„Sex als Ehepflicht“ und das Schuldprinzip in Frankreich

Ein Urteil aus Frankreich macht gerade Schlagzeile:

Weil sie ihrem Ehegatten sexuelle Kontakte verweigert hat, ist eine Französin vom Berufungsgericht in Versailles in einem Scheidungsprozess für allein schuldig erklärt worden. Diese schockierende Auslegung des Zivilrechts ist nun vom Kassationsgericht für zulässig erklärt worden.

Eine Klage der Frau gegen das Urteil von Versailles wurde abgewiesen. Ihr bleibt nun als letztes Rechtsmittel eine Beschwerde wegen „Einmischung in das Privatleben“ und „Verletzung der moralischen und körperlichen Integrität“ vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, die sie, unterstützt von feministischen Organisationen, einreichen will.

Die seit einem Arbeitsunfall behinderte 66-Jährige erklärte zum Kassationsurteil laut Onlinemagazin Mediapart: „Ich empfinde das als Rechtsverweigerung und Skandal.“ Nach 27 Jahren Ehe hatte sie 2015 die Scheidung von ihrem Mann unter anderem wegen dessen Abwesenheiten sowie „Drohungen und Tätlichkeiten“ verlangt. Er beschuldigte sie im Gegenzug, seit 2004 ihren „ehelichen Pflichten“ nicht nachgekommen zu sein, sprich: nicht mit ihm geschlafen zu haben. Sie hat dem nicht widersprochen, dies aber namentlich mit der Gewalt ihres Gatten und ihrer geschwächten Gesundheit begründet.

Das Gericht in Versailles war 2019 jedoch im Scheidungsprozess zur Ansicht gelangt, laut ihrem Eingeständnis habe sie „in schwerer und wiederholter Weise ihre ehelichen Pflichten in einer Art und Weise verletzt, die ein weiteres Zusammenleben (für ihren Gatten) unannehmbar gemacht“ habe.

Nun steht im französischen Zivilgesetz nichts von einer ehelichen Sexpflicht. Das Gericht beruft sich auf ein Präzedenzurteil von 1996, in dem es heißt: „Auch wenn es zulässig ist, aus medizinischen Gründen dem Gatten während einiger Wochen die sexuellen Beziehungen zu verweigern, ist dies nicht mehr der Fall, wenn die Weigerung mehr als ein Jahr dauert und nicht (in gegenseitigem Einvernehmen) vorgesehen war.“

In einer gemeinsamen Erklärung protestieren die Fondation des femmes und das Collectif contre le viol: „Die französische Justiz spricht damit den Frauen das Recht ab, ihr Einverständnis zu sexuellen Beziehungen geben zu können. Die Ehe ist keine sexuelle Leibeigenschaft, und darf das nicht sein.“

Es sei darum von größter Bedeutung, dass mit einem europäischen Grundsatzentscheid klar gestellt werde, dass „kein Richter die Frauen zu sexuellen Beziehungen verpflichten kann“. Bereits 1995 habe der Europäische Menschenrechtsgerichtshof diese überholte Interpretation der „ehelichen Pflichten“ aufgegeben.

 

Aus meiner Sicht ist die Aufregung unangebracht. Ich habe sie schon nicht verstanden, wann immer das allerdings bereits sehr alte Urteil aus Deutschland mit gleichen Ergebnis besprochen wird

In Frankreich wird an die Schuld an der Scheidung verschiedenes geknüpft, etwa beim Unterhalt:

Anmerkung: Die Zahlung von Unterhalt (pension alimentaire) an den anderen Ehegatten ist eine vorläufige Maßnahme, d. h. der Unterhalt wird nur bis zur Scheidung gezahlt. Nach der Scheidung können die ehemaligen Ehegatten lediglich gegenseitige Ansprüche auf Ausgleichsleistungen (prestation compensatoire) oder Schadensersatz geltend machen. Dies wird bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen einverständlichen Scheidung durch Einigung, in den anderen Fällen vom Richter geregelt.

  • Mit der Ausgleichsleistung sollen aus der Beendigung der Ehe resultierende Unterschiede in den Lebensbedingungen ausgeglichen werden. Ihre Höhe wird vom Richter je nach Einkommen und Bedarf jedes Ehegatten festgesetzt. Die Ausgleichsleistung wird in der Regel pauschal erbracht:
  • entweder durch Zahlung eines gegebenenfalls an Zahlungsbedingungen geknüpften Geldbetrags
  • oder durch Übertragung von Eigentum oder von zeitweiligen oder lebenslangen Nutzungs-, Wohn- oder Nießbrauchrechten

Ausnahmsweise kann die Ausgleichsleistung auch die Form einer Leibrente annehmen, deren Höhe im Falle von Änderungen bei Einkommen oder Bedarf der Ehegatten nach unten korrigiert werden kann.

  • Einem Ehegatten kann Schadensersatz zugesprochen werden, wenn die Scheidung gravierende Folgen für ihn hat und
  • wenn die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung der Ehe beantragt wurde und er Antragsgegner ist, selbst aber keinen Scheidungsantrag gestellt hat, oder
  • wenn die Ehe allein aufgrund des Verschuldens des anderen Ehegatten geschieden wird.

Es geht also letztendlich um den Unterhalt. 

Genau wie bei dem deutschen Urteil geht es damit nicht darum, dass sie mit ihm schlafen muss. Sie hätte sich dann eben nur, wenn sie merkt, dass sie nicht mehr mit ihm schlafen will, etwa weil er – wie sie sagt – sie schlägt, sich scheiden lassen müssen. 

Ihre sexuelle Selbstbestimmung wird damit auch nicht angegriffen. Sie bekommt eben dann nur kein Geld von ihm oder einen herabgesetzten Betrag, wenn ich es richtig verstehe. 

Meine Vermutung ist, dass ähnlich wie in Deutschland jeder die für sich günstigen Umstände beweisen muss, er also ihre Schuld am scheitern der Ehe und sie die seine. Sie hat seinen Vortrag, dass sie nicht mehr mit ihm schlafen wollte, nicht bestritten, er gilt dann eben als zugestanden. 
Er hat aber ihr Vorbringen über Gewalt etc.  nicht zugestanden und sie hat es anscheinend nicht belegen können. Damit fällt es raus. Hier vermute ich einfach mal, dass die Schuldfrage dazu geführt hat, dass dieser Vorwurf häufiger kommt und die Gerichte in Frankreich da schon misstrauischer geworden sind. Immerhin geht es um Geld. 

Wenn man ein Schuldprinzip einführt, dann wird letztendlich alles zu einer „Ehepflicht“ was man üblicherweise in einer Ehe erwarten kann. Das dazu Sex durchaus dazugehört, dass werden die meisten wohl unterschreiben. Natürlich gibt es dann wiederum genug sexlose Ehen, bei denen man einfach so zusammenbleibt, weil es eben bequem geworden ist. Aber das wäre dann ja auch eine gewisse Gegenseitigkeit. 

Es wäre interessant genauere Einzelheiten des Falles zu lesen und die Meinung eines französischen Rechtskundigen dazu zu hören. Meist relativiert das wieder vieles. Aber mangels passender Französischkenntnisse suche ich erst gar nicht. Wer was interessantes findet, kann es ja gerne darstellen

 

 

 

36 Gedanken zu “„Sex als Ehepflicht“ und das Schuldprinzip in Frankreich

  1. Wen das stört, der sollte einfach nicht heiraten.
    Ich denke, das große Problem einer Eheschließung ist nach wie vor, dass die Vertragspartner nicht über alle Konsequenzen ihren Vertrages aufgeklärt worden sind. Dies müsste verpflichtend geschehen, wie vor einem größeren Bankgeschäft. Erst dann, und mit Unterschrift bestätigt, dass man die Vertragsbedingungen gelesen und verstanden hat, sollte es überhaupt möglich sein zu heiraten. Gleiches sollte auch für das Zusammenziehen erforderlich sein, denn auch da ergeben sich jede Menge rechtlicher Konsequenzen.

    • Fun Fact:
      Bei der katholischen Kirche ist das so. Vor der Trauung muss ein Paar in ein Vorbereitungsseminar. Da werden die Leute dann über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Sex gehört übrigens auch zu den Pflichten.

      • @Christian

        In angelsächsischen Ländern (Australien „de facto“ nach m.W. zwei Jahren) ist es bereits so, dass „cohabitation“ nach einem bestimmten Zeitraum so wie eine Ehe betrachtet wird.
        Die feministische Rechtsprechung hat das Ungemach, dass immer weniger Männer heiraten wollen.
        Damit scheiden Unterhaltszahlungen und hälftiger Anspruch auf den Besitz nach Trennung eigentlich aus. Also hat man aus dem „zusammenleben“ einen quasi ehelichen Zustand gezimmert, der dennoch eine Rechtsanspruch auf einen Anteil am Besitz und/oder Unterhaltszahlungen rechtfertigt.
        In Kanada ist aber ein Mann zu sehr hohen Unterhaltszahlungen (nach meiner Erinnerung 50.000 Dollar im Monat) verdonnert worden, selbst ohne Heirat und ohne zusammenleben.
        Was erklärt, warum MGTOW in diesen Ländern als Bewegung so stark wächst, denn in der unendlichen Ausweitung der Ausplünderungsrechte wird eine Beziehung zu einer Frau nun zu einem finanziellen Risiko.
        In den USA sitzen viele schwarze Männer im Gefängnis, weil sie den Unterhalt von Frau (und/oder Kind) nicht zahlen können – das ist die Rückkehr des mittelalterlichen Schuldturms. Es wird einfach unterstellt, sie wollten nicht zahlen und daraus wird dann eine Straftat. Kommen sie aus dem Knast raus, finden sie als Vorbestrafter schwerer eine Arbeit und haben zusätzlich Schulden angehäuft, weil sie im Knast nicht zahlen konnten. Ein Teufelskreis und natürlich kein Thema für die „intersektionale“ BLM (Organsation).

        • „In angelsächsischen Ländern (Australien „de facto“ nach m.W. zwei Jahren) ist es bereits so, dass „cohabitation“ nach einem bestimmten Zeitraum so wie eine Ehe betrachtet wird.“

          Gut, aber das betrifft uns ja nicht. Interessanterweise scheinen sich hier ja nunmehr verschiedenste Parteien für eine „Partnerschaft“ nach französischen Vorbild stark zu machen.

          „In den USA sitzen viele schwarze Männer im Gefängnis, weil sie den Unterhalt von Frau (und/oder Kind) nicht zahlen können – das ist die Rückkehr des mittelalterlichen Schuldturms. Es wird einfach unterstellt, sie wollten nicht zahlen und daraus wird dann eine Straftat“

          Kann man die Unterstellung widerlegen?
          Wobei es ja auch bei uns eine strenge Erwerbsobliegenheit gibt und bei deren Nichterfüllung Strafe möglich ist

          § 170 StGB
          Verletzung der Unterhaltspflicht
          (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
          (2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

          • Die entscheidenden Worte sind hier „entzieht“ und „in verwerflicher Weise vorenthält“, was eine Willen voraussetzt, dies zu tun.
            Feministische Propaganda (auch hier in Deutschland) ist gewesen, aus „nicht können“ ein „nicht wollen“ zu machen.
            Die Unterstellung als Fakt auszugeben ist die Hälfte der Miete.
            Damit unterstellt man nämlich per se finanzielle Möglichkeiten, diesen Unterhalt zu begleichen, insofern es sich um einen Mann handelt.
            Die Existenz von Armut – insofern es sich um einen Mann handelt – wird damit nicht nur geleugnet, sondern die objektive Unmöglichkeit den Unterhalt zu bezahlen verwandelt sich in einen subjektiven Unwillen, der damit strafbar ist.
            Oder – insofern es sich um einen Mann handelt – kann man kurz sagen: Armut ist eine Straftat.
            Ich habe es schon oft gesagt und wiederhole es immer wieder: Dieser Feminismus passt 1:1 auf den Neoliberalismus.

          • „Unterhaltszahlungen (nach meiner Erinnerung 50.000 Dollar im Monat) verdonnert worden, selbst ohne Heirat und ohne zusammenleben.“

            Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis man nicht mal mehr eine Beziehung zu einer Frau haben muss, um zahlen zu müssen, so dass dann auch MGTOW-Sein nichts mehr nutzt …
            Wen es tritt, entscheidet dann entweder die Frau oder der Richter. Ich bin schon gespannt, wie sie das ausgestalten und rechtfertigen werden …

            Wie hoch war eigentlich das Einkommen des Mannes?

          • @AD

            „Wie hoch war eigentlich das Einkommen des Mannes?“
            Keine Ahnung, er muss aber sehr wohlhabend gewesen sein.

            In dem Fall spielt das aber m.E. keine Rolle, sondern die Aufweichung der Kriterien für den legalen Status der „Ehe“, aus der sich Ansprüche auf Versorgung ableiten lassen ist für mich der eigentlich wichtige Punkt.

            In diesem Sinne braucht es kein Vertragsverhältnis mehr, sondern implizit ergibt sich aus „langfristige Beziehung“ (und genauer gesagt, eine sexuelle Beziehung) ein Anspruch gegenüber dem Mann, selbst wenn diese gar nicht in einer „eheähnlichen“ Gemeinschaft zusammen leben.

            „Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis man nicht mal mehr eine Beziehung zu einer Frau haben muss, um zahlen zu müssen, so dass dann auch MGTOW-Sein nichts mehr nutzt …“

            Das passiert sowieso über die materiellen Transfers der Sozialversicherungssysteme.
            Und wer zahlt wohl die „Gender-Professuren“ und die „Gleichstellungsbeauftragten“ und die „Parteistiftungen“? „Gender Budgeting“ bezieht sich auf die Ausgaben des Staates und nicht auf die Einnahmen. Aus gutem Grund.
            Viele MGTOWs sind naive Hyper-Individualisten und die unpolitische Abgrenzung gegenüber der MRM habe ich öfters kritisiert.

      • Z.B. die Pflicht den anderen zu versorgen, wenn einer arbeitslos wird und kein ALG1 bekommt. Stichwort eheähnliche Gemeinschaft.

          • Nein, es wird zwar gerne versucht, eine Haushalts- oder gar Bedarfsgemeinschaft zu unterstellen. Diese Annahme ist aber grundsätzlich widerlegbar.

          • „Wie lässt sich diese Annahme denn grundsätzlich widerlegen?“
            Durch getrennte Zimmer und getrennte Betten beim Ortstermin. Außerdem geht man bei zwei Männern oder zwei Frauen grundsätzlich von einer WG aus.

          • „Außerdem geht man bei zwei Männern oder zwei Frauen grundsätzlich von einer WG aus.“

            Ohoh, wenn das die Woken mitbekommen. So eine superdiskriminierende heteronormative Kackscheisse…

          • Afaik geht das relativ einfach, indem man einer behaupteten Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft widerspricht. Die Beweislast trägt dann das Jobcenter.
            Es besteht dann ggf. die Aussicht auf einen Hausbesuch zur Kontrolle.
            Hier greift dann allerdings das grundgesetzlich geschützte Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), man muss die Kontrolleure nicht reinlassen.
            Was dann ggf. aber dazu führen kann, dass man sich mit dem Jobcenter herumstreiten muss, weil wegen angeblicher fehlender Mitwirkung.
            https://mein-hartz4-anwalt.de/mitwirkungspflichten/

            Interessant finde ich die Auflistung der Paragraphen aus dem SGB I. Imho beruft sich das Jobcenter im Regelfall auf das SGB II.
            Zu möglichen Sanktionen bin ich gerade wohl nicht auf dem aktuellsten Stand. Es darf zwar immer noch sanktioniert werden, obwohl das eigentlich laut Urteil des BVerfG von 2010 nicht zulässig ist (Hartz-IV ist das absolute Existenzminimum!), die Vorschriften haben sich da aber wohl auch geringfügig zum Vorteil der „Kunden“ geändert.

          • Hahaha wenn dein Bearbeiter aber schwul ist dann ist es manchmal genau invertiert. M-Male, F-Female. Hatte alles schon durch. WG angemeldet MM und Probleme weil mein Kumpel Wohngeld bezogen hat. Bei FF gab es derbe Probleme bei meiner EX. MF war dann mit Freundin kein Problem 😂 Ich hatte mich schon derbe auf Kampf mit Amt eingelassen. Später als der Bearbeiter wechselte gab es Probleme aber da hatte sie schon nen anderen 👍 Und das ist 15 Jahre her. War aber der selbe schwule Bearbeiter. In seiner Welt gab es nur gleichgeschlechtliche Beziehungen 😂

  2. Also die reinen Zahlen:
    Die Frau ist 66 Jahre alt.
    Die Ehe soll 27 Jahre gedauert haben. Also Heirat mit ca. 39 Jahren.
    Seit 17 Jahren keine ehelichen Kontakte mehr. Also ab ca. 49 Jahren.
    Da ist wohl auch jener Unfall geschehen.
    Und damit auch kein Einkommen durch die Frau mehr gewesen?

    D.h. normale Ehe gerade 10 Jahre, ansonsten 17 Jahre erzwungenes Zölibat für den Mann.
    Er hat sie also auch über diese Zeit versorgt.
    Von ihren Leistungen während dieser Zeit wurde nichts erwähnt.

    Worüber hat sie sich nun beschwert?

    • Ach manche Daten sind von 2015 / 2019, überlesen.
      Es ist aber nun etwas unklar, welche Werte, wann galten.
      27 Jahre Ehe, waren wann? 2021, 2019 oder 2015.
      Ändert aber wenig.
      Im Minimum hat der Mann (über den sonst natürlch nichts gesagt wird, z.B. sein Alter) diese Situation von 2004-2015, also 11 Jahre mitgemacht.
      Wie es seit 2015 bis aktuell war, unbekannt.

      Die Frau beklagt sich über seine Abwesenheit.
      Blöde Diener, kuschen nicht, und stehen auch nicht dauernd zur Verfügung?

    • „Worüber hat sie sich nun beschwert?“

      Sie will Geld von ihrem Ex und der Staat mit seinem Gewaltmonopol soll es ihr beschaffen. Der Staat lehnt das ab und verweist darauf, dass sie ihre Verpflichtungen dem Mann gegenüber nicht erfüllt hat. Sie ist sauer, weil der Staat ihr gefälligst als Inkassounternehmen zu dienen hat, alleine weil sie eine Frau ist.

  3. Das Schuldprinzip bei Ehescheidung ist eine äußerst seltsame Sache, da naturgemäß Aussage gegen Aussage steht.

    Vor allem wenn es um Geld geht, ist nicht zu erwarten, dass da die Wahrheit ans Licht kommt, sondern es wird massiv mit Schlamm geworfen werden und eine ohnehin schon zerrüttete Beziehung wird vollkommen zur erbitterten Feindschaft. Den einzigen Nutzen dürften die Scheidungsanwälte haben.

  4. Aus aktuellem Anlass möchte ich auf einen heute stattfindenden Vorgang hinweisen. Es passt thematisch zum Beitrag der justiziablen Schuld.

    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sexueller-missbrauch-kinder-sexualisierte-gewalt-kinderpornografie-schutzbefohlene-strafrahmen-verbrechen/

    Höhere Strafrahmen, Ausweitung der Tatbestände: Im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern hat die GroKo noch mal nachgelegt. Die Änderungen sollen Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Bedenken von Juristen wurden ignoriert.
    Ignoriert hat die Koalition etwa die nahezu einhellige Kritik der Expert:innen an den geplanten Verschärfungen der Strafrahmen im Strafgesetzbuch (StGB) bei Missbrauch (§ 176 StGB) und Kinderpornografie (§ 184b StGB). Es bleibt bei den ursprünglichen Vorschlägen: So wird bei § 176 StGB, der sexuelle Handlungen an Kindern mit Körperkontakt unter Strafe stellt, die Mindeststrafe auf ein Jahr angehoben und der Tatbestand damit zum Verbrechen hochgestuft. Damit ist u.a. auch die Einstellung entsprechender Strafverfahren nach den §§ 153, 153a der Strafprozessordnung (StPO) ausgeschlossen.
    Ein Unding, wie die Sachverständigen immer wieder betonten, und selbst für die Ermittler:innen alles andere als ein Gewinn: In Grenzfällen, bei denen die Erheblichkeitsschwelle nur unwesentlich überschritten werde, könne das Unrecht nicht mehr angemessen abgebildet werden, kritisierte etwa die Frankfurter Staatsanwältin Dr. Julia Bussweiler in der Anhörung.

    Um hier wenigsten ein bisschen Flexibiltät zu ermöglichen, hatten die Sachverständigen fast unisono zumindest für die Einführung eines minder schweren Falles plädiert. Doch auch hier blieb die Koalition jetzt unbeeindruckt. „Sexueller Missbrauch von Kindern wird nun endlich als das bestraft, was er ist, als Verbrechen. Die Seele von Kindern wird durch diese Taten auf das Schwerste verletzt. Viele Opfer bleiben oftmals ihr Leben lang traumatisiert. Hier darf es kein Pardon geben“, stellte der rechtspolitische Sprecher der Union, Jan-Marco Luczak, in einer Pressemitteilung klar.
    Kritik an der Unnachgiebigkeit der Koalition hinsichtlich der Strafrahmen-Anhebung äußerten sodann auch diverse Strafrechtler, die bei der Anhörung noch auf Änderungen gehofft hatten – wie etwa der Tübinger Strafrechtler Prof. Dr. Jörg Eisele: „Der Verzicht auf einen minder schweren Fall bei § 176 StGB kann künftig angesichts des Verbrechenscharakters der Tat die Praxis bei leichten Fällen, die die Erheblichkeitsschwelle des § 184h Nr. 1 StGB nur knapp überschreiten, vor nicht unerhebliche Schwierigkeiten stellen“, bekräftigte er gegenüber LTO. Weiter kritisierte Eisele „dass im Bereich der Kinderpornografie leider darauf verzichtet wurde, die Strafrahmen nach der Schwere der abgebildeten Missbrauchshandlungen abzustufen, so dass etwa zwischen einem einzigen Posingfoto und Videoaufnahmen mit schweren Vergewaltigungshandlungen von kleinen Kindern nicht hinreichend differenziert wird.“Ähnlich enttäuscht reagierte auch Eiseles Kollege, Prof. Dr. Jörg Kinzig: Für ihn entspreche der Gesetzentwurf auch nach den erfolgten Änderungen „in weiten Bereichen nicht den Anforderungen an eine ‚evidenzbasierte Kriminalpolitik‘, zu der sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode bekannt hätten. „Die ausnahmslose Heraufstufung von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Körperkontakt und dem Besitz kinderpornographischer Schriften zu Verbrechen verkennt, dass es auch in diesem Bereich Fälle minder schweren Unrechts gibt“, so Kinzig. Die durch „undifferenzierte Mindeststrafandrohungen“ hervorgerufenen Kollateralschäden seien dem Hochschullehrer zufolge geeignet, den vom Gesetzgeber propagierten Schutz der Kinder zu verhindern. „Möglichkeiten, im Einzelfall ein Verfahren einzustellen, es ohne Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren zu erledigen oder die Tat (nur) mit einer Geldstrafe zu ahnden, können, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, durchaus im wohlerwogenen Interesse der betroffenen Kinder liegen.“

    Der Artikel geht ist noch etwas länger.

    Wenn es um das Thema Sexualität geht, sind mittlerweile alle Hemmungen gefallen sich radikal zu positionieren und diese Positionen ins Strafrecht und Gesetzesinitiativen einfließen zu lassen.

    Was dieses Strafrecht in erster Linie für Männer bedeutet ist ganz offensichtlich. Der Missbrauch dieses Strafrechts auch: Scheidungsväter und Pädagogen sollten sich in Zukunft sehr genau überlegen, welche Schuld sie auf sich nehmen. Das Gesetzt wird zum infernalen Druckmittel gegen alle Männer, die auch nur irgendwie mit Kindern zu tun haben.

    Es wäre sicherlich interessant herauszufinden, wer hier wie genau welche Formulierungen und Forderungen mit eingebracht hat. Klar ist, dass das Ministerium von Frau Lambrecht (SPD) federführend ist. Zur Erinnerung: „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.“ – dazu passt das vollkommen undifferenzierte Vorgehen bestens.

  5. Eigentlich geht es ja sogar noch weiter – solange bei der Scheidung eine Schuld festgestellt wird oder werden muss, kann die Sexualität ja gar nicht rausgehalten werden. Oder man weicht die Ehe wirklich so weit auf, dass sie von einem beliebigen anderen Vertrag nicht mehr unterscheidbar wird. Bloß selbst da müsste man dann die positive zivilrechtliche Regelung sexueller Dinge für sittenwidrig erklären, mal als Analogie: Freier zahlt einer Prostituierten Geld für Sex und sie sagt anschließend, dass erdas aber nicht bekommt. Wie hätte ein Richter dann zu entscheiden?

    Ab hier reine Meinung: Ehe ist traditionell Treuegelöbnis plus körperliche Beziehung (Vollzug der Ehe). Und eine Ehe ohne Ehebett ist kaputt oder von vornherein ungültig. Alles andere ist Umdefinition und Verwirrung von Begriffen, aber diese Sorte Lüge ist in unseren Tagen ja sehr in Mode gekommen.

    Besser wärs, die „schuldige“ Scheidung bleibenzulassen.

    • „Besser wärs, die „schuldige“ Scheidung bleibenzulassen.“

      Seh ich genauso. Und was den Unterhalt angeht: geschlechtsunabhängig sollte der Geldverdiener-Partner dem anderen einige Monate (je nach Länge der Ehe) Übergangsgeld zahlen, damit derjenige sich einen Job suchen kann und fertig. Mehr ist nicht mehr rechtfertigbar. Die Zeiten, als ein Hausfrauendasein Knochenarbeit war, sind lange vorbei…

      • Das mit dem Unterhalt sehe ich auch so. Ich plädiere für so etwas wie 12 Monate Unterhalt pro angefangenem Ehejahrzehnt, oder auch pro Ehejahrzehnt, also 6 Monate bei 5 Jahren Ehe.

        Ich muss allerdings zugeben, auf folgende Frage keine Antwort zu haben: Wenn der Geldverdienerpartner weiter Geld bezahlen muss, warum muss der Haushaltführerpartner in dieser Zeit nicht weiter dessen Haushalt schmeißen, zumindest in Teilen?

        • „warum muss der Haushaltführerpartner in dieser Zeit nicht weiter dessen Haushalt schmeißen, zumindest in Teilen?“

          Ja, der Gedanke macht Sinn, ist aber in der Praxis halt nicht kontrollierbar.

          Aber als Gegenvorschlag: der „Haushaltsführerpartner“ könnte verpflichtet werden, das Übergangsgeld, zumindest in kleinen Raten, zurückzuzahlen, sobald er einen Job hat.

          Vollkommene Gerechtigkeit gibts aber bei der Sache ohnehin nicht, weil es hier halt ins subjektive Empfinden geht. Der eine fühlt sich ausgebeutet, weil er immer außer Haus arbeitet und Geld heim bringt, der andere empfindet das als Freiheit und ist froh, dass ihm zu Hause der Rücken freigehalten wird. Der eine fühlt sich als bekochendes und Wäsche waschendes Heimchen unterfordert, der andere genießt es. Alle diese Varianten gibt es und habe ich schon kennengelernt. Bei einer Scheidung fühlen sich i.d.R. beide betrogen und ausgenutzt.

          Man kann also ohnehin nie alle zufrieden stellen, denn wie soll man den „Verzicht“ auf einen Job (oder seine Ausübung) werten, wenn das Empfinden (und auch der persönlich investierte Aufwand) diesbezüglich ganz unterschiedlich sind? Wichtig scheint mir vor allem zu sein, dass nicht schon wieder der Staat an dieser Stelle einspringt (oder teure Gerichtsverfahren), sondern die zwei Menschen, die sich sehenden Auges aneinandergekettet haben, das auch gemeinsam und nach klaren Regeln miteinander lösen, so irgendwie möglich. Ein Übergangsgeld scheint mir dabei ein vertretbarer Kompromiss, der den Geldverdiener nicht ruiniert, aber den Staat aus der Fürsorgepflicht fürs Erste raushält, ob und wann das Geld zurückgezahlt wird (hängt ja auch wieder vom Einkommen, evtl. Kindern usw, ab) kann man sicher auch irgendwie klären (möglichst ohne den Arbeitsanreiz dadurch abzutöten).

  6. Wir benötigen endlich ein feministisches Eherecht. Der ganze Kram mit Unterhalt, Schuld und Vermögensausgleich ist überkommen.

    Es ist doch Wahnsinn, das der Sex vor Gericht kommt. Die Ehe ist dann halt fertig, was solls. Meistens gehören eh zwei dazu.

    Wenn ein Ehepartner es beantragt, dann wird die Ehe geschieden und fertig. Jeder sorgt für sich, Kinder werden gemeinsam versorgt und zwar hälftig. Wenn das nicht geht, wird eine Lösung vermittelt. Gemeinsames Vermögen wird geteilt und ansonsten gilt Gütertrennung. Wenn ein Ehegatte gespart und der andere gelebt hat, dann ist das halt so. Jeder geht seiner Wege und der Staat hält sich raus. Reine Versorgerehen werden nur noch mit explizitem Ehevertrag gültig.
    hab ich was vergessen?

  7. Was ist eigentlich so schwer daran, einen Menschen zu fragen, ob er mit dir Sex haben will, oder nicht?
    Und in jedem Fall die Antwort von dieser Person dann auch zu akzeptieren?!

    Da brauch ich keine Gesetze, da handle ich einfach nach meinem gesunden Hausverstand, was schreibt ihr da Kilometerlange Absätze, dass der Ehevertrag ein Vertrag ist und der auch eingehalten werden muss? BItte was? Nein, muss nicht eingehalten werden. Wenn ich mich in eine Frau verlieb hab ich mit ihr Sex, wenn ich sie nicht mehr mag, hab ich keinen Sex mehr mit ihr.

    Warum ist es so schwer für euch, das so zu akzeptieren??

    • Du verfehlst das Thema. Es geht hier nicht darum, mit jemandem Sex zu haben oder nicht, sondern um das französische Eherecht, dass an die Ehe und ihre Scheidung bestimmte Bedingungen knüpft, und dabei auch die Erwartungen der Ehepartner an die Ehe berücksichtigt. Komplett andere Baustelle, auch, wenn Sex mit dabei ist.

  8. Pingback: Die Konvention gilt nichts im eigenen Land – apokolokynthose

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