Missbrauchvorwürfe, Missbrauch mit dem Missbrauch und Umgangsrecht

(Quelle ist leider nur die Aussage einer Jugendamtsmitarbeiterin)

Es ist auch meine Erfahrung, dass der Vorwurf heute wesentlich skeptischer gesehen wird, gerade wenn er in einen laufenden Verfahren kommt und keine Belege abseits der Behauptung vorliegen)

Schweden und das „Einverständnisgesetz“ – Vergewaltigung, wenn kein Einverständnis vorliegt

Schweden will anscheinend sein Strafrecht reformieren und nun auf ein ausdrückliches Einverständnis abstellen.

Aus den Berichten darüber:

In Schweden müssen sich die Bürger künftig ein klares Einverständnis holen, wenn sie Sex haben wollen. So will es das neue „Einverständnis-Gesetz“, das die schwedische Regierung erarbeitet hat (The Local).

Damit sollen vor allem Frauen besser vor Übergriffen und Vergewaltigungen geschützt werden. Bisher mussten sie deutlich machen, wenn sie keinen Sex möchten – nach dem Schlagwort „Nein heißt Nein“.

Das neue „Einverständnis-Gesetz“ soll im Juli 2018 in Kraft treten – es dürfte das erste seiner Art weltweit sein. Es wurde von der rot-grünen Regierung erarbeitet, jetzt muss es durchs Parlament. Bislang stehen sämtliche Parlamentsparteien dahinter.

Die Eckpfeiler:

  • Die Einverständnisregel gilt dabei für alle – für Männer und Frauen und natürlich auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen.
  • Eine mündliche Genehmigung soll ausreichen. Wer sicher gehen will, sollte sich aber etwas Schriftliches geben lassen.

„Es ist ganz einfach“, sagte der sozialdemokratische Ministerpräsident Stefan Löfven, „Sex sollte immer freiwillig sein. Wenn er nicht freiwillig ist, solltest du es lassen.“

Das nach dem im Feminismus bereits angedachten „Ja heißt ja“, bei dem ein ausdrückliches Einverständnis erforderlich ist. Es ist natürlich immer schwer so etwas aus der Ferne genau zu beurteilen

In dem Artikel, auf den Bento verweist, heißt es hingegen:

Swedish politicians have agreed to back a sexual consent law that will enable more rape and sexual assault cases to be prosecuted.

If a person has not agreed in words or by their clear actions that they are willing to engage in sexual activity, then forcing or coercing them into a sexual act will be illegal. The hope is that this sends a clear message to society that any non-consensual sexual contact or activity is against the law and therefore liable to prosecution.

Da wäre dann zumindest eine konkludente, also sich aus den Handlungen ergebene Einverständniserklärung ausreichend, wenn sie hinreichend deutlich ist.

Es erhöht die Anforderungen, die Fälle, wo sie „duldet“, aber nicht ausdrücklich zustimmt, wären dann eine Vergewaltigung.

Es wäre aber keine Beweislastumkehr, denn das Fehlen der (ausdrücklichen) Zustimmung muss nach wie vor der Staat beweisen und im Zweifelsfall zugunsten de Angeklagten davon ausgehen, dass sie zugestimmt hat.

Problem ist, dass eben nur Bewiesen werden muss, dass sie nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder das ihre Taten ganz klar eine Zustimmung signalisiert haben.
Fälle, in denen sie ängstlich-zögerlich ist, aber schon irgendwie mitmacht, wo sie (oder theoretisch er) Zeichen in beide Richtung sendet, also etwa ängstlich ist, nicht weiß, ob sie schon bereit ist, aber auch irgendwie geil, könnten dann problematisch sein.  Für nährere Betrachtungen müsste man den Text des neuen Gesetzes vorliegen haben. Wenn ihn jemand gefunden hat, dann wäre ich interessiert.

Man darf gespannt sein, ob es durch das schwedische Parlament kommt, bisher haben aber wohl alle Parteien Zustimmung signalisiert.