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Tag: 24. März 2021
Das Wahlprogramm der Grünen 2021
Ich hatte schon von der SPD berichtet. Nunmehr liegt auch das Wahlprogramm der Grünen vor. Ich zitiere einfach mal daraus:
Ein Gründungskapital einführen
Um den Wohlstand von morgen zu sichern, brauchen wir eine neue Gründer*innenwelle. Mit einem unbürokratischen Gründungskapital, das Gründer*innen einen Einmalbetrag bis maximal 25.000 Euro sicherstellt, wollen wir dafür sorgen, dass keine gute Idee an zu wenig Eigenkapital scheitert. Gründer*innen sollen es leicht haben: Statt sich durch ein Verwaltungsdickicht zu quälen, sollen sie Information, Beratung und Anmeldung in einer zentralen Anlaufstelle erledigen können – überall in Deutschland. In den ersten zwei Jahren sollen sie weitgehend von Melde- und Berichtspflichten befreit werden.Frauen sind bei Gründungen noch unterrepräsentiert, sie wollen wir gezielt fördern mit einem staatlichen Wagniskapitalfonds nur für Frauen.
Hürden sollten auch für Menschen mit Migrationsgeschichte abgebaut werden, hier lässt unser Land ein riesiges Potenzial brachliegen.
Bei der öffentlichen Vergabe beziehen wir Start-ups besser ein und vereinfachen dafür Vergabeverfahren und Regeln zur Eignungsprüfung. Gerade bei ausbleibender Finanzierung wollen wir die gemeinwohlorientierte Entwicklung von digitalen Lösungen fördern.
Die 25.000 € dürften sich am Mindestkapital einer GmbH orientieren. Aber so ganz ergibt sich hier noch nicht, was da nach welchen Kriterien gefördert werden soll. Einfach neu gegründete Gesellschaften? Mit einem Kredit oder tatsächlich mit einem Zuschuß? Nach welchen Kriterien? Wenn ganz ohne Prüfung und als Förderung, dann gründe ich auch ein paar GmbHs, mit mir als Geschäftsführer, der natürlich ein passendes Gehalt bekommen muss.
Ein Wagniskapitalfond für Frauen wird auch interessant. Bei den Menschen für Migrationsgeschichte bleibt man gleich ganz vage
Frauen an die Spitze
Deutschland ist vielfältig, seine Führungsetagen sind es (noch) nicht. Dabei führen diverse Teams Unternehmen erfolgreicher. Die Vielfalt der deutschen Gesellschaft muss sich deshalb auch dringend in den Führungs- und Entscheidungsgremien und der Wirtschaft abbilden.Obwohl Frauen mindestens gleich gut qualifiziert sind wie Männer, fehlen sie dort.
Freiwillige Regelungen haben nichts gebracht. Deshalb soll zukünftig mindestens ein Drittel der Vorstandssitze größerer und börsennotierter Unternehmen bei einer Neubesetzung an eine Frau gehen. Um das zu erleichtern, wollen wir auch Hindernisse wie fehlende Elternzeitregelungen im Aktienrecht beseitigen. Die Aufsichtsräte dieser Unternehmen sollen bei Neubesetzungen einen Frauenanteil von 40 Prozent anstreben. Unternehmen, die in der Hand des Bundes sind oder an denen der Bund beteiligt ist, sollen mit klaren Plänen für paritätische Betriebsstrukturen als gutes Beispiel vorangehen. Die Wirtschaftsförderung wollen wir geschlechtergerechter ausgestalten und Frauen dort, wo sie unterrepräsentiert sind, mit gezielten Maßnahmen fördern, zum Beispiel durch einen staatlichen Wagniskapitalfonds nur für Gründerinnen.
Wird interessant ob der Staat das so vorschreiben darf. Und Frauen sind in den Bereichen, die für Führungskräfte relevant sind gleich qualifiziert? Da hätte ich ja gerne eine Quelle.
Fachkräftemangel bekämpfen
Durch den demografischen Wandel wird in den kommenden 15 Jahren die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter um 6 Millionen schrumpfen. Gleichzeitig erfordern die Berufe der Zukunft ganz neue Fähigkeiten. Der Arbeits- und Fachkräftemangel wird sich verstärken. Dem wollen wir entgegenwirken. Dafür investieren wir mehr in berufliche und berufsbegleitende Bildung. Der Meisterbrief soll wie ein Studium kostenfrei werden. Wir lassen keine Potenziale mehr ungenutzt: Hürden, die Frauen, Älteren, Menschen mit Behinderungen, Jugendlichen aus einkommensarmen Elternhäusern oder Menschen mit Migrationsgeschichte oft noch im Weg stehen, bauen wir ab. Einwanderung in unser Land erleichtern wir mit der Einführung einer Talentkarte und einer schnelleren Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse, auch wechselseitig in der EU. Geflüchtete sollen die Möglichkeit zum Spurwechsel bekommen, der ihnen während Ausbildung, Studium und Arbeit mehr Rechtssicherheit und damit eine berufliche Perspektive in Deutschland ermöglicht. Wir unterstützen Betriebe, die Geflüchteten und Einwander*innen eine Chance auf Ausbildung und Beschäftigung geben, bei Bedarf durch Qualifizierung, Beratung und Begleitung.
Da wäre es interessant welche Hürden das sind und wie sie sie abbauen wollen. Es ist zu befürchten, dass ihnen dabei Quoten geeignet erscheinen
Mehr Frauen in der Digitalwirtschaft
Alle sollen an der Gestaltung der digitalen Transformation beteiligt sein und ihre Potenziale einbringen können. Deshalb werden wir eine Strategie „Frauen in der Digitalisierung“ vorlegen und umsetzen. Mädchen sollen schon in der Grundschule für Digitalthemen begeistert werden und ohne Technikgenderstereotype aufwachsen. Wir brauchen an den Hochschulen eine geschlechtersensible Lehre, die gezielte Ansprache von Frauen für Informatikstudiengänge sowie mehr Frauen in den Hochschulgremien, wo diese Richtungsentscheidungen getroffen werden.
In der Digitalbranche ist ein Kulturwandel erforderlich, auch um unser volles Innovationspotenzial auszuschöpfen. Freiwillige und verpflichtende Maßnahmen für die Unternehmen sind notwendig, um diskriminierungsfreie Arbeitsplätze und einen gleichberechtigten Zugang zu Gestaltungspositionen in der digitalen Transformation zu ermöglichen. Für staatliche Institutionen soll Diversität ein Leitprinzip für alle Digitalstrategien sei
Sonderprojekte für Frauen in der Schule? Das wird kaum möglich sein abgesehen von sehr vereinzelten Aktionen, die dann nichts bewirken. Man wird kaum Sonderinformatikunterricht nur für einen Teil von Schülern nach Geschlecht ansetzen können.
Und natürlich soll überall noch etwas installiert werden, mit dem die Hindernisse für Frauen abgebaut werden.
Corona hat uns schonungslos die Stärken und Schwächen unseres Sozialstaates vor Augen geführt: wie wichtig ein robustes Gesundheitssystem für alle ist. Wie zentral eine Wirtschaftskraft ist, die für gesellschaftlichen Wohlstand und damit einen Sozialstaat sorgt, der Menschen bei Jobverlust oder Wirtschaftseinbruch vor Obdachlosigkeit bewahrt. Sie hat aber zugleich bestehende Ungleichheiten verschärft. Wer arm ist, wird schneller krank. Frauen tragen eine besondere Last in den systemrelevanten Berufen der Pflege, der Erziehung und im Einzelhandel, sind aber deutlich schlechter bezahlt und in Entscheidungsprozessen weniger repräsentiert. Selbständige, die ohnehin schon größere Risiken eingehen, stürzen ohne Verdienst in Existenzangst oder -not. Wer die Kinder allein erzieht, ist durch Kinderbetreuung, Homeschooling und Homeoffice noch mal mehr gefordert. Die Pandemie hat uns auf unsere individuellen Lebensumstände zurückgeworfen. Wenn die Wohnung eng ist, der Garten fehlt, aber die Schwimmhalle dicht ist, ist es dreifach
schwer. Einsamkeit wird größer.
Jetzt ist die Zeit, die richtigen Lehren zu ziehen. Der Weg aus der Pandemie muss zu einem neuen sozialen Sicherheitsversprechen führen. Wir wollen Schritt für Schritt die sozialen Systeme so verändern, dass sie allen Menschen Sicherheit und Halt geben, auch in Zeiten persönlicher und gesellschaftlicher Umbrüche, und ihnen Teilhabe ermöglichen. Unsere Bibliotheken und Bolzplätze, Sport- und Musikvereine, Theater und Jugendzentren – kurz, unsere öffentlichen und sozialen Orte – sollten zu den schönsten und stärksten Räumen des Miteinanders werden.
Also mehr Krankenschwestern in die Entscheidungsprozesse der Kliniken und mehr Mitspracherecht für die Kassiererinnen im Supermarkt?
Mindestlohn anheben
Arbeit muss gerecht bezahlt werden. Und die Menschen brauchen gute Arbeitsbedingungen. Aber in unserem reichen Land arbeiten noch immer Millionen Menschen im Niedriglohnsektor mit schlechten Löhnen und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Besonders oft sind davon Frauen betroffen. Das wollen wir ändern. Den gesetzlichen Mindestlohn werden wir sofort auf 12 Euro anheben. Für weitere Erhöhungen soll die Mindestlohnkommission den Auftrag bekommen, dass der Mindestlohn wirksam vor Armut schützen und mindestens der Entwicklung der Tariflöhne entsprechen muss. Leiharbeiter*innen sollen vom ersten Tag an den gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommen wie Stammbeschäftigte – plus Flexibilitätsprämie. Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeitsverträge nicht mehr befristet werden. Gegen den vielfachen Missbrauch von Werkverträgen und die Abwälzung unternehmerischer Verantwortung mittels Subunternehmerketten gehen wir ordnungspolitisch vor. Wir wollen den Arbeitsschutz stärken, damit er wirksam vor Stress, Burn-out und Entgrenzung der Arbeit schützt. Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz nehmen wir ernst und wollen besser davor schützen.
Mein Eindruck ist eher, dass die meisten Leiharbeiter Männer sind und Männer auch eher die schmutzigeren Jobs machen. Wäre interessant da mal eine Statistik zu zu haben.
Sozialpartnerschaft stärken, Tarifbindung erhöhen
Die Sozialpartnerschaft, Tarifverträge und Mitbestimmung sind Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Sie haben unser Land stark gemacht. Da, wo sie gelten, sorgen sie meistens für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Wir wollen, dass Tarifverträge und starke Mitbestimmung wieder für mehr anstatt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten. Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf ein Bundestariftreuegesetz. Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle in einer Branche gelten. Betriebsräte, die sich für Mitarbeiter*innen einsetzen, brauchen auch selbst mehr Schutz. Gleiches gilt auch für die Beschäftigten, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen. Die Mitbestimmungsrechte wollen wir ausbauen und modernisieren, wenn es um die Personalentwicklung, die Stärkung von Frauen und die Verbesserung der Klimabilanz im Unternehmen geht. Der Wandel der Arbeitswelt, den Digitalisierung und ökologische Transformation mit sich bringen, muss gemeinsam mit den Beschäftigten im Betrieb gestaltet werden
Also Mitbestimmungsrechte für die Stärkung der Frauen. Muss dann die Gewerkschaft zwangsweise auch eine Frauenquote einhalten? Alles etwas unkonkret.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir immer noch weit entfernt. Durchschnittlich verdienen Frauen im gesamten Erwerbsleben etwa nur halb so viel wie Männer, was sich auch in ihrer ungenügenden Alterssicherung bemerkbar macht.
Schon faszinierend. Anscheinend war der Gender Pay Gap mit seinen 21% hier nicht groß genug. Es wird jetzt bei „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ angeführt, dass Frauen im gesamten Erwerbsleben nur halb so viel verdienen. Das hat erst einmal nicht viel miteinander zu tun und der Unterschied ergibt sich daraus, dass Frauen weitaus eher in Teilzeit arbeiten, weniger Überstunden machen und eben in ganz anderen Berufen arbeiten. Und die Alterssicherung von Frauen ist eben auch häufig anders aufgebaut, nämlich über ihren Mann.
Wir werden ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine Betriebe gilt und die Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten. Dieses Gesetz muss auch ein wirksames Verbandsklagerecht enthalten, damit bei strukturellen Benachteiligungen auch Verbände die Klage übernehmen können und die Betroffenen nicht auf sich allein gestellt sind. Lohncheckverfahren können Diskriminierungen aufdecken. Deshalb werden wir Tarifpartner*innen und Unternehmen verpflichten, alle Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu überprüfen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Berufe, die vor allem von Frauen ausgeübt werden, eine höhere Wertschätzung erfahren als bisher, zum Beispiel in Form besserer Arbeitsbedingungen, besserer Bezahlung oder besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Absatz hat es in sich. Einmal können also anscheinend Verbände dann plötzlich eine Firma mit Klagen überziehen, auch wenn die einzelne Arbeitnehmerin sich gar nicht schlechter bezahlt fühlt und versteht, woran es liegt.
Dann eine Selbstkontrolle, also ein erheblicher neuer Verwaltungsaufwand für die Unternehmen, den vielleicht große Unternehmen noch vornehmen können, der bei kleinen aber wahrscheinlich zusätzlich Kosten für Berater ergibt. Zumindest wenn es eine tatsächliche Analyse sein soll und nicht ein „Wir haben überprüft und finden alles klasse“
Und dann noch der Einsatz für Berufe von Frauen, die gleichzeitig eine bessere Bezahlung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was häufig der Grund für die schlechtere Bezahlung und dennoch vorhandene Beliebtheit bei Frauen ist, ergeben soll. Aber da haben sie sich natürlich vage gehalten, denn die Tarifautonomie im Grundgesetz sieht erst einmal vor, dass sich die Politik da nicht einmischen darf.
Was immerhin interessant sein könnte: Wenn ein Forscher sich die Berichte zur geschlechtergerechten Bezahlung anschaut könnte sich neues Datenmaterial zum Gender Pay Gap ergeben.
Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken
Um das eigene Leben selbst gestalten zu können, ist es vielen Frauen wichtig, wirtschaftlich unabhängig zu sein. Deshalb müssen Steine, die dies behindern, aus dem Weg geräumt werden. Wir wollen für eine eigenständige Absicherung in allen Lebensphasen sorgen – von der Berufswahl bis zur Rente. Minijobs, mit Ausnahmen für Studierende, Schüler*innen und Rentner*innen, wollen wir in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen und Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen schaffen. Das durch enge Rollenerwartungen eingeschränkte Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen wollen wir durch eine gendersensible Berufsberatung erweitern. Die gläserne Decke, die Frauen am Aufstieg hindert, wollen wir aufbrechen. Dies gelingt auch durch eine kluge Zeitpolitik, die es auch Partner*innen erleichtert, Verantwortung in der Familie zu übernehmen und Arbeit geschlechtergerecht aufzuteilen. Diskriminierungen am Arbeitsmarkt begegnen wir mit einem Verbandsklagerecht, das die Einzelne stärkt, und durch ein echtes Recht auf die Rückkehr in Vollzeit, das auch für kleinere Betriebe gilt.
Was sind denn „Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen?“
„Das Berufswahlverhalten aufbrechen“ klingt auch interessant. Wird bestimmt super klappen.
„Die gläseren Decke“ soll also durch eine „Kluge Zeitpolitik“ aufgebrochen werden. Heißt das freiere Arbeitszeiten für Führungspersonen? „Sie können ihre 60+ Stundenwoche machen wann sie wollen“ oder wie stellen sich die Grünen das vor?
Und ein „Rückkehrrecht in Vollzeit“ auch für kleine Betriebe wird sehr viel bringen. Die meisten Frauen wollen ja ausdrücklich Teilzeit, wenn sie zurückkehren. Und kündigen darf man ihnen auch bisher nicht in Kleinbetrieben. Es muss ihnen meines Wissens nach der Job in dem Umfang wieder angeboten werden, den sie vorher hatte. Eine Verpflichtung, eine bisherige Teilzeitkraft in Vollzeit einzustellen, stelle ich mir auch eher schwierig vor. Vielleicht meinen sie die Rechte in der Brückenteilzeit, die auf Betriebe mit über 45 Mitarbeitern begrenzt sind.
Gleichberechtigung auch bei der Steuer
Das deutsche Steuerrecht steckt noch im letzten Jahrhundert fest. Während sich viele Paare Familien- und Erwerbsarbeit gleichberechtigter aufteilen, als es noch vor Jahren der Fall war, gilt bei der Steuer nach wie vor das Modell eines männlichen Ernährers und einer Frau, die höchstens zuverdient und sich hauptsächlich um Haushalt und Kinder kümmert.
Dieses Modell ist ungerecht, weil es Ehen privilegiert, Alleinerziehende und nicht verheiratete Paare außen vor lässt, die Erwerbstätigkeit von Frauen hemmt und Frauen gleichzeitig nicht wirklich absichert. In Krisen bekommen vor allem Frauen die Nachteile zu spüren, zum Beispiel durch weniger Kurzarbeits- oder Arbeitslosengeld. Im Zusammenspiel mit Minijobs und der kostenlosen Mitversicherung wirken sich diese Maßnahmen negativ auf die Erwerbstätigkeit von Frauen aus.
Deshalb wollen wir für neu geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen. Bei der Lohnsteuer soll die/der heute über Gebühr belastete Zweitverdiener*in entlastet werden, indem das Faktorverfahren zur Regel und die Steuerklasse 5 für Zuverdiener*innen abgeschafft wird. So sorgen wir dafür, dass gleichberechtigte Lebensentwürfe nicht länger benachteiligt werden. Paare, die bereits verheiratet sind, können sich entscheiden, ob sie sich einzeln veranlagen oder weiterhin das Ehegattensplitting nutzen wollen. Zugleich stärken wir mit der Kindergrundsicherung Familien. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.
Das wäre für die neuen Ehen in vielen Fälle zunächst erst einmal eine Steuererhöhung. Es wäre auch interessant wie das die klassische Ehefrau in Teilzeit entlasten soll. Wenn sie wenig verdient und er mehr und beide einzeln veranlagt werden, dann dürfte es sich gerade bei höheren Einkommen lohnen die Freibeträge aufgrund der Progression bei ihm zu nutzen oder nicht? Und dann zahlt sie deutlich mehr Steuern im Verhältnis zu ihrem Lohn, wäre interessant, was dann „optisch günstiger“ wäre (denn bisher regeln die Steuerklassen ja nicht die Steuerlast, sondern nur die Vorauszahlungen, die gemeinsam berechneten Steuern bei der eigentlichen gemeinsamen Veranlagung sind so gesehen gar nicht den einzelnen Einkommen zuzuordnen. Und wenn der Grundfreibetrag übertragbar ist, dann lohnt sich auch die Hausfrauenehe nach wie vor, wenn auch etwas weniger als vorher.
Interessant auch die Steuergutschrift für Alleinerziehende. Ist sie zu hoch könnte es eine Diskriminierung der Ehe sein, was verfassungsrechtlich schwierig ist. Immerhin würde es aber gleichzeitig den Unterhalt vieler Männer absenken, weil ja ihr Einkommens steigt. Wahrscheinlich ist eher ein niedriger Betrag, aber es klingt ja erst einmal gut
Eine verlässliche Alterssicherung für alle
Die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent hat für uns hohe Priorität. Bei einem weiteren Absinken wären immer mehr Menschen auf Grundrente angewiesen und die´ Akzeptanz der gesetzlichen Rente wäre gefährdet. Um das Rentenniveau zu sichern, wollen wir die Frauenerwerbstätigkeit unter anderem durch ein Rückkehrrecht in Vollzeit erhöhen, ein echtes Einwanderungsgesetz schaffen und die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer*innen verbessern. Um die Belastungen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen zu begrenzen, sollen bei Bedarf die Steuerzuschüsse erhöht werden. Prekäre Beschäftigung muss überwunden werden, denn nur gute Löhne führen auch zu einer guten Rente. In einem ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung sorgen wir dafür, dass anderweitig nicht abgesicherte
Selbständige, denen sonst Altersarmut droht, und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Um Altersarmut zu verhindern, werden wir die Grundrente reparieren und zu einer echten Garantierente weiterentwickeln. Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen es Menschen aber leichter machen, selbst darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen.
Ich glaube nicht, dass man das Rentenniveau damit heben können wird. Viele Teilzeitbeschäftigte wollen ja gar nicht erhöhen. Ein gut gemachtes Einwanderungsgesetz finde ich allerdings durchaus richtig. Allerdings werden sich wohl die Ansichten der Grünen von meinen dazu unterscheiden.
Psychotherapieplätze schaffen
Starke Prävention und angemessene Versorgung – für beides wollen wir die Weichen stellen, denn psychische Gesundheit ist Fundament für Lebensqualität und soziale Teilhabe. Es ist nicht zumutbar, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf therapeutische Hilfe warten müssen. Wer eine psychische Erkrankung hat, braucht schnelle und leicht zugängliche Hilfen, damit das Leid sich nicht verschlimmert. Wir wollen deshalb ambulante Psychotherapieplätze durch mehr Kassenzulassungen von Psychotherapeut*innen schaffen. Es braucht eine gemeindenahe und personenzentrierte Versorgung und eine verbesserte sektorübergreifende Zusammenarbeit. Dabei müssen auch die Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, berücksichtigt werden. Hilfsangebote zwischen ambulanter und stationärer Behandlung müssen flexibler werden und die verschiedenen Berufsgruppen im Team eine miteinander abgestimmte Behandlung übernehmen können. Bei der unzureichenden Reform der Psychotherapie-Ausbildung muss nachgebessert werden, sodass angehende Psychotherapeut*innen endlich unter guten Bedingungen ausgebildet werden.
In der Tat sind die Wartezeiten in dem Bereich sehr lang. Insofern ist es durchaus interessant, dass näher zu untersuchen. Hier erscheint mir die Nennung von von Gewalt betroffenen Frauen auch etwas willkürlich. Wäre es nicht gerechter einfach die Interessen von von Gewalt betroffenen zu berücksichtigen? Immerhin leidet da ja ein Mann nicht weniger.
Geburtshilfe verbessern, Gesundheit von Frauen stärken
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sind Verbesserungen bei der Geburtshilfe und eine Unterstützung freiberuflicher Hebammen durch eine Reform der Haftpflicht für Gesundheitsberufe nötig. Wir wollen das Gesundheitssystem geschlechtergerecht machen.Geschlechtsspezifische Aspekte in Forschung und Ausbildung und in der medizinischen Praxis werden nicht ausreichend berücksichtigt, etwa bei der Medikamentenforschung. Das gefährdet die Gesundheit von Frauen wie auch von Trans*- und Inter*-Menschen. Die Forschung zu geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege sowie Frauengesundheit muss gestärkt und in der medizinischen und pflegerischen Praxis umgesetzt werden. Mit Hilfe einer Frauenquote für Führungspositionen im Gesundheitswesen und besseren Arbeitsbedingungen holen wir mehr
Frauen in die Führungsgremien unseres Gesundheitswesens.
Wäre interessant, wie sie die Haftpflicht verändern wollen. Üblicherweise folgen diese ja dem Modell, dass aus den Beträgen, die eingenommen werden, die Schäden zumindest gedeckt sein müssen. Anscheinend verursachen Hebamen sehr hohe Schäden, was auch verständlich ist, da ein Schaden an einem Kind eben häufig sehr lange Folgekosten mit sich trägt. Decken die Beiträge die Haftung nicht mehr, dann bieten die Versicherungen eben keine entsprechenden Versicherungen an. Es bliebe dann nur eine Bezuschussung der Hebamen oder eine Haftungsfreistellung dieser. Was allerdings im Medizinrecht recht einmal wäre, wenn ich es richtig sehe.
Und auch bei der Medikamentenforschung wird es interessant: Ordnen die Grünen die frühe Einbeziehung von Frauen an, dann werden eben auch mehr Frauen sterben, unerwartete Nebenerwartungen erleben oder Schädigungen von ungeborenen Kindern erleben. Was wieder Haftungsfragen aufwirft. Weswegen man dann die Medikamente wahrscheinlich irgendwo anders testet und dann erst wenn die eigentlichen Test vorbei sind in Deutschland erneut testet.
Und Frauen in Führungsgremien im Gesundheitswesens läuft wieder auf eine Quote heraus.
Zugang zum Gesundheitssystem sichern, Diskriminierung
beenden
Auch im Gesundheitswesen wollen wir Diskriminierung bekämpfen. Beispielsweise erhalten Menschen mit Behinderungen häufig nicht alle dringend benötigten Gesundheitsleistungen, Hilfsmittel oder häusliche Pflege und werden so in ihrer Teilhabe beschränkt. Deshalb wollen wir mit einem ressortübergreifenden Inklusionsplan diese Hürden umfassend abbauen, die Gesundheitsleistungen auf die jeweiligen Bedarfe gezielt ausrichten und bürokratische Vorgänge so weit wie möglich reduzieren. Das umfasst auch verpflichtende Vorgaben zur Barrierefreiheit bei der Bedarfsplanung und eine Reform der Heilmittelversorgung.Auch für LSBTIQ* muss diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung gesichert sein. Dafür werden wir den Anspruch auf medizinische Maßnahmen für trans- und intergeschlechtliche Menschen gesetzlich
verankern. Die bestehenden Lücken beim Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ werden wir schließen. Die Blutspende gestalten wir diskriminierungsfrei. Menschen, die ohne Papiere in Deutschland leben, müssen ebenfalls Zugang zu guter gesundheitlicher Versorgung haben, etwa durch einen anonymen Krankenschein, die Abschaffung der Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten an öffentlichen Stellen oder die Stärkung von Beratungsnetzwerken für Menschen ohne Papiere.
Das ist ja auch sehr vage. Sie sagen nicht, wie sie den Anspruch verankern.
Auf dem Weg zur Bürgerversicherung für Gesundheit und
Pflege
Gesetzlich Versicherte warten länger auf Termine bei Fachärzt*innen, und viele privat Versicherte können sich die hohen Prämien nicht mehr leisten. Von dieser Zwei-Klassen-Medizin profitieren wenige, zum Nachteil vieler. Unser Ziel ist eine solidarisch finanzierte Bürgerversicherung, in der jede*r unabhängig vom Einkommen die Versorgung bekommt, die er oder sie braucht. Die Bürgerversicherung bezieht alle in die Finanzierung eines leistungsstarken Versicherungssystems ein. Auch Beamte, Selbständige, Unternehmer*innen und Abgeordnete beteiligen sich mit einkommensabhängigen Beiträgen. Neben Löhnen und Gehältern sollen Beiträge auf Kapitaleinkommen erhoben werden. Als ersten Schritt verbessern wir die Versorgung gesetzlich Versicherter – zum Beispiel bei der Erstattung von Brillen. Außerdem wollen wir die Benachteiligung gesetzlich versicherter Beamt*innen durch einen beihilfefähigen Tarif beenden und privat Versicherte, die sich nur den Basistarif leisten können, besser absichern.
Die Einführung einer „Bürgerversicherung“ für alle finde ich gar nicht so schlecht. Und das sage ich als Privatversicherter. Etwa merkwürdig finde ich die Aussage, dass sich „Beamte etc beteiligen“. Sie meinen ja letztendlich, dass jeder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss.
Und was ist damit gemeint, dass neben Löhnen und Gehältern Beiträge aus Kapitaleinkommen erhoben werden? Eine Abschaffung der Deckelung der Krankenversicherung oder nur für den Fall gedacht, dass man ein geringes Enikommen, aber ein ohne Kapital hat? Das könnte natürlich für jemanden fatal sein, der ein Haus in München geerbt hat in dem er wohnt, gleichzeitig aber nur ein geringes Einkommen hat. Es wird auch interessant wie meine Nachweispflicht gegenüber der Versicherung aussieht. Aufstellung eines jährlichen Vermögensverzeichnisses?
Bessere Arbeitsbedingungen und sichere Berufswege
Sichere Arbeitsbedingungen und gleiche Karrierechancen für alle sind die Voraussetzungen für eine lebendige und innovative Wissenschaftslandschaft, die auch für Wissenschaftler*innen aus dem Ausland attraktiv ist. Für Nachwuchswissenschaftler*innen gibt es vor allem an Hochschulen jedoch kaum planbare und sichere Berufswege. Das gefährdet den Forschergeist und verschleudert Potenziale bei Innovation, Leistung und Qualität. Und es ist für die Betroffenen eine Zumutung. Dem begegnen wir mit dem Ausbau der Tenure-Track-Professuren und der substanziellen Reduzierung befristeter Mitarbeiter*innen-Stellen. Zudem wollen wir unbefristete Berufswege neben der Professur schaffen und ausweiten. Daueraufgaben sollen auch
mit Dauerstellen gesichert sein.Die Wissenschafts- und Hochschullandschaft ist immer noch vorwiegend männlich, weiß, westdeutsch und von Menschen aus akademischen Elternhäusern geprägt. Das wollen wir ändern und Anreize für wirkungsvolle Diversitätsstrategien in Wissenschaft und Forschung schaffen. Gerade Frauen kehren in der Postdoc-Phase der Wissenschaft
den Rücken, sodass nur ein Viertel aller Professuren in Deutschland von ihnen besetzt ist.
Wir wollen einen Frauenanteil von 40 Prozent auf allen Ebenen durch die Einführung konkreter Zielquoten, eine Strategie für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Wissenschaftsbereich, die Einführung des Kaskadenmodells sowie den Ausbau des Professorinnenprogramms erreichen.
Einen Frauenanteil von 40 auf allen Ebenen der Wissenschafts- und Hochschullandschaft. Weiß einer wie hoch die Quote gegenwärtig ist? Klingt jedenfalls nach etwas, was verfassungsrechtlich interessant sein dürfte. Denn mit welchem Recht sollen plötzlich Frauen zu 40% die Stellen erhalten, wenn sie in einem weitaus geringeren Umfang sich um diese bemühen? Gerade für öffentliche Stellen dürfte immer noch eine Bestenauslese erforderlich sein.
Menschen sind unterschiedlich, aber gleich in ihrer Würde und ihren Rechten. Nur wenn Würde und gleiche Rechte vor der Klammer stehen, wenn alle Menschen in unserer Gesellschaft, in unserem Europa gleichen Schutz und gleiche Chancen haben und ihre Rechte in Anspruch nehmen
können, kommen Freiheit und Sicherheit – individuelle und gesellschaftliche – heraus und wird Gerechtigkeit befördert. Dieser Anspruch ist jedoch noch nicht voll verwirklicht. Wenn mit Frauen die Hälfte der Bevölkerung nicht gleichberechtigt beteiligt, repräsentiert und bezahlt wird, ist die Demokratie nicht vollkommen. Viele Menschen erleben noch immer Ausgrenzung und Diskriminierung. Nötig sind mehr Zugänge, mehr Teilhabe und mehr Repräsentanz, zum Beispiel für Menschen aus Ostdeutschland oder mit Migrationsgeschichte. Eine gleichberechtigte Gesellschaft braucht Politik, die Strukturen verändert.
Also das Anstreben von 50/50
Macht fair teilen, auch in den Parlamenten
Es ist höchste Zeit für eine faire Verteilung von Macht. Unsere repräsentative Demokratie muss diverser werden, unsere Parlamente brauchen die Vielfalt der Herkunft und Lebenswege, die Debatten brauchen die Perspektiven, die daraus entstehen. Das bedeutet auch, dass es dringend mehr Frauen im Parlament braucht. Frauen sollten überall gleichberechtigt vertreten sein, wo Entscheidungen getroffen werden, die uns alle betreffen. Gleichberechtigung ist ein historischer und verfassungsrechtlicher Auftrag für uns alle. Dass Parität per Gesetz wirksam und angemessen ist, zeigen Beispiele aus dem europäischen Ausland. Dass verfassungsrechtlich hohe Hürden bestehen, haben Urteile von Verfassungsgerichten aus Bund und Ländern aufgezeigt. Wir wollen die Parität vorantreiben und entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Um Frauen das politische Engagement zu erleichtern, braucht es auch Maßnahmen und Angebote, die Frauen den Einstieg in und die Gestaltung von Politik erleichtern.
Man darf gespannt sein was kommt. Und es ist zu hoffen, dass das BVerfG die Verfassung entsprechend schützt.
Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen
Feminismus nimmt alle in den Blick und schafft Selbstbestimmung, Teilhabe und Gerechtigkeit. Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben und auch Frauen überall gleichberechtigt mitgestalten können – von der Arbeitswelt bis in die Parlamente.Das ist eine Aufgabe für alle Geschlechter. Dafür braucht es auch Männer, die für eine Gesellschaft einstehen, in der Macht, Möglichkeiten und Verantwortung gerecht geteilt werden. Geschlechtergerechtigkeit ist eine Querschnittsaufgabe. Mit einem Gender-Check wollen wir prüfen, ob eine
Maßnahme oder ein Gesetz die Gleichberechtigung der Geschlechter voranbringt, und dort, wo es ihr entgegensteht, dementsprechend eingreifen. Die neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung werden wir zu einer effektiven Institution ausbauen, die gesichertes Wissen zu den Lebenslagen aller Geschlechter bereitstellt und wirksame Maßnahmen für Gleichberechtigung entwickelt, bündelt und für Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit zugänglich macht. Hierfür leisten die Sozialwissenschaften und die Genderstudies einen unverzichtbaren Beitrag. Wir brauchen eine Gleichberechtigungsstrategie, die alle Lebens- und Politikbereiche umfasst, ressortübergreifend arbeitet und die Erkenntnisse in umsetzbare Ziele übersetzt. Es wird Zeit für eine feministische Regierung, in der Frauen und Männer gleichermaßen für Geschlechtergerechtigkeit eintreten.
Das ist die Bundesstiftung Gleichstellung ja bereits erwähnt obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht richtig geschaffen war, wenn ich das richtig verstehe.
Und natürlich werden die Forschungsrichtungen, die man berechtigt findet, auch gleich passend genannt: Sozialwissenschaften und Gender Studies.
Geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen betrifft, ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Gewalt im häuslichen und persönlichen Nahbereich wird oft verharmlost, sowohl in der medialen Darstellung als auch in der Rechtsprechung. Mit der Istanbul-Konvention haben wir ein Instrument an der Hand, das die notwendigen Maßnahmen beschreibt. Dazu gehört auch eine Reform der Kriminalstatistik, damit das ganze Ausmaß der in Deutschland verübten Verbrechen, die aus Frauenhass begangen werden, differenziert erfasst wird und diese Taten systematisch als Hassverbrechen eingestuft werden.
Also eine Statistik, die Frauenhass gesondert fasst. Dann müsste man ja zumindest bei zwei Geschlechtern auch im übrigen sehen können, was bei Männern so passiert. Aber ausgewertet werden wird das wahrscheinlich in der Hinsicht nicht. Man wird von „Femizid“ reden, auch wenn etwa gleich viel Männer und Frauen umgebracht werden.
Interessant würde ein Einstufung von Taten gegen Frauen als Hassverbrechen werden, denn das wirft verfassungsrechtliche Probleme auf. Mal sehen ob es kommt.
Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns oder Partners abhängt, sollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Polizei und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassend geschult und sensibilisiert sein. Opfer von Vergewaltigungen brauchen eine qualifizierte Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung und der Pille danach. Wir werden Monitoringstellen einrichten und die getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit prüfen.
Auch hier erscheint die Beschränkung auf Frauen vollkommen unnötig. Auch gewaltbetroffene Ehegatten, die von ihren Frauen abhängen, müssten gleiche Rechte haben. Aber das macht die Ehe mit einer Frau ohne Aufenthaltstitel natürlich gleich wieder brisanter. Wenn sie nicht ausgewiesen werden will und noch kein Kind mit ihm hat, dann wird der Vorwurf der Gewalt sehr verlockend.
Interessanterweise sind „Opfer von Vergewaltigungen“ dann wieder recht neutral gehalten.
Frauenhäuser absichern
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist die Pflicht des Staates, Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Frauenhäusern kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Denn jede von Gewalt betroffene Frau, ob mit oder ohne Kinder, braucht eine Anlaufstelle und Schutz – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, ihrer Wohnsituation oder davon, ob sie eine Beeinträchtigung hat. Mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sichern wir über eine Geldleistung des Bundes Betroffene ab und verbessern den Zugang zu Schutzeinrichtungen und deren Angeboten für alle Frauen. Länder und Kommunen müssen weiterhin ihrerseits ihrer Finanzierungsverantwortung nachkommen. Für die Aufenthaltszeit in einem Frauenhaus sollen Betroffene, die Sozialleistungen erhalten, nicht schlechtergestellt werden.Wir brauchen Frauenhäuser, in denen Kinder, auch wenn sie älter sind, mit aufgenommen werden können. Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte und Zufluchtsräume, insbesondere auch für queere, trans- und intergeschlechtliche Menschen, entwickelt und bereitgestellt werden
Das hier ist ein toller Abschnitt „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist die Pflicht des Staates, Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen“.
Ein „Gesetzlicher Rechtsanspruch vor geschlechterspezifischer Gewalt“ wird auch nur geschlechtsneutral umgesetzt werden können. Das könnte dann schon wieder interessant sein.
Der letzte Absatz zielt darauf ab, dass ältere männliche Kinder teilweise nicht in die Frauenhäuser dürfen, weil sie eben männlich sind.
Der letzte Satz führt noch einmal alle möglichen „Schutzgruppen“ auf, wäre interessant was das sein soll. Besondere Schutzkonzepte innerhalb der Frauenhäuser für Transmänner oder nonbinäre? Aber dann nicht für Männer? Wird interessant für Männer, die nicht in die Obdachlosenunterkunft wollen, sich für Nonbinarität zu entscheiden. Ein Enby muss sich ja quasi nicht umstellen.
Menschen, die in der Prostitution arbeiten, brauchen Rechte und Schutz. Dazu sollen Prostitutionsstätten strenger kontrolliert werden und in Zukunft einer Erlaubnispflicht unterliegen.
Außerdem wollen wir Beratungsangebote ausbauen und finanziell unterstützen. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein abscheuliches Verbrechen, das wir mit den Mitteln des Strafrechts, aber auch durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen, Information sowie Schutz und Hilfe für die Opfer konsequent bekämpfen werden. Opfer von Menschenhandel einfach abzuschieben ist falsch. Stattdessen würden ihre Anzeige- und Aussagebereitschaft durch ein dauerhaftes Bleiberecht erhöht und die Strafverfolgung der Täter*innen würde leichtert.
Ein Bleiberecht für Frauen, die sagen, dass sie Opfer von Menschenhandel gewesen sind, erzeugt allerdings auch einen hohen Anreiz für Falschangaben.
Selbstbestimmung durch Gesundheitsversorgung
Alle Menschen, auch Mädchen und Frauen, sollen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sind dafür notwendig. Die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, gehört mit zu den schwersten im Leben.
Gerade deshalb ist es so wichtig, dass diese Frauen gut beraten und medizinisch professionell versorgt werden. Wir streiten für eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden. Familienplanungs- und Beratungsstellen werden wir absichern und die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Um die Versorgung für Frauen dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, und Ärzt*innen, die einen solchen ausführen, müssen etwa durch die Einrichtung von Schutzzonen vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden. Ungewollt Schwangere brauchen den bestmöglichen Zugang zu Informationen. Um diesen zu gewährleisten und Ärzt*innen zu schützen, gilt es den § 219 a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung müssen für Empfängerinnen von staatlichen Transferleistungen übernommen werden.
Das Informationsverbot halte ich auch für bescheuert. Abtreibung als Pflichtstoff in der Arztausbildung erscheint mir relativ sinnlos, was braucht der Hals-Nasen-Ohren-Arzt vertiefte Kenntnisse über Abtreibungen. Vielleicht ist aber auch nur gemeint sie in bestimmte Bereiche der Facharztausbildung aufzunehmen, etwa bei Frauenärzten.
Homo- und Transfeindlichkeit bekämpfen
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-, Inter*- und queere Menschen (LSBTIQ*) sollen selbstbestimmt und diskriminierungsfrei ihr Leben leben können. Dafür und gegen gesetzliche Diskriminierungen sowie Benachteiligungen und Anfeindungen im Alltag werden wir ein starkes Signal setzen und den Begriff „sexuelle Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzen. Wir werden einen bundesweiten ressortübergreifenden Aktionsplan „Vielfalt leben!“ für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorlegen mit dem Ziel, LSBTIQ* gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren und Vielfalt und Akzeptanz zu fördern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur LSBTIQ*-inklusiven Gesellschaftspolitik sowie eine langfristige
Strukturförderung der LSBTIQ*-Verbände. Gegen LSBTIQ* gerichtete Hasskriminalität werden wir entschieden bekämpfen. Das diskriminierende Blutspendeverbot für homosexuelle Männer wollen wir aufheben. Um queere Jugendliche zu schützen und zu stärken, wollen wir mit einer bun desweiten Aufklärungskampagne für junge Menschen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten informieren und bezüglich Homo- und Transphobie sensibilisieren. Wir werden uns gemeinsam mit den Ländern dafür einsetzen, dass sich geschlechtliche Vielfalt und Diversität in den Lehr- und Bildungsplänen wiederfinden.
„Sexuelle Identität“ als etwas, weswegen man nicht diskriminiert werden kann ist interessant, weil Heterosexualität auch eine sexuelle Identität ist und das BVerfG die Einstellung aus den intersektionalen Theorien, dass nur „Minderheiten“ solche Schutzrechte wahrnehmen können, nicht teilt. Das könnte den Grünen dann noch Ärger machen, auch bei ihren Lehr- und Bildungsplänen, die dann eben die Heterosexualität auch nicht angreifen können. Die Schulen werden begeistert sein, wenn sie das entsprechend aufnehmen müssen.
Selbstbestimmung garantieren, Transsexuellengesetz aufheben
Mit einem Selbstbestimmungsgesetz werden wir dafür sorgen, dass das überholte Transsexuellengesetz endlich aufgehoben wird. Eine Änderung der Geschlechtsangabe auf Antrag der betroffenen Person werden wir ermöglichen und das Offenbarungsverbot konkretisieren. Wir schreiben fest, dass nicht notwendige Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern verboten werden. Bei Gesundheitsleistungen sowie geschlechtsangleichenden Operationen und Hormontherapien muss das Selbstbestimmungsrecht gesichert sein. Den Anspruch auf medizinische körperangleichende Maßnahmen wollen wir gesetzlich verankern und dafür sorgen, dass die Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem gewährleistet wird.
Interessanterweise könnte dann der Penis einen intergeschlechtlichen Kindes besser geschützt sein als der Penis eines Jungen, den man vollkommen unnötig beschneiden darf.
Kinderschutz vor Gericht verbessern
In familienrechtlichen Verfahren werden Entscheidungen getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern und ihre Familien haben können. Es gilt den Kinderschutz vor Gericht zu stärken. Wir machen einerseits die Fortbildungen für Familienrichter*innen verbindlich und werden diese andererseits bei ihrem Arbeitspensum berücksichtigen.
Das wird an der Qualität der Familienrichter nichts ändern. Entgegen der Meinung vieler sind diese durchaus fit im Recht und besuchen auch entsprechende Fortbildungen über Richterakademien etc. Der Richter wird auch weiterhin auf seine üblichen Hilfsmittel zurückgreifen, nämlich eben Gutachter etc.
Auch in Kindschaftssachen wollen wir die Rechtsbeschwerdemöglichkeit zum Bundesgerichtshof herstellen. In Strafverfahren wollen wir die Opferrechte von Kindern weiter stärken. Mehrfache Vernehmungen müssen vermieden und die Befragungen kindgerecht ausgestaltet sein.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder muss konsequent aufgeklärt und verfolgt werden, vor allem durch mehr – insbesondere auch auf Internetkriminalität spezialisiertes – Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaften.
Ich vermute mal sie wollen den § 70 FamFG so ändern, dass für Kindschaftssachen keine Zulassung der Rechtsbeschwerde mehr erforderlich ist.
50 Prozent Frauen in internationalen Verhandlungen
Wir wollen dem Multilateralismus neue Impulse für mehr Zusammenarbeit geben. Transformation gelingt nur mit Kooperation, und die gelingt nur durch Einbeziehung der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen. Nach wie vor ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen der
stärkste Indikator dafür. Wir wollen schrittweise für Deutschland und Europa eine 50-Prozent-Quote in allen diplomatischen und multilateralen Verhandlungen, für die Entsendung in internationale Organisationen sowie auf den Umsetzungsebenen durchsetzen. Um das zu ermöglichen, ist eine 50-Prozent-Quote für Frauen im Auswahlverfahren für das Personal in internationalen Einsätzen, in den international arbeitenden Ministerien sowie im gehobenen und höheren Europäischen Auswärtigen Dienst notwendig. Es braucht vergleichbare Kriterien, Standards, Indikatoren und Zeitrahmen für die Gleichstellungspläne der Ministerien, vergleichbar mit dem „Gender Equality Plan“ nach dem Vorbild der schwedischen Regierung.
Mit „wir wollen überall eine 50% Quote“ wäre das Programm etwas kürzer geworden.
Für Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen weltweit
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Menschenrecht. Ohne Geschlechtergerechtigkeit kann auch Armut nicht wirksam bekämpft werden. In vielen der ärmsten oder konfliktgebeutelten Länder sind Frauen und Mädchen besonders von Armut, Hunger und Gewalt betroffen.
Wir setzen uns konsequent für die Rechte von Frauen und Mädchen weltweit ein, für ein selbstbestimmtes Leben. Bildung und Gesundheit sind dafür die Schlüssel. Wir engagieren uns dafür, Frauen und Mädchen den uneingeschränkten Zugang zu gleichwertiger Bildung zu sichern sowie ihre sexuellen und reproduktiven Rechte zu schützen. Es braucht innovative Bildungsangebote wie kompakte nachholende Grundbildung für Frauen oder Berufsbildung in Krisen- und Post-Konfliktkontexten. Unsere internationale Zusammenarbeit werden wir darum finanziell und konzeptionell auf diese Aufgabe hin ausrichten, die Erreichung der Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe sowie reproduktive Gesundheit und das Recht auf Bildung in allen Projekten verankern.
Auch hier wieder die Frage, warum man nicht Bildung für alle fordern kann.
Internationale Politik feministisch gestalten
Wir gestalten unsere Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik feministisch. Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen sind in besonderem Maße von Kriegen, Konflikten und Armut betroffen. Die Wahrung ihrer Rechte und ihrer Rolle als Gestalter*innen in der internationalen Politik fördert Frieden, Entwicklung, Stabilität und Sicherheit. Es geht darum, die Perspektiven von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen zu stärken, zu schützen und bei allen bi- oder multilateralen Verhandlungen immer mindestens gleichberechtigt einzubeziehen. Dazu braucht es auch Genderanalysen für einzelne Länderkontexte in regelmäßigen Abständen und bedarfsgerechte Strategien und Genderbudgeting. Es gilt die Umsetzung der VN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ voranzutreiben, sexualisierte und genderbasierte Gewalt entschieden einzudämmen, die reproduktiven Rechte von Frauen zu schützen und die Sicherheit und Partizipation von Frauen und Mädchen in der Prävention, bei der Transformation von Konflikten und in Stabilisierungsprozessen in den Fokus zu nehmen.
Frauen sind in Kriegen besonders betroffen. Die Männer entziehen sich den ganzen Problemen in dem sie sterben.
Siehe auch: