Gerade die Weihnachtsfeiertage sind im Umgangsrecht immer wieder eine besondere Frage. Denn schon weil es das wohl größte Fest in unserer Kultur ist, und weil es dort gerade für die Kinder auch Geschenke gibt, hat es eine hohe Bedeutung.
Allerdings sind es eben nur drei Tage, was die Verteilung schon wieder schwierig machen kann.
Beliebte Modelle sind:
- Weihnachten und erster Weihnachtsfeiertag ist das Kind bei der „Hauptbetreuungsperson“, am zweiten Weihnachtsfeiertag hat es Umgang mit dem anderen Elternteil
- man wechselt sich ab: Ein Jahr ist das Kind Weihnachten durchgängig bei einem Elternteil und dafür Silvester bei dem anderen Elternteil, die Weihnachtsferien werden also sozusagen geteilt, im nächsten Jahr ist es andersrum.
- Natürlich bei näheren Wohnungen auch: Das Kind geht dann zu bestimmten Zeiten kurz zu dem anderen Elternteil
- Und für Paare, die sich ganz gut verstehen, trotz Trennung: Zusammen feiern
Gerade Weihnachten und Neujahr ist es aber eben wegen dieser Regelungen für viele auch noch schwieriger, wenn sie in dieser Zeit alleine sind. Wenn sie ihre Kinder nicht sehen dürfen und noch nachdrücklicher den Verlust empfinden.
Mich würde interessieren, wie Leser des Blogs, die getrennt leben, Weihnachten organisieren und wie sie es lieber organisieren würden.