Harvey Weinstein ist schuldig gesprochen worden

Mit etwas Verspätung noch ein Beitrag zu dem Urteil gegen Harvey Weinstein:

Die Jury sieht es als erwiesen an, dass Weinstein 2006 der ehemaligen Produktionsassistentin Miriam „Mimi“ Haleyi in seiner Wohnung in Soho Oralverkehr aufzwang. Außerdem wird er wegen Vergewaltigung der früheren Schauspielerin Jessica Mann schuldig gesprochen, dieser Übergriff ereignete sich 2013 in einem Hotel in Manhattan. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage zwei Vergewaltigungsstraftatbestände aufgeführt, die Jury entscheidet sich für den minder schweren. Weinstein drohen nun mindestens fünf und höchstens 25 Jahre Haft.

Weinsteins Anwälte wollen den Schuldspruch nicht akzeptieren. Arthur Aidala kündigt kurz nach dem Urteil an: „Es ist so sicher wie die Tatsache, dass ich ein glatzköpfiger Mann bin, dass wir in Berufung gehen werden.“ Sein Mandant sei überzeugt, dass sämtliche seiner sexuellen Beziehungen einvernehmlich gewesen seien. „Er hat immer wieder gesagt: ‚Ich bin unschuldig, ich bin unschuldig'“, beschrieb Aidala dem Portal New York Daily News Weinsteins Reaktion auf den Schuldspruch.

Noch am Freitag hatten die Geschworenen signalisiert, dass sie bei den beiden schwerwiegendsten Anklagepunkten uneins sind: Bei „predatory sexual assault“, einem nur schwer ins Deutsche übersetzbaren Straftatbestand, geht es nicht um einzelne Übergriffe, sondern um ein kriminelles Verhaltensmuster gegenüber Frauen. Am Ende lautet das Urteil hier: nicht schuldig. Dennoch ist der Prozess ein Erfolg für die New Yorker Staatsanwaltschaft. Denn das, was für die Öffentlichkeit längst klar schien, musste sie vor der Strafkammer des New York State Supreme Court erst einmal beweisen: Dass Harvey Weinstein nicht nur schuldig erscheint, sondern es auch im juristischen Sinne ist.

Also ein Schuldspruch im „minder schweren Fall“. Mal sehen, welche Haftstrafe dabei rauskommt und was die Berufung ergibt.

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