Das Landgericht Berlin hat in einem gegenwärtig stark in der Diskussion befindlichen Beschluss eine Reihe von Äußerungen gegen Frau Künast deren Anträge auf Herausgabe der Daten abgewiesen, weil es sich bei den – teilweise sehr deutlichen – Äußerungen nach Auffassung des Gerichts nicht um Beleidigungen handelt.
Insofern ist das Urteil sicherlich eine Stärkung der Meinungsfreiheit, aus Sicht derjenigen, die sich gegen „Hatespeech“ positionieren oder einen zivilisierteren Diskurs wollen eher ein Rückschlag.
Natürlich muss man berücksichtigen, dass das Gericht ausdrücklich anführt, dass dieser sehr weite Rahmen nicht generell gilt, sondern bei
- einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage
- gegenüber einer bekannten Politikerin, die dazu eine zumindest als kontrovers und Protest hervorrufende Position vertritt
- und bei Kritik, die man noch als solche, im Sinne einer Auseinandersetzung mit der Position, wenn auch in schmähender Weise, verstehen kann
Ob höhere Gerichte es noch mal anders sehen bleibt interessant.
Geht es aus eurer Sicht zu weit oder nicht?
hat das Landgericht Berlin – Zivilkammer 27 – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht
X, die Richterin am Landgericht X und die Richterin am Landgericht X am
09.09.2019 beschlossen:1. Der Antrag auf Anordnung der Zulässigkeit der Auskunftserteilung wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Verfahrenswert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.Gründe