Renate Künast, die Meinungsfreiheit, Hatespeech und Schmähkritik: Landgericht Berlin – 09.09.2019 – 27 AR 17/19

Das Landgericht Berlin hat in einem gegenwärtig stark in der Diskussion befindlichen Beschluss eine Reihe von Äußerungen gegen Frau Künast deren Anträge auf Herausgabe der Daten abgewiesen, weil es sich bei den – teilweise sehr deutlichen – Äußerungen nach Auffassung des Gerichts nicht um Beleidigungen handelt.

Insofern ist das Urteil sicherlich eine Stärkung der Meinungsfreiheit, aus Sicht derjenigen, die sich gegen „Hatespeech“ positionieren oder einen zivilisierteren Diskurs wollen eher ein Rückschlag.

Natürlich muss man berücksichtigen, dass das Gericht ausdrücklich anführt, dass dieser sehr weite Rahmen nicht generell gilt, sondern bei

  • einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage
  • gegenüber einer bekannten Politikerin, die dazu eine zumindest als kontrovers und Protest hervorrufende Position vertritt
  • und bei Kritik, die man noch als solche, im Sinne einer Auseinandersetzung mit der Position, wenn auch in schmähender Weise, verstehen kann

Ob höhere Gerichte es noch mal anders sehen bleibt interessant.

Geht es aus eurer Sicht zu weit oder nicht?

Der Beschluss im Volltext:

hat das Landgericht Berlin – Zivilkammer 27 – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht
X, die Richterin am Landgericht X und die Richterin am Landgericht X am
09.09.2019 beschlossen:

1. Der Antrag auf Anordnung der Zulässigkeit der Auskunftserteilung wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Verfahrenswert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.

Gründe

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„Frauen dominieren in Brandenburgs Führungsetagen“

Ein Bericht stellt die Lage in Brandenburg dar: (auch schon bei Arne Thema)

Beim Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und den Landesbehörden schneidet Brandenburg gut ab. Das geht aus dem Landesgleichstellungsbericht hervor, den das Frauenministerium auch als Broschüre veröffentlicht hat. Demnach sind 60 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Frauen – das ist der vierthöchste Wert im Ländervergleich.

Innerhalb der Aufsichtsräte landesbeteiligter Unternehmen ist der Frauenanteil von 16 Prozent im Jahr 2006 auf 58 Prozent im Jahr 2016 gestiegen, wie aus dem Bericht hervorgeht.

Frauenministerin Susanna Karawanskij (Linke) erklärte dazu am Sonntag, Gleichstellung müsse ernst genommen werden. Noch sei sie nicht selbstverständlich. Nach der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes im Jahr 2013 setzten bislang über 70 Prozent der öffentlichen Dienststellen Gleichstellungspläne mit konkreten Maßnahmen um. „Diese Zahl wollen wir weiter steigern.“

Vor 25 Jahren trat das Landesgleichstellungsgesetz in Brandenburg in Kraft. Ziel ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu fördern und die berufliche Situation von Frauen auch in der Privatwirtschaft zu verbessern.

Die Gleichstellung. Mit 58% Frauen.

Den Bericht findet man hier. Dort sieht man, dass es einen deutlichen Anstieg über viele Gehaltsgruppen gibt und nicht nur über die Aufsichtsräte und das auch der Anteil der Frauen in der Teilzeit abgenommen hat.

Wäre interessant, wie das nun in der feministischen Theorie zu behandeln ist. Ist Brandenburg nun „Patriarchatsfrei“. Ist es gar ein Matriarchat? Können Männer nunmehr diskriminiert werden, weil Frauen hier die Macht haben?

Ich vermute die Fragen werden nicht gestellt und nicht beantwortet werden