. 5 ff.).

Hätte auch was amüsantes: „Du fühlst dich nur zu 87,5% als Frau? Dann wird es nichts“

Sie haben auch klargestellt, dass Trans-Frauen unter den Begriff „Frauen“ fallen, sofern sie sich eindeutig zur Frau erklären. Dagegen sollen TransFrauen, die sich nicht eindeutig als Frau definieren, Trans-Männer, intergeschlechtliche Menschen (inter*), die sich nicht eindeutig als Frau definieren, non-binäre Menschen, die sich gar keinem Geschlecht oder beiden Geschlechtern zugleich zugehörig fühlen, sowie „genderfluide“ Menschen, die sich nur zeitweise, zu einem bestimmten Prozentsatz oder nur in bestimmten Zusammenhängen als Frau oder Mann empfinden, nicht unter den Frauenbegriff fallen (dazu i.E. die Verfahrensakten). Diese Präzisierung selbstdefinierter Geschlechtsidentität trägt dem Wesen der Selbstbestimmung Rechnung, bei der es darum geht, sich z.B. gerade als  Frau zu empfinden, aber nicht darum, die Geschlechtsidentität durch Prozentanteile zu bemessen.

Nur das dann der nächst eben deutlich sagen wird, dass er sich als Frau fühlt. Das einfachste wäre wohl sich als Butch Lesbe zu fühlen. Es wird also noch weitere Entscheidungen geben denke ich.

(d) Andererseits muss die Fraueneigenschaft in Bezug auf die einzelne Person so hinreichend klar festgelegt sein, dass die Geschlechtsangabe „weiblich“ innerhalb von parteiinternen Verfahren auch ihren Zweck erfüllen kann, Anknüpfungspunkt für den erstrebten Nachteilsausgleich und für Quotierungsregelungen zu sein. Könnten sich Männer spontan vor einer Kandidatur zu einem Parteiamt zur Frau erklären, ohne dass es irgendwelche Grenzen hierfür gäbe, könnte das satzungsmäßige Konzept der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ungerade Listenplätze grundsätzlich Frauen vorzubehalten, gefährdet werden.

Da wird es interessant. Plötzlich gibt es Einschränkungen der Selbstbestimmung.

Das Interesse der Partei, Frauenplätze „Frauen“ so vorzubehalten, dass der Zweck der Quotierungsregelungen erreicht werden kann und Frauenplätze von offenen Plätzen abgegrenzt werden können, ist durch die Parteienfreiheit (Art. 21 Abs. 1 S. 2 GG) geschützt, die auch die Freiheit umfasst, die Partei einschließlich ihrer Organisation an ihrer programmatischen Tendenz auszurichten (s.o. II.1.b.bb. [a]). Zudem sind Frauen vorbehaltene Listenplätze nur dann mit der Chancengleichheit der Parteimitglieder und insbesondere dem Recht auf einen chancengleichen Zugang zum Parteiamt vereinbar, wenn für den begünstigten Personenkreis („Frauen“) auch ein Erfordernis des Nachteilsausgleichs besteht, das zwar nicht in jeder Einzelperson, aber statistisch in Bezug auf die begünstigte Gruppe begründet werden muss. Das setzt logisch voraus, dass diese Gruppe möglichst klar definiert ist. Dem entsprechend hat die Partei nicht nur ein Recht, „Frauen“ im Sinne der Quotierung von anderen Personen abzugrenzen, sondern sie muss es sogar.

Hat sie ja auch. Durch die Selbstbestimmung.

Solange es noch kein Verfahren und keine Maßstäbe gibt, muss das Bundesschiedsgericht den Fall anhand allgemeiner Grundsätze lösen. Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit läge es nahe, ein Verfahren für die Registrierung des Geschlechts insbesondere bei Änderungen des Geschlechtseintrags zu entwickeln, um entsprechend des mit dem Nachteilsausgleich verfolgten Zwecks den Zugang zum Frauenplatz von den offenen Plätzen hinreichend klar abzugrenzen. Es sollte geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen die Erklärung, Frau zu sein, hinreichend eindeutig, rechtzeitig und dauerhaft ist, um die Kandidatur oder die Rede auf einem Frauenplatz im Einklang mit dem Sinn und Zweck der Quotierung zu tragen. Dabei  geht es nicht darum, das innere Empfinden unzulässig auszuforschen und infrage zu stellen, sondern darum, die Geschlechtseintragung rechtzeitig vor Wahlen festzulegen, gegebenenfalls zu klären und den Umgang mit möglicherweise rechtsmissbräuchlichen Selbstdefinitionen als Frau zu regulieren.

Ein Missbrauch der Selbstdefinition als Frau? Da werden einige TERFs gerne Argumente übernehmen.

Notwendig wäre dabei auch eine Karenzzeit bis zum Wirksamwerden einer Änderung der Geschlechtsangabe in der Mitgliederdatei (vgl. den Entwurf eines neuen § 45b Abs. 5 Personenstandsgesetz im geplanten Selbstbestimmungsgesetz [s.o.]), um Rechtsschutz im Falle von Streitigkeiten zu ermöglichen und Situationen, wie sie im vorliegenden Fall beim Wahlparteitag eingetreten sind, in Zukunft zu vermeiden. Als standardisierender Mechanismus käme beispielsweise in Betracht, die Fraueneigenschaft des innerparteilichen Rechts an die Eintragung im staatlichen Personenstandsregister anzuknüpfen. Das wäre den Betroffenen jedenfalls dann im Einklang mit den Grundüberzeugungen der Partei zumutbar, wenn das künftige Selbstbestimmungsgesetz, wie im Entwurf der grünen Bundestagsfraktion (s.o.) vorgesehen, am Prinzip der Selbstdefinition orientiert wäre. Hat sich eine Person „amtlich“ mit allen daran knüpfenden Rechtsfolgen für das weibliche Geschlecht entschieden, dürfte ihr Geschlecht jedenfalls verfahrenssicher und zugleich selbstbestimmt auch für die Zwecke der Partei festgestellt sein.

Das wird in der Tat spannend werden. Denn natürlich wird irgendwann jemand seinen Eintrag ändern um bei den Grünen auf die Frauenplätze zu kommen. Das ist ganz klar.

Dadurch könnten Missverständnisse in Wahlversammlungen, etwa wenn eine äußerlich männlich wirkende Trans-Frau auf einem Frauenplatz kandidiert, leicht und ohne problematische Erläuterungen und Diskussionen auf rein formaler Ebene, durch Vorlage des Personalausweises, geklärt werden. (e) Wie zuvor festgestellt, erfasst der Begriff „Frauen“ nach den Parteistatuten Menschen, deren bei Geburt festgestelltes und auch empfundenes Geschlecht weiblich ist, sowie alle anderen Menschen, sofern sie sich selbst als Frau definieren (siehe oben [b]). Darüber hinaus muss die geschlechtliche Selbstbestimmung aber auch eindeutig, nicht selektiv und nicht nur vorübergehend sein, damit die Abgrenzung der zur Kandidatur Berechtigten in Bezug auf Frauenplätze einerseits und offene Plätze andererseits sichergestellt werden kann. Das Erfordernis der Eindeutigkeit der Selbstdefinition ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Begriff „Frauen“ z.B. gegenüber non-binären Personen abzugrenzen. Wer sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlt oder beide Zugehörigkeiten zugleich oder auch abwechselnd verspürt, kann nicht Frau im Sinne der zur Frauenförderung gedachten Regelungen der Partei sein. Dabei ist es zwar unschädlich, wenn sich z.B. eine Trans-Frau nur ganz überwiegend, aber nicht zu 100% als Frau definiert (s.o.). Die Selbstdefinition als Frau muss aber eindeutig in dem Sinne sein, dass sie eine klare und in sich widerspruchsfreie Entscheidung allein zugunsten der weiblichen Geschlechtsidentität beinhaltet. Die betreffende Person muss sich bei allen Besonderheiten, die sie aufweisen mag, selbst ausschließlich dem weiblichen Geschlecht zuordnen.

Das kann man ja heute unproblematisch auch mit Bart und Penis.

Dabei darf die Selbstdefinition nicht selektiv in dem Sinne sein, dass die Person nur in bestimmten Zusammenhängen oder zu bestimmten Zeiten Frau, ansonsten jedoch Mann sein will. Denn so wie auch non-binäre Personen nicht als Frauen gelten können (s.o.), kann niemand Frau mit einer variablen Geschlechtsidentität sein. Vielmehr verlangt der Begriff „Frau“ auch im Falle der TransFrau oder Inter-Frau eine unteilbar weibliche Geschlechtsidentität, durch die sich die Angehörigen der Gruppe der Frauen kraft entsprechender Erklärung von denjenigen der männlichen, non-binären oder sonstigen Gruppen kategorisch unterscheiden. Schließlich muss ihre Selbstdefinition zwar nicht endgültig, aber mindestens so dauerhaft sein, dass sie eine hinreichend verlässliche Grundlage für die Quotierung im Kontext der Wahl bietet. (f) Auf Basis dieser Maßstäbe ergibt sich, dass die Erklärung der ASP, Frau zu sein, nicht eindeutig und zudem selektiv ist.

Sie ist abgesehen von den Veranstaltungen der Grünen überall sonst als Mann aufgetreten. Daran werden sie ihn demensprechend aufhängen.

Unbestrittenermaßen hat die ASP keinerlei Maßnahmen zur äußerlichen Anpassung an das „typische“ Erscheinungsbild einer Frau getroffen. Sie trägt keine Frauenkleidung, gebraucht keinen weiblichen, sondern einen männlichen Vornamen und lässt sich auch in der männlichen Form ansprechen. Dennoch besteht sie darauf, nicht erst seit der umstrittenen Wahl eine Frau zu sein (siehe Tatbestand). Biologisch dem männlichen Geschlecht anzugehören, sich aber gleichwohl dem anderen Geschlecht zugehörig zu fühlen, d.h. eine von den körperlichen Geschlechtsmerkmalen abweichende weibliche Geschlechtsidentität zu haben, scheint auf eine Selbstdefinition als Trans-Frau hinauszulaufen (zur Definition „trans*“ statt vieler: Glossar des Bundesverbands trans*/LSVD-Bundesverbands im Anhang zur Broschüre „Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“, März 2022 [www.lsvd.de/]).

Ja was den sonst? Natürlich eine trans Frau. Was aber eben eine Frau ist.

Die ASP stellt insoweit aber klar, dass sie sich selbst „nicht als Transfrau“ sehe; sie  sei „einfach nur Frau – und das schon immer“. Ebenso lehnt sie es ab, als „genderfluid“ bezeichnet zu werden (siehe Tatbestand). Sie meint, mit der Erklärung, Frau zu sein, sei alles gesagt, und jegliche (Nach-)Frage zu ihrer Selbstdefinition verletze ihr Persönlichkeitsrecht. Sie wendet sich explizit gegen Versuche, die Weiblichkeit an irgendwelchen Äußerlichkeiten festzumachen. Gleichwohl versucht sie vor dem Bundesschiedsgericht mithilfe eines Fragebogens zu mutmaßlich männlichen und weiblichen Vorlieben aufzuzeigen, dass sie zu 79% Frau sei. Der Fragebogen legt die unzutreffende Vorstellung der ASP nahe, man müsse sich nur zu hinreichend vielen vermeintlich weiblichen Vorlieben (Kuchenbacken, Stricken etc.) bekennen, um Frau zu sein. Daneben verweist sie auf Versuche, auch schon in ihrer Jugend, Zugang zu Frauengruppen (u.a. Strickrunden) zu finden, die aber an der Ablehnung der Frauen gescheitert seien. Sie selbst spricht in der mündlichen Verhandlung an, dass sie zu 100% wie eine Frau benachteiligt sei. Nachfragen nach den von ihr erwähnten Nachteilen weist sie aber empört zurück, wobei sie einräumt, dass sie nicht wie eine Frau benachteiligt werden könne, wenn sie in der Öffentlichkeit nicht als Frau auftrete (Protokoll, S. 2 und 8). Dieser Vortrag wirkt aufgrund seiner Unstimmigkeiten unplausibel. Es erscheint ungewöhnlich, dass ein Mensch, der trotz männlichem Körper eine weibliche Geschlechtsidentität hat, dieser eigentlichen Identität durch nichts, nicht einmal durch einen weiblichen oder neutralen Vornamen nach außen hin erkennbar Ausdruck verleihen will. Die Forschung geht zumindest von einem – individuell unterschiedlich – früh einsetzendem Bedürfnis aus, dem inneren Coming-out auch ein äußeres Comingout folgen zu lassen, um die wirkliche Geschlechtsidentität für Andere „lesbar“ zu machen, fehlerhafte Vorannahmen der Umwelt richtigzustellen und das ständige Verheimlichen zu beenden (vgl. etwa Krell/Oldemeyer, Coming-out – und dann …?!, 2015, S. 9, 15 f.; Deutscher Bundestag, Familienausschuss, Protokoll-Nr. 18/22 [1] vom 18.03.2015, Öffentliches Expertengespräch, S. 11).

Wer bei den Grünen als Frau kandidieren möchte muss sich also nach außen als Trans outen. Danke Grüne.

Denn nur wenn eine von den biologischen Geschlechtsmerkmalen abweichende Geschlechtsidentität erkennbar wird, kann die Gesellschaft sie akzeptieren und die betreffende Person ihre gefühlte Identität auch in der Realität leben. Die ASP lässt es insoweit genügen, sich nur in bestimmten Zusammenhängen und ausschließlich verbal zum Frausein zu bekennen, soweit hier bekannt, nur innerhalb des beklagten Stadtverbands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit dem […] 2020 und im zeitlichen Kontext einer Auseinandersetzung um einen nicht zugelassenen Redebeitrag. Das diffuse Bild, das die ASP als selbsterklärte Frau ohne jegliche weibliche Außendarstellung und Beschreibung bietet, kann jedoch allein nicht genügen, um ihre Selbstdefinition als Frau infrage zu stellen. Auch Frauen mit klar weiblichen Körpermerkmalen und weiblicher Geschlechtsidentität können sich in der Gesellschaft so verhalten und darstellen, wie man es nicht von einer Frau erwartet. Das Auftreten von Menschen in der Gesellschaft ist individuell von vielen Faktoren beeinflusst. Zudem ist die Enthüllung einer vom Körper abweichenden Geschlechtsidentität ein schwieriger und langwieriger Prozess, mit dem Betroffene individuell sehr unterschiedlich umgehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die ASP im Verfahren nicht anwaltlich beraten war und möglicherweise fehlende Kenntnisse etwa zur Bedeutung des Begriffes „Trans-Frau“ eine Rolle spielen könnten. Disparates und unstimmiges Verhalten kann gerade eine Folge der Problematik und fehlender Akzeptanz in der Gesellschaft sein. Weil das Empfinden der Menschen hinsichtlich der eigenen Geschlechtsidentität nicht von außen ermittelt werden kann, legt das Prinzip der Selbstdefinition zugrunde, dass die Selbstbestimmung maßgeblich ist und keine Nachweise wie ärztlich-psychologische Gutachten oder gar geschlechtsumwandelnde Eingriffe erbracht werden müssen, um die vom körperlichen Befund abweichende Geschlechtsidentität glaubhaft zu machen. Dem entsprechend kann auch nicht verlangt werden, sich äußerlich als Frau auszustaffieren, also eine Art Nachweis des frauentypischen Auftretens in der Gesellschaft – was immer das sein mag – aktiv zu erbringen.

Also im Prinzip: Okay, eigentlich muss er sich doch nicht gleich outen und die Selbstdefinition sollte ausreichen.

Davon zu unterscheiden ist allerdings die Frage, ob ein völliger Verzicht auf die Annahme erkennbarer Merkmale der Weiblichkeit nicht zusammen mit anderen Anhaltspunkten Indiz für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs sein kann (im Folgenden [g]). Hier kommt entscheidend hinzu, dass die ASP nicht bestreitet, außerhalb der Partei noch als Mann aufzutreten, und zwar nicht nur äußerlich, sondern auch mit der Intention, als Mann zu gelten. Sie hat insbesondere in der mündlichen Verhandlung erklärt, sie könne sich in ihrem beruflichen Umfeld nicht als Frau darstellen, weil ihr Chef sie dann von Kund*innenkontakten ausschließen würde (Protokoll, S. 2). Diese Erläuterung ist für sich betrachtet zwar im Hinblick auf drohende berufliche Nachteile verständlich. Wesentlich ist aber, dass die ASP gegenüber der grünen Partei erklärt, Frau zu sein und „das schon immer“, gegenüber dem Arbeitgeber, den Berufskolleg*innen und Kund*innen jedoch erklärt, Mann zu sein. Auch das Verhalten der ASP im beruflichen Kontext stellt eine Äußerung dar. Denn Willensäußerungen können, entsprechend den rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, nicht nur verbale Erklärungen sein, sondern ebenso konkludente Erklärungen in Form von Verhalten, in dem eine bestimmte Willensäußerung konkludent zum Ausdruck kommt (statt Vieler Armbrüster, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, Vorbemerkung zu § 116, Rn. 6 f.). Die Äußerungen der ASP zur eigenen Geschlechtsidentität sind folglich widersprüchlich und nicht eindeutig. Es kommt ihr in der beruflichen Sphäre gerade darauf an, dass sie keine Irritationen erweckt, die eine vom äußerlichen Anschein abweichende Geschlechtsidentität ihrer Befürchtung nach hier auslösen könnte. Auch wenn dieses Motiv sehr gut nachvollziehbar ist, kann die Partei die Abgrenzung der Frauenplätze von den offenen Plätzen jedoch nicht von den subjektiven Hintergrundmotiven Einzelner abhängig machen, sondern muss auf den objektiven Erklärungsgehalt abstellen, wie er sich vom sogenannten Empfängerhorizont aus darstellt (vgl. Busche: in Münchener Kommentar, a.a.O., § 133, Rn. 12). Hier liegt nach dem Empfängerhorizont, d.h. der unbefangen von außen auf die ASP blickenden Mitglieder der Gesellschaft, keine eindeutige Erklärung über eine ausschließliche Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht vor, sondern Erklärungen zugunsten beider Geschlechtszugehörigkeiten.

Eine etwas schwache Begründung am Ende. Die Selbstbestimmung soll ja gerade auf das subjektive abstellen. Dann muss der Empfängerhorizont eben nur verstehen „Ich bin eine Frau“ und alles andere ist egal. Wenn zudem verlangt wird, dass man bereits geoutet ist und auch anderswo als Frau auftritt und das man seinen Namen ändert ist das schlicht eine Überprüfung und Kontrolle, die so eben nicht vorgesehen ist.

Dabei bleibt die Erklärung, Frau zu sein, selektiv. Denn sie ist auf den Bereich der Partei, möglicherweise auch noch auf andere, aber nicht auf alle Lebensbereiche bezogen.

Sie will sie ja gerade auf andere Lebensbereiche beziehen, kann das aber nicht wegen der Nachteile und nur bei den so offenen Grünen kann sie ihr wahres Ich zugeben! Nun wird ihr auch noch dieser letzte Rückzugsort genommen…

Die ASP bekennt sich somit nach ihren eigenen Erklärungen nicht ausschließlich dazu, Frau zu sein. Sie kann deshalb nicht als Frau im Sinne der Parteistatuten gelten. (g) Ob das Verhalten der ASP darüber hinaus hinreichende Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Rechts auf Selbstdefinition als Frau bietet, kann unter diesen Umständen dahinstehen. Bislang hat die Partei von Festschreibungen gerade auch im Hinblick auf den Ausschluss von Rechtsmissbrauch abgesehen (Protokoll, S. 6/7). Das Bundesschiedsgericht neigt aber im Unterschied zur Vorinstanz der Auffassung zu, dass die Partei eine Möglichkeit haben muss, ihre Quotenregelungen gegen Missbrauch zu schützen, d.h. dagegen, dass gesellschaftlich immer noch dominante Männer sich zweckwidrig der Frauenförderung bedienen.

Vorher haben also anscheinend zwei Instanzen entschieden, dass die Selbstidentifizierung vorgeht.
Mal sehen wie glücklich die Grünen mit der Entscheidung ihres Bundesschiedsgerichts werden. Es gibt Gegnern Munition.

Denn Frauenförderung kann ebenso wie Minderheitenschutz nur funktionieren, wenn sie nicht durch Angehörige der dominanten Gruppe unterlaufen wird.

Als RadFem würde ich das als Zitat nutzen zB für die „Toilettendiskussion“.

Darüber hinaus ist die Partei aus dem Grundsatz der Chancengleichheit der  Mitglieder insbesondere beim Zugang zum Parteiamt verpflichtet, für eine effektive Abgrenzung der geförderten Gruppe der Frauen, denen ein Nachteilsausgleich zukommen soll, zu sorgen (oben [d]). Dies dürfte auch die Pflicht umschließen, Rechtsmissbrauch zu unterbinden. Es geht hier also nicht allein um die Selbstdefinition

Doch, genau darum geht es eigentlich.

Vielmehr steht das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung in einem Spannungsverhältnis zur Parteifreiheit (Freiheit zur programmatischen Selbstbestimmung) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Rechten aller ‚nichtprivilegierten‘ Parteimitglieder – d.h. aller ‚Nicht-Frauen‘ – auf Chancengleichheit. Ebenso wie beim Erfordernis der Eindeutigkeit der Selbstdefinition als Frau (zuvor [f]) darf es auch beim Rechtsmissbrauch nicht darum gehen, die Selbstdefinition als „wirklich weiblich“ nachzuweisen, sondern wäre bei Zweifeln anhand objektiver Indizien festzustellen, ob die betreffende Person hinsichtlich der eigenen Geschlechtsidentität täuscht.

Oh weh.

„Wunschgeschlecht: Alle wollen nur noch Mädchen ‒ was steckt hinter dem Phänomen?“

Arne zitiert aus einem Artikel, der leider hinter der Bezahlschranke liegt:

Ein Mittwochnachmittag auf einem Wilmersdorfer Spielplatz. Zwei Mütter schauen ihren etwa vierjährigen Töchtern beim Fangenspielen zu. Eine von ihnen ist deutlich schwanger. „Morgen ist Ultraschall“, sagt sie mit Blick auf ihren Bauch und fügt hinzu: „Hoffentlich ist kein Schniedel dran“. Die andere Mutter nickt verständnisvoll.

(…)

In deutschsprachigen Onlineblogs und Elternforen finden sich unter dem Stichwort Geschlechterwunsch unzählige Beiträge von Schwangeren, die sich dringend ein Mädchen wünschen oder ihre Trauer darüber schildern, dass der Nachwuchs ein Sohn wird. Dubiose Ratschläge liest man dort, wie sich angeblich schon bei der Zeugung die Wahrscheinlichkeit erhöhen lässt, dass ein Spermium mit X-Chromosom das Rennen macht. Man findet Berichte von Frauen, die eine Psychotherapie beginnen, um den männlichen Fötus in ihrem Bauch nicht abzulehnen.

(…)

Jungen gelten in Deutschland seit einigen Jahrzehnten zunehmend als das „schwierige Geschlecht“. Mädchen machen die besseren Schulabschlüsse und studieren häufiger, während Jungen öfter die Schule abbrechen oder mit Verhaltensstörungen wie ADHS diagnostiziert werden. Sie sind auch unbeliebter beim Lehrpersonal und bekommen bei gleicher Kompetenz schlechtere Noten als ihre Mitschülerinnen, auch das ist durch Studien belegt. Die Soziologin Heike Diefenbach hat dieses Phänomen 2010 in einem Aufsatz mit dem Titel „Jungen – die neuen Bildungsverlierer“ behandelt.

Ist für mich nicht nachvollziehbar, wie man sich da so reinsteigern kann. Ich kann verstehen, dass man gewisse Vorlieben hat („Lieber ein Mädchen/ein Junge“), aber um sich so schwer da reinzusteigern, dass man zu einer Psychotherapie muss… Gut, das wird auch in den wenigsten Fällen der Fall gewesen sein. Ich muss sagen, dass ich es ganz interessant finde, eines von jeder „Sorte“ zu haben. Aber wie ich schon bei der Geschlechtsverkündung von Schmidt Junior schrieb:

Mir war es in der Tat relativ egal, Hauptsache gesund. Ein Mädchen hätte vielleicht den Vorteil gehabt, dass Fräulein Schmidt und sie dann besser miteinander spielen könnten, aber das wird sich sicherlich auch so ergeben.

Aber ein Junge ist natürlich schon spannend. Ich habe Südländerin schon angedroht, dass ich nunmehr das Haus mit Dinosauriern füllen werde.

Ich bin gespannt auf die Unterschiede, die sich aus dem anderen Geschlecht ergeben, wobei natürlich die Familienstudie hier eine etwas kleine Teilnehmerzahl für verlässliche Ergebnisse hat.

Arne ergänzt:

Leider flüchtet sich der Tagesspiegel in den folgenden Absätzen wieder in den Mythos, dass Männer „trotz Emanzipation und Antidiskriminierungsgesetzen noch immer bessere Karrierechancen und höhere Einkommen“ hätten. Dass dies die Folge von persönlichen Lebensentscheidungen der Frauen ist, wird von Anna Pannen nicht gesehen, weshalb sie zu dem Fehlschluss gelangt: „Wer seinem Kind Erfolg und ein leichtes Leben wünscht, müsste also eigentlich einen Jungen wollen.“ Offenbar wissen etliche Mütter es insgeheim besser.

Ja, da stoßen die Theorien mal wieder an die Realität.

Habt ihr schon mal außerhalb von Artikeln dazu eine so starke „Geschlechtsbevorzugung“ bei künftigen Eltern erlebt?

Sind konservative Sichten in den Medien unterpräsentiert und warum wird das nicht angegangen?

Arne zitiert gestern einen Auszug aus einem Interview mit der ehemaligen Familienministerin Schröder zu der Meldestelle Antifeminismus:

Ich habe den Eindruck, dass viele vom Ministerium geförderte Projekte gegen Rechtsextremismus eigentlich Projekte gegen liberale oder konservative Positionen sind. Unter anderem deshalb habe ich während meiner Amtszeit alle Organisationen, die von der Regierung gefördert werden, darauf verpflichtet, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen. Die Amadeu-Antonio-Stiftung hat sich übrigens massiv dagegen gewehrt.

Man kann gegen die Stiftung inhaltlich sagen was man will, aber sie ist aus meiner Sicht jedenfalls medial sehr wirksam. Vergleichbare konservative Stiftungen nehme ich nicht wahr.

Ähnlich ist es auch ansonsten recht düster, was zb öffentlich rechtliche Medien angeht. Sie scheinen alle einen recht linken Touch zu haben.

Ich habe es bestimmt schon einmal gefragt, aber warum lässt sich die konservative Seite dort so das Heft aus der Hand nehmen?

ChatGPT zur sexuellen Selektion

Ich habe mich auch mal bei ChatGPT versucht:

Explain how sexual Selection influenced evolution in Humans

Sexual selection is a type of natural selection that occurs when individuals in a population compete with each other for mates. In humans, sexual selection has played a significant role in shaping physical and behavioral traits, as well as influencing the evolution of our species.

One of the most obvious examples of sexual selection in humans is the physical differences between males and females. Men are generally taller and have more muscle mass than women, while women have a wider pelvis and larger breasts. These physical differences are thought to have evolved as a result of sexual selection, with men evolving traits that signal their strength and ability to protect their mates, and women evolving traits that signal their fertility and ability to bear healthy offspring.

Sexual selection has also influenced human behavior. Men, in particular, have evolved a variety of strategies to compete for mates, including aggression, conspicuous displays of wealth, and elaborate courtship rituals. Women, on the other hand, have evolved to be more selective when choosing mates, and to value traits such as intelligence, kindness, and resourcefulness.

Another way that sexual selection has influenced human evolution is through the development of language and culture. Humans are unique among primates in their ability to communicate complex ideas and emotions through language, and to transmit cultural knowledge and traditions from one generation to the next. These abilities may have evolved in response to sexual selection, with individuals who were better able to communicate and attract mates being more successful in passing on their genes.

Overall, sexual selection has played a major role in shaping human physical and behavioral traits, as well as our cultural evolution. While many of the traits that evolved through sexual selection may no longer be as relevant in modern human societies, they continue to influence our behavior and interactions with each other.

So women and men have evolved different behavior?

Yes, sexual selection has resulted in differences in behavior between men and women. This is because men and women have different strategies for mating and reproduction, and they compete with each other for different resources and opportunities.

For example, men have evolved to be more aggressive and competitive, as well as to engage in conspicuous displays of wealth or power, in order to attract mates. This is because men have a greater potential for reproductive success if they can mate with multiple partners, and compete with other men for access to mates. In contrast, women have evolved to be more selective in their choice of mates, seeking partners who can provide resources and support for themselves and their offspring. As a result, women tend to be more choosy when it comes to selecting mates, and are more likely to seek out partners who exhibit traits such as intelligence, kindness, and resourcefulness.

Of course, it is important to note that not all men and women behave in exactly the same way, and there is considerable individual variation in behavior within each sex. Additionally, cultural and social factors can also play a significant role in shaping behavior and attitudes towards mating and reproduction. However, sexual selection has undoubtedly played a role in shaping the behavior of both men and women over the course of human evolution.

can you recommend a peer reviewed article about evolved sex differences?

Certainly! Here is a peer-reviewed article that discusses evolved sex differences:

Title: The Evolution of Sex Differences in Personality: A Multilevel Analysis of Social Roles and Cultural Evolution Authors: Daniel J. Kruger and Jaap J. A. Denissen Journal: Personality and Social Psychology Review DOI: 10.1177/1088868311401019

In this article, the authors explore the evolution of sex differences in personality, focusing on the roles of social roles and cultural evolution. They examine how sex differences in personality have evolved in response to the different roles and expectations placed on men and women in different societies, as well as how cultural norms and practices have shaped these differences over time. The article presents a comprehensive and nuanced analysis of the evolutionary origins and cultural influences on sex differences in personality, drawing on a wide range of research from anthropology, psychology, and evolutionary biology.

I hope you find this article helpful!

Die Forscher scheinen echt zu sein und auch auf dem Gebiet tätig, den Artikel konnte ich aber nicht finden.

Interessant, dass die AI überaus darauf bedacht ist, dass sie die Rolle der Kultur und des sozialen betont, was ja aber auch nicht verkehrt ist.