Die Bundesregierung räumt ein, dass die Gesetzeslage zu Trennungsfamilien aus den Fünfzigerjahren stammt und „auf dem Prüfstand“ stehe

Arne berichtete bereits über diese Kritik am Familienrecht:

Die Bundesregierung räumt ein, dass die Gesetzeslage zu Trennungsfamilien aus den Fünfzigerjahren stammt und „auf dem Prüfstand“ stehe. Die FDP wirft ihr vor, überholte Rollenbilder nach einer Trennung zu verstärken.

Wenn Eltern sich trennen, ist das ein gravierender Einschnitt, besonders für die Kinder. Außer den emotionalen Belastungen gibt es in vielen Familien aber auch finanzielle. Nicht umsonst gehören Alleinerziehende, in der Regel Frauen, zu den am stärksten armutsgefährdeten Bevölkerungsgruppen. Aus der FDP-Fraktion im Bundestag kommt vor diesem Hintergrund Kritik am herrschenden Kindesunterhalts- und Kindschaftsrecht, das weiterhin auf dem Residenzmodell basiere („Einer betreut, einer bezahlt“), obwohl die Realität heute oft eine andere sei.

„Durch das derzeitige Familienrecht werden überholte Rollenbilder nach einer Trennung verstärkt“, sagt der Abgeordnete Daniel Föst, der auch Vorsitzender der bayerischen FDP ist. „Die Bundesregierung steckt mit ihrer Familienrechtspolitik im letzten Jahrhundert fest.“ Mit seiner Kritik bezieht er sich auf die Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage zur finanziellen Belastung von Trennungsfamilien, besonders was die finanzielle Aufteilung der Elternverantwortung angeht. In der Antwort bestätigt die Bundesregierung, dass die Gesetzeslage aus den Fünfzigerjahren stamme; der Bereich stehe „seit Längerem auf dem Prüfstand“. Weiter heißt es, wenn Eltern sich nach einer Trennung die Betreuung teilten, statt das Residenzmodell zu wählen, seien die unterhaltsrechtlichen Folgen „teilweise wenig befriedigend“. Deshalb würden die gesetzlichen Bestimmungen „gegenwärtig auf ihre Zeitgemäßheit geprüft“. Föst geht das nicht schnell genug. Er kritisiert, die Regierung verliere sich „in Prüfungen und Evaluationen“ und hinke mit ihrer Politik der Lebensrealität der Menschen weit hinterher.

Die Frage ist natürlich, was daraus folgt und ob nun zeitnah eine Änderung erfolgt. Wenn man Reformen nicht will, dann kann man sie ja trotz dieses Zugeständnisses in Begutachtungen und Unterausschüssen versacken lassen.

Ist da was neues geplant?

103 Gedanken zu “Die Bundesregierung räumt ein, dass die Gesetzeslage zu Trennungsfamilien aus den Fünfzigerjahren stammt und „auf dem Prüfstand“ stehe

  1. Und wie lange steht die schon auf dem „Prüfstand“, läuft doch ganz gut. Links brandmarkt Frauenverhätschelung, ignoriert Männerbenachteiligung und behält beides bei. Rechts betreibt Frauenverhätschelung, ignoriert Männerbenachteiligung und baut beides aus. Ist ja nicht so dass eine „Wurfprämie“ Wählerstimmen kostet, aber das Abschaffen einer solchen schon. Am Ende des Tages zählt was man im Bauch hat bzw. im Geldbeutel.

  2. Ich steige ja gerade frisch ins Trennungsbusiness ein. Wir versuchen es erst einmal mit einer 50/50 Betreuung. Bin mal gespannt, ob das Modell auch dann noch hält, wenn die Frau realisiert, dass in der Konstellation kein Kindesunterhalt gezahlt wird.

    Ist eh eigentlich unglaublich: Sie hat sich von mir getrennt und sich im Vorfeld nicht mal für 2 Cent vorbereitet. Sie keine Ahnung von ihren Rechten (viele) und ihren Pflichten (wenige) und weiß auch nicht über Vermögen/Schulden/Rentenansprüche etc. Bescheid. Jammert aber schon rum, dass sie bestimmt den Rest ihres Lebens in Armut verbringen muss (Bullshit!!).

    • Wäre es für Euch nicht am sinnvollsten (solange keiner von beiden einen neuen Partner ehelichen will) verheiratet zu bleiben? Durchaus getrennt lebend, aber halt die Steuervorteile mitnehmend. Kenne mehrere Ex-Paare, die das so machen. (Da hat allerdings auch keiner nen neuen Partner)

        • Sind Sie ja…. um gemeinsam die Steuererklärung zu machen.
          Wenn man gemeinsame Kinder hat so wie Rano, trifft man sich eh am laufenden Band wieder.
          Ob man sich noch nette Worte sagt, eine Wohnung teilt, oder den Beischlaf ausübt, ist für die Gewährung der Vorteile irrelevant. Betrug erscheint mir als Vorwurf daher übertrieben.

          • Aber sie _haben_ doch eine Beziehung miteinander.
            Selbst Geschiedene, die sich wegen der Kinder jede Woche – z.T. sogar mehrmals – oder jede zweite Woche Treffen (müssen), fragen sich doch nach dem Befinden, erzählen aus ihrem Alltag, bekunden Beileid/besuchen die Beerdigung nach dem Tod eines Ex-Schwiegerelternteils o.ä.
            Oft verbringt man Kindergeburtstage gemeinsam, manchmal sogar Weihnachten, in Allem muss man sich absprechen – wer wann Urlaub nimmt, oder auch das Budget für Klamotten, Schulausrüstung, evtl. Nachhilfe, wer wann was finanziert usw.

          • „Selbst Geschiedene …haben oft noch eine Beziehung mit dem/der Ex (den Kindern zuliebe).“

            Man man man, was genau verstehst du da jetzt nicht oder was soll die unnötige Wortklauberei, die ja nun einmal auch nichts an der Rechtslage ändert?

            sie haben vielleicht eine Elternbeziehung, eine freundschaftliche Beziehung, aber sie haben keine Beziehung mehr miteinander, sie sind nicht mehr zusammen, sie stellen kein Beziehungspaar mehr dar, sie gehen nicht mehr miteinander etc.

            Das ist doch nun wirklich ein einfacher Sachverhalt.

          • Schlägt in eine ähnliche Kerbe wie die Scheinehe, nun ist ja im Prinzip auch eine. Ich würde das Vorgehen nicht empfehlen. Das kann teuer werden und unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

          • „Man man man, was genau verstehst du da jetzt nicht oder was soll die unnötige Wortklauberei, die ja nun einmal auch nichts an der Rechtslage ändert?

            sie haben vielleicht eine Elternbeziehung, eine freundschaftliche Beziehung, aber sie haben keine Beziehung mehr miteinander, sie sind nicht mehr zusammen, sie stellen kein Beziehungspaar mehr dar, sie gehen nicht mehr miteinander etc.

            Das ist doch nun wirklich ein einfacher Sachverhalt.“

            Für die Rechtslage soll interessant sein, wie die zwei sich zueinander verhalten, was sie füreinander empfinden? Das ist doch nicht objektiv nachprüfbar. Es gibt doch auch kein definitives Kriterium, ab wann eine eheliche Beziehung „eine eheliche Beziehung“ im Sinne des Steuerrechts ist?

          • „Schlägt in eine ähnliche Kerbe wie die Scheinehe, nun ist ja im Prinzip auch eine. Ich würde das Vorgehen nicht empfehlen. Das kann teuer werden und unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.“

            Ach Schnickschnack!
            Solange sich die beiden Ehepartner einig sind, kann sich der Staat nur die Finger verbrennen, wenn er ihnen nachschnüffelt. Selbst wenn die Trennung ein offenes Geheimnis wäre, wäre es ziemlich riskant, Detektive, oder was auch immer auf sie anzusetzen.
            Ich hätte da keine Sekunde ein Prob mit, wäre ich in der Situation.
            Wenn ich dennoch nicht dazu rate, dann wegen der nicht kalkulierbaren Haftungsrisiken für rano.
            Je länger die Ehe dauert, desto länger kann seine – ja schon heute Ex – nachehelichen Unterhalt für sich beanspruchen. Wenn sie das viele Jahre durchziehen, dann sogar lebenslang. Diese Drohung ist nicht vom Tisch, wie Viele meinen.
            Hinzu kommt, dass die beiden mit ihrer Scheinehe ein Geschäft zum Schaden eines Dritten betreiben, der sich – wenn die Geschichte auffliegt – zwecks Eintreibens der unrechtmäßig gewährten Vorteile nicht an beide Ehepartner halten MUSS, sondern – wenn die Frau z.B. mittellos ist – sich auch am Mann allein schadlos halten kann (was ich auch völlig ok finde, da ich nicht für die gescheiterte Ehe mir Unbekannter geradestehen möchte).

        • zu früh gesendet….

          der Staat kann nicht in eine Ehe schauen. Wenn beide eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, dann ist das Fakt und kein Staatsanwalt wird sich einmischen. Ich hab das auch gemacht. Das wird nicht verfolgt. Wer sollte das auch prüfen?

          • Auch wenn diese Art von Steuerbetrug kaum verfolgbar ist, würde ich es trotzdem nicht machen. Einmal, weil es nicht erlaubt ist und man nie sicher sagen kann, ob der Partner einem nicht irgendwann doch einen reinwürgen möchte und der Partner derjenige ist, der das anzeigt. Er zieht sich dann zwar selber mit rein, weil er ja mitgemacht hat, aber es soll ja schon Menschen gegeben haben, die das in Kauf nehmen, wenn sie nur dem Ex einen reinwürgen können.

            Ich würde mich da ungerne gerade bei der Person erpressbar machen lassen, mit der man seine zwischenmenschlichen Schwierigkeiten hat.

            Aber, das wäre für mich nicht einmal der Hauptgrund. Mir würde es widerstreben, dass der Partner weiterhin am Zugewinn partizipieren kann, obwohl man tatsächlich überhaupt keine Gemeinschaft mehr ist. Richtig bitter wird es, wenn der eine Partner dann plötzlich doch mal im Lotto gewinnt. Da gab es einen Fall, da haben sich Ehepartner tatsächlich im jahr 2000 getrennt und leben auch nicht mehr zusammen. Im Jahr 2008 hat dann der Ehemann zusammen mit seiner neuen Lebensgefährtin ca. 1 Mio im Lotto gewonnen. Erst im Jahr 2009 ist dann die Ehe mit der ersten Frau geschieden worden, die nun ihren Anteil am Lottogewinn aufgrund des Zugewinnausgleichs geltend machte. Das ging bis zum BGH und die Exfrau hat gewonnen.

            http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0172/13

            Und beim Lottogewinn hört bei mir der Spaß endgültig auf! 🙂 Ich würde gerne selber entscheiden, wen ich daran partizipieren lassen möchte und nicht noch Leute daran beteiligen müssen, die mir bereits seit fast einem Jahrzehnt die Pest wünscht.

            Ich halte ja schon das Institut der „Ehe“ in glücklichen Zeiten für dämlich, aber irgendwo noch verständlich („blind vor Liebe“). Eine Ehe aber nur noch auf die Papier zu führen, um ein paar kleine Steuervorteile zu ergaunern, ist für mich dann aber einfach nur noch dumm.

          • „Wenn beide eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, dann ist das Fakt und kein Staatsanwalt wird sich einmischen.“
            Sie können viel zu Papier bringen, aber ein Fakt im Rechtssinne wird trotzdem nicht daraus. Wenn die geringe Wahrscheinlichkeit der Verfolgung Motivation genug ist um sich die Steuererleichterungen zu erschleichen, dann soll man es halt machen.
            Aber dann bitte kein Geheule über Steuerbetrug von anderen Menschen mehr.

          • Zugewinn ist halt so eine Sache. Dagegen kann man sich mit Verträgen wappnen. Wie oft gewinnt man im Lotto?

          • „Wenn beide eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, dann ist das Fakt und kein Staatsanwalt wird sich einmischen. Ich hab das auch gemacht. Das wird nicht verfolgt. Wer sollte das auch prüfen?“

            Natürlich kann man das machen. Aber man sollte sich eben bewußt machen, dass es Steuerbetrug ist. Und gerade bei getrennten Wohnungen und neuen Partnerschaften eben auch ein gut nachweisbarer. Klar kann man immer wieder einen steuerrechtlichen Versöhnungsversuch behaupten, man braucht ja nur einen Tag. Aber das ändert ja erst einmal nichts am Prinzip

          • >>> Wie oft gewinnt man
            >>> im Lotto?

            Zugegeben, es war ein Extrembeispiel zur besseren Veranschaulichung.

            Es gibt aber ja auch noch eine Vielzahl anderer (wahrscheinlichere) Möglichkeiten in seinem Leben (z.B. durch normale Erwerbsarbeit), einen Zugewinn zu erwirtschaften, den man vielleicht nicht unbedingt noch mit der Ex teilen möchte!

            Aber interessant, wie vehement manche Leute an ihrer Position festhalten wollen und eigentlich nur damit begründen, dass es geht (bzw. der Staat es nicht überprüfen könne).

            Man sollte dann aber wenigstens so anständig sein und nicht andere (z.B. Hoeneß) anprangern, wenn diese mit ähnlichen Motiven im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten Steueroptimierung betreiben, weil sie glaubten, dass es kaum überprüfbar sei.

            >>> Dagegen kann man
            >>> sich mit Verträgen wappnen

            Dafür habe ich nur leider zu viele Fälle mitbekommen, wo Gerichte die Verträge oder auch nur einzelne Klauseln in Eheverträgen dann doch für unwirksam erklärt haben, so dass dann die allgemeinen Regelungen über den Zugewinnausgleich zur Anwendung kamen.

            Eheverträge halte ich persönlich für reines Lotto. Die Klauseln können halten, müssen es aber nicht. Und irgendwie haben Richter nach meinen Beobachtungen oft einen „Frauenbeschützerinstinkt“. Wenn sich herausstellt, dass eine Frau besser steht, wenn die Klausel im Ehevertrag für unwirksam erklärt wird, finden Juristen die schönsten Begründungen, weshalb die Frau den Vertrag in einer angeblichen Notlage oder im Zustand einer nicht vollen Geschäftsfähigkeit abgeschlossen hat.

            Mein Vertrauen in den Staat ist da leider bei limes Null und an die Wirksamkeit von Eheverträgen glaube ich nur dann, wenn diese sich zu Lasten der Männer auswirken.

            Vielleicht gewinnt man da doch noch eher im Lotto, als dass man sich als Mann vor etwaigen negativen Folgen einer Ehe gegenüber einer Frau wirksam absichern kann.

            Wahrscheinlich übertreibe ich hier maßlos, aber es ist bei Eheverträgen letztlich trotzdem ähnlich wie beim Lotto eine Abwägung zwischen Einsatz, Misserfolgswahrscheinlichkeit und Gewinnmöglichkeit. So ist der Einsatz beim Lotto gering, so dass es verkraftbar erscheint, wenn auch die Erfolgschancen gering sind. Zudem hat man zumindest die theoretische Chance auf einen großen Gewinn. Und auch, wenn die Misserfolgswahrscheinlichkeit im Hinblick auf die Unwirksamkeit von Eheverträgen erheblich geringer sein dürfte, erscheint mir das diesbezügliche Verlustrisiko einfach im Verhältnis zum Risiko viel zu hoch. Und eine Gewinnmöglichkeit wie beim Lotto sehe ich schon gar nicht.

          • Ich hätte wohl erst alle Beiträge lesen sollen, bevor ich lospresche 😦

            „Er zieht sich dann zwar selber mit rein, weil er ja mitgemacht hat, aber es soll ja schon Menschen gegeben haben, die das in Kauf nehmen, wenn sie nur dem Ex einen reinwürgen können.“

            Besonders, wenn das Bekenntnis nur Folgen für den anderen hat, weil man selbst nix auf der Naht hat. Der Staat ermittelt aus den Daten eine Steuerschuld, für die beide Partner gesamtschuldnerisch haften. Hat die Frau nix, dann zahlt der Mann eben für beide.
            Und das ist die Regelkonstellation.

          • Wer nimmt diesen Staat noch ernst?
            Die Steuern sind zu Diebstahl geworden. Moralisch gesehen gibt es keine Steuerhinterziehung mehr. Jeder versteckte Euro ist reine Notwehr.
            Auch das Familienrecht ist kein Recht, es ist Willkür und Schikane. Da muss man sich helfen, oder man geht unter.

          • „Die Steuern sind zu Diebstahl geworden. Moralisch gesehen gibt es keine Steuerhinterziehung mehr.“

            Das sehe ich überhaupt nicht so. Steuern sind der Zement in einer staatlichen Gemeinschaft. Ohne sie würde das Gebilde „Staat“ sofort zusammenbrechen. Nicht zuletzt deshalb, weil jeder meint, selbst definieren zu können, was nötig ist und was verzichtbar. Da ist mir ein Steuerrecht, über das eine gewählte Versammlung von Delegierten (Bundestag) entscheidet, lieber, als ein frühmittelalterliches Clansystem mit Faustrecht.
            Natürlich würde auch ich andere Prioritäten bei der Verwendung von Steuern setzen, aber ich akzeptiere eben auch Mehrheitsentschlüsse.

            Allerdings krankt es massiv dahingehend, dass multinationale Konzerne sich immer mehr aus den Steuerpflichten einzelner Staaten entfernen und deshalb längst obszön reich geworden sind, während die lokalen Händler beim Handel mit den gleichen Produkten voll der Steuerpflicht unterliegen. Hier stößt leider Steuerrecht auf sehr unterschiedliche Interessen autonomer Staaten – mit dem Ergebnis, dass alle verlieren.

          • „Zugegeben, es war ein Extrembeispiel zur besseren Veranschaulichung.“

            Ich halte es übrigens für sinnvoll, wenn man denn Lotto spielt, sich ab und an mal als Paar darüber auszutauschen was man womöglich mit ein paar Millionen Euro zugefallenem Gewinn machen würde. Bestenfalls bringt einem das zusätzliche Gewissheit, dass man wohl den richtigen Partner erwischt hat, sich selbst die phantastischsten Ziele und Wünsche noch decken bzw. in Übereinstimmung bringen ließen.

            „Es gibt aber ja auch noch eine Vielzahl anderer (wahrscheinlichere) Möglichkeiten in seinem Leben (z.B. durch normale Erwerbsarbeit), einen Zugewinn zu erwirtschaften, den man vielleicht nicht unbedingt noch mit der Ex teilen möchte!“

            Es geht meist ja nicht nur um die Ex, die in aller Regel einen Anteil tatsächlich auch verdient hat objektiv betrachtet, es geht auch um die Kinder. Und evolutionsbiologischen Annahmen zufolge partizipieren diese direkt nur von der Erhöhung mütterlicher finanzieller Spielräume.

            Ranos Pläne lassen sich möglicherweise auch so deuten, als ob er seine Verantwortung für sie bereits abgeschrieben hätte, weil sie sind ja schon „so groß“. Auch das ist evolutionsbiologisch erklärbar, verfehlt aber häufiger die moderne Realität. Sollten die beiden ohne vorher eine Ausbildung zu machen studieren, verlangt der Gesetzgeber noch für weitere 5 bzw. 7 Jahre ca. die Übernahme aller Lebenshaltungskosten des Nachwuchses im Rahmen der elterlichen Möglichkeiten.

            „Aber interessant, wie vehement manche Leute an ihrer Position festhalten wollen und eigentlich nur damit begründen, dass es geht (bzw. der Staat es nicht überprüfen könne).“

            Ich begründe es eigentlich damit, dass Beziehungen Phasen durchlaufen und schon der klassische Eheschwur einkalkuliert, dass Zeiten kommen können bzw. mit großer Wahrscheinlichkeit kommen werden, wo einer oder sogar beide hinschmeissen wollen. Das muss deshalb aber noch nicht auch die letzte Wahrheit sein. Das GG nun stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz. Imho bedeutet das, dass es eigentlich nicht angeht, ein Ehepaar, nur weil es sich ein oder mehrere Jahre nicht mehr versteht und getrennte Wege geht, zu Steuerbetrügern zu erklären, wenn sie nicht die Scheidung einreichen.

            „Man sollte dann aber wenigstens so anständig sein und nicht andere (z.B. Hoeneß) anprangern, wenn diese mit ähnlichen Motiven im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten Steueroptimierung betreiben, weil sie glaubten, dass es kaum überprüfbar sei.“

            Also ich musste nachlesen, weil mich der Fall nicht interessiert hatte. Der Mann hat erste Erklärung bekannt, 18,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben, verurteilt wurde für noch mal 10 Millionen mehr und strafgezahlt hat er letztlich 43 Millionen.

            Puh, also verglichen damit ist die ehebedingte Steuerersparnis nun aber wirklich lumpig.

          • @Inkubator:
            „Ich halte es übrigens für sinnvoll, wenn man denn Lotto spielt, sich ab und an mal als Paar darüber auszutauschen was man womöglich mit ein paar Millionen Euro zugefallenem Gewinn machen würde. “

            Ja, da kenne ich ein prägnantes Beispiel.
            Kam ein Mann abends von der Arbeit und fragt seine auf dem Sofa liegende Frau, die gerade eine berliner Seifenoper sah:
            „Du, Schatz, was würdest Du machen, wenn ich im Lotto gewinne?“

            „Das ist doch wohl ganz klar“, sagt sie,“Meine Hälfte als Pflichtanteil abkassieren und Dich sofort verlassen“.

            „Dachte ich es mir“, antwortet er, „Ich habe diese Woche gespielt – UND GEWONNEN! 10 €uro!
            Hier haste 5€ und jetzt hau ab“.

          • Ich hab mich mit den Jahren vertan, es sind 7 und 9 (bis zum 25. Geburtstag nämlich haben junge Menschen nur unter Bedingungen Anrecht auf auch existenzsichernde, finanzielle Beihilfen vom Staat).

            Hat sich Rano denn drauf eingestellt in seinen Plänen, so lange noch für die gemeinsamen Kinder aufkommen zu müssen (evtl.)?

        • Vorallem, weil sie auch dran gewöhnt sind bislang nur ein mal Miete zu zahlen. Doppelte Haushaltsführung aber geht schon ordentlich ins Geld – und dann nimmt einem der Staat nach erfolgter Scheidung plötzlich auch noch mehr davon ab.

          Kinder an der Schwelle zum Erwachsenensein (zwei Teenager bei Rano und seiner Frau) haben übrigens viele viele, oft eher teure Wünsche (Führerschein, Auslandsaufenthalt, mindestens aber Marken-Schuhe usw.). Und mit Nebenjobs ist nicht mehr so leicht wie noch bei mir, U18 schon mal gar nicht.

      • Durchaus getrennt lebend, aber halt die Steuervorteile mitnehmend.

        Aber sowas von geschickt, wie dieses Semikolon dich davon ablenken möchte, auf deine Rentenanwartschaften aufzupassen… Da ist das Stichdatum das des Scheidungsantrags.

        • Rano will doch aber aussteigen, hat entsprechende Pläne bereits vor der von seiner Frau geäußerten Trennung formuliert. Jenachdem was er vorhat, liegt das Risiko also eher bei ihr.
          Es ist zwar spekulativ jetzt, aber vielleicht war ihr Nein zur Fortführung der Ehe ja auch mehr ein Nein zu seinen Zukunftsvorstellungen.

          • …das Risiko also eher bei ihr.

            Wie viel Risiko bei ihr liegt, soll ihm aber sowas von scheißegal sein. In so einem Fall hat ihn allein sein Risiko zu interessieren.

            Bei Risikoberechnungen geht es um Wahrscheinlichkeiten, dass ein Ereignis eintrifft.
            Und bei Frauen ist es völlig sinnlos, Wahrscheinlichkeiten einzukalkulieren.
            Aber sowas von völlig sinnlos.

  3. Wieso sollte denn bitte eine Abkehr vom Residenzmodell bzgl. der Frauenarmut helfen.

    Die nutz- und wertlosen werden auch weiterhin keinen Job auf die reihe bringen, und die Transferzahlungen fallen weg.
    Also noch mehr Armut für Gesindel.

  4. Oh, da habe ich ja eine interessante Diskussion losgetreten. Zuerst einmal herzlichen Dank für den Input. Und jetzt mal Tacheles:
    Die Ehe auf dem Papier fortführen wegen ein paar lumpiger Steuervorteile? Das könnte der Frau so passen und KOMMT ÜBERHAUPT NICHT IN FRAGE. Sie hat bestellt (mich verlassen) und jetzt wird geliefert. Ich weiß nicht, welche angeblichen Risiken meine Frau haben könnte. Ich habe jedenfalls jede Menge Risiken. Fakt ist:
    1. So lange wir verheiratet sind, läuft der Zugewinn (insb. bei den Rentenansprüchen) voll weiter. Mein eigener Rentenanspruch wird eh in Schutt und Asche liegen und ich habe vermutlich nicht mehr allzu viele Jahre, um das irgendwie auszugleichen.
    2. In der Trennungsphase hat die Frau – vereinfacht ausgedrückt – ein Anrecht auf mehr oder minder den gleichen Lebensstandard. Die Kosten fliegen aktuell durch die Decke und wer zahlt das alles? Spoiler: Nicht die Frau.
    3. Ich hatte (vor der Trennung) durchaus klar gemacht, dass ich nicht bis ans Ende meiner Tage in dem Borgwürfel arbeiten möchte und auch, dass ich nicht auf immerdar in dem ollen Reihenhaus wohnen will. Sämtliche Ausstiegspläne (die wohlgemerkt die Frau mit einbezogen) liegen jetzt aber bis zur Scheidung auf Eis. Ich kann weder die zusätzlichen Ressourcen aktivieren, die mir von meiner Familie zugesagt worden sind noch darf ich irgendwie mein Einkommen/meine Arbeitszeit mindern. Oder vielmehr, darf ich schon, würde dann aber einseitig die Last tragen.
    5. Das Frau nach drei Jahren wieder selbst für sich aufkommen muss, ist ein Mythos bzw. steht nur auf dem Papier. Je länger verheiratet, desto länger die Unterhaltsansprüche.
    Fazit: Jede Menge (und hohe Risiken) bei mir, praktisch keine bei der Frau. Da fällt die Entscheidung nicht schwer.

    • Lies das gut durch Christian!

      Ihm ging es so, mir auch und du bist auch irgendwann dran. Ich hatte zum Glück Kohle im Ausland gebunkert. Es gab keinen Zugewinn und Unterhalt nur gegen Wohlverhalten der Ex.
      Aber mit der islamisierung wird sich ja alles ändern…….die Jungs machen den Femischeiss nicht mit und ich verstehe sie immer besser……

        • Mein Einkommen war sehr schwer pfändbar, aber die Frage stellte sich nicht. Meine Ex war vernünftig und wir haben alles ohne Anwälte geregelt. Leider sind viele Exen weniger klug und sabotieren den EX. Dagegen sollte man vorsorgen und hoffen, das es nicht nötig sein wird.

          Du kannst die Steuersachen ruhig löschen, ich will deinem Forum nicht schaden. Immerhin trägst du ja das Risiko für meine etwas ausgefallene Meinung.

    • „Jede Menge (und hohe Risiken) bei mir, praktisch keine bei der Frau.“

      Du scheinst Dich gut sachkundig gemacht zu haben 😉

      In einem Punkt widersprech ich Dir trotzdem. Auch die Frau trägt bei der Scheidung ein Risiko. In aller Regel verarmt auch sie, zusätzlich noch mit dem Risiko, aufgrund ihrer bisherigen Lebensentscheidungen nie mehr Wasser unter den Kiel zu kriegen.
      Dazu kommt noch, dass sich Frauen oft nur halb sachkundig gemacht haben. Sie erfahren zwar, dass ihnen 3/7 Deines Einkommens ohne Gegenleistung zusteht, was sie in ihrem von Rachegelüsten getrübten Blick blind dafür macht, dass das nur für sehr hohe Einkommen HALBWEGS stimmt. Bei sehr hohen Einkommen ziehen die Frauen sogar über 50% des Einkommens ihres Ex-Mannes ab, was an der ziemlich komplexen Berechnungsmethode bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts liegt. Bei normalen Einkommen bleiben der Frau (und dem Mann) dagegen selten mehr als das Sozialhilfeniveau.
      Der Mann kann allerdings aufgrund seiner Vita – bei begrenzter Unterhaltsdauer – damit rechnen, wirtschaftlich wieder auf eigene Beine zu kommen, die Frau in aller Regel nicht.

      • Dazu kommt noch, dass sich Frauen oft nur halb sachkundig gemacht haben.

        …was dazu führt, dass sie solche Begebenheiten wie „In aller Regel verarmt auch sie…“ nicht auf dem Schirm haben. Und den „marktüblichen“ Scheidungs-Anwältinnen ist dieser Fakt völlig gleichgültig…

        • „Und den „marktüblichen“ Scheidungs-Anwältinnen ist dieser Fakt völlig gleichgültig…“

          Was soll der Rechtsanwalt da auch machen?
          Und warum unterscheidest du da nach Geschlecht?
          Rechtsanwälte (m/w) vertreten üblicherweise „beide Seiten“. um 11:30 haben sie eine Unterhaltssache mit einem Mann, um 12:30 mit einer Frau. In beiden Fällen sind sie Interessenvertreter und holen dann jeweils das beste raus, was die Position her gibt. Die entscheidung, ob ein Mandant sich von seinem Partner trennt muss der Mandant treffen, der Rechtsanwalt kann ihn nur zu beiden Fällen die Folgen aufzeigen

          • Und warum unterscheidest du da nach Geschlecht?

            Aus meinen Beobachtungen heraus (okay – alles nur „anekdotische Evidenz“) waren es in meinem Bekanntenkreis in aller Regel die Anwältinnen, die ihren Mandantinnen zu jenem Vorgehen rieten, dass sich im Endeffekt als Pyrrhus-Sieg erwies. Und ebenso wurden Anwaltsempfehlungen (in meinem Bekanntenkreis) von den Frauen mit der Begründung gegeben „Nimm die, die macht deinen Ex so richtig schön fertig“.

            Ebenso jene Anekdote, wo mir mein damaliger Anwalt empfahl, mit meiner Ex einen (sinnvollen) Deal einzugehen und diesen dem Gericht als Vergleich vorzuschlagen. Auf meine verdutzte Bemerkung, dass er, der Anwalt, bei einem Urteil doch mehr Honorar erhielte als bei einem Vergleich, antwortete dieser: „Unsere Kanzlei steht wirtschaftlich auf gesunden Füssen; wir haben das nicht nötig.“ Solche Aussagen wurden mir über Anwältinnen nie berichtet.

          • „In beiden Fällen sind sie Interessenvertreter und holen dann [ für sich ] jeweils das beste raus, was die Position her gibt.“
            Die Position des RA, ja ….

            „Die entscheidung, ob ein Mandant sich von seinem Partner trennt muss der Mandant treffen, der Rechtsanwalt kann ihn nur zu beiden Fällen die Folgen aufzeigen“

            Muß er aber nicht, wenn es lukrativer ist es zu lassen, dann lässt er’s eben.

          • @kardamon – „…bei einem Urteil doch mehr Honorar erhielte als bei einem Vergleich…“
            Das ist so nicht richtig. Vergleiche sind für Anwälte meistens sehr lukrativ, weil sie dabei (für oft weniger Arbeit) die vollen Gebühren für ein streitiges Verfahren und zusätzlich eine Vergleichsgebühr erhalten (das hat der Gesetzgeber extra so geregelt, um Vergleichsanreize zu schaffen und damit die Arbeitsbelastung der Gerichte zu verringern). Anders sieht es höchstens aus, wenn mit dem Anwalt statt der gesetzlichen Vergütung ein Stundenhonorar vereinbart wurde.

      • „Dazu kommt noch, dass sich Frauen oft nur halb sachkundig gemacht haben. Sie erfahren zwar, dass ihnen 3/7 Deines Einkommens ohne Gegenleistung zusteht, was sie in ihrem von Rachegelüsten getrübten Blick blind dafür macht, dass das nur für sehr hohe Einkommen HALBWEGS stimmt“

        Ach was, die meisten haben keine Ahnung bis sie zum Anwalt gehen und der rechnet es ihnen dann ja vor. Es sind auch meist nicht Rachegelüste, sondern die Beziehung hat halt einfach nicht gepasst, man hat sich im Haus die ganze zeit angemeckert, man hatte keine Gefühle mehr miteinander, alles nervt einem am anderen und dann trennt man sich eben. Und dann muss das leben weiter gehen.

        „Bei sehr hohen Einkommen ziehen die Frauen sogar über 50% des Einkommens ihres Ex-Mannes ab, was an der ziemlich komplexen Berechnungsmethode bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts liegt. Bei normalen Einkommen bleiben der Frau (und dem Mann) dagegen selten mehr als das Sozialhilfeniveau.“

        Aber das kann ja dennoch die bessere Variante sein zum zusammenleben. Weil es einfach nicht mehr geht. Weil man sich nicht mehr versteht.

        „Der Mann kann allerdings aufgrund seiner Vita – bei begrenzter Unterhaltsdauer – damit rechnen, wirtschaftlich wieder auf eigene Beine zu kommen, die Frau in aller Regel nicht.“

        Die Frau kann ebenfalls arbeiten und eine gewisse Zeit einen zusätzlichen Aufstockungsunterhalt erhalten.

        • „Ach was, die meisten haben keine Ahnung bis sie zum Anwalt gehen und der rechnet es ihnen dann ja vor.“

          Träum weiter, Christian.
          Ich hab nun wirklich viele Fälle in meinem Leben erlebt, einen selbst mitgemacht und einige über den VAfK begleitet. Du kannst sicher sein, dass sich eine Frau bereits eine sehr detaillierte Choreographie über das Trennungsszenarium gebastelt hat, BEVOR sie zur Anwältin ihres Vertrauens läuft. Selten ist die Erkenntnis, dass die Ehe gescheitert ist, spontan und gleich auch die Scheidung eingereicht. Weit überwiegend ist das ein wachsender Prozess, bei dem die Frau sich im Kreis ihrer Freundinnen und mithilfe von Literatur sachkundig macht. Sie kennt also die rechtliche Situation meist genau, bis dahin, dass kaum ein Richter von ihr aus der elterlichen Wohnung rechtswidrig verschleppte Kinder zurück zum Vater verbringen lässt.

          Und was den Unterhalt anbelangt, scheinen die Anwälte den Frauen die echten Zahlen entweder doch zu verschweigen, oder sie nicht nachvollziehbar vorzurechnen. Sonst wären viele Frauen nach vollzogener Scheidung nicht so erschrocken, dass ihnen viel weniger überwiesen wird, als sie kalkuliert hatten.

          „Es sind auch meist nicht Rachegelüste, sondern die Beziehung hat halt einfach nicht gepasst, man hat sich im Haus die ganze zeit angemeckert, man hatte keine Gefühle mehr miteinander, alles nervt einem am anderen und dann trennt man sich eben. Und dann muss das leben weiter gehen.“

          Rachegelüste spielen bei Scheidungsprozessen eine riesige Rolle. Man trennt sich meistens nicht, weil die Ehe eingeschlafen ist (das sind vermutlich eh auch 75% der nicht geschiedenen Ehen), sondern weil man begonnen hat, den anderen zu verletzen. Und nachehelicher Unterhalt und Kinder sind DIE Waffen, mit denen Frauen ihre Ex-Männer ein Leben lang schurigeln können. Waffen, die ihnen die Justiz auf silbernem Tablett anbieten und die nicht zu nehmen, schon sehr viel Selbstdisziplin erfordert.

          „Die Frau kann ebenfalls arbeiten und eine gewisse Zeit einen zusätzlichen Aufstockungsunterhalt erhalten.“

          Womit sie aber erstmal nicht gerechnet hatte.
          Und die Frau darf – so sie keiner Erwerbsobliegenheit unterliegt – immerhin 500 € im Monat zusätzlich verdienen, ohne dass dies auf ihren Unterhalt Einfluss hat – egal, wie hoch dieser ist. Will der Mann 500 € (netto) zusätzlich verdienen, kassiert seine Exe davon 250 € ab.

          • 500 € im Monat zusätzlich verdienen, ohne dass dies auf ihren Unterhalt Einfluss hat

            Das hab ich so noch nie gehört, wo ist das im Unterhaltsrecht geregelt?

          • „Selten ist die Erkenntnis, dass die Ehe gescheitert ist, spontan und gleich auch die Scheidung eingereicht. Weit überwiegend ist das ein wachsender Prozess, bei dem die Frau sich im Kreis ihrer Freundinnen und mithilfe von Literatur sachkundig macht“

            Die Leute gehen dich überwiegend nach der Trennung zum Anwalt. Da ist die Scheidung noch in weiter Ferne, denn es muss ja das Trennungsjahr abgewartet werden.
            Der Anteil, der die Berechnung für den Unterhalt im Vorfeld nachvollzogen hat ist sehr gering. Einige haben schon mal in die Düsseldorfer Tabelle geschaut, aber was ein bereinigtes Nettoeinkommen ist oder ein Selbstbehalt ist, ist denn meisten nicht klar.

          • „Und die Frau darf – so sie keiner Erwerbsobliegenheit unterliegt – immerhin 500 € im Monat zusätzlich verdienen, ohne dass dies auf ihren Unterhalt Einfluss hat – egal, wie hoch dieser ist“

            Du meinst Überobligatorische Arbeiten? Oder welchen Fall hast du da vor Augen?

          • @ Nesrin

            „Das hab ich so noch nie gehört, wo ist das im Unterhaltsrecht geregelt?“

            Guckst Du z.B. hier: https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/anrechnungsfreie-bestandteile/

            Gesetzlich ist das vermutlich nicht geregelt. Familienrecht an sich ist schon feministisches Faustrecht, das im Unterhaltsrecht aber noch gesteigert wird. Dort ist nahezu alles Willkür.

            „Aber wenn seine Frau im ÖD beschäftigt ist, und selber ein hohes Einkommen erhält, werden etwaige Unterhaltszahlungen nicht so hoch ausfallen.“

            Wenn Du Dich erinnerst, dann weißt Du, dass Südländerin schwanger ist. Danach wird sie eine Entscheidung treffen (an der Christian beteiligt wird, oder nicht), ob sie zuhause bleibt, oder weiter arbeitet. Bleibt sie zuhause, dann entsteht daraus ein Anspruch auf Unterhalt.

          • @ Chrissy:
            Abgesehen von der umgangssprachlichen Formulierung sind Carnofis‘ Angaben deutlich zutreffender als Deine Spekulationen.

            „Die Leute gehen dich überwiegend nach der Trennung zum Anwalt.“

            Da verstehst Du Carnofis völlig falsch und redest einfach an ihm vorbei.

            Er hat Dir direkt darüber genau erklärt, wie das i.d.R. läuft.
            Wenn Frau den zukünftigen Ex-Gatten informiert, ist der wesentliche Teil von Vorbereitung, Planung und Organisation bereits gelaufen. Sie hat über Freundinnen, Bekannte, Frauenorganisationen und direkte Beratungsstellen längst ein ausreichendes Bild darüber wie wenig sie tun muß, weil sie weiß wer ihr welche Schritte abnimmt, finanziert, mit Textbausteinen unterstützt, wie der Ex wann angegangen werden muß, mit wessen Gefälligkeitsunterstützung etc.pp.

            Kurz: Sie braucht nix über Recht, Gesetz, Oberrechtsprechung zu wissen, sondern nur, wann sie mit welchem „hilflosen“ Dummspruch wohin gehen muß, damit alles reibungslos abläuft, welcher Anwalt für sie der passende ist, welche „Umgangsbegleitung“ sie ggf. wie festmachen kann, was sie zunächst proforma zulassen muß, wann sie dann härter boykottieren kann u.s.w..
            Und das passt notfalls locker auf einen DIN A4-Zettel und wird ihr gern von den temporären Komplizen nochmal und nochmal vorgebetet und wenn es gar nicht anders geht, nimmt man sie dabei auch noch an’s Patschehändchen….

            Sie weiß, daß sie einen lockeren 1:10-Bonus hat, und immer Monate Vorsprung hat, egal worum es geht, auch bei JÄ u. Gerichten.

            Der Kerl, der abends von der Arbeit kommt und erstmal checken muß was los ist, nächsten morgen beim Chef um Urlaub bettelt, dann halb durchgedreht zum JA rennt, dort übelst abgewimmelt wird, dann beim nächstbesten Rechtsverdreher einfliegt und sich schon wiedder verarschen lässt, hat praktisch gar keine Chance. Das Bißchen, was er sich quasi zu Fuß im Laufe des Prozesses aneignen kann, kommt viel zu spät und ist ohne fachliche Unterstützung ein Fliegenschgiss, über den die jeweiligen Empfänger in den jeweiligen Institutionen sich schlapp lachen, bevor sie knobeln, ob sie seine Schreibversuche sofort in den Schredder stecken, oder ihm hohntriefend abschlägig antworten.

            „Der Anteil, der die Berechnung für den Unterhalt im Vorfeld nachvollzogen hat ist sehr gering.“

            Stimmt wahrscheinlich, wie oben schon angedeutet.
            Der RA hat es doch deutlich hübscher, wenn er der Frau Mondwerte erzählt, nach Verfahrensabschluss kann ihm das doch völlig wurscht sein. Und das gilt prinzipiell auch für andere Aspekte und andere Beteiligte und Mitwirkende.

            Du scheinst immer noch der Ansicht zu sein in einem 6-Punkte-Staat zu leben, Jung. Dabei blendest Du das wichtigste überhaupt aus, nämlich das feudale Geschäftsinteresse.

          • „Er hat Dir direkt darüber genau erklärt, wie das i.d.R. läuft.
            Wenn Frau den zukünftigen Ex-Gatten informiert, ist der wesentliche Teil von Vorbereitung, Planung und Organisation bereits gelaufen. Sie hat über Freundinnen, Bekannte, Frauenorganisationen und direkte Beratungsstellen längst ein ausreichendes Bild darüber wie wenig sie tun muß, weil sie weiß wer ihr welche Schritte abnimmt, finanziert, mit Textbausteinen unterstützt, wie der Ex wann angegangen werden muß, mit wessen Gefälligkeitsunterstützung etc.pp.“

            das mag in einigen Fällen der Fall sein, weitaus häufiger dürfte der Fall sein, bei dem es irgendwann richtig kracht, man sich trennt und sie dann zum Anwalt geht. Oder der Fall, bei dem beide Wissen, dass es nicht mehr läuft und sich im Vorfeld dann eben – diskret – schon mal beim Rechtsanwalt informieren. Das „geheime Frauenwissen“ mit dem der Mann ausgenommen wird scheint mir nicht sehr realistisch. Denn die meisten Leute haben schlicht keine Ahnung vom Familienrecht, die meisten Freundinnen schon gar nicht, und das Internet hat noch weniger Ahnung. Textbausteine bringen auch sehr wenig, was soll man damit erreichen? Das scheint mir wieder etwas ähnliches zu sein, wie diese geheimen Zusatzanträge der Männer, die dann wohl das Gegenmittel sind. Da konntest du auch nie genau sagen, was das bringen soll

            „Kurz: Sie braucht nix über Recht, Gesetz, Oberrechtsprechung zu wissen, sondern nur, wann sie mit welchem „hilflosen“ Dummspruch wohin gehen muß, damit alles reibungslos abläuft, welcher Anwalt für sie der passende ist, welche „Umgangsbegleitung“ sie ggf. wie festmachen kann, was sie zunächst proforma zulassen muß, wann sie dann härter boykottieren kann u.s.w..“

            Eben, sie muss nichts wissen, sie geht einfach zum Rechtsanwalt. Die meisten Fälle brauchen auch diese ganzen Tricks nicht und Umgangsbegleitung ist auch weit seltener als du es anscheinend glaubst.

            „Und das passt notfalls locker auf einen DIN A4-Zettel und wird ihr gern von den temporären Komplizen nochmal und nochmal vorgebetet und wenn es gar nicht anders geht, nimmt man sie dabei auch noch an’s Patschehändchen….“

            Du scheinst eine gewisse Vorliebe für ominöse Tricks zu haben. Tatsächlich sind die wenigsten Umgangs- und Sorgerechtsverfahren von solchen tricks beherrscht. Eher von Ängsten, von nicht loslassen können, von der Beziehungsebene, etc.

            „Sie weiß, daß sie einen lockeren 1:10-Bonus hat, und immer Monate Vorsprung hat, egal worum es geht, auch bei JÄ u. Gerichten.“

            Bei den allermeisten Trennungen braucht man keine Tricks, weil die Frau ganz unproblematisch die Hauptbezugsperson des Kindes war und der Vater auch keineswegs seinen beruf einschränken oder aufgeben möchte. Er ist durchaus bereit Unterhalt für seine Kinder zu zahlen und kann sich ein Wechselmodell nicht vorstellen, weil er das nicht umsetzen kann.

            „Der Kerl, der abends von der Arbeit kommt und erstmal checken muß was los ist, nächsten morgen beim Chef um Urlaub bettelt, dann halb durchgedreht zum JA rennt, dort übelst abgewimmelt wird, dann beim nächstbesten Rechtsverdreher einfliegt und sich schon wiedder verarschen lässt, hat praktisch gar keine Chance“

            Ach, du stellst das sehr einfach dar. Auch die väter informieren sich natürlich wer ein guter Rechtsanwalt ist und fragen im Bekanntenkreis rum, was man da macht oder lesen im Internet nach. Und natürlich ist es auch nicht so, dass die meisten Trennungen für die Männer aus heiterem Himmel kommen. Es ist eher wie bei allen anderen Trennungen auch: Es gibt streit, es gibt Gleichgültigkeit, beide merken, dass etwas nicht stimmt.
            Zeit bringt auch meist keinen wirklichen Vorteil in einer solchen Sache. Allenfalls wenn man den Wohnort der Kinder verlegt, aber auch das lässt sich noch ganz gut rückgängig machen, wobei die allermeisten Väter wie gesagt durchaus damit einverstanden sind, dass sie die Kinder betreut. Gerade bei älteren Kindern spielt eh der Wille der Kinder eine wichtige Rolle.

            „Das Bißchen, was er sich quasi zu Fuß im Laufe des Prozesses aneignen kann, kommt viel zu spät und ist ohne fachliche Unterstützung ein Fliegenschgiss, über den die jeweiligen Empfänger in den jeweiligen Institutionen sich schlapp lachen, bevor sie knobeln, ob sie seine Schreibversuche sofort in den Schredder stecken, oder ihm hohntriefend abschlägig antworten.“

            Er muss sich gar nichts aneignen. Dafür ist sein Rechtsanwalt da. Wenn man den arbeiten lässt und nicht wie du dauernd dessen Bemühungen sabotierst mit scheinbaren besseren Wissen, dann klappt das alles. Es ist ja nicht so, dass die guten Rechtsanwälte nur für Frauen arbeiten. Sie arbeiten für alle.

            „Der RA hat es doch deutlich hübscher, wenn er der Frau Mondwerte erzählt, nach Verfahrensabschluss kann ihm das doch völlig wurscht sein. Und das gilt prinzipiell auch für andere Aspekte und andere Beteiligte und Mitwirkende.“

            Etwas naiv. Das wichtigste für einen Rechtsanwalt ist sein Ruf. Wenn er bekannt dafür ist, Mondwerte zu erzählen, die nicht umsetzbar sind, dann bekommt er eben keine guten Mandate mehr. Und wenn er einen zu hohen Betrag einklagt, dann verliert er mit einer höheren Kostenquote und sein Mandant kann ihn sogar auf Schadensersatz verklagen.

          • „Das mit den 500 Euro als Freibetrag ist dann nach deinem Link aber schlicht falsch.“

            Nein, falsch ist es nicht, bestenfalls nicht mehr aktuell.
            Panikmache?
            Ab wann ist die Warnung, dass in einer Hochspannungsleitung Strom fließen könnte, Panikmache?
            Schon bei über 90% Wahrscheinlichkeit?
            Erst bei 10%?
            Oder 1%?

            Ich denke, eine Warnung ist angebracht, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, wobei sich die Wahrscheinlichkeit auch ein wenig an den Folgen einer Falschentscheidung zu orientieren hat. Eine geringe Wahrscheinlichkeit mit schweren Folgen ist anders zu bewerten, als eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit mit geringen Folgen.
            Würde man mich nach einer Zahl für die Wahrscheinlichkeit fragen, ich würde auf etwa 25% tippen. Reichlich genug für eine drastische Warnung!

          • @carnofis

            Es war in dieser Weise nie aktuell.
            Richtig ist, dass bestimmte Einkommen evtl nicht oder nur teilweise angerechnet werden, wenn sie überobligatorisch sind – bei Mann und Frau. Das dürfte aber im Prinzip nur bei der Betreuung von unter 3jährigen der Fall sein. Auch da kann es aber natürlich angerechnet werden, gerade dann, wenn zB die Oma die Kinder dann betreut und es nicht zusätzlich gemacht wird.

            So zu tun als gäbe es einfach so einen Freibetrag empfinde ich in der Tat als Panikmache. Denn in den üblichen Berechnungen zum Unterhalt wird ja jeder Cent Verdienst angerechnet. Und bei Frauen, die sich nicht hinreichend bewerben eben auch schnell ein fiktives Einkommen. Dass ist ja das Gegenmittel, welches man in die Berechnungen einstellt, wenn sie ihrer Erwerbsobliegenheit nicht hinreichend nachkommt.

          • …wegen der 500 € und so:

            Wie willst Du das als Ex-Mann rausfinden, dass die Ex was dazu verdient? Vor allem, wenn sie nicht mehr in der selben Gemeinde wohnt?

            Meine Ex hatte mir damals noch nicht mal mitgeteilt, dass sie wieder verheiratet ist…
            Kam mir damals nur über Drittpersonen zu Ohren und ein Brief von meinem zu ihrem Anwalt sorgte dann für die entsprechende Korrektur der Unterhaltsbeiträge…

          • Christian schrub in https://allesevolution.wordpress.com/2018/08/01/die-bundesregierung-raeumt-ein-dass-die-gesetzeslage-zu-trennungsfamilien-aus-den-fuenfzigerjahren-stammt-und-auf-dem-pruefstand-stehe/#comment-352767

            Von „…das mag in einigen Fällen der Fall sein, weitaus häufiger dürfte der Fall sein… “ bis „…kann ihn sogar auf Schadensersatz verklagen.“ ziemlich viel. Bei mir hinterlässt es den Eindruck, dass seine Schwangerschaft ihn sehr, sehr milde werden lässt.

          • „Von „…das mag in einigen Fällen der Fall sein, weitaus häufiger dürfte der Fall sein… “ bis „…kann ihn sogar auf Schadensersatz verklagen.“ ziemlich viel. Bei mir hinterlässt es den Eindruck, dass seine Schwangerschaft ihn sehr, sehr milde werden lässt.“

            Ich habe ähnliches auch schon vorher geschrieben. Es ist schlicht mein Eindruck

          • „das mag in einigen Fällen der Fall sein, weitaus häufiger dürfte der Fall sein, bei dem es irgendwann richtig kracht, man sich trennt und sie dann zum Anwalt geht.“

            Mich beschleicht bei solchen Diskussionen immer, dass Du einer dieser asozialen Familienrichter am BGH bist, so grotesk wirklichkeitsfern sind Deine Statements.
            Der Regelfall ist mit Sicherheit NICHT der von Dir beschriebene.
            Krach geht dem Trennungs-/Scheidungsbeschluss voraus, ja, aber nicht als einmaliges und eindeutig zuschreibbares Ereignis, dem der Weg zum Anwalt folgt. Mit Abstand die meisten der vielleicht 100 Väter, mit denen ich im Zusammenhang mit Beratungen zu tun hatte, waren von dem Scheidungsantrag völlig überrumpelt. Mein Cousin z.B. bekam den Scheidungsantrag am Wochenende ausgehändigt, als er mit seiner Frau und den beiden gemeinsamen Kindern am Frühstückstisch saß. Mit seiner Ehe stand’s nicht zum Besten, aber mit einer Scheidung hätte er nie gerechnet.
            Als seine Frau dann erfuhr, dass er voll erwerbsunfähig sein würde und sie dann für ihn unterhaltspflichtig sei, entflammte ihre Liebe zu ihm neu 😉 .

            „ Oder der Fall, bei dem beide Wissen, dass es nicht mehr läuft und sich im Vorfeld dann eben – diskret – schon mal beim Rechtsanwalt informieren.“

            Männer ignorieren die Signale in aller Regel bis zum letzten Augenblick, weil sie wissen, dass sie bei einer Scheidung alles – Haus, Kinder und Frau – verlieren würden. Deshalb sind sie selbst dann oft völlig überrumpelt, wenn sie den Sachstand eigentlich hätten wissen müssen.

            „Das „geheime Frauenwissen“ mit dem der Mann ausgenommen wird scheint mir nicht sehr realistisch. Denn die meisten Leute haben schlicht keine Ahnung vom Familienrecht, die meisten Freundinnen schon gar nicht, und das Internet hat noch weniger Ahnung.“

            „Es gibt kein „geheimes Frauenwissen“. Aber jede Frau kennt eine Frau in ihrem Bekanntenkreis, die das Procedere schon hinter sich hat. Und von der – und weiteren Bekannten – lässt sie sich gründlich briefen. Das zu bestreiten, ist schlicht Unsinn. Meine Ex, die Mutter meiner Kinder, wurde fast jeden Monat von ihrer eigenen Regel überrascht, so schusselig war sie. Aber die Trennung hat sie absolut perfekt durchchoreographiert. Sie hat mit Freunden mir die Bude an einem Vormittag so gründlich ausgeräumt, dass ich neben meinem Zorn mir auch eine gewisse Bewunderung nicht verkneifen konnte.
            Und davor gab’s keinen Krach. Im Gegenteil, es war sogar auffällig ruhig – was auch logisch ist, wenn man so nen unauffälligen Abgang plant.

            „Bei den allermeisten Trennungen braucht man keine Tricks, weil die Frau ganz unproblematisch die Hauptbezugsperson des Kindes war und der Vater auch keineswegs seinen beruf einschränken oder aufgeben möchte. Er ist durchaus bereit Unterhalt für seine Kinder zu zahlen und kann sich ein Wechselmodell nicht vorstellen, weil er das nicht umsetzen kann.“

            Das ist DEINE Lesart. Und damit schwimmst Du voll auf Linie des BGH.
            Ich kenne merkwürdigerweise nur Väter, die diese Funktion gern über das monatliche Überweisen des Unterhaltsbetrags hinaus ausgefüllt hätten.

            „Zeit bringt auch meist keinen wirklichen Vorteil in einer solchen Sache. Allenfalls wenn man den Wohnort der Kinder verlegt, aber auch das lässt sich noch ganz gut rückgängig machen, …“

            GANZ GUT rückgängig? Wer verbreitet hier Märchen?
            Hat die Mutter die Kinder erstmal erfolgreich verschleppt, hat der Vater kaum noch Möglichkeiten, dies rückgängig zu machen. Erst recht nicht, wenn tatsächlich die Mutter belegen kann, die vorwiegende Bezugsperson zu sein. Wobei hierfür als Beleg reicht, dass sie weniger oder gar nicht erwerbstätig war.
            Für meinen Großen war ICH z.B. die zentrale Bezugsperson. Aber als ne Vater juckt(e) das keinen Richter.

            „… wobei die allermeisten Väter wie gesagt durchaus damit einverstanden sind, dass sie die Kinder betreut.“

            Aber nicht unter den Umständen, die Du suggerierst, nämlich als reine Unterhaltszahler.

        • Christian, eine Frage bitte,

          hast du schon mal eine Trennung erlebt?

          So richtig mit gemeinsamer Wohnung und dem ganzen Ärger?

          Mich hat der ganze Kram einen Porsche pro Kind gekostet und keinen kleinen, dazu ein Haus für die Ex und kein kleines…….

          Ohne mein Polster im Ausland wäre das sehr schwer geworden. Ich hatte ja beruflich zwei Wohnungen zu unterhalten und konnte nicht mit nem Dacia zum Kunden fahren.
          Aber das interessiert keinen Richter. Und als Mann hast du keine Garantie auf den ehelichen Lebensstandard……als Frau schon, wenn auch begrenzt.

          Würde man einem Mann das Scheidungsurteil vor der Ehe zur Unterschrift vorlegen, würden viele Hochzeiten abgesagt werden……

          Du wirst in einigen Jahren mehr wissen und über Scheidungsrecht bloggen. Ich wünsche es dir nicht, aber deine Chancen sind nicht gut.

          • Aber wenn seine Frau im ÖD beschäftigt ist, und selber ein hohes Einkommen erhält, werden etwaige Unterhaltszahlungen nicht so hoch ausfallen.

          • kann so sein, oder auch nicht. Richter können machen was sie wollen. Du hast als Mann keine Sicherheit, als Frau auch nicht, aber Männer trifft es meistens härter. Ich rate halt zur Vorsorge…..

        • Nach dem Gespräch, dass meine Mutter vor bald 20 Jahren mit dem Anwalt führte um sich über die Bedingungen einer Scheidung zu informieren (in dem Fall hätte wegen seinem damaligen Alkoholismus sogar die Härtefallregelung ohne Trennungsjahr gegriffen), war ihr klar, dass sie das Haus, das ihr kriegsversehrter Vater mit eigenen Händen gebaut hatte und indem sie geboren wurde, das über Jahrzehnte (primär meinen Vater) unendlich viel Arbeit und (beide) sehr viel Geld gekostet hatte, nicht würde halten können.

          Es waren ein paar echt schwere Jahre, aber irgendwann wurde er wieder trocken. Auch danach war nicht Alles rosig, z.B. hatte er noch eine kurze Affäre, die sie tief getroffen hat. Aber inzwischen sind die zwei wieder gut für- und zueinander. Und sie sind sich ihrer Endlichkeit bewusst.

          Ich kenne übrigens mehrere Paare, die sich erst haben scheiden lassen und einige Jahre später wieder zusammenfanden und auch erneut vor den Altar getreten sind. Was der „Spaß“ wohl gekostet hat…

    • Ich versteh Dein Opfer-Narrativ noch nicht.

      Du sagst, die ehebedingten Steuervorteile wären lumpig – dann muss sie ja ähnlich verdienen wie Du und hätte wohl auch kaum sonderlich hohe, nacheheliche Unterhaltsansprüche zu erwarten.

      Ist das olle Reihenhaus, das Dir so zuwidergeworden ist, eigentlich Eigentum?
      Falls ja wäre das doch was, was sie eventuell riskieren würde bei einer Scheidung?

      Wie hast Du für Dich eigentlich versucht sicherzustellen, dass Deine Ausstiegspläne nicht bloß einer leicht verspäteten Midlife crisis geschuldet sind?

    • „Fazit: Jede Menge (und hohe Risiken) bei mir, praktisch keine bei der Frau. Da fällt die Entscheidung nicht schwer“

      Das muss wohl männliche Logik sein…

  5. @ Carnofis

    Danke für den Link

    „….sie zuhause bleibt, oder weiter arbeitet. Bleibt sie zuhause, dann entsteht daraus ein Anspruch auf Unterhalt.“

    Aber sie kann doch nicht für immer und ewig Zuhause bleiben.
    Es ist doch geregelt, dass ab einem bestimmten Alter (3 Jahre?) das Kind in den Kindergarten gehen kann, und dann vom betreuenden Elternteil verlangt werden kann, wieder zu arbeiten.

    Der Ehegattenunterhalt ist doch zeitlich begrenzt, kann ja nicht sein dass der eine jahrelang für den anderen zahlt.

    Ich glaube, die meisten Menschen haben kein Problem damit, für ihre Kinder Unterhalt zu zahlen, aber verständlicherweise nicht für den Ex-Partner.

    • „Ich glaube, die meisten Menschen haben kein Problem damit, für ihre Kinder Unterhalt zu zahlen“

      Du meinst die meisten Männer würden NICHT lieber Unterhalt leisten, als Barunterhalt zu zahlen?
      Kannst Du dieses männerabwertende Bild mit irgendwas unterfüttern?

    • „Aber sie kann doch nicht für immer und ewig Zuhause bleiben.
      Es ist doch geregelt, dass ab einem bestimmten Alter (3 Jahre?) das Kind in den Kindergarten gehen kann, und dann vom betreuenden Elternteil verlangt werden kann, wieder zu arbeiten.“

      Das ist nach der Trennung so. Während der Ehe kann Südländerin aber natürlich (soweit Christian das akzeptiert) auch deutlich länger zuhause bleiben. Und falls dann nach 10-20 Jahren die Scheidung kommt und Südländerin darlegen kann, dass sie aufgrund ihres langen Hausfrauendaseins erhebliche berufliche Nachteile erlitten hat, die ihre Einkommensmöglichkeiten verringert haben, darf Christian schön lange Ehegattenunterhalt abdrücken.
      Alles natürlich rein hypothetisch. 🙂

    • „Aber sie kann doch nicht für immer und ewig Zuhause bleiben.“

      Wenn Du einen validen §§ im Gesetz findest, der ihr das verbietet – nur her damit.

      Nesrin, Familienrecht is Willkürrecht. Unterhaltsbestimmungen sind durch die Bank weg KANN-Bestimmungen. In jedem einzelnen Fall kann ein Familienrichter Unterhalt von wenigen Monaten bis lebenslang festlegen. Daran hat grundsätzlich auch die Unterhaltsrechtsreform von 2008 nichts geändert, die nötig wurde, weil im internationalen Vergleich zu viele deutsche Kinder unter der Armutsgrenze lagen.
      Bis 2008 wurde eine geschiedene Ehefrau unterhaltsrechtlich den minderjährigen Kindern, die sie aus unterhaltstaktischen Gründen betreute, gleichgestellt. Bis zur Vollendung des 15. Lj. des jüngsten Kindes brauchte sie sich um keine Erwerbstätigkeit zu bemühen, danach nur um eine, die ihrem sozialen Status entsprach. Daher kommt der Spruch „Einmal Arztfrau, immer Arztfrau“.
      Will heißen, die ungelernte Packerin eines Discounters hatte nach Ablauf der 15 – 20 Jahre Familienzeit ein Anrecht, monetär als Assistenzärztin bezahlt zu werden. Bot ihr niemand so einen Job an, zahlte ihr Ex, bis sie den Hintern zukniff.
      Findest Du nirgendwo im Gesetz, war Lex BGH.

      Inzwischen haben sich die Bedingungen für die Exen verschärft, weil die so großzügige Unterhaltsregelung die wirtschaftliche Situation für die Zweitfamilien dramatisch verschärfte.
      Da der Unterhaltsanspruch der Ex immer vorrangig war, konnte (und tat es!) es passieren, dass ein junge Zweitmutter ihr Baby in Betreuung geben und einer Erbstätigkeit nachgehen musste, weil ihr Mann sein Gehalt an die Erstfrau überweisen musste.

      „Es ist doch geregelt, dass ab einem bestimmten Alter (3 Jahre?) das Kind in den Kindergarten gehen kann, und dann vom betreuenden Elternteil verlangt werden kann, wieder zu arbeiten.“

      KANN ist das entscheidende Wort. Wenn die Mutter nachweisen kann, dass das Kind auch über das 3. Lj hinaus ihrer persönlichen Betreuung bedarf, kann sie diese Frist auch beliebig verlängern.
      Ich bin sicher, dass eine Menge Familienrichter sich selbst grundsätzlich als „Faust der verzweifelten Frauen/Mütter“ sehen, die die Funktion der Rächer zu übernehmen haben. Entsprechend haben sie sukzessive seit der Scheidungsrechtsreform von 1977 die Rechte der Frauen immer weiter ausgebaut, die der Männer immer weiter eingeschränkt.

      • „Nesrin, Familienrecht is Willkürrecht. Unterhaltsbestimmungen sind durch die Bank weg KANN-Bestimmungen. In jedem einzelnen Fall kann ein Familienrichter Unterhalt von wenigen Monaten bis lebenslang festlegen. “

        DAs ist so ja auch nicht richtig. Denn der Richter muss sich natürlich an die Grundsätze der Rechtssprechung halten, die dazu gewisse Regeln geschaffen hat. Die Faustformel „Ehezeit geteilt durch 3“ gilt und eine Abweichung erfordert dann üblicherweise ein Begründung. Ansonsten wird die Entscheidung recht schnell von dem höheren Gericht aufgehoben.

        „Wenn die Mutter nachweisen kann, dass das Kind auch über das 3. Lj hinaus ihrer persönlichen Betreuung bedarf, kann sie diese Frist auch beliebig verlängern.“

        Aber das muss sie eben erst einmal nachweisen. Und auch da gilt dann meist, dass sie zumindest eine Teilzeitstelle annehmen kann.

        „Ich bin sicher, dass eine Menge Familienrichter sich selbst grundsätzlich als „Faust der verzweifelten Frauen/Mütter“ sehen, die die Funktion der Rächer zu übernehmen haben.“

        Das glaube ich nicht. Genug Familienrichter sind ja auch Frauen, die weit eher davon ausgehen, dass Frauen eben arbeiten sollen, wie sie auch.

        • Christian, du bist naiv.

          Ein Richter muss sich an nix halten, nicht an Gesetze und nicht an Regeln, er kann machen, was immer er will.

          Natürlich kann die nächste Instanz das Urteil ändern, wenn du denn Geld zum Klagen hast. Und selbst dann bist du nicht sicher.

          Lies mal Familienrecht, so etwa ab 1570 BGB, alles kann, billig, usw. die machen da, was sie wollen.

          Du hast deine Seele verkauft- mit der Hochzeit. Hoffen wir, das du sie nicht verlierst.

          • „Christian, du bist naiv. Ein Richter muss sich an nix halten, nicht an Gesetze und nicht an Regeln, er kann machen, was immer er will.“

            Natürlich ist ein Richter an das Recht gebunden. und die allermeisten Familienrichter sind sehr fit im Familienrecht und wenden es entsprechend an.

            „Natürlich kann die nächste Instanz das Urteil ändern, wenn du denn Geld zum Klagen hast. Und selbst dann bist du nicht sicher.“

            Ich glaube du überschätzt da den typischen Richter. Sein Leben ist am bequemsten, wenn er nicht etwa einen persönlichen Feldzug startet, sondern schlicht das Recht anwendet. Macht sich besser in den dienstlichen Bewertungen, in der Erledigungsstatistik, im Zusammenleben mit den anderen Richtern seines Amtsgerichts und bei der Bewahrung der Karrierechancen.

            „Lies mal Familienrecht, so etwa ab 1570 BGB, alles kann, billig, usw. die machen da, was sie wollen.“

            Unbestimmte Rechtsbegriffe bedeuten nicht, dass der Richter machen kann, was er will, sondern das er sich dann an die dazu erarbeiteten Grundsätze halten muss. Lies mal ein Lehrbuch oder schau zumindest mal in den Palandt

            „Du hast deine Seele verkauft- mit der Hochzeit. Hoffen wir, das du sie nicht verlierst.“

            ich sage nicht, dass es nicht schief gehen kann. Aus meiner Sicht war es dennoch der richtige Schritt.

        • „Wenn die Mutter nachweisen kann, dass das Kind auch über das 3. Lj hinaus ihrer persönlichen Betreuung bedarf, kann sie diese Frist auch beliebig verlängern.“

          Aber das muss sie eben erst einmal nachweisen.

          Da findet sie immer einen Kinderarzt, der einen medizinischen Grund für die weitergehende Kinderbetreuung attestiert.

          • „Da findet sie immer einen Kinderarzt, der einen medizinischen Grund für die weitergehende Kinderbetreuung attestiert.“

            Eine Bestätigung eines Kinderarztes ist nur kein Beweis. Wenn man es über eine Krankheit begründen will, muss ein Gutachten über einen vom Gericht bestellten Gutachter eingeholt werden.
            Und Krankheiten sind auch schnell ein Eigentor: Warum ist das Kind plötzlich krank? Versorgt es die Mutter nicht richtig? Evtl muss dann das Kind sogar krank spielen und wenn das rauskommt…

        • „Genug Familienrichter sind ja auch Frauen, die weit eher davon ausgehen, dass Frauen eben arbeiten sollen, wie sie auch.“

          Was sie nicht hindert, feministisches Recht zu sprechen.
          Beispiel: die Bremer Familienrichterin Sabine Heinke, die mindestens in einem Verfahren wegen Befangenheit von einem Vater erfolgreich abgewehrt wurde.
          Heinke hatte sich – damals noch Rechtsanwältin – dahingehend geäußert, dass es die Pflicht der Justiz sei, in Familienrechtsverfahren parteiisch zugunsten von Frauen zu handeln.
          http://webarchiv.wikimannia.org/pappa.com/emma/heinke.htm

          Nur selten geben sich Richter derart die Blöße, dass ihnen eine Parteilichkeit nachgewiesen werden kann. Über statistische Erhebungen über die OLG fällt aber durchaus auf, dass es deutliche Unterschiede in der Spruchpraxis gibt. Koblenz ist z.B. bekannt für sehr mütterfreundliche Entscheidungen, Dresden gilt eher als „väterfreundlich“. Wobei dieses väterfreundlich darauf beruht, dass Anträge auf das alleinige SR häufiger abgeschmettert wurden, als bei anderen Gerichten.

  6. kleine Rechnung

    ich hab für meine zwei Kinder 1600 Euronen im Mont abgedrückt. Die Ex hat noch Kindergeld bekommen, waren wohl so 400 im Monat.

    Hätte ich die Rollen getauscht, hätte ich 1600 bekommen plus 400 plus 1600 gespart = 3600 pro Monat.

    Nanny aus Rumänien kostet 1500 Euro im Monat, Kosten für die Kids ca. 1000 , Leasing für den BMW Kombi 500, macht 3000 im Monat. Gewinn 600 plus Steuervorteil.

    Gutes Geschäft……

  7. Weil es halbwegs hierher passt: Im Radio (und laut google offenbar auch in allen Zeitungen) haben sie heute wieder hoch und runter von dem erhöhten Armutsrisiko Alleinerziehender gesprochen, das sich auch aus einer neuen Studie des Statistischen Bundesamts ergibt. https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen/2018/Alleinerziehende/Pressebroschuere_alleinerziehende.pdf?__blob=publicationFile

    Dazu meine Frage: Kennt jemand Studien über das Armutsrisiko unterhaltsverpflichteter Väter? Ich halte es, vorsichtig formuliert, nicht für völlig ausgeschlossen, dass auch bei von ihren Familien getrennten unterhaltsverpflichteten Vätern ein erhöhtes Armutsrisiko im Vergleich zu „normalen“ Familienvätern besteht.

    • Das hast Du jetzt aber hübsch und nett ausgedruckst … 😉

      Und nein von einer Väterarmutsstudie habe ich noch nie gehört und befürchte, daß es auch keine solche gibt, jedenfalls keine die im staatsfeministischen Patriarchat irgendeinen Niederschlag haben könnte.

      • „Und nein von einer Väterarmutsstudie habe ich noch nie gehört …“

        Was ganz einfach ist, weil der Selbstbehalt so gehalten ist, dass Väter nicht als arm gelten – auch wenn sie es sind.
        Vom Selbstbehalt müssen ja z.B. auch die gesamten Umgangskosten getragen werden, von der albern niedrigen Warmmiete des Wohnklos abgesehen.

        Es gibt indirekte Hinweise, so z.B. die Hamburger Studie von 2004(?), die feststellte, dass private Inkassounternehmen auch nicht mehr aus unterhaltssäumigen Vätern herauspressen konnten, als die Behörden, weil die Väter in aller Regel selbst verarmt waren.

        • „Was ganz einfach ist, weil der Selbstbehalt so gehalten ist, dass Väter nicht als arm gelten – auch wenn sie es sind.“

          Habe gerade gelesen, dass der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bei 1.080 Euro liegt!
          Darin sind für die Warmmiete 380 Euro vorgesehen!!!
          Das ist ja wohl ein Witz!!!
          Für 380 Euro bekommt man hier noch nicht mal ein 1-Zimmer-Apartment.
          Sind das überhaupt die aktuellen Beträge?
          Das kommt mir zu wenig vor.

          • Guckst Du hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf

            „5. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) – gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern, – gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 880 EUR, beim erwerbstätigen Unter-haltspflichtigen monatlich 1.080 EUR. Hierin sind bis 380 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.“

            Man sollte diese OLG-Richter mal alle dazu verknacken, für mindestens zwei Jahre in so einer Wohnung zu hausen. Und wenn sie behaupten, dass sie keine gefunden hätten, ihren Elan bei der Suche mit Hilfe eines Zwangsgeldes von – sagen wir mal – 100.000 € zu steigern.
            Ich bin sicher, dass die nächste Tabelle schlagartig höhere Zahlen aufweisen würde.

            Die DüTab ist wohl DER Beleg, WIE asozial die Bande ist. Sitzt man erstmal selber am Futtertrog, lässt es sich leicht über die armen Schlucker Gericht halten.

          • Meinst du von 1080 E kann man nicht leben?

            Ich mache mir Sorgen – hat da eine den Account von Christian gekapert?

          • „Meinst du von 1080 E kann man nicht leben?“

            Spar Dir Deine Ablenkungen.

            „Hierin sind bis 380 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.“

            Das heißt nichts anderes, als dass Väter 700 € zur freien Verfügung hätten. Damit könnte man tatsächlich leben, ohne Hunger zu leiden.
            Aber das ist nun mal nicht die Wirklichkeit.
            War es noch nie. Die Roben haben IMMER deutlich unter den realen Wohnungsmieten gelegen.
            Ein Schuft, wer Arges dabei denkt.

            Wenn man mit 1.080 € leben kann, dann sollte es für ne Robe kein Problem sein, den Beweis anzutreten.
            Aber bitte nicht in der Mecklemburger Provinz, sondern vielleicht im Kölner Becken, wo das asoziale Volk teilweise vemutlich lebt (DüTab wird erstellt von den OLG Hamm, DüDorf und Köln).

            Und Betteln zur Aufstockung des monatlichen Salärs wäre verboten!

          • Also ich lebe ja nun im erweiterten Speckgürtel von Hamburg, wo die für Sozialzwecke verglitschten Eigentumswohnungen schon recht günstig sind ( in der Stadt kriegste nix für den Preis ).
            Aber mit ca. 380 € bin ich kalt dabei, warm mit alles lande ich bei ca. ( habe die genauen Zahlen nicht im Kopf, weil halt Sozirentner und v.dh. selten damit befasst ) 500-550 €. Und das wird auch glatt und umstandslos genemigt, weil billiger isses kaum zu machen.

            Davon kann man ganz locker leben, wenn man 1. nicht arbeitet, 2. die WaMa nicht kapputtgeht, man 3. Möbel bereits hat, man 4. Handelsmarke „JA“ nahezu ausschließlich konsumiert und man 5. nicht gerade auf den verrückten Gedanken kommt, wohlmöglich etwas anderes als ein olles Fahrrad als Verkehrmittel zu benutzen.

            Hätte ich wenigstens Mindestumgang ( ohne Übernachtung ) mit dem Ex-Kind, wäre der bei weiteren Einschränkungen ( sagen wir mal mindestens ein Viertel des Monats Nudeln mit gar nix, oder so und der teure Tabak wäre auch nicht mehr drin ) vlt. 1 Umgang im Monat für ein paar Stunden realisierbar, mehr wäre absolut utopisch. Niedersachsenticket macht’s möglich.

            Mit Übernachtung und dementsprechend mehrere Umgänge ( z.B. 2WE monatl. ) wären mit ganz viel Glück erst nach jahrelangen Verwaltungsprozessen ( für größere Wohnung, mehr Möbelbeihilfe UND Anerkennung von zeitweiser 2 Personenbedarfsgemeinschaft und entsprechenden Aufstockungen u.s.w. ) möglich, wenn ich bis auf wenige Kilometer an die Exe heranziehen könnte ( wobei man sich keine Hoffnungen auf erwähnenswerte Umzugsbeihilfe machen braucht ).
            Kosten für den Umzug, und Essen, Bekleidung, Entertainment des Kindes wären davon aber auch nicht zu stemmen und man weiß ja, wie die Exen sowas handhaben ( die erwarten vollen Rundumservice, sonst wird sofort boykottiert ).
            Auch wenn Manfred Hermann vom E.F.K.I.R. da schon einige Vorarbeit geleistet hat, wird afaik nix davon freiwillig für Väter zugestanden.

            Fazit:
            Für mich sind irgendwelche Modellrechnungen immer lustige Kamelle. Taugen ausschließlich für den Zweck, zu wissen warum man z.B. die DDT genau wie ein Spritzmittel abkürzen kann.

          • @ Kardamom:
            Da nich für. Is mir sogar leicht peinlich, ich war schlicht zu faul den von Dir gefundenen Artikel zu suchen.

            Doch, man kann sagen, die Jungs vom EFKIR und vom Kölner VAfK leisten Superarbeit in Workshops und Musterverfahren.
            ( Auch wenn usen Chrissy damit irgendein Problem hat )

        • „weil der Selbstbehalt so gehalten ist, dass Väter nicht als arm gelten“

          Tatsächlich – ich habe jetzt mal in die Studie hineingesehen, und dort wird die Armutsgefährdungsgrenze bei 1.064 € gezogen – d.h. all die Väter, die auf den Selbstbehalt von 1.080 € heruntergedrückt werden, gelten nicht als armutsgefährdet…

  8. Bei den Mieten kann man von 1.080 Euro schlecht leben. Wenn man dann als Berufstätiger noch ein Auto unterhalten muss, seine Versicherungen, Strom, Telekom……. zahlen muss, kommt man ja kaum klar.
    Wäre ja wohl überfällig, den Selbstbehalt zu erhöhen!!!
    Wird das wenigstens in regelmäßigen Abständen getan?

    • Als „Sozirentner“ zahlen ihm die Sozialbehörden ( = genehmigen) eine Wohnung für 550 – 550 € warm. Wohlwissend, dass es billiger nicht zu haben ist.
      Und die Düsseldorfer Tabelle „erlaubt“ nur 380 € Warmmiete.

      • Fast. Das Amt zahlt nur den „Differenzbetrag“, den ich nicht von der Rente aufbringen kann. Is ne etwas umständliche Rechnerei, weshalb es alle paar Monate Änderungen gibt, was dazu führt, daß es sinnlos ist einen Dauerauftrag für Mietanteil einzurichten.

      • Das gesamte Unterhaltsrecht hat nur den Zweck, Väter zu schurigeln. Natürlich wissen die Roben auch, dass sie Phantasiezahlen auf den Zettel kritzeln.
        Aber diese illusorisch niedrige Zahl hat zwei Ziele: sie soll den Vater in die Position eines Bittstellers bringen, der viel Zeit auf Ämtern und mit der Beschaffung von Belegen verbringt und sie soll es ihm schwer bis unmöglich machen, sein Umgangsrecht wahrzunehmen.

    • Kommt drauf an. Bei Arbeitsfähigen das JobCenter ( Hartz IV ) und bei bei ( Sozial-)Rentnern das Grundsicherungsamt. Is aber gehupft wie gesprungen, die Endbeträge unterscheiden sich nur um wenig T€uros.
      Und bei aktiven Malochern wird es letztendlich auch nicht nennenswert mehr, von wegen „Selbstbehalt“. Is alles drei ziemlich die selbe Suppe.

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