BMFSFJ-Broschüre legt dar, dass der Rückgriff beim Unterhaltsvorschuß nur bei einem kleinen Teil zusätzlich möglich wäre: Die Mär von den säumigen Vätern

Manuela Schwesig bringt gerade einmal wieder den Führerscheinentzug für säumige Unterhaltsschuldner ins Gespräch:

 

„Die aktuellen Zahlen zeigen, wie schwierig es selbst dem Staat fällt, Unterhalt einzutreiben. Deshalb war es wichtig, Alleinerziehende in einer solch schwierigen Situation nicht allein zu lassen“, so Schwesig, die von 2013 bis 2017 Bundesfamilienministerin war.
(…)

Schwesig sagte, sie habe kein Verständnis für Elternteile, die keinen Unterhalt leisten würden. Sie stimme deshalb Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) zu, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssten, um Geld zurückzuholen. „Ich habe vor einigen Jahren ins Spiel gebracht, dass man im schlimmsten Fall säumigen Zahlern der Führerschein entzogen werden sollte“, so die Schweriner Regierungschefin. „Ich bin mir sicher, dass dies sehr schnell dazu führen sollte, dass der eine oder andere doch noch zahlt.“

Gleichzeitig bringt das BMFSFJ eine Broschüre heraus, die aufschlüsselt woran die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses (bzw des Unterhalts) üblicherweise scheitert:

Neue Statistik verdeutlicht: Rückgriff ist besser als angenommen

Auch zum Rückgriff lässt sich Einiges aus der Statistik ablesen: Ein 100-prozentiger Rückgriff ist in der Realität nicht möglich.

Viele Elternteile können keinen Unterhalt zahlen, weil sie ein zu geringes Einkommen haben.

Denn zahlungspflichtig ist beim Kindesunterhalt nur, wer in der Lage ist, zu zahlen oder wer zahlen könnte, wenn alle zumutbaren Anstrengungen unternommen würden. In allen anderen Fällen, etwa wenn der Elternteil nicht mehr verdienen kann, verstorben, nicht auffindbar oder nicht erwerbsfähig ist, werden die Leistungen nach dem UVG als Ausfall Leistung gezahlt. Das bedeutet, dass in diesen Fällen kein Rückgriff bei den Eltern genommen wird. Eine wichtige Aufgabe der Unterhaltsvorschuss-Stellen ist deshalb, die Einkommensverhältnisse der unterhaltspflichtigen Eltern daraufhin zu überprüfen, ob ein Anspruch auf Unterhalt der Kinder besteht oder nicht besteht.
Insgesamt ist erkennbar, dass die laufende Zahlung von Unterhalt überwiegend daran scheitert, dass die Elternteile nicht
zahlen können (Abb.2)

Die Abbildung dazu:

Unterhaltsvorschuss Rückzahlung

Also:

  • Elternteil muss nicht zahlen wegen zu geringen Einkommen: 44%
  • Elternteil muss nur teilweise zahlen -> Anteil für den kein Rückgriff möglich ist: 10%
  • Elternteil muss zahlen, kann aber voraussichtlich nicht (zB Insolvenz, Tod): 7%
  • Elternteil hat noch nicht gezahlt, aber vielleicht bekommen die Stellen noch etwas: 4%
  • Elternteil hat Vorschuss teilweise zurück gezahlt und zahlt weiter ab (zB Ratenzahlung): 22%
  • Elternteil hat Vorschuss vollständig zurück gezahlt: 13%

Damit bleiben als die „säumigen Zahler“ allenfalls die 4%. Auch von denen müssen nicht alle gleich Verbrecher sein, denen man den Führerschein wegnehmen sollte: Es kann auch schlicht sein, dass ihre Zahlungen noch gerade überprüft und berechnet werden, dass sie zunächst nur den laufenden Unterhalt zahlen und etwa Rückstände, die recht schnell entstehen (Etwa wenn man nebenher auch noch ein Haus abzahlt, obwohl der Unterhalt vorrangig ist etc) , später abzahlen müssen etc.

Wie schnell man den Unterhalt nicht zahlen kann hatte ich einmal hier vorgerechnet:

Laut Düsseldorfer Tabelle liegt der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt (für minderjährige Kinder) in der folgenden Höhe:

Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs in der Regel:
1. falls erwerbstätig: 1.080 EUR
2. falls nicht erwerbstätig: 880 EUR
Der gleichen Tabelle lässt sich auch der Kindesunterhalt entnehmen, für ein 7-jähriges Kind wäre demnach eine Mindestunterhalt von 289 € (nach Abzug des hälftigen Kindergeldes) zu zahlen.

Demnach müsste die unterhaltspflichtige Person mit einem Kind ein Mindesteinkommen von 1080 € + 289 € = 1369 € haben.Das erfordert bei Steuerklasse I ein Einkommen von ca. 2013 € brutto.

Was für eine ungelernte Kraft oder eine Kraft, die wenig Berufserfahrung hat oder in einem schlecht bezahlten Beruf arbeitet, schon eine ziemliche Hürde ist.

Kommt noch ein zweites Kind hinzu, dann wird dies noch schwieriger. Dann würde man bei einem weiteren Kind in der Altersstufe bereits 1080 € + 289 € + 289 € = 1658 € netto, also ca. 2625 €.

Das verschärft sich noch erheblich, wenn die Kinder zB 12 und 14 sind. Dann beträgt der Mindestunterhalt bereits 379 €.

Das wären dann also:

1080 € + 379 € + 379 € = 1.838 € betto, also 2838 € brutto.

Klar, dass da Leute ohne Berufsausbildung nicht zahlen können und auch viele qualifiziertere Arbeitskräfte, vom normalen Verkäufer bis zum KFZ-Mechaniker, da Probleme haben.

Aber erst einmal so tun als würde da kaum einer zahlen und der Stadt müsse jetzt – neben einer Strafbarkeit der Unterhaltsnichtzahlung – auch noch einen Führerscheinentzug einführen, weil Gefängnis und Geldstrafen da nicht ausreichen.

Dazu auch dieser Tweet:

Eine Entschuldigung wäre eine interessante Sache.

111 Gedanken zu “BMFSFJ-Broschüre legt dar, dass der Rückgriff beim Unterhaltsvorschuß nur bei einem kleinen Teil zusätzlich möglich wäre: Die Mär von den säumigen Vätern

  1. „Schwesig sagte, sie habe kein Verständnis für Elternteile, die keinen Unterhalt leisten würden.“

    Da würde ich dem Ex-Küstenbarbie sogar zustimmen, wenn sie denn wüßte wovon sie spricht. Weiß sie aber nicht. Noch weniger Verständnis habe ich aber für Leute, die öffentlich über Unterhalt schreiben, obwohl sie genau so dumm und ignorant sind, wie Schwesig.

    Kleiner Hinweis: Es geht weder in dem von Schwesig Zitierten, noch in dem ansonsten von Chrissy Zitierten auch nur im Geringsten um Unterhalt.
    Kurzformel: Faktisch ist das Obenstehende vollständig hanebüchener Unfug!
    Auch in der bescheuerten Tortengraphik stehen komplett falsche Zahlen, die über die Unterhaltsverpflichtung nicht das Geringste aussagen!
    Sondern einfach glatt erlogene Unterstellungen!

    Anektdotisches Beispiel zur Auflösung des Bullshits:
    Ich habe in sämtlichen Verfahren gegen mein ehemaliges Kind nur eine einzige Kernforderung gestellt, nämlich meiner Unterhaltsverpflichtung wieder vollumfassend nachkommen zu können.
    Exakt das wurde aber von Richtern, die ähnlich strunzdämlich wie Schwesig sind, verboten!

    Noch Fragen? Ich stehe zur Beantwortung zur Verfügung.

    • „nämlich meiner Unterhaltsverpflichtung wieder vollumfassend nachkommen zu können.
      Exakt das wurde aber von Richtern, die ähnlich strunzdämlich wie Schwesig sind, verboten!“

      Das kann er dir nicht verbieten. Er kann allenfalls Pfändungen nicht aufheben (was sowieso ein gesonderter Antrag wäre). Er kann auch den Unterhaltsvorschuss nicht aufheben. Du kannst allenfalls den Unterhalt im voraus zahlen

      oder was meinst du mit deinem Satz? Hast du einen Antrag gestellt, den der Richter abgelehnt hat? Wenn ja, welchen?

      • @Chrissy, lies Dir das von mir geschriebene noch mal in Ruhe durch und versuche entweder zu reflektieren, was Unterhalt ( eines Esels, oder eine Baggers ) ist und wenn das nicht reicht, dann schaue mal in das Internet, ob Du da eine Definition findest. Dein Text ist sinnlos und stellt bestenfalls wirre Fragen.

      • „Hast du einen Antrag gestellt, den der Richter abgelehnt hat? Wenn ja, welchen?“
        Natürlich mindestens Umgang ( mindstens vorläufig ) und Unterhalt vollumfassend.
        Wurde beides ohne jegliche Beschränkung ( also auch auf Nachrichten, Informationen, zeitlich, geographisch etc. pp. ) endgültig ausgeschlossen. Und nachträglich ( vom zweiten Richter ) mit einem impliziten Antragsverbot ( über die VKH- Bande ) abgedichtet.

        • Ach so, Begutachtung durch einen „Familienpsychologen“ ( ersatzweise Psychiater ) hatte ich auch beantragt, wurde verweigert, statt dessen wurde eine völlig ungebildete Schergin der Richterin ( s.o. Kleinstheimbetreiberin und Heilpraktikerin ) zur „Sachverständigen“ ernannt und ich zum „Antragsgegner“.

          • „Ach so, Begutachtung durch einen „Familienpsychologen“ ( ersatzweise Psychiater ) hatte ich auch beantragt, wurde “

            Abstrakt? Das wäre kein zulässiger Antrag?
            In einem Verfahren um Sorgerecht und Umgang? Die Auswahl des Sachverständigen unterliegt erst einmal dem Richter. Häufig haben die 2-3 Personen, die von allen Familienrichtern an dem Gericht eingesetzt werden und mit denen man gute erfahrungen gemacht hat. Das sind in aller Regel ausgebildete Psychologen. Eine unqualifizierte Person, die nicht zumindest einen formellen Abschluss hatte, habe ich da nicht erlebt.

            Ob man Antragsgegner ist bestimmt sich ja danach, wer das Verfahren eingeleitet hat und welcher Antrag früher bei Gericht eingegangen ist. Das legt üblicherweise nicht die Richterin fest, sondern die Servicekraft bei Anlage der Akte. Es ist aber für die Entscheidung der Richter üblicherweise ohne belang, weil häufig zufällig, wenn man einen eigenen Antrag gestellt hat oder einen Gegenantrag stellt

          • „„Ach so, Begutachtung durch einen „Familienpsychologen“ ( ersatzweise Psychiater ) hatte ich auch beantragt, wurde “

            Abstrakt? Das wäre kein zulässiger Antrag?“

            Soweit mit bekannt, liegstDu da falsch, wie sich aus Deiner nächsten Frage ergibt.

            „In einem Verfahren um Sorgerecht und Umgang? Die Auswahl des Sachverständigen unterliegt erst einmal dem Richter.“

            Eben! Man hat zwar durchaus ein Wunsch- u. Wahlrecht, das aber im FamProzess oftmals schwierig umzusetzen ist. Ergo: in den meisten Fällen kann man den Antrag nur abstrakt stellen ( dafür aber konkret begründen ), den SV wählt dann ( leider ) meist der Richter aus.

            Im eigenen Fall wurde der Antrag komplett ignoriert, weder schriftlich noch mündlich z.K. genommen, oder gar erörtert. Die Riin entschloss sich, scheinbar spontan zu einem eigenen „Antrag“, da mir von der Gegenseite nie ein desbezüglicher Antrag vorlag. Das mag u.U. daran liegen, daß man dort gern und viel kungelt und sich auf dem kurzen Dienstweg bereits abgesprochen hatte ( Festnetztelefon oder persönlich, wovon ich aber nix weiß und was im Verfahren auch irrelevant ist, sofern es nicht protokolliert wird ), Die Verfahrenspflegerin unterstützte den „Richterantrag“ zwar, allerdings bekam ich ( das machen die da immer so, was eindeutig illegal ist ) deren Schriftsatz ( voller übler Pöbeleien und Lügen ) erst in der Anhörung von der Riin zugereicht, wobei dieselbe mich (! ) widerwärtigst anmeckerte, daß sie nicht meine Postbotin wäre und ähnliche Beleidigungsversuche mehr. Wohlgemerkt!: Schuld war die Riin ( die hätte vertagen müssen! ) und die Verfpfl. ( die fristgemäß hätte einreichen müssen, ich hatte mich deren üblichen Mauscheleien überhaupt gar nix zu tun und schüttelte nur mit dem Kopf, besonders als die Riin dann noch beleidigend unterstellte, sie wüßte durch meine Schuld nicht, wer überhaupt meine Schriftsätze erhalten hätte, was glatt gelogen war, da ich – wie ich ihr dann auch freundlich erklärte – einen allgemein üblichen Briefkopfverteiler nutzte, welchen zu lesen ich ihr dann netterweise auch noch lehrte. Das machte die Durchgeknallte noch merklich aggressiver. Kurz gesagt: Sie hate nicht nur keine Ahnung, wie man einen Geschäftsbrief liest, sondern kam schon mit mit einddeutigem Hass gegen das Kind und mich in den Raum und steigerte sich dann in rasende Wut. Anders gesagt: Die Verpfl. unterstützte einen Antrag, den es – laut Richterin, die meinen Antrag ja nicht z.K. nahm – noch gar nicht gab, da sie ihn erst danach „spontan“ formulierte.
            Und seit dem bin ich in allen je beantragten Punkten immer als Antragsgegner bezeichnet worden.
            Offiziell mag das keine Relevanz entfalten dürfen, im konkreten Fall war es aber eindeutig und am Endde des Verfahrens wurde auch der illegale Grund deutlich, als die Riin protokollierte (WAHRHEITSWIDRIG! ) ich hätte im ganzen Verfahren ( sie nannte ein genaues Datum, vor dem sie den Fall nachweislich offiziell gar nicht gekannt haben konnte ) überhaupt keine Aussagen gemacht und keine Anträge gestellt, während rund 15-20cm Papier vor ihr auf dem Tisch lagen, die zu locker 80% von mir stammten und mindestens zur Hälfte aus nix anderem als Aussagen und Anträgen bestanden.

            „Häufig haben die 2-3 Personen, die von allen Familienrichtern an dem Gericht eingesetzt werden und mit denen man gute erfahrungen gemacht hat.“

            Richtig! Das nennt man ( außer in D. ) Korruption!

            „Das sind in aller Regel ausgebildete Psychologen.“

            Nein! Das sind i.d.R. die, die den Richtern am meisten nach dem Maul schreiben ( siehe „kurzer Dienstweg, der dominanteste überhaupt ). Eine Ausbildung ist dafür vollkommen unnötig. Gerd Postel war bspw. Postbote, gern werden irgendwelche Soz-Päds genommen, oder eben wie im eigenen Fall abgebrochene Studenten mit HP-Schein.
            Eine Regel gibt es da bis heute ( afaik ) NICHT!

            „Eine unqualifizierte Person, die nicht zumindest einen formellen Abschluss hatte, habe ich da nicht erlebt.“

            Das besagt lediglich, daß Du wenig Erfahrungen in FamVerfahren hast. Schätze, da bin ich Dir ein paar hundert Prozente voraus :-).

          • „Man hat zwar durchaus ein Wunsch- u. Wahlrecht, das aber im FamProzess oftmals schwierig umzusetzen“

            Du kannst Anregungen machen, mehr nicht. Woraus (aus welcher Norm) soll sich denn dein „Wunsch- und Wahlrecht“ ergeben?

            „Im eigenen Fall wurde der Antrag komplett ignoriert, weder schriftlich noch mündlich z.K. genommen, oder gar erörtert.“

            Was vollkommen korrekt ist.

            „Die Riin entschloss sich, scheinbar spontan zu einem eigenen „Antrag“, da mir von der Gegenseite nie ein desbezüglicher Antrag vorlag“

            Dann wäre es wahrscheinlich ein Antrag nach § 1666 BGB. Der bei deinen Mühen dich dort als unbelehrbarer Querulant darzustellen, der alles besser weiß, sogar als das Gesetz, durchaus verständlich wäre.
            Da hättest du nach allem, was du so darstellst, die fehlende Kommunikationsbasis quasi selbst für die Gegenseite begründet.

            „Wohlgemerkt!: Schuld war die Riin ( die hätte vertagen müssen! )“

            Warum? Nach welcher Vorschrift? Außerdem hat sie doch „vertagt“ wenn sie an dem Tag keine endgültige Entscheidung getroffen hat. Dann hattest du unproblematisch Gelegenheit zur stellungnahme.

            „ich hätte im ganzen Verfahren ( sie nannte ein genaues Datum, vor dem sie den Fall nachweislich offiziell gar nicht gekannt haben konnte ) überhaupt keine Aussagen gemacht und keine Anträge gestellt, während rund 15-20cm Papier vor ihr auf dem Tisch lagen, die zu locker 80% von mir stammten und mindestens zur Hälfte aus nix anderem als Aussagen und Anträgen bestanden“

            Du hast wahrscheinlich keine relevanten Aussagen gemacht und keine zulässigen Anträge gestellt. Wenn du Antragsgegner bist, dann hättest du wahrscheinlich beantragen müssen „Den Antrag abzuweisen“ oder du hättest einen zulässigen Antrag stellen müssen, der verfahrensrelevant ist und sich auf das jeweilige Verfahren bezieht (wenn du in einem Sorgerechtsverfahren einen Antrag auf „die Möglichkeit naturalunterhalt zahlen zu können“ stellst, dann hast du im Sorgerechtsverfahren keinen Antrag gestellt und für ein Unterhaltsverfahren das Verfahren nicht formell richtig eingeleitet

            „Richtig! Das nennt man ( außer in D. ) Korruption!“

            Nein, dass ist üblicherweise der Pool der in der Gegend vorhanden qualifizierten Leute, weitere sind dann meist entweder nicht hinreichend qualifiziert oder weiter weg.

            „Nein! Das sind i.d.R. die, die den Richtern am meisten nach dem Maul schreiben ( siehe „kurzer Dienstweg, der dominanteste überhaupt )“

            Was erst einmal nicht dagegen spricht, dass sie formell hinreichend qualifiziert sind. Aber auch das ist nicht meine Erfahrung. Postel wurde nicht in Kenntnis seiner mangelnden Qualifikation angestellt. Offiziell, nach dem was er vorgab und nach den gefälschten Urkunden, war er qualifiziert.

          • Pardon, zu schnell abgeschickt ( wie peinlich ):
            „Das legt üblicherweise nicht die Richterin fest, sondern die Servicekraft bei Anlage der Akte.“

            Die sitzt aber nicht in der Anhörung und arbeitet üblicherweise korrekt. Insofern hat sie wohl einfach das Protokoll der Riin ( NICHT der Anhörung! ) abgetippt.

        • „Natürlich mindestens Umgang ( mindstens vorläufig ) und Unterhalt vollumfassend“

          Er hat deinen eigenen Antrag, dich zu Unterhalt zu verurteilen abgelehnt? Ich vermute dann mangels rechtsschutzbedürfnis? Oder hat er keine VKH bewilligt (was berechtigt wäre bei Kindesunterhalt, da kannst du ja selbst jederzeit kostenlos eine Jugendamtsurkunde gegen dich erstellen lassen)
          Was genau hast du denn beantragt?

          • Wie gesagt, wenn Du Dich entschließt rabiate Pöbeleien und haltlose Unterstellungen einfach mal beiseite zu lassen und Dich statt dessen sachlich zu äußern, bekommst Du auch Antworten. Eins nach dem anderen, ich habe es schlichtweg nicht mehr nötig, mich dumm von der Seite anquatschen zu lassen. Okay?

      • Schon beim ersten Posting Fietes dachte ich mir, dass er Naturalunterhalt angeboten hatte und dieser von der Richterin abgelehnt worden war. Offensichtlich hatte Fiete schon zuvor das Kind (mit-)betreut und wollte es auch nach der Trennung weiterhin tun; deswegen hat er wohl entweder das Wechselmodell angeboten (beide Eltern teilen sich die Naturalunterhaltsleistung hälftig, es fliesst kein Barunterhalt) oder gar ein Residenzmodell, in dem er den betreuenden Part übernimmt und die Frau Mama zur Leistung von Barunterhalt verdonnert wird. Selbstverständlich kann eine Richterin einen solch unverschämten Antrag eines Vaters zurückweisen. Wo kämen wir denn hin, wenn im Trennungs-/Scheidungs- und Kindschaftsrecht tatsächlich Gleichberechtigung herrschte! Fakt ist, dass neben der (inzwischen ausgesetzten, aber nicht abgeschafften) Nur-Männer-Wehrpflicht die Rechtsprechung im Familienrecht der mit Abstand sexistischste Rechtsbereich ist.

        Da waren die Richter in den 50er und 60er Jahren deutlich fortschrittlicher als die heutigen Richter: Der Anteil alleinerziehender Väter war damals signifikant höher als heute. Offensichtlich waren diese reaktionären, fast ausschliesslich männlichen Familienrichter davon überzeugt, dass Väter sehr wohl in der Lage sind, die Kinder angemessen zu erziehen. Heute orientiert man sich wieder stärker an der ‚Das-Kind-gehört-zur-Mutter-Ideologie‘ des altlinken J.J. Rousseau, welche übrigens auch der olle Schicklgruber vertreten hat.

        Du warst von Beginn weg auf dem falschen Dampfer, Christian. Fiete hat nebenbei Deine patriarchalischen Vorurteile sehr schön demaskiert: auch Du gehst automatisch davon aus, dass das Kind zur Mutter gehört, und der Vater einfach zu zahlen hat.

        • Natürlich habe ich von Anfang an auf den Unterschied zwischen Unterhalt ( ein 6-Punkte- Programm ) und Barunterhalt ( ein Surrogat in Form einer Aufwandsentschädigung ohne realistische Grundlage für nur einen rein formellen Punkt, der nur indirekt zum Unterhalt gehört, wobei auch die symbolische rentenartige Auszahlungsweise wiederum ein reines Surrogat ist ) abgestellt.
          Und ich bin – nach den diversen Kontroversen dazu in den letzten Jahren – auch davon ausgegangen, daß Chrissy das merkt und inzwischen schlauer und differenzierter da ran geht.
          Es gibt ja durchaus Versuche rechtsphilosophisch den Gegenstand zu bearbeiten, nur daß unsere Standardjuristen sich darauf schlicht überhaupt nicht einlassen und mauern und blocken was das Zeug hält. Und solange das so ist, setzen sie einfach Spruchrecht über Recht und arbeiten eben ohne Grundlage. Was aber auch nicht sonderlich verwundern kann, wenn man bedenkt, daß die reichsten, aggressivsten und am irrwitzigsten expandierenden Lobbies im Bereich soziale Dienstleistungen die Politik dazu steuern. Da stecken einfach zu viele zig-Milliarden an Umsatz drin und defakto ist es wohl so ziemlich der Rekordhalter bez. „Wachstum“ über mehrere Jahrzehnte. Da kommt selbst die IT-Blasenwirtschaft langfristig nicht mit.

          • „Es gibt ja durchaus Versuche rechtsphilosophisch den Gegenstand zu bearbeiten, nur daß unsere Standardjuristen sich darauf schlicht überhaupt nicht einlassen und mauern und blocken was das Zeug hält. Und solange das so ist, setzen sie einfach Spruchrecht über Recht und arbeiten eben ohne Grundlage.“

            In der Sache gehe ich uneingeschränkt mit Dir d’accord, Fiete.
            Allein, wir müssen derzeit mit der Tatsache leben, dass in D noch für unabsehbare Zeit Spruchrecht (Richterrecht) über geschriebenem Recht stehen wird und da Grund- und Menschenrechte mit Füßen getreten werden.
            Man kann jetzt darüber klagen und verlangen, das gesamte System zu ändern – was aus den von Dir genannten Gründen nicht passieren wird, oder man kann versuchen, das asoziale Rechtssystem von innen heraus anzugreifen und am Ende zum Einsturz zu bringen.
            Der unbekümmerte Kindesraub auf Grundlage eines eugenisch orientierten Richterrechts der Nuller-Jahre ist ja auch ziemlich schnell durch Strasbourg gestoppt worden (Fall Haase?).
            Viele Exzesse konnten wegen der Einbindung in internationale Rechtsnormen nicht durchgesetzt werden, bzw. mussten entschärft und angepasst werden.
            Dass ne Väter heute überhaupt das gemSR erhalten KÖNNEN, verdanken wir wahrlich nicht unseren Karlsruher Verfassungsschützern, sondern – wiederum – Strasbourg.

            Es gibt für die Familienrichter noch eine Prämisse über den Wohltaten für Frauen im allgemeinen und Mütter im besonderen und das ist die Forderung, dass die Spruchpraxis keine Folgekosten für den Staat nach sich ziehen darf.
            An der Stelle sehe ich fz.B. einen Hebel, die Väterentsorgungsbetriebe anzugreifen.

          • Wie klar und eindeutig im Verlauf erkennbar ist Klein-Chrissy schlicht unfähig, sich anständig zu benehmen, wenn er sachlich kritisiert wird und schmeißt sofort mit selbsterlogener Scheiße um sich.
            Seit Jahren immer mit derselben ( ich hätte Richter bedroht, belehrt, beleidigt, nur Mist gebaut etc.pp. ) und kommt immer wieder zu dem gleichen Kurzschluss, nämlich, daß es vollkommen korrekt ist, daß meinem Kind die komplette familiäre Existenz aus rein persönlich-narzisstischen Gründen zerstört wurde. Ein Schluss von sich auf andere, reine Projektion.
            Er betet halt diktatorische Verhältnisse und kinderverachtende Willkür als beste aller Welten an und ist ist dem Punkte ein faschistischer Hardliner. Mit soetwas kann man keine Diskussion führen, das ist wohl unbezweifelbar. Er weiß alles, bestreitet alles, je nach Hormonspiegel, und denkt sich noch jede Menge Scheiße dazu aus, mir der er um sich wirft.
            Wenn er sich wenigstens mal etwas neues ausdenken würde hätte das vielleicht ein gewissen Unterhaltungswert, so ist aber nur extrem peinlich.
            Gut daß man ihn wegen unzivilisierbarem Verhalten von der Uni gefeuert hat ( und genau diese Unterstellung werde ich ab jetzt jedes Mal wiederholen, wenn er um eine Spiegelung seiner Lügengebilde bettelt, er will es offensichtlich so ). Wer sowas in Haus- und Prüfungsarbeiten abliefert hat auf einer Uni nix zu suchen!

            Wäre ich gläubig würde ich jetzt für den Rest seiner Familie beten.

        • „Selbstverständlich kann eine Richterin einen solch unverschämten Antrag eines Vaters zurückweisen. Wo kämen wir denn hin, wenn im Trennungs-/Scheidungs- und Kindschaftsrecht tatsächlich Gleichberechtigung herrschte“

          Wenn das Wechselmodell nicht praktiziert wird, dann muss er ihn abweisen. Es steht so schlicht im Gesetz

          • Zunächst der Hinweis, daß ich keine PD beantragt habe, sondern erstmal Umgang überhaupt, allerdings in adäquater Form, welche entsprechend hätte ausfallen müssen, da ich vorher ab Geburt des Kindes mit demselben in häuslicher Gemeinschaft gelebt habe und es unter der gemeinsamen Adresse noch locker ein halbes Jahr gemeldet war ( wodurch JA und Gericht im anderen Bundesland sowieso nicht zuständig waren ). Wie bereits einige Male hier erwähnt verließ ich mich derzeit noch auf „meine RAin“. Erst nach der Erstanhörung und ein paar weiteren Schweinereien begriff ich, daß die für die Riin und die Gegenseite arbeitete und nix anderes im Kopf hatte, als mich als lächerlichen Idioten darzustellen, indem sie meine Aussagen mit völlig absurden Schriftsätzen konterkarierte.
            Was meist ungefähr so lief, daß ich in deren Büro marschierte, sie fragte ob sie sich denn jetzt mal über Fakten zum Fall informiert hätte, hatte sie nicht, dann nochmal ansagte, daß das Kind bereits vor der Anhörung deutliche Schäden aufzeigte und daß ich der Einzige bin, der die wenigstens notgedrungen auffangen könnte, weshalb sofort familiärer Umgang erfolgen müsse. Daraufhin griff die zu ihrem Diktaphon und formulierte groben Unfug, in dem Tenor: „Der Vater bittet das Gericht ob der Umgang ausnahmsweise auch vielleicht mal ausgeleitet ( was immer das Wort bedeuten soll, es ist mir nie wieder begegnet ) werden könne, da er sich Sorgen mache“.
            Daß das völliger Blödsinn ohne irgendeinen konkreten Inhalt ist, der bestenfalls zu Hetzreden der VerfPfl. passte, die mir andichtete ich hätte mir gewünscht, daß das Kind jetzt (!! ) glücklich werden würde, erkannte ich wohl, verstand ihn aber nicht. Und auch das wurde bereits erwartet und mit weiterem Unsinn plattgeredet: „Glauben Sie mir, Herr M., daß ist Juristendeutsch, das verstehen Sie nicht, es meint aber genau was Sie gesagt haben“, und ähnliche Fürdämlichverkaufereien.
            Kurz: Die spielten miteinander Bullshitbingo, die Fallfakten, meine Aussagen dazu u.s.w. wurden von sämtlichen Beteiligten und Mitwirkenden vollständig ignoriert und sich statt dessen irgendwelcher vollkommen hanebüchener Unfug ausgedacht, der mich desöfteren absolut sprachlos hinterließ und nichts mit realen Vorgängen zu tun hatte.
            Und da ich eben genau gegenteilig wie von Chrissy falsch unterstellt reagiert habe, nämlich höflich und so diplomatisch wie bei so einem Quatsch überhaupt möglich, konnten die mich noch locker ein halbes Jahr als intelligenzfreien Blödmann vor sich hertreiben ( sie hatten ja Übung darin und Spaß daran ), bis ich wenigstens die RAin aus dem Verfahren raus hatte, die das natürlich zwischenzeitlich genutzt und sämtliche möglichen Gebühren abgerechnet und erhalten hatte, weshalb ich dann wohlgeplant ohne Anwalt dastand. Ach so, die Fallakten hatte die Winkeladvocatin auch geklaut ( „Sie können mich ja verklagen“ ). Die hat mir erst 2010 ( drei Jahre später! ) ein selbst betroffener RA aus Wiesbaden verschafft, der mich allerdings im nächsten Verfahren nicht vertreten konnte, da seine Gebühren noch nicht mal das Spritgeld nach Osnabrück abgedeckt hätten.

        • „Du warst von Beginn weg auf dem falschen Dampfer, Christian. Fiete hat nebenbei Deine patriarchalischen Vorurteile sehr schön demaskiert: auch Du gehst automatisch davon aus, dass das Kind zur Mutter gehört, und der Vater einfach zu zahlen hat.“

          Hä? Woraus ergibt sich das? Wir reden hier auch gar nicht über meine Ansichten, sondern über die (insoweit geschlechtsneutrale) gesetzliche Regelung bzw durch die Rechtsprechung geschaffene Praxis

          • Fiete redete von Beginn weg von Naturalunterhalt, während Du immer von Barunterhalt geredet hast und deswegen nicht glauben konntest, dass Fiete genau das erlebt hatte, was er schilderte. Ja doch, Du warst die ganze Zeit auf dem falschen Dampfer, Christian; immerhin hat Fiete Dich recht listig auf eine falsche Spur gelockt, und Du bist nur allzu gerne diesen Weg weitergegangen, ohne auch nur einmal zu fragen, ob Du in die Irre gehst.

            Ich gebe zu, dass beim erstmaligen Durchlesen seines ersten Postings auch ich stutzte und dachte: ‚Das ist doch nicht möglich!‘ Dann habe ich Fietes Schilderung ein zweites Mal sorgfältig durchgelesen, weil ich ja vielleicht etwas hätte übersehen können. Und dann fiel es mir wie Schuppen aus den Haare: er redete von Naturalunterhalt, und plötzlich ergab sein Posting einen Sinn. Seine Folgepostings bestätigten dann lediglich, was ich zunächst einfach vermutete.

            Na klar doch haben Echse und Richterin den von Fiete angebotenen Naturalunterhalt abgelehnt. Die wollen Unterhaltstalerchen sprudeln sehen – je mehr, desto besser. Bei Naturalunterhalt gäbe es keine Kohle und ein allfälliger Betreuungsunterhalt zugunsten der Mutter wäre ebenfalls nicht mehr zu rechtfertigen. Die weitaus meisten alleinerziehenden Mütter sind geldgierig, sonst wäre die Unterhaltssituation nicht so, wie sie nun mal ist – auch wenn es wenige einzelne Mütter gibt, die sich nicht so verhalten.

            Fiete hat es durchaus richtig erklärt: im Gesetz ist nur von Unterhalt die Rede; ob Bar- oder Naturalunterhalt, da steht dort nichts drin. Das haben die Robenträger einfach so unter sich ausbaldowert; auch die Düsseldorfer Tabelle mit den gestaffelten Barunterhaltssätzen ist ja nichts anderes als Richterrecht, die sich aus dem Gesetz keineswegs so ergibt. Aber das hat sich inzwischen derart tief in den Gehirnen eingeschliffen (sagt da etwa jemand Gehirnwäsche?), dass man automatisch Kohle meint, wenn man über den Unterhalt des Vaters redet.

            Und was das Wechselmodell angeht: dieses ist ja eine sehr junge Errungenschaft im BRD-Familienrecht. Bis vor kurzen existierte dieser Begriff in den Gesetzen gar nicht. Auf einen gewissen medialen und wohl auch juristischen Druck hin (manche Juristen haben bei der miesen Väterabzocke durchaus ein schlechtes Gewissen, auch wenn die meisten da keinerlei Skrupel haben…) sah man sich genötigt, das Wechselmodell gesetzlich zu verankern. Zu diesem Zweck lud man die üblichen feministischen Mütterprivilegierungsvereine (VAMV, Juristinnenbund etc.) ein, mit denen dann das staatsfeministische Justizministerium und das noch staatsfeministischere BMFSFJ dieses Gesetz auskotzte; Vätervereine hatten nichts zu melden und wurden auch gar nicht erst eingeladen. Ausfluss dieser staatsfeministischen Kabale war dann ein durch die Mutter leicht torpedierbares Wechselmodell, welches keinerlei negative Konsequenzen für eine torpedierende Mutter hatte. It’s not a bug, it’s a feature. Da gehört schon eine gehörige Portion Ignoranz oder Scheinheiligkeit dazu, das willentlich genau so ausgearbeitete Gesetz als Grund anzugeben, dass die Richter nicht anders entscheiden könnten; die stecken nämlich ganz tief in diesem Sumpf mit drin. In der Rechtspraxis können die Richter weiterhin genau so entscheiden, wie sie es immer schon gemacht haben. ‚Wenn die Mutter nicht will, da kann man nix machen‘. Heerscharen von Vätern haben sich dieses apologetische Geschwafel von Familienrichtern schon anhören müssen, wenn ihnen das Fell über die Ohren gezogen und sie der Kinder beraubt wurden. Fazit: Das rechtlich installierte Wechselmodell ist völlig wertlos, da wirkungslos. Mangelnde Kooperation bei der Mutter hat keinerlei negative Konsequenzen bei ihr. Und die Väter sind weiterhin die Verarschten, die den ganzen Zinnober auch noch zu bezahlen haben.

            Noch etwas: das mit den patriarchalischen Vorurteilen war natürlich eine gehörige Portion Ironie von mir, denn in einer echten patriarchalischen Gesellschaft hätte logischerweise der Vater als Oberhaupt in der Familie das Sagen und nicht irgendwelche staatlich bezahlte Richterdödel bzw. heute mehrheitlich Richterdödelinnen. Du bist denn auch wie ein Pawlowscher Hund sofort auf diese ironisch gemeinte Unterstellung von mir angesprungen, Christian. Das ändert aber nichts daran, dass Du ursprünglich sofort davon ausgegangen warst, dass Fiete Barunterhalt abzudrücken habe, weil das ja in den Gesetzen so stünde; das aber ist genau die klassisch feministische Phantasmagorie von Patriarchat, in dem Frauen Kinder betreuen und Väter dies zu finanzieren haben. Diese feministische Phantasie über eine angeblich patriarchale Rollenverteilung war auch für Dich die verinnerlichte Prämisse, von der Du bei Deiner Gesetzesinterpretation in Fietes Fall automatisch ausgegangen warst. Dass Fiete Naturalunterhalt angeboten hatte, war für Dich offenkundig schlicht nicht (mehr) denkbar, weshalb Du gar nicht erst daran gedacht hattest. Du bist somit der feministischen Patriarchatspropaganda schon längst auf den Leim gekrochen. Sollte Dir das nicht zu denken geben, Christian?

            Im Gegenteil ist das heutige Unterhaltsrecht perfekt auf die dominante linke staatsfeministische Ideologie abgestimmt; es ist kein Zufall, dass die Sozialdemokraten (mit Hilfe der Pseudoliberalen) die Unterhaltsabzocke in dieser Form anno 1977 eingeführt haben, wogegen sich die damals noch leidlich konservativen oppositionellen Christdemokraten zumindest verbal gewehrt haben. Also nix mit Patriarchat getragen von den bösen reaktionären CDU-Finsterlingen, wie sie uns die Staatsfeministen aber auch die linken Männer- und Väterrechtler einreden wollen. Es handelt sich um lupenreine sozialdemokratische Geldumverteilung von sogenannt wirtschaftlich Stärkeren (= Väter) zu wirtschaftlich Schwächeren (= Mütter) hin – die sattsam bekannte linke Wohlfahrt im Namen der sozialen Gerechtigkeit halt. Die Kinder und ihre Bedürfnisse interessieren bei dieser Geldumverteilerei nach dem Giesskannenprinzip niemanden. Aber Heerscharen von Anwälten, Richtern und Bürokraten werden damit in Lohn und Brot gebracht. Deswegen sind Typen wie Fiete, die unverschämterweise anstatt brav massig Barunterhaltstalerchen abzudrücken bloss schnöden Naturalunterhalt anbieten auch reine Störfaktoren, die das lukrative Geschäft der staatlich betriebenen Väterabzocke vermiesen könnten und deshalb kurzerhand kaltgestellt werden.

          • Naturalunterhalt kann aber nun einmal in einer solchen Situation vom Gericht nicht gewährt werden. Da steht ja deutlich im Gesetz. Insofern wären seine ganzen Ausführung dazu dann relativ sinnlos. Natürlich kann er fordern, dass ein wir wechselmodell eingerichtet wird. Aber bist du das der Fall ist muss er daneben Unterhalt in Geld zahlen, weil alles andere absolut unpraktisch ist und nicht durchführbar ist in einer modernen Gesellschaft.
            bei ihm habe ich auch immer das Gefühl, dass er genauso gegenüber dem Gericht vorgeschlagen hat. Mit schlauen Anmerkungen dazu, dass er hier ja Unterhalt will und der selbverständlich natura naturalunterhalt zu zahlen wäre Punkt bei solchen Querulanten Ausführung, die noch nicht einmal die gängige Basis des Gesetzes akzeptieren hat der Richter dann immer volles Verständnis für jemanden, der sagt, dass ein wechselmodell mit ihm nicht praktikabel ist, weil er immer meint alles besser zu wissen. Da redet man sich alles selbst kaputt. ein Streit darum, dass bei nicht praktizierten wechselmodell ein naturalunterhalt zu zahlen ist ist vollkommen sinnlos. Das ist doch eigentlich nicht schwer zu begreifen. Ich denke selbst fiete könnte sich das abseits eines wechselmodell es nicht in der Praxis vorstellen

          • @Maesi:
            @all:
            Vordergründig und unmittelbar hast Du Chrissy’s Vorgehensweise eigentlich ganz richtig erfasst. Trotzdem muß ich Dich ( sofern er diesen Kommentar überhaupt freischaltet ) korrigieren.
            Der Faschist an sich ist nicht grundsätzlich einfach dumm oder auch nur vollkommen begriffsstutzig, das trifft auf Chrissy genau so zu, wie ich im Folgenden gern erläutere. Natürlich kann und muß man ihm ( analog zu „Crumar’s These“ ) extreme kognitive Dissonanzen ( insofern wohlmeinend ) zubilligen.
            Allerdings ist seine formelle Intelligenz, seine diversen Belege derselben ( sofern es nicht gerade um seine bevorzugte faschistische Willkür geht ) sowie seine aus der Distanz sehr leicht kategorisierbaren Strategiemuster relativ eindeutig und weisen auf bewußte ( insofern immerhin fast selbstkontrollierte ) und absolut vorsätzliche Blockaden bestimmter Themenbereiche hin, die er um’s Verrecken nicht als Diskussionsthema zulassen will. Und zwar überhaupt gar nicht!

            Was Du vermutlich nicht weißt, ist, daß er seit sicherlich deutlich über einem halben Jahrzehnt immer die gleiche Diffamierungs-, Ausgrenzungs-, Verleumdungstaktik bis hin zu Kontaktschulddenunziationen an immer genau den gleichen „Trigger“- Punkten abfährt ( was nunmal ausschließlich durch psychopatische Muster, oder eben vorsätzliche Boshaftigkeit, meist wohl ein Gemisch aus beidem, erklärbar ist, sonst hätte er ja Argumente, die er dagegen stellen könnte ).
            Auf „VT-deutsch“ gesagt: Da läuft einer nebenher, der Kerl hat einen Auftrag/eine Mission. Das ist natürlich lediglich eine umgangssprachliche, küchenpsychologische Formulierung, die aber vermutlich ein Großteil der Bevölkerung kennt und als „gefährlich bescheuert“ einsortieren kann.
            Anders gesagt: Er sieht sich identitär als Teil einer vermeintlichen „Juristenelite“ oder „-Klasse“ an, nicht im Geringsten mit Wissen unterfüttert, sondern etwa analog zu den Klimawandelstoppern, SJWs, intersektionalen Femirassisten u.s.w., ein Teil der reichsdeutschen Jura-IB halt. „WIR sind die Guten und sonst niemand!“, oder so ….

            Das Muster, wegen dem ich dieses Mal schon den Ansatz besonders weit auseinander gespreizt und selbst für vollkommen unbedarfte recht leicht verständlich dargestellt habe – worüber sich @Mario schon beschwert hat, weil es aus seiner Sicht zu langweilig und grundsätzlich inakzektabel war – läuft ungefähr nach folgendem Schema ab:

            Zunächst erläutere ich grob und sehr locker die Faktenlage zu Unterhalt und Barunterhalt. Eher aus soziologischer Perspektive, um nicht in trockene Juristerei zu verfallen. Diese Perspektive ist allerdings ein sehr wichtiger Teil der Rechtsphilosophie, die sich großteil eben darauf stützt.
            Dann fange ich, immer noch sehr vorsichtig und in leicht verständlichem populärdeutsch, an anzusprechen, daß die Unterscheidung für manche Überlgungen wichtig, um nicht zu sagen unvermeidlich ist.
            An dem Punkt wird er schon stinkenwütend und ballert erstmal irgendwelche völlig zusammenhanglosen Texte, Gesetzesparagraphen und lächerliche Binsen dazwischen, um von der von mir angesprochenen Problematik ( besonders extrem in D., CH u. Ö. ) abzulenken. Das zeigt schon recht deutlich, daß er sehr wohl weiß worum es geht und was folgerichtig danach kommt. Wenn ich dann weiterhin straight weitermache – um wie er ganz genau weiß – zum Kernpunkt, nämlich logischerweise den Voraussetzungen von Barunterhalt zu kommen, ist er mit seinem Billigrhetorikfundus am Ende, und dreht zuverlässig komplett durch.
            Er übersteigert Lächerlichmachungen meines persönlichen Falles in’s Unermessliche ( eindeutig wider besseres Wissen! ), wird extrembeleidigend und greift sogar Dritte an, die er überhaupt nicht kennt und von denen er demzufolge auch überhaupt nichts weiß ( Kontaktschuldaufbau ). Und das in ausschließlich gezielt weit untergriffiger Weise. Dem Rest der Leserschaft ggü. stellt er sich gleichzeitig extrem dumm ( was ich ihm von Anfang an nicht abgekauft habe ) und tut so, als hätte er noch nie von derartigen Strategien, oder eben den Unterschieden zwischen Spruchrecht, Gesetz und Recht u.s.w. etwas gehört oder gelesen. Das ist zwar absolut unglaubwürdig und extrem Lächerlich, selbst für einen Abbruchstudenten, aber manch völlig unbedarfte Mitleser ( und um genau die geht es mir nicht zuletzt – und ihm eben auch ) werden wahrscheinlich in der Eile des Gefechts auf den widerwärtigen Mummenschanz hereinfallen, und ihm eine gewisse Autorität zuweisen, z.T. gerade weil er völlig unverständlichen Müll absondert, den sie nicht verstehen können ( z.B. indem er die realen Anforderungen an Elternschaft mittels irgendwelchen „Steuerfreibeträgen“ u.ä. zu negieren versucht, was dermaßen irre ist, daß mir keine Superlative dazu einfallen.

            Das Muster ist ja auch insofern bewährt, daß man jegliche vernunftgeleitete Diskussion damit argumentfrei komplett verunmöglichen kann ( und nur das ist sein Anliegen! ). Z.B. die deutsche Außenpolitik macht ja via MS-Medien prinzipiell nichts anderes. Oder die „Antifeministenhatz“ der RadFem-Organisationen, Schwesig Gehetze, daß man Barunterhaltsnichtzahlern mindestens den Führerschein abnehmen müsse o.ä..
            Gefährlicher Unfug, aber funktioniert leider bei einigen Leuten.

            Leicht erkennbares Beispiel dazu sind seine Diffamierungen, ich hätte mich auf eine bestimmte Art und Weise irgendwie „schuldhaft“ ggü. bestimmten Personen verhalten ( projektive Schuldumkehr ), wodurch Menschen- und Kinderrechtsbrüche nicht nur „gerechtfertigt“, sondern sogar irgendwie ( was er garantiert nie auch nur halbwegs zu begründen versucht ) „notwendig“ würden ( implizit: „Um das Kind vor dem irren Amokläufer zu schützen“ ), jedenfalls „vollkommen korrekt“ wären und man auf ein faires Verfahren ganz verzichten könne, ja sogar müsse.
            Er weiß ganz genau, daß das nicht im geringsten stimmt. Einfach deshalb, weil ich mindestens das erste Mal ( sicherlich auch beim zweiten Mal noch ) formell so getan habe, als wären die – rein rhetorischen – Fragezeichen hinter diesen – zur Gruppenhysterie aufrufenden – Pöbeleien keine dummrhetorische Kriegs-Taktik, sondern hätten einen sachlichen Hintergrund. Kurz gesagt: Ich habe ihm und der Mitleserschaft mehrfach explizit versichert und auch en Detail und chronologisch erläutert, daß genau das Gegenteil der Fall war und das z.T. auch mit Zitaten aus Originaldokumenten belegt. Manchmal hat er dann auch noch Interesse an den Akten zum Fall geheuchelt, allerdings nur, um von der selbstgewählten Rolle des Agend Provocateur nach außen hin abzulenken! Denn auf Zusage und Nachfrage, was er denn lesen möchte und wie die Modi desbez. gestaltet sein sollen, brach er den Teil der Kommunikation zuverlässig und vollständig ab. Die tatsächlichen Fakten und Vorgänge interessieren ihn also nachgewiesen überhaupt nicht.
            Es geht ihm einzig und allein um seine extremdefizitären verinerlichten Rollenspielmuster.
            Gelegentlich steigerte er sich dermaßen in seine schäumende Rage, daß er Organisationen, die wertvolle Beratungs- und Aufklärungsarbeit in der Familienrechtspraxis anbieten, wutentbrannt zu einem Haufen durchgeknallter Scharlatane erklärte, einfach weil sie von mir in irgendeinem Zusammenhang erwähnt wurden. U.a. auch Workshops von studierten Juristen ( die – im Gegensatz zu ihm selbst – ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben ), die Anhand ausgesuchter realer Beispiele und konkreter persönlichen Fragen der Teilnehmer zu eigenen Fällen, die wichtigsten Prinzipien, Gesetzeslage, Rechtslage und Fallstricke der Spruchrechtler ( und Spruchkasper wie Chrissy selbst ) bearbeiten und Lösungen zu ermitteln und auszudifferenzieren versuchen. Und das übrigens sehr erfolgreich, bspw. E.f.K.i.R steht schon seit langem auch mit offiziellen Stellen in Kontakt und wird ( sofern ein Richter oder JA-MA einmal echtes Interesse an einem Fall hat ) auch beratend hinzugezogen.
            Ergo: Notfalls geht er glatt über Kinderleichen, um eine sachliche Diskussion zu verhindern, sobald er sich durch die Kinderrechte und deren Verständnis vollkommen grundlos ( ! ) angegriffen fühlt.
            Ich billige ihm zu, daß er sich ab ungefähr dem Punkte nicht mehr bewußt ist, was er da anrichtet und wie vielen Kindern er somit indirekt, aber äußerst wirksam, dringendst notwendige Chancen zubetoniert. Ich denke, da setzt sein Bißchen Restverstand schlicht aus und er wird zum sabbernden Berserker.

            Sollte jemand ein einigermaßen ernsthaftes Interesse haben sich darüber mit mir zu unterhalten, bspw. um das wenige was ich über Recht, Gesetz und Spruchkasperei weiß, zu erfahren, evtl. unaufgeregt darüber zu diskutieren o.ä., kann er sich gern über meinen, ansonsten seit Jahren stillliegenden, Blog bei mir melden. Einfach auf meinen Namen klicken und das dortige Kontaktformular nutzen. Ich verspreche mich alle paar Tage mal dort einzuloggen und nach Post zu schauen.

            Hier ist das leider vollkommen unmöglich und geht mit relativer Wahrscheinlichkeit auch zulasten von Frl. Schmidt, was ich noch nicht mal indirekt – sondern überhaupt gar nicht! – verantworten möchte.
            Ich betrachte die Gesamtthematik ab jetzt als ( aus Gründen, s.o. ) unknackbares AE-Tabu!

          • @ Maesi

            „Und was das Wechselmodell angeht: dieses ist ja eine sehr junge Errungenschaft im BRD-Familienrecht. Bis vor kurzen existierte dieser Begriff in den Gesetzen gar nicht. Auf einen gewissen medialen und wohl auch juristischen Druck hin (manche Juristen haben bei der miesen Väterabzocke durchaus ein schlechtes Gewissen, auch wenn die meisten da keinerlei Skrupel haben…) sah man sich genötigt, das Wechselmodell gesetzlich zu verankern. Zu diesem Zweck lud man die üblichen feministischen Mütterprivilegierungsvereine (VAMV, Juristinnenbund etc.) ein, mit denen dann das staatsfeministische Justizministerium und das noch staatsfeministischere BMFSFJ dieses Gesetz auskotzte;

            Ich glaub, den Begriff „Wechselmodell“ gibt es bis heute nicht im Gesetz – und er hat dort auch eigentlich nichts zu suchen, weil der den Normalfall zu einem definitionsbedürftigen Sonferfall machen würde.

            „Da gehört schon eine gehörige Portion Ignoranz oder Scheinheiligkeit dazu, das willentlich genau so ausgearbeitete Gesetz als Grund anzugeben, dass die Richter nicht anders entscheiden könnten; die stecken nämlich ganz tief in diesem Sumpf mit drin.“

            Mir ist kein Gesetz bekannt, das das Residenzmodell präferiert. Würden die Roben sich einfach nur ans Gesetz halten, hätten wir schlagartig 90% weniger Probleme.
            Nein, der Fisch, der hier vom Kopf her stinkt, liegt in Karlsruhe und nicht in Berlin.

            „In der Rechtspraxis können die Richter weiterhin genau so entscheiden, wie sie es immer schon gemacht haben.“

            Die Spruchpraxis wird vom BGH festgelegt. Und wenn das Gesetz etwas vorgibt, was der feministischen Ideologie der lila Roben in Karlsruhe nicht gefällt, werden die nachgeordneten Chargen schon Mal zum offenen Rechtsbruch aufgefordert – wie im Fall der Sorgerechtsregelung für nichteheliche Väter passiert.

            „Im Gegenteil ist das heutige Unterhaltsrecht perfekt auf die dominante linke staatsfeministische Ideologie abgestimmt; es ist kein Zufall, dass die Sozialdemokraten (mit Hilfe der Pseudoliberalen) die Unterhaltsabzocke in dieser Form anno 1977 eingeführt haben, wogegen sich die damals noch leidlich konservativen oppositionellen Christdemokraten zumindest verbal gewehrt haben.
            Also nix mit Patriarchat getragen von den bösen reaktionären CDU-Finsterlingen, wie sie uns die Staatsfeministen aber auch die linken Männer- und Väterrechtler einreden wollen. Es handelt sich um lupenreine sozialdemokratische Geldumverteilung von sogenannt wirtschaftlich Stärkeren (= Väter) zu wirtschaftlich Schwächeren (= Mütter) hin – die sattsam bekannte linke Wohlfahrt im Namen der sozialen Gerechtigkeit halt.“

            Sorry, aber das ist schlicht Unfug.
            Die Scheidungsrechtsreform von 1977 war längst überfällig und eigentlich eine gute Idee. Demnach sollte nur noch das Scheitern der Ehe festgestellt werden und danach beide Ehepartner eigenverantwortlich das nacheheliche Leben gestalten.
            Erst der wahrlich nicht linksverdächtige BGH hat in den Folgejahrzehnten aus dem Scheidungsrecht für die Frauen ein lebenslanges Alimentationskonstrukt geschmiedet.
            Und – nur zu Deiner Erinnerung – ab 1983 regierte die CDU ununterbrochen bis Ende der 90er Jahre, hätte also mehr als reichlich Zeit gehabt, „linke“ Grillen rückgängig zu machen.
            Aber auch unter Birnes Regierung wurde das Unterhaltsrecht für Frauen immer üppiger und die Sorgerechtsreform für geschiedene(!) Väter erst 1997 in Angriff genommen – obwohl schon 1983 vom BVerfG dazu aufgefordert.

            Linkenbashing ist also bei der Thematik nicht hilfreich.
            Der Gegner dürfte weit eher im mittelständischen Bürgertum zu suchen sein, von wo aus sich auch der Femninismus seine Anhänger rekrutiert.

          • @Fiete
            Besten Dank für die Erläuterungen. Dies hier ist auch mein letztes Posting zu dieser Thematik.

            @Christian
            ‚Naturalunterhalt kann aber nun einmal in einer solchen Situation vom Gericht nicht gewährt werden. Da steht ja deutlich im Gesetz.‘

            Das steht überhaupt nicht so im Gesetz, wird aber von der sexistischen Familiengerichtsbarkeit so interpretiert.

            Wer Naturalunterhalt leistet, der braucht keinen Barunterhalt zu leisten. So wird das Pferd richtig aufgezäunt. Selbstverständlich ist es möglich, dass beide Eltern Naturalunterhalt leisten; dann lebt das Kind eben bei beiden und die schönen Paragraphen, die Du zitiert hast, Christian, sind gar nicht einschlägig. Dieser doppelte Wohnsitz des Kindes war schon immer möglich auch lange bevor das Wechselmodell explizit als solche Möglichkeit eingeführt wurde. Erst dadurch, dass man sexistischerweise Mütter auf die Naturalunterhaltspflicht festlegt und Väter auf die Barunterhaltspflicht, kann man diese Paragraphen überhaupt als einschlägig gegen Väter ins Spiel bringen. Der Gipfel des Zynismus ist dann, wenn die Betreuungsleistung der Mutter (= Naturalunterhalt) obendrein auch noch in Form von Betreuungsunterhalt vom Vater abgegolten werden muss; er also faktisch auch noch ihren Naturalunterhalt finanzieren muss.

            Der Knackpunkt ist natürlich der faktische Besitz des Kindes. Das hat Prof. Joachim Wiesner schon vor über 30 Jahren in einem lesenswerten Aufsatz über das Scheidungsrecht von 1977 beschrieben. In der Rechtspraxis nimmt die Mutter normalerweise das Kind eigenmächtig in ihren Besitz und konstruiert aufgrund dieser eigenmächtig herbeigeführten Situation einen Rechtsanspruch gegenüber dem Vater auf Barunterhalt zugunsten des Kindes und auf Unterhalt zugunsten von ihr als Mutter selbst. Das ist der eigentliche juristische Schwachpunkt bei der Argumentation der sexistischen Mütterrechtsindustrie, der auch Du, Christian, Dich widerspruchslos unterwirfst. Tatsächlich sind die Eltern gleichberechtigt, sofern beide das Sorgerecht besitzen. Würde die Mutter das Kind ohne väterliche Einwilligung nicht an irgendeinen Ort in Deutschland sondern in ein anderes Land verbringen, dann würde sofort das Haager Rückführungsabkommen greifen, und das Kind würde postwendend an den ursprünglichen Wohnort zurückgebracht. Im internationalen Recht werden solche Eigenmächtigkeiten keineswegs geduldet. Aber in Deutschland halt schon – sofern die Mutter sie sich herausnimmt.

            Leider lassen sich fast alle Väter diese mütterliche Eigenmächtigkeit der unautorisierten Kindesverbringung gefallen, worauf die sexistischen Familienrichter in Rekordzeit rechtspositivistisch diese offenkundige Nötigung in eine angebliche Rechtmässigkeit überführen. Wenn ein Vater dasselbe versuchte wie die Mütter, würde ihm von den berobten Familienrechtssexisten ziemlich schnell heimgeleuchtet. Wäre Deutschland ein Rechtsstaat, würden diese Familienrichter sowohl wegen Verstosses gegen Art 3 GG als auch gegen Art 6 GG zur Verantwortung gezogen. Aber das kann man vergessen, weil der väterfeindliche Sexismus das Familienrecht vollständig durchdrungen hat und schon längst auch im BVerfG angelangt ist.

            Wegen dieses grassierenden Sexismus‘ hatte Fiete auch keine reelle Chance mit seinem Antrag durchzukommen, obwohl er genauso das Recht hätte Naturalunterhalt zu leisten, wie das der Mutter zugebilligt wird. Und solange er ein weitgehender Einzelkämpfer bleibt, ja sogar noch von sogenannten Männerrechtlern heruntergeputzt wird, wird sich das auch nicht ändern.

            Deshalb verstehe ich Leute wie Leutnant Dino sehr gut, die einfach die Reissleine ziehen und den Unterhalt minimieren. ‚Armut ist kein Verbrechen‘ und ‚Unterhalt prellen ist eine erlernbare Kunst‘, wie er zu sagen pflegt. Wer nicht leistungsfähig ist, braucht ganz legal auch keinen oder zumindest nur minimalen Unterhalt zu zahlen. Eigentlich sollte es Hunderttausende von Leutnant Dinos geben, dann würde dieses Väterausbeutungssystem sehr schnell kippen. Aber das ist leider bloss ein Wunschtraum…

          • „‚Naturalunterhalt kann aber nun einmal in einer solchen Situation vom Gericht nicht gewährt werden. Da steht ja deutlich im Gesetz.‘“

            „Das steht überhaupt nicht so im Gesetz, wird aber von der sexistischen Familiengerichtsbarkeit so interpretiert.“

            § 1612 Art der Unterhaltsgewährung
            (1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
            (2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.
            (3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.

          • @Carnofis:
            „Würden die Roben sich einfach nur ans Gesetz halten, hätten wir schlagartig 90% weniger Probleme.“
            Na, wenigstens an das GG, diesen lästigen Art. 6( 2 ), das sollte bei konsequenter Anwendung, dann auch zum Purzeln von jeder Menge Müll im BGB und FamFG führen. Und die Schrottkampagne „Kinderrechte in’s Grundgesetz“ hätte auch ein Ende ( weil sie schon längst drin sind ).

    • „Es geht weder in dem von Schwesig Zitierten, noch in dem ansonsten von Chrissy Zitierten auch nur im Geringsten um Unterhalt.“

      Der Unterhaltsvorschuß ist eben genau das: Ein Vorschuß auf den Unterhalt. Damit geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf den jeweiligen Träger über, der den Vorschuss leistet. Dieser macht dann den übergegangenen Unterhaltsanspruch geltend.

      • “ Damit geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf den jeweiligen Träger über, der den Vorschuss leistet.“
        Bullshit, absolut wirr.
        „Der Unterhaltsvorschuß ist eben genau das: Ein Vorschuß auf den Unterhalt.“
        Völlig irre!

        Selbst der letzte Satz ist faktisch Unsinn.

        Hättest vielleicht doch mal etwas zielgerichteter studieren soll, man verlangt ja keine Rechtskenntnisse, aber etwas Jura hättest Du von der Uni schon mitnehmen können.

        Kleiner Tipp: Unterhalt ( des Kindes ) ist exakt definiert und zwar NICHT in irgendeiner Tabelle.

        • „Bullshit, absolut wirr“

          https://www.buzer.de/gesetz/2978/a42174.htm

          (1) 1Hat der Berechtigte für die Zeit, für die ihm die Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz gezahlt wird, einen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, bei dem er nicht lebt, oder einen Anspruch auf eine sonstige Leistung, die bei rechtzeitiger Gewährung nach § 2 Abs. 3 als Einkommen anzurechnen wäre, so geht dieser Anspruch in Höhe der Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf das Land über. 2Satz 1 gilt nicht, soweit ein Erstattungsanspruch nach den §§ 102 bis 105 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch besteht.

          „Unterhalt ( des Kindes ) ist exakt definiert und zwar NICHT in irgendeiner Tabelle.“

          https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612a.html
          Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
          § 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung
          (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes
          1.
          für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
          2.
          für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und
          3.
          für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent
          des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums des minderjährigen Kindes.
          (2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.
          (3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.
          (4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt erstmals zum 1. Januar 2016 und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen.
          (5) (weggefallen)

          nach diesem Paragraphen wird die Düsseldorfer Tabelle erstellt.

          • Und? Wo ist da das konkrete Existenzminimum eines x-beliebigen Kindes exakt definiert?
            Wo sind die gesetzlichen Voraussetzungen ( von den rechtlichen mal zunächst zu schweigen ) nach denen diese ( bestenfalls ) Faustformeln wann wie greifen?
            Wie bereits gesagt, daß im BGB ( besonders bezüglich Begriffsdefinitionen ) eine Menge Quatsch steht und, daß ich mir da sicherlich mit den meisten Richtern einig bin, hatten wir schon.
            Auch über prämissenfreie Unterstellungen und Redundanzen haben wir uns vor Jahren schon genug Wortgefechte geliefert, die inhaltlich Deinerseits gewohnheitsmäßig in Müll versanken, das möchte ich nicht nochmal wiederholen.

          • „Und? Wo ist da das konkrete Existenzminimum eines x-beliebigen Kindes exakt definiert?“

            Steht da doch:
            „Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes.“ Dessen Bestimmung erfolgt hier:
            https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2016/11/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-4-existenzminimumbericht.html

            „daß ich mir da sicherlich mit den meisten Richtern einig bin, hatten wir schon.“

            das ist erst einmal eine Behauptung. Wenn die Richter mit dir einer Meinung wären könnten sie das Richterrecht ja ändern. Das irgendein Richter mal mit dir einig war ist da wenig ergiebig.

          • „Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes.“

            Ohne mich in Euren Disput mischen zu wollen, habe ich hier noch eine Anmerkung los zu werden.
            Dass ich die meisten Familienrichter für Betrüger mit hoher krimineller Energie halte, ist ja kein Geheimnis.
            Und dass ich da nicht so falsch liege, haben mir die verantwortlichen Richter der OLG Hamm, Köln und Düsseldorf Ende des vergangenen Jahres wieder mal bestätigt. Sie haben mit Wirkung zum 1.1. des Jahres die Unterhaltssätze angehoben, basierend auf einen Freibetrag, der erst zum 1.7. erhöht werden sollte.
            Danach scheinen sie ihren eigenen Betrag noch einmal überarbeitet zu haben, indem sie die Prozente (83, 100, 117) für die Altersgruppen veränderten.
            Wer’s nicht glaubt, braucht nur die offizielle DüTab mal in eine Excel-Datei zu kopieren, sich den aktuellen Freibetrag zu holen und die einzelnen Zahlbeträge nach den gerichtlichen Vorgaben zu errechnen. Er käme auf teilweise signifikant andere Zahlen.

            Außerdem beinhaltet der Passus „mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, …“ im §§ 1612a eine Menge berobte Willkür. Ein Kind kann de facto genauso lange beim Vater im Haushalt leben und wird de jure eben als nicht dort lebend gewertet.

            Offensichtlich wird weiterhin in den Gerichten geschummelt, dass sich die Balken biegen.

          • „Sie haben mit Wirkung zum 1.1. des Jahres die Unterhaltssätze angehoben, basierend auf einen Freibetrag, der erst zum 1.7. erhöht werden sollte“

            In der aktuellen Düsseldorfer Tabelle sind doch werte ab 1.1. und ab 1.7 abgedruckt?

            „Offensichtlich wird weiterhin in den Gerichten geschummelt, dass sich die Balken biegen.“

            Etwas übertrieben. Natürlich ist im Unterhalt der wesentliche Teil Richterrecht. Das kann man aber kaum den Richtern vorwerfen, die ja nun einmal irgendwas praktikables ausurteilen mussten. Wenn dann muss man es dem Gesetzgeber vorhalten. Der verweist aber in seinen Begründungen üblicherweise sogar auf das Richterrecht und billigt es damit

          • @Carnofis:
            Ich weiß zwar nicht was „berobte“ heißt ( scheint aber keine sonderlich vorbildliche Eigenschaft zu sein 😉 ), aber ansonsten stimme ich Dir bezüglich des Medians der deutschen Richterschaft vollumfänglich zu. Übrigens sind wir uns in dem Punkte wenigstens mit einer ganzen Menge von Ex-Richtern ( und die kennen ihre Pappenköppe! ) recht einig. Ein Willy Geiger, ein Frank Fasel, ( Jürgen Rudolph nur nichtöffentlich ) u.s.w. würden uns da sicherlich zustimmen.

            Die konkreten Zahlen, egal welcher Barunterhaltsmauschelei sind mir vollkommen unbekannt, alle knappe Jahr bekomme ich irgendwelche Bettelbriefe von irgendeinem JA, dessen Zuständigkeit ich noch nicht mal verifizieren kann. Die beachte ich aber prinzipiell gar nicht, solange mir niemand eine Begründung für das Unterhaltsverbot liefern kann. Und selbst Chrissy verfällt in dem Punkte ja immer in die drollige, aber vollkommen lächerlich illegale Scheinbegründung, daß die Elternschaft verboten wurde, weil der Riin meine Nase genau so wenig passte, wie ihm selbst, worauf ich nur noch mit Mitleidsbekundungen, ob dermaßen galloppierender Dummheit, antworte.

          • „Natürlich ist im Unterhalt der wesentliche Teil Richterrecht.“

            De facto hast Du recht, de jure muss ich Dir aber entschieden widersprechen. Zumindest die Werte in der DüTab sind gesetzlich eindeutig festgelegt und lassen keinen Ermessensspielraum.
            Dass die einzelne Robe eine NICHT betreuende (im Sinne des Richterrechts) Mutter von der Barunterhaltspflicht weitgehend freispricht und dafür einen Vater in gleicher Situation zum vollen Unterhalt verknackt, ist ne andere Geschichte.
            Aber die Unterhaltssätze in der DüTab sind – wie geschrieben – festgelegt.
            Grundlage der Berechnung ist 1/12 des doppelten Kinderfreibetrags (sächliches Existenzminimum), siehe § 1612a(1). Auch die prozentuale Höhe nach Altersstufen ist in den drei Folgesätzen unmissverständlich festgelegt.

            „Das kann man aber kaum den Richtern vorwerfen, die ja nun einmal irgendwas praktikables ausurteilen mussten.“

            Ich kann nicht sehen, wieso die Möglichkeit mit dem Jahreswechsel nicht mehr bestanden haben soll.
            Wenn der Gesetzgeber den Kinderfreibetrag erst zum 1.7.2019 erhöht, dann kann die Robe nicht eigenmächtig mit Wirkung zum 1.1.2019 die Unterhaltssätze am Gesetz vorbei auf einen für den Sommer erwarteten Freibetrag willkürlich erhöhen.
            Tut mir leid, aber ich kann da keinen Ermessensspielraum erkennen.

            „Wenn dann muss man es dem Gesetzgeber vorhalten. Der verweist aber in seinen Begründungen üblicherweise sogar auf das Richterrecht und billigt es damit“

            Richterrecht in diesem Sinne meint, dass ein Richter nach Einzelfall entscheiden darf, ob er den Unterhalt nach DüTab festlegt, oder nicht. Da fahren besonders unterhaltspflichtige Mütter gut mit. Sie dürfen weit, weit eher mit einem milden Richter rechnen, als unterhaltspflichtige Väter, die ja nur ihre Kinder (und die Ex-Frau) verhungern lassen wollen.

            Aber die Roben des Rheinlandes dürfen eben seit einigen Jahren nicht mehr wie Sonnenkönige die Unterhaltssätze der DüTab nach Weinlaune festlegen.

          • Gegen einen Ermessensspielraum in irgendwelchen Berechnungsgrundlagen im Spruchrecht ( sog. „Richterrrecht“ ) ist m.E. grundsätzlich garnix einzuwenden, da bin ich sozusagen auf Chrissy’s Seite und das lässt sich auch wohl begründen.
            Die Kriminalität vieler Richter ist allerdings ein ganz anderes Kaliber. Bspw. durch politischen Sexismus, wie Carnofis richtig anführt, werden weibliche „Barunterhaltsschuldner“ praktisch gar nicht verfolgt, während Väter, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, in blinder Rachsucht zur ( absolut unzulässigem! ) Barunterhalt verknackt werden und nach irgendwelchen fiktiven Hetzberechnungen im Knast landen. Und das ist überhaupt nicht übertrieben, sondern nachgewiesene, politisch gesteuerte, tägliche Praxis der Fledermäuse als Schwarm.

          • Nice try, Chrissy, really. Nun gut laut Deiner Darstellung gibt einen gesetrzlich festgelegten Betrag der – wie auch immer – zum Existenzminimum eines Kindes hindefiniert wird. Gar kein Problem, kann ich locker mit leben.

            Aber einen Ex-Präsidenten des BVerfG ( ich hoffe ich irre mich da nicht ) zu irgendeinem (Deppen ) der sich mal mit mir unterhalten hätte, zu erklären, ist schlicht lächerlich!
            Übrigens gibt es da einiges an Literatur im Netz zu.

            Du spielst also schon wieder mit der eigenen Diskussionsfähigkeit.
            Ich hatte da mal eine ziemlich lange Zitatesammlung zu, aber selbst wenn ich die noch hätte, wäre ich zu faul wegen so schwacher Scheinanwürfe danach zu suchen.
            Geiger war – wenn ich mich recht erinnere – derjenige, der i.R. die lockere These aufgestellt hat, daß ein Auswürfeln der Beschlüsse und Urteile höchstwahrscheinlich zu im Schnitt objektiv gerechterer Rechtsfindung führen würde.
            Und nein, ich versichere, ich habe den Mann nie persönlich kennengelernt.

          • „Geiger war – wenn ich mich recht erinnere – derjenige, der i.R. die lockere These aufgestellt hat, daß ein Auswürfeln der Beschlüsse und Urteile höchstwahrscheinlich zu im Schnitt objektiv gerechterer Rechtsfindung führen würde.“

            Er hat es in einem Artikel gesagt in dem es darum ging, dass der Ausgang vieler Prozesse schwer vorauszusagen ist.

          • @Carnofis – „die Werte in der DüTab sind gesetzlich eindeutig festgelegt und lassen keinen Ermessensspielraum.“

            Wie kommst du darauf? Die Düsseldorfer Tabelle hat keineswegs Gesetzeskraft, es handelt sich hierbei lediglich um eine Leitlinie des OLG Düsseldorf (daher der Name) in Absprache mit den anderen OLGs, die eine bundeseinheitliche Rechtsprechung erleichtern soll. Theoretisch steht es jedem Richter frei, hiervon abzuweichen.

          • wir sind uns einig, dass der mindestunterhalt gesetzlich festgelegt ist und das in dem gleichen Paragraphen auch festgehalten ist, dass der Unterhalt in entsprechenden prozentsätzen des mindestunterhaltea festgelegt wird?
            Da sind natürlich noch nicht die Stufen nach den Einkünften festgelegt, nach denen sich diese Erhöhung dann jeweils richten. Allerdings ist dies seit Ewigkeiten obergerichtliche Rechtsprechung und in der Reform des unterhaltsrecht es hat der Gesetzgeber selbst auf die Düsseldorfer Tabelle und die diesbezügliche Einteilung Bezug genommen. Er hat also diese Rechtsprechung insofern ausdrücklich gebilligt. Damit wäre ein Richter, der davon abweicht, jedenfalls sehr mutig und hätte dem jenigen, der dabei gewinnt keinen Gefallen getan. er hätte zumindestens gegen das Geld in der Richter Recht verstoßen

          • ansonsten sind die zahlenwerte der Düsseldorfer Tabelle aber auch nicht das Ergebnis schlicht des oberlandesgerichts Düsseldorf.

            Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

          • @Christian – richten sich die Antworten an mich? Dann ist mir nicht recht klar, worauf du hinauswillst. Mir ging es nur darum, dass die Aussage von Carnofis in dieser Form schlicht falsch ist, nicht mehr und nicht weniger.

            Natürlich ist die Düsseldorfer Tabelle derzeit die feste Grundlage einer praktisch einhelligen Rechtsprechung, und jeder Richter/Rechtsanwalt/Betroffene tut gut daran, sie zu berücksichtigen, das bestreite ich selbstverständlich in keiner Weise. Aber es ist eben „nur“ Richterrecht, das sich theoretisch jederzeit ändern kann. Ein Grundsatzurteil des BGH könnte diese Tabelle nach Belieben zerschießen.

          • „Die Düsseldorfer Tabelle hat keineswegs Gesetzeskraft, es handelt sich hierbei lediglich um eine Leitlinie des OLG Düsseldorf (daher der Name) in Absprache mit den anderen OLGs, die eine bundeseinheitliche Rechtsprechung erleichtern soll. Theoretisch steht es jedem Richter frei, hiervon abzuweichen.“

            Das ist alles schon erwähnt worden.
            Ich kritisier, dass die Rheinländer Roben suggerieren, sie würden sich auf gesetzlicher Grundlage, der „Leitlinie“ bewegen.
            Ich zitiere aus der Veröffentlichung des OLG Düsseldorf: „Die durch Multiplikation des gerundeten Mindestbedarfs mit dem Prozentsatz errechneten Beträge sind entsprechend § 1612a Absatz 2 Satz 2 BGB aufgerundet.“

            Klicke, um auf Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf zuzugreifen

            Grundlage und Abstufung der Unterhaltsbeträge sind also sehr wohl gesetzlich festgelegt.
            Dass sich kein Richter an sie halten muss, ist eine andere Geschichte.
            Wenn aber die Düsseldorfer Roben behaupten, dass sie sich an § 1612a orientieren, dann lügen sie – zumindest dieses Jahr.

          • „Ich zitiere aus der Veröffentlichung des OLG Düsseldorf: „Die durch Multiplikation des gerundeten Mindestbedarfs mit dem Prozentsatz errechneten Beträge sind entsprechend § 1612a Absatz 2 Satz 2 BGB aufgerundet.“…
            Grundlage und Abstufung der Unterhaltsbeträge sind also sehr wohl gesetzlich festgelegt.“

            Ich glaube, du liest da erheblich zuviel in diese Aussage des OLG hinein. § 1612a Abs. 2 S. 2 BGB besagt, dass der Unterhaltsbetrag auf volle Euro aufzurunden ist, und nur darauf bezieht sich das OLG.
            Festgelegt ist lediglich der Mindestunterhalt (und selbst der nicht wirklich gesetzlich, sondern durch Rechtsverordnung des Justizministeriums, aber das wäre jetzt Haarspalterei).

          • Chrissy betreibt mal wieder Derailing und behauptet, daß das Existenzminimum eines Kindes gesetzlich festgelegt ist. Fast ( aber nur fast ) hätte ich den Bullshitbingofaktor glatt übersehen. Denn zum „Nachweis“ schüttet er uns mit Barunterhaltsberechnungen zu. Billiger Trick, denn das eine hat mit dem anderen schlicht gar keinen Zusammenhang.
            Es gibt kein gesetzliches Existenzminimum für Kinder!
            Was es gibt, sind Förder- und Unterstützungssätze ( Hartz IV, Sozialhilfe etc ) und das war es auch schon.

            Denn wie gesagt: Ein unterhaltsbezogenes gesetzliche Existenzminimum müßte letztendlich ( kaum überspitzt gesagt ) festlegen, wie viele Taschentücher ein Kind verbraucht und wie oft es im Jahr krank werden darf. Analog zur Aufschlüsselung der Hartz IV-Sätze nur eben unendlich komplexer, da es mit Variablen arbeiten müßte, die noch nie wer quantitativ festlegend zu erfassen versucht hat, was nebenbei bemerkt m.E. auch verfassungswidrig ( und gegen die höheren Rechte sowieso ) wäre.

            Ergo: Solange nicht signifikant gegen die besten Interessen des Kindes verstoßen wird, gibt es keine sonstige gesetzliche Kenngröße für Kinderexistenzen, das Recht und die Praxis bleiben vollständig aufseiten der Kinder und ihrer Eltern.

            Sämtliche Hilfsmittel und Mauscheleien, die Institutionen aller Arten dazu ( mal mehr, mal weniger ) anführen, sind ohne Grundlage.

          • „Es gibt kein gesetzliches Existenzminimum für Kinder!“

            Es gibt einen Mindestunterhalt. Und der ist gesetzlich festgelegt nach dem Steuerfreibetrag. Der wiederum aus der Rechtsprechung des BVerfG entstanden ist, dass das jeweilige Existenzminimum steuerfrei zu stellen ist.

            Also betreibst du erkennbar wortklauberei. Bringt einen doch nicht weiter.

            „Ein unterhaltsbezogenes gesetzliche Existenzminimum müßte letztendlich ( kaum überspitzt gesagt ) festlegen, wie viele Taschentücher ein Kind verbraucht und wie oft es im Jahr krank werden darf“

            Dazu gibt es doch den Existenzminimumsbericht

            Klicke, um auf 1803893.pdf zuzugreifen

          • „Solange nicht signifikant gegen die besten Interessen des Kindes verstoßen wird, gibt es keine sonstige gesetzliche Kenngröße für Kinderexistenzen, das Recht und die Praxis bleiben vollständig aufseiten der Kinder und ihrer Eltern“

            Interessehalber:
            Hast du so auch vor dem Gericht argumentiert?

            Ich verstehe dein Argument immer noch nicht: Selbst wenn die Richter das nicht genau festlegen, sondern auf Berichte von Kommissionen und deren Schätzungen zurückgreifen ist das doch nicht zu beanstanden. Der Gesetzgeber kann die Bestimmung des angemessenen Unterhalts durchaus auf die Richterschaft übertragen, er arbeitet ja sonst auch mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die dann durch die Praxis mit Leben zu füllen sind, indem auf andere Erkenntnisse aufgebaut wird.

            Hier gibt es ja von Kommissionen bestimmte Werte, die sie verwenden können und der Gesetzgeber hat ihnen sogar den Mindestunterhalt vorgegeben, ebenso die Richtlinie, dass der Unterhalt in Prozentsätzen dieses Mindestunterhalts zu titulieren ist.

            Was soll daran problematisch sein?

          • „Chrissy … behauptet, daß das Existenzminimum eines Kindes gesetzlich festgelegt ist. … zum „Nachweis“ schüttet er uns mit Barunterhaltsberechnungen zu. Billiger Trick, denn das eine hat mit dem anderen schlicht gar keinen Zusammenhang.“

            Naja, das ist für mich jetzt eher Wortklauberei. Was Christian ersichtlich meint, ist der Mindest(bar)unterhalt, und der ist tatsächlich durch § 1612a BGB iVm. § 1 MinUHV festgelegt. Unterhaltsrechtlich ist das eben die Grundlage.
            Dass dieser Mindestunterhalt nicht notwendigerweise mit dem tatsächlichen Existenzminimum identisch ist, stimmt natürlich, ist aber rein rechtlich (und nur darum geht es hier ja) nicht relevant.

          • (seufz)

            „Ich glaube, du liest da erheblich zuviel in diese Aussage des OLG hinein. § 1612a Abs. 2 S. 2 BGB besagt, dass der Unterhaltsbetrag auf volle Euro aufzurunden ist, und nur darauf bezieht sich das OLG.“

            Häng Dich nicht an Satz (2) auf, schaue lieber auf Satz (1), in dem sowohl die Grundlage für die Berechnung, als auch die Staffelung unmissverständlich festgelegt ist.
            Willst Du mir allen Ernstes erzählen, dass das BGB eine unverbindliche Handlungsanweisung für Richter ist, die letztlich aber völlig frei in ihrer Entscheidung sind?
            Seit der letzten Unterhaltsrechtsreform, als erstmals die Unterhaltssätze auf eine gesetzliche Grundlage gebracht wurden (1/12 des doppelten Kinderfreibetrags) haben sich die Rheinländer an die im §§ 1612a (1) festgelegten Normen gehalten und die Unterhaltssätze danach berechnet.
            Seit 2019 nicht mehr.
            Ist das BGB für Familienrichter nicht verbindlich? (War ne rhetorische Frage, die ich für mich längst beantwortet habe)

            Wie schon mehrfach geschrieben, ist mir durchaus bewusst, dass die FamRichter in jedem Einzelfall von der DüTab abweichen können, aber – mMn – dürfen sie keine DüTab erstellen, die nicht die Vorgaben aus § 1612a (1) erfüllt.

            „Festgelegt ist lediglich der Mindestunterhalt (und selbst der nicht wirklich gesetzlich, sondern durch Rechtsverordnung des Justizministeriums, aber das wäre jetzt Haarspalterei).“

            Woher die Zahlen für den Mindestunterhalt kommen, ist erstmal wurscht. Die Definition allein zählt.
            Und es gibt in D nur einen rechtsgültigen Kinderfreibetrag, da kann es also keinen Zweifel geben. Und den darf auch nur der Gesetzgeber in der Höhe definieren. Sonst könnte jeder seinen eigenen Kinderfreibetrag festlegen und darauf Kindergeld beantragen.
            Neben dem Mindestunterhalt ist in § 1612a (1) BGB auch die prozentuale Staffelung nach Alter des Kindes FESTGELEGT.
            Ich kann da immer noch keinen Ermessensspielraum erkennen.

          • @carnofis

            Vielleicht stehe ich da auf dem Schlauch, vielleicht habe ich auch was überlesen, aber:
            Inwiefern halten sie sich nicht mehr an die Norm?

            „Und es gibt in D nur einen rechtsgültigen Kinderfreibetrag, da kann es also keinen Zweifel geben. Und den darf auch nur der Gesetzgeber in der Höhe definieren. Sonst könnte jeder seinen eigenen Kinderfreibetrag festlegen und darauf Kindergeld beantragen.“

            Aber er kann doch durch Rechtsverordnung angepasst werden, was gemacht worden ist:
            https://www.gesetze-im-internet.de/minuhv/BJNR218800015.html

            Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt monatlich
            1.
            in der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 348 Euro ab dem 1. Januar 2018 und 354 Euro ab dem 1. Januar 2019,
            2.
            in der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 399 Euro ab dem 1. Januar 2018 und 406 Euro ab dem 1. Januar 2019,
            3.
            in der dritten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 467 Euro ab dem 1. Januar 2018 und 476 Euro ab dem 1. Januar 2019.

          • @Hugor:

            Die Eingangsfrage dieses Unterfadens lautete:
            „Und? Wo ist da das konkrete Existenzminimum eines x-beliebigen Kindes exakt definiert?“

            Noch Fragen?

          • Okay, @Chrissymausi, es reicht!:
            Da Du schon wieder, ( das locker 4. Mal nur in diesem Thread ) die Beherrschung verlierst, und aggressive Lügen verbreitest, gehe ich davon aus, daß Du wohl wegen eben diesem extrem dissozial defizitären Verhalten von der Uni geflogen bist und es freut mich, daß da wer vernünftig reagiert hat.
            Sicherlich hast Du die Profs genau so angepöbelt, wie mich hier und küchenpsychiatrische Telediagnosen voller unflätiger Beleidigungsversuche übelster Art über sie verbreitet.
            Ich hoffe nur, daß Du Dich Deiner Familie ggü. wenigstens etwas zivilisierter benimmst und immer brav Deine Pillen schluckst, sonst endet das absehbar sehr schlimm.
            EOD, Du Psychopath!

          • „1.
            in der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 348 Euro ab dem 1. Januar 2018 und 354 Euro ab dem 1. Januar 2019,
            2.
            in der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 399 Euro ab dem 1. Januar 2018 und 406 Euro ab dem 1. Januar 2019, …“

            Du brauchst mir nicht die Unterhaltsbeträge der DüTab aufzulisten, die habe ich seit 1997.

            Der relevante Kinderfreibetrag nach § 6 EStG lag 2018 bei 2.394 €. 87% von einem Zwölftel des doppelten Kinderfreibetrags sind 348 €, der Betrag geht also konform mit dem Gesetz.
            Der Kinderfreibetrag lag am 1.1.2019 immer noch bei 2.394 €. Demzufolge hätte also der Unterhaltsbetrag in der ersten Altersstufe weiterhin 348 € sein müssen. Eine Änderung des Freibetrags war erst für den 1.7.2019 geplant. Aber – wie Du völlig korrekt schreibst – fingerten die Gauner den Vätern 354 € aus der Tasche. Die Unterhaltsbeträge wurden von den Roben von 87 auf 88,75% des benannten Zwölftels angehoben.
            Gleiches gilt natürlich für alle anderen Altersstufen.

            Dass ihnen ihre illegale Aktion wohl selbst suspekt war, interpretier ich aus der Tatsache, dass der Kinderfreibetrag mit Wirkung zum 1.7. auf 2.490 € angehoben wurde, die Unterhaltsbeträge aber konstant auf dem Level vom 1.1.19 blieben. Das hat zur Folge, dass in der ersten Altersstufe der Prozentsatz auf 85,3% sank, bei der zweiten auf 97,82% und bei der dritten auf 114,73%.

            Rechtssicherheit ist was ganz anderes.

          • „Du hast die Verordnung wahrgenommen? Und den Absatz in dem Paragraphen, der eine Anpassung durch Verordnung erlaubt?“

            Äh … nein.

            Ich hab nochmal im BGB nachgelesen, dort steht nichts von einem Vorbehalt einer Verordnung. Jedenfalls nicht im Umfeld des §§ 1612 BGB.
            Wo müsste ich nachsehen?
            Und wenn ein Gesetz durch eine Verordnung aufgehoben werden darf, wozu brauchen wir dann noch das Gesetz?
            Müssen wir dann demnächst befürchten, dass auch das Verbot der Todesstrafe per Verordnung aufgehoben wird?

          • https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612a.html

            Absatz 4

            (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes
            1.
            für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
            2.
            für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und
            3.
            für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent
            des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums des minderjährigen Kindes.
            (2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.
            (3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.
            (4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt erstmals zum 1. Januar 2016 und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen.

            es wird auch nicht aufgehoben. Es wird in dem Gesetz eine Möglichkeit geschaffen bestimmte Werte auf einfachem Weg zu ändern ohne dass jedes Mal ein komplettes gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden muss. Der Gesetzgeber hat also eine gewissen Teil seiner regelungskompetenz zulässigerweise auf ein Ministerium übertragen weil das praktischer ist. Das ist eine gängige Praxis bei Werten, die einem beständigen Wandel unterliegen

          • „(4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt erstmals zum 1. Januar 2016 und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen.“

            Der Satz ist mir natürlich bekannt.

            Nochmal für Dich zum Mitchreiben:
            Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
            hat
            den
            Mindestunterhalt
            zum 1.1.2019
            NICHT
            verändert!
            Damit sind weiterhin die Werte von 2016 gültig gewesen.

            Das mag ein Verstoß des Justizministeriums gegen das Gesetz sein, berechtigt aber die Judikative nicht, ebenfalls am Gesetz vorbei eigene Regeln zu installieren.

          • „Bitte den Text dort ganz lesen“

            Ok, hast recht. Der Betrug geht danach t atsächlich nicht auf die Rheinländer Roben zurück.

            Bleibt die Tatsache, dass die Unterhaltssätze nicht mit den Freibeträgen korrelieren. Das liegt dann aber wohl am Justizministerium.
            Wer war da nochmal Scheff?

          • „Wenn sie in der Verordnung immer den Freibetrag ausweisen müssten wäre es ja witzlos“

            Nach Humor ist mir bei der Thematik nicht.
            Was mich wundert, ist, dass ich von seit 2016 unveränderten Freibeträgen ausgegangen bin.
            Da ich mich eigentlich nie auf Sekundärquellen verlasse, muss ich die irgendwo von amtlicher Seite extrahiert haben. Leider bin ich etwas schlampig geworden, seitdem ich selbst und die Väter in meiner Gruppe nicht mehr unterhaltspflichtig sind und hab die offiziellen Verlautbarungen nicht mehr zuverlässig downgeloaded.
            Und genau die relevanten fehlen natürlich 😦

            Aber eine ad hoc-Recherche führt auch oft zu stabilen Freibeträgen zwischen 2018 und 2020, wenn man z.B. „kinderfreibetrag 2017“ in die Google-Suchleiste eingibt.

            Anyway, ich muss wieder gründlicher werden!

        • Okay, bevor Chrissy wieder sauer wird, oder gar in’s Irrationale abgleitet, worunter das Wohlbefinden von Frau und Kind letztendlich leiden könnten, löse ich seine Fragen mal ( wieder und nicht das erste Mal ) auf.
          Um einen Esel zu unterhalten, braucht man bspw. einen Stall, möglw. eine Wiese, jedenfalls mindestens einen Unterstand, adäquates Futter, am Besten auch noch einen Striegel und sowas, eine Möglichkeit u.U. einen Tierarzt zu rufen UND man muß sich unmittelbar mit dem Tier beschäftigen, damit auch das Bißchen Geist desselben nicht verwahrlost.

          Bei einem Bagger kann man Teile davon logischerweise outsourcen, indem man einen Baggerführer anstellt und das Gerät regelmäßig von technisch geeigneten Leuten durchdiagnostizieren und ggf. warten und überholen lässt.

          Bei einem Kind komt noch ein wenig hinzu, nämlich die möglichst umfassende Erfülllung von dessen unverbrüchlichen ( Individual- und Gruppen- )Rechten, welche Vorrang vor den Rechten adulter Personen ( auch Richtern! Trotz sog. „Richterprivileg“, welches übrigens bestenfall semilegal ist ) haben.

          Zusammen gefasst werden die Verantwortungsbereiche in einem Wort zur sog. „Sorge“.
          Nun erfüllt sich eine Verantwortung nunmal nicht von selbst. Der Esel stirbt, wenn ich die Verantwortung nur nominell annehme, der Bagger auch, ebenso das Kind.
          Man muß also etwas tun, um diese Sorge in der Praxis umzusetzen.
          Und genau diese praktischen Tätigkeiten nennt man zusammengefasst „Unterhalt des Kindes“.
          Das denke ich mir nicht aus, das kann man in älteren Rechts- u. Juralehrwerken immer noch genau so nachlesen ( ohne Bagger und Esel 🙂 ).

          Derselbe wird rechtlich aufgeschlüsselt in Beherbergung, Bekleidung, Anleitung, Förderung und Begrenzung des Kindes. Da deutsche Juristen im Schnitt nunmal nicht die hellsten Kerzen auf der Torte sind, hat man das leicht verkürzt gestrafft, damit die wenigstens die Kathegorisierung einigermaßen erfassen können, nämlich zu Personensorge und Vermögenssorge, wobei sich schon ( quasi automatisch ) folgendes Problem ergab: Warum und welches Vermögen? Die Antwort war zwar naheliegend und jeder normale Bürger wäre flott von selbst drauf gekommen, aber … ( Juristen, s.o. ):

          Egal welches Vermögen und es muß lediglich geeignet sein, das Kind irgendwie ( ! ) großzuziehen! Das schließt also auch Nothilfen ( Hartz IV o.ä. ) konsquenterweise mit ein.
          Daraus ergibt sich die Folgefrage: Wie zieht man ein Kind groß?
          Also wie beherbergt man es, bekleidet es etc.pp.?
          Antwort: Eigentlich ziemlich Scheißegal, solange keine den besten Interessen des Kindes schadende Folgen daraus entstehen, wobei die Auslegung desbezüglich wohlbegründet recht großzügig ist.

          Wesentlich ist: Wenn es regnet muß das Kind unter Dach, wenn es kalt ist, braucht es dickere Klammotten, hat es Hunger muß es Essen bekommen, u.s.w. u.s.w. und das so adäquat wie eben möglich, hauptsache die Mindestanforderungen sind erfüllt.

          Exakt DAS IST Kindesunterhalt und sonst gar nix!

          Daraus folgt zwangsläufig: Einen Unterhaltsvorschuss kann es logischerweise überhaupt nicht geben! ( Ich kann dem Kind heute locker zehnmal die Nase putzen, wenn es morgen erst krank wird, nützt das exakt garnix! )
          Und eine fixe Summe, in die der Unterhalt rechnerisch festgelegt werden kann, ebenfalls nicht, noch weniger in einer Tabelle für denkfaule Juristikdeppen ( DDT ), die eh nur ein provisorisches Hilfsmittel zu ganz anderen Zecken ist.

          Sodele, das war der einfache Teil und – wie ich meine- auch relativ einfach zu verstehen.

          Wenn jetzt irgendwer wissen möchte, worum es im heutigen Blogspot geht, wird es schon etwas haariger, da muß ich erstmal frühstücken, bevor ich das aufdrösel ( und vorher mahle ich mir noch eine richtig angenehme Kaffee Mischung! ).

          • „Exakt DAS IST Kindesunterhalt und sonst gar nix! Daraus folgt zwangsläufig: Einen Unterhaltsvorschuss kann es logischerweise überhaupt nicht geben!“

            Dann sollte dir bewußt sein, dass das Gesetz das anders definiert:
            § 1612 Art der Unterhaltsgewährung
            (1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren.

            „Und eine fixe Summe, in die der Unterhalt rechnerisch festgelegt werden kann, ebenfalls nicht, noch weniger in einer Tabelle für denkfaule Juristikdeppen ( DDT ), die eh nur ein provisorisches Hilfsmittel zu ganz anderen Zecken ist.“

            Doch, siehe die in einem vorherigen Kommentar zitierte Norm. Die legt den Unterhalt der Höhe nach genau fest über den Kinderfreibetrag. Die Tabelle übersetzt die Vorschrift nur in Zahlen, bildet insofern das Gesetz ab.

          • Und für so einen Blödsinn hat es jetzt tatsächlich gefühlte 23 Kommentare von dir und Antworten von Christian gebraucht?

            Fakt ist, um einen Esel zu unterhalten brauchst du selber überhaupt nichts, wenn du das nötige Geld auf bringst um meinen Stall zu bezahlen.
            Insofern gibt es durchaus einen Unterhaltsvorschuss. Der wird nämlich gezahlt um meinen Stall zu bezahlen für deinen Esel.

          • „Dann sollte dir bewußt sein, dass das Gesetz das anders definiert:
            § 1612 Art der Unterhaltsgewährung
            (1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren.“

            Selbstverständlich ist es das! Ich finde das BGB zwar im Großen und ganzen gar nicht sooo schlecht, ärgere mich aber nahezu täglich darüber, daß es eben auch eine ganze Menge – teils äußerst groben – Unfug enthält. Und ich denke, da bin ich mir mit den meisten Richtern sogar ziemlich einig ( s.a die Verschlimmbesserungsversuche des §1626, oder der komplett verfassungsfeindliche §1631 etc. ).

            „Doch, siehe die in einem vorherigen Kommentar zitierte Norm. Die legt den Unterhalt der Höhe nach genau fest über den Kinderfreibetrag. Die Tabelle übersetzt die Vorschrift nur in Zahlen, bildet insofern das Gesetz ab.“

            Da gibt es zwar eine Menge Pseudoregeln, aber welches Gesetz die „abbilden“ sollen, konnte mir bis jetzt noch keiner zeigen. Letztendlich gibt es da zumindest einen ziemlich großen Ermessensspielraum, der aber erst zum Tragen kommen kann, wenn dem jeweiligen Elternteil der Unterhalt verboten wurde ( s.o.: Was ist Unterhalt? ). Zum Kinderfreibetrag gibt es, soweit mir bekannt, im Kindschaftsrecht ( SO + UG ) keinen direkten Zusammenhang.

          • „eine ganze Menge – teils äußerst groben – Unfug enthält“

            der „unfug“, dass unter Unterhalt eine Geldzahlung zu verstehen ist, dürfte dem allgemeinen Sprachgebrauch und Verständnis entsprechen.

            „Da gibt es zwar eine Menge Pseudoregeln, aber welches Gesetz die „abbilden“ sollen, konnte mir bis jetzt noch keiner zeigen. Letztendlich gibt es da zumindest einen ziemlich großen Ermessensspielraum, der aber erst zum Tragen kommen kann, wenn dem jeweiligen Elternteil der Unterhalt verboten wurde“

            Ich nehme an solchen Mist hast du auch bei Gericht vorgetragen? Und deine arme Rechtsanwältin ebenso über die „Fehler“ belehrt? Du hast also letztendlich darauf bestanden, dass deine Ansicht über Dinge über den Gesetz steht, welches Unterhalt eindeutig als Geldrente regelt, was zweifellos zulässig ist und dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht?

          • Dein Unmut ist eine reine Kompensationsstrategie, @Mario. Sorry, aber wenn Du schon nicht in der Lage bist zu verstehen, was ich schreibe, dann lies zunächst bitte etwas aufmerksamer und frage im Zweifel einfach mal konkret nach. Auch zum Unterhalt des Eels reicht es nicht im geringsten wenn Du irgendwem einen irgendwie gearteten Unterstand abkaufst, mietest o.ä., da hättest Du ganz schnell die Behörden am Arsch ( zu Recht! ).
            Übrigens hatte ich eindeutig benannt, daß beim Kind noch ein paar Punkte hinzukommen ( Rechte und Privilegien bspw. ).
            Ergo: ERST Lesen! Dann meckern!

          • Ach Mönsch, Chrissy, das ist ja wieder extrem peinlich! Immer wenn Du nicht weiterweist, keine Argumente mehr hast, kommst Du mit Bullshit ad hominem, kannst Du es wirklich nicht besser?
            Deine wirren Unterstellungen mögen ja für unbedarfte Mitleser eine gravierende Beleidigung darstellen, mir gehen sie jetzt seit diversen Jahren vollkommen am Arsch vorbei.
            Sowas:
            „Ich nehme an solchen Mist hast du auch bei Gericht vorgetragen? Und deine arme Rechtsanwältin ebenso über die „Fehler“ belehrt?“ u.s.w ( ich habe die Lektüre dort abgebrochen, weil Zeitverschwendung )
            …, besonders nachdem Du ebenfalls seit diversen Jahren weißt, daß es explizit gelogen ist, sollte Deiner nicht würdig sein. Und das, obwohl ich, da sonst keiner nachfragte, sogar präventiv aufgelöst habe ( und übrigens auch unmißverständlich erklärt, daß ich lediglich das haltlose Gemecker der Riin höflich und sachlich beantwortet habe ), um Dir und Deiner Familie Unmutsverhalten Deinerseits zu ersparen.
            Das tut mir leid.
            Möchtest Du lieber bis morgen Pause machen, oder die Diskussion besser an dieser Stelle beenden und wieder zu Dir kommen?
            Ich denke nicht, daß ich mich auf Dein extrem untergriffiges Pöbelniveau noch einmal einlassen muß ( das wäre gefühlt ungefähr das 6. – 10. Mal ), oder was meinst Du?

    • Keiner faktischen, sondern dem schwachsinnigen Konstrukt, daß ich ( rein implizit, ohne echte Tatsachenunterstellungen ) eine Art Amokläufer wäre, der blutige Schneisen kreuz und quer durch Deutschland schlägt, besonders Frauen und Kinder exakt kontrolliert ( zwanghaft ), sie mit psychischer und physischer Gewalt aller Arten nahezu permanent überzieht, und was man in Unterlassungslügen in der Richtung noch so alles hineininterpretieren kann.
      Einzige „faktische“ Tatsachenunterstellung der Exe war, laut einer Kleinstheimbetreiberin und Heilpraktikern, die zur „Sachverständigen“ ernannt wurde ( genaue Formulierung müßte ich nachschlagen, man achte auf den Konjunktiv ): „Kontrollzwang. Sie sei zusammengezuckt, wenn er mit den Augen gerollt habe“.
      Der Rest haben sich die Damen, Richterin, Exe, RAin der Exe, JA-MA und Verfahrenspflegerin dann halt rein implizit zusammenphantasiert.

          • Dann könntest du ohne Weiteres in die nächste Instanz gehen. Haste das schon? Es ärgert mich alles, was Dir widerfahren ist.

          • Nee, das Ding ist wasserdicht. In zweiten Verfahren hat der Richter ein indirektes Antragsverbot eingebaut, welches voraussetzt, daß ich mittels privat finanziertem Gutachten beweise, daß ich erstens krankhaft schuldig bin, resp. war, mich in „Behandlung“ begeben hätte und die „Gefahr“ ( welche auch immer, ich habe noch nie realitär jemanden gefährdet ) dadurch abgestellt wäre. Das ist für Prekärexistenzen – mit satt Schulden – schon finanziell völlig unmöglich und befragte Psychiater sagten unabhängig voneinander, daß sie ihren Job aufgeben müßten, wenn sie bei solchen Gefälligkeitsgutachten ertappt werden. Rein medizinisch betrachtet, ist so etwas unmöglich. Und irgendein FamG-Mietgriffel würde es logischerweise erstrecht nicht machen, da für die Gegenseite ( also nicht für den Richter ).

            Ist aber mittlerweile eh egal, weil niemand – selbst wenn man derartig absurdes Zoix angeleiert kriegen würde und zufällig auf Richter UND OLG-Senat trifft, die keine durchgeknallten Spinner sind – ein 16-jähriges Kind mit locker 12 Jahren Stockholmsyndrom zu einer Konfrontativtherapie zwingen würde. Und andere Therapieansätze gibt es für solche Fälle nicht. Nach einem praktisch vollständigem erzwungenem Persönlichkeitswechsel, wäre sowieso nur noch ein wenig Symptomabmilderung möglich, wenn überhaupt.
            Da bleibt nur noch das legendäre Konzept: Abwarten, bei der Konstellation bietet es eine durchschnittliche Chance von vielleicht ca. 3%, daß das Kind durch irgendwelche ungewöhnlichen Zufälle „spontan neugierig“ wird.
            Deutlich höher ist dabei die Chance, daß das Kind auf anraten der Mutter einen Proformaprozess gegen einen führt, um Barunterhaltsanspruch für Ausbildung/Studium beurkundet zu kriegen. Dann sieht man sich als Gegner vor Gericht nochmal. Wobei eh fraglich ist, ob ich bis dahin überhaupt noch lebe.

          • Nicht geschäftsfähig wäre ja 63er oder mit Vormund. Das kann nicht sein. Er ist geschäftsfähig, aber mundtot gemacht worden.

          • Vormundschaft gibt es nicht mehr, jetzt gibt es nur noch Betreuer. Und die können auch für einzelne Bereiche eingesetzt werden.

            Mich hätte das „wie“ interessiert, weil der Richter an sich natürlich Anträge, die bei ihm eingehen, bearbeiten muss.

            Wobei fiete nach dem was er hier schreibt ja viele Anträge zu stellen scheint, die man in der Tat ignorieren kann. Seine ganzen Verfahrensanträge beispielsweise. Und wenn er in einer Umgangssache einen Unterhaltsanspruch geltend macht, dann kann man ihn zumindest darauf verweisen, dass er den eben schriftlich als neuen Antrag einreichen soll

            In der Verfahrenskostenhilfe kann man sie auch noch relativ elegant ablehnen, wenn man es dann so auslegt, dass der Antrag nur für den Fall der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gestellt worden ist und das nicht ausdrücklich anders dargelegt wird. Sonst muss man ja erst einmal eine Kostenrechnung schicken und er muss die Gerichtskosten einzahlen.

            Vielleicht wollten sie ihn auch eher schützen. Sinnlose Anträge, die dann immer immer als neue Verfahren mit Kostenfolge abgelehnt werden müssen sind ja enorm teuer. Aber das kann der Richter eigentlich nicht einfach so entscheiden, wenn die Anträge richtig, insbesondere in gesonderten SChriftsätzen, gestellt werden

          • Das ist so bitter. 3% nur???
            Mein Vater war schon lange tot, als ich „wach“ wurde, da war ich aber bereits Mitte 20.
            Sowas heilt nicht. Nie.

          • Das hatte ich hier zwar vor Jahren schon zitiert, aber ich suche es nochmal raus.

            Et voila:
            „Bei allem Verständnis für die Verzweifelung des Vaters über den Abbruch der Kontakte zwischen dem Kind und ihm wird es doch zuallererst seine Aufgabe sein, die auf seiner Seite liegenden Voraussetzungen für eine Wiederanbahnung von Kontakten zu schaffen. Hierzu gehört bspw. eine detaillierte Stellungnahme eines in Psychiatrie erfahrenen Arztes, daß die im Beschluß des AG Osnabrück aufgezeigten psychiatrischen Störungen und Persönlichkeitsstörungen gerade nicht- bzw. nicht mehr – vorliegen.“

            Der Richter war übrigens der berüchtigte W. Keuter, der auch durch defakto-Zwangbegutachtungen schon dem BVerfG auffällig wurde. Er griff damit auf eine Steilvorlage der Riin des ersten Verfahrens zurück.
            Kontexterklärung: Im Beschluss des AG O-brück „aufgezeigte“ psychiatrische Störungen waren ein Phantasiekonstrukt der Riin, selbst ihr Mietgriffel mußte zugeben, daß er mich zu begutachten gar nicht in der Lage war, das logischerweise auch gar nicht getan hat, sondern sich auf andeutende Beschimpfungen ( basierend auf der Phantasie der Mutter und der Verf-Pfl. ) beschränkte. Der Mann, der mich nie gesehen hat, war dr.phil. dipl.psych, hätte also per se keine „psychiatrischen Befunde“ erheben können.

          • „Bei allem Verständnis für die Verzweifelung des Vaters über den Abbruch der Kontakte zwischen dem Kind und ihm wird es doch zuallererst seine Aufgabe sein, die auf seiner Seite liegenden Voraussetzungen für eine Wiederanbahnung von Kontakten zu schaffen. Hierzu gehört bspw. eine detaillierte Stellungnahme eines in Psychiatrie erfahrenen Arztes, daß die im Beschluß des AG Osnabrück aufgezeigten psychiatrischen Störungen und Persönlichkeitsstörungen gerade nicht- bzw. nicht mehr – vorliegen“

            Das ist ja keine Anordnung oder so etwas, sondern es ist anscheinend ihre Auffassung, dass bei dir Defizite vorlagen, die einem Umgang entgegenstehen und diesem mit dem Kindeswohl nicht vereinbar sein lassen. Und die sind anscheinend durch jemanden in einem Gutachten festgehalten wurden, der dich nicht gesehen hat. Hat er es gar nicht versucht oder wolltest du nicht teilnehmen? Das würde zu den „Zwangsbegutachtungen“ passen.

          • @+Freya:
            Die 3% sind natürlich eine Daumenpeilung. Offizielle Zahlen dazu gibt es m.W noch nicht mal international, geschweige denn in D. ( wären hier auch defakto nicht finanzierbar ).
            Aber man sagt, daß bei einem mit etwa 14-16 jährigen – gegen seinen erklärten Willen – verschleppten Kind, die Chancen einer Rebellemphase und daraus resultierender Kontanktversuch weit über 10% liegt. Darauf basiert auch die mitleidige deutsche Legende, daß „alle irgendwann wiederkommen“, welche mir gerade vorletztes Jahr ein ansonsten ganz fähig wirkender Psychiater ernsthaft unterzujubeln versuchte ( dem ich dafür im Schändehütteln und Rausgehen noch kurz einen „vor dem Bug geknallt“ habe, mittels obiger Grobeinschätzung, er lächelte dann hilflos, als wenn er Problemer mit unkontrollierten Blähungen hätte ).

            Bei verschleppten Kleinkindern und intensiver Gehirnwäsche – möglw. institutionell und „therapeutisch“ unterstützt ( Psychotherapie auf falschen Prämissen, Ritalin wg. falschdiagnostitiertem AD[H]S, o.ä. ) – ist es entsprechend ungünstiger. Einschätzungen analog zu meinem eigenen Fall liegen i.d.R. bei irgendwas um 2-3%.
            Wobei zusätzlich noch der Generationenaspekt ( also letztendlich die Genetik ) hinzukäme ( das Kind ist nachweislich 3. Generation PAS/EKE ).

          • Pardon, Korrektur:
            „die Chancen einer Rebellemphase und daraus resultierender Kontanktversuch weit über 10% liegt. “
            Muß: „…weit über 50% …“ heißen.

          • Okay, @Chrissy, Ich gebe zu, daß es ein Fehler war, ausgerechnet auf Deine Frage zu antworten. Hätten Rockbertus und Freya nicht ein gewisses Interesse am Fall selbst gezeigt, hätte ich es auch nicht getan.
            Sowas:
            „Wobei fiete nach dem was er hier schreibt ja viele Anträge zu stellen scheint, die man in der Tat ignorieren kann. Seine ganzen Verfahrensanträge beispielsweise. “
            Stammt natürlich aus der Tastur eine psychosozial extrem Defizitären, den man von der Uni schmeißen mußte, weil er aggressiv und untergriffig auf Profs und Kommillitonen losgegangen ist.
            Wie gesagt, wäre mir der strategische (Un)Sinn Deiner Frage und des daraus folgenden wild konstruierten Suggestivscheißdrecks bewußt gewesen, hätte meine Antwort sinngemäß ungefähr so gelautet: „Leck mich am Arsch, Motherfucker!“.

          • Im Übrigen, Christian Möchtegern-Jurist, darf und kann das deutsche Justiz- und Rechtssystem nicht einfach Anträge ignorieren und in den Müll werfen, wie du es wohl gemacht hättest, wie es hier klingt. Wenn man an das deutsche Rechtssystem glaubt, dann muss und kann da eine Richtigstellung des gesamten Verfahrens samt Rechtslage gemacht werden. Zudem die Mutter des Kinders selbst vermutlich dringend psychologische (und leider psychiatrische) Unterstützung bräuchte.

          • „Im Übrigen, Christian Möchtegern-Jurist, darf und kann das deutsche Justiz- und Rechtssystem nicht einfach Anträge ignorieren und in den Müll werfen, wie du es wohl gemacht hättest, wie es hier klingt“

            Anträge innerhalb des Verfahrens, die nicht beantragt werden können, kann das Gericht natürlich in eine Anregung umdeuten und dann dieser nicht folgen. Und es kann natürlich Verfahrenskostenhilfeanträge abweisen.

          • Auf die Gefahr hin, daß Du wieder ausrastest und Müll absonderst, @Chrissy.
            Es war logischerweise ( und damit ist Deine Nebenfrage auch beantwortet ) erstens ein äußerst einladender VKH-Block, der zweitens der nächsten Fledermaus eine eindeutige Richtungsvorgabe lieferte. Sowas ist betonhart und für Mittellose schlicht nicht erwiderbar.
            Und nein, wie auch schon mehrfach betont, ich hatte eine fachliche Begutachtung beantragt, hätte mich derselben auch garantiert nicht verweigert.
            Der Mietgriffel allerdings verlangte unterwürfige Absuriditäten, versuchte mich zu erpressen, beantwortete einige vorab gestellte Fragen vorsätzlich nicht und gab dann seinen Plan auf, was er mir in die Schuhe zu schieben versuchte. Darüber freute sich dann die Riin und pöbelte mich voll, ich solle mich doch an der „laufenden“ Begutachtung“ beteiligen ( was unmöglich war, da der GA dieselbe ja verweigerte ) u.s.w. u.s.f. ( haben wir alles hier schon mal und recht ausführlich angesprochen ).

            Hast Du das alles längst vergessen, oder nie wahrgenommen ( Crumar’s These ), oder denkst Du Dir gerade neue Diffamierungen aus?

          • „Es war logischerweise ( und damit ist Deine Nebenfrage auch beantwortet ) erstens ein äußerst einladender VKH-Block, der zweitens der nächsten Fledermaus eine eindeutige Richtungsvorgabe lieferte. Sowas ist betonhart und für Mittellose schlicht nicht erwiderbar.“

            Ah, ja, das ist ein gangbarer Weg. Bist du denn dann jeweils in die Beschwerde zum OLG gegangen?

            „Der Mietgriffel allerdings verlangte unterwürfige Absuriditäten“

            wie zum Beispiel?

            „versuchte mich zu erpressen“

            Womit?

            „beantwortete einige vorab gestellte Fragen vorsätzlich nicht“

            das muss er auch nicht.

            „und gab dann seinen Plan auf, was er mir in die Schuhe zu schieben versuchte“

            ich kann es mir sehr gut vorstellen.

            „Darüber freute sich dann die Riin und pöbelte mich voll, ich solle mich doch an der „laufenden“ Begutachtung“ beteiligen ( was unmöglich war, da der GA dieselbe ja verweigerte“

            Iniwiefern hätte er sie denn durchgeführt, wenn du bei den obigen Sachen einfach mitgemacht hättest?
            Vielleicht hat er das ja schlicht zu recht verlangt.

            „Hast Du das alles längst vergessen, oder nie wahrgenommen“

            Die genauen Abläufe deines Verfahrens haben wir sicherlich diskutiert, aber du magst verständnis dafür haben, dass sie mir nicht unbedingt genau im Gedächtnis geblieben sind. Sie waren ja nichts, was ich mir merken muss oder was für mich eine Bedeutung hat.

            Aus allem, was du schreibst ergibt sich für mich das typische Bild eines Querulanten, der alles besser zu wissen meint als die, die das beruflich machen und nicht akzeptiert, dass er da keine Ahnung hat. Das kann falsch sein, aber gerade deine Schilderung von allen anderen als unfähige stümper und deine „Kosteproben“ von dem, was du besser wußtest stützen das Bild leider sehr nachhaltig

          • War ja klar, selektive Wahrnehmung als Projektionsgrundlage, @Chrissy. Deine Fans werden es anbeten, der Rest eher nicht.

            „Ah, ja, das ist ein gangbarer Weg. Bist du denn dann jeweils in die Beschwerde zum OLG gegangen?“
            Jo, wie div. Male erläutert, formelle Ablehnung: „Aufgrund des zutreffenden Beschlusses…“ also ohne Begründung.

            „„Der Mietgriffel allerdings verlangte unterwürfige Absuriditäten“

            wie zum Beispiel?“

            Z.B. schickte er mir als Erstmeldung einen vermeintlich verbindlichen Termin zu einem persönlichen Treffen zu.

            „„versuchte mich zu erpressen““

            Mittels Gesäusel, er könne mir einen Umgang verschaffen ( noch einige Wochen, bevor die Exe den Umgang abbrach, woher er das wohl vorab schon wußte?)

            „„beantwortete einige vorab gestellte Fragen vorsätzlich nicht“

            das muss er auch nicht. “

            Muß er nicht, er kann statt dessen bei Gericht um Entpflichtung bitten.
            Ansonsten muß er. Bspw. auf Nachfrage nach seiner Kompetenz, Garantie von Reliabilität und Validität, Verifikation, oder generell der Methodik seines Werkes ( welcher Ansatz, Schule o.ä. ). Ein Wissenschaftler kann das und tut das auch ganz selbstverständlich und ein GA soll ein wissenschaftliches Werk sein. Das bestreitet unter den offiziellen Oberschlaubergern lediglich der Josef dr.dr.(uni Prag ) Salzgeber ( „kann gar kein wissenschaftliches Werk sein“…, was auf seine Leute von der GWG zweifellos zutrifft ), „unsere“ Obergerichte, Kommentarschreiber u.s.w. sind da eindeutig auf meiner Seite.

            „„und gab dann seinen Plan auf, was er mir in die Schuhe zu schieben versuchte“

            ich kann es mir sehr gut vorstellen. “

            Nullaussagen kannste Dir besser sparen. Das kann jeder, nur in welche der möglichen Richtungen, steht da dann trotzdem nicht.

            Er sagte in dem entsprechenden Schreiben, daß er halt nicht in der Lage sei und verklammerte das mit ebenfalls Nullaussagen und Unfug. Versprach aber „die Akte“ ( welcher sagte er nicht ) entsprechend „zu würdigen“ ( wortgenau! Also bspw. mit einem Räucherstäbchen darüber herumzuwedeln, oder so ), gelesen hat er meine Akten nicht, da seine Aussagen dazu in diametralem Gegensatz zum Akteninhalt standen ( hatte ich auch schon mehrfach ausführlich hier dargelegt ), beschwerte sich bspw. über angeblich nichtvorhandene Schweigepflichtentbindungen, die erwiesenermaßen vorlagen, um sich ein Interview mit dem Umgangsbewacher ( welches seine Pöbeleien ebenfalls diametral widerlegt hätte ) taktisch einzusparen. Hatte ich auch schon mehrfach ausführlich zitiert, ich suche es mal eben raus:
            „“Es gibt eine Erwartungshaltung der Mutter und die ist ganz offensichtlich, die Tochter soll sich genau so fürchten, wie sie selbst. lch erleb es dann, wenn die Tochter mit dem Vater im Spielzimmer ist, dann blüht sie richtig auf und der Vater auch. So, wie er mit ihr umgegangen ist, da gab es nichts dran auszusetzen.“
            ….
            „Das war durchgängig der Fall. Das Kind hat sich wohlgefühlt in der Situation mit dem Vater und ich hatte immer ein gutes Gefühl dabei. Meines Erachtens steht unbegleiteten Umgangskontakten des Kindesvaters zum Kind übers Wochenende, 14-tägig, nichts entgegen.““
            ( Wohlgemerkt, dieser faule Hund, war der einzige in der Riege, der überhaupt eine Aussage dazu machen konnte! Er hatte derzeit locker über ein Dutzend Umgänge durch den Einwegspiegel bewacht. ALLE anderen, ausnahmslos, haben sich hasserfüllten Scheißdreck ausgedacht, da entweder nicht ausgebildet, kaum je einen Kontakt auch nur fragmentarisch erlebt, oder auf den ersten Blick schwerst persönlichkeitsgestört, hassgesteuert, oder einfach arschkriechende Spinner )

            „Iniwiefern hätte er sie denn durchgeführt, wenn du bei den obigen Sachen einfach mitgemacht hättest?
            Vielleicht hat er das ja schlicht zu recht verlangt.“

            Warum sollte das „zu recht“ sein? Begründung?
            Aber die Frage ist anhand seines offenbaren Auftrags leicht zu beantworten: Er hätte unfalsifizierbaren Scheißdreck behauptet und dabei unterstellt, daß er ein wissenschaftlichen Ansprüchen genügendes Sachverständigengutachten erstellt hätte, ist doch logisch. Wer bei sowas einfach mitmacht, muß schon extrem dumm, gutgläubig und obrigkeitshörig sein. Besonders wenn es bereits der wutentbrannte zweite Anlauf einer völlig durchgeknallten Riin ist, die voll am Rad dreht!
            Also letztendlich hätte er denselben Mist abgesondert, und einfach so getan, als ob der auf seriösem Wege zustande gekommen wäre, seine späteren Stalkingversuche und denunziatorischen Aktivitäten etc. bestätigen das eindeutig. Der Typ gehört mit der Riin in eine Gummizelle. Meinetwegen auch wg. notorischem Querulantismus … 😉

            „Aus allem, was du schreibst ergibt sich für mich das typische Bild eines Querulanten,“

            Ja ja, war klar und steige ich nicht nochmal auf eine umfassende Widerlegung ein. Es möge der Hinweis genügen: „Typische Querulanten“ ist ein Terminus, den seriöse Juristen NICHT verwenden, wegen dem deutschlands Jura-Szene weltweit als „narzisstische Deppen“ verlacht wird. Er wird auch gern in Beleidigungsklagen verwendet ( als Begründungsbestandteil! ), bei denen deutsche Juristen mit weitem Vorsprung Weltmeister sind.
            Wirft im speziellen Fall also lediglich ein ganz schlechtes Bild auf den Blogwart.
            Mal abgesehen davon, daß Du dabei die Timeline verlässt, UM falsche Prämissen zu unterstellen, wie ich auch bereits einige Male umfassend erläutert habe.

            „der alles besser zu wissen meint als die, die das beruflich machen und nicht akzeptiert, dass er da keine Ahnung hat.“

            Zweiter Satz der drei heiligen Zauberregeln: Wiederhole oft!
            Inhaltlich reine Pöbelei, ohne Substanz ( und auch das im Wiederholungsfall ).
            Sonst könntest Du für diese Absolutbeschwörung Belege liefern.
            Bildzeitungsniveau, bestenfalls.

            „Das kann falsch sein, aber gerade deine Schilderung von allen anderen als unfähige stümper und deine „Kosteproben“ von dem, was du besser wußtest stützen das Bild leider sehr nachhaltig“

            Beleg? Wo habe ich wen bitte als „unfähigen Stümper“ bezeichnet? Lies gern noch einmal Deinen ganzen Blog durch … 🙂

            Wo habe ich bitte behauptet, daß ich etwas besser weiß, als wer, bitte? Mal abgesehen von Dir, der Du von Famgerichtsbarkeit ganz offensichtlich keine Ahnung hast.

            Im Gegenteil habe ich div. Beteiligte und Mitwirkende durchgehend als ( z.T. sogar erfahrene ) Fachkräfte geschildert, welche im Sinne des Kinder- u. Sorgehandels sicherlich sehr gut reputiert sind.
            Nur ging es eben um die Vernichtung meines Kindes und ich stand als einziger auf der Seite der Kinderrechte ( und des Kindes sowieso ), diese Wahnsinnigen waren also durchgängig in feindlicher Absicht unterwegs um geltendes Recht aus niederen Profitgründen zu brechen! DAS WAR ein gemeinschaftlicher Amoklauf!

            Daß Du meinst, das wäre ein gutes Recht des Kinder- u. Sorgehandels, dem man sich gefälligst zu unterwerfen habe, brauchst Du nicht andauernd zu betonen, das dürfte selbst der letzte Gelegenheitsmitleser an jedem der bereits abgehandelten Diskussionsversuche mit Dir längst erkannt haben.

            Wäre spannend, wenn Du diese Arroganz plötzlich abzulegen gezwungen wärest, weil Dein Kind plötzlich unauffindbar verschwindet und man Dich von einem halben Dutzend Stellungen aus als irren Schwerstverbrecher unter Dauerfeuer nimmt.
            Und spare Dir die erneute blöde Bemerkung, daß das nicht passieren könne, das Ding bestätigt Deine aggressive Dummheit nur sehr anschaulich. Bis jetzt hattest Du Glück, nicht mehr, nicht weniger! ( Möge es so bleiben, aber … )

          • „Ah, ja, das ist ein gangbarer Weg. Bist du denn dann jeweils in die Beschwerde zum OLG gegangen?“
            Jo, wie div. Male erläutert, formelle Ablehnung: „Aufgrund des zutreffenden Beschlusses…“ also ohne Begründung.

            Wenn sie den Beschluss tatsächlich aufgrund des Aktenstudiums für zutreffend halten, dann spricht einiges dafür, dass du da einen sehr schlechten Eindruck erzeugt hast, der den beschluss rechtfertigt und nicht, dass sie dir unberechtigt einen reinwürgen wollten

            „Z.B. schickte er mir als Erstmeldung einen vermeintlich verbindlichen Termin zu einem persönlichen Treffen zu.“

            Hä? Was soll daran falsch sein. Es ist die übliche Vorgehensweise, dass der Sachverständige dir als erstes einen Termin zusendet, an dem er dich sehen will. Und wenn dir der nicht passt, dann wendest du dich an ihn und fragst ob du einen anderen haben kannst und gibst die Gründe dafür an (die eben stichhaltig sein müssen=

            „Mittels Gesäusel, er könne mir einen Umgang verschaffen ( noch einige Wochen, bevor die Exe den Umgang abbrach, woher er das wohl vorab schon wußte?)“
            Das ist doch keine Erpressung. Wenn er dich darauf hinweist, dass er bei positiver Bewertung sich für einen erweiterten Umgang aussprechen wird, dann ist das doch vollkommen richtig. Ich nehme mal an er fand dich da bereits etwas paranoid und wollte dir vermitteln, dass ein Gutachten etwas gutes für dich sein kann, wenn es positiv ausfällt

            „Muß er nicht, er kann statt dessen bei Gericht um Entpflichtung bitten.“

            Nein, er ist ein vom Gericht eingesetzter Sachverständiger und muss dir keinerlei fragen beantworten. Schon gar nicht muss er sich im vorfeld von dir aushorchen lassen. Fragen dieser Art hättest du, wenn überhaupt an das Gericht stellen müssen, die dann entscheiden, ob der Sachverständige sie beantworten muss oder nicht, was sicherlich nur dann der Fall ist, wenn du erhebliche Zweifel an seiner Befähigung darlegst. Wenn es aber ein gerichtsbekannter Sachverständiger ist, dann muss das Gericht nicht einfach solche Fragen weitergeben.

            „Ansonsten muß er.“

            Nein, muss er nicht. Aus welcher Norm leitest du das her?

            “ Bspw. auf Nachfrage nach seiner Kompetenz, Garantie von Reliabilität und Validität, Verifikation, oder generell der Methodik seines Werkes ( welcher Ansatz, Schule o.ä. )“

            Auch das muss er nicht im Vorfeld darlegen. Er muss seine Vorgehensweise im Gutachten darlegen, aber nicht dir gegenüber rechtfertigen.

            „Ein Wissenschaftler kann das und tut das auch ganz selbstverständlich und ein GA soll ein wissenschaftliches Werk sein“

            Ein Sachverständiger muss dir gar nichts im Vorfeld darlegen. Da hast du schlicht schon wieder Unrecht. Er muss es auch dann nicht, wenn er es könnte. Und es soll auch kein wissenschaftliches Werk sein, es soll ein praktisches Gutachten sein, welches auf wissenschaftlichen Grundlagen beruht. Die hat er im Gutachten, wenn erheblich, anzugeben und zur Not in einer Anhörung zu erläutern, wenn du daran zweifel hast. Im Vorfeld kann er anordnen was gemacht wird und das machen, was er für richtig hält um es dann später evtl zu erläutern.

            “ Das bestreitet unter den offiziellen Oberschlaubergern lediglich der Josef dr.dr.(uni Prag ) Salzgeber ( „kann gar kein wissenschaftliches Werk sein“…, was auf seine Leute von der GWG zweifellos zutrifft ), „unsere“ Obergerichte, Kommentarschreiber u.s.w. sind da eindeutig auf meiner Seit“

            Ja? Das sagst du häufiger, aber kannst du mal die Urteile und Kommentarstellen benennen, aus denen sich das ergibt?
            Ich habe gerade sicherheitshalber noch einmal in den Musielak, Kommentar zur ZPO §§ 404ff ZPo , geschaut, das stützt eher meine Ausführungen hier.

          • Sach ma, @Chrissy, drehst Du jetzt völlig frei?
            Ich komme vor lachen kaum noch nach!

            „Wenn sie den Beschluss tatsächlich aufgrund des Aktenstudiums für zutreffend halten, dann spricht einiges dafür, dass du da einen sehr schlechten Eindruck erzeugt hast, der den beschluss rechtfertigt und nicht, dass sie dir unberechtigt einen reinwürgen wollten“

            Was für ein Aktenstudium? Der „zutreffende Beschluss“ widersprach schon den Akten. Dieser Senat interessiert sich nicht für ein Aktenstudium, man kannte sich halt, die Riin hatte dort ihre Proberichterzeit angefangen. Du phantasierst Dir einen Schrott zusammen …
            Natürlich habe ich dort einen schlechten Eindruck erzeugt, sinngemäß: „Der Scheißtyp wehrt sich im Namen seines Kindes und ärgert unsere Silke!“ Im gleichen Sinne, wie Du immer behauptest, man müsse sich und seinem Nachwuchs zurecht den Kopf abschneiden lassen, weil Obrigkeit hat jedes Recht.

            „Hä? Was soll daran falsch sein.“
            Was bitte sollte daran richtig sein?

            „Das ist doch keine Erpressung. Wenn er dich darauf hinweist, dass er bei positiver Bewertung sich für einen erweiterten Umgang aussprechen wird, dann ist das doch vollkommen richtig.“

            Wenn er was? Daß er was? Welcher kleine Mann im Ohr flüstert Dir den Quatsch ein?
            Einem Vater mit dem Spruch zu kommen, daß man ihm einen Begutachtungsumgang ( i.d.R. eine halbe bis knappe Stunde ) verschaffen kann/würde, locker zwei Wochen bevor der Umgang von der Exe terminal bis immer boykottiert wird, nachdem sie rund eineinhalb Jahre lang illegal ( mit Unterstützung sämtlicher Komplizen, u.a. der Riin ) dafür gesorgt hat, daß Umgang nur unter menschenunwürdigen Bedingungen ( die er auch NICHT zu ändern gedachte ) alle durchschnittlich 5-6 Wochen für eine Stunde äußerst unregelmäßig stattfand, ist keine Erpressung?
            Gut, daß man Dich von der Uni entfernt hat!

            „Ich nehme mal an er fand dich da bereits etwas paranoid und wollte dir vermitteln, dass ein Gutachten etwas gutes für dich sein kann, wenn es positiv ausfällt“

            Ah ja! Er war also doch plötzlich approbierter Psychiater und kompetent für Telediagnosen mittels Glaskugel, right? Und hat dem ANTRAGSTELLER etwas vermitteln wollen was Voraussetzung für die Antragstellung desselben war.
            Klingt voll logisch, ey? Schallendauflach!

            Ich hatte Dir ja angeboten, daß Du, wenn Du in unkontrollierte Schnapppatmung verfällst und hilflos herumzubrabbeln beginnst, vielleicht besser mal ein wenig autogenes Training, oder einfach mal einen Tag Pause machen könntest. Aber büdde, Du willst ja nich …

            „Nein, er ist ein vom Gericht eingesetzter Sachverständiger und muss dir keinerlei fragen beantworten.“

            Dein religiöser Eifer in allen Ehren, Deine selbstempfundene Mitgliedschaft in einer identitären Bewegung ebenfalls. Aber wo the Heck, steht, daß irgendein Gericht einfach irgendwen zum schweigenden Mufti und Scharfrichter erheben kann?
            Selbstverständlich hat JEDER Mensch auf diesem Planeten das unverbrüchliche Recht zu wissen, mit wem er es zu tun hat und was derjenige von ihm will! Und nein, das versuche ich noch nicht mal zu belegen, da möge der durchschnittliche Mitleser einfach mal den eigenen Verstand einschalten ( bei Chrissy hoffe ich, daß er ab morgen seine marginalen Überrreste davon auch wieder aus dem Zahnputzbecher befreit ).

            „Schon gar nicht muss er sich im vorfeld von dir aushorchen lassen.“

            Hübsche Verklammerung, Herr Göbbels! Latürnich darf irgendein Scharlatan ein Kind einfach so in den nächsten Brunnen schmeißen, die ganze Bande darf dazu Party feiern und vielleicht, aber nur vielleicht darf hinterher der Papa mal anfragen, ob das Kind sich vielleicht, aber nur vielleicht weh getan haben könnte, nicht wahr?

            Hat mal wer ’ne Tüte Superlative für mich? Das ist sowas von irre, ich fasse es nicht!
            Ich war der Vater und Hauptbezugsperson dieses Kindes, begreifst Du das immer noch nicht?

            Aushorchen, is klar, Werner bring mal das Stück Kohle in’n Keller und guck nach, ob die Russen schon da sind! Alles kommunistische Spione hier!

            Selbst Du darfst jeden Dir begründet Verdächtigen so lange fixieren, bis eine dafür zuständige Exekutiveinheit ( die auch Ausweispflichtig ist ) deren Personalien festgestellt und den Verdacht ( ggf. plus Beweismittel ) amtlich aufgenommen hat.
            Du willst mir etwas über Auskunftspflicht erzählen? DU? Lächerlicher geht es nun wirklich nicht mehr!

            „Fragen dieser Art hättest du, wenn überhaupt an das Gericht stellen müssen, die dann entscheiden, ob der Sachverständige sie beantworten muss oder nicht, was sicherlich nur dann der Fall ist, wenn du erhebliche Zweifel an seiner Befähigung darlegst.“

            Völliger Humbug! Purer Feudalismus!
            Der Kontakt zwischen dem Schergen und mir läuft logischerweise, schon aus Verschleppungsgründen, direkt und zwar in beide Richtungen!
            Hast Du heute was ganz falsches geraucht?

            Ein anderer SV, einer mit Ahnung, schrieb zu meinen Vorabfragen ( als man mich wg. angebl. Beleidigungsversuchen für unzurechnungsfähig erklären lassen wollte ), daß er sich selbstverständlich sofort entpflichten lassen würde, nicht weil er nicht kompetent wäre, sondern weil er aus der Anfrage schon ersehe, daß die Beweisfrage rein rhetorisch ( somit nicht zulässig ) und eindeutig zu verneinen wäre. 🙂
            Ein anderer im selben Beleidigungsfall ( es wird ja gern mehrfach versucht ), ließ sich entpflichten, nachdem er meine Vorabanfrage erst wochenlang ignoriert hatte. Ich bin stumpf vor seiner Hütte aufgetaucht, habe dort gewartet, bis er Licht angeschaltet hatte ( es war mitten im Winter ) und habe ihm den Umschlag mit der Aufschrift „diesmal sicher zugestellt“ durch den Briefschlitz gedrückt und bin dann unter ausführlichem Warmlaufenlassen meines Motorrades ( mußte sein, hatte einen Kabelwurm, der den Strom fraß ) langsam wieder weggefahren.
            Tja, der war dann wohl nicht kompetent.
            Wußtest Du, daß rund 60-80% ( je nach Region oder Stadt ) der in deutschsprachigen Ländern als „Stammschergen“ eingetragenen SV-GA fachlich vollkommen ungeeignet sind?
            Vermutlich wohl nicht, nä?
            Selbst die offiziellen Erhebungen dazu kommen auf nahezu gleiche Werte!

            „Wenn es aber ein gerichtsbekannter Sachverständiger ist, dann muss das Gericht nicht einfach solche Fragen weitergeben.“

            Nö! Muß es nicht und ich muß dem Gericht auch keine unnützen Arschkriecherfragen stellen, denn dadurch würde ich ja tatsächlich einen begründeten Verdacht nähren, daß ich wohl bescheuert wäre. Völlig dahingestellt, ob der Typ bereits „Gerichsbekannt“ ( wegen welcher Taten denn so? ) wäre, oder eben noch unschuldig ….

            „Nein, muss er nicht. Aus welcher Norm leitest du das her? “

            Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, reicht Dir nicht, nä?
            Mir aber! Selbstverständlich muß er!

            „Auch das muss er nicht im Vorfeld darlegen. Er muss seine Vorgehensweise im Gutachten darlegen, aber nicht dir gegenüber rechtfertigen.“

            Darlegen muß er seine Kompetenz, auch spezieller, und seine Vorgehensweise ( sogar die Eignung zum Auftrag, wenn ich das möchte ) selbstverständlich und nur vorab macht das irgendeinen Sinn! Gehirn einschalten Chrissymausi, drückt die Windel?

            „Ein Sachverständiger muss dir gar nichts im Vorfeld darlegen. Da hast du schlicht schon wieder Unrecht.“

            Ja nee, is klar ( entgeistert das greise Haupt schüttel … )

            „Er muss es auch dann nicht, wenn er es könnte.“

            Schön, daß Du wenigsten aus Versehen bemerkst, daß Du einem Scharlatan das Wort redest. Dieser konnte es nicht.
            Es war mir zu dem Zeitpunkt selbstverständlich längst klar, daß der durchdrehen würde, genau wie die Riin und, daß deren Hass dadurch in’s uferlose wächst, aber die
            Phase der Deeskalationsversuche meinerseits war derzeit längst vorbei, wegen vollkommener Wirkungslosigkeit, resp. negativer Folgen bei den Psychopathen. Das Kind war bereits seit weit über einem Jahr verschwunden und verdammt noch mal schwerstbeschädigt durch deren Scheißschweinekrieg!
            Nur noch mal als kurzer Hinweis, diese völlig dissozialen Irren waren die Täter!
            Und niemand hat ein Recht, einem Kind seine Familie und seine Wohnung zu verbieten, ohne daß massive Gründe dafür vorliegen. Schlechte Laune, Psychopathische Schübe, Suchtprobleme, narzisstische Animositäten seitens der Exekutive sind aber KEINE auch nur annähernd hinreichenden Gründe, mein Kleiner!
            DAS solltest Du langsam mal zu verinnerlichen Versuchen, dann wirst Du vielleicht auch diese irren IB-Auswüchse wieder los!
            Das ist ja gruselig, was Du da ausdünstest!

            „Und es soll auch kein wissenschaftliches Werk sein, es soll ein praktisches Gutachten sein, welches auf wissenschaftlichen Grundlagen beruht.“

            Den kleinen Widerspruch um lockere 180° in ein und demselben Satz wird der Mitleser von allein bemerken, da mache ich mir gar keine Sorgen.

            „Die hat er im Gutachten, wenn erheblich, anzugeben und zur Not in einer Anhörung zu erläutern, wenn du daran zweifel hast.“

            Is klar, nä? Erst schreibst da irgendwer willkürlich hanebüchenen Scheißdreck und den Rest klären wir dann „zur Not“ später.
            Samma, merks Du noch irgendwas?

            Nochmal: Es war Gefahr seit über einem Jahr im Verzuge, Du Dumpfbirne! Und das wußten auch die Täter verdammt genau, da ich es ihnen dargelegt und um Überprüfung gebeten hatte, auch die einzige Fachaussage dazu ( s.o. des Umgangsbewachers ) war seit fast einem Jahr gerichtsbekannt!

            Das Kind hätte nie länger als max. ein paar Wochen gekidnappt bleiben dürfen!

            „Im Vorfeld kann er anordnen was gemacht wird und das machen, was er für richtig hält um es dann später evtl zu erläutern.“
            Was??? Aber sonst darfst Du noch alles essen, ja?? Jetzt machst Du den Scharlatan zum Oberrichter, nach der Ftenakis-Methode, der bildet sich auch Anordungsbefugnis und Obergerichtsstatus ein, der Bekloppte.
            Nix darf der! Er ist genau so ein Mensch, wie jeder andere und hat überhaupt niemanden herumzugängeln! Noch nichtmal den Kloputzer von der Autobahnraststätte, Du Clown!
            Er hat mit den Parteibeteligten im Interesse einer neutralen Begutachtung ( und zwar sehr wohl nach wissenschaftlichen Maßstäben, ob es Dir nun passt oder nicht ) adäquat zu kooperieren, sonst nix! Nur das und nix anderes ist sein gesetzlicher und rechtlicher Auftrag!

            Mensch Junge, begreife es doch endlich, Dein intrasexuelles Konkurrenzbestreben mag Dir wichtig sein, für mich es völlig irrelevant. Ich argumentiere schlicht und bündig und sehr stur aus Sicht der Menschen- und Kinderrechte. Ein Interesse mich bei einer jungen Dame als toller Hecht aufzuspielen, ist mir persönlich lange schon völlig unerheblich und das war es auch schon in meinen Zwanzigern ( als ich bspw. mittels Standhaftigkeit einen Trunkenbold aus der Knaststrafe geholt habe, der sonst erstmal für einige Monate eingefahren wäre, da er sich gar nicht an den Vorfall erinnern konnte, mit dem er tatsächlich auch nix zu tun gehabt haben konnte ).

            Du suchst immer nach der Speziellen Spezialnorm für den speziellen Fall und vergißt völlig, daß es auch sowas wie Selbstverständlichkeiten auf dieser Welt gibt. Weit verbreitet unter deutschen Juristendarstellern. Wer das nicht checkt, kommt schnell an den Punkt, wo er alles, was ihm nicht persönlich verboten wurde, für sich selbst für erlaubt hält. Und alles was er nicht anderen ausdrücklich erlaubt hat, für dieselben für verboten hält.

            Keine Ahnung, ob dieses Syndrome schon einen Namen hat, wäre aber mal Zeit es in die ICD und DSM aufzunehmen.

          • Was sagte denn das Jugendamt mit seinen Kinderschutz-Kinderkrankenschwestern dazu?! Die müssten ja viel mehr mitreden. Du gehst bissl emotional an die Sache, da haben Jusristen und Mitläufer (wie gehorchende Lemminge wie Christian) einfach keinwn Bock drauf, das Gehirn richtig mal auf dem realen Modus einzuschalten.
            Wahrscheinlich ist jetzt eh alles zu spät, der Zug ist abgefahren für alle Parteien, oder? Icv weiß nur, dass man bei solchen Sachen – wie Christian indirekt und unbewusst meint – mitspielen MUSS, um eben an sein Ziel zu kommen und die Heinis mit ihren eigenen Waffen manipulativ zu schlagen. Alles andere wird einem als Kampf gegen Windmühlen á la Mollath hingedreht.

          • @fiete

            „Was für ein Aktenstudium?“

            Bei einer Beschwerde geht die Akte ans Olg, dass sieht da deine gesammelten Werke an merkwürdigen Anträgen, Ansichten etc. Sie lesen die beigezogenen Akten der vorherigen Verfahren. Und dann kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Richterin da vollkommen recht hat.

            „Dieser Senat interessiert sich nicht für ein Aktenstudium, man kannte sich halt, die Riin hatte dort ihre Proberichterzeit angefangen“

            Eine Proberichterzeit am OLG? Das würde mich sehr überraschen. Oder meinst du die Erprobung beim OLG? Natürlich kennen die Richter am OLG die Richter am Amtsgericht. Sie entscheiden ja immer wieder über die Fälle. Und einem Richter kann es relativ egal sein, ob das OLG es anders sieht. Es wirkt sich für ihn nicht aus. Das ist ganz normales Tagesgeschäft.

            „Natürlich habe ich dort einen schlechten Eindruck erzeugt, sinngemäß: „Der Scheißtyp wehrt sich im Namen seines Kindes und ärgert unsere Silke!““

            Das ist denen relativ egal. Es ist ja normal, dass sich Leute wehren. Du hast es eben nur bar jeden Wissens gemacht, ohne dich belehren zu lassen, wie es richtig ist. Siehst du ja jetzt noch nicht einmal ein.

            „Einem Vater mit dem Spruch zu kommen, daß man ihm einen Begutachtungsumgang ( i.d.R. eine halbe bis knappe Stunde ) verschaffen kann/würde, locker zwei Wochen bevor der Umgang von der Exe terminal bis immer boykottiert wird, nachdem sie rund eineinhalb Jahre lang illegal ( mit Unterstützung sämtlicher Komplizen, u.a. der Riin ) dafür gesorgt hat, daß Umgang nur unter menschenunwürdigen Bedingungen ( die er auch NICHT zu ändern gedachte ) alle durchschnittlich 5-6 Wochen für eine Stunde äußerst unregelmäßig stattfand, ist keine Erpressung?“

            Nein. Warum sollte es? Es ist der Hinweis darauf, dass du, selbst wenn du die Begutachtung ablehnst, sie doch zumindest nutzen kannst, um dein Kind zu sehen, weil er eine Interaktionsanalyse machen möchte. Er wollte dir anscheinend goldene Brücken bauen damit du trotz deiner Einstellung doch noch an dem Gutachten teilnimmst.
            Ich kann mir das richtig vorstellen:
            Der Sachverständige bekommt einen Gutachterauftrag. Er sagt seiner Sekretärin sie soll die Eltern anschreiben und ihnen den nächsten freien Termin mitteilen. Zurück kommt ein wüstes Schreiben, was er sich denn einbilden würde hier einen Termin vorzuschreiben, er solle doch erst einmal erklären, belegen, was er machen will, Nachweisen, dass er alles richtig macht und ob er überhaupt Qualifiziert ist. Der Gutachter ist etwas erstaunt, schaut in die Akte und sieht deine Schreiben. Er ahnt schlimmes. Er fragt beim Richter an, ob er das beantworten muss. Der sagt ihm, dass er das keineswegs muss, zumal es nichts bringen würde, du würdest nur immer weiter meckern. Der Richter sagt dem Sachverständigen, dass er da eben jetzt durch müsse. Also denkt sich der Sachverständige: „Der klingt etwas paranoid in seinen Schriftsätzen, aber er scheint sein Kind wirklich zu lieben. Vielleicht ist es am einfachsten, wenn ich ihm sage, dass er wegen der Interaktionsanalyse auf diesem Weg sein Kind ja sieht und das doch jedenfalls ein Vorteil ist. Das teilt er dir mit und hofft, dass er so einen Termin hinbekommt. Aber du schaltest noch einen Gang höher und beschuldigst ihn erst einmal, dass er dich erpresst.

            „Ah ja! Er war also doch plötzlich approbierter Psychiater und kompetent für Telediagnosen mittels Glaskugel, right? Und hat dem ANTRAGSTELLER etwas vermitteln wollen was Voraussetzung für die Antragstellung desselben war.
            Klingt voll logisch, ey? Schallendauflach!“

            Du verstehst es echt nicht oder? Wenn du einfach freundlich reagierst hättest, evtl einen anderen Termin ausgemacht hättest oder einfach zu dem hingegangen wärst. Dich dort etwas verstellt hättest, so dass er deine Paranoidität nicht merkt („Ja, mitunter schreibe ich vielleicht etwas viel, wenn ich aufgeregt bin, einfach weil mir mein Kind natürlich viel bedeutet und ich da in Sorge bin, aber es ist gar nicht so ernst gemeint. Ich bin ja laie und dachte der Richter wird das schon passend auslegen“), dann nett unter seiner Beobachtung zwei Stunden mit deinem Kind gespielt hättest und alles ganz harmonisch gewesen wäre und er ins Gutachten hätte schreiben können „enge Vater Sohn Bindung, große VErtrautheit. Vater geht kind und altersgerecht mit dem Kind um und der Kontakt verläuft unproblematisch“ dann wäre das alles wesentlich unproblematischer gewesen

            „Aber wo the Heck, steht, daß irgendein Gericht einfach irgendwen zum schweigenden Mufti und Scharfrichter erheben kann?“

            § 404 ZPO
            Sachverständigenauswahl
            (1) 1Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht. 2Es kann sich auf die Ernennung eines einzigen Sachverständigen beschränken. 3An Stelle der zuerst ernannten Sachverständigen kann es andere ernennen.
            (2) Vor der Ernennung können die Parteien zur Person des Sachverständigen gehört werden.
            (3) Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern.
            (4) Das Gericht kann die Parteien auffordern, Personen zu bezeichnen, die geeignet sind, als Sachverständige vernommen zu werden.
            (5) Einigen sich die Parteien über bestimmte Personen als Sachverständige, so hat das Gericht dieser Einigung Folge zu geben; das Gericht kann jedoch die Wahl der Parteien auf eine bestimmte Anzahl beschränken.

            Wie du siehst sucht der Richter den Sachverständigen aus. Du hast lediglich das Recht angehört zu werden. Ein Bestimmungsrecht oder ein Befragungsrecht hast du nicht.

            „Selbstverständlich hat JEDER Mensch auf diesem Planeten das unverbrüchliche Recht zu wissen, mit wem er es zu tun hat und was derjenige von ihm will!“

            Du hattest doch seinen Namen und wahrscheinlich seine Daten von seinem ersten Schreiben. Du wusstest, dass er als Sachverständiger eingesetzt ist und es gab einen Beweisbeschluss wo genau drin stand, was er überprüfen sollte

            „Und nein, das versuche ich noch nicht mal zu belegen“

            Kannst du auch nicht. Die ZPO sieht es eben nicht vor, es gibt keine Gerichtsentcheidungen in deine Richtung und die Vorschriften sind extra so ausgestaltet, dass ein Verfahrensbeteiligter nicht durch endlose BEfragungen des Sachverständigen den Prozess verzögern oder blockieren kann. Im Prinzip gelten für Sachverständige die gleichen Ablehnungsregeln wie für den Richter. Und den kannst du auch nicht nach seinen Qualifikationen fragen und er hat die Verhandlungsführung, zu der du allenfalls anregungen machen kannst.

            „Latürnich darf irgendein Scharlatan ein Kind einfach so in den nächsten Brunnen schmeißen, die ganze Bande darf dazu Party feiern und vielleicht, aber nur vielleicht darf hinterher der Papa mal anfragen, ob das Kind sich vielleicht, aber nur vielleicht weh getan haben könnte, nicht wahr?“

            Du darfst natürlich im Vorfeld Gründe vorbringen, die aus deiner Sicht gegen den Sachverständigen sprechen und du darfst natürlich im Nachgang seinen Ansatz kritisieren und zum Gutachten Stellung nehmen. Aber hier waren keine Anhaltspunkte vorhanden, dass er irgendjemanden in einen Brunnen schmeißen wollte.

            „Ich war der Vater und Hauptbezugsperson dieses Kindes, begreifst Du das immer noch nicht?“

            Um so eher hättest du dann mit dem Gutachter zusammenarbeiten sollen, damit er das dann in sein Gutachten schreiben kann.

            „Du willst mir etwas über Auskunftspflicht erzählen? DU? Lächerlicher geht es nun wirklich nicht mehr!“

            Ja natürlich will ich das. Hier bestehen sie schlicht nicht und du hast dir mit deiner Vorgehensweise selbst geschadet.

            „Völliger Humbug! Purer Feudalismus! Der Kontakt zwischen dem Schergen und mir läuft logischerweise, schon aus Verschleppungsgründen, direkt und zwar in beide Richtungen!
            Hast Du heute was ganz falsches geraucht?“

            § 404a ZPO
            Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen
            (1) Das Gericht hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen.
            (2) Soweit es die Besonderheit des Falles erfordert, soll das Gericht den Sachverständigen vor Abfassung der Beweisfrage hören, ihn in seine Aufgabe einweisen und ihm auf Verlangen den Auftrag erläutern.
            (3) Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll.
            (4) Soweit es erforderlich ist, bestimmt das Gericht, in welchem Umfang der Sachverständige zur Aufklärung der Beweisfrage befugt ist, inwieweit er mit den Parteien in Verbindung treten darf und wann er ihnen die Teilnahme an seinen Ermittlungen zu gestatten hat.
            (5) 1Weisungen an den Sachverständigen sind den Parteien mitzuteilen. 2Findet ein besonderer Termin zur Einweisung des Sachverständigen statt, so ist den Parteien die Teilnahme zu gestatten.

            Das ist für dich vielleicht schwer zu ertragen aber es läuft nun einmal alles über das Gericht. Der Sachverständige darf dir alleine schon keine gesonderten Auskünfte geben, weil das ein Befangenheitsgrund sein kann. Und er muss das auch nur machen, wenn der Richter es anordnet. Was er nicht muss, wenn er deine Nachfragen für sinnlos hält

            „Ein anderer SV, einer mit Ahnung, schrieb zu meinen Vorabfragen ( als man mich wg. angebl. Beleidigungsversuchen für unzurechnungsfähig erklären lassen wollte ), daß er sich selbstverständlich sofort entpflichten lassen würde, nicht weil er nicht kompetent wäre, sondern weil er aus der Anfrage schon ersehe, daß die Beweisfrage rein rhetorisch ( somit nicht zulässig ) und eindeutig zu verneinen wäre“

            Die Beweisfragen in einem solchen Gutachten sind ja üblicherweise recht einfach. Etwa „Wie ist die Erziehungsfähigkeit der Eltern (bzw des Vaters) zu beurteilen? Ist ein Umgang dem Kindeswohl dienlich? Wenn ja, im welchen Umfang?“
            Und ein Sachverständiger muss sich dann auch nicht entpflichten lassen. Er schreibt dann dem Gericht, dass aus seiner Sicht die Beweisfragen nicht zielführend sind, schlägt ggfs andere vor. Was der Richter dann an die Parteien weiterleiten sollte zur Stellungnahme

            „Ein anderer im selben Beleidigungsfall ( es wird ja gern mehrfach versucht ), ließ sich entpflichten, nachdem er meine Vorabanfrage erst wochenlang ignoriert hatte“

            klar, war ihm zuviel arbeit mit einem paranoiden

            “ Ich bin stumpf vor seiner Hütte aufgetaucht, habe dort gewartet, bis er Licht angeschaltet hatte ( es war mitten im Winter ) und habe ihm den Umschlag mit der Aufschrift „diesmal sicher zugestellt“ durch den Briefschlitz gedrückt und bin dann unter ausführlichem Warmlaufenlassen meines Motorrades ( mußte sein, hatte einen Kabelwurm, der den Strom fraß ) langsam wieder weggefahren.“

            Psycho.

            „Wußtest Du, daß rund 60-80% ( je nach Region oder Stadt ) der in deutschsprachigen Ländern als „Stammschergen“ eingetragenen SV-GA fachlich vollkommen ungeeignet sind?“

            Was ist da deine Quelle?

            „Nö! Muß es nicht und ich muß dem Gericht auch keine unnützen Arschkriecherfragen stellen, denn dadurch würde ich ja tatsächlich einen begründeten Verdacht nähren, daß ich wohl bescheuert wäre. Völlig dahingestellt, ob der Typ bereits „Gerichsbekannt“ ( wegen welcher Taten denn so? ) wäre, oder eben noch unschuldig ….“

            Gerichtsbekannt als zuverlässiger Sachverständiger. Und doch, musst du

            „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, reicht Dir nicht, nä?“

            nein. Eher wäre etwas in der ZPO interessant

            „Mir aber! Selbstverständlich muß er!“

            Aus den Menschenrechten ergibt sich das auch nicht.

            „Darlegen muß er seine Kompetenz, auch spezieller, und seine Vorgehensweise ( sogar die Eignung zum Auftrag, wenn ich das möchte ) selbstverständlich und nur vorab macht das irgendeinen Sinn! Gehirn einschalten Chrissymausi, drückt die Windel?“

            Nein, muss er nicht. Jedenfalls nicht im Vorfeld.

          • @Lügenvogel Chris Arschloch:
            Du lügst permanent, betreibst wider besseres Wissen üble Nachrede, Verleumdung und was man sich in der Richtung noch so an Schwachsinn ausdenken kann. Du hast nicht die geringste Ahnung, was tatsächlich vorgefallen ist, keinen Charakter, keine Würde und keine Ehre und phantasierst völlig freiphantasierten perversen Mist, weil ich zufällig, in der rein ironisierten Spiegelung Deiner Lügen, offenbar aufgedeckt habe, daß Du wohl tatsächlich wegen der oben angeführten Schweinereien von der Uni entfernt werden mußtest.

            Ich habe hier absolut wahrheitsgemäß über den Fall der vorsätzlichen Vernichtung meines Kindes berichtet, Dein extrem aggressives Lügengepöbel, das Du immer wieder in genau gleich schematisierter Form herunterleierst hat überhaupt nichts mit der Realität zu tun.
            Das verlogene Scheißspiel treibst Du jetzt seit weit über einem halben Jahrzehnt in immer gleicher Wiederholung. Beweise, wörtliche Zitate u.s.w. bestreitest Du einfach, ignorierst sie und repetierst wieder die gleichen üblen Nachreden.
            Ich hatte mich lediglich noch einmal auf Deine Scheiße eingelassen, weil Freya und Rockbertus Interesse daran zeigten, ganz offensichtlich war das schon mehr als ein Fehler zuviel.
            Ab jetzt werde ich nicht mehr auf Dich zugehen, kein „Gras mehr darüber wachsen lassen“, sondern wo auch immer Dein Name oder Dein Blog erwähnt wird, unmißverständlich klarstellen, daß Du ein perverses Dreckschwein bist, dem Kinder, Familien, sogar die Mitleserschaft nicht nur völlig scheißegal sind, sondern Dir offensichtlich als Wichsvorlage dienen!
            Du mieses Schwein!

            @all:

            Was der Perverse mit seinen Hirnwichsereien zuzuschütten versucht, kann ich ganz locker mit drei einfachen Fakten belegen.
            Erstens:
            Ich bin vollkommen unschuldig, im Sinne von Gesetz und Recht ( mich mußte niemand wegen perverser Umtriebe von einer Universität schmeißen ).
            Ich habe ein erweitertes Führungszeugnis von 2015, zum Zwecke der Betreuung von ganzen MigrantenFamilien. Das bekommt man nicht, wenn von einem irgendeine Gefahr für Kinder oder deren Familie ausgeht. Man muß die Beantragung begründen, in dem Fall wurde der Antrag von einer der größten deutschen Hilfsorganisationen gestellt und eindeutig begründet.
            Darin sind keine Einträge, was bedeutet, ich bin absolut sauber!

            Zweitens habe ich hier mehrmals die einzige Aussage einer Fachkraft ( dr. rer. nat. dipl. Psych., Leiter der FamPsych. Beratungsstelle der Stadt O-Brück ) wörtlich zitiert. Wohlgemerkt, DIE EINZIGE AUSSAGE EINER FACHKRAFT! Der Rest waren perverse Lügen solcher kriminellen Perversen, wie dem Blogwart hier!

            Niemand sonst hat die Vater-Kind-Interaktionen mehr als ein paar Augenblicke gesehen und sämtliche anderen Christian-Schmidt-Charaktere haben dazu vollständig perverse Lügen verbreitet, wie er selbst.

            Hier ist die Aussage:
            „“Es gibt eine Erwartungshaltung der Mutter und die ist ganz offensichtlich, die Tochter soll sich genau so fürchten, wie sie selbst. lch erleb es dann, wenn die Tochter mit dem Vater im Spielzimmer ist, dann blüht sie richtig auf und der Vater auch. So, wie er mit ihr umgegangen ist, da gab es nichts dran auszusetzen.“
            ….
            „Das war durchgängig der Fall. Das Kind hat sich wohlgefühlt in der Situation mit dem Vater und ich hatte immer ein gutes Gefühl dabei. Meines Erachtens steht unbegleiteten Umgangskontakten des Kindesvaters zum Kind übers Wochenende, 14-tägig, nichts entgegen.““

            Das IST das einzige jemals von irgendwem vorgelegte Beweismittel im ganzen Fallverlauf und die perversen Kinderhasser und Christian Schmidts haben es mit ihren Lügenorgien zugeschüttet! WIDER BESSER WISSEN UND SOMIT MIT BOSHAFTEM VORSATZ, GENAU WIE DER KRIMINELL PERVERSE BLOGWART HIER!

            Daraus, aus diesen absolut perversen Lügenorgien und Hirnwichsereien, haben sich die Komplizen, unter Führung der Riin eine Steilvorlage für den zu erwarteten Beschwerdeverlauf ( am OLG, wo die Riin gut bekannt war und ist, weil sie dort ihre Proberichterzeit begonnen hat, welche sie am AG O-Brück abgeschlossen hat. Sie hat meinen Fall verheizt, während sie noch Proberichterin war – was der perverse Blogwart dazu lügt, ist nicht im geringsten ernst zu nehmen – und war derzeit schon in locker 50Km Umkreis über den Gerichtsbezirk hinaus als perverse Kinderschänderin bekannt, wie mir Anwälte, institutionelle Mitarbeiter, Heimbetreuer, NGO-Engagierte u.s.w. ausdrücklich bestätigt haben! ) geschnitzt, die der berüchtigte W. Keuter, der wegen illegaler Zwangsbegutachtungen auch schon dem BVerfG auffällig wurde ( was überhaupt nichts mit meinem Fall zu tun hatte, was der perverse Schmidt dazu lügt ist einfach nur perverser Unfug! ), in ganzen 10 MINUTEN ( so lange hat der „Anhörung“ gespielt und dann – mitten im Satz meines Beistandes – ohne Begründung abgebrochen ), um auf dem Dezernatswege den hier zitierten Beschluss zu fassen!

            Ich zitiere:
            „Bei allem Verständnis für die Verzweifelung des Vaters über den Abbruch der Kontakte zwischen dem Kind und ihm wird es doch zuallererst seine Aufgabe sein, die auf seiner Seite liegenden Voraussetzungen für eine Wiederanbahnung von Kontakten zu schaffen. Hierzu gehört bspw. eine detaillierte Stellungnahme eines in Psychiatrie erfahrenen Arztes, daß die im Beschluß des AG Osnabrück aufgezeigten psychiatrischen Störungen und Persönlichkeitsstörungen gerade nicht- bzw. nicht mehr – vorliegen.“

            Zu Deutsch: Er hat jeglichen Kontakt, welcher Art auch immer lebenslänglich ( das Leben eines Kindes dauert in D. exakt 18 Jahre ) verboten! OHNE JEGLICHE BEGRÜNDUNG! Allein auf Basis von Lügenorgien, ohne irgendeinen realen Bezug, unter vorsätzlicher Verschweigung und aktiver Unterdrückung der einzig bekannten Fakten ( s.o. Aussage des Bewachers ), wie sie auch der perverse Schmidt hier über mein ehemaliges Kind und mich verbreitet!

            Überflüssig zu erwähnen, daß der Richter nicht die geringste psychiatrische Befähigung hat, genau so wenig wie die Riin vor ihm oder der OLG-Senat! Die Beschlussdiagnose war also schwerstkriminelle Amts- und Titelanmaßung, sonst nichts.
            Und es lag auch keine Stellungnahme einer sonstigen Fachkraft dazu vor.
            Die erste SV war Kleinstheimbetreiberin und Heilpraktikerin und somit KEINE psychiatrische Fachkraft.
            Der zweite SV war Dr.phil und dipl. psych. und somit KEINE psychiatrische Fachkraft. Zweiterer hat mich nie gesehen! Er hat auch nie in die Akten geschaut sondern ihnen inhaltlich diametral widersprochen! Und offen zugegeben, daß er überhaupt nicht in der Lage ist, eine Begutachtung vorzunehmen! Auch das habe ich immer wieder hier ausführlich dargelegt.
            ( Was sich der perverse Schmidt dazu ausdenkt ist vollständig erstunken und erlogen und hat nichts mit den Tatsachen zu tun! )
            Es waren also unleugbar alles lediglich perverse Kriminelle, die sich gegenseitig Steuergeld zugeschoben haben, um sich einen abzuwichsen, indem sie mein Kind und mich vollständig vernichten! Vergewaltiger und keine Richter, keine JA-MA, keine SV-GA u.s.w, nur kriminelle Kindesvergewaltiger!
            Alles ohne jeden nachvollziehbaren Grund und allein um ihren kriminell-perversen Aktivitäten zu frönen und EUCH ALLEN dabei noch das Geld aus der Tasche zu ziehen!
            Es gab keinen legalen Richter, keinen legalen Gutachter, keinen legalen JA-MA , keine legale Verf-Pfl. seit der illegalen Verschleppung des gesamten Falles von NRW ( wo das Kind ich wohnten und gemeldet waren ) nach Nds. Da in eindeutigen Strafrechtsfällen ( §235 StGB ) immer entweder das Wohn- o. das Tatortprinzip anzuwenden ist, wäre auf jeden Fall das Strafgericht in Rheine o. Tecklenburg zuständig gewesen, sonst niemand! Gleiches gilt analog für die Jugendämter. DIESE kriminellen Perversen waren per se niemals für den Fall zuständig!
            Es gab keine Ermittlungen und kein Aktenstudium! Es wurde – genau wie vom perversen Schmidt hier – einfach immer wieder irgendwelcher selbsterlogener Scheißdreck wiederholt, völlig egal ob in den Akten das glatte Gegenteil stand!

            Es gab überhaupt gar nichts, was in irgendeinem Zusammenhang mit einem rechtsstaatlichen, oder fairen Verfahren in Zusammenhang zu bringen gewesen wäre! NICHTS!
            Weder die deutschen Einfachgesetze, noch das Grundgesetz, noch die EMRK, die UNmrk, oder gar die UNkrk wurden in irgendeinem Bezug auch nur ansatzweise beachtet!

            Ich bin den scheinbaren „Amtspersonen“ höflich, freundlich und sachlich begegnet, habe immer und immer wieder versucht mit ihnen in ein vernünftiges Gespräch zu kommen, woraufhin ich verhöhnt, beleidigt, falschdenunziert und beleidigt wurde, bis ich mich wehren mußte! Ich habe damit viel zu lange gezögert, in Angst um mein bereits durch die perversen Dreckschweine schwerstbeschädigtes Kind! Daß der perverse Schmidt sich darüber lustig macht und das geil findet, sich darüber einen abwichst, entspricht seinem verkommenen Charakter und erklärt seine immer wieder wiederholten perversen Lügen vollständig. Er will offensichtlich ausprobieren, ob er auch das Zeug hat, so ein perverses Dreckschwein zu sein, wie seine Vorbilder!. Weil man ihm den Schein dazu verweigert und ihn von der Uni entfernt hat. Eine perverse Ersatzbefriedigung eines Triebtäters, klar und eindeutig!

            Nochmal in kurzen Worten

            Erstens: Ich habe niemandem irgendetwas getan, niemanden in Gefahr gebracht, niemanden bedroht, niemanden mißhandelt, niemanden mißbraucht, ich bin in den Akten des Justizministeriums als absolut unbescholtener Bürger aufgeführt!

            Zweitens: Das einzige legale Beweismittel des gesamten Fallverlaufes stammt von der führenden Fachkraft der größten kirchlichen ( gleichzeitig städtischen ) Familienberatungsstelle im ganzen osnabrücker Raum ( eine feige Sau, aber immerhin hat er wenigstens diese eine kurze Fachaussage gemacht ). Es besagt nichts geringeres, als daß es nicht den geringsten Grund gibt, meinem Kind und mir die höchsten Rechte dieses Scheißplaneten zu verweigern!

            Und das, genau das, hat die perverse Faschistenbande, welche Christian Schmidt offensichtlich für seiner bevorzugte geile identitäre Bewegung hält, so in Amokwut versetzt, sie meinem Kind und mir lebenslänglich jeglichen Kontakt, sei es geographisch, schriftlich, bildlich, akkustisch oder persönlich, ohne jede Begründung vollständig verboten und sämtliche Behörden und Institutionen mit Befehlen überzogen haben, jegliches Wissen voneinander vollständig zu verhindern!
            Darüber haben erfahrene Juristen und Kriminalbeamte ungläubig den Kopf geschüttelt, zum Telefon oder PC gegriffen, es versucht ( irgendeine formelle Auskunft zu kriegen ) und mußten bestätigen, daß es schlicht nicht möglich ist! Auch in den Intranetzen ist jede Auskunftsmöglichkeit für normale Mitarbeiter vollständig gesperrt!

            Der perverse Schmidt findet das offensichtlich so geil, daß er immer wieder die gleichen Lügen im Tenor seiner ( ! ) Kinderschändersekte dazu verbreitet!

            Das sind die wesentlichen Fakten zum Fall und zum Fall des perversen Schmidt!
            Nicht mehr und nicht weniger
            Alles andere was Schmidt hier für seine Sektenmitglieder betreibt, ist ein widerwärtiges perverses Drecksspiel, um kleine Kinder brutalst zu vergewaltigen und Euch allen das Geld dazu aus den Taschen zu ziehen!
            Exakt das!
            Alles was er über irgendeine angebl. Südländerin und ein angebl. Kind phantasiert, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls nichts als ein Ausfluss seiner perversen Phantasie! Um Euch mit romantisiertem Quatsch einzulullen und sich als „normaler Mensch“ zu tarnen!
            Er ist es nicht! Er ist ein perverses Dreckschwein, sonst nichts!

          • „Ab jetzt werde ich nicht mehr auf Dich zugehen, kein „Gras mehr darüber wachsen lassen“, sondern wo auch immer Dein Name oder Dein Blog erwähnt wird, unmißverständlich klarstellen, daß Du ein perverses Dreckschwein bist, dem Kinder, Familien, sogar die Mitleserschaft nicht nur völlig scheißegal sind, sondern Dir offensichtlich als Wichsvorlage dienen!
            Du mieses Schwein!“

            Das passt gut zu dem Richter, der „vermeintliche Beleidigungen“ gerügt hat und da natürlich auch nur vollkommen parteiisch war

            „Niemand sonst hat die Vater-Kind-Interaktionen mehr als ein paar Augenblicke gesehen und sämtliche anderen Christian-Schmidt-Charaktere haben dazu vollständig perverse Lügen verbreitet, wie er selbst.“

            Deswegen wäre es ja so wichtig gewesen, dass der Sachverständige sie sieht. Und darauf, dass da ein Umgang für dich dabei rausspringt hat er dich ja sogar hingewiesen. Aber du hast es nicht dazu kommen lassen, dass er diese Interaktionsbeobachtung durchführen kann, weil du gleich in den Gegenangriff gegangen bist. Das ist wirklich traurig

            „Das einzige legale Beweismittel des gesamten Fallverlaufes stammt von der führenden Fachkraft der größten kirchlichen ( gleichzeitig städtischen ) Familienberatungsstelle im ganzen osnabrücker Raum“

            und wenn die von dem Sachverständigen bestätigt worden wäre indem du ihn nicht mit Fragen überhäufst und eine Interaktionsanalyse verhindert hättest, dann hätte der vielleicht die Aussage auch noch bestätigt.

            Du hast mit deinem Beharren auf nicht zutreffende prozessuale Regelungen und deinem Rumstänkern und schlaue als alle sein wollen und deiner Ansicht, dass du mehr Ahnung von Jura hast als alle, die das beruflich machen, sehr viel kaputt gemacht. Aber natürlich sind alle anderen Idioten.

            Ein alter Merksatz ist: Wenn alle anderen Idioten sind, obwohl es zu ihrer täglichen Arbeit gehört, und man selbst meint, dass Genie zu sein, aber tatsächlich ein Laie auf dem Gebiet ist, dann ist das wie mit den Geistesfahrern: Die wahrscheinlichkeit, dass nicht alle anderen die Geistesfahrer sind, sondern man selbst ist dann sehr hoch

          • Und warum zum Henker sollte eine ‚Südländerlin‘ sich mit einem deutschen Lemming, der sich als pickup artist und MGTOW tarnt, vermehren? Und das kleine umschuldige Baby un- und eiskalt abgestillt in eine barmherzenslose Krippe schmeissen?! Und der Blogwart schreibt seelenruhig was von deutscher ZPO…
            Ich muss echt schreien und heulen vor Wut!!!

  2. Elternteil hat Vorschuss teilweise zurück gezahlt und zahlt weiter ab (zB Ratenzahlung): 22%

    Hier muss man objektiv feststellen, dass von den 22% wahrscheinlich nicht alle vollständig zurückzahlen werden. Wie auch immer: Der generelle Befund ist schon lange klar: Von denen, die nicht oder ungenügend zahlen, ist der grösste Teil dazu nicht in der Lage, mit oder ohne Auto. Der Entzug des Führerscheins/Autos ist populistische Kackscheisse und wahrscheinlich gesetzeswidrig. Die gynozentrische „Muddi muss versorgt werden-Politik“ erleidet Schiffbruch. Gut so.

    • Es wäre zu wünschen, dass solch eine sexistische Politik Schiffbruch erleidet. Wirte sie in der Öffentlichkeit aber vermutlich nicht, solange es Giffey, Schwesig und Konsorten gelingt Stimmung gegen angebliche Sozialschmarotzer/unterhaltspreller zu machen.

    • „Wie auch immer: Der generelle Befund ist schon lange klar: Von denen, die nicht oder ungenügend zahlen, ist der grösste Teil dazu nicht in der Lage, mit oder ohne Auto.“

      Haben Fakten beim Feminismus – und die Familienjustiz ist nur der juristische Arm dieser Ideologie – jemals eine Rolle gespielt?

      „Väter zahlen keinen Unterhalt, da müssen wir was tun!“ ist ebenso wenig eine falsche Aussage, wie „Männer verprügeln ihre Frauen!“
      Sie ist schon wahr, wenn der Vorwurf auf nur zwei Männer in der Nation zutrifft.
      Die polemische Absicht auf niedrigstem BILD-Niveau dahinter, Männer unter Generalverdacht zu stellen und – im Familienrecht – zu entrechten, würde natürlich jede Frauenministerin weit von sich weisen.
      Natürlich weiß sie ganz genau, wie ihre Aussagen in der Öffentlichkeit aufgenommen wird.
      Im Trüben zu fischen ist nun mal die Leidenschaft aller Feminilistinnen.

  3. Danke für die Aufklärung. Diese Sache ist eine Katastrophe, da die Gesetzgebung eine solche ist. Gerechtigkeit, Augenmaß, Gleichberechtigung, Kindeswohl – alles für die Katz.

    Aber Giffey hat angekündigt, dass noch in diesem Jahr eine Verbesserung in Sachen Kindesunterhalt für betreuende Väter kommen soll.

  4. Schwesig hat doch Recht mit ihrer Aussage, dass sie „absolut kein Verständnis“ dafür/davon hat, warum Väter nicht (mehr) zahlen (können). Als Realitätsverweigererin hat sie eben kein „Verständnis“ von der Realität 🙄🤔

    Soweit ich weiß sind ca 70% aller Unterhaltspflichtigen in irgendeiner Weise säumig. Wenn ich die Statistik richtig verstanden habe, können von diesen 70% über 95% ihren Verpflichtungen aus Mangel an entsprechendem Einkommen nicht voll nachkommen, rund die Hälfte ist praktisch mittellos.

    Aber das größte Armutsrisiko haben Alleinerziehende. Raff ich irgendwie nicht.
    Bzw ist doch Beschiss, statistischer Lügenbeschiss… Tschuldigung aber dieses Wegdefinieren und Unsichtbarmachen der Probleme regt mich echt auf. Zusätzlich werden gerade Männer über 40 bevorzugt aus der Arbeitslosenstatistik entfernt (über „Massnahmen, 1€ Jobs, das Alter oder den Gesundheitszustand), damit das demographische Problem an der Stelle sich nicht noch zum Sprengsatz entwickelt.

    Ich geh zwar davon aus, dass die Beschaffung nicht schwierig wäre, aber noch fehlt es diesbezüglich an Daten. Um zu belegen, dass Väter durch Unterhaltsforderungen in die Mittellosigkeit gedrängt werden, müsste man ggf noch etwas recherchieren, aber eigentlich ist es auch offensichtlich. Das „Risiko“, würden Feministinnen jetzt sagen, durch eine Trennung zu verarmen, liegt für Männer also bei mindestens 35%, eher bei 60-70%.

    Vielleicht müsste man an der Stelle auch mal ein „tabu“ brechen (eine Formulierung, die immer gut funktioniert hat…), denn genau das ist es. Und als mindeste Forderung, dass man nicht den doppelten Satz zahlen muss, mit dem der Staat sich zum Superpapi hochspielt. Das zu ändern würde schon alleine so auf die Statistik einwirken, dass „plötzlich viel mehr Väter zahlen“ könnten…solche Meldungen sind aber offenbar auch nicht gewollt.

    Machterhaltungstriebe sind doch ganz schön widerlich….

    • „Aber das größte Armutsrisiko haben Alleinerziehende. Raff ich irgendwie nicht.“

      Das raffst Du sofort, wenn Du bedenkst, dass viele alleinerziehende Mütter nur auf Unterhaltszahlungen als Finanzierungskonzept bauen. Und das über Jahre.
      Ist der Mann zahlungsunfähig, geht die Frau sofort mit über die Wupper.
      Und selbst, wenn der Mann über die volle Zeit Unterhalt leistet, ist die Frau danach für den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr interessant.
      Männer dagegen werden von der ersten Stunde an geknebelt, ihr Leben eigenverantwortlich wieder in den Griff zu kriegen. Nach einigen Monaten bis Jahren läuft es für sie wieder „normal“.

      Der Weg in die Armut ist für Frauen mit Zuckerstückchen von den Familienroben gepflastert.

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