Ein gar nicht so selten vorkommender Fall:
Ein Paar mit Kind trennt sich, sie zieht zurück zu ihren Eltern und nimmt das Kind mit. Die sind sagen wir mal 250 Kilometer entfernt und er hat ein Umgangsrecht, was über die Entfernung auch nicht gerade einfach ist.
Er merkt nun, dass die Mutter ihn ausschließt und er kaum noch etwas von der gemeinsamen Sorge hat, der Umgang auch immer schwieriger wird und alles nicht so richtig klappt.
Würde er noch im gleichen Ort wohnen, wie seine Frau, dann könnte er sich diesbezüglich an das Jugendamt wenden, das ja nach der Vorstellung des Gesetzgebers der erste Ansprechpartner für die Eltern sein soll.
Das Jugendamt bei ihm vor Ort ist allerdings nicht mehr zuständig. Denn zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind wohnt. Wenn er also ein persönliches Gespräch mit dem Jugendamt führen will, dann muss er – zu deren Bürozeiten – bei dem Jugendamt vor Ort vorbeifahren, mit ihnen sprechen und dann wieder zurückfahren.
Natürlich hat das den Vorteil, dass dann ein Mitarbeiter sich auch tatsächlich vor Ort umschauen kann und die Gegebenheiten vor Ort kennenlernen kann. Es ist aber bei solchen Umzugsgeschichten für denjenigen, der weit entfernt wohnt, letztendlich dann so, dass er die Unterstützung des Jugendamtes nur sehr eingeschränkt annehmen kann.
Wäre es da nicht geschickter, wenn das Jugendamt vor Ort zumindest Beratungen anbieten würde, also eine gewisse Zuständigkeit hätte?
Natürlich: Er kann sich an einen Rechtsanwalt wenden, aber der kostet natürlich auch Geld.
Dagegen steht, dass dann ja quasi zwei Jugendämter zuständig wären und keiner wirklich mit beiden Eltern gesprochen hätte, also halbes Wissen hat.
Und genug werden auch sagen: Das Jugendamt rauszuhalten ist doch eh die bessere Variante.
Aber es scheint mir eine sehr unflexible Lösung zu sein, bei der es für eine Seite wesentlich schwieriger ist Hilfe zu bekommen.
Gefällt mir:
Like Wird geladen …