Selbermach Samstag

Welche Themen interessieren euch, welche Studien fandet ihr besonders interessant in der Woche, welche Neuigkeiten gibt es, die interessant für eine Diskussion wären und was beschäftigt euch gerade?

Welche interessanten Artikel gibt es auf euren Blogs? (Schamlose Eigenwerbung ist gerne gesehen!)

Welche Artikel fandet ihr in anderen Blogs besonders lesenswert?

Welches Thema sollte noch im Blog diskutiert werden?

Für das Flüchtlingsthema oder für Israel etc gibt es andere Blogs

Zwischen einem Kommentar, der nur einen Link oder einen Tweet ohne Besprechung des dort gesagten enthält, sollten mindestens 5 Kommentare anderer liegen, damit noch eine Diskussion erfolgen kann.

Ich erinnere auch noch mal an Alles Evolution auf Twitter und auf Facebook.

Wer mal einen Gastartikel schreiben möchte, auch gerne einen feministischen oder sonst zu hier geäußerten Ansichten kritischen, der ist dazu herzlich eingeladen

Es wäre nett, wenn ihr Artikel auf den sozialen Netzwerken verbreiten würdet.

Generaldebatte: Außenministerin Baerbock und ihre Ausführungen dazu, warum wegen Srebrenica eine feministische Außenpolitik notwendig ist

Im Bundestag gab es eine Debatte. Zuerst aus der Rede von Merz:

Erstens. Wir wollen und wir werden Sie, Herr Bundeskanzler, auf die zugesagten 2 Prozent festlegen –
(Beifall bei der CDU/CSU)
nicht 100 Milliarden, sondern 2 Prozent.

Zweitens. Die Ausgaben müssen so, wie Sie es hier
gesagt haben, Investitionen in die Bundeswehr sein,
(Thorsten Frei [CDU/CSU]: Genau!)
für nichts anderes, nur für die Bundeswehr.
(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie können von mir aus feministische Außenpolitik machen,
(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Oijoijoi! – Zurufe von der SPD)
auch feministische Entwicklungshilfepolitik – aber nicht
mit diesem Etat für die Bundeswehr.
(Thorsten Frei [CDU/CSU]: Ganz genau!)
Wir schlagen Ihnen vor, dass wir begleitend ein Gesetz über die Fähigkeiten und die Finanzierung der Bundeswehr verabschieden, damit dies auch in einem einfachgesetzlichen Rahmen festgehalten wird.
Drittens. Die 2 Prozent des BIP müssen dauerhaft erreicht werden und nicht nur einmalig.
(Beifall der Abg. Julia Klöckner [CDU/CSU])
Rein rechnerisch sind sie mit den 100 Milliarden Euro nach fünf Jahren bereits erschöpft. Wir wollen, dass über diese fünf Jahre hinaus nicht irgendwo, sondern im Kernhaushalt der Bundesrepublik Deutschland die Kernaufgabe Verteidigung mit mehr als 2 Prozent des BIP der Bundesrepublik Deutschland finanziert wird.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Ihr habt 16 Jahre Zeit gehabt!)
Das ist die Voraussetzung, dass wir da überhaupt zu einer gemeinsamen Lösung kommen können.
Viertens.
(Zuruf der Abg. Dr. Marie-Agnes StrackZimmermann [FDP])
Wir wollen vor der Verabschiedung wissen, welche Anschaffungen für die Bundeswehr aus den 100 Milliarden Euro denn finanziert werden sollen. Dem Gesetzentwurf zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“, den Sie vorgelegt und im Kabinett verabschiedet haben,
fehlt die Anlage „Wirtschaftsplan“. Der Wirtschaftsplan ist nicht vorhanden. Den haben Sie noch nicht verabschiedet. Das ist in Ordnung so; das kann man wahrscheinlich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht. Aber wir werden hier nicht einen Blankoscheck über 100 Milliarden Euro erteilen, und Sie machen anschließend damit, was Sie wollen. Das ist nicht die Arbeitsteilung.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir schlagen Ihnen vor, dass es dazu ein geeignetes Begleitgremium gibt, das darüber wacht, dass dies auch tatsächlich stattfindet und dass diese Investitionen in die Bundeswehr in den nächsten Jahren auch tatsächlich erfolgen. Wir wollen in diesem Begleitgremium dauerhaft mit darüber entscheiden, wie die Investitionen der Bundeswehr umgesetzt werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Fünftens – ich weiß, dass Sie so denken, Herr Bundeskanzler; deswegen will ich es gerne aufgreifen –: Wir müssen gemeinsam versuchen, das Beschaffungswesen zu ändern.
(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Ach? –
Überraschung!)
Es hat doch keinen Sinn, es so zu lassen, wie es heute ist: dass da eine Behörde in Koblenz sitzt und arbeitet, es einen Riesenrückstau in den Genehmigungen gibt und diese 100 Milliarden Euro nicht wirklich ausgegeben werden können.
(Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])
Das Beschaffungswesen muss anders organisiert werden,
als es heute organisiert ist.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf vom
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und schließlich sechstens. Meine Damen und Herren, wenn wir schon eine Ausnahme von der Schuldenbremse im Grundgesetz machen und diese mit einer Grundgesetzänderung beschließen – das ist ja der Mechanismus –, dann muss in dem Errichtungsgesetz über das Sondervermögen, das ja nur aus Schulden besteht, auch ein Tilgungsplan hinterlegt werden.

Aus meiner Sicht sachliche Bedindungen

  1.   2% des Haushalts zusätzlich zu den 100 Milliarden für die Bundeswehr vorgesehen, wie es eh bei der Nato vorgesehen ist
  2. Die 100 Milliarden müssen in die Bundeswehr investiert werden, nicht in beliebige andere Projekte etwa „feministische Außenpolitik“
  3. die 2% des Haushalts für das Militär müssen dauerhaft investiert werden, nicht einmalig
  4. Die CDU will vor der Verabschiedung wissen, welche Anschaffungen für die Bundeswehr aus den 100 Milliarden Euro denn finanziert werden sollen. Ein Wirtschaftsplan soll erstellt werden
  5. Das Beschaffungswesen muss geändert werden
  6. Es muss einen Tilgungsplan geben

Das man einen „Wirtschaftsplan“ und einen „Tilgungsplan“ braucht und nicht pauschal einem Topf zustimmt, aus dem alles finanziert werden kann, was man irgendwie „Militär und Frieden“ zuordnen kann, dass ist zumindest eine nachvollziehbare Position.

Baerbock fand anscheinend die Äußerung über die „Feministische Außenpolitik“ bzw die „feministische Entwicklungspolitik“ als Angriff und erwiderte darauf:

Ich sage an dieser Stelle vielleicht auch einmal – ich habe lange überlegt, ob ich darauf reagiere; aber weil es dann zweimal kam, gestern bei Herrn Dobrindt und dann heute bei Ihnen, Herr Merz, mache ich es –: Die Bundeswehr hier herauszustellen und dann im gleichen Satz zu sagen: „Okay, Bundeswehr und nicht mehr diese feministische Außenpolitik“, das bricht mir das Herz.
(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der AfD – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Oh!)

Und wissen Sie, warum? Weil ich vor einer Woche bei den Müttern von Srebrenica war und die mir beschrieben haben, wie die Spuren dieses Krieges in ihnen drin sind, und gesagt haben: „Frau Baerbock, damals wurde nicht gehandelt, Anfang der 90er-Jahre“, als sie, als ihre Töchter, als ihre Freundinnen vergewaltigt worden sind, Vergewaltigung als Kriegswaffe nicht anerkannt war, nicht vom Internationalen Strafgerichtshof verfolgt wurde.
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So
ist es!)
Deswegen gehört zu einer Sicherheitspolitik des 21. Jahrhunderts auch eine feministische Sichtweise.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das ist kein Gedöns! Das ist kein Gedöns, sondern das ist auf der Höhe dieser Zeit. Und das hat nichts damit zu tun, dass ich nicht in die Bundeswehr investieren will, sondern das hat damit zu tun, dass ich meinen Blick weite für alle Opfer in Kriegen.
Daher ist auch unsere nationale Sicherheitsstrategie darauf angelegt, dass wir neben den dringenden militärischen Ausgaben eben unser Verständnis von einem erweiterten Sicherheitsbegriff, von einem Human-Security-Ansatz weiter fortschreiben. Denn wir wissen ganz genau: Dort, wo sich Krisen weiter verschärfen, liegt das auch daran – und wir sehen ja, dass Russland schon einen Kornkrieg vorbereitet –, dass auch die Frage der Lebensmittelsicherheit etwas mit Sicherheit zu tun hat. Die große Gefahr ist, dass sich jetzt die Situation in der Sahelzone weiter verschärft. Deswegen ist es so gut und wichtig, da wir ja zum Haushalt sprechen, dass wir auch die Fragen der humanitären Hilfe, der Lebensmittelsicherheit und der Unterstützung auch von Kleinbauern in diesem Haushalt gemeinsam mit verankert haben.

Natürlich: Völkerrecht und Kriegsrecht ist nicht mein Spezialgebiet

Was ich gefunden habe:

Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949

Art. 27
Die geschützten Personen haben unter allen Umständen Anspruch auf Achtung ihrer Person, ihrer Ehre, ihrer Familienrechte, ihrer religiösen Überzeugungen und Gepflogenheiten, ihrer Gewohnheiten und Gebräuche. Sie sollen jederzeit mit Mensch­lichkeit behandelt und namentlich vor Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, vor Beleidigungen und der öffentlichen Neugier geschützt werden.

Die Frauen sollen besonders vor jedem Angriff auf ihre Ehre und namentlich vor Ver­gewaltigung, Nötigung zur Prostitution und jeder unzüchtigen Handlung geschützt werden.

Abgesehen von den bezüglich des Gesundheitszustandes, des Alters und des Geschlechts getroffenen Vorkehrungen sollen die geschützten Personen von der am Konflikt beteiligten Partei, in deren Händen sie sich befinden, mit der gleichen Rücksicht und ohne jede besonders auf Rasse, Religion oder politische Meinung beruhende Benachteiligung behandelt werden.

Immerhin können die am Konflikt beteiligten Parteien in bezug auf die geschützten Personen solche Kontroll‑ und Sicherheitsmassnahmen ergreifen, die sich zufolge des Kriegszustandes als notwendig erweisen könnten.

 

Dann haben wir das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs [Angenommen am 17. Juli 1998 auf der Diplomatischen Bevollmächtigtenkonferenz
der Vereinten Nationen zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs

Artikel 7
Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1)   Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ jede der folgenden Handlungen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird:

a)    vorsätzliche Tötung;

b)    Ausrottung;

c)    Versklavung;

d)    Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung;

e)    Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts;

f)     Folter;

g)    Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere;

h)    Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, Gründen des Geschlechts im Sinne des Absatzes 3 oder aus anderen nach dem Völkerrecht universell als unzulässig anerkannten Gründen im Zusammenhang mit einer in diesem Absatz genannten Handlung oder einem der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen;

i)     zwangsweises Verschwindenlassen von Personen;

j)     das Verbrechen der Apartheid;

k)    andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.

In Art. 8 heißt es unter Kriegsverbrechen:

vi)        Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 Buchstabe f, Zwangssterilisation und jede andere Form sexueller Gewalt, die ebenfalls einen schweren Verstoß gegen den gemeinsamen Artikel 3 der vier Genfer Abkommen darstellt;

Demnach scheinen die Grundlagen geschaffen worden zu sein, und das ganz ohne feministische Außenpolitik, sondern eher auf einer humanistischen Basis.

Leider sagt Baerbock auch nicht, was sie denn nun eigentlich ändern will und was nur die feminstische Außenpolitik umsetzen kann.
Ich habe da immer das Gefühl, dass da so getan wird, als könnte nur die „feminstische Außenpolitik“ da etwas machen, wobei die Vorschriften oben ja zeigen, dass entsprechende Regelungen bestehen.

Interessant ist es natürlich auch, dass sie sich gerade auf Gespräche mit den Müttern von Srebrencia bezieht:

Das Massaker von Srebrenica, auch bekannt als Völkermord von Srebrenica (bosnisch Genocid u Srebrenici), war ein Kriegsverbrechen während des Bosnienkriegs (1992 bis 1995). UN-Gerichte klassifizierten es gemäß der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes als Genozid.[1] Das Massaker zog sich über mehrere Tage hin – im Kern vom 11. bis zum 19. Juli 1995[2] – und verteilte sich auf eine Vielzahl von Tatorten in der Nähe von Srebrenica. Mehr als 8000 Bosniaken[3] – fast ausschließlich Männer und Jungen zwischen 13 und 78 Jahren – wurden ermordet.[4] Das jüngste Opfer war ein Mädchen im Säuglingsalter.[5] Das Verbrechen wurde unter der Führung von Ratko Mladić von der Armee der Republika Srpska (Vojska Republike Srpske, VRS), der Polizei und serbischen Paramilitärs verübt. Die Täter vergruben anschließend tausende Leichen in Massengräbern. Mehrfache Umbettungen in den darauf folgenden Wochen sollten die Taten verschleiern. Die Rolle der niederländischen Blauhelm-Soldaten und die ihres Kommandanten Thom Karremans, die nicht entschieden einschritten, um die Morde zu verhindern, ist bis heute umstritten.

Also eine Tat bei denen es zu einer Vielzahl schrecklicher Taten gekommen ist. Aber eben auch ca. 8000 Menschen, fast ausschließlich Männer und Jungen getötet worden sind. Es ist auch zu Massenvergewaltigungen gekommen. Einen kurzen Einblick in die dortige Unmenschlichkeit gibt der Wikipediaeintrag (Vorsicht, extreme Taten):

Separation and murder of Bosniak men and boys in Potočari
From the morning of 12 July, Serb forces began gathering men and boys from the refugee population in Potočari and holding them in separate locations, and as the refugees began boarding the buses headed north towards Bosniak-held territory, Serb soldiers separated out men of military age who were trying to clamber aboard. Occasionally, younger and older men were stopped as well (some as young as 14 or 15).[75][76][77] These men were taken to a building in Potočari referred to as the „White House“. As early as the evening of 12 July 1995, Major Franken of the Dutchbat heard that no men were arriving with the women and children at their destination in Kladanj.[69] At this time, the UNHCR Director of Operations, Peter Walsh, was dispatched to Srebrenica by the UNHCR Chief of Mission, Damaso Feci, to evaluate what emergency aid could be provided rapidly. Peter Walsh and his team arrived at Gostilj, just outside Srebrenica, in the early afternoon only to be turned away by VRS forces. Despite claiming freedom of movement rights, the UNHCR team was not allowed to proceed and was forced to head back north to Bijelina. Throughout this time, Peter Walsh relayed reports back to UNHCR in Zagreb about the unfolding situation including witnessing the enforced movement and abuse of Muslim men and boys and the sound of summary executions taking place.

On 13 July 1995, Dutchbat troops witnessed definite signs that the Serb soldiers were murdering some of the Bosniak men who had been separated. For example, Corporal Vaasen saw two soldiers take a man behind the „White House“, heard a shot and saw the two soldiers reappear alone. Another Dutchbat officer saw Serb soldiers murder an unarmed man with a single gunshot to the head and heard gunshots 20–40 times an hour throughout the afternoon. When the Dutchbat soldiers told Colonel Joseph Kingori, a United Nations Military Observer (UNMO) in the Srebrenica area, that men were being taken behind the „White House“ and not coming back, Colonel Kingori went to investigate. He heard gunshots as he approached, but was stopped by Serb soldiers before he could find out what was going on.[69]

Some of the executions were carried out at night under arc lights, and bulldozers then pushed the bodies into mass graves.[78] According to evidence collected from Bosniaks by French policeman Jean-René Ruez, some were buried alive; he also heard testimony describing Serb forces killing and torturing refugees at will, streets littered with corpses, people committing suicide to avoid having their noses, lips and ears chopped off, and adults being forced to watch the soldiers kill their children.[78]

Rape and abuse of civilians
Thousands of women and girls suffered rape and sexual abuse and other forms of torture. According to the testimony of Zumra Šehomerovic:

The Serbs began at a certain point to take girls and young women out of the group of refugees. They were raped. The rapes often took place under the eyes of others and sometimes even under the eyes of the children of the mother. A Dutch soldier stood by and he simply looked around with a Walkman on his head. He did not react at all to what was happening. It did not happen just before my eyes, for I saw that personally, but also before the eyes of us all. The Dutch soldiers walked around everywhere. It is impossible that they did not see it.

There was a woman with a small baby a few months old. A Chetnik told the mother that the child must stop crying. When the child did not stop crying, he snatched the child away and cut its throat. Then he laughed. There was a Dutch soldier there who was watching. He did not react at all.

I saw yet more frightful things. For example, there was a girl, she must have been about nine years old. At a certain moment some Chetniks recommended to her brother that he rape the girl. He did not do it and I also think that he could not have done it for he was still just a child. Then they murdered that young boy. I have personally seen all that. I really want to emphasize that all this happened in the immediate vicinity of the base. In the same way I also saw other people who were murdered. Some of them had their throats cut. Others were beheaded.[79]
Testimony of Ramiza Gurdić:

I saw how a young boy of about ten was killed by Serbs in Dutch uniform. This happened in front of my own eyes. The mother sat on the ground and her young son sat beside her. The young boy was placed on his mother’s lap. The young boy was killed. His head was cut off. The body remained on the lap of the mother. The Serbian soldier placed the head of the young boy on his knife and showed it to everyone. … I saw how a pregnant woman was slaughtered. There were Serbs who stabbed her in the stomach, cut her open and took two small children out of her stomach and then beat them to death on the ground. I saw this with my own eyes.[80]
Testimony of Kada Hotić:

There was a young woman with a baby on the way to the bus. The baby cried and a Serbian soldier told her that she had to make sure that the baby was quiet. Then the soldier took the child from the mother and cut its throat. I do not know whether Dutchbat soldiers saw that. … There was a sort of fence on the left-hand side of the road to Potocari. I heard then a young woman screaming very close by (4 or 5 meters away). I then heard another woman beg: „Leave her, she is only nine years old.“ The screaming suddenly stopped. I was so in shock that I could scarcely move. … The rumour later quickly circulated that a nine year old girl had been raped.[81]
That night, a DutchBat medical orderly came across two Serb soldiers raping a young woman:

[W]e saw two Serb soldiers, one of them was standing guard and the other one was lying on the girl, with his pants off. And we saw a girl lying on the ground, on some kind of mattress. There was blood on the mattress, even she was covered with blood. She had bruises on her legs. There was even blood coming down her legs. She was in total shock. She went totally crazy.

Bosnian Muslim refugees nearby could see the rape, but could do nothing about it because of Serb soldiers standing nearby. Other people heard women screaming, or saw women being dragged away. Several individuals were so terrified that they committed suicide by hanging themselves. Throughout the night and early the next morning, stories about the rapes and killings spread through the crowd and the terror in the camp escalated.

Screams, gunshots and other frightening noises were audible throughout the night and no one could sleep. Soldiers were picking people out of the crowd and taking them away: some returned; others did not. Witness T recounted how three brothers—one merely a child and the others in their teens—were taken out in the night. When the boys‘ mother went looking for them, she found them with their throats slit.[82]

Und auch zu der Gruppe der „Mütter von Srebrencia“ findet sich dort etwas:

Beinahe 8000 Hinterbliebene der Opfer des Massakers haben sich zu einer Opferrechts­organisation zusammengeschlossen, die unter dem Namen Mütter von Srebrenica bekannt ist. Dieser Opferverband reichte am 4. Juni 2007 beim Landgericht in Den Haag eine Klage[92] gegen den niederländischen Staat und die Vereinten Nationen ein.[93] Nach Auffassung der Hinterbliebenen hatten die Vereinten Nationen keine ausreichende Maßnahmen für den Schutz der Menschen in der UN-Schutzzone ergriffen.[94][95] In seinem Urteil am 10. Juli 2008 billigte das Gericht den Vereinten Nationen jedoch Immunität zu. Dieser Schutz vor jeder gerichtlichen Verfolgung ergebe sich aus völkerrechtlichen Bestimmungen. Staatliche Gerichte könnten sich daher nicht mit Klagen gegen die UN befassen.[96] Im September 2008 lehnte das Gericht eine weitere Klage von Hinterbliebenen gegen den niederländischen Staat ab. Dieser könne nicht für Taten verklagt werden, die niederländische Soldaten begangen oder unterlassen hätten, als diese unter UN-Befehlen standen. Die Hinterbliebenen kündigten auch gegen dieses Urteil Revision an.[97] Die Klage der Mütter von Srebrenica beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Niederlande, dass es gegen Art. 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße, wenn die niederländischen Gerichte den Vereinten Nationen Immunität zubilligten und der oberste Gerichtshof eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ablehnte, wurde am 11. Juni 2013 zurückgewiesen.[98]

Am 16. Juli 2014 urteilte das Bezirksgericht in Den Haag, dass dem niederländischen Staat zivilrechtlich eine Mitschuld an dem Massaker anzurechnen sei.[99] Zwar sei das Fehlen von Luftunterstützung und der Fall der Schutzzone den Niederländern nicht anzulasten, aber für die spätere Ermordung der 300 Schutzsuchenden, deren Abtransport aus dem UN-Komplex die Niederländer nicht verhindert hatten, machte das Gericht die Niederlande mitverantwortlich.[100][101] Das Berufungsgericht in Den Haag bestätigte am 27. Juni 2017 erneut die Teilschuld der niederländischen Regierung am Völkermord im Jahr 1995. Das Gericht urteilte, dass der niederländische Staat eine 30-prozentige Mitschuld habe, da er den Schutzsuchenden eine etwa 30-prozentige Überlebenschance verweigert habe.[102] Sowohl die Mütter von Srebrenica als auch der niederländische Staat gingen gegen das Urteil in Revision. Am 19. Juli 2019 bestätigte der Hohe Rat, das oberste Gericht, dass der niederländische Staat eine Teilschuld habe und für entsprechende Entschädigungen zahlen müsse, reduzierte aber den Schuldanteil auf 10 Prozent.[103]

Im Juli 2010 haben der überlebende Dolmetscher Hasan Nuhanović und Verwandte des ermordeten Elektrikers Rizo Mustafić erneut Anzeige wegen „Völkermordes und Kriegsverbrechen“ gegen Thom Karremans, seinen Stellvertreter Major Rob Franken und Offizier Berend Oosterveen erstattet. Angehörige – darunter auch der Vater Nuhanovićs sowie der Bruder Mustafićs – waren während des Bosnienkrieges bei Dutchbat angestellt, und die niederländischen Befehlshaber seien für die Auslieferung der einheimischen muslimischen Angestellten an die Serben verantwortlich gewesen.[104] Am 5. Juli 2011 urteilte ein Berufungsgericht in Den Haag, dass die Niederlande für den Tod der drei Männer verantwortlich sind. Nach Ansicht der Richter müssen die Kommandeure von der Gefahr gewusst haben, der die vier Männer durch die Ausweisung aus dem Lager ausgesetzt wurden.[105][106] Die Niederlande gingen daraufhin erneut vor dem Hohen Rat in Den Haag in Berufung, dem höchsten niederländischen Zivil- und Strafgericht. Als Begründung wurde angeführt, dass für den Einsatz in Bosnien nur die Vereinten Nationen verantwortlich gewesen wären. Der Hohe Rat bestätigte am 6. September 2013 das Urteil der früheren Instanz und machte damit den niederländischen Staat für den Tod der drei Männer haftbar. Die Richter beriefen sich dabei auf internationales Recht, wonach auch der entsendende Staat mitverantwortlich für seine Friedenstruppe sei, auch wenn diese unter UN-Mandat operiere.[107]

Vor der bosnischen Menschenrechtskammer wurde 2003 über eine Klage gegen die Republika Srpska entschieden, in der es darum ging, ob Institutionen dieser Teilrepublik die Hinterbliebenen über das Schicksal ihrer Familienmitglieder informiert haben. Diese Information sei unterblieben, was als Verstoß gegen das Verbot von Erniedrigung und Unmenschlichkeit zu werten sei. Individuelle Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen gegen die serbische Teilrepublik waren vor dieser Kammer nicht durchsetzbar. Stattdessen legte die Kammer der Republika Srpska die Pflicht auf, eine pauschale Entschädigungssumme von umgerechnet rund 2 Mio. Euro für die Gedenkstätte in Potočari zu zahlen.[10]

Da scheint es also auch gerade um die Tötung der Männer gegangen zu sein und die Mitschuld der niederländischen Soldaten vor Ort.

Daneben erfolgen Verurteilungen vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal, vor der Kammer für Kriegsverbrechen beim Obersten Gericht für Bosnien-Herzegowina, und ein Verfahren gegen Serbien vor dem Internationalen Gerichtshof. Es erfolgten diverse Verurteilungen wegen Völkermord.

Ich finde die Antwort von Baerbock damit relativ nichtssagend. Denn ihre Geschichte ist wie die Regelungen zeigen, längst überholt. Und ihre Aussage, dass sie ihren „Blick weitet für alle Opfer“ erweckt bei mir nicht sehr viel vertrauen. Als hätte bisher niemand Frauen als Opfer wahrgenommen. Es sind weitaus eher Männer, die nicht als „Opfer“, sondern ebene als Kombanten gelten. Baerbock erweckt eher den Eindruck einer Blickverengung als einer Ausweitung. Denn sie hat bisher noch nie darüber gesprochen das Männer Nachteile haben, trotz zB der offensichtlichen Situation in der Ukraine, wo Frauen ausreisen durften und Männer nicht. Sie nimmt Frauen als Opfer da, sieht immer Frauen als mehr betroffen an, verliert kein Wort über Männer.

Und das scheint mir genau das Problem der feministischen Außenpolitik zu sein: Sie ist einseitig auf Frauen ausgerichtet.

Aber der Hinweis von Merz bezog sich ja auch noch nicht einmal darauf, dass sie keine feministische Außenpolitik mehr machen darf. Sondern das diese nicht aus dem Sondervermögen für die „Sanierung“ der Bundeswehr gezahlt werden soll. Es kann natürlich aus dem „normalen“ Haushalt des Außenministeriums bezahlt werden

Es ist erstaunlich, dass Baerbock da nichts konkretes nennen kann außer einer so nichtssagenden Anekdote. Aber im Feminismus gilt es natürlich auch schon als Unverschämtheit überhaupt konkret werden zu müssen und Gelder verteidigen zu müssen.