Vorstande von Aktiengesellschaften und Mutterschutz und Elternzeit

Gerade gab es eine interessante Meldung zu einer Frau im Vorstand einer Aktiengesellschaft, Delia Lachance, die aus dem Vorstand aussteigen muss, weil sie eine Elternzeit von 6 Monaten wahrnehmen möchte:

Delia Lachance

Zu ihrer Person:

Delia Lachance ist Gründerin von Westwing und Chief Creative Officer. Anfang März hat sie ihren Mutterschutz und die sechsmonatige Elternzeit begonnen. Lachance musste deswegen ihr Amt als Vorstandsmitglied niederlegen. In einer Meldung, die auch auf der Seite von Westwing zu lesen ist, steht: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sehen für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften aktuell nicht die Möglichkeit vor, Mutterschutz sowie Elternzeit in Anspruch zu nehmen.“ Lachance sei deswegen „wie rechtlich erforderlich von ihrem Amt als Vorstandsmitglied zurückgetreten“. Ein Gründerszene-Artikel, der diese Änderung bei Westwing thematisierte, löste nach einem Instagram-Post der Gründerin eine kontroverse Debatte aus – auch darüber, warum eine Vorständin ihr Mandat überhaupt niederlegen muss, wenn sie eine Babypause macht.

Aus dem gleichen Artikel dazu aus rechtlicher Sicht:

Das deutsche Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen – damit aber ausdrücklich nicht für Frauen in der Geschäftsführung“, erklärt Christian Vetter, Leiter der Fachgruppe Arbeitsrecht beim Bundesverband der Personalmanager (BPM). „Geschäftsführerinnen oder weibliche Vorstandsmitglieder können deshalb während der Schwangerschaft abberufen werden.

Theoretisch kann ein Unternehmen seine Geschäftsführerin sogar am Tag der Entbindung auf Dienstreise schicken.“ Den betroffenen Frauen bliebe oftmals nur die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen oder Urlaub zu nehmen.

Im Sinne des Erfinders ist das nicht: „Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, schwangere Frauen im Berufsleben generell vor Diskriminierung zu schützen“, sagt Matthias Jacobs, Professor für Arbeitsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg. „Deshalb wäre es durchaus vertretbar, den Arbeitnehmerbegriff europarechtskonform auszulegen und Geschäftsführerinnen und weibliche Vorstandsmitglieder mit in das Gesetz einzubeziehen.“

Zudem aus der Wikipedia zum Vorstand:

Die Leitung einer Aktiengesellschaft hat der Vorstand nach § 76 Abs. 1 AktG, der sich im Regelfall aus mehreren Personen zusammensetzt. Er ist nicht weisungsgebunden, wird aber in der grundsätzlichen Ausrichtung seiner Arbeit durch den Aufsichtsrat kontrolliert. Wenn es mehrere Vorstandsmitglieder gibt, wird häufig einer vom Aufsichtsrat zum Vorstandsvorsitzenden, seltener auch zum Sprecher des Vorstandes ernannt, oder der Vorstand wählt einen Vorstandssprecher.

Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt (§ 84 Abs. 1 AktG). Eine erneute Bestellung ist zulässig. Ein Mitglied des Vorstandes kann vom Aufsichtsrat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen werden (§ 84 Abs. 3 AktG). In einem Anstellungsvertrag (Dienstvertrag) zwischen der Aktiengesellschaft, die dabei durch den Aufsichtsrat vertreten wird (§ 112 Abs. 1 AktG) und dem Vorstandsmitglied werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere die Bezüge während und nach der Beendigung seiner Amtszeit, geregelt.

Der Vorstand beruft die ordentliche und die außerordentliche Hauptversammlung ein. Er vertritt die AG nach außen (gerichtlich und außergerichtlich), ihm obliegt die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und die Gesamtvertretungsmacht (z. B. BuchführungJahresabschluss).

Jedes Vorstandsmitglied haftet der Gesellschaft gemäß § 93 AktG persönlich, d. h. mit seinem persönlichen Vermögen, für Schäden, die der Gesellschaft aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung (z. B. Verletzung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters) entstehen.

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit einer theoretisch nicht überschaubaren, da relativ anonymen Menge von Gesellschaftern, den Aktionären. Im Gegensatz zur GmbH, bei der aus der Gesellschafterliste jederzeit ersichtlich ist, wer Gesellschafter der GmbH ist und bei der der Gesellschafterkreis üblicherweise den Geschäftsführer selbst überwacht und ihm Anweisungen geben kann, ist dies gerade bei der Aktiengesellschaft nicht so einfach. Es liegt daher ein wesentlich größerer Einfluss bei dem eigentlichen Vorstand, der (üblicherweise) wesentlich unabhängiger ist.

Da die Verpflichtung erst einmal nur für 5 Jahre besteht kann man erwarten, dass er in dieser Zeit dann eben auch seine Arbeit höchstpersönlich ausübt. Er ist noch mehr als der Geschäftsführer einer GmbH, dem die Gesellschafter Anweisungen geben können, dem Unternehmen verpflichtet. Eine persönliche Rücksicht ist in der Hinsicht auch wesentlich schwieriger, weil er eben abstrakte Interessen der Gesellschafter/Aktionäre vertritt, die selbst keinen direkten Einfluss auf den Verlauf abseits der Hauptversammlung haben.

Es verwundert wenig, dass damit dieser Posten wenig Platz für eine Elternzeit hat. Es wäre interessant, ob das irgendwo auf der Welt anders ist. Der Mutterschutz wäre in der Hinsicht ja durchaus nicht so problematisch, weil er im Endeffekt wie eine Krankheit zu behandeln ist.

Der Paragraph zur Abberufung ist im übrigen aus gutem Grund relativ flexibel gefasst:

§ 84
Bestellung und Abberufung des Vorstands
(1) 1Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. 2Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. 3Sie bedarf eines erneuten Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefaßt werden kann. 4Nur bei einer Bestellung auf weniger als fünf Jahre kann eine Verlängerung der Amtszeit ohne neuen Aufsichtsratsbeschluß vorgesehen werden, sofern dadurch die gesamte Amtszeit nicht mehr als fünf Jahre beträgt. 5Dies gilt sinngemäß für den Anstellungsvertrag; er kann jedoch vorsehen, daß er für den Fall einer Verlängerung der Amtszeit bis zu deren Ablauf weitergilt.

(2) Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsrat ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

(3) 1Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 2Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, daß das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. 3Dies gilt auch für den vom ersten Aufsichtsrat bestellten Vorstand. 4Der Widerruf ist wirksam, bis seine Unwirksamkeit rechtskräftig festgestellt ist. 5Für die Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag gelten die allgemeinen Vorschriften.

(4) Die Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 801-2, veröffentlichten bereinigten Fassung – Montan-Mitbestimmungsgesetz – über die besonderen Mehrheitserfordernisse für einen Aufsichtsratsbeschluß über die Bestellung eines Arbeitsdirektors oder den Widerruf seiner Bestellung bleiben unberührt.

Ein Amt, dass auf fünf Jahre vergeben wird ist eben nicht kompatibel mit einer Elternzeit.

Man würde wohl auch beispielsweise wenig Verständnis haben, wenn eine Bundeskanzlerin erklären würde, dass sie jetzt erst einmal eine Elternzeit nimmt. Ein Vorstand einer Aktiengesellschaft ist in der Hinsicht nichts anderes.
Natürlich könnte man anführen, dass ein Vorstand ja aus mehreren Personen bestehen kann und das die anderen Vorstandsmitglieder dann eben in der Zeit vertreten. Dann hätte man letztendlich aber jemanden im Vorstand, der keine Arbeit macht und nur pro Forma im Vorstand ist. Dazu ist aber gerade der Vorstand einer Aktiengesellschaft nicht da.

So wie ich es sehe ist es dem Aufsichtsrat natürlich ungenommen sie nicht abzuberufen. Sie hat dann eben nur die volle Haftung. Genauso könnte der Aufsichtsrat, wenn er von ihr überzeugt ist, sie nach der Elternzeit wieder in den Vorstand berufen.

Der Aufsichtsrat müsste sich aber so oder so auch vor den Aktionären verantworten, wenn er nicht handelt.

Der Fall ist aus meiner Sicht ein gutes Beispiel dafür, dass es an der Spitze rau zugeht und keineswegs alles nur Einstreichen der hohen Vorstandsbezüge ist. Man erwartet eben, dass der Vorstand einer AG für diese vollberuflich im Einsatz ist und diese letztendlich wie ein Selbständiger ein eigenes Unternehmen führt, in dem er selbst und ständig arbeitet.

Es gibt immer mal wieder – nach Fällen wie diesen – Kampagnen das zu ändern. Aber ich bezweifele, dass sie erfolgreich sein werden. Denn auch wenn Delia Lachanche für das konkrete Unternehmen sehr wertvoll ist wäre es in anderen Bereichen sicherlich ein Desaster.  Wenn etwa der Vorstand von BMW oder BASF erklärt, dass er von seinem 5 Jahresvertrag als Vorstand 2 Jahre in Elternzeit verbringen wird um dann wieder an der gleichen Stelle tätig zu sein, weswegen man sich einen Ersatz für diese 2 Jahre besorgen müsse, vielleicht entscheide er sich sich auch nach den Ablauf dafür, dass er doch nicht zurückkommt oder in Teilzeit arbeitet, dann wäre das für den Aktienkurs sicherlich nicht sehr gut und lähmend für eine Unternehmensstrategie.

Letztendlich könnte dies auch einer der Fälle sein, bei denen mehr Rechte in dem Bereich sich schädlich für Frauen auswirken. Denn dann wird die Einstellung einer Frau in dem Bereich eben noch risikoreicher.

Interessant ist auch ein Instagram Beitrag von Frau Lachance zu einem Artikel:

View this post on Instagram

Shame on you @gruenderszene for bashing me and and my company for me going on maternity leave. 🤮 You know nothing about my work or the circumstances of my contract or my leave and you didn’t even do the effort to research with a bit more care – but then obviously this blaming wouldn’t have any foundation. This article has been published by a women who ironically has been recently at an all female dinner table I hosted to promote #sisterhood 😞 It would have been easy to just call or email me to clarify the facts but objectivity was obviously not to purpose of this article. Publishing sth like this when I am highly pregnant is just disgusting to the lowest. I usually don’t react to trash like this because that’s exactly the attention that kind of media desires but this is just overstepping a border. I have been silent here on instagram in the last weeks because i have been super busy prepping my leave with our team to detail, busting my preggo self to the last minute and now I am getting here again that I am only the pretty face of Westwing that actually doesn’t work except for making pictures. Can we just stop judging people on their looks? I am not stupid or lazy or a bad entrepreneur because I care about beauty and fashion. Can we also finally stop treating creative work as less valuable then numbers crunching? So many horrible stereotypes are being celebrated here, reading this literally brought me to tears. Next to a lot of twisted facts regarding my compensation there has not even been done the research to understand this fact: I had to step out of the Westwing management board, because the law for board members of stock cooperations in Germany is still archaic when it comes to maternity leaves. There is no possibility to do any maternity leave to an extent that I would make myself liable when i would miss an important meeting on the actual day of my childbirth (yes, you read that correctly) This is the frustrating reality and shows that we still have to go a long way to give women equal career chances. Maybe that’s something you should talk about @gruenderszene and not take the opportunity to bash me and my team six weeks before my due date

A post shared by Delia Lachance (@delia_westwing) on

Der Artikel, um den es geht, stellt sie als durchaus wichtige Person für das Unternehmen dar und fragt sich wie es ohne sie gehen wird, kündigt aber auch an, dass sie ja weiter für das Unternehmen auf sozialen Medien aktiv sein wird.

Ich habe den Text oben mal durch Deepl gejagt:

Schämen Sie sich @gruenderszene, dass Sie mich und meine Firma niedermachen, weil ich in Mutterschaftsurlaub gegangen bin. 🤮 Sie wissen nichts über meine Arbeit oder die Umstände meines Vertrags oder meines Urlaubs und Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, etwas sorgfältiger zu recherchieren – aber dann hätte diese Schuldzuweisung offensichtlich keine Grundlage. Dieser Artikel wurde von einer Frau veröffentlicht, die ironischerweise kürzlich an einem rein weiblichen Esstisch saß, den ich zur Förderung der #Schwesternschaft 😞 veranstaltete. Es wäre einfach gewesen, mich einfach anzurufen oder mir eine E-Mail zu schicken, um die Fakten zu klären, aber Objektivität war offensichtlich nicht der Zweck dieses Artikels.
Wenn ich hochschwanger bin, ist die Veröffentlichung von etw. auf diese Art und Weise einfach widerlich bis zur Untergrenze.
Normalerweise reagiere ich nicht auf solchen Müll, weil genau diese Art von Aufmerksamkeit von den Medien gewünscht wird, aber das ist einfach eine Grenzüberschreitung. Ich habe in den letzten Wochen hier über Instagram geschwiegen, weil ich super damit beschäftigt war, meinen Urlaub mit unserem Team bis ins Detail vorzubereiten, mein schwangeres Selbst bis zur letzten Minute auf die Probe gestellt habe und jetzt komme ich hier wieder darauf, dass ich nur das hübsche Gesicht von Westwing bin, das eigentlich nicht funktioniert, außer beim Fotografieren. Können wir einfach aufhören, Menschen nach ihrem Aussehen zu beurteilen? Ich bin nicht dumm oder faul oder ein schlechter Unternehmer, weil ich mich um Schönheit und Mode kümmere. Können wir auch endlich damit aufhören, kreative Arbeit als weniger wertvoll zu betrachten als das Durchgehen von Zahlen? Hier werden so viele schreckliche Stereotypen gefeiert, dass mir bei der Lektüre dieser Zeilen buchstäblich die Tränen kommen. Neben vielen verdrehten Tatsachen bezüglich meiner Vergütung hat es noch nicht einmal die Nachforschungen gegeben, um diese Tatsache zu verstehen:
Ich musste aus dem Westwing-Vorstand aussteigen, weil das Gesetz für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften in Deutschland immer noch archaisch ist, wenn es um den Mutterschaftsurlaub geht. Es gibt keine Möglichkeit, einen Mutterschaftsurlaub in einem Ausmaß zu nehmen, dass ich mich haftbar machen würde, wenn ich am Tag meiner Geburt eine wichtige Sitzung versäumen würde (ja, Sie haben das richtig gelesen). Das ist die frustrierende Realität und zeigt, dass wir noch einen langen Weg gehen müssen, um Frauen gleiche Karrierechancen zu geben. Vielleicht sollten Sie über @gruenderszene sprechen und nicht die Gelegenheit nutzen, mich und mein Team sechs Wochen vor meinem Geburtstermin zu verprügeln.

Ihre Darstellung, dass sie da bereits haftbar wäre, wenn sie am Tag der Geburt eine wichtige Sitzung versäumt, halte ich für übertrieben. Ein Vorstandsmitglied kann natürlich auch krank sein und die Haftung ist meines Wissens verschuldensabhängig. Und als Kreativer Direktor sollte das Haftungsrisiko auch vergleichsweise gering sein. Aber interessant, dass sie so auf den Artikel reagiert, der ja zu einem nicht geringen Teil ihre Wichtigkeit betont und darstellt, dass sie wohl nach wie vor einen recht gut dotierten Beschäftigungsvertrag für PR-Leistungen abgeschlossen hat, der ihr erlaubt der Haftung zu entgehen und in Elternzeit zu gehen.

Sie führt an, dass sie mehr weibliche Solidarität erwartet hat und auf ihr Äußeres reduziert wird.

Interessant wäre wie ein vergleichbarer Artikel über einen Mann ausgefallen wäre, der sich nach der Geburt seines Kindes entschließt 6 Monate in Elternzeit zu gehen. Ich vermute deutlich kritischer.

 

54 Gedanken zu “Vorstande von Aktiengesellschaften und Mutterschutz und Elternzeit

  1. Demnächst beschwert sich eine Vorstands-Trulla, dass sie nicht für den Betriebsrat kandidieren darf, beruft sich auf „weibliche Solidarität“, und ein Mietmaul einer neoliberalen Propaganda-Agentur stimmt ihr zu.

    • Natürlich. Die schafft das schon, dass das Mutterschaftsgesetz nachgebessert wird. So wie eine einzige Frau ausreichte, dass Frauen bei der Bundeswehr zugelassen werden.

  2. Ist das nicht so ein Thema, bei dem Männer aus Frausicht nicht mitzureden haben, weil es sie ja nicht betrifft – ähnlich wie bei der Schwangerschaft – Männer werden ja, wenn sie Vater werden, beruflich nicht geschützt.

  3. Schangerschaft ist heute echt nichts was heute unplanbar ist und wenn ich einen Job habe, mit dem ich in 5 Jahren mehr verdiene, als andere Leute in ihrem Leben (und meist auch genug geld einbringt um sich danach mit durchschnittlichen Anforderungen in Rente zu gehen, dann kann man auch erwarten, dass diejenigen, die sich zu diesem Job bereit erklären diesen Job auch erfüllen und nicht zwei Jahre nach ihrer Berufung sagen „Ach eigentlich will ich jetzt in Elternzeit gehen“. Andere Länder haben auch keinen Mutterschutz selbst in Angestellten Verhältnissen.

  4. Demnächst in diesem Theater: Wir wollen mehr Frauen als Fußballschiedsrichter.
    Damit Frauen, die grad entbunden haben, nicht so fürchterlich diskriminiert werden, muss das Spiel natürlich leicht geändert werden.
    Das Spielfeld muss in der Größe halbiert werden, weil es ECHT anstrengend ist für eine stillende Mutter, so viel zu laufen.
    Die Schiedsrichterin darf jederzeit, auch in der 90+1. Minute, das Spiel unterbrechen, wenn ihr Baby am Spielfeldrand weint.
    Die Gründe für einen Platzverweis müssen erweitert werden. Zum Beispiel jedes Anzeichen von toxischer Maskulinität, das einen schlechten Einfluss auf das Kind haben könnte, wird sofort geahndet.

    Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum die Gesellschaft nicht diese paar kleinen Änderungen vornehmen will, wenn das doch bedeuten würde, dass Mütter nicht von allem ausgeschlossen werden.

    Es ist noch ein weiter Weg

  5. Wir haben Vertragsfreiheit.
    Wer Vorstand einer AG ist und nicht in der Lage ist, mit dem Aufsichtsrat ein entsprechendes Abkommen zu treffen (hier Rückkehr nach Babypause), der hat in einem Vorstand nichts verloren.
    Zur Erinnerung: der Vorstand VERHANDELT für die AG Verträge mit Dritten aus.

    Wieviele Vorstände (m/w/d) sind überhaupt jünger als 45? Wieviele trifft das?

    Arbeitzschutzgesetze wie das MuSchG sind dazu da, die Schwachen vor der Willkür der Starken zu schützen. Als Vorstand gehört man zu den Starken.

    • Übrigens war Frau Lachance laut Veröffentlichung von Westwing (im Gründerszene-Artikel verlinkt) in der Lage, ein solches Abkommen zu treffen (Rückkehr nach Babypause).
      De facto hat sie also so etwas wie eine Elternzeit ausgehandelt. Es ist nur nicht nach dem BEEG. Sofern sie Bezüge von über 250.000€ erhalten hat, wird auch keiner jammern können, dass sie keinen Anspruch auf Elterngeld hat.

  6. Zitat: „Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, schwangere Frauen im Berufsleben generell vor Diskriminierung zu schützen“, sagt Matthias Jacobs, Professor für Arbeitsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg.

    Ich hoffe, der Herr Professor wurde hier falsch zitiert. Ich lese im § 1 MuSchG, das der Hauptzweck des Gesetzes ist, die Gesundheit der Frau und des KINDES während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen. Es wirkt der Benachteiligung entgegen (also ein Nebenzweck).

    Übrigens gilt es auch nicht für Beamte, Richter und Soldaten.

  7. Es ist aber auch eine Zumutung, dass diese geldgierigen Aktionäre verlangen, dass man einen hoch dotierten, befristeten Posten, den die wenigsten je erreichen werden, auch wirklich wahrnimmt!
    Wie soll da eine vernünftige Work-Life-Balance zustandekommen?

  8. Das ist einer der Gründe, die es mir unerklärlich machen, warum Unternehmen so scharf auf Frauen sind. M.E. dient das nur der Imagepflege. Eine höhere Produktivität wird damit jedenfalls nicht erreicht.

    • @adrian

      in diesem Fall handelt es sich immerhin um die Gründerin, die auch einiges an Werbung macht und im kreativen Bereich tätig ist. Da ist es ja verständlich, dass man sie binden will.

      Sie hat einen Mann geheiratet, der ebenfalls im Vorstand eines Unternehmens ist. Ich denke mal er wird keine große Elternzeit nehmen.
      Allerdings kann man sich mit 6 Monaten als Unternehmen ja auch nicht beschweren. Das ist keine lange Zeit

        • Das ist eine Frage der Rechtsform und der Anteilsverhältnisse.
          Wenn ich mit dem Geld anderer Anteilseigner arbeiten will, muss ich denen auch Mitsprache gewährleisten. Sie hätte ja auch ein Einzelunternehmen gründen können, dann wäre sie Herrin über alle Reusen und könnte ihren Laden halbtags im Homeoffice führen.

        • Kommt darauf an, wenn die Anteile der Firma heute hält. Wenn ihr Anteil nur noch klein ist, hat sie einen Vertrag und muss sich mit dem Aufsichtsrat einigen. Wenn dort Vertreter anderer Eigner mit großen Anteilen an der Firma sitzen, dann kann die Historie (Gründerin) u.U. eine untergeordnete Rolle spielen.

      • Die weiblichen Führungskräfte, die ich kenne, haben sechs Wochen nach der Entbindung wieder am Schreibtisch gesessen. Entweder hatten sie die klassische Lösung des gehobenen Bürgertums und des Adels gewählt (Amme) oder tatsächlich einen Postboten geehelicht, der dann daheim den Laden schmiss. Auf jeden Fall waren sie verfügbar, denn das Geschäft wartet nicht darauf, dass man privat aus dem Quark kommt. Wer Führungskraft ist, muss führen. Eine Führungskraft, die nicht führt ist keine. Das gleiche gilt für eine Leitungskraft und das Leiten.

        • Im heutigen Neofeudalismus reparäsentiert man und Vorstandsposten und all das sind Geldabgreifmaschinen, die ATMs der Elite. Alles ein einziger control fraud.
          Also lasst doch die arme Frau in Ruhe ….. Die haben doch jetzt eh so besonere Schwierigkeiten, die arme Elite ….

  9. Ich weiß nicht wie es Euch geht, aber wenn ich Vorständin lese, dann rollen sich meine Fußnägel auf: Der Vorstand ist eine Funktion und hat kein ausgewiesenes biologisches Geschlecht (auch kein soziales, falls Genderisten mitlesen). Eine Bezeichnung wie Vorständin, um explizit das biologische Geschlecht zu transportieren, empfinde ich in höchstem Maße als überflüssige Komplikation und – um das im Terminus des feministischen Sprachgebrauchs zu formulieren – als sexistische Kackschei..e.

    Tut mir leid, das musste mal raus.

    • Oh, da stimme ich Dir voll zu. Die sogenannte „gendergerechte Sprache“ ist ein Symptom für die Dummheit und den Verfall unserer Gesellschaft.

    • Es heisst ja auch König und Königin. Es ist eben mehr als eine Funktion …. Hier wird repräsentiert, mit pomp und circumstance. Der Vorstand und die Vorständin! Und jetzt auf die Knie!

      • Es gibt im Deutschen keine Endung, die einer Bezeichnung das männliche Geschlecht zuordnet, sondern nur eine, die stets das weibliche Geschlecht zuordnet. So ist die Sprache tatsächlich nicht geschlechtssymetrisch. Hast Du schon eine Endung für Diverse? Ich brauche das nicht, da ich nicht jeder Menschenbezeichnung eine eindeutige Geschlechtsbezeichnung unterstelle.
        Man könnte auf die Redeweise mit dem „-in“ völlig verzichten. Das wäre sprachliche Gleichbehandlung.

    • Stimmt. Eine AG hat einen Vorstand, der aus einer oder mehreren natürlichen Personen besteht (§ 76 AktG).
      Insofern bitte bei meinen oberen Beiträgen den Begriff „Vorstand“ im Geiste durch „Mitglied des Vorstands“ ersetzen.

      Im § 77 AktG steht übrigens, dass die Vorstandsmitglieder nur GEMEINSCHAFTLICH zur Geschäftsführung befugt sind. Er kann einstimmig durch eine Satzung anderes festlegen.
      Fällt also ein Mitglied (aus welchem Grund auch immer) aus, MUSS die Mitgliedschaft ruhen. Ansonsten ist der Vorstand ja nicht geschäftsfähig.
      Der Vorstand kann dies durch eine selbst gegebene Satzung regeln.

      Das erinnert mich an die „armen“ Bundestagsabgeordneten, die über ihre, durch die Geschäftsordnung festgelegten, Arbeitsbedingungen klagen.

    • Ich vermute, der Artikel wurde von einem nicht sehr klugen Personer mit dem Sprachgefühl einer Dreijährigin geschrieben.

      Ach nee, war gar kein Personer, sondern eine Personin.

      • Du weißt natürlich, dass Person bereits generisch feminin ist, somit zwar die bildung des maskulinen Personers eine gewisse berechtigung hat, die Personin aber ungefähr so sinnvoll ist wie ein Satz
        „liebe Lehrerinnen und Lehreriche“.
        Es allerdings den Vorzug hätte, auf eine generische Form tatsächlich ganz zu verzichten und zumindest einheitlich beide geschlechter mit abgeleiteten Formen zu benennen.

        Waqs wiederum den Nachteil hätte, dass sämtliche anderen geschlechter , deren es bekanntlich unzählige gibt, nun noch weniger benannt werden.
        Was wiederum ….

        ach, ich hör mal hier auf.

        • Du weißt natürlich, dass mein Kommentar zu 60% dir gewidmet war, weil ich ja weiß, dass „Person“ dein Lieblingsbeispiel gegen gegenderte Sprache ist…

          Aber ob „Vorständin“ wirklich weniger sinnlos ist als „Personin“, wage ich nicht zu beurteilen.

          • weil ich ja weiß, dass „Person“ dein Lieblingsbeispiel gegen gegenderte Sprache ist…

            Da weißt du ja mehr als ich.
            Vielleicht verwechselst du mich aber auch. Wenn nicht mit dir selbst, dann mit sonst wem. 😉

          • Hätte ich mich auf deine Nachricht beziehen wollen, hätte ich auf den „Antworten“-Link unter deiner Nachricht geklickt und nicht auf den unter maddes8ts.

            Kompliziertes Konzept?

            Womöglich.

          • „Du weißt natürlich, dass mein Kommentar zu 60% dir gewidmet war, weil ich ja weiß, dass „Person“ dein Lieblingsbeispiel gegen gegenderte Sprache ist…“

            Aber sicher.
            Und da du dir so viel Mühe für mich gegeben hast, wäre es natürlich total unhöflich von mir gewesen, da nicht drauf zu reagieren.
            gern geschehen…
            🙂

  10. Ist das wirklich die „Gründerin“?

    Ich meine, damit hätte sie sich ja letztlich selbst ans Aktienrecht gekettet. Wer vom Kapital anderer zehrt, ist halt nicht unabhängig. Es macht Sinn, wenn Vorstände möglichst immer anwesend sein sollen, von deren Entscheidungen hängt halt viel ab, dafür werden sie in aller Regel ja auch fürstlich entlohnt.

    Wenn die Frau schwanger ist, kann sie ja den Vorstandsposten abgeben und sich später wieder wählen lassen. Man kann halt nicht zwei Leben in einem führen, Kind und Karriere kollidieren bei Frauen zwangsweise, das ist in deren Biologie begründet und nicht anders denkbar. Man kann andererseits nämlich die Kriterien nach denen verdient und befördert wird nicht komplett leistungsunabhängig machen, ohne das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit mit Füßen zu treten und Sonderprivilegien zu schaffen (und sowas geht nicht lange gut…)

  11. Und jetzt ergreife Frau Lachance ihre grosse Chance in die Fussstapfen Antita Ekbergs zu treten ….

    (Ich setzte mal voraus, jeder hier kennt La Dolce Vita und falls nicht …)

  12. „Ist das wirklich die „Gründerin“?

    Ich meine, damit hätte sie sich ja letztlich selbst ans Aktienrecht gekettet.“

    Wenn du nicht gerade reiche Eltern hast, ein Nagelstudio, oder die 12. Pizzeria in einer Fußgängerzone eröffnest, brauchst Du Kapital.
    Es gibt diverse Venture-Kapitalgeber, die Dir nach Vorstellung eines überzeugenden Geschäftsplans das nötige Geld geben, aber die haben in aller Regel keine karitativen Ziele mit ihrer Hilfe im Sinn, sondern die verzinste Rekapitalisierung ihrer Investition. Deshalb verlangen sie nicht selten als Geschäftsform eine AG und vom Gründer, selbst mit seinem Vermögen in das Geschäft einzusteigen.
    Läuft der Laden gut, steigt der Investor nach zwei bis fünf Jahren durch Verkauf seiner Aktienanteile aus dem Geschäft aus, läuft es schlecht – auch.

  13. Ich war zwar nur Geschaeftsfuehrer mit Filialprokura, aber ich glaube die komplett weibliche Personalabteilung haette sich vor Lachen geschuettelt, haette ich ueber Vaterschaftsurlaub auch nur laut nachgedacht. Der Unterschied zw. der Frau im Vorstand und jedem Mann im Vorstand ist, dass sie (aus politisch korrekten Gruenden) nach ihrem Urlaub i.d.R. wieder auf der selben Position eingestellt wird, jeder Mann sich aber nach einem neuen Job umsehen muss (und nie wieder in einen Vorstand kommt, wenn das bekannt wird).

  14. Pingback: Zwei­tes Füh­rungs­po­si­tio­nen­ge­set­zes (FüPoG II) | Alles Evolution

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