Wie Arne auch schon gestern berichtete will die EU ihr Wahlrecht reformieren und dabei auch mehr Frauen ins Parlament bekommen:
Das EU-Parlament verlangt außerdem, die Wahllisten künftig geschlechterparitätisch zu besetzen. Das könnte durch eine Quote geschehen – oder indem Listen im Reißverschlussverfahren besetzt werden: Frauen und Männer abwechselnd. Das Ziel: Frauen sollen künftig die Hälfte der Europaabgeordneten stellen. Derzeit sind 39 Prozent der Europaabgeordneten weiblich. In einigen Mitgliedsstaaten wie Rumänien, Slowakei oder Griechenland sind Frauen stark unterrepräsentiert. Zypern stellt nur männliche Europaabgeordnete.
Das scheint aber noch kein fertiges Projekt zu sein, mal sehen was sie machen wollen.
In der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Äquivalent zu Art. 3 GG in Art 23 EMK enthalten:
Artikel 23 – Gleichheit von Frauen und Männern
Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen.
Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.
Also eine deutlich abweichende Formulierung als Artikel 3 GG. Hier sind „positive Diskriminierungen“ ausdrücklich erwähnt.
Mal sehen wie es durchgesetzt wird. Schon jetzt ist ja die EU für viele Parteien eine gute Gelegenheit Leute, die sie in Deutschland nicht mehr haben wollen wegzuloben und nach Brüssel zu schicken. Das Eu-Parlament hat es auch nicht geschafft wirklich sich dem Bürger als wichtige Institution zu vermitteln, bei der die Wahlen sehr interessant sind. Ob es da hilft über eine Quote Personen ins Parlament zu schicken, die dort sonst nicht hingekommen wären?