„Schwule umerziehen“, Konversionstherapie und die Schwierigkeiten einer Strafbarkeit

Spahn hatte ja die Idee vertreten, dass man „Konversionstherapien“, also der Versuch homosexuelle Menschen in heterosexuelle zu verwandeln, verbieten solle und solche Versuche strafbar machen sollte.
Ein interessanter Artikel beleuchtet die Schwierigkeiten:

 Und genau an dieser Stelle möchten nun zwei SPD-Politiker einen neuen Paragrafen 175 einfügen. Nicht gegen Schwule diesmal, sondern im Gegenteil zu deren Schutz.

Der Plan richtet sich gegen Ärzte oder Heilpraktiker, die homosexuelle Menschen durch eine sogenannte Konversionstherapie zu „heilen“ versprechen. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe soll es geben – für Quacksalber, die Homosexuelle pathologisieren. So steht es in einem Gesetzentwurf, den vor wenigen Tagen die beiden Abgeordneten Johannes Kahrs und Karl-Heinz Brunner vorgelegt haben.

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In diesem Blog, in dem ja diverse Studien darlegen, dass Homosexualität stark biologisch ist und die diesbezügliche Veranlagung innerhalb des Mutterleibes durch pränatale Hormone ausgestaltet wird, muss man nichts weiter dazu ausführen, dass diese „Therapien“ nicht klappen können.

Zu den Schwierigkeiten

 

Wo die Probleme liegen, das machen nun unfreiwillig die beiden SPD-Abgeordneten erahnbar. Erstes Problem: Ein Rechtsstaat kann grundsätzlich nur kriminalisieren, was gegen den Willen eines Opfers geht. Und wenn ein Erwachsener sich auf eigenen Wunsch einer sogenannten Konversionstherapie unterzieht? In dem Gesetzentwurf der beiden SPD-Abgeordneten heißt es: Man solle Ärzte auch dann bestrafen, wenn der „Patient“ sie hartnäckig überredet („ernstlich bestimmt“) habe, seine Homosexualität als Problem zu behandeln. Kurz: Das Opfer hat es so verlangt, der Staatsanwalt soll das ignorieren. Schwierig.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. In der Tat ist die Frage berechtigt, warum man etwas bestrafen soll bei dem sich zwei Personen einvernehmlich auf ein bestimmtes Ziel einigen. Man verbietet ja auch sonst keine Religionen weil es keinen Gott gibt.

Vielleicht hat ein überzeugter Christ den ernstlichen Wunsch seine Hmosexualität nicht auszuleben, weil er sie für eine Sünde gegen Gott hält. Wer will ihm das verbieten?
Ein Verbot der Behandlung von Kindern wäre noch einfach. Aber bei erwachsenen?

 

Zweitens: Wie definiert man eigentlich „Homo-Heiler“? Das Gesundheits- und das Justizministerium sind dazu bislang ratlos. Klar ist jetzt nur, wie man es nicht machen kann. Die beiden SPD-Abgeordneten Brunner und Kahrs wollen Behandlungsmaßnahmen unter Strafe stellen, „die auf die Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung gerichtet sind“. Dieser Wortlaut lässt viel Spielraum. So viel, dass er sogar Therapien für Sexualstraftäter kriminalisieren würde. Oder Therapien für Menschen, die eine pädophile Neigung in den Griff bekommen wollen. Solche Therapien werden auch von Spahns Ministerium gefördert. Das alles soll strafbar werden?

Die Abgrenzung könnte in der Tat schwierig werden. Beispielsweise wenn jemand anführt, dass er denjenigen nur Sex mit Frauen nahelegen will, dass er Enthaltsamkeit predigt etc.

Mal sehen ob es gelingt