Die Staatsanwaltschaft Hamburg will, wie auch Arne schon berichtete, bei Stellenbesetzungen gerne mehr Männer einstellen, weil die Frauenquote zu hoch ist:
Die Staatsanwaltschaft Hamburg sucht fortlaufend Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen sind neben den in § 9 DRiG genannten Anforderungen überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, belegt durch Staatsexamina mit der Mindestnote „vollbefriedigend“, sowie überdurchschnittliche Leistungen im Referendariat. Ausnahmsweise können auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die in einem juristischen Staatsexamen die Note „vollbefriedigend“ und in dem anderen ein gehobenes „befriedigend“ (mindestens 8 Punkte) erreichen, falls sie sich zusätzlich durch besondere fachliche oder persönliche Kompetenzen auszeichnen. Hierzu gehören unter anderem Berufserfahrung, sonstige juristische Tätigkeiten, Promotion, Ehrenamt, soziales Engagement oder Auslandserfahrung. Entsprechende Qualifikationen sind auch bei allen übrigen Bewerberinnen und Bewerbern erwünscht.
(…)
Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind männliche Beschäftigte unterrepräsentiert. Männliche Bewerber werden daher bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.Für eventuelle Fragen steht Ihnen Herr Oberstaatsanwalt Rinio (Tel.: 040-42843-1716) jederzeit zur Verfügung.
Das Hamburger Abendblatt hat etwas mehr Fakten dazu geliefert:
Hamburg Der Hamburger Staatsanwaltschaft fehlen Männer. Die Anklagebehörde ist längst weiblich dominiert: Von den 195 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind 125 Frauen (64,1 Prozent) und nur 70 Männer (35,9 Prozent).
Bei der ersten, für Neueinstellungen bedeutsamen Besoldungsstufe R 1 (ohne Oberstaatsanwälte) ist das Missverhältnis der Geschlechter noch krasser: Von 155 Posten sind 111 weiblich (71,6 Prozent) und nur 44 männlich (28,4 Prozent) besetzt.
(…)
Also eine deutliche Überrepräsentation der Frauen, was auch daran liegt, dass es eine vergleichsweise angenehme Behörde ist: Man ist Beamtin, also abgesichert, im Staatsdienst kann man auch gut Aussetzen ohne das es Probleme gibt, die strafrechtliche Akten bleiben häufig relativ dünn und die Staatsanwältin muss eben auch nur eine sehr allgemeine Anklage schreiben und danach kein Urteil.
Man hat eine relativ hohe Unabhängigkeit und kann auch von zuhause arbeiten und häufig sind die Einstellungsvoraussetzungen, gerade auf dem Land, auch niedriger als für Richter.
Insofern ist der Wechsel in eine Behörde aus einem anderen juristischen Beruf, gerade Rechtsanwalt, nach der Geburt des ersten Kindes durchaus beliebt.
Die bevorzugte Einstellung von Männern unter diesen Voraussetzungen ist gesetzlich vorgegeben. Das Hamburger Gleichstellungsgesetz legt fest, dass ein Geschlecht dann unterrepräsentiert ist, wenn der Anteil unter 40 Prozent der Beschäftigten in einer Dienststelle fällt. „Das ist gelebte Gleichstellung. Die Instrumente gelten für Frauen und Männer. Wenn bei der Staatsanwaltschaft Männer unterrepräsentiert sind, greifen diese Regeln, um jungen Juristen zu signalisieren: Bewerbt euch, kommt zu uns!“, sagt Justizsenator Till Steffen (Grüne).
Im Hamburger Gleichstellungsgesetz heißt es dazu:
§ 5
Vorrang des unterrepräsentierten Geschlechts
(1) Bei der Begründung eines Dienst-, Arbeits-, oder Ausbildungsverhältnisses, der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens oder der Beförderung in einem Bereich, in dem ein Geschlecht unterrepräsentiert ist, sind Personen dieses Geschlechts bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig zu berücksichtigen, bis die Unterrepräsentanz beseitigt ist.(2) Wenn ein Bereich gemäß § 3 Absatz 3 zu wenige Beschäftigte umfasst und damit als Bezugsgröße für Beförderungs- und Auswahlentscheidungen nicht geeignet ist, ist er mit der darunterliegenden Besoldungs- und Entgeltgruppe beziehungsweise den darunterliegenden Besoldungs- und Entgeltgruppen zusammen zu fassen, solange die Summe der Beschäftigten fünf – einschließlich der zu besetzenden Position – nicht übersteigt. Abweichend von Satz 1 können zur Wahrung der Zielsetzung dieses Gesetzes ausnahmsweise auch vergleichbare Arbeitsplätze dienststellenübergreifend zu einem Bereich zusammengefasst werden.
Demnach hätte da eigentlich schon lange etwas gemacht werden müssen, denn die 70% Frauen werden schon länger bestehen.
Ich vermute mal, dass man diese Klausel gerade so gestaltet hat, damit sie Kritik abfängt, dass nur einseitig Frauen gefördert werden, aber dabei gar nicht umbedingt gedacht hat, dass es auch zulasten von Frauen gehen könnte.
Aber für eine Behörde kann es durchaus ganz interessant sein, die Frauenquote etwas zu reduzieren. Ein befreundeter Staatsanwalt sagte mir mal, dass es einige Probleme bietet, zum einen, weil eben viele Frauen nur in Teilzeit arbeiten, man aber dennoch für jede ein Büro brauchen würde und ihnen so langsam die Büros ausgehen würden und natürlich auch die Ausfälle durch Schwangerschaft problematisch sind.
Allerdings: Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft hat es noch keinen Fall gegeben, bei dem ein Mann exakt gleich qualifiziert wie eine Frau war. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung als Staatsanwalt sind die Note „vollbefriedigend“ im Staatsexamen sowie „überdurchschnittliche Leistungen“ im anschließenden Referendariat. Auch ein Vorstellungsgespräch fließt in die Beurteilung ein. Frauen haben viel häufiger als Männer die Nase vorn. Seit 2015 sind 34 Staatsanwältinnen eingestellt worden, aber nur 13 Männer.
Ja, genau gleich ist schon sehr schwer umzusetzen. Wahrscheinlich wird man das dann auch eher über das Vorstellungsgespräch regeln, oder bei anderen Punkten, die etwas subjektivität zulassen, weil „genaue Gleichheit“ sehr angreifbar ist: Kann man nur einen kleinen Unterschied benennen, dann verschiebt sich schon alles und gerade bei Juristen muss man sich da absichern.
Die Ursachen sind vielfältig. Ein naheliegender Grund ist, dass Juristinnen bessere Examina ablegen. Seit 2011 bewerben sich zudem durchgehend mehr Frauen als Männer. Eventuell werden sehr qualifizierte Männer auch in größerem Maße von hoch dotierten Posten und Karrierechancen in internationalen Großkanzleien angelockt.
Das wird in der Tat der Fall sein: Dort lässt sich mit viel Arbeit viel Geld verdienen und es ist auch häufig ein Sprungbrett in Wirtschaftsunternehmen.
Der „Deutsche Juristinnenbund“ regt sich darüber in Gestalt der Vorsitzenden, Prof Wersig, eine überzeugte Feministin, die meines Wissens auch über Genderbezug zur Juristerei auf eine Professorenstelle gekommen ist, auf:
Verfassungswidrige Männerquote bei der Hamburger Staatsanwaltschaft
Pressemitteilung vom 28.06.2018Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt juristischen Nachwuchs ein: Weil bei ihr männliche Staatsanwälte unterrepräsentiert sind, will sie Männer bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigen*. „Dies entspricht nicht dem Grundgesetz“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. „Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verbieten im Grundsatz, das Geschlecht als Anknüpfungspunkt für die Einstellungsentscheidung zu nehmen. Soweit es im Falle eines Leistungspatts Ausnahmen für Frauen gibt, sind diese auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 GG nur deshalb zu rechtfertigen, weil Frauen in Staat und Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt sind. Eine solche faktische Benachteiligung ergibt sich für Männer nicht schon daraus, dass sie in einer Behörde zahlenmäßig unterrepräsentiert sind.“
Eine Unterrepräsentanz, die nicht aus struktureller Benachteiligung resultiert, entspricht nicht den Anforderungen des Art. 3 Abs. 2 GG.
Also der Versuch klassische feministische Theorien in Art 3 Abs 2 GG unterzubringen. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht meines Wissens nach zu keinem Zeitpunkt darauf abgestellt, dass „strukturelle Benachteiligungen“ vorliegen müssen. Insofern dürfte sie mit dieser Meinung recht alleine stehen.
So haben männliche Examensabsolventen in anwaltlichen Großkanzleien und in der Privatwirtschaft bei vergleichbarer Qualifikation erheblich bessere Einstellungschancen. Zudem erwartet sie dort ein Mehrfaches an Einstiegsgehalt – bei erheblich größeren Steigerungsmöglichkeiten im Laufe der Jahre.
Da wäre natürlich die Quelle interessant. Wersig veschweigt auch, dass man dort erheblich mehr arbeitet, dass man einen wesentlich höheren Erfolgsdruck hat und das Teilzeit häufig bedeutet, dass man dennoch rund um die Uhr telefonisch und per Email erreichbar ist und das man dann eben immer noch sehr viel arbeitet (eine halbe Stelle bei 60 Stunden die Woche sind eben immer noch dreissig).
Frauen werden hingegen trotz ggf. besserer Examensergebnisse im nichtstaatlichen Sektor noch vielfach benachteiligt.
Sie bewerben sich dort eben auch wesentlich weniger. Und Studien legen auch in diesem Bereich einen „Gender Performance Gap“ nahe
Hinzu kommt, dass Frauen ungeachtet der bescheideneren Verdienstmöglichkeiten im öffentlichen Dienst an den generell besseren radMöglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dort interessiert sind. „Angesichts der immer noch klassischen Rollenverteilung in den meisten Familien muss der Staat ein Interesse daran haben, dass die für die nachwachsende Generation vorrangig zuständigen Frauen nicht wiederum benachteiligt werden.
Das ist auch eine klasse Argumentation: Eine Verdammung der klassischen Rollenverteilung, die dann gleichzeitig als Argument benutzt wird, dass die Frauen Jobs brauchen, in denen sie diese Rollenverteilung leben können. Ein Politiker, der sagen würde, dass man Frauen Plätze in dem öffentlichen Dienst freihalten soll, weil sie ja nun einmal für die Kinder zuständig sind, würden Feministinnen wahrscheinlich mit einem gewaltigen Shitstorm überziehen.
Es ist erst gut 25 Jahre her, dass im öffentlichen Dienst mit Hilfe von Gleichstellungsgesetzen die jahrzehntelange Praxis informeller Männerquoten offiziell gestoppt wurde. Hamburg befindet sich mit seinem Gleichstellungsgesetz und seiner Praxis auf einem Irrweg“, resümiert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.
Es darf eben keinen Ausgleich für Nachteile bei Männern geben. Noch nicht einmal einen eher symbolischen wie diesen.