„Wir brauchen einen Straftatbestand ,Macho-Gewalt‘“

Aus einem Artikel in der Welt:

Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem „Partner“ getötet. Eine Professorin setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung das Problem härter bekämpft als bisher. Eine „rigidere Gesetzgebung“ sei überfällig. Die Politik ist skeptisch.

Zu der „jeden Dritten Tag“ Statistik könnte man sagen, dass das bei 42.000.000 Frauen immer noch keine hohe Zahl ist und ungefähr die gleiche Anzahl an Männern ebenfalls in diesem Zeitraum getötet wird. 

Aber die Zahl soll ja wohl auch nicht rational sein.

Zu den notwendigen Maßnahmen aus ihrer Sicht:

Im Oktober 2017 hat die Bundesregierung die Istanbul-Konvention ratifiziert, jenes Übereinkommen des Europarats, mit dem sich die Unterzeichner verpflichten, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Wolff sagt, die Bundesregierung komme dieser Verpflichtung in vielerlei Hinsicht nicht nach.

So, wie bereits 2019, werde die Istanbul-Konvention auch in der Haushaltsplanung 2020 weder erwähnt noch angemessen budgetiert. Damit verletze die Bundesregierung das national durch das Grundgesetz und international unter anderem durch die UN-Menschenrechtscharta verankerte Grundrecht auf Schutz des Lebens.

Die Istanbul Konvention stellt einseitig auf Gewalt gegen Frauen ab und entsprechend wird es umgesetzt. Andere Fälle werden dann eben schlicht ignoriert. Das ist ja dann auch teilweise nur Gewalt „Männer gegen Männer“. Und damit egal.

 

Schutzräume für bedrohte Frauen schaffen

Den dringendsten Handlungsbedarf sieht sie in der Bereitstellung einer flächendeckenden Anzahl von Schutzräumen für Betroffene, unabhängig davon, ob die Frauen über finanzielle Mittel verfügen oder nicht. „Aktuell werden die diesbezüglichen Vorgabequoten der Istanbul-Konvention nicht einmal zur Hälfte erfüllt. Die Verantwortlichen müssen endlich dafür Sorge tragen, dass die zur Umsetzung erforderlichen Etats freigegeben werden.“

Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die im Mai im Bundestag eingereichte Kleine Anfrage der frauenpolitischen Sprecherin der Linken, Cornelia Möhring, zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Demnach beläuft sich die personelle Ausstattung im Familienministerium für die Bearbeitung, Umsetzung und Koordinierung in diesem Bereich auf insgesamt 0,9 Planstellen.

Auch das für 2020 vom Bundesfamilienministerium angekündigte Programm zur Unterstützung von Frauen und Kindern gegen Gewalt bedeute keine wirkliche Wende. 2019 sah der Haushalt des Ministeriums in einer Gesamthöhe von 10,45 Milliarden Euro für den Bereich „Gewalt gegen Frauen“ gerade mal 6,1 Millionen Euro vor.

Eine fast volle Planstelle dafür scheint mir gar nicht so wenig, zumal das Ministerium an sich ja damit auch zu tun hat. Das wäre dann wahrscheinlich die Stelle zur Koordination des ganzen. Und immerhin 6.1 Millionen.

„Von den aktuell propagierten 35 Millionen zum ,Bundesprogramm zur Unterstützung von Frauen und Kindern gegen Gewalt‘ sind satte 30 Millionen Euro allein für bauliche Maßnahmen an Bestandsgebäuden vorgesehen“, sagt Wolff. „Für konkrete Maßnahmen bleiben noch fünf Millionen Euro.“

Neben der Bereitstellung eines angemessenen Etats fordert die Aktivistin eine rigidere Gesetzgebung. „Weshalb wird der Missbrauch von Alkohol und bewusstseinserweiternden Drogen als strafmaßreduzierender Entschuldigungsfaktor anerkannt?“, fragt sie.

Weil Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach §§ 20,21 StGB die Schuld ist. Wer sich bewußt schuldunfähig macht um dann die Tat zu begehen, der kann dennoch bestraft werden (actio libera in causa) 

Das muss man nicht teilen, ist aber nichts besonderes

„Und: Was spricht dagegen, Kriterien für einen Straftatbestand ‚Macho-Gewalt‘ zu definieren, der auch zu Taten der Hooligan-, Autoraser– und Motorradgang-Szene passt?“

Art. 3 GG. Wenn, dann müsste man die Strafbarkeit ohne Rückgriff auf ein Geschlecht abstrakt formulieren.

Immerhin scheinen sich die dort befragten Politiker dagegen auszusprechen.