Sparkassen-Kundin klagt auf Anrede in weiblicher Form („Kundin“ statt „Kunde“)

Eine Frau verklagt die Sparkasse, weil sie auf Vordrucken nicht als „Kunde“, also im generischen Maskulinum, angesprochen werden möchte:

Beklagt war dort allerdings nicht FAZ.NET, sondern die Sparkasse Saarbrücken, die in ihren Formularvordrucken vom „Kunden“ oder „Darlehensnehmer“ spricht, nicht aber von der „Kundin“ oder der „Darlehensnehmerin“. Die Vorinstanzen sahen darin kein Problem: Schließlich seien Frauen von diesen Begriffen nach allgemeinem Sprachgebrauch ebenso umfasst wie Männer. Sogar der Gesetzgeber verwende das generische Maskulinum, und was der nicht für nötig halte, das könne von einer einfachen Sparkasse kaum verlangt werden.

Die Klägerin empfindet das freilich anders. „Ich bin heute hier, weil ich eine selbständige Frau bin. Kein Mann zahlt für mich, ich habe allein vier Kinder großgezogen und zahle für mich selbst, aber ich werde von meiner Bank praktisch totgeschwiegen“, sagte Marlies Krämer nach der Verhandlung. Sprache sei Ausdruck von Denken und Fühlen, und beides könne sich nicht ändern, solange sich die Sprache nicht ändere. Dafür kämpft die Achtzigjährige schon lange: In den neunziger Jahren lebte sie mehrere Jahre ohne Personalausweis und sammelte Unterschriften, bis der Bundesrat 1996 beschloss, der Wendung „Unterschrift des Inhabers“ ein „der Inhaberin“ hinzuzufügen.

Marlies Krämer Sparkasse Kundin

Marlies Krämer Sparkasse Kundin

Auf direkt an sie gerichteten Schreiben wird sie entsprechend angesprochen, auf den Formularen aber nicht. Die FAZ dazu:

Nur ihre Formulare will die Bank nicht anpassen. Diese würden vom Sparkassenverlag zentral unter Beachtung bankenrechtlicher Vorgaben erstellt, der insoweit auch das Haftungsrisiko trage. Bei mehr als 800 Vordrucken für verschiedene Verträge, auf deren beiden Seiten sich jeweils ein oder mehrere Männer oder Frauen oder Personen beiderlei Geschlechts befinden könnten, ergäbe sich eine kaum überschaubare Vielzahl denkbarer Konstellationen. Diese würden durch die unlängst erfolgte Anerkennung eines dritten Geschlechts durch das Bundesverfassungsgericht noch einmal zusätzlich verkompliziert.

Ich hoffe, dass der BGH da vernünftig bleibt. Das daraus entstehende Chaos wäre enorm.
Ich habe mal die Urteile der Vorinstanzen rausgesucht, einfach damit man sich die dortige Argumentation mal anschauen kann (nach dem Umbruch):
Ich finde beide Urteile sehr interessant, gerade die zweite Instanz hat eine sehr umfassende Begründung.

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