Ergebnis der Sondierungen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

Ergebnis der Sondierungen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

(Formatierung und Zeilenumbrüche können vom Original abweichen)

Die nächsten Jahre sind entscheidend, um Deutschland und Europa zu stärken – für die großen Herausforderungen wie den Klimawandel, die Digitalisierung, die Sicherung unseres Wohlstands, den sozialen Zusammenhalt und den demografischen Wandel. Die Grundlage dafür ist eine umfassende Erneuerung unseres Landes. SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FREIE DEMOKRATEN sehen, dass Deutschland einen Aufbruch braucht. Wir fühlen uns gemeinsam dem Fortschritt verpflichtet. Uns eint, dass wir Chancen in der Veränderung sehen.
Wir sind eine Konstellation, die drei Parteien mit unterschiedlichen Traditionen und unterschiedlichen Sichtweisen zu einem innovativen Bündnis zusammenbringen kann. Wir können einen Beitrag leisten, politische Frontstellungen aufzuweichen und neue politische Kreativität zu entfachen. So schaffen wir einen neuen gesellschaftlichen Aufbruch auf Höhe der Zeit. Als Fortschrittskoalition können wir die Weichen für ein Jahrzehnt der sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen, digitalen und gesellschaftlichen Erneuerung stellen.
Deutschland braucht eine stabile und verlässliche Regierung, die die Herausforderungen unseres Landes angeht. Unsere Gespräche haben gezeigt, dass uns dies gelingen kann. Wir sind uns einig über die drängenden Aufgaben und haben uns Gemeinsamkeiten in Hinblick auf ihre Lösung erarbeitet.
Wir wollen eine Regierung auch für diejenigen sein, die uns bei dieser Bundestagswahl ihre Stimme nicht gegeben haben. Es geht um unser Land, nicht um die Profilierung einzelner Akteure. Wir sehen keine kleinen und großen Parteien, sondern gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe. Wir überwinden inhaltliche Differenzen in einem respektvollen Austausch, der sich neugierig und offen für das Argument der anderen zeigt.
Die Sondierungsgespräche waren von Vertrauen, Respekt und gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt. Das wollen wir fortsetzen. Wir sind davon überzeugt, dass wir einen ambitionierten und tragfähigen Koalitionsvertrag schließen können.
Ausgehend von den Ergebnissen der Sondierung wollen wir darüber verhandeln, wie wir unser Land nachhaltig modernisieren können. Dieses Papier zeichnet die Ergebnisse der Sondierungen nach. Es umfasst nur die Themen, über die die Verhandlungspartner vor Eintritt in Koalitionsverhandlungen eine Vorfestlegung erreichen wollten. Nicht alle Themen wurden besprochen, nicht jedes Thema bis in die Einzelheiten diskutiert. Dazu bieten die folgenden Verhandlungen Gelegenheit.
Folgende Ergebnisse halten wir fest:

1. Moderner Staat und digitaler Aufbruch
Wir wollen einen grundlegenden Wandel hin zu einem ermöglichenden, lernenden und
digitalen Staat, der vorausschauend für die Bürgerinnen und Bürger arbeitet. Es geht darum, das Leben einfacher zu machen. Staatliches Handeln soll schneller und effektiver werden und wirtschaftliche wie gesellschaftliche Innovationsprozesse befördern. Wir wollen eine neue Kultur der Zusammenarbeit etablieren, die auch aus der Kraft der Zivilgesellschaft heraus gespeist wird.

Um Deutschland zügig zu modernisieren sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Daher sollen im ersten Jahr der Regierung alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren.
Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden. Wir werden sie konsequent von der Bürgerin und dem Bürger her denken. Digitale Anwendungen werden jeweils mitgedacht und realisiert. Dazu wollen wir Gesetze einem Digitalisierungscheck unterziehen. Die digitalpolitische Strategie der Bundesregierung wird neu aufgesetzt (u.a. KI-Strategie, Datenstrategie, Blockchain-Strategie). Kompetenzen in der Bundesregierung werden neu geordnet und gebündelt. Den Gigabit-Ausbau treiben wir engagiert voran.
Der Föderalismus ist die Grundsäule der Bundesrepublik. Um die Leistungsfähigkeit zu
erhöhen, braucht es Klarheit bei den Aufgaben und der Finanzierung. Wir streben eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen an.
Wir wollen für gute Lebensbedingungen in Stadt und Land sorgen. Gerade in den ländlichen Räumen gilt es, die Daseinsvorsorge zu stärken. Bürgerinnen und Bürger sollen ihren Alltag in ihrer Region gut leben können – von der Arbeit übers schnelle Internet bis hin zu guten Verkehrsanbindungen, vom Einkaufen über den Arztbesuch bis hin zum Sport. Wir wollen dafür sorgen, dass notwendige Investitionen (zum Beispiel in schnelles Internet oder Mobilität) insbesondere dort angepackt werden, wo der Nachholbedarf am größten ist.
Auch mehr als 30 Jahre nach der friedlichen Revolution bleibt es unverändert Aufgabe, die innere Einheit sozial und wirtschaftlich zu vollenden. Viele Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland haben im Wandel Erfahrungen gesammelt, die auch mit Brüchen und Enttäuschungen verbunden waren. Daraus wollen wir für die anstehenden großen
Transformationsprozesse in ganz Deutschland lernen.
Demokratie lebt von Vertrauen in alle staatlichen Institutionen und Verfassungsorgane. Wir werden daher das Parlament als Ort der Debatte und der Gesetzgebung stärken. Wir wollen die Entscheidungsfindung verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs, wie etwa Bürgerräte nutzen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben.
2. Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft
Der menschengemachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit.
Wir müssen die Klimakrise gemeinsam bewältigen. Darin liegen auch große Chancen für unser Land und den Industriestandort Deutschland: Neue Geschäftsmodelle und Technologien können klimaneutralen Wohlstand und gute Arbeit schaffen. Wir sehen es als unsere zentrale gemeinsame Aufgabe, Deutschland auf den 1,5 Grad Pfad zu bringen, so wie es der Pariser Klimavertrag und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorgeben.
Wir werden das Klimaschutzgesetz noch im Jahr 2022 konsequent weiterentwickeln und ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg bringen. Alle Sektoren werden einen Beitrag leisten müssen: Verkehr, Bauen und Wohnen, Stromerzeugung, Industrie und Landwirtschaft. Die Einhaltung der Klimaziele werden wir anhand einer sektorübergreifenden und analog zum Pariser Klimaabkommen mehrjährigen Gesamtrechnung überprüfen.
Wir machen es zu unserer gemeinsamen Mission, den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. Dazu werden wir Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen. Den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien wollen wir stärken. Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell nicht zu überfordern. Wir sehen darin auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk.
Für die Windkraft an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden. Wir wollen dafür sorgen, dass die Kommunen von Windenergieanlagen und größeren FreiflächenSolaranlagen auf ihrem Gebiet finanziell angemessen profitieren. Die Kapazitäten für Windenergie auf See werden wir erheblich steigern.
Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist auch ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung nötig. Idealerweise gelingt das schon bis 2030. Das verlangt den von uns angestrebten massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Errichtung moderner Gaskraftwerke, um den im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken. Dafür werden wir den ersten der im Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Überprüfungsschritte bereits in der 20. Legislaturperiode vornehmen. Die bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien notwendigen Gaskraftwerke müssen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können.
Die betroffenen Regionen können weiterhin auf solidarische Unterstützung zählen.
Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes werden vorgezogen bzw. beschleunigt. Die flankierenden arbeitspolitischen Maßnahmen wie das Anpassungsgeld werden entsprechend angepasst. Niemand wird ins Bergfreie fallen. Geprüft wird die Errichtung einer Stiftung oder Gesellschaft, die den Rückbau der Kohleverstromung und die Renaturierung organisiert.
Wir wollen das Brennstoffemissionshandelsgesetz und den europäischen Emissionshandel im Sinne des EU-Programms „Fit for 55“ überarbeiten. Im Laufe der Legislaturperiode werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis so schnell wie möglich beenden. Damit senken wir die Stromkosten für private Haushalte und Betriebe. Im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien werden wir ein neues Strommarkt-Design erarbeiten.

In den Verhandlungen über das EU-Programm „Fit for 55“ unterstützen wir die Vorschläge der EU-Kommission und wollen in den einzelnen Sektoren die Instrumente möglichst technologieneutral ausgestalten.
Gemäß den Vorschlägen der EU-Kommission hieße das im Verkehrsbereich, dass in Europa 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen werden – entsprechend früher wirkt sich dies in Deutschland aus. Außerhalb des bestehenden Systems der Flottengrenzwerte setzen wir uns dafür ein, dass nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können. Wir wollen Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität machen und dafür den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur massiv beschleunigen. Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben. Im Rahmen klimafreundlicher Mobilität werden wir die Entwicklung intelligenter Systemlösungen für den Individualverkehr und den ÖPNV unterstützen.
Das Artensterben, der Verlust der Biodiversität ist eine weitere ökologische Krise. Wir wollen wirksame Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt und der Natur ergreifen. Dazu unterstützen wir die Landwirtschaft, einen nachhaltigen, umwelt- und naturverträglichen Pfad einzuschlagen; Ziel ist gleichzeitig, ein langfristig auskömmliches Einkommen für die Landwirtinnen und Landwirte zu sichern. Wir wollen die Bäuerinnen und Bauern darin unterstützen, die Nutztierhaltung tiergerecht umzubauen. Für Transparenz beim Einkaufen soll eine Haltungskennzeichnung sorgen. Wir wollen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwenige Maß beschränken. Pflanzen sollen so geschützt werden, dass Nebenwirkungen für Umwelt, Gesundheit und Biodiversität vermieden werden.

3. Respekt und Chancen in der modernen Arbeitswelt
Die beste Grundlage für die Gestaltung guter Arbeit ist eine Arbeitswelt, die Sicherheit und Flexibilität bietet. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ebenso wie Unternehmerinnen und Unternehmer bereit, in der Zeit des Umbruchs neue Wege zu gehen – aber sie erwarten auch Sicherheit, um sich auf Lernprozesse einlassen zu können. Flexibilität ermöglicht, dass sich ein kreatives Klima für Innovationen entfalten kann. Eine historisch gewachsene Sozialpartnerschaft und die darauf gründende Fähigkeit zum Kompromiss sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass dieser Veränderungsprozess gelingen kann.
Um auf die Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren und die Wünsche von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung aufzugreifen, wollen wir Gewerkschaften und Arbeitgeber dabei
unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Im Rahmen einer befristeten
Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Außerdem wollen wir eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen (Experimentierräume).
Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn im ersten Jahr in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen. Im Anschluss daran wird die Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden. Bei den Mini- und Midi-Jobs werden wir Verbesserungen vornehmen: Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, wollen wir abbauen. Wir erhöhen die Midijob-Grenze auf 1.600 Euro. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Gleichzeitig werden wir verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden.
Wir wollen, dass Leistung anerkannt wird. Das heißt: Wer gut arbeitet, muss auch gut bezahlt werden und gute Arbeitsbedingungen haben. Wir wollen die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung stärken, damit faire Löhne in Deutschland bezahlt werden – dies befördert auch die nötige Lohnangleichung zwischen Ost und West. Die Mitbestimmung werden wir weiterentwickeln.
Wir wollen Selbständigkeit durch bessere Gründungsförderungen sowie einen Abbau
unnötiger Bürokratie fördern. Gleichzeitig wollen wir die Absicherung für (Solo-)Selbständige verbessern.
Wir wollen Weiterbildung und berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten stärken.
4. Soziale Sicherheit bürgerfreundlich gestalten
Wir wollen Sicherheit im Wandel schaffen, damit alle Bürgerinnen und Bürger in der Transformation ein selbstbestimmtes Leben führen können. Gegenseitiger Respekt erwächst nur, wenn niemand sich zurückgelassen fühlt. Wir wollen neue Wege gehen, so dass alle auch konkrete Chancen auf Teilhabe und berufliche Perspektiven haben und Lebensleistung anerkannt wird. Wir stehen für einen verlässlichen und aktivierenden Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger in den Stationen ihres Lebens unterstützt, Teilhabe ermöglicht, vor Armut schützt und Lebensrisiken absichert. Diese Zusage ist eine wichtige Basis dafür, Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, auch Neues zu wagen.
Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit ist für die Beschäftigten wichtig. Es geht darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen. Wir werden daher die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent sichern. Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben.
Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen. Dazu werden wir in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuführen. Wir werden der Deutschen Rentenversicherung auch ermöglichen, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen.
Die umlagefinanzierte Rente wollen wir durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung stärken.
Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge. Den Sparerpauschbetrag wollen wir auf 1.000 Euro erhöhen.
Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein. Es soll Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen. Während der Corona-Krise galten großzügige Regelungen zu Schonvermögen und zur Überprüfung der Wohnungsgröße. Wir prüfen, welche dieser Regeln wir fortsetzen wollen. An Mitwirkungspflichten halten wir fest und prüfen, wie wir hier entbürokratisieren können. Die Zuverdienstmöglichkeiten wollen wir verbessern,
mit dem Ziel, Anreize für Erwerbstätigkeit zu erhöhen.
In der Gesundheitspolitik wollen wir Vorsorge und Prävention zum Leitprinzip machen. Wir wollen unser Gesundheitswesen stark machen, damit es für kommende Krisen, etwa eine neue Pandemie, gut vorbereitet ist. Dafür werden wir aus den Erkenntnisse der Pandemie lernen und den Öffentlichen Gesundheitsdienst digitalisieren und stärken.
Der Zugang zu guter und verlässlicher gesundheitlicher Versorgung muss überall in Deutschland, ob in der Stadt oder auf dem Land, gewährleistet sein. Das System der Fallpauschalen zur Krankenhausfinanzierung wollen wir weiterentwickeln und in Hinblick auf Sektoren wie Geburtshilfe und Notfallversorgung sowie Kinder- und Jugendmedizin anpassen.
Es bedarf mehr sektorenübergreifender Kooperation und Vernetzung zwischen den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen und -berufen.
Wir wollen eine Offensive für mehr Pflegepersonal. Hochwertige Pflege gibt es nur mit gut ausgebildeten Pflegekräften, guten Arbeitsbedingungen und angemessenen Löhnen in der Pflege. Wir wollen mehr qualifizierte ausländische Pflegekräfte gewinnen und die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen.
Pflegerinnen und Pfleger sollen mehr Zeit für ihre eigentliche Tätigkeit mit den Patientinnen und Patienten haben. Das wollen wir durch Entbürokratisierung, die Nutzung digitaler Potentiale und klare bundeseinheitliche Vorgaben bei der Personalbemessung gewährleisten.
Die gesetzliche und die private Kranken- und Pflegeversicherung bleiben erhalten.
5. Chancen für Kinder, starke Familien und beste Bildung ein Leben lang
Wir wollen Kindern und Jugendlichen bessere Chancen unabhängig von der sozialen Lage ihrer Eltern ermöglichen. Wir konzentrieren uns auf die Kinder, die am meisten Unterstützung brauchen. Wir wollen mehr Kinder aus Armut holen. In einem Neustart der Familienförderung sollen bisherige Leistungen in einem eigenen Kindergrundsicherungsmodell gebündelt und automatisiert ausgezahlt werden, so dass sie ohne bürokratische Hürden bei den Kindern ankommen.
Gleichzeitig wollen wir Kitas und (Ganztags-)Schulen weiter fördern und Angebote der Bildung und Teilhabe stärken. Bund, Länder und Kommunen sollen gemeinsam darauf hinwirken, dass jedes Kind die gleiche Chance auf Entwicklung und Verwirklichung hat (Kooperationsgebot).

Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren werden wir gezielt und dauerhaft
unterstützen. Wir wollen Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützen (Digitalpakt 2.0).

Wir wollen starke Kinderrechte im Grundgesetz verankern.
Unser duales Ausbildungssystem ist ein weltweit beachtetes Erfolgsmodell. Nur wenn
genügend ausgebildet wird, können wir künftig den wachsenden Bedarf an Fachkräften decken. Den Übergang von der Schule in die berufliche Bildung werden wir verbessern. Wir wollen die Jugendberufsagenturen optimieren und ausbauen und eine Exzellenzinitiative
Berufliche Bildung auf den Weg bringen.
Wir wollen die Weiterbildung verbessern, so dass zum Beispiel jederzeit ein Berufsabschluss nachgeholt werden kann. Zur Unterstützung der lebenslangen Aus- und Weiterbildung wollen wir neue Instrumente einführen (z.B. Lebenschancen-BAföG). Das BAföG wollen wir reformieren und dabei elternunabhängiger gestalten.
6. Innovation fördern und neue Wettbewerbsfähigkeit erreichen
Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland als Grundlage für nachhaltiges Wachstum, Wohlstand und hohe Beschäftigung in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft erhöhen. Wir werden Unternehmen und Beschäftigte bestmöglich unterstützen, Innovation fördern und neues Zutrauen in Gründergeist, Innovation und Unternehmertum schaffen. Dazu stärken wir die StartUp- und Gründerförderung und entbürokratisieren die Innovationsförderung und -Finanzierung.
Wir wollen mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Bewältigung anstehender Herausforderungen unterstützen. Unsere Wirtschaftspolitik soll auf zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Mittelstand setzen.
Auch dazu brauchen wir eine qualifizierte Fachkräftestrategie.
Wir bemühen uns weiter um fairen Wettbewerb zwischen Geschäftsmodellen digitaler
Großunternehmen und dem lokal verwurzelten Unternehmen. Wir wollen die digital gestützte Wertschöpfung in Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung unterstützen und dafür ein Level Playing Field herstellen.
Die Industrie steht vor einer weitreichenden Transformation, dabei werden wir sie unterstützen.
Wir fördern regionale Transformationscluster und werden strukturschwache Regionen unterstützen.
Wesentlich ist eine gute Forschungslandschaft, die Innovationen hervorbringt. Wir wollen den Anteil der gesamtstaatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des BIP erhöhen. Wir brauchen mehr Ausgründungen aus Forschungsinstituten.
Die Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmen ist ein wichtiges Element des
Vermögensaufbaus aber auch der Finanzierung von Start-Ups. Wir werden die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver machen, u.a. durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags.
Wir wollen mehr privates Kapital für Transformationsprojekte aktivieren. Dazu prüfen wir auch, welche Beiträge öffentliche Förderbanken zur Risikoabsicherung leisten können. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll stärker als Innovations- und Investitionsagentur wirken. Der Zukunftsfonds für Startups ist ein gutes Beispiel dafür. Projekte wie die Bundesagentur für Sprunginnovation wollen wir weiter ausbauen.
Zu einer modernen Unternehmenskultur gehören auch neue Formen wie Sozialunternehmen, oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen. Steuersparkonstruktionen werden wir jedoch vermeiden.
Wir streben einen besseren Zugang zu Daten an, insbesondere um StartUps sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen neue innovative Geschäftsmodelle in der Digitalisierung zu ermöglichen.
Wir wollen den regelbasierten Freihandel auf Grundlage von fairen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards stärken und sprechen uns für eine deutsche und europäische Handelspolitik gegen Protektionismus und unfaire Handelspraktiken aus. Wir nutzen das europäische Wettbewerbsrecht und die Stärke des europäischen Binnenmarktes gerade mit Blick auf unfaire Wettbewerbspraktiken autoritärer Regime.
7. Offensive für bezahlbares und nachhaltiges Bauen und Wohnen
Wir wollen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dazu ist es vordringlich, deutlich mehr Wohnungen zu bauen. Unser Ziel ist der Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen. Hierzu werden wir zu einem „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ mit allen wichtigen Akteuren einladen. In diesem Rahmen gewährleisten wir Planungssicherheit für die Bauindustrie zum Aufbau von Baukapazitäten.
Wir werden durch serielles Bauen, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung die Kosten für den Wohnungsbau senken. Wir werden den Klimaschutz beim Neubau stärken und die energetische Sanierung im Bestand beschleunigen, um die Klimaziele auch im Gebäudebereich zu erreichen.
Solange nicht genug bezahlbare Wohnungen gebaut werden, verhindert die Wohnraumknappheit vor allem in Ballungsgebieten, dass sich angemessene Mieten am
Wohnungsmarkt bilden können. Daher werden wir die geltenden Mieterschutzregelungen evaluieren und verlängern.
Die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau werden wir
fortführen. Wir werden der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mehr Freiheiten
verschaffen, so dass sie schneller selber bauen kann. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit bringen wir eine neue Dynamik in den Bau bezahlbaren Wohnraums.

Wir wollen die illegale Finanzierung von Immobilien durch geeignete Maßnahmen bekämpfen.
Dazu gehört der Versteuerungsnachweis für gewerbliche Immobilienkäufer aus dem Ausland sowie ein Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld. Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglichen, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung nutzen wir das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals).

8. Freiheit und Sicherheit, Gleichstellung und Vielfalt in der modernen Demokratie
Deutschland ist ein modernes Land, mit großer Vielfalt der Gesellschaft, in der unterschiedliche Lebensentwürfe, Lebensumstände und Herkunftsgeschichten zusammenkommen. Wir begreifen diese Vielfalt als Chance und wollen gerechte Teilhabe in allen Bereichen organisieren und Diskriminierung klar entgegentreten.
Wir wollen unsere Rechtsordnung der gesellschaftlichen Realität anpassen. Dazu werden wir u.a. das Staatsangehörigkeitsrecht, das Familienrecht, das Abstammungsrecht und das Transsexuellengesetz ebenso wie die Regelungen zur Reproduktionsmedizin anpassen und beispielsweise Verantwortungsgemeinschaften bzw. einen Pakt für Zusammenleben möglich machen.
Deutschland ist ein modernes Einwanderungsland. Frauen und Männer aus vielen Staaten haben hier ihre Heimat gefunden, Familien gegründet und verdienen ihren Lebensunterhalt.
Daher wollen wir ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht schaffen. Wir wollen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz praktikabler ausgestalten. Wir wollen außerdem ein
Punktesystem als zweite Säule zur Gewinnung von qualifizierten Fachkräften einführen. Diejenigen, die gut in Deutschland integriert sind und für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, sollen schneller einen rechtssicheren Aufenthaltsstatus erhalten können. Wir wollen einen Spurwechsel ermöglichen und die Integrationsmöglichkeiten verbessern.
Wir wollen unser sicheres Land noch sicherer machen. Jede und jeder in Deutschland soll sich sicher fühlen – ob auf der Straße, zu Hause oder im Netz. Dafür kommt es vor allem auf mehr präventive Sicherheit an. Dazu brauchen wir motivierte, gut ausgebildete und ausgestattete Polizistinnen und Polizisten. Ihre Präsenz und Bürgernähe macht sie für uns zu einem unerlässlichen Partner. Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit sind die Maßstäbe, nach denen sie ihren Dienst für alle tun. Wir wollen dafür sorgen, dass sie die verdiente Anerkennung und den Respekt für ihre wichtige Arbeit erfahren.
Wir wollen Freiheit und Sicherheit gewährleisten und die Bürgerrechte stärken. Gemeinsam mit den Ländern werden wir die auch vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesamtheitliche Betrachtung der Eingriffsbefugnisse des Staates vornehmen und eine Generalrevision der Sicherheitsarchitektur durchführen. Wir werden die Fähigkeiten und Strukturen für die Abwehr von Cyberrisiken verbessern und auf eine gesetzliche Grundlage stellen.
Wir werden in allen Bereichen entschlossen gegen Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Islamismus, Linksextremismus, Queer-Feindlichkeit und jede andere Form der Menschenfeindlichkeit vorgehen, damit Vielfalt auch in gleicher Sicherheit für jede und jeden möglich ist. Die öffentliche Hand sowie ihre Institutionen müssen hier Vorbild sein.
Dazu dient auch ein Demokratiefördergesetz.
Wir werden das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und die eigenständige Existenzsicherung fördern. Wir wollen, dass Frauen und Männer gleichberechtigt an gesellschaftlichen Entscheidungen sowie am Erwerbsleben teilhaben können und in gleicher Weise in der Lage sind, eigenständig ihren Lebensunterhalt zu sichern und für ausreichende Alterssicherung zu sorgen. Der Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt wollen wir entgegenwirken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Wir wollen die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern wirksam verringern. Wir werden uns für mehr Vielfalt in der Arbeitswelt einsetzen und dafür Sorge tragen, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen.
Wir wollen, dass das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen
selbstverständlich wird und werden daher die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen weiter ausbauen – auf dem Arbeitsmarkt und durch die Förderung von Barrierefreiheit im Alltag, beim Wohnen und im digitalen Raum.
Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz ersetzen.
Wir wollen die Vielfalt und die Freiheit des Kulturlebens sichern. Wir setzen uns für eine starke Kulturszene und Kreativwirtschaft ein, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen wurden.
Wir wollen das Wahlrecht überarbeiten, um nachhaltig das Anwachsen des Deutschen
Bundestages zu verhindern. Das Wahlalter für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament wollen wir auf 16 Jahre senken.
9. Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Staatsfinanzen
Die 2020er Jahre wollen wir zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen machen. Wir verfolgen dazu eine Politik, die die Investitionen – privat, wie öffentlich – deutlich erhöht. Wir werden im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse die nötigen
Zukunftsinvestitionen gewährleisten, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur. Damit die bereitgestellten Mittel auch eingesetzt werden, müssen Planungsprozesse und Genehmigungen deutlich beschleunigt werden; Investitionssicherheit muss herrschen. Kapitalsammelstellen sollen besser in Zukunftstechnologien investieren können.
Den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Steuervermeidung werden wir intensivieren. Wir werden uns weiter aktiv für die Einführung der globalen Mindestbesteuerung einsetzen.
Wir werden keine neuen Substanzsteuern einführen und Steuern wie zum Beispiel die
Einkommen-, Unternehmens- oder Mehrwertsteuer nicht erhöhen. Der Konjunktur wollen wir einen Schub durch Superabschreibungen geben für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung. Wir wollen Steuerbürokratie spürbar verringern, beispielsweise durch höhere Schwellenwerte und volldigitalisierte Verfahren.
Wir wollen zusätzliche Haushaltsspielräume dadurch gewinnen, dass wir den Haushalt auf überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben überprüfen.
Angesichts des hohen Investitionsbedarfs auf kommunaler Ebene prüfen wir die Entlastung der Kommunen von strukturwandelbedingten Altschulden in gemeinsamer Verantwortung mit den Ländern.
10. Deutschlands Verantwortung für Europa und die Welt
Deutschland stellt sich seiner globalen Verantwortung. Keine der großen Aufgaben unserer Zeit können wir als Land alleine bewältigen.
Wir werden die Europäische Union (EU) stärken, um unserer Verantwortung zu entsprechen.
Unsere Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik werden wir wertebasiert und europäischer aufstellen. Die strategische Souveränität Europas wollen wir erhöhen.
Die EU ist kein fernes Zukunftsprojekt, sondern längst tagtägliche Realität und Heimat, nicht zuletzt für die Jugend Europas, die ohne Grenzen aufgewachsen ist. Wir wollen die Europäische Union stärken, um Deutschland zu stärken. Wir werden deshalb deutsche Interessen im Lichte der europäischen Interessen definieren. Wir wollen eine aktive Europapolitik betreiben – auch entlang einer starken deutsch-französischen Partnerschaft und in einer engen Zusammenarbeit im Weimarer Dreieck.
Wir sind entschlossen, die EU handlungsfähiger und demokratischer zu machen und setzen uns ein für eine EU, die ihre Werte und ihre Rechtsstaatlichkeit nach innen wie außen schützt und ihre Handlungsfähigkeit stärkt. Wir treten für eine verstärkte Zusammenarbeit der nationalen europäischen Armeen ein.
Wir befähigen die liberalen Demokratien Europas dazu, Desinformation, Fake-NewsKampagnen, Propaganda sowie Manipulationen aus dem In- und Ausland besser abwehren zu können.
Wir wollen dafür Sorge tragen, dass Europa auf der Grundlage solider und nachhaltiger Staatsfinanzen gemeinsam wirtschaftlich stark aus der Pandemie herauskommt, das Ziel der Klimaneutralität erreicht und den Green Deal konsequent umsetzt. Wir wollen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in allen EU-Mitgliedsstaaten unterstützen.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt hat seine Flexibilität bewiesen. Auf seiner Grundlage wollen wir Wachstum sicherstellen, die Schuldentragfähigkeit erhalten und für nachhaltige und klimafreundliche Investitionen sorgen.
Eine europäische digitale Infrastruktur, ein gemeinsames Eisenbahnnetz, eine Energieinfrastruktur für erneuerbaren Strom und Wasserstoff sowie Forschung und Entwicklung auf dem Niveau der Weltspitze sind Voraussetzungen für die europäische Handlungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im 21. Jahrhundert. Dafür werden wir die Initiative ergreifen.
Unsere Sicherheit und der Schutz unserer Lebensgrundlagen erfordern globale Zusammenarbeit, eine Stärkung der Vereinten Nationen sowie eine regelbasierte internationale Ordnung. Wir unterstützen und stärken Initiativen wie die Allianz der Demokratien. Das transatlantische Bündnis ist dabei zentraler Pfeiler und die NATO unverzichtbarerer Teil unserer Sicherheit. Die Sicherheit Israels ist für uns Staatsräson.
Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Internationalen Sicherheit. Wir verbessern ihre Ausrüstung wie auch die der Bundeswehr. Das Prinzip der Inneren Führung wollen wir stärken. Wir wollen die Evakuierungsmission des AfghanistanEinsatzes in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufarbeiten. Zudem wollen wir den Gesamteinsatz in einer Enquete mit wissenschaftlicher Expertise evaluieren. Die gewonnenen Erkenntnisse müssen praxisnah und zukunftsgerichtet aufbereitet werden, so dass sie in die Gestaltung zukünftiger deutscher Auslandseinsätze einfließen.
Aus unterschiedlichen Perspektiven schauend, wollen wir ein gemeinsames Verständnis von Deutschlands Rolle in der Welt erarbeiten. Die deutsche Außenpolitik soll künftig aus einem Guss agieren und ressortübergreifend gemeinsame Strategien erarbeiten. Ziel ist einemultilaterale Kooperation in der Welt, insbesondere in enger Verbindung mit denjenigen Staaten, die unsere demokratischen Werte teilen. Dabei geht es auch um den Systemwettbewerb mit autoritären Staaten und Diktaturen. Wir wollen eine Nationale Sicherheitsstrategie vorlegen.
Wir richten unser internationales Handeln an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDG) aus. Wir wollen sicherstellen, dass Deutschland seine internationalen Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und Internationalen Klimafinanzierung erfüllt.
Wir bekennen uns zur humanitären Verantwortung, die sich aus dem Grundgesetz, aus der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt.
Daraus leiten wir die Aufgabe ab, mit den europäischen Partnern Anstrengungen zu
unternehmen, das Sterben auf dem Mittelmeer genauso wie das Leid an den europäischen Außengrenzen zu beenden. Wir wollen die Verfahren zur Flucht-Migration ordnen und die ausbeuterischen Verhältnisse auf den Fluchtwegen bekämpfen. Die Asylverfahren, die Verfahren zur Familienzusammenführung und die Rückführungen wollen wir beschleunigen und legale Wege schaffen. Abkommen mit Drittstaaten über Migration sollen dabei helfen.
Wir brauchen eine abrüstungspolitische Offensive und wollen eine führende Rolle bei der Stärkung internationaler Abrüstungsinitiativen und Nichtverbreitungsregimes einnehmen. Für eine restriktive Rüstungsexportpolitik brauchen wir verbindlichere Regeln und wollen daher mit unseren europäischen Partnern eine entsprechende EU-Rüstungsexportverordnung abstimmen.
Wir wollen die Energieversorgung für Deutschland und Europa diversifizieren. Für energiepolitische Projekte auch in Deutschland gilt das europäische Energierecht.

Critical Whiteness Studies (CWS) und Critical Race Theory (CRT).

In den Kommentaren ging es um eine Abgrenzung zwischen Critical Whiteness Studies und Critical Race Theory.

Ich versuche mal die wesentlichen Angaben dort hier zu ordnen:

Leszek schreibt:

Als Faustregel kann hier gelten:

– Was sich auf konkrete Personen bezieht und eher psychologisch bzw. vulgär-psychologisch ausgerichtet ist, ist meistens Critical Whiteness Studies (CWS).

– Was sich primär auf juristische, soziologische und politische Kategorien bezieht, ist meistens Critical Race Theory (CRT).

Gilt nicht für jeden Einzelfall, aber in der Regel.

Die CWS haben sich übrigens wesentlich aus bestimmten Theorien der Geschichtswissenschaft zum Thema Rassismus entwickelt, die CRT hingegen wesentlich aus der Rechtswissenschaft.

Die CRT besteht hinsichtlich ihrer theoretischen Fundierung

1. aus einer materialistischen Unterströmung, die direkt auf den Begründer der CRT, den schwarzen Rechtswissenschaftler Derrick Bell, zurückgeht und sich ihrem Anspruch nach primär mit der Analyse konkreter gesellschaftlicher Teilsysteme (Recht, Politik, Ökonomie) in Bezug auf Rassismus beschäftigt

und

2. aus einer etwas später entstandenen postmodernistischen, diskursanalytischen Unterströmung, die sich ihrem Anspruch nach primär mit der Analyse kultureller Bedeutungssysteme, Werte und Normen in Bezug auf Rassismus auf diskursanalytischer Grundlage, allerdings auch wesentlich aus juristischer bzw. rechtstheoretischer Perspektive beschäftigt. (Die postmodernistische, diskursanalytische Unterströmung ist übrigens diejenige, die der Hohlkopf Homo Duplex fälschlich für hegelianisch hält.)

Die postmodernistische, diskursanalytische Unterströmung der CRT ist im Schnitt politisch korrekter als die materialistische Unterströmung und hier kann es im Einzelfall auch zu Überschneidungen mit den CWS kommen.

Und dann in einem anderen Kommentar:

Die Critical Race Theory besteht aus einer großen Vielzahl von Unterströmungen und die Qualität kann je nach Unterströmung und Vertreter variieren. Manches ist einseitig und politisch korrekt und daher m.E. kritikwürdig, anderes ist interessant und bedenkenswert.

Die Vertreter der Critical Race Theory haben im Schnitt ein höheres Argumentationsniveau als andere derjenigen Theorie-Strömungen, auf die sich politisch korrekte postmoderne Linke beziehen – die Vertreter der Critical Race Theory sind halt überwiegend Rechtswissenschaftler, die sind es gewohnt zu diskutieren. Also im Schnitt ein höheres intellektuelles Niveau als z.B. Gender Studies, Queer-Feminismus oder Critical Whiteness Studies, die diesbezüglich m.E. ziemlich im Keller sind.

Zuguterletzt das Übliche: Weder die niveaulosen Critical Whiteness Studies, noch die m.E. ambivalent zu beurteilende Critical Race Theory haben von ihren ideengeschichtlichen und theoretischen Grundlagen her irgendetwas mit Hegel oder mit der Kritischen Theorie der Frankfurter Schule zu tun. Sie sind keine Hegelianer und sie beziehen sich nicht auf die Kritische Theorie der Frankfurter Schule, (nein, auch nicht auf Marcuse).

Und aus der Wikipedia zur „kritischen Weißseinsforschung“:

Kritische Weißseinsforschung (engl. Critical Whiteness Studies) ist ein transdisziplinäres Studienfeld und beschreibt kulturellehistorische und soziologische Aspekte von Menschen, die sich unter Verweis auf ihre Hautfarbe als weiß identifizieren. Ebenso geht es um die soziale Konstruktion von Weißsein als Statuszeiger. Anders als die klassische Rassismusforschung legt die kritische Weißseinsforschung somit den Fokus nicht primär auf die Erfahrungen von Menschen, die rassistische Diskriminierung erfahren. In Extremfällen wie der White Supremacy untersucht die Weißseinsforschung Konstrukte, die Rassismus rechtfertigen oder begünstigen. Ab 2005 hat das Konzept Eingang in wissenschaftliche Arbeiten im deutschen Sprachraum gefunden.[1] Der daraus entstandene Begriff „Critical Whiteness“ ist keine einheitliche Theorie – verschiedene Gruppen, Autoren und Aktivisten benutzen ihn in unterschiedlicher Art und Weise.

Die seit Beginn der 1990er Jahre am populärsten von Toni Morrison initiierte Wendung in der Forschung zum Rassebegriff und Rassismus richtet weniger den Blick auf die Objekte desselben im Sinne von black studies, sondern auf diejenigen Strukturen und Subjekte, die Rassismus verursachen und von rassifizierenden Prozessen profitieren. Im akademischen Diskurs der USA entwickelte sich seit den 1990er Jahren eine Auseinandersetzung mit dem Begriff Critical Whiteness: In den letzten Jahren hat es insbesondere in feministischen und (post-)kolonialen Analysen einen Paradigmenwechsel gegeben, bei dem sich der Blick von der Divergenz auf die Norm, vom Marginalen zum Zentrum verschoben hat – ein Blickwechsel, bei dem nicht nur das Andere, das Nicht-Normale als Projektion entlarvt, sondern auch das Eigene, die Norm selbst, als Konstrukt, als Inszenierung kenntlich gemacht wird.[4] Mit der Idee der „Privilegiengalerie“ schuf Peggy McIntosh bereits 1988 eine Liste, in der sie die Privilegien weißer und männlicher Menschen benannte.[5] Davon ausgehend hat sich in Europa, auch in Deutschland, der Begriff kritische Weißseinsforschung entwickelt

Wo es um gesellschaftlich gebildete Normen wie „White Supremacy“ geht, die Rassismus verursachen oder begünstigen, ist „Weißsein“ eine etablierte Kategorie zur kritischen Analyse auf der Basis systematischer historischer Untersuchungen sozialer und politischer Bezüge.[7] Die Umkehr der rassifizierenden Perspektive auf den „Anderen“, hin zur Untersuchung der gesellschaftlichen Norm des „Weißseins“, als Ursprung der Rassifizierung, wird seit 2005 in einigen Arbeiten auf die Situation im deutschsprachigen Raum angewandt.[8][9] In den USA ursprünglich ein Kampfbegriff, ist „Weißsein“ dort zu einer fruchtbaren wissenschaftlichen Kategorie entwickelt worden.

Mit dieser Kategorie sind gesellschaftliche Modelle (cultural models) und ihre Schemata (Patterns) gemeint, die entweder rassistisch begründeten Herrschaftsverhältnissen oder einer Dominanzkultur[10] zugerechnet werden können. Anwendungsgebiete sind EthnisierungKolonialismus und PostkolonialismusRassismusAntisemitismusIslamfeindlichkeit und Feminismus.

Weißsein als Kategorie soll ermöglichen, die Konstruktion des „Weißen“ als des Einen und Eigentlichen, d. h. als bestimmende Norm im Verhältnis zu dem Abweichenden, Minderen, Anderen wahrzunehmen. Die Entwicklung und Veränderung allgemeiner gesellschaftlicher Normen wird als Diskurs aufgefasst. So wird beispielsweise der „Kolonialismus“ als Diskurs betrachtet, der Wissen und „Wahrheiten“ (z. B. den rousseauischen „Edlen Wilden“ im Gegensatz zum „Zivilisierten Weißen“) hervorgebracht hat, die ihrerseits Vorstellungen von „Weißsein“ als Norm beinhalten und bis heute Einfluss besitzen. Dabei lässt sich mittels der Kategorie „Weißsein“ betrachten, wie der Einzelne Konzepte und Objekte rassistischer Diskriminierung wahrnimmt.[11]

In der Kritischen Weißseinsforschung wird Weißsein in Verschränkung „mit anderen Strukturkategorien“ gesehen – „etwa Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Bildung, Religion, Mobilität oder Gesundheit. Weißsein als interdependente Kategorie gestaltet sich damit dynamisch und komplex, ohne dabei aber einer Verhandelbarkeit zu unterliegen, die es erlaubt, einzelne Weiße off-white zu setzen“ (Arndt).[12][2] Mit Interdependenz[13] ist gemeint, dass Weißsein im Zusammenhang mit unterschiedlichen Unterdrückungsformen betrachtet wird. Die Kategorie „Weißsein“ ist im Prozess der Vergesellschaftung somit nicht relevanter als andere Formen der Unterdrückung.[

Es wird, auch in der Kritik am Rassismus, selten hinterfragt, welche Normen und Werte dazu führen, dass Personen rassistisch diskriminiert werden. Eine typische Beobachtung ist zum Beispiel, dass Rassismus – unter Weißen – als Thema irrelevant erscheint, wenn die betroffenen Personen nicht anwesend sind. Kritisch betrachtet, beginnt hier bereits der Ausschluss von Personen. Denn Rassismus erscheint nur als relevant, wenn „schwarze“ Personen zum Gegenstand der Betrachtung werden. Dadurch erscheint Rassismus als Problem „schwarzer“, nicht aber als Problem „weißer“ Menschen. Auf diesen Trugschluss wird aufmerksam gemacht, wenn beschrieben wird, welche Normen Personen gesellschaftlich ausschließen oder von Personen verlangen, sich in die dominierende Kultur zu integrieren.[15]

Ein kritischer anti-rassistischer Ansatz ist es dabei, die Blickrichtung zu wechseln und statt des „Schwarzseins“ das „Weißsein“ als Problem zu betrachten. „Weißsein“ wird hier als Normalität wahrgenommen, die erst z. B. in der „kritischen Weißseinsforschung“ analysiert und im politischen Widerstand gegen Unterdrückung und Machtausübung aufgedeckt bzw. auch dekonstruiert werden soll.[16][2]

Wissenschaftler wie Fatima El-Tayeb beschreiben die Schwierigkeit „Weißer“, den Blick auf sich selbst ‚als Weiße‘ zu richten, als „Farbenblindheit“ und als stärksten Ausdruck der „Normalisierung von Weißsein“, da er „nur die ‚Anderen‚ als rassifiziert wahrnimmt und Rassismus so letztlich als an die Existenz dieser ‚Anderen‘ gebunden betrachtet.“ Produziert werde der Rassismus dagegen in den dominanteren Teilen der Gesellschaft, die sich selbst als „weiß“ bestimmten, ohne sich dieser „weißen“ Normen genauer bewusst zu sein.[17]

In der Kritischen Weißseinsforschung wird weiterhin angenommen, dass an „Weißsein“ Privilegien und rassistische Denkmuster gebunden sind.[18] Dem Rassismus kann demnach nicht allein durch ein Postulat, „dass alle Menschen gleich sind“, begegnet werden, da Rassismus eine „Realität der Ungleichheit“ geschaffen hat.[19] Die Psychologin Ursula Wachendorfer will mit ihrer Arbeit zeigen, wie „Weißsein“ allgemein als Normalität wahrgenommen werde und normbildend wirke.[20] Daher wird „Weißsein“ in der „Kritischen Weißseinsforschung“ nach Susan Arndt als Grundlage dafür angesehen, dass „Menschen, die nicht der durch ‚weiße‘ westliche Gesellschaften gesetzten körperlichen Norm (z. B. Hautfarbe) und/oder kulturellen Norm entsprechen, diskriminiert werden.[21] Weiß und Schwarz werden in vielen Texten der Kritischen Weißseinsforschung durch Kursiv- oder Großschreibung hervorgehoben, da mit den Begriffen gesellschaftlich wirkungsvolle Kategorien beschrieben werden sollen und keine äußerlichen Zuschreibungen

Und zur Critical Race Theory:

Grundannahmen

Eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze fällt unter den Überbegriff Critical Race Theory. CRT geht davon aus, dass race sozial konstruiert ist und keine biologische Kategorie sei. Das Recht trage zur Entstehung und Aufrechterhaltung von race bei, etwa durch die Klassifizierung von Menschen in Kategorien wie „Schwarz“ oder „Weiß“.[12] Die ungleiche Verteilung von Reichtum, Macht und Ansehen in den USA lasse sich also nicht alleine durch unterschiedliche Leistungen der entsprechenden Gruppen erklären.[13] Deshalb vertreten Critical Race Theorists auch die präskriptive Annahme, dass Systeme, die zur Unterdrückung von People of Color beitragen, benannt und bekämpft werden müssen. Rassismus wird in der Theoriebildung der CRT nicht als Ausnahme, sondern als Norm betrachtet, die tief in gesellschaftlichen Strukturen verankert sei und die People of Color regelmäßig erführen. Weil Rassismus die Interessen von weißen Eliten (materiell) und weißen Angehörigen der Arbeiterklasse (psychologisch) voranbringe, gäbe es wenig Interesse an seiner Beseitigung seitens Weißer. Im Umkehrschluss entstünden Fortschritte bei der rechtlichen Gleichbehandlung nur, wenn die Interessen von Schwarzen mit den Interessen von Weißen, zum Beispiel durch eine veränderte sozioökonomische Situation, übereinstimmten (interest convergence). Ein weiterer Fokus der CRT liegt auf Intersektionalität, einem Konzept, das von einer frühen Vertreterin der Disziplin, Kimberlé Crenshaw, geprägt wurde und darauf verweist, dass Identitäten jeweils vielschichtig sind und dass dementsprechend unterschiedliche Menschen in unterschiedlichen Situationen unterschiedliche Diskriminierungserfahrungen machen.[4][1][14] CRT ist interdisziplinär angelegt und baut u. a. auf Erkenntnisse des Liberalismus, des Poststrukturalismus, des Feminismus, des Marxismus, der Critical Legal Studies, des Postmodernismus und des Pragmatismus auf.[8]

Kritik am Liberalismus

Die Kritik der CRT an einem liberalen Rechtsverständnis richtet sich vor allem gegen dessen Glauben an neutrale Prozesse und die Doktrin formaler Gleichheit. Die Vorstellung von Neutralität und Objektivität wird nicht nur als unerreichbar verworfen, sondern sogar als schädlich bezeichnet, weil es die dem Rechtssystem und der amerikanischen Gesellschaft inhärente Bevorzugung von Weißsein verschleiere.[15] Der „Farbenblindheit“ vieler liberaler Theoretiker, die davon ausgehen, dass die Justiz race nicht berücksichtigen solle, kritisieren Vertreter der CRT als unzureichend, um Rassismus, der nicht offensichtlich ist, zu bekämpfen. Der liberale Fokus auf Rechte und Gesetze erlaube es zudem nicht, nachhaltig Ungerechtigkeit zu bekämpfen, weil der Fokus trotz ungleicher Ausgangsbedingungen nur auf Chancengleichheit, aber nicht auf ähnliche Ergebnisse verschiedener races gelegt werde.[1] Es reiche nicht, den Fokus auf abstrakte Vorstellungen von Individuen zu legen, sondern der soziale und historische Kontext müsse in die Analyse einbezogen werden.[16] Auch die von einigen Liberalen vertretene Vorstellung, Meinungsfreiheit müsse unbegrenzt gelten, wird von Anhängern der CRT in Frage gestellt, die stärkere juristische Maßnahmen gegen rassistische Hassrede fordern.[17][18] Insbesondere weil der Konservatismus im Vergleich zum Liberalismus in den USA an Bedeutung gewonnen hat, aber teilweise auch aus persönlicher Überzeugung, hat der Fokus der CRT auf den Liberalismus in den letzten Jahren nachgelassen.[1]

Critical Philosophy of Race

Innerhalb der Philosophie hat sich aus der CRT heraus die Subdisziplin einer Critical Philosophy of Race (englisch: „Kritische Race-Philosophie“) entwickelt. Da es sich um ein relativ junges Feld handelt, ist die Abgrenzung zu anderen Fächern und Disziplinen nicht in Gänze geklärt und teilweise werden sehr unterschiedliche Ansätze unter der Bezeichnung gefasst. „Kritisch“ ist die Critical Philosophy of Race in mehrfachem Sinne: Sie ist einerseits kritisch gegenüber Rassismus, andererseits gegenüber naturalistischen Verständnissen von „Rasse“ und zuletzt auch gegenüber einem Ausblenden der Bedeutung von race in der Entstehung der modernen Welt.[11] Entsprechende Beiträge finden sich z. B. im Bereich der Ontologie und der Metaphysik, wo über die Existenz und das Wesen von race als Kategorie diskutiert wird. Im Bereich der Epistemologie wird beispielsweise untersucht, wie die Philosophie an der Entstehung des Konzepts race teilhatte und wie unterschiedliche Verständnisse von race selbst Verstehensprozesse beeinflussen. In der praktischen Philosophie werden normative Fragen im Zusammenhang mit Rassismus analysiert. Auch wenn es sich um eine hauptsächlich US-amerikanisch geprägte Disziplin handelt, gibt es Versuche, ihre Erkenntnisse auch für einen deutschsprachigen Kontext fruchtbar zu machen.[19] Während die Critical Philosophy of Race also auf die Methodologie der Philosophie zurückgreift und auch zentrale philosophische Fragestellungen in den Blick nimmt, ist sie auch interdisziplinär geprägt und stellt Bezüge zu Disziplinen wie SoziologieAnthropologieGeschichte oder African-American Studies her.[20]

Rezeption

Die Betonung von race und Rassismus wird von Kritikern mit anderen Sichtweisen häufig als fehlgeleitet oder sogar gefährlich empfunden, wobei im öffentlichen Diskurs aber auch eine Vielzahl von Missverständnissen über CRT (z. B. die falsche Annahme, dass CRT alle weißen Menschen als Rassisten betrachte) verbreitet ist.[4] In einer Umfrage der Agentur Reuters konnten nur 5 % der befragten US-Amerikaner, die angaben, CRT zu kennen, alle sieben gestellten Fragen zum Thema korrekt beantworten, nur etwa ein Drittel beantwortete vier von sieben Fragen korrekt.[21] Häufig richtet sich die Kritik auch gegen Ansätze wie Antirassismus-Trainings oder gegen Personen wie Ibram X. Kendi oder Robin DiAngelo, die nicht der CRT im engeren Sinne als rechtswissenschaftliches Feld zugeordnet werden.[22] Die Tatsache, dass CRT als Überbegriff für eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Ansätze dient, ist selbst Gegenstand der Kritik.[12]

Innerhalb der Theorieschule wurde die Kritik vorgebracht, dass die CRT essenzialistische Konzepte vertrete, woraufhin intersektionale Ansätze gestärkt werden sollten. Als Reaktion auf die Kritik, dass CRT sich zu stark auf schwarze Perspektiven beziehe und z. B. die Perspektiven von Native Americans vernachlässige, entwickelte sich eine größere Zahl von Subdisziplinen und Strängen der CRT, die diese Gruppen in den Blick nehmen.[8]

Vehemente Kritik richtete sich vor allem gegen die als Angriffe auf ein liberales Rechtsverständnis wahrgenommene Infragestellung der Bedeutung von Objektivität, Neutralität und Universalismus, wobei besonders befürchtet wurde, die CRT würde zu einer Zersplitterung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch den Fokus auf einzelne Gruppen führen. Der Jura-Professor Randall Kennedy, der selbst zu juristischer Benachteiligung von Afro-Amerikanern forscht und in vielen Punkten mit CRT-Vertretern übereinstimmt,[6] warf der CRT vor, Komplikationen zu vernachlässigen, die ihre Schlüsse in Frage stellten, und nicht überzeugend zu argumentieren, dass es innerhalb der Rechtswissenschaft zu Benachteiligung von nicht-weißen Forschenden käme.[23] Besonders einflussreiche Kritik gegen CRT stammte von Daniel A. Farber und Suzanna Sherry, die sie durch einen „radikalen Multikulturalismus“ geprägt sehen, der tendenziell antisemitische Implikationen mit sich bringe und die Rolle asiatischer Amerikaner nicht ausreichend berücksichtige. Leistung erscheine zudem auch innerhalb des Felds nur als Ergebnis von Privilegien, was zu einer „Subkultur, in der Bildung und andere Zeichen von Leistung als Ausdrücke von ,Weißsein‘ zurückgewiesen werden“, führen könnte. Sie betonen aber, dass es innerhalb der CRT auch viele hilfreiche Ansätze gebe, mit denen der Dialog lohne.[24] Von Vertretern der CRT wurde Farber und Sherry wiederum vorgeworfen, ungenau zu argumentieren und CRT falsch darzustellen.[6]

Die Jura-Professorin Eleanor Marie Brown argumentierte, dass CRT große Beiträge zur Rechtswissenschaft geleistet habe und dass viele Kritikpunkte an der Disziplin sich auf eher unwichtige Aspekte der CRT bezögen, wofür sie einen fehlenden Austausch zwischen CRT-Vertretern und Kritikern verantwortlich macht. Es gelte, wahrzunehmen, wie sich weiße Einstellungen gegenüber Rassismus entwickelt hätten, um gegenseitige Vorurteile abzubauen und den Austausch zu fördern.[8]

(Neo-)Marxistische Kritik

Obwohl CRT zumindest teilweise durch neomarxistische Gedanken geprägt wurde, entwickelten sich aus dem marxistischen Fokus auf Klassen und dem CRT-Fokus auf race Spannungen, insbesondere in Hinblick auf das Konzept der White Supremacy.[25][26] So kritisiert z. B. Mike Cole den Vorrang von race vor sozialer Klasse bei der Beschreibung von gesellschaftlichen Gegensätzen sowie eine zu geringe Beachtung von politischen und materiellen Bedingungen für Rassismus. Für Cole sind Rassismus und die (sozial konstruierte) „Rassifizierung“ eng mit dem Kapitalismus verbunden, der eine solche Spaltung der Arbeiterklasse als Teile-und-Herrsche-Strategie verfolge. Jedoch sei eine Einheit der Arbeiterklasse notwendig, um sich diesem System entgegenzustellen, wofür er die von der CRT vertretenen Konzepte wie White Supremacy eher als hinderlich ansieht. Das Konzept erlaube es zudem nicht, Rassismus zwischen nicht-weißen Akteuren zu verstehen, entspreche nicht dem Alltagsverständnis und könne die Motivation Weißer, sich gegen Rassismus zu engagieren, schwächen.[27][26] Vertreter der CRT verwiesen auf die Möglichkeit, marxistische Analysen in die CRT zu inkorporieren und durch Ansätze der CRT zu erweitern. Dass Autoren wie W.E.B. DuBois und Frantz Fanon, die Cole (ohne diese Auswahl weiter zu begründen) als Vordenker der CRT sieht, sich explizit auf marxistische Theorien bezogen, lasse die These einer Unvereinbarkeit der Theorien fragwürdig erscheinen.[10][28][26] Auch Cole stellt heraus, dass die Beiträge der CRT progressive Politik unterstützen könnten, wenn ihre Stärken durch marxistische Analysen erweitert würden.[29]

Politische Kontroversen

Schon 1997 stellte Charles R. Lawrence III fest, dass es seit Beginn der CRT energische Angriffe gegen sie gegeben habe, die er als Teil eines „durch die Rechten geführten ideologischen Kriegs“ bezeichnete.[30] CRT wurde vielfach von konservativen Politikern attackiert: US-Präsident Donald J. Trump bezeichnete CRT als „toxische Propaganda“, die das Land „zerstören“ würde.[2] Christopher Rufo vom christlich-konservativen Discovery Institute, der als wichtige Figur hinter der Gegenbewegung zu CRT gilt, sieht diese als „Bedrohung der amerikanischen Lebensweise“.[17] Rufo gab im Gespräch mit dem New Yorker an, dass CRT „der perfekte Buhmann“ sei, um konservative US-Amerikaner im Kulturkampf um den Umgang mit Rassismus zu mobilisieren.[31] Auf Twitter schrieb er: „Wir haben den Begriff ‚Critical Race Theory‘ in die öffentliche Diskussion eingebracht und verstärken nun seine negative Wahrnehmung.“[32]

In mehreren US-Bundesstaaten gab und gibt es politische Bemühungen, CRT aus den Curricula öffentlicher Schulen und Universitäten zu verbannen. Der republikanische Gouverneur von Florida Ron DeSantis sprach sich für ein Verbot aus, weil „die woke Klasse“ Kindern beibringe, „sich zu hassen, statt zu lesen“.[33] Dabei ist allerdings sogar umstritten, ob an Schulen tatsächlich CRT gelehrt wird.[34] In einer Umfrage der Association of American Educators gaben mehr als 96 % der befragten Lehrer an, dass an ihren Schulen nicht von ihnen erwartet würde, CRT zu unterrichten.[35] Die ACLU betrachtet Gesetzesvorhaben, die das Unterrichten von CRT verbieten sollen, als Versuch, Lehrer und Schüler zum Verstummen zu bringen.[34] Eine Vielzahl von Fachverbänden, darunter die American Historical Association, die American Association of University Professors, die American Federation of Teachers und PEN America, bezeichnete die Vorhaben in einem gemeinsamen Statement als gravierende Einschränkung der akademischen Freiheit mit dem Ziel, „das Lehren und Lernen über die Bedeutung von Rassismus in der Geschichte der Vereinigten Staaten zu unterdrücken“.[33] Der hochrangige General Mark Milley sprach sich für das Unterrichten des Theorieansatzes an militärischen Universitäten aus. Er wolle „weiße Wut verstehen“ und analysieren, warum Tausende von Menschen im Januar 2021 das Kapitol stürmten und „versuchten, die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika umzustürzen“. Für ihn sei es beleidigend, wenn das US-Militär beschuldigt werde, woke zu sein, wenn es sich mit strukturellem Rassismus auseinandersetze.[32]

Der Philosoph Jason Stanley sieht die republikanischen Angriffe gegen CRT als „Rundumschlag gegen Wahrheit und Geschichte in der Bildung“.[36] David Theo Goldberg sieht darin einerseits eine Ablenkung „von der Ideenarmut der Rechten“ und andererseits den Versuch, Rassismus zu neoliberalisieren, also auf persönliche Einstellungen und Vorurteile zu reduzieren, ohne gesellschaftliche Strukturen in den Blick zu nehmen. Zuletzt sei die politische Mobilisierung gegen CRT auch deshalb für Konservative attraktiv, weil sie „weiße Ressentiments entfacht, während sie von den Verwüstungen, die konservative Politik für alle außer die Reichen mit sich bringt, ablenkt“.[22] Der Politologe Cas Mudde hält die Kritik der Republikaner an CRT für Kritik an einem Strohmann. Er warnt Linke und Liberale davor, sich mit dieser oberflächlichen Kritik gemein zu machen und sich so zu „nützlichen Idioten der extremen Rechten zu machen“. In Gesetzesform gegossen würden die Attacken gegen CRT eine Gefährdung der US-amerikanischen Demokratie darstellen.[37] Auch in Großbritannien, Australien und Frankreich gibt es Versuche, CRT und Aktivitäten, die der CRT zugerechnet werden, zu verbieten.[17][38]

 

 

Etwas kürzer gefasst scheint mir Critical Whiteness die konkrete Schuld der Weißen näher zu untersuchen und zu schauen, was diese falsch machen und verbessern müssen um „bessere Weiße“ zu werden.

Die Critical Race Theory fasst das ganze abstrakter und geht ebenfalls von einer Schuld der Weißen aus, aber fokussiert sich eher auf die Unterdrückung der Nichtprivilegierten

Vielleicht wäre dann Critical Whiteness eher so etwas wie „Kritische Männerforschung“ und Critical Race Theory eher so etwas wie der intersektionale Feminismus. Die Überschneidungen sind dann natürlich beträchtlich.