Die MIA-Mütterinitiative scheint mir dem Eindruck nach eine sehr radikale Gruppe Alleinerziehender zu sein, die sich darüber beschweren, dass Männer keinen Unterhalt zahlen und sich ansonsten raushalten. Sie haben eher eine sehr kritische Position gegenüber Vätern und sind stark gegen das Wechselmodell.
Im Rahmen der Pläne säumigen Unterhaltszahlern den Führerschein zu entziehen fragte die Organisation ihre Mitglieder, für was sie auf den Führerschein verzichten würden:
Wir haben die Frauen bei MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende mal gefragt, für was sie ihren Führerschein abgeben würden, um zu Fuß oder per Öffis zu Büro, Kita und Spielgruppe zu gelangen. Die Antworten haben uns wenig überrascht:
„Meinen Führerschein würde ich freiwillig abgeben, damit:
– „Mein Kind keinen erzwungenen Umgang mit seinem Vater haben müsste, den es gar nicht will.“
Klingt stark nach einer Umgangsverhinderung und auch etwas nach Entfremdungsbemühungen. Wobei es natürlich auch immer wieder Väter (oder Mütter) gibt, mit denen die Kinder aus guten Grund keinen Umgang wollen.
– „Ich nicht die Anwaltskosten für die mittlerweile acht Verfahren zahlen müsste, die der Kindsvater mittlerweile gegen mich angestrengt hat und die er alle verloren hat. Die ich aber trotzdem zur Hälfte zahlen muss!“
Das ist eine Folge des Umstandes, dass im Familienrecht die Verfahrenskosten üblicherweise gegeneinander aufgehoben werden.
Das ist insbesondere dann bitter, wenn eine Seite Verfahrenskosten erhält, die andere Seite aber selbst zahlt – eine Situation, in der sich gerade Männer häufig befinden.
– „Ich die ganze Zeit mal wieder sinnvoll für mein Kind verwenden kann. Aktuell wird sie dafür verwendet bei Jugendamt, Gericht, Elternberatung, usw. MIT(!!!) Kind zu sitzen, wo der Vater Dinge verlangt, die er dann am Ende, wenn er sie haben kann, dann doch gar nicht mehr will.“
Bei Gericht und Jugendamt und auch bei der Elternberatung sitzt man eigentlich selten mit Kind, die werden ja üblicherweise eher außerhalb der Verhandlungen angehört. Auch hier ist es natürlich schwer zu urteilen, weil man den konkreten Fall nicht kennt. Es klingt als würde der Vater sich stark um die Durchsetzung der Rechte bemühen.
– „Mein Kind selbst entscheiden darf, ob es zum Umgang gehen möchte oder nicht .“
Das ist ein beliebtes Argument, verkennt aber das man dann das Kind im Endeffekt zwischen die Stühle setzt, weil es dann häufig aus seiner Sicht nicht entscheidet, ob es den Umgang möchte, sondern welchem Elternteil es es recht machen soll: Dem, der den Umgang will oder dem, der nicht will, dass der andere den Umgang will, häufig weil die Beziehungsebene nachwirkt.
Deswegen gilt vor Gericht: Der Minderjährige (jedenfalls bis zu einem gewissen Alter) hat zu wollen, was die Eltern oder das Gericht entscheidet.
– „Mein Kind nicht mehr bei einem gewalttätigen Vater leben muss, der sich aus dem Wechselmodell heraus mit einigen Lügen, falschen eidesstattlichen Versicherungen seiner Freunde und jeder Menge Drohungen das Aufenthaltsbestimmungsrecht erstritten hat.“
Auch schwer zu sagen, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt man natürlich auch nicht so schnell. Interessant wäre natürlich, was mit Gewalt gemeint ist: Gewalt gegen das Kind oder gegen sie? Und in welcher Form?
Auch hier kennt man leider nur eine Seite.
– „Ich endlich nicht mehr ein Wechselmodell mit meinem gewalttätigen Kindsvater bestreiten muss. Ich bin nämlich auch ein Mensch. Mit Würde und so.“
Gilt das Gleiche wie oben.
– „Mein Kind wieder gesund werden darf, das nach neun Jahren Wechselmodell, beginnend im ersten Lebensjahr, erst sieben Jahre lang eine Enuresis hatte, die dann nahtlos übergegangen ist in ein Migräne und latente Depressivität.“
„Enuresis“ wäre ein Einnässen. Auch hier wäre interessant: Zerreißt das Kind tatsächlich der Umgang an sich oder der Streit zwischen den Eltern? Wenn das Kind weiß, dass die Übergabe am nächsten Tag stark Konflikt beladen sein wird oder es schon vorher die Anspannung wahrnimmt, dann kann das auch dazu führen.
– „Mein Kind entschädigt wird, das von einer Väterrechtslobbyistengutachterin jahrelang im Wechselmodell festgehalten wurde, so lange, bis es beinahe starb und auf der Intensivstation landete. Nach der Rückkehr in das Residenzmodell funktionierte die Genesung übrigens zur Überraschung aller Ärzte recht schnell.“
Auch interessant, weil „Väterrechtslobbyistengutachterin“ eben das Gegenstück zur „Feministisch verseuchten Justiz“ bzw zum „Gutachter, der mit dem Richter unter einer Decke Steckt“ in einigen Väterrechtszirklen ist. Schuld ist immer eine übergeordnete Macht, die Gutachten immer zu Lasten der eigenen Gruppierung falsch.
– „Die 6000 Euro für ein Gutachten, in dem nur leicht widerlegbare Unwahrheiten standen, erlassen werden. Für diese hanebüchenen Lügen zahle ich pro Monat über 100 Euro ab.“
Familiengutachten sind in der Tat teilweise sehr teuer. Und auch hier erinnert mich der Ton an radikaler Väterrechtler: Der Sachverständige war quasi parteiisch, man selbst hätte seine Aussagen leicht widerlegt etc.
– „Meine Kinder endlich kennenlernen dürfen, wie es ist, ein richtiges Zuhause zu haben – mit Nachbarskindern und so. Die kennen das nämlich gar nicht. Die waren ein Jahr und drei Jahre alt, als dieser Scheiß mit dem tageweise hin- und hergeschoben werden zwischen Papa und Mama begann.“
Bei sehr jungen Kindern rät man ja in der Tat zu häufigen Wechseln, weil die Kinder noch ein kurzes Gedächtnis haben. Aber klar, das kann durchaus Kinder überfordern. Andere kommen damit gut zurecht.
– „Der Vater endlich Unterhalt zahlt, damit nicht all das Schulgeld, die Musikschule, die hohe Miete, die Klassenfahrten, die Schulbücher, das Schulessen, die Lebenshaltungskosten für ein fast erwachsenes Kind, das bei uns lebt etc. bezahlen zu können.“
Auch hier fehlt natürlich die andere Seite für die Bewertung. Es kann gute Gründe geben, dass man keinen Unterhalt zahlen kann. Es kann auch ein Druckmittel sein oder schlicht Verweigerung und Verzögerung, weil man es nicht einsieht
– „Ich Zeit habe, eine Arbeit zu finden, die nicht jeden Tag 130 km Pendeln und 3 Stunden Fahrtzeit bedeutet. Denn das Kind muss ja regelmäßig zum Vater, ob es will, oder nicht.“
Das scheint auch etwas einseitig. Kommt aber natürlich auch die Frage, wer weggezogen sind. Wobei ja üblicherweise derjenige, der den Umgang hat auch das Abholen übernehmen muss.
– „Väterrechtslobbygutachter und Väterrechtslobbyverfahrensbeistände an Gerichten ein für allemal verboten werden.“
Auch hier eine genau andere Sicht auf die Dinge als die Väterverbände.
– „Kinder im Grundgesetz ein Recht auf ein richtiges Zuhause bei der Hauptbezugsperson bekommen.“
Also quasi ein Verbot des Wechselmodells und ein Bekenntnis zum Residenzmodell ins Grundgesetz (!). Ich vermute sie wären auch dafür, dass da gleich die Mutter als Hauptbezugsperson festgehalten wird.
-„Das Wechselmodell für mein Kind gekippt wird! Und dafür, dass der Vater uns in Ruhe lassen muss mit seinen Macht- und Psychospielchen.“
Gibt es, aber eben auch von beiden Seiten.
– „Meine Kids keinen Umgang mehr zum aggressiven gewalttätigen Vater haben müssen.“
Siehe oben
– „Sich mal jemand die finanziellen Verhältnisse meines selbstständigen, pseudo-insolventen Ex-Mannes und seiner als Geschäftsführerin eingesetzten Mutter (die aber blind und mit Herzproblemen niemals tatsächlich tätig ist) genau ansehen würde, damit meine Kinder den Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht!“
Kann ein Modell sein, welches klappt: Die Mutter wird als Geschäftsführerin der Firma des Mannes eingesetzt (die aber auch nicht seine sein darf, sondern vielleicht auch auf die Mutter oder neue Lebensgefährtin übertragen wird), er arbeitet zum Lohn unter dem Selbstbehalt und die Firma macht keinen Gewinn, weil der Lohn der Mutter so hoch ist. Unter dem Tisch zahlt dann eben die Mutter alles für den Sohn, so dass das Geld dann doch bei ihm landet. Kann aber als Umgehung zu fiktiven Eigentum führen und es sind natürlich auch die Erwerbsobliegenheiten zu beachten, so dass es häufig ein Unterhalt festgesetzt wird, der dann evtl nur nicht vollstreckt werden kann. Muss man aber richtig machen, was schnell schief geht.
– „Ich dafür meinen Sohn aus den narzisstischen Missbrauch des Vaters retten könnte.“
Ist natürlich auch eine Ansichtssache und braucht man beide Seiten zu.
– „Der Vater meiner Tochter (12) endlich die Aufmerksamkeit schenkt, die sie sich wünscht.“
Da hätte man immerhin mal einen Wunsch nach MEHR Kontakt des Vaters mit dem Kind
-„Das Kind Ruhe hat. Dieses ewige Gezerre am Kind unter dem Deckmantel „Kindeswohl“ macht die ganze Familie krank. Umgang, Umgang über alles, auch wenn das Kind dann noch eine Woche benötigt, um sich zu beruhigen.“
Da ist es häufig natürlich auch notwendig, dass sich beide hinterfragen, auch gerade der, der den Umgang gewährt: Lässt er zu, dass das Kind den Umgang frei ausüben kann ohne auch seelischen Druck auszuüben?
– „Ich dadurch den Umgang untersagen und somit mein Kind vor seinem psychopathischen und gewalttätigen Vater retten und schützen kann! Sie ist erst 16 Monate alt. Ich habe immer mehr Angst vor der Zukunft. Angst davor mein Kind zu verlieren. Angst davor irgendwann ein kleines Häufchen Elend zu haben, weil es psychisch am Ende ist.“
Wenn sie Angst hat die Kinder zu verlieren, dann spricht das dafür, dass die Richter den Vater anscheinend weniger kritisch sehen als sie selbst. Es sei denn sie meint, dass sie es verliert, weil es den Druck nicht aushält. Aber auch der stammt eben schnell von beiden Eltern oder sogar auch nur von dem, bei dem das Kind lebt.
-„Ja ich nehme dafür in Kauf auf andere Menschen angewiesen zu sein, um mobil zu sein. Ja ich nehme dafür in Kauf alle Einkäufe zu Fuß zu erledigen und dreimal in den gleichen Laden zu gehen, weil ich nicht alles auf einmal tragen kann. Ich würde alles in Kauf nehmen! Gerne gebe ich meinen Führerschein jedem Politiker, wenn man mir versichern kann, dass mein Kind eine unbeschwerte Kindheit und Zukunft hat. Wenn man mir versichern kann, dass der Mensch, der sich ihr Vater nennt, uns endlich in Ruhe lässt und ich somit dieses kleine Energiebündel schützen kann.“
Auch etwas, bei dem man beide Seiten hören müsste. Vielleicht nimmt der Vater nur seine ihm zustehenden Rechte wahr.
– Meine Kinder gehört werden vor Gericht, und sagen können, was sie wollen.
Die Anhörung der Kinder ist heute ja in vielen Fällen sogar Pflicht. Aber Richter versuchen natürlich auch häufig, dass den Kindern zu ersparen, wenn sie das Gefühl haben, dass einer der Elternteile sie damit in eine Drucksituation bringen will.
Denn Kinder können eben auch „Nein“ zum Umgang sagen, wenn sie damit nur einem Elternteil zeigen wollen, dass sie auf seiner Seite stehen.
– „Das Kind keinen Umgang haben müsste, wenn es das nicht möchte.“
– „Das Kind nicht zu Übernachtungen gezwungen wird.“
Hatten wir schon-
– „Die Mutter nicht zum Abstillen gezwungen wird, damit das Kind mit wenigen Monaten bereits beim Vater übernachten muss. Obwohl dieser in den ersten Lebensmonaten gar kein Interesse am Kind hatte und wochenlang verschwunden war!“
„zum Abstillen gezwungen“ kenne ich eigentlich nicht. Üblicherweise macht man dann kurze stundenweise Umgänge. Wäre interessant um welchen Monat es geht.
– „Mütter nicht mehr vom Jugendamt eingeschüchtert werden, weil sie versuchen Schutz und Hilfe für ihr Kleinstkind und sich zu bekommen“
Auch hier wieder eine ganz andere Sicht: Das Jugendamt auf Seiten des Vaters. „Schutz und Hilfe“ sind eben immer relativ: Meist geht es darum, dass die Gefahr eben nicht als solche gesehen wird.
– „Jugendämter verpflichtet sind, Akten eines Vaters Kinder übergreifend zu teilen und somit Kinder von anderen Müttern besser zu schützen, wenn es bereits Auffälligkeiten gab.“
Könnte auch für einige Mütter hoch problematisch werden. Wobei ich meine, dass die Akten auch angefordert werden können.
Das Fazit der MIAS: Führerschein gegen Kindeswohl, ein guter Deal!
Klar, würden auch einige Männer mitmachen, wenn sie dafür ihre Kinder sehen oder – umgekehrt – die Mutter loswerden. Aber das macht es ja insgesamt für den Unterhaltskonplex nicht weniger richtig.