Und jetzt mal auch alle, die sonst nichts schreiben bitte.Wie ist so eure Sicht auf die sonst hier diskutierten Probleme oder was sollte sonst diskutiert werden?
Tag: 14. März 2018
Merkel zur Kanzlerin gewählt
Deutschland hat wieder eine Regierung. Der Spiegel berichtet:
171 Tage nach der Bundestagswahl ist Angela Merkel (CDU) zur Kanzlerin gewählt worden. 364 Abgeordnete des Bundestages gaben der 63-Jährigen in der geheimen Wahl ihre Stimme. Das Regierungsbündnis aus CDU, CSU und SPD kommt auf 399 von 709 Stimmen.
Von den 702 anwesenden Abgeordneten gaben 692 ihre Stimme ab, davon waren vier Stimmen ungültig. Gegen Merkel votierten 315 Abgeordnete, neun enthielten sich.
Merkel erhielt 35 Stimmen weniger als die 399 Sitze, über die das Regierungsbündnis verfügt. Schon bei den vergangenen drei Regierungskoalitionen unter ihrer Führung erhielt Merkel nie alle Stimmen der jeweiligen Regierungsabgeordneten:
Kann man von HartzIV leben?
Spahn (CDU) hat eine Diskussion über HartzIV ausgelöst. Grundlage war Folgendes:
Spahn hatte in dem Interview die Entscheidung der Essener Tafel, keine weiteren Ausländer mehr aufzunehmen, verteidigt. Niemand sei auf die Tafeln angewiesen, denn Hartz IV reiche als Grundsicherung aus. „Wir haben eines der besten Sozialsysteme der Welt“, sagte er. Die gesetzliche Grundsicherung werde genau bemessen und regelmäßig angepasst. Der Funke Mediengruppe hatte der CDU-Politiker zudem gesagt, Hartz IV bedeute nicht Armut, sondern sei die Antwort der Solidargemeinschaft auf Armut. Er fügte hinzu: „Mehr wäre immer besser, aber wir dürfen nicht vergessen, dass andere über ihre Steuern diese Leistungen bezahlen.“
Jetzt ergänzte er noch:
Der designierte Gesundheitsminister Jens Spahn hat auf die scharfe Kritik an seinen Aussagen zu Hartz IV reagiert. Seine Aussagen kämen natürlich nicht gut an, das merke man ja auch an den Reaktionen, sagte der CDU-Politiker in „Klamroths Konter“ bei n-tv. Gleichzeitig bezeichnete er Sozialleistungen wie Hartz IV erneut als ausreichend.
„Natürlich ist es schwierig, mit so einem kleinen Einkommen umgehen zu müssen, wie es Hartz IV bedeutet“, so Spahn. „Ich sage ja gar nicht, dass es leicht ist. Das deckt die Grundbedürfnisse ab und nicht mehr. Da gibt es nichts zu diskutieren und das habe ich auch nicht infrage gestellt.“
Was bekommt man nun mit HartziV und wie wird es berechnet:
Demnach also 416 Euro, wobei zusätzlich noch Wohngeld gezahlt wird, welches nach den Verhältnissen vor Ort berechnet wird, hier zB Berlin
Dabei sind die Zahlungen wie folgt:
1 Person 50 m² 404 € Kaltmiete
2 Personen 60m² 472 € Kaltmiete
1 person mit Kind 65m 491 €
Rechnet man mal mit 150 € Nebenkosten, dann kommt man auf einen Betrag bei einer Einzelperson von 404 € + 150 € +416 € =970 €.
Durch einen Netto-Brutto-Rechner gejagt ergibt das ein Gehalt von 1265,86 € Brutto.
Um darauf mit dem Mindestlohn zu kommen muss man 33 Stunden pro Woche arbeiten.
Der Selbstbehalt eines vollarbeitenden unterhaltspflichtigen Elternteils gegenüber seinen Kinder entspricht: 1.080 € und liegt damit nur 110 € über diesem Satz. Der Selbstbehalt eines nichterwerbstätigen unterhaltspflichtigen Elternteils liegt bei 880 € (etwa bei Rente) und damit noch 90€ unter diesem Satz.
Der Eheangemessene Selbstbehalt gegenüber Ansprüchen des Ehegatten liegt bei nichterwerbstätigen, also wiederum zB Rentnern nur bei 1090 €, bei Erwerbstätigen bei 1.200 €.
Wer also sagt, dass man von 970 € nicht leben kann, der müsste ebenso für eine Anpassung des Selbstbehaltes im Unterhaltsrecht sein.
HartzIV soll nichts sein, was einen gut leben lassen soll. Es soll die Grundbedürfnisse abdecken und muss niedrig sein, weil es von anderen finanziert wird und Arbeit gleichzeitig noch attraktiv sein soll.
Unterhaltsschuldner haben teilweise weniger zur Verfügung und sollen davon ganz selbstverständlich leben, auch wenn sie nebenher noch Vollzeit arbeiten.
Natürlich ist es immer leicht zu sagen, dass es besser wäre, wenn diejenigen mehr zur Verfügung hätten. Aber natürlich verteuert jede Erhöhung dort auch über höhere Steuern Arbeit und macht sie gleichzeitig uninteressanter. Eine Betrachtung der einzelnen „Tortenstücke“ halte ich dabei auch für nicht sehr effektiv. Letztendlich kommt es auf den Gesamtbetrag an. Und mit dem kommt man durchaus über die Runden.
Die meisten Studenten oder volljährige Kinder mit eigenen Hausstand, etwa Auszubildenden, dürfte weniger zur Verfügung haben als 970 €. Der Bedarf wird bei diesen bei „auswärtiger Unterbringung“ üblicherweise in den Leitlinien mit 735 € angesetzt, inklusive Miete.
Natürlich haben viele Studenten den Vorteil, dass sie mit ihren Eltern im Hintergrund noch jemanden haben, der ihnen zur Not mal aushilft und der ihnen auch noch mal so Kleidung kauft. In gewisser Weise übernehmen diese Rolle die sozialen Einrichtungen bei vielen HartzIV Empfängern.
Welchen Betrag haltet ihr für angemessen?