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Gerade wird wieder mal die Klarnamenpflicht im Internet diskutiert:
Diese Anonymität ist dem Bundestagspräsidenten ein Dorn im Auge, Wolfgang Schäuble (CDU) möchte sie aufheben. „Für eine offene Gesellschaft ist es schwer erträglich, wenn sich die Menschen bei Debatten im Internet nicht offen gegenübertreten“, sagte der ehemalige Bundesinnenminister dem SPIEGEL. Zu oft würden „Privatleute und Personen des öffentlichen Lebens gerade unter dem Schutz der Anonymität beleidigt und bedroht“.
Da bin ich anderer Meinung: Eine freie Gesellschaft braucht die Möglichkeit sich anonym äußern zu können. Denn wer unbequemes nicht sagen kann, weil er befürchten muss, dass er von den Mächtigen (sei es der Staat oder anderen Gruppen) angegriffen wird, der wird seine Kritik für sich behalten.
Natürlich kann man dagegen halten, dass so etwas feige ist und das man dazu stehen soll und dies erst eine tatsächliche Debatte ermöglicht, zumal ja auch die Angreifer dann nicht mehr anonym sein können. Aber das ist eben sehr relativ, wenn man befürchten muss, dass einem über Maßnahmen gegen den Arbeitgeber oder das eigene Geschäft die Lebensgrundlage von einem selbst und seiner Familie angegriffen wird oder diese Familie oder Geschäftspartner ebenfalls zum Ziel von Angriffen werden.
„Wer seine Meinung äußert, sollte auch dazu stehen können“, sagte Schäuble nun. „Ich wünsche mir, dass die Verrohung im Netz nicht achselzuckend hingenommen wird.“ Der einflussreiche CDU-Mann verwies bei seinem Vorstoß auf den Plan für ein sogenanntes digitales Vermummungsverbot etwa in Österreich, wo gerade ein entsprechender Gesetzentwurf beraten wird.
Die Pläne im Nachbarland sehen vor, dass sich Nutzer von Onlineplattformen mit mehr als 100.000 Mitgliedern zunächst mit ihren Namen sowie Adressdaten identifizieren und registrieren müssen, Nachrichten-Webseiten eingeschlossen. Wer strafbare Inhalte postet, könnte dann mit Hilfe der Betreiber schneller gefunden und belangt werden, so die Theorie. Seitenbetreiber, die der Registrierungspflicht nicht nachkommen, könnten im Wiederholungsfall mit Strafen von bis zu einer Million Euro belangt werden.
Solche Registrierungen hätten schon den Nachteil, dass man sich über ein VPN von überall auf der Welt einloggen kann und man so etwas kaum weltweit durchsetzen kann. Was aber natürlich die Sache dennoch schwieriger macht.
Wobei das natürlich relativ ist: Über meine IP-Daten bin ich bereits jetzt zu ermitteln und in diversen Diensten ist auch meine Telefonnummer hinterlegt, die ebenfalls eine Zuordnung möglich macht.
Interessant ist ein Hinweis auf Südkorea:
Studien zufolge bringen Klarnamen ohnehin nicht den von Schäuble erhofften Effekt: Eine Untersuchung in Südkorea etwa, wo es eine Klarnamenpflicht gab, zeigte 2007 einen nur minimal geringeren Anteil beleidigender Äußerungen am Gesamtaufkommen. Das entsprechende Gesetz wurde später vom Obersten Gericht des Landes für verfassungswidrig erklärt. Und Forscher der Universität Zürich stellten 2016 bei der Untersuchung von 532.197 Kommentaren in 1612 deutschen Onlinepetitionen fest, dass Klarnamen „nicht zwingend Online-Aggressionen in sozialen Medien verhindern“.
Was ist eure Meinung zu dem Thema?