Kindschaftsrechtsreform in Österreich und der Protest der Frauenverbände

Arne geht es wieder etwas besser und er hat auch wieder angefangen, Artikel zu veröffentlichen, wenn sie wohl auch anfangs noch nicht so beständig sein werden wie vor der Pause.
An dieser Stelle noch einmal alles Gute an Arne.

Ich greife mal gleich einen Beitrag von ihm auf:

Es geht um eine geplante Kindschaftsrechtsreform in Österreich:

Mehrere Frauenorganisationen übten am Donnerstag Kritik an der geplanten Kindschaftsrecht-Reform. Diese sei vor allem „antifeministisch“.

Die Kindschaftsrecht-Reform sei „antifeministisch“, werde intransparent abgehandelt und binde Frauenorganisationen nicht genug ein, klagte Klaudia Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings. Laut ihr liegt bereits seit Sommer 2022 ein entsprechender Entwurf vor, der etwa ein automatische gemeinsame Obsorge und die Doppelresidenz vorsieht.

Natürlich fehlt mir das Wissen über die Rechtslage in Österreich und den genauen Inhalt der Reform, aber es ist doch immer wieder erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit sich Frauenverbänder über etwas aufregen, was sie gleichzeitig (vermutlich, wenn es mit Deutschland vereinbar ist) umgekehrt als vollkommen normal ansehen würden. Sie haben das Gefühl zu wenig eingebunden zu sein, wenn Männerrechtler üblicherweise gar nicht eingebunden sind.

Was soll nun genau drinstehen?

  • automatische gemeinsame Sorge: Aus meiner Sicht eine sehr berechtigte Sache. Wenn es nicht passt, dann kann man es immer noch aussetzen lassen oder die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts beantragen.
  • Doppelresidenz: Wäre interessant was damit gemeint ist, es klingt etwas nach dem Wechselmodell. Theoretisch käme auch die Meldung bei beiden Elternteilen zusätzlich in Betracht.

Kritik an der geplanten Kindschaftsrecht-Reform

„Wir verwehren uns nicht gegen eine Reform, die aus familienrechtlicher Sicht mehr als notwendig ist, wir verwehren uns gegen die Vorhaben dieser Reform, wo feministische Ansätze mehr als dürftig sind“, sagte Frieben. Größter Kritikpunkt war eine mögliche Automatisierung von Doppelresidenz und geteilter Obsorge bei getrennt lebenden Eltern. Dadurch würden sich Unterhaltszahlungen „massiv“ verringern, was „aufgrund der aktuellen Einkommen von Frauen auch hier den Weg in die Frauen- und Kinderarmut bedeutet“.

Immerhin sind sie ehrlich: Es geht ums Geld.
Interessanterweise sind Frauen ja immer im Nachteil:
Entweder bleibt die Arbeit bei ihnen hängen und die Väter drücken sich.
Oder es gibt eine Doppelresidenz und dann sind Frauen, die dann die gleichen Möglichkeiten haben wie Männer auch irgendwie schwerer betroffen als die Männer

Frauenorganisationen kritisieren automatische Doppelresidenz
Beabsichtigt sei auch, mit einer Betreuungs-App die Betreuung zu Regeln und den Unterhalt zu berechnen. Dadurch werde das Kind zur Ware, kritisierte Frieben. Damit greife der Staat erheblich in die Gestaltung des Privat- und Familienlebens ein, bemängelte Familienrechtsanwältin Christine Kolbitsch

Die Betreuungsapp soll es, wenn ich es nach kurzer Recherche richtig verstanden habe, wohl ermöglichen, dass man dort für ein höheres Maß an Betreuung gleich berechnet bekommt, wie viel Unterhalt in diesem Monat jeweils zu zahlen ist. Anscheinend wirkt sich die Umgangszeit dann auf die Höhe des Unterhalts aus. Das kann durchaus zu einer Form des Krieges führen, in dem Umgang des anderen möglichst vermieden wird, weil er einen Geld kostet. Aber mit einer Doppelresidenz hätte ja auch jeder mehr Möglichkeiten Geld zu verdienen. Und natürlich ist das Modell, bei dem der andere sehr viel Betreuungsarbeit leisten kann und trotzdem den vollen Unterhalt zahlt auch nicht gerecht.

Frauenorganisationen seien nicht in Gesetzgebung eingebunden gewesen
Sie kritisierte auch, dass Vertreterinnen von Frauenorganisationen nicht in das Gesetzgebungsprojekt eingebunden werden. Im Herbst 2021 habe es zwar Einzelgespräche von Vertreterinnen mit der Justizministerin gegeben, danach wurde man aber nicht mehr über Neuerungen informiert. Über die Inhalte der Reformen wisse man daher nur „vom Hörensagen“.

Unverschämtheit, da machen Politiker einfach Gesetze ohne die Frauenorganisationen (und vermutlich nur diese) einzubinden!

Ziel sei „feministische Reform“ mit Fokus auf Frauen- und Kinderrechte
Aus dem Justizministerium heißt es dazu, dass der Entwurf derzeit erarbeitet werde. Wie bisher werde es auch in Zukunft Gespräche mit Stakeholdern und Frauenorganisationen geben. Ziel sei eine „feministische Reform“ mit Fokus auf Frauen- und Kinderrechte sowie Gewaltschutz.

Also wahrscheinlich alles nur heiße Luft bzw der Protest hat seine Wirkung gehabt. Ziel sei eine feministische Reform – warum eigentlich nicht eine humanistische? Und warum nur ein Fokus auf Frauenrechte und nicht etwa auf Elternrechte?

Finanzielle Hilfe vom Staat bei Doppelresidenz gefordert
Damit etwa eine Doppelresidenz funktionieren könne, brauche es Unterstützung vom Staat, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch bei der Betreuung, sagte Christine Laimer, Diplompsychologin von „die Brücke – Arbeitsgemeinschaft für Familien im Umbruch“. „Es braucht dringend Lohntransparenz und bessere Bezahlung der Care-Arbeit“.

Lohntransparenz hat sich als nicht sehr effektiv gezeigt. Selbst in skandinavischen Ländern, bei denen alle Steuerinformationen jederzeit von jedem Bürger über jeden anderen Bürger abgefragt werden können, hat sich dadurch nicht viel geändert.

Interessant wäre was sie genau mit Bezahlung der Carearbeit meinen. Vermutlich eine Art „Betreuungsgeld“, es ist ja schon lange der Traum vieler Feministinnen, dass „Mutter sein“ einfach in einen Beruf verwandelt wird, am besten so eine Art Beamtenverhältnis: Unkündbar, gut bezahlt, allerdings bitte ohne Weisungsrecht.

Weiterer Kritikpunkt seien die langen Verhandlungsdauern
Ein weiterer großer Kritikpunkt seien die langen Verhandlungsdauern und damit oftmals verbundenen hohen Anwaltskosten, so Andrea Czak, geschäftsführende Obfrau von“Feministische Alleinerzieherinnen“. An die Justizministerin appellierte sie: „Wollen sie wirklich, dass sie die Väterrechtler feiern, und nicht die Feministinnen?“

Über lange Verhandlungsdauern freuen sich normalerweise auch Männerrechtler nicht, denn sie sind insbesondere schädlich für jemanden, der einen Anspruch geltend macht, da er dann lange auf die Umsetzung seines Rechtes warten muss.

Gleichstellung bei Kinderbetreuung werde mit dem Gesetz nicht erreicht

Gleichstellung könne mit diesem Gesetz nicht erreicht werden, betonten die Vertreterinnen abschließend. Es brauche staatliche Unterhaltsgarantie für jedes Kind, eine Evaluierungsstudie der letzten Reform und weitere Gespräche, anstatt automatischer gemeinsamer Obsorge oder Doppelresidenz.

„Eine staatliche Unterhaltsgarantie“ – geht das in die Richtung des deutschen Unterhaltsvorschusses? Und natürlich soll die Position der Mutter nicht eingeschränkt werden