Grundrente

Die GroKo hat sich auf eine Grundrente geeinigt.
Der Spiegel zu den Grundzügen dieser:

So also soll die neue Grundrente aussehen:

  • Voraussetzung: Grundrente soll nur erhalten, wer mindestens 35 Beitragsjahre angesammelt hat – allerdings soll das keine so harte Grenze darstellen wie in den bisherigen Plänen: Eine „kurze, wirksame Gleitzone“ soll eingeführt werden. Das heißt, dass auch Versicherte mit etwas weniger als 35 Jahren Beitragszeit die Grundrente bekommen werden, allerdings mit Abschlägen. Offen ist bislang aber, wie hoch diese Abschläge sein werden und bei wie vielen Beitragsjahren die Gleitzone beginnt.
  • Einkommensgrenze: Ein Single bekommt die Grundrente nur, wenn sein zu versteuerndes Einkommen unter 1250 Euro im Monat liegt. Lebt ein Rentner in einer Partnerschaft, darf das gemeinsame Einkommen nicht über 1950 Euro liegen. Allerdings sollen dies ebenfalls keine harten Grenzen sein – auch hier ist eine Gleitzone geplant. Offen ist, wie hoch die Abschläge bei geringfügig höherem Einkommen sein werden und ab welcher Grenze es überhaupt keine Grundrente mehr gibt.
  • Die Berechnung: Sie folgt im Prinzip dem Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aus dem Februar: Bekommen soll die Grundrente, wer weniger als 80 Prozent Beiträge gezahlt hat als ein Durchschnittsverdiener, aber mehr als 30 Prozent. Für diesen Personenkreis wird die Rentenleistung verdoppelt – allerdings höchstens auf 80 Prozent der Durchschnittsleistung und maximal für 35 Beitragsjahre. Dieser Zuschlag wird dann aber um 12,5 Prozent gekürzt – das sah Heils Konzept noch nicht vor und ist ein Zugeständnis der SPD in den Verhandlungen mit der Union.
  • Ohne Antrag und automatisch: Berechnet und ausgezahlt wird die Grundrente von der Rentenversicherung. Die übernimmt auch die Einkommensprüfung – und soll die Daten dafür automatisch von den Finanzämtern bekommen. Das heißt, dass Betroffene die Grundrente nirgendwo aktiv beantragen müssen. Ihr Einkommen geben sie ja bereits bei der Steuererklärung an, sofern dieses überhaupt so hoch ist, dass sie steuerpflichtig sind.
  • Rückfalllösung für teure Städte: Weil die Lebenshaltungskosten in Deutschland vor allem durch die Miete von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind, kann es sein, dass einige Rentner selbst mit der Grundrente noch auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind – quasi das Hartz IV für Rentner.
    Für diese Betroffenen wird ein Freibetrag in der Grundsicherung eingeführt: Die ersten 100 Euro ihrer Rente dürfen sie voll behalten, von jedem weiteren Euro ihrer Rente 30 Cent. Maximal können sie von ihrer Rente bis zur Hälfte des Regelsatzes behalten – derzeit sind das 212 Euro im Monat.
    Außerdem gibt es für Bezieher der Grundrente einen Freibetrag beim Wohngeld, damit ihnen bei dieser Sozialleistung nicht gleich wieder abgezogen wird, was sie durch die Grundrente bekommen haben. Auch das dient vor allem Grundrentenbeziehern in Städten mit hohen Mieten.

Kleinkinder und Regeln, Autorität und die Versuchen, die Eltern zu manipulieren und die Regeln zu brechen (anhand eines Beispiels von Fräulein Schmidt)

Wie jedes Kleinkind verfügt natürlich auch Fräulein Schmidt über diverse Trinkflaschen, in denen wir üblicherweise Wasser haben, falls sie Durst hat. Aus diesen kann sie auch gut selbstständig trinken. Noch viel mehr Spaß macht es aber, Wasser aus diesen auf dem Boden oder im Tisch zu verteilen und dann mit dem Wasser in wiederum zu malen oder anderen lustigen Unfug damit zu treiben. Nebeneffekt ist nicht nur das der Boden oder der Tisch nass ist, sondern sehr schnell auch Fräulein Schmidt, da sie mit ihren Ärmeln natürlich in die nassen Stellen kommt und sich auch anderweitig die Kleidung nass macht. Da sie gegenwärtig schon eine verstopften Nase hat und etwas erkältet ist ist dies natürlich nicht in unserem Sinne, so dass wir dies zu verhindern versuchen. Da Belehrung wenig fruchten nehmen wir ihr dann die Trinkflasche weg und stellen sie an einen Ort, an den sie nicht kommt.

Interessant ist es zu beobachten, wie die Kleine damit umgeht. Sie protestierten natürlich, versucht mit herzzerreißenden Heulen auf diese große Ungerechtigkeit hinzuweisen und uns dazu zu bewegen ihr die Flasche wiederzugeben.

Genauso setzt sie aber ihren größten Unschuldsblick auf und deutet mit Mundbewegung an, dass sie nach einiger Zeit wieder Durst hat. Sie weiß genau, warum ihr die Flasche weggenommen worden ist, aber sie setzt natürlich auf weitere Tricks, um sie zurückzuerhalten. Wenn seit dem letzten Versuch, Wassermalereien zu betreiben, genug Zeit vergangen ist und sie tatsächlich  durstig sein könnte, dann gebe ich ihr auch die Flasche probehalber wieder und schaue sie  kritisch an.

Dies verleitet sie dazu noch mehr eine große Unschuldsmiene aufzusetzen und mich freundlich anzulächeln. Ich habe etwas das Gefühl, dass sie weiß, dass ich weiß, dass sie natürlich nur wieder damit rumspielen will. Sie nimmt dann ganz vorsichtig die Trinkflasche in die Hand, setzt sie einmal kurz an trinkt etwas um ihre guten Absichten zu bekunden und lächelt einen an. Sie stellt die Wasserflasche auf den kleinen Tisch und schaut unschuldig in der Gegend herum.

Sie trinkt dann noch einmal kurz etwas und bringt dann schon einmal mit einem Unschuldsblick die Trinkflasche in eine leichte Schieflage, so dass ein Tropfen wie aus Versehen auf den Tisch zu fallen droht. Auf meinen bösen Blick hin nimmt sie die Flasche wieder hoch und trinkt noch einmal ein Schluck, als hätte sie das natürlich schon immer geplant und die Flasche hätte nur so schief gestanden, weil sie sie etwas hat baumeln lassen. So spielt sie mit der Flasche herum und versucht letztendlich einen unbeobachteten Augenblick zu finden, in dem sie dann tatsächlich wieder rumspielen kann, was meistens dazu führt, dass ihr die Flasche wieder abgenommen wird. Es ist eigentlich fürchterlich süß, wie sie versucht zu tricksen.

Ich finde es insofern im Hinblick auf das Denken interessant. Es ist ja nicht so, dass wir irgendwelche Tricksereien vorleben. Von uns Erwachsenen muss ja keiner in der Hinsicht manipulieren. Sie scheint ganz gut zu erfassen, dass Sie etwas nicht darf und das ist vielleicht auf anderem Wege doch hinbekommen kann, mit dem begehrten Spielzeug auf diese Weise zu spielen.

Sicherlich kann sie es auch durch Versuche nach dem Trial and Error Prinzip entwickelt haben, weil wegen der nicht aufgepasst haben und wie sich die Flasche wieder greifen konnte. Aber es ist schon interessant, dass sie weiß, welche Minen sie aufsetzen muss und dass sie versucht, natürlich auf kindliche Art, gewisse Manipulation durchzuführen um unschuldig zu wirken.

Ich bin geneigt zu sagen (aber wann bin ich das nicht) das dies vermutlich biologisch in irgendeiner Form angelegt ist und auch Kleinkinder ein gewisses Verständnis dafür haben, welche Gesichtsausdrücke zu bestimmten Zeiten vorteilhaft sind etc.

Paritätsbingo

MIA zu den den Plänen das gemeinsame Sorgerecht auch für unverheiratete von Anfang an vorzusehen

MIA (Mütterinitiative für Alleinerziehende) hat ein Statement zu den Reformplänen im Umgangsrecht abgegeben, (via Mama arbeitet) nach dem auch unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben sollen:

Insofern ist ein rechtlicher Automatismus dahingehend nicht nur eine überflüssige, sondern auch hoch problematische Regelung. Dieser Ansatz wurde in der letzten Sorgerechtsreform 2013 bewusst abgelehnt:

„Der Gesetzgeber muss sich am Leitbild orientieren, dass die gemeinsame Sorgetragung in der Regel dem Kindeswohl entspricht; wohl wissend, dass es davon Ausnahmen gibt. Die gemeinsame Sorgetragung setzt den Willen des Vaters, sich gleichwertig beteiligen zu wollen und eine Initiative des Vaters, mit der er dies erklärt, voraus. Dies kann niedrigschwellig dokumentiert werden, in dem der Vater seinen Willen zur Mitsorge durch einen Antrag bekundet. Das Antragserfordernis verhindert, dass Väter mitsorgeberechtigt werden, die kein Interesse an ihrem Kind haben.“

Ein Antragserfordernis in seiner rudimentärsten Form – der Vater muss lediglich den Antrag stellen und es muss klar sein (=von beiden Seiten zumindest nicht bestritten), dass er der genetische Vater ist und dann wird er als Vater eingetragen ohne das die Mutter tatsächlich zustimmen muss, dürfte allerdings auch von MIA abgelehnt werden. Es lassen sich viele Regelungen denken, die das Problem lösen ohne das die Mutter dazu ein Zustimmungserfordernis haben müsste.

Gravierende Probleme ergeben sich in Konstellationen, in denen die Eltern nie in einer Beziehung zusammengelebt oder sich bereits während der Schwangerschaft getrennt haben und und die Väter nicht willens sind, Verantwortung für ein Kind zu tragen. Auch diese Väter würden automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Formal gleiche Rechte dürfen jedoch nicht zu einer Benachteiligung von Kindern und Müttern führen. Es ist auf die tatsächlichen Gleichstellungseffekte infolge von Rechtevergaben zu achten.
Ein gemeinsames Sorgerecht, das den Interessen des Vaters entgegensteht, kann nicht dem Kindeswohl dienen.

Und die Lösungen wären ja einfach:

  • Sie haben nie zusammengelebt: Vollkommen unerheblich, da das gemeinsame Sorgerecht keine Fragen des täglichen Lebens betrifft, sondern lediglich Fragen von einiger Bedeutung. Wenn das Kind nicht krank ist, dann sind das letztendlich die Anmeldung zu einer Kinderbetreuung oder später die Schule. Diese Fragen kann auch ein Elternteil, der das Kind nicht hauptsächlich betreut und nicht mit dem hauptsächlich betreuenden Elternteil zusammenlebt. Wenn es nicht klappt, dann kann eine Vollmacht ausgestellt werden oder ein Antrag auf Übertragung des gesetzlichen Sorgerecht gestellt werden
  • oder sich bereits während der Schwangerschaft getrennt haben: Auch das ist vollkommen unerheblich für ein gemeinsames Sorgerecht. Die beiden müssen dann eben – zur Not über eine Beratungsstelle – lernen, die Beziehungsebene und die Elternebene zu trennen. Das Kind hat dennoch Anspruch auf beide Eltern.
  • die Väter nicht willens sind, Verantwortung für ein Kind zu tragen Auch dann bleiben die Lösungen „Vollmacht für den betreuenden Elternteil“ oder „teilweise Entziehung des Sorgerechts“

Bereits 2008 stellte das BVerfG fest, dass ein unwilliger Vater nicht zu regelmäßigem Umgang mit seinem Kind gezwungen werden kann.

Das betraf einen sehr spezielle Fall, indem das Kind aus einem Seitensprung eines verheirateten Mannes entstanden war und die Mutter eigentlich über den Umgang mit dem Kind Kontakt zum Vater erzwingen wollte. Die Ehefrau des Vaters hingegen hatte deutlich gemacht, dass sie sich scheiden lässt, wenn er sich noch einmal mit ihr trifft. Er hatte erklärt, dass er seine Ehe nicht riskieren wolle und daher einen erzwungenen Umgang (aus dem Gedächtnis wiedergegeben) so wahrnehmen werde, dass er sich mit dem Gesicht zur Wand setzt und sich auf nichts einlässt. In diesem Ausnahmefall hat das BVerfG angeführt, dass der Umgang nicht vollstreckt werden darf. In anderen Fällen hingegen ist das durchaus möglich und man kommt keineswegs so leicht da raus. Natürlich: Wenn der Vater absolut nicht will, dann wird es dem Kind auch keinen Spass machen und dann endet der Umgang normalerweise auch. Aber die meisten Väter wollen es ja auch nicht an dem Kind auslassen.

Väter, die bewusst keinen oder äußerst sporadischen Umgang zu ihren Kindern pflegen, wären nun gezwungen, Entscheidungen wie die richtige Schulwahl oder über die Notwendigkeit einer Psychotherapie mit zu treffen.

Sie wären nicht gezwungen. Sie könnten der Mutter beispielweise ganz einvernehmlich eine Vollmacht ausstellen, dann kann diese alleine eine Entscheidung treffen. Oder die Mutter stellt einen entsprechenden Antrag.

Diese würden jeglicher Grundlage entbehren. Im Konfliktfall oder bei fehlender Rückmeldung im Entscheidungsprozess müsste jedes Mal das Familiengericht anrufen werden. Die Belastungen für Mütter und Kinder, die daraus entstehen, dürfen nicht bagatellisiert werden.

Das mag in einigen Fällen so sein. Allerdings ist der umgekehrte Prozess ja nicht besser: Die Mutter will das gemeinsame Sorgerecht nicht rausrücken, der Vater muss es gezwungenermaßen einklagen.

In den obigen Extrembeispielen bei denen es ihn nicht interessiert, wäre es eh unproblematisch.

Die aktuelle Regelung, in der unverheiratete Väter einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen müssen, um ihr Interesse am Kind zu bekunden, soll vor den benannten Missständen schützen. Der Antrag des rechtlichen Vaters kann bereits heute nur in sehr seltenen Fällen abgelehnt werden, nämlich dann, wenn die Mutter beweist, dass die gemeinsame Sorge zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen würde. Dieses Widerspruchsrecht der Mutter entfiele bei einem Automatismus
bezüglich des gemeinsamen Sorgerechts.

Aber es würde ja ersetzt werden durch einen Prozess, den die Mutter führen kann. Und den sonst der Vater führen müsste.

Auch ist nicht klar, wie Frauen vor Gewalt und Missbrauch des genetischen und/oder rechtlichen Kindsvaters geschützt werden sollen. Der Antrag zur Sorgerechtsreform, die 2013 in Kraft trat, merkte
dazu an: „Der Schutz vor Gewalt muss auch in den Entscheidungen über Sorgerecht (und Umgangsrecht) berücksichtigt werden. Die Unversehrtheit von Frauen und Kindern hat Priorität. Insbesondere für
Frauen, die mit ihren Kindern zum Schutz in ein Frauenhaus geflohen sind, ist die Praktizierung eines gemeinsamen Sorge- und Umgangrechts nicht möglich.“

Was für fiese Zicken. Die gleiche Lage besteht ja ebenso bei verheirateten und auch da ist es kein Problem. Warum soll es dann in anderen Konstellationen ein Problem sein? Zur Not wird sie eben eine einstweilige Anordnung beantragen müssen und dort ihren Vortrag an Eides statt versichern müssen. Das Jugendamt und der Verfahrensbeistand wird mit ihr und den Kindern sprechen, ebenso wie mit dem Vater. Und man wird klären müssen, ob ihre Angaben überzeugend sind.

Neben körperlicher Gewalt spielt auch psychische Gewalt eine Rolle, indem Väter über das gemeinsame Sorgerecht Macht und Kontrolle über die Mutter ausüben.

Eben. Und psychische Gewalt kann es genau so sein, wenn sie im das gemeinsame Sorgerecht nicht gibt, damit sie ihn besser kontrollieren kann und ihm die Wegnahme der Kinder androhen kann.

Die Probleme können also durch die bisherige Regelung also genau so auftreten. Und welche großartige Kontrolle bietet andererseits das gemeinsame Sorgerecht? Allenfalls für das Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber das läuft bei Gewalt meist auch leer. Ansonsten stehen schon üblicherweise im normalen Leben des Kindes keine Fragen zur Entscheidung, die tatsächlich das gemeinsame Sorgerecht betreffen. Tatsächlich kann das gemeinsame Sorgerecht sogar selbst bei schlechten Verhältnis Probleme beseitigen, weil man ohne Sorgerecht Informationen von dem anderen Elternteil zu allem möglichen verlangen kann, während bei gemeinsamen Sorgerecht darauf verwiesen werden kann, dass der andere die sich an den passenden Stellen selbst holt.

Sicherlich ist den veränderten Lebensbedingungen Rechnung zu tragen. Im Vergleich zu früheren Generationen entscheiden sich immer mehr Paare dafür, unverheiratet zu bleiben oder erst später zu
heiraten und dennoch eine Familie zu gründen. Im Jahr 2015 lebten beispielsweise 10,54 Prozent aller Kinder unter 18 Jahren im Haushalt ihrer unverheirateten Eltern. Um die Rechte dieser Väter zu stärken, könnte z.B. ein gemeinsames Sorgerecht begründet werden, wenn die Eltern bei der
Anerkennung der Vaterschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben. Hier kann ein Interesse des Vaters am Kind angenommen werden. Diese Möglichkeit wurde bereits 2018 auf dem 72. Deutschen
Juristentag diskutiert und in Betracht gezogen.

Also immerhin ein Zugeständnis. Aber im übrigen kein sehr überzeugender Einwand.

Analog zu den aufgestellten Thesen der Arbeitsgruppe würde dies bedeuten, dass der unverheiratete rechtliche Vater, der noch nie mit seinem Kind zusammengelebt hat, Inhaber des Sorgerechts ist, das
Recht auf Ausübung aber zunächst bei der Mutter alleine verbleiben müsste, solange kein Antrag gestellt wird.
Unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten für unverheiratete Eltern, die sich bereits vor der Geburt getrennt oder nie eine Beziehung geführt haben und der niedrigschwelligen Möglichkeit für unverheiratete Väter das Sorgerecht zu erlangen, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der vorgestellten These. Notwendig wäre dagegen in jedem Fall eine Aufklärung werdender Eltern hinsichtlich der rechtlichen Tragweite ihrer jeweiligen Entscheidung, solange man nicht das deutsche Sorgerecht von Grund auf reformiert und die Rechte des Kindes in den Mittelpunkt stellt, anstatt das Recht der Eltern am Kind weiter voranzutreiben

„Die Rechte des Kindes in den Mittelpunkt stellen“ ist natürlich auch erst einmal nur eine hohle Floskel. Denn wenn man davon ausgeht, dass ein Kind das Recht auf beide Eltern hat und zu beiden eine Bindung aufbauen muss, dann kann das gemeinsame Sorgerecht, welches beide Eltern eher dazu bringt, zum Wohle des Kindes auf Augenhöhe zu kooperieren, genau diese Rechte schützen. Ich vermute Mia würde das aber anders sehen

Selbermach Samstag 262 (02.11.2019)

Welche Themen interessieren euch, welche Studien fandet ihr besonders interessant in der Woche, welche Neuigkeiten gibt es, die interessant für eine Diskussion wären und was beschäftigt euch gerade?

Welche interessanten Artikel gibt es auf euren Blogs? (Schamlose Eigenwerbung ist gerne gesehen!)

Welche Artikel fandet ihr in anderen Blogs besonders lesenswert?

Welches Thema sollte noch im Blog diskutiert werden?

Für das Flüchtlingsthema gibt es andere Blogs

Ich erinnere auch noch mal an Alles Evolution auf Twitter und auf Facebook.

Es wäre nett, wenn ihr Artikel auf den sozialen Netzwerken verbreiten würdet.

Wer mal einen Gastartikel schreiben möchte, der ist dazu herzlich eingeladen

Weibliche DAX-Vorstände verdienen mehr als männliche DAX-Vorstände

Eine interessante Mitteilung, die natürlich von allen feministischen Seiten als großer Erfolg für den Feminismus gefeiert* wird:

(*nicht erwähnt)

Laut einer aktuellen Erhebung des Beratungsunternehmens EY verdienten weibliche Vorstandsmitglieder bei einem Unternehmen des Aktienindex Dax im vergangenen Jahr im Durchschnitt 124.000 Euro mehr als ihre männlichen Kollegen. So kam ein weibliches Dax-30-Vorstandsmitglied auf eine Gesamtvergütung in Höhe von 3,039 Millionen Euro, die Männer mussten sich im Durchschnitt mit 2,915 Millionen Euro zufrieden geben.

Quelle: Infografik WELT

Von einer Diskriminierung der Frauen beim Gehalt kann auf den Chefetagen der größten Aktiengesellschaften des Landes also keine Rede sein – wenn schon, dann haben Männer Grund, sich zu beschweren. Zumal die Schere weiter auseinandergeht.

Während die durchschnittliche Vergütung weiblicher Vorstandsmitglieder seit 2013 stetig steigt, um insgesamt 16 Prozent, hat sich die durchschnittliche Vergütung der männlichen Kollegen im gleichen Zeitraum kaum verändert, lediglich um ein Prozent überstieg die Bezahlung 2018 jene von 2013.

„Der Gender-Pay-Gap in diesem Segment ist nachhaltig geschlossen“, sagt EY-Vergütungsexperte Jens Massmann. Die unterschiedliche Entwicklung lässt sich ganz nach Wirtschaftslehrbuch mit dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage erklären. Weil Unternehmen verstärkt Frauen für das oberste Führungsgremium suchen, können diese die Preise bestimmen.

„Da geeignete Kandidatinnen knapp sind, steigt ihr Marktwert und damit auch ihre Vergütung“, sagt Massmann. Noch sind die Männer in Dax-Vorständen deutlich in der Überzahl: 23 weiblichen Vorstandsmitglieder standen im Vorjahr 116 männliche gegenüber.

Wie ist das in feministischer Theorie zu erklären? Lauern da nicht hunderte von absolut qualifizierten Frauen auf die Posten und würden sich gegenseitig unterbieten, wenn das Patriarchat endlich mal einen Posten aufgibt?

Eigentlich wäre ja der hohe Marktpreis der beste Beleg dafür, dass da wenig auf dem Markt ist. Sonst würde man für die notgedrungen eingekaufte Frau ja weniger zahlen.

Da der Feminismus leider nicht berichtet (oder hat da jemand eine feministiche Stellungnahme gesehen) übernehme ich es mal, dass ganze in einen Unterdrückungskontext  einzuordnen:

„Natürlich müssen sie mehr zahlen. Weil das Patriarchat jeden Mann ranlässt, aber bei Frauen wesentlich höhere Anforderungen stellt, die müssen perfekt sein und das kostet dann mehr. Außerdem muss sie zusätzlich dafür entlohnt werden, dass sie den ganzen Sexismus aushält, der zwangsläufig auf sie wirken muss. Es ist ein Schmerzensgeld“

Eigene Erklärungsversuche gerne in den Kommentaren.

Sollten wir nicht mehr Klatschen und statt dessen „Jazz hands“ machen?

Und noch ihre Klarstellung in Tweets:

Siehe auch:

Jazz Hands, Klatschen als Trigger und Schwule, die sich das Verhalten schwarzer Frauen aneignen

Anke Domscheit-Berg über die Arbeitsbelastung von Abgeordneten und warum es Frauen besonders schwer trifft

Im Spiegel gibt die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg (Linke) ein Interview zur Arbeitsbelastung von Bundestagsabgeordneten.

Dem Vorangegangen war ein Zusammenbruch des CDU-Abgeordneten Matthias Hauer

Domscheit-Berg: Wir arbeiten unter menschenfeindlichen Bedingungen. Wir sitzen zum Beispiel stundenlang und häufig bis weit nach Mitternacht im Plenum, dürfen dort aber nicht einmal trinken. Als ich 2017 neu im Bundestag war, habe ich mir im Foyer an einem Spender einen Becher Wasser gezapft und wollte damit ins Plenum gehen. Ein Saaldiener hielt mich damals auf und sagte mir, das gehe gegen die Würde des Hauses, es sei hier ja keine Imbissbude. Das ist irrational, es geht ja nicht darum, Coladosen auf die Tische zu stellen. Auch essen ist verboten. Abgeordnete knabbern dann heimlich unter den Tischen Studentenfutter oder schieben Schokopralinen in sich rein, weil sie einfach oft Hunger haben, es keine Pausen gibt und man bei Debatten aus dem eigenen Fachgebiet schlecht rausgehen kann.

SPIEGEL: Haben Sie die strengen Regeln überrascht?

Domscheit-Berg: Absolut. Mir war auch nicht klar, dass die Debatten so oft bis in die Puppen gehen. Das ist in dieser Legislaturperiode aber auch besonders extrem.

SPIEGEL: Warum?

Domscheit-Berg: Zum einen haben wir jetzt sechs statt zuvor vier Fraktionen, die alle Arbeit produzieren, Gesetzesvorschläge und Anträge einbringen. Früher war es aber auch üblich, gegen Mitternacht geplante Reden einfach zu Protokoll zu geben. Das verweigert die AfD. Und da niemand den Rechten die Bühne überlassen will, reden dann eben auch alle anderen weiter.

SPIEGEL: Was stört Sie noch?

Domscheit-Berg: Ich hatte in meinem Leben schon sehr anstrengende Jobs, war beispielsweise Projektleiterin bei McKinsey. Aber das hier toppt alles. Besonders anstrengend ist, dass wir keine Pausen in unseren mit Terminen vollgestopften Tagen haben und dass man kaum Zeit hat, sich auf Dinge vorzubereiten. Das können spontane Presseanfragen sein aber auch Anträge, zu denen ich sprechen soll, die ich aber am Vortag zum ersten Mal sehe. Wichtige Briefings zu Ausschussanhörungen kann ich oft nur überfliegen, wenn es schon losgeht. Gleichzeitig muss ich den Experten zuhören und mir Fragen für sie ausdenken. Wir sind extrem tief in unseren jeweiligen Fachgebieten drin, das sind hochkomplexe Themen, bei denen Oberflächlichkeit sich verbietet. Aber ich habe das Gefühl, ich mache nur Multitasking von morgens bis abends.

SPIEGEL: Was macht das mit Ihnen?

Domscheit-Berg: Fast alle Bundestagskollegen leiden unter chronischem Schlafmangel. Wenn ich nachts nach Hause komme, kann ich auch nicht sofort ins Bett, ich brauche dann noch mindestens eine Stunde, um runterzukommen. Nach dem ersten Jahr war ich auch dem Burnout nahe. Ich hatte Herzrhythmusprobleme und Schlafstörungen.

Der Job im Bundestag ist also ein Vollzeit-Plus-Job, er scheint weit über die 40 Stunden Woche hinaus zu gehen. Dazu erfordert er, dass man gleichzeitig in Berlin ist und auch eine gewisse Zeit in dem Gebiet verbringt, in dem man gewählt werden will, wenn man nicht einfach nur über eine Liste in den Bundestag kommen sollte. Es erfordert also ein sehr viel an Arbeit unter Einschränkung des persönlichen Lebens und der Familie.

Das ist ein interessanter Aspekt, weil es bedeutet, dass der Einzelne, der hier das Amt übernimmt, zwar auch erhebliches Gehalt bekommt und einen gewissen Status und Einfluss hat, dafür aber auch einiges an Lasten tragen muss.

Was uns zur klassischen Almende bringt: Viele fordern, dass eine bestimmte Gruppe, sagen wir mal Frauen, häufiger in diesem Bereich vertreten sein soll damit sie für diese Gruppe Macht ausübt. Aber man braucht dann auch jemanden, der bereit ist die persönliche Last, die damit verbunden ist, zu übernehmen und die tatsächliche Arbeit zu machen, einschließlich der Investitionen, die für die potentielle Erlangung des Postens erforderlich sind, etwa die Aufbringung eigener Mittel für den Wahlkampf.

Ich habe irgendwie ja immer das Gefühl, dass viele bei der Forderung „Frauen die Hälfte der Macht“ gar nicht daran denken, dass diese Macht nicht einfach nur ein eingeräumtes Recht ist, sondern ganz erhebliche Arbeit bedeutet, ganz erhebliche Einschränkungen mit sich bringt, sei es bei einer Führungsposition in der Politik, wie einem Bundestagsmandat, oder einer solchen in der Wirtschaft, etwa in der Geschäftsführung eines großen Unternehmens.

Dazu auch noch mal diese zwei Grafiken aus der hier besprochenen Studie, die zeigen, dass die Bereitschaft bei Frauen dazu im Schnitt geringer ist:

Arbeitsstunden Bereitschaft idealer Job

Arbeitsstunden Bereitschaft idealer Job

Hier sieht man bereits, dass die Frauen in der Studie in kleinerer Anzahl bereit waren sehr viele Stunden auf den idealen Job zu verwenden, wobei ja noch dazu kommt, dass kein Job ideal ist.

Und auch diese Grafik zeigt ähnliches:

Interessen und Arbeitsbereiche

Interessen und Arbeitsbereiche

Die größten Unterschiede zeigen sich bei der Einschränkung „nicht mehr als 40 Stunden arbeiten“, was bedeutet, dass Männer weitaus eher keine solche Einschränkungen hatten, auch bei 50 Stunden und bei mehr als 60 Stunden gibt es erhebliche Unterschiede, wobei diese kleiner werden, da bei den hohen Stunden natürlich auch Männer diese Einschränkungen haben, der Unterschied ist aber immer noch sehr groß. In diesen Bereich fällt das Bundestagsmandat.

Auch Punkte wie „Ein kurzer Arbeitsweg“ „Flexibilität auch von zuhause zu arbeiten“ und „ein herausfordernder Job“ sowie „das Wochenende freihaben“ und viele andere Punkte der Liste oben schlagen jeweils eher zu Lasten der Frauen aus, macht diesen Job also für sie uninteressanter.

 

SPIEGEL: Wie gehen Sie damit um?

Domscheit-Berg: Mit meinem Team habe ich diverse Maßnahmen beschlossen, zum Beispiel Arbeitstreffen ins Abgeordnetenrestaurant im Bundestag zu verlegen. Demnächst treffe ich dort etwa einen Botschafter zum Austausch über Digitalisierung. Da bekomme ich wenigstens nebenbei etwas zu essen. Im Sommer habe ich mir zwei Wochen festen Urlaub verschrieben. Und für Wochenendarbeit versuche ich, mir einen Ausgleichstag frei zunehmen. Das klappt nicht immer, aber schon häufig. Übrigens ist es für Frauen oft besonders schwer, sich mit diesem Leben zu arrangieren.

SPIEGEL: Warum ist das so?

Domscheit-Berg: Frauen haben viel seltener Angehörige, die diese Belastungen mittragen. Meistens ist es doch noch die Frau, die dem Mann den Rücken freihält. Vielleicht ist das auch ein Grund für den niedrigen Frauenanteil in der Politik. Die Familie zahlt eben auch einen hohen Preis dafür, dass man kaum zu Hause und nur müde und ausgelaugt ist.

Natürlich ist die Belastung theoretisch abwälzbar: Bei ca. 10.000 € pro Monat steuerfrei kann man sich eine Kinderbetreuung und eine Putzfrau problemlos leisten. Aber natürlich ist das dann nicht das Gleiche.

In der Tat dürfte der Preis für das Bundestagsmandat vielen Frauen höher erscheinen als den Männern. Tatsächlich ist er gleich hoch.

Barbara Schöneberger zu geschminkten Männern und „Männer sollten Männer bleiben“

https://www.instagram.com/p/B4MZrtzjV8k/

 

Aus der Welt:

. Barbara Schöneberger hat eine Meinung zu Männern, die morgens mehr tun, als sich einzucremen. „Also jetzt mal ganz ehrlich, Freunde. Irgendwann ist auch mal Schluss. Männer dürfen gerne von mir aus lustige, hochgekrempelte Hosen tragen und kurze Jacketts, die überm Arsch enden – dann macht es, wenn ihr das wollt. Aber wenn ihr euch jetzt auch noch schminkt… ich finde, irgendwo ist auch mal ein Punkt. Männer sind Männer, Männer sollen irgendwie auch Männer bleiben“, sagt die 45-Jährige in einem Instagramvideo für ihr Magazin “Barbara“.

(…)
Auch sie wolle eine Frau sein. Ihr Tipp an alle Männer: „Schmiert euch morgens eine Creme ins Gesicht! (…) Es ist völlig wurscht, was ihr euch ins Gesicht schmiert. Und dieselt euch nicht ein mit dem Parfüm. Und schminkt euch bitte nicht!“

(…)

Viele von Schönebergers Fans teilen diese Meinung nicht. Unter dem Beitrag sammeln sich kritische Kommentare. „Richtig moderne Weltanschauung“, lautet einer. Ein anderer: „Sollte man als bekannte Person nicht eigentlich über seine Wort nachdenken, bevor man sie in soziale Netzwerke katapultiert?“ Bislang beteiligt sich Schöneberger nicht an der Diskussion, auch auf ihrem persönlichen Instagramprofil greift sie das Thema nicht auf.

 

Der Machtbegriff in feministischen Theorien

In feministischen Identitätstheorien ist „Macht“ ein ganz wesentlicher Begriff. Verschiedene Gruppen kämpfen um Macht, die in den verschiedenen Kategorien ein Gruppe entweder hat oder nicht hat. Die mit Macht sind privilegiert, die ohne Macht sind nicht privilegiert (in der jeweiligen Kategorie).

Trotz dieses immerwährenden Machtkampfes zwischen den Gruppen scheinen gleichzeitig Mitglieder nichtprivilegierter Gruppen an Macht oder unfairen Mitteln zur Aneignung persönlicher Macht vollkommen uninteressiert. Und auch die Mitglieder privilegierter Gruppen würden nie Macht auf weniger geraden Weg erlangen.

Beispielsweise glaubt man in der feministischen Theorie zwar daran, dass Männer eine Rape Culture errichtet haben mit deren Hilfe sie Macht über Frauen ausüben.

Der Gedanke, dass ein Mann sich als Transsexuell ausgibt und damit in Umkleiden von Frauen eindringt ist aber von vorneherein ausgeschlossen, obwohl dies letztendlich auch nur eine Form von „Rape Culture“ sein könnte, indem man Schutzräume nimmt.

Genauso ist es für Feministen unvorstellbar, dass jemand über einen anderen Macht über eine Falschbeschuldigung ausüben will, was auch weit weniger erfordert als die Unterhaltung einer Rape Culture.

Oder das eine Frau Macht über Zugriff auf Kinder ausübt.

Sie können sich nicht vorstellen, dass Narzisstinnen Macht ausüben, indem sie von Leuten immer striktere Verhaltensnormen anfordern oder alltägliche Wahrnehmungen als nicht inklusiv genug rügen. Sie können sich nicht vorstellen, dass Leuten Privilegien vorzuhalten eine Form von Macht sein kann und das man gerade deswegen Leute abwertet.

Feministinnen würden vielleicht erwidern, dass das ja keine strukturelle Macht ist. Aber wie man im gegenwärtigen Klima sieht gewinnt der Vorwurf „alter weißer Mann“ an Gewicht. was gleichbedeutend mit einer „strukturellen Macht“ ist.