Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Das eigentlich verabschiedete Gesetz zur Eheschließung Homosexueller: (vgl)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909;
2003 I S. 738), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 1309 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Absatz 1 gilt nicht für Personen, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen wollen und deren
Heimatstaat die Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Ehe nicht vorsieht.“

2. § 1353 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

Artikel 2
Änderungen weiterer Gesetze
(1) Das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), das zuletzt durch … geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 20 wird folgender Abschnitt 5 eingefügt:
„Abschnitt 5
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a
Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit
führen zu wollen. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben
werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden.“

2. Die bisherigen Abschnitte 5 und 6 werden die Abschnitte 6 und 7.

(2) Das Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch … geändert worden
ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Der Angabe zu Kapitel 4 werden die Wörter „und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe“

angefügt.

b) Nach der Angabe zu § 17 wird folgende Angabe eingefügt:
„§ 17a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung“.

2. Kapitel 4 wird wie folgt geändert:

a) Der Überschrift werden die Wörter „und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe“ angefügt.

b) Folgender § 17a wird angefügt:

„§ 17a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung
(1) Die Lebenspartner haben bei der Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe das Bestehen der Lebenspartnerschaft durch öffentliche Urkunden nachzuweisen.
(2) Für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe gelten die § 11 und § 12 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 bis 3 sowie die §§ 14 bis 16 entsprechend.“
(3) § 7 Absatz 1 des Transsexuellengesetzes vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 2 wird das Wort „oder“ gestrichen und wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.

2. Nummer 3 wird aufgehoben.

(4) Artikel 17b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung
vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Überschrift werden die Wörter „und gleichgeschlechtliche Ehe“ angefügt.
2. Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 gelten für die gleichgeschlechtliche Ehe entsprechend.“

Artikel 3
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
(2) Für Rechte und Pflichten der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner bleibt nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend.
(3) Lebenspartnerschaften können ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr begründet werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6665

Begründung
A. Allgemeiner Teil
Der Bundesrat hatte bereits am 22. März 2013 einen Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts beschlossen und beim Deutschen Bundestag eingebracht, BR-Drucksache 193/13 (Beschluss). Der Gesetzentwurf ist jedoch wegen des Ablaufs der Wahlperiode der Diskontinuität anheimgefallen.

Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes bestimmt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird durch diese Vorschrift unter anderem die Ehe als Institut garantiert. Der Gesetzgeber muss deshalb die wesentlichen, das Institut der Ehe bestimmenden Strukturprinzipien beachten. Diese Strukturprinzipien hat das Bundesverfassungsgericht aus den vorgefundenen, überkommenen Lebensformen in Verbindung mit dem Freiheitscharakter des Artikels 6 Absatz 1 des Grundgesetzes und anderen Verfassungsnormen hergeleitet. Allerdings wird die Ehe durch Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht abstrakt gewährleistet, sondern in der verfassungsgeleiteten Ausgestaltung, wie sie den herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgeblich zum Ausdruck gelangenden Anschauungen entspricht.
Danach schützt das Grundgesetz die Ehe – anders als die Weimarer Verfassung, die die Ehe als Grundlage der Familie verstand und die Fortpflanzungsfunktion hervorhob, – als Beistand- und Verantwortungsgemeinschaft, unabhängig von der Familie. Deshalb fällt unter den Schutz des Artikels 6 des Grundgesetzes ebenso die kinderlose Ehe.

Nach dem traditionellen Eheverständnis kam der Geschlechtsverschiedenheit der Ehegatten prägende Bedeutung zu. Ebenso galt sie lange Zeit als notwendige Voraussetzung der Ehe im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, so dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften vom Ehebegriff ausgeschlossen waren (vgl. BVerfG Beschluss vom 4. Oktober 1993 – 1 BvR 640/93 -, NJW 1993, 3058; BVerfGE 105, 313, 345f = NJW 2002, 2543; BVerwGE 100, 287, 294 = NVwZ 1997, 189). Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes galt Homosexualität als sittenwidrig und wurde in §§ 175 f. Strafgesetzbuch (StGB) mit einem strafrechtlichen Verbot belegt. Eine Einbeziehung Homosexueller in den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes oder gar die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare waren zu dieser Zeit jenseits der Vorstellungswelt über alle Parteigrenzen hinweg.
Erst im Zuge der Aufhebung des strafrechtlichen Totalverbots von männlicher Homosexualität im Jahre 1969 änderte sich die rechtliche Praxis und nahm schrittweise die gesellschaftliche Stigmatisierung ab. In einem Kammerbeschluss von 1993 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass „hinreichende Anhaltspunkte
für einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses in dem Sinne, dass der Geschlechtsverschiedenheit keine prägende Bedeutung mehr zukäme“, nicht vorgetragen worden seien (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1993 – a. a. O.). Das Gericht lehnte es daher ab, die Ehe für Homosexuelle von Verfassung wegen zu öffnen und überließ es dem Gesetzgeber, weitere Schritte zur rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare einzuleiten.

Ein künftiger Wandel des Eheverständnisses, der eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaft zulässt, war damit für die Zukunft nicht ausgeschlossen.
Seit einiger Zeit gibt es nun hinreichende Anhaltspunkte für einen grundlegenden Wandel des traditionellen Eheverständnisses, die angesichts der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers die Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts verfassungsrechtlich zulassen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt einen Bedeutungswandel zu, wenn entweder neue, von der gesetzlichen Regelung nicht erfasste Tatbestände auftauchen oder sich Tatbestände durch Einordnung in die Gesamtentwicklung verändert haben (vgl. BVerfGE 2, 380, 401 = NJW 1953, 1137; BVerfGE 45, 1, 33 = NJW 1977, 1387). Im Ergebnis kann sich die Bedeutung einer Verfassungsrechtsnorm ohne Veränderung ihres Textes ändern. Die Grenze liegt allerdings in Sinn und Zweck der Verfassungsnorm, was im Falle des Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes einen
erheblichen Wertewandel zulässt.

Erstens erfolgte der grundlegende Wandel des Eheverständnisses in Folge der Einführung des Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft. In der Bevölkerung wird heute nicht mehr zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterschieden. Die Eingehung einer Ehe und die Begründung einer Lebenspartnerschaft werden unterschiedslos als Drucksache 18/6665 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode „heiraten“ bezeichnet. Man macht auch keinen Unterschied mehr zwischen „verheiratet“ und „verpartnert“, sondern spricht unterschiedslos bei Ehegatten und bei Lebenspartnern davon, dass sie „verheiratet“ sind. Die Bevölkerung
geht zudem wie selbstverständlich davon aus, dass Ehegatten und Lebenspartner dieselben Pflichten und Rechte haben, obwohl das tatsächlich nur für die Pflichten zutrifft. Nach aktuellen Meinungsumfragen wird die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ganz überwiegend befürwortet.
Die durch das Lebenspartnerschaftsgesetz beabsichtigte rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren ist auch in weiten Teilen des Rechts nachvollzogen worden. Dennoch ist es mehrfach erst das Bundesverfassungsgericht gewesen, das eine noch weiterhin bestehende Ungleichbehandlung beanstandet hat.
So hat das Bundesverfassungsgericht am 7. Mai 2013 die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten hinsichtlich des einkommensteuerrechtlichen Ehegattensplittings (vgl. 2 BvR 909/06, 1981/06 und
288/07) und am 19. Februar 2013 die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner (vgl. 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Diese Entscheidungen reihen sich ein in die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen gesetzliche Regelungen beanstandet worden sind, die eine Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft
und Ehe enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, 1 BvR 1164/07 zur Hinterbliebenenversorgung, BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, 2 BvR 1397/09 zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag, BVerfG, Beschluss vom 18.07.2012, 1 BvL 16/11 zur Grunderwerbsteuer).
Zu diesem Wandel des Eheverständnisses hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Transsexuellengesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I, S. 1978) mit beigetragen. Durch dieses Gesetz ist § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Transsexuellengesetzes ersatzlos gestrichen worden, weil das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift für nichtig erklärt hatte (vgl. BVerfGE 121, 175). Sie ließ die rechtliche Änderung des Personenstands bei einem verheirateten Transsexuellen nur zu, wenn dieser sich zuvor hatte scheiden lassen. Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte der Gesetzgeber auch anders reagieren können. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihm ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt zu bestimmen, dass das als „Ehe“ begründete Rechtsverhältnis zwar mit gleichen Rechten und Pflichten, aber unter anderem Etikett weitergeführt wird. Damit sollte es dem Gesetzgeber ermöglicht werden, die strikte Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehe zu verteidigen. Diesem Gesichtspunkt hat der Gesetzgeber keine entscheidende Bedeutung beigemessen und durch die Streichung des § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Transsexuellengesetzes gleichgeschlechtliche Ehen zugelassen. Es gibt infolgedessen in Deutschland schon jetzt legale gleichgeschlechtliche Ehen.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht auch allgemein den gesellschaftlichen Wandel bei der Auslegung des Artikels 6 des Grundgesetzes durchaus rezipiert und zur Kenntnis nimmt. So hat es eine Vorlage des Amtsgerichtes Schweinfurt für unzulässig erklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.08.2009 – 1 BvL 15/09 –), in welcher dieses Gericht im Kern behauptete, Eltern im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes könnten nicht gleichgeschlechtliche Lebenspartner sein, weil diese Bestimmung von einem „natürlichen“ Recht der Eltern spreche, welches nach Auffassung des Gerichtes offenbar homosexuellen Personen nicht zustehen sollte. Hierzu führt das Bundesverfassungsgericht kurz aus: „Abgesehen davon, dass das Gericht weder auf die Entstehungsgeschichte von Artikel 6 des Grundgesetzes und eventuelle Rückschlüsse daraus auf die Trägerschaft des Elternrechts eingegangen ist noch auf einen möglichen, auf die Interpretation von Artikel 6 des Grundgesetzes Einfluss nehmenden Wandel des Rechtsverständnisses von Elternschaft, hat es sich nur ungenügend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der in der Literatur vertretenen Auffassungen zu der Frage, wer Träger des Elternrechts sein kann, auseinandergesetzt.“ Im Übrigen weist das Bundesverfassungsgericht sodann auf seine Rechtsprechung hin, nach der die leibliche Elternschaft gegenüber der rechtlichen
und sozial-familiären Elternschaft keinen Vorrang hat. Auch dieses zeigt, wie der soziale Wandel – einschließlich vom Gesetzgeber getroffener Entscheidungen – auf die Auslegung des Artikels 6 des Grundgesetzes einwirkt.
Was hier beim Familien- und Elternschaftsbegriff möglich war, sollte auch bei der Ehe möglich sein. Hätte das Amtsgericht Schweinfurt im 19. Jahrhundert für seine Auslegung sicher noch Anhänger gefunden, so ist dies heute nicht mehr der Fall.
Schließlich bieten die Rechtsordnungen anderer Länder weitere Anhaltspunkte dafür, dass das Konzept der Geschlechtsverschiedenheit der Ehegatten überholt ist. Jüngst hat die Republik Irland die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. In den Ländern Belgien, Niederlande, Frankreich, Luxemburg, Finnland, Kanada, Südafrika,
Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Argentinien, Brasilien, Uruguay, Neuseeland sowie Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6665 in Schottland, England und Wales, in 41 Bundesstaaten der USA und dem District of Columbia, sowie in zwei Bundesstaaten und in der Hauptstadt Mexikos wurde die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts eingeführt.
Darüber hinaus werden gleichgeschlechtliche Ehen in Israel anerkannt.
Zudem haben Verfassungsgerichte aus einigen den oben genannten US-Bundesstaaten, kanadischen Provinzen sowie aus Südafrika sogar gegen Entscheidungen des dortigen Gesetzgebers eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare erzwungen, um Diskriminierungen zu vermeiden. Auch diese Gerichte nahmen dabei den Gedanken – der sich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes findet – durchaus zur Kenntnis, dass der Ehe historisch in allen westlichen Staaten eine gemischtgeschlechtliche Konzeption zu Grunde lag. Dennoch kamen sie zum Ergebnis, dass der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe mit den verfassungsrechtlichen Prinzipien des Respekts vor der Privatautonomie und der Gleichheit vor dem Gesetz unvereinbar sei.
Schließlich wies beispielsweise das Massachusetts Supreme Judical Court darauf hin, dass über Jahrzehnte und Jahrhunderte in Teilen der USA auch keine gesetzliche Ehe zwischen weißen und schwarzen Amerikanern möglich gewesen sei und zog eine Parallele zu dieser Konstellation, da es in beiden Konstellationen keine sachlichen
Gründe für die Differenzierung gäbe.
Auch in europäischen Staaten wurden bei der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ähnliche Gegenargumente erhoben. Ehe sei eine Verbindung von Mann und Frau, es war so und es soll so bleiben. Darauf betonten die Befürworter, dass Ehe – wie Familie – dynamische gesellschaftliche Kategorien darstellen und erinnerten, dass in der Vergangenheit beispielsweise Ehen zwischen Katholiken und Protestanten ebenso verboten waren wie die Unauflösbarkeit zu den Strukturprinzipien der Ehe gehörte.
Abgesehen von den theoretischen Bedenken bezüglich der Einhaltung der Strukturprinzipien eines sich wandelnden familienrechtlichen Instituts kann eine einfachgesetzliche Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts die im Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Institutionsgarantie nicht antasten. Es gibt keine Dimension dieses Grundrechts, die damit verletzt wird, insoweit darf die objektive Funktion des Artikels 6 des Grundgesetzes ebenso wenig gegen subjektive Rechte anderer Grundrechtsträger instrumentalisiert und missbraucht werden.
Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare entfällt der Bedarf, das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft weiter für Neueintragungen offen zu halten – auch angesichts dessen, dass es bislang zwar die gleichen Pflichten wie die Ehe beinhaltet, nicht aber die vollen Rechte (z. B. im Adoptionsrecht). Deshalb
wird die Neueintragung der Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich sein. Die schon eingetragen Lebenspartnerschaften werden hingegen weiter bestehen, es sei denn die Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner werden sie in eine Ehe umwandeln.

B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1 (§ 1309 Absatz 3 – neu – BGB)

Da viele Staaten noch keine gleichgeschlechtliche Ehe kennen und auch beim Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft
häufig kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, wird im Falle der gleichgeschlechtlichen Ehe eine Ausnahme gemacht. Nichtsdestotrotz müssen Eheschließende nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 des Personenstandsgesetzes ihren Personenstand und damit ihre Ledigkeit durch öffentliche Urkunden nachweisen.

Zu Nummer 2 (§ 1353 Absatz 1 Satz 1 BGB)
Es wird durch Einfügung der Worte „von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts“ in § 1353 Absatz 1 Satz 1 BGB klargestellt, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können.

Zu Artikel 2 (Änderung weiterer Gesetze)
Zu Absatz 1 (Abschnitt 5 – neu – § 20a – neu – LPartG)

Durch Einführung eines neuen Abschnittes soll den bereits eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern ermöglicht werden, eine Ehe zu schließen, ohne dass sie zum einjährigen Getrenntleben und zur darauf folgenden Aufhebung der Lebenspartnerschaft gezwungen werden, was eine unbillige Härte darstellen würde.

Drucksache 18/6665 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Absatz 2 (Änderung des Personenstandsgesetzes)

Zu Nummer 1 und 2 Buchstabe a (Inhaltsübersicht und Überschrift zu Kapitel 4 PStG)
Die neue Überschrift des Kapitels 4 entspricht dessen um den § 17a (Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung) ergänzten Inhalt.

Zu Nummer 2 Buchstabe b (§ 17a – neu – PStG)
Absatz 1 bestimmt, dass die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner das Bestehen ihrer Lebenspartnerschaft durch öffentliche Urkunden nachweisen müssen, um die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe anzumelden.
Absatz 2 schreibt ferner vor, dass für das Verfahren die Bestimmungen des Personenstandsgesetzes zur Eheschließung (Kapitel 3 Abschnitt 1) mit wenigen Ausnahmen entsprechend gelten. Zu den Ausnahmen zählen der Verzicht auf die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach § 13, sowie der Verzicht auf den Nachweis der Auflösung bisheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, die bereits vor der Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgten.

Zu Absatz 3 (§ 7 Absatz 1 Nummer 3 TSG)
In § 7 Absatz 1 Nummer 3 TSG wird bestimmt, dass bei Transsexuellen, die nach erfolgter Vornamensänderung eine Ehe eingehen, die Vornamensänderung automatisch unwirksam wird. Mit dieser Regelung sollte der Anschein einer gleichgeschlechtlichen Ehe verhindert werden. Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist der gesetzgeberische Grund für diese Regelung entfallen, so dass auch § 7 Absatz 1 Nummer 3 TSG ersatzlos zu streichen ist.
Zu Absatz 4 (Artikel 17b Überschrift und Absatz 4 BGBEG) Mit der Änderung des bisherigen Artikels 17b Absatz 4 BGBEG entfällt die nicht mehr erforderliche Kappungsregelung für die im Ausland eingetragenen Lebenspartnerschaften. Mit der neuen Überschrift wie der Neufassung des Artikels 17b Absatz 4 werden die Kollisionsvorschriften für Lebenspartnerschaften auf gleichgeschlechtliche Ehen entsprechend angewandt.

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Zu Absatz 1
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Im Hinblick auf nötige Vorarbeiten bei den Standesämtern soll es für den ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats bestimmt werden.
Zu Absatz 2
Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Damit wird die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten, auf die bereits mehrmals sowohl europäische als auch deutsche Gerichte (vgl. EuGH Rs. Maruko – C- 267/06; EuGH Rs. Römer – C-147/08; BVerfGE 124, 199; BVerfG 1 BvR 611 u. 2464/07 und zuletzt BVerfGEvom 19. Februar 2013) hingewiesen und sie als europarechts- und verfassungsrechtswidrig bewertet haben, rückwirkend beseitigt. Dies bedeutet, dass bestimmte sozial- und steuerrechtliche Entscheidungen neu getroffen werden müssen.

Zu Absatz 3
Da mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare der Bedarf entfällt, das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft weiter für Neueintragungen offen zu halten, wird die Neueintragung nicht mehr möglich sein.

Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates wie folgt Stellung:
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.
In der Bundesrepublik Deutschland haben gleichgeschlechtliche Partner bereits seit 14 Jahren die Möglichkeit, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Hierzu trat am 1. August 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Um die Schlechterstellung von Lebenspartnern und Lebenspartnerinnen zu beseitigen, wurden in der Folgezeit weitere Anpassungen, unter anderem im Erbschafts- und Grunderwerbsteuer-, Beamten- und Adoptionsrecht
vorgenommen.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden.
Dies umfasst die Beseitigung rechtlicher Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen.
Die Bundesregierung hat daher nach der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Sukzessivadoption den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner auf den Weg gebracht, den die gesetzgebenden Körperschaften verabschiedet haben.
Die Bundesregierung wird die weitere rechtspolitische Diskussion aufmerksam verfolgen.

97 Gedanken zu “Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

      • Doofe Antwort: es ist nicht patriarchaisch.
        Subtile Antwort: schwule Männer sehen Frauen nicht als Sexobjekte, ergo müssen schwule Männer unterstützt werden.
        Superdoofe Antwort: es gibt Männer, die sexistisch _und_ homophob sind.

        Nichts gegen die Unterstützung schwuler Männer, aber das ist wieder Gruppendenken.

      • @quellwerk

        es reicht wenn ich ihn als „interessenvertretung von Männern“ definiere. Dann fällt darunter auch, dass Männer die Wahl haben, ob sie einander heiraten.
        Wie fällt es denn unter eine feministische Definiton?
        Frauen an sich haben eben auch nur als Lesben was davon, ansonsten nicht.

  1. „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
    Wer denkt sich denn solche bescheuerten Formulierungen aus? Was spricht gegen „… wird von zwei Personen geschlossen“ (meinetwegen noch „beliebigen Geschlechts“)? Auch das „auf Lebenszeit“ ist absurd und weltfremd; besser wäre „unbefristet“.

    • @egalist

      Sie haben schlicht die bisherige Formulierung ergänzt:

      § 1353
      Eheliche Lebensgemeinschaft

      (1) 1Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. 2Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
      (2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.

    • „Etwas erschreckend finde ich den Beißreflex in der Antifeministischen Szene“

      Jo, und dieses beharren auf „die Ehe ist ein Bund aus Mann und Frau“ hat sowas von den Waffen-Fetischisten aus den USA, die denken das es ein gottgegebenes Recht ist eine Waffe zu tragen, nur weil vor langer Zeit Menschen dieses Gesetz verabschiedet haben.

      Ich halte das für einen positiven Schritt auch für Väterrechte. Solange es bei Scheidungen immer Mann und Frau sind, ist von vornherein klar, wer die Arschkarte erhält. Gibt es diese geschlechtsabhängige Entscheidung nicht mehr, muss fair entschieden werden und das wird die Praxis bei den Richter auch für Hetero-Scheidungen ändern.

      Daher herrscht bei mir einigermaßen Unverständnis für diese Abneigung.

      Das gleichzeitig niemand über NetzDG spricht, ist natürlich verdächtig, aber ein anderes Thema.

      • @Matze
        Das Problem ist dass zu vermuten ist, dass die Homoehe nur als Knüppel gegen die Familie benutzt wird.
        Sieht zumindest in den USA so aus.
        Nicht vergessen, dass ist das oberste Ziel des Feminismus, die Zerstörung der Familie.
        Und man kann nachweisen, dass Kinder sich am besten bei den leiblichen Eltern entwickeln.

    • Erschreckend ist, dass du Kritik als Biss empfindest. Ehe für Alle ist ein feministisches Projekt, das die Reproduktion von der aktuellen gesellschaftlichen Institution zur Förderung der Reproduktion trennen möchte. Nicht die Gemeinschaft zwischen Mann und Frau soll die Reproduktion sichern, sondern der Staat soll den Reproduktionswunsch von Frauen sichern – falls die manuelle Reproduktion überhaupt noch gewünscht ist. Das ist wesentlich, um den männlichen Einfluss in der Gesellschaft einzudämmen. Solange Ehe mit Reproduktion verknüpft ist, geht das nicht. Sobald die beiden Konzepte getrennt sind, geht das. Das Gegenargument, Ehe für Alle hindere kein heterosexuelles Paar an seiner Reproduktion ist formal richtig, aber unglaublich naiv hinsichtlich der nun vorhandenen strategisch-argumentativen Ausgangslage für Feministen, die sich aus dem Begriff Ehe für Alle ergibt.

      Willige Idioten zur Durchführung dieser Unternehmung haben sich eingefunden.

        • @Matze

          1. die Anpassung der Eheinstitution, um die Rechte von Männern zu stärken, die wiederum einen positiven Einfluss auf die Geburtenrate hätte, kann mit dem anders gelagerten Interesse der jetzt neu hinzukommenden Parteien abgewehrt werden. Schwule und Lesben haben zum Beispiel kein Interesse an einen Gentest. Sie sind nicht solidarisch mit biologischen Vätern, sondern stehen im Wettbewerb zu ihnen.

          2. die Reproduktion kann unabhängig von der heterosexuellen Beziehung (mit all ihren Konnotationen und Implikationen, die ich hier nicht entwickle) gelöst werden. Die Diskussion wird formaler. Zum Beispiel könnte ein zukünftiges Familienministerium die Immigration als probates Mittel zur gesellschaftlichen Reproduktion strategisch umsetzen. Flächendeckende und erleichterte Adoption von Kindern von Kinderproduzenten aus armen Ländern wäre auch eine denkbare Lösung.

          3. ….

        • „Schwule und Lesben haben zum Beispiel kein Interesse an einen Gentest. Sie sind nicht solidarisch mit biologischen Vätern, sondern stehen im Wettbewerb zu ihnen.“

          Überzeugt mich nicht. Warum sollte Lesben kein Interesse an Gentest haben. Denkst du die können einfach auf einen Mann zeigen und der wird dann als biologischen Vater angesehen, obwohl die Frau lesbisch ist und sie nicht mit dem Mann in einer Beziehung lebt. Und was Schwule gegen Gentest haben sollten, fällt mir auch nicht ein.

          zu 2. Wieviel Prozent der Bevölkerung sind nicht hetero? Und das Immigration den fehlenden Nachwuchs ersetzen soll, ist schon lange vor der „Ehe für alle“ der Fall gewesen.

        • Du musst an die Sache anders herangehen. Du argumentierst so, als ob das Reproduktionsinteresse von Männern umfänglich gesehen, gewahrt und unterstützt wird und so, als ob Männer ihr Reproduktionsinteresse politisch effektiv gestalten würden. Dies ist nicht so. Seit Jahren wird an der Hebung des gesellschaftlichen Bewusstseins für diese Thematik gearbeitet. Du musst so argumentieren, als ob die Position der Männer in dieser Frage fragil ist und nach Mitteln Ausschau halten, die diese Position stärken. Du bist aber schon zufrieden, wenn der Schlag in die Fresse nicht tödlich ist.

          Ein deutliches Zeichen, zur Stärkung dieser Bestrebung wäre es gewesen eine Institution zur Organisierung der Reproduktion zu schaffen, die zum Beispiel den obligatorischen Vaterschaftstest beinhaltet.

          Was jetzt passiert, ist eine Bewegung in die andere Richtung – weg von dem Interesse des biologischen Vaters. Wir werden die nächsten Jahre viele Artikel erleben, die die Erweiterung der Adoptivrechte für Schwule und Lesben thematisieren. d.h. der Fokus wird geändert.

          Ich dachte, du bist ein politischer Kopf

        • Hast du mal ein Beispiel wo die Homoehe zur Schwächung von Väterrechten (Väterrechte kennt das Rechtschreibprogramm hier nicht. Homoehe schon) geführt hat? Deutschland ist alles andere als ein Vorreiter bei diesem Thema, also müsste sich da doch schon was aus anderen Ländern finden lassen. Die Niederlande haben die z.B. schon seit 2001.

        • „Die Niederlande haben die z.B. schon seit 2001.“

          Siehste.
          Und was ist dabei rausgekommen?
          Die können nicht mal anständig sprechen 😀

        • @quellwerk

          Das ist eine überaus abenteuerliche Vorstellung von dir, dass die „Ehe für Alle“ direkt irgendwas mit Reproduktionsraten oder Kindern zu tun hat….
          Und Adoption ist und bleibt sicher auch ein Nischenphänomen, die paar Homopaare mehr werden auch zu keiner grossen Nachfragesteigerung an Adoptivkindern führen, oder?

        • Wenn wir Glück haben, wird in 30 Jahren die Ehe für alle eine ausschließlich männlich schwule Veranstaltung sein, was dann als erfolgreiche Subversion der Ehe betrachtet werden kann:

          „Nach zehn Jahren werden 30 Prozent aller Frau-Frau-Ehen wieder geschieden, aber nur fünfzehn Prozent aller Mann-Mann-Ehen. Also die halten deutlich länger, und die, das ist auch interessant, die halten sogar länger als heterosexuelle Ehen. Da sind in den Niederlanden jedenfalls achtzehn Prozent geschieden, bei den Mann-Mann-Ehen sind es nur fünfzehn Prozent.“

          http://www.deutschlandfunk.de/ehe-fuer-alle-anspruch-und-wirklichkeit-in-den-niederlanden.795.de.html?dram:article_id=389775

        • @Christian

          Zwei verschiedene Szenarien. Im Moment ist es für Männer ratsam auf Ehe zu verzichten, korrekt.
          Allerdings entwickeln sich Kinder bei den leiblichen Eltern am besten, die Ehe ist im Prinzip nichts anderes als ein Versorgungsvertrag. Diesen Wiederherzustellen wäre am sinnvollsten, allerdings geht das nur mit sehr radikalen Maßnahmen.

      • Sehe ich ähnlich. Die Ehe war einmal eine Institution, um in Gegenseitigkeit Müttern die Versorgung und Vätern ihre Kinder zu sichern. Die jetzige Entscheidung ist ein weiterer (großer) Schritt dahin, die traditionelle Sicherung von Väterrechten abzuschaffen – ohne dass es wirksame Alternativen gäbe.

        • Die Männerbewegung ist verdammt gespalten, weswegen ich mir zum Beispiel eine Zusammenarbeit zwischen MGTOW und Traditionalisten absolut unmöglich vorstelle. Wir haben alle nicht einmal das gleiche Ziel. Die einen haben sich an die Zeit angepasst und sehen die guten Seiten in unserer Femokratie (Freiheit, Ficken, keine Verpflichtungen) während die anderen gerne so leben würden wie unsere Freunde in Saudi Arabien oder in Afrika, verkennend, dass es auch die dazugehörigen Rahmenbedingungen benötigt um diesen Lebensstil leben zu können.
          Ich glaube das einzige worauf wir uns einigen können ist, dass der Feminismus scheiße ist.

        • @Pfeffer&Salz

          „Ich glaube das einzige worauf wir uns einigen können ist, dass der Feminismus scheiße ist.“

          Würde das stimmen, dann wäre onyxens Versuch, Widersprüche in der manosphere ausfindig zu machen, ja vollkommener Unfug!!

      • „Ehe für Alle ist ein feministisches Projekt, das die Reproduktion von der aktuellen gesellschaftlichen Institution zur Förderung der Reproduktion trennen möchte. Nicht die Gemeinschaft zwischen Mann und Frau soll die Reproduktion sichern, sondern der Staat soll den Reproduktionswunsch von Frauen sichern “

        Es geht einfach darum anzuerkennen, dass Homosexuelle Paare auf die gleiche Weise füreinander da sein wollen und die gleiche Stellung genießen wollen, die auch heterosexuelle Paare – auch da ganz unabhängig von der Fortpflanzung, es können auch 60jährige heiraten – haben.
        Sie möchten sagen können „Das ist mein Mann/meine Frau“ und entsprechende Vorteile wie heteros auch haben.
        Und warum nicht.
        Ehe ist eine Beistandsgemeinschaft, die dank moderner Verhütung nichts mit Fortpflanzung zu tun haben muss.
        Wenn du diese Entkoppelung bedauerst, dann musst du dich an die Verhütungsindustrie wenden.

        Deine Theorie spricht eher für einen gewissen verfolgungswahn

          • Dann sind wir uns ja zumindest insofern einig, dass der jeweilige andere keine Ahnung hat

            Mir wäre die feministische Zielsetzung aber auch egal. Ich lasse mir davon meine Meinung nicht diktieren und die wird davon geprägt, dass ich es unfair finde, die Ehe Homosexuellen vorzuenthalten.
            Im übrigen habe ich auch nichts gegen eine aufweichung der Ehe. Ein Pact civil wie in Frankreich zB wäre glaube ich für Männer sehr gut

        • @Matze

          Diese Frage von dir ist polemisch gemeint. Sie ist aber logisch zutreffend und beachtenswert. Wenn du die Polemik herausnimmst und nur die Perspektive der heterosexuellen Reproduktion einer modernen Gesellschaft zum Gegenstand nimmst, dann würde ein „Ehe“- Konstrukt zu Stande kommen, das mit der früheren und der jetzigen Ehe für Alle nichts mehr gemein hat.

        • Ich möchte an dieser Stelle einmal den Blick etwas erweitern.
          Woran orientiert sich denn die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare? Offensichtlich an der traditionellen Ehe von Mann und Frau. weil:

          – ein Paar vorausgesetzt wird
          – und ein sexuelles Verhältnis angenommen wird (auch wenn das nirgends explizit gefordert wird)

          Deine gefühlsduselige „Argumentation – wenn sie sich doch so lieb haben – ist zu oberflächlich. So argumentiert spricht auch nichts gegen die Polygamie als Eheform, auch nicht gegen die gleichgeschlechtliche Polygamie.

          Ich bin nicht gegen die gleichgeschlechtliche Ehe. Die Ehe als Institution ist schon lange kaputt und nicht wegen der gleichgeschlechtlichen Ehe, sondern weil die Solidarhaftung ohne weiteres zum Nachteil. eines Teils aufgehoben werden kann. Eine Solidarität, die jederzeit auch ohne triftigen Grund aufgehoben werden kann ist keine.

        • Nicht wirklich, Feministen sagen sehr sehr offen, dass sie gegen die Ehe sind.
          Wenn man sich die Staaten so ansieht dann ist das auch absolut sichtbar.
          Nochmal, Family Court System, Duluth model. Da arbeitet jemand aktiv daran Familien zu zerstören.

  2. Finde ich gut, auch wenn die Formulierung etwas unglücklich ist. Ein liberaler Staat sollte sich überhaupt nicht um das Geschlecht kümmern, er sollte schlichtweg keine Frauen und Männer, sondern nur Staatsbürger kennen.

  3. Also jetzt ist die Gemeinsame Adoption zulässig und das ding heißt nicht mehr Lebenspartnerschaft sondern Ehe… und dafür richtet SPON ernsthaft nen Live Ticker ein?

    Das wird ernsthaft als größter Fortschritt auf dem Weg zur gleichstellung von Homosexuellen gefeiert?
    Ernsthaft?
    Bin ich der einzige der das Lächerlich findet?
    Leben wir jetzt im Kindergarten?

    Und ja ich gönne es Homosexuellen das sie jetzt auch gemeinsam Adoptieren können und ob das ding jetzt Lebenspartnerschaft, Ehe oder Gidwlol, gvfifif , oder wie auch immer heißt ist doch absolut egal, heißt es jetzt halt Ehe, who fucking cares?

    Jeder normale Mensch sagt Hochzeit und heiraten dazu
    und nicht Ehelichen, die Ehe schließen oder Verlebenspartnern und Lebenspartnerschaft schließen.
    Jeder normale Mensch stellt seinen Mann oder seine Frau als: „das ist mein Mann“ bzw. „das ist meine Frau“ vor kaum jemand stellt doch seinen Mann/Frau als „Ehemann“ bzw. „Ehefrau“ vor.
    .

    Ich würde mich totlachen wenn das neue Gesetz vom BVerfG gekippt werden würde weil dafür ne Verfassungsänderung notwendig wäre.
    Nicht weil ich wie bereits erwähnt es Homosexuellen nicht gönne.
    Sondern weil es mich freuen würde diesen ganzen Verlogenen Abgeordneten im Bundestag und vorallem der Presse, die das mit Kofetti gefiert hat eine Klatsche gönne.

    Ich meine Rente auf 43%, hohe Arbeitslosigkeit, Zinsniveau auf 0, Bildungsmangel, Ungebremste Imigration, Terroristische Anschläge, verottende Infrastruktur, NetzDG, Voratsdatenspeicherung…. und die feiern die Ehe für Homosexuelle (nicht für alle) als hätten sie gerade die Heilung für Krebs entdeckt den Nahost Konflikt gelöst oder den Weltfrieden geschaffen.

    Und die wundern sich ehrlich über die Politikverdrossenheit und das die Menschen kein Vetrauen mehr zur Presse haben?

    • „Und die wundern sich ehrlich über die Politikverdrossenheit und das die Menschen kein Vetrauen mehr zur Presse haben?“

      Das kann Ihnen vollkommen egal sein. Wird ja erstmal noch genug Deppen geben, die sie wählen werden, allerdings eher für Versprechen wie „Rente für Alle“ und andere Goodies 🙂

  4. „Ich meine Rente auf 43%, hohe Arbeitslosigkeit, Zinsniveau auf 0, Bildungsmangel, Ungebremste Imigration, Terroristische Anschläge, verottende Infrastruktur, NetzDG, Voratsdatenspeicherung….“

    … und ChemTrails am Himmel, ein Alien als deutsche Kanzlerin, Kinderficker als Parteichefs und
    und
    und

    Es gibt mit Sicherheit wichtigere Themen, als die Schwulenehe. Aber dass den Grünen (und den Linken) damit ein politischer Coup historischer Größe gelungen ist, ist durchaus des Feierns wert.
    War’s die Fraktionslose Erika Steinbach, die von einer „Sturzgeburt“ sprach, was man angesichts eines Vorlaufs von 30 Jahren nun wahrlich nicht ernsthaft behaupten kann.

    Sich mit Verweis auf das Zinzsniveau und die verrottende Infrastruktur über die „Ehe für alle“ zu echauffieren, ist – mit Verlaub – absolut lächerlich und an der Sache vorbei.

    • Was besseres fällt dir nicht ein als der peinliche Versuchen meinen Komentar ins Lächerliche zu ziehen?

      Aber zuallerstmal ich habe mich nicht über die Ehe „echauffiert“ sondern darüber wie diese Gesetzesänderung in der Politk und der Presse gefeiert wurde.
      Genauso lächerlich war es als damals Schwesig die 30% Quote für Aufsichtsräte als größter Schritt der Frauengleichstellung seit dem Frauenwahlrecht gefeiert hat.

      Und mal ehrlich „großer Coup“ ist dir das nicht selbst Peinlich?
      Das soll ein große Coup sein?
      Homosexuelle dürfen seit 01.08.2001 aslo seit fast 17 Jahren in Deutschland heiraten.
      und seit dem ist der Homoehe fast im Jahresrythmus rechtlich immer mehr der Ehe angepasst worden.
      Und der große Coup ist, dass jetzt die Lebenspartnerschaft auch Ehe heißt und die gemeinsame Adoption möglich ist?
      Das wäre sowieso gekommen wenn nicht heute dann in der nächsten Legislaturperiode, nach dem alle Parteien das zur Bedingung gemacht haben.

      Und Merkel und der CDU hat das nicht geschadet, da es jetzt einen Grund weniger gibt SPD oder Grün zu wählen.
      Die SPD und Grüne haben sich selbst um ein Wahlkampfthema beraubt mit dem sie hätten Merkel einheizen können bzw. eigen Wähler mobilisieren können.

      Der „große Coup“ wird sich bei der Bundestagswahl im September als Schuß ins eigene Knie erweisen.

      Da die SPD viele wichtigere Dinge, die alle Bürger (egal welchen Geschlechts und Sexueller Präferenz) direkt betreffen, nicht zur Abstimmung gebracht hat (obwohl es eine Mehrheit mit Linken und Grünen gegeben hätte) um nicht gegen die interessen der CDU zu handeln, bei der Homoehe gings doch auch warum also nicht bei der Rente, bei der Steuer, bei der Infrastruktur, beim Umweltschutz?

      • „Die SPD und Grüne haben sich selbst um ein Wahlkampfthema beraubt mit dem sie hätten Merkel einheizen können bzw. eigen Wähler mobilisieren können.“

        Das war wahlkampftaktisch ohnehin nichts bzw wenig wert, das mit der „Ehe für Alle“. Die Grünen zB haben sich aber völlig dummerweise eines wirklichen Wahlkampfthemas beraubt, indem sie ohne Not sich wohlwollend enthielten dem Internet-Zensurgesetz zuzustimmen. Wer kann die jetzt noch für eine „Bürgerrechtspartei“ halten, diese offensichtlich Opportunisten, die ihren Hals nach der Macht drehen?

      • Wer kann die jetzt noch für eine „Bürgerrechtspartei“ halten

        Ohne Flachs, haben Sie tatsächlich die Grünen schon mal für eine Bürgerrechtspartei gehalten? Warum?

    • Es gibt mit Sicherheit wichtigere Themen, als die Schwulenehe.

      Es gibt trotzdem immer noch schreiende Ungerechtigkeiten. Die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat grossen Symbolgehalt, praktisch aber wenig gesellschaftspolitische Auswirkung. In dieser Hinsicht bin ich mit quellwerk nicht einverstanden.

      Da nicht mehr viel übrig bleibt an Homosexuellenrechten, die zu erkämpfen sich anbietet, werden die Forderungen in nächster Zeit wohl immer schriller werden. Eine lesbische Päpstin hat es noch nicht gegeben. Wer das jetzt für übertriebenen Unsinn hält, der gedulde sich ein paar Jahre. Der Tag, an dem Volker Beck die Gleichstellung Homosexueller verkündet ist der sogenannte Sankt Nimmerleinstag. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Homolobby nicht sonderlich von der Feministenlobby.

    • Natürlich kommt die Homoehe aus reinster Menschenliebe innerhalb der letzten Woche in den Bundestag. Und morgen kommt der Weihnachtsmann.

  5. „Etwas erschreckend finde ich den Beißreflex in der Antifeministischen Szene“
    ich auch, davon abgesehen ist das zwar ein Schritt in Richtung Stärkung der Freiheiten und Rechte für Männer, aber gleichzeitig auch ein Schritt in die falsche Richtung staatlicher Regulierung des Privatlebens. Einzig richtige Entscheidung wäre gewesen das ganze Eherecht völlig abzuschaffen, ersatzlos zu streichen. Wer einen Bund fürs Leben machen will kann das machen wie er will, monogam, polygam, schwurbelgeschlechtlich, das kann mir als Staat völlig wurst sein. Wer will kann es bei einer Konfession seiner Wahl nach entsprechendem Ritual feiern, wer meint irgendwas besonders rechtlich regeln zu müssen kann dazu einen beliebigen privatrechtlichen Vertrag abschließen, für etwaige Kinder sind alle Eltern voll verantwortlich (und berechtigt) unabhängig welches kauzige Trauzeremoniell sie gewählt haben. So in diese Richtung würde es in einem freiheitlichen Staate zugehen, nicht wie hier wo verbohrte Ideologen jeder Art ihre kruden Vorstellungen wie die Welt zu sein hat durchsetzen wollen.

    Mal ganz davon abgesehen, das man für fast jede noch so banale Sache eine Genehmigung braucht, das Zeugen und Aufziehen von Kindern aber auch noch den letzten Hirnrissigen anstandslos zugetraut und gestattet wird, die im Falle der Erfordernis eines Nachweises nicht mal den erbringen könnten, halbwegs mit sich selbst klar zu kommen und es mal 3 Stunden zusammenhängend hinzukriegen keine Scheiße zu verzapfen.

    • Die einzige Scheiße, die hier verzapft wurde, ist dein Text: einmal sollen alle eigenverantwortlich möglichst ohne Vertrag zufällig vorhandene Kinder großziehen, dann sind aber die meisten zu blöd, 3 Stunden keine Scheiße zu verzapfen.

    • Das Aufziehen der eigenen Kinder ist ein zentrales Menschenrecht, das werde ich zur Not auch mit der Waffe in der Hand verteidigen.

  6. Volker Beck hat natürlich vollkommen recht mit „Alles andere als Gleichberechtigung ist Diskriminierung.“

    Denn auch die „Gleichstellung“ ist natürlich immer ….. Diskriminierung.

    Ein ziemliches Eigentor 🙂

    Dieser tweet verrät uns: Beck und viele andere Gründe müssten sehr genau wissen, dass Gleichstellung Diskriminierung ist und das Gegenteil von Gleichberechtigung.

    Und dann nehmen sie das mit der „Ehe für Alle“ zum pinkwashen des unmittelbar danach durchgewunkenden Gesetzes zur Unterdrückung von freier Meinungsäusserung…..
    Kann einem nur noch schlecht werden ….

    • Schwule und Lesben hatten vorher genauso das recht zu heiraten.

      Sie haben jetzt nur auch das recht jemanden gleichen Geschlechts zu heiraten, was eher ihrem Interesse entgegenkommt.

      Hätte ich wenig Probleme mit, wenn ich nicht ein absolut tiefes Misstrauen gegen die heutigen LGBT-Verbände hätte, die sich nun auch dem Protofaschismus zugewendet haben.

  7. Ein erfreuliches Ergebnis! – Ich gebe hier allerdings ganz offen zu, dass meine Freude hauptsächlich dem Umstand gilt, dass damit nun vielleicht endlich Schluss mit dieser Debatte ist.
    Ja, ich fand diesen Schritt auch richtig, aber WIE sehr er aufgeblasen wurde, ging mir schon gehörig auf den Zeiger. Man tat ja oftmals so, als wenn Homosexualität jetzt gerade erst legalisiert würde.
    Den Begriff „Ehe für alle“ will ich auch möglichst bald nie wieder sehen, da er ja schon immer etwas am Thema vorbei ging (und den Hysterikern, die Kinder- und Tierehen herbeifantasierten, entgegen spielte) und VOR ALLEM ist damit der Begriff „Homo-Ehe“, gegen den sich viele Leute so empörten, nun überflüssig. Denn wenn Eheschließung geschlechtsunabhängig ist, gibt es tatsächlich nur noch Ehen, keine Homo-Ehen. Nur, solange da unterschieden wird, machte der Begriff Sinn (was die Hysteriker aber nicht rafften, da sie den Nutzen verständlicher Sprache ja nicht kennen).

    Will sagen: Ich gönne es den Schwulen und Lesben, dass sie jetzt die gleichen rechtlichen Freiheiten auf diesem Bereich haben, mich freut es, dass die Institution Ehe damit noch ein Stück mehr von der religiösen Deutung entfernt wird, aber nun ist auch mal gut mit dem Thema.
    Leid tut es mir nur für all die Homosexuellen, die jetzt von ihren albern nostalgischen Partnern mit schmalzigen und kostspieligen Heiratsplänen bedrängt werden. Wir sollten uns solidarisch mit ihnen zeigen.

    • Ich muss dich enttäuschen, es wird noch weitergehen. Irgendwann wird noch Polygamie proklamiert, oder ähnliche Sachen. Was meinst du warum sie es „Ehe für alle“ nennen, nicht Homoehe. Da habe ich mir auch schon erbitterte Kämpfe angetan, weil einige Aktivisten sich permanent weigerten es Homoehe zu nennen.

  8. Seltsam. Sonst schimpfen hier immer alle auf den bösen Kulturmarxismus, der per Social-Engineering und mit Blank-Slate-Theorie die tagesaktuelle Utopie versucht zu erzwingen. Und jetzt erfasst die Biologie-ist-eh-alles-Mumpitz-Walze die Ehe und alle schreien Hurra.
    Die Ehe ist gerade keine romantische Lifestyle-Einrichtung mit Subventionsgeldern, sondern eine zivilisationsstützende Einrichtung, die versucht, gewisse biologisch gegründete Probleme in geregelte Bahnen zu lenken. Wir zahlen Subventionsgelder an heterosexuelle Paare, in der Hoffnung, dass diese kleine Staatsbürger machen, diese aufziehen und zu guten Gesellschaftsmitgliedern machen. Und auch wenn es Paare gibt, die keine Kinder kriegen können oder nicht wollen, so ist die Aussicht auf Kindern bei einem homosexuellen Paar doch gleich null.
    Die jetzt erfolgte Gesetzesänderung ist sicher nicht der Untergang des Abendlandes, aber von der zugrundeliegende Ideologie her klar kulturmarxistisch. Die Ehe hat nun offiziell nichts mehr mit Reproduktion zu tun. Polemisch könnte man nun als nächste potentielle Schritte auf dieser Marschroute die Legalisierung von Leihmutterschaft und das einfachere Adoptieren von Kindern aus Dritte-Welt-Ländern nennen. Irgendwoher müssen die Kinder für homosexuelle Paare ja kommen, hier herrscht jetzt schon erhebliche Knappheit. Kein Problem mehr, dank der Entkoppelung von Ehe/Familie und biologischer Elternschaft.
    Der resilientere Feind des Kulturmarxismus ist in diesem Fall ironischerweise nicht die Wissenschaftsgemeinde, sondern die Katholische Kirche.

    Ich fand die eingetragende Lebenspartnerschaft einen guten Kompromiss zwischen Lifestyle-Bedürfnissen von Homosexuellen und den biologischen Realitäten.

    • @ Markus

      „Seltsam. Sonst schimpfen hier immer alle auf den bösen Kulturmarxismus,“

      Vielleicht verwechselst du diesen Blog ja mit dem WGvdL-Forum.
      Also ich äußere mich z.B. auf diesem Blog regelmäßig positiv zum „Kulturmarxismus“.

      „der per Social-Engineering und mit Blank-Slate-Theorie die tagesaktuelle Utopie versucht zu erzwingen.“

      Tatsächlich? Ich besitze mehr als 100 „kulturmarxistische“ Bücher, sind überwiegend gut und ich stimme vielem, was darin steht, zu.
      Von dem, was du so daherlaberst, habe ich darin aber noch nichts gelesen.

      „Die jetzt erfolgte Gesetzesänderung ist sicher nicht der Untergang des Abendlandes, aber von der zugrundeliegende Ideologie her klar kulturmarxistisch.“

      Das nennt man auch Gleichberechtigung. Ich bin stets für Gleichberechtigung, daher unterstützte ich ja auch die Männerrechtsbewegung.
      Und wenn es um Homosexuelle geht, bin ich auch für Gleichberechtigung.
      Messen mit zweierlei Maß ist aus Perspektive universalistischer Moral nämlich scheiße.

      Übrigens gibt es in der Männerrechtsbewegung auch andere Personen, die das so sehen:

      http://genderama.blogspot.de/2013/12/erste-maskulistische-blogparade-warum.html

      Mit „Kulturmarxismus“ hat dies allerdings eher nichts zu tun, in den zeitgenössischen Schriften von „Kulturmarxisten“ geht es in der Regel um andere Themen, z.B. um die kritische Analyse des neoliberalen Kapitalismus oder um allgemeine Fragen der philosophischen Ethik.
      Gleichgeschlechtliche Ehen ist normalerweise kein Thema, mit dem sich „Kulturmarxisten“ groß beschäftigen, ich bin in den letzten Jahren auf keinen Artikel dazu von einem „Kulturmarxisten“ gestoßen.

      Mehrere Vertreter der ersten Generation der Frankfurter Schule hatten außerdem leider homophobe Tendenzen und pathologisierten Homosexualität, (Herbert Marcuse war hier die einzige positive Ausnahme):

      http://schwule-nazis.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9&Itemid=12

      http://linke-buecher.de/texte/Psychologie/Homophobie-der-68-er-Ursachen-die-Kritische-Theorie.html

      Die homophoben Tendenzen bei der Mehrheit der bekannten Mitglieder der ersten Generation der Frankfurter Schule sowie bei Wilhelm Reich gehören zu den tatsächlich kritikwürdigen Aspekten der Genannten und haben ihnen diesbezüglich die Kritik eingebracht mitverantwortlich für Homophobie in der 68er-Bewegung gewesen zu sein.

      „Der resilientere Feind des Kulturmarxismus ist in diesem Fall ironischerweise nicht die Wissenschaftsgemeinde, sondern die Katholische Kirche.“

      Die Frankfurter Schule hat bekanntlich leider ein eher unkritisches Verhältnis zur Katholischen Kirche, siehe hierzu z.B. den folgenden Artikel:

      Die Tressen des Paradieses. Bemerkungen zur Affinität von Katholizismus und Kritischer Theorie.

      http://jungle-world.com/artikel/2011/36/43964.html

      Schon Max Horkheimer verteidigte in seinem Spätwerk reaktionär-katholische Einstellungen:

      http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45226214.html

      Und Jürgen Habermas hat leider sogar ein Buch zusammen mit dem erzkonservativen Joseph Ratzinger herausgebracht:

      Joseph (Benedikt XVI.) Ratzinger & Jürgen Habermas – Dialektik der Säkularisierung: Über Vernunft und Religion

      http://www.buecher.de/shop/religionsphilosophie/dialektik-der-saekulaisierung/habermas-juergen-ratzinger-joseph/products_products/detail/prod_id/33717573/

      Die zu starke Annäherung von Jürgen Habermas an den katholischen Konservatismus ist m.E. berechtigt kritisiert worden von dem bekannten Vertreter des Kritischen Rationalismus Hans Albert in seinem Buch „Joseph Ratzingers Rettung des Christentums: Beschränkungen des Vernunftgebrauchs im Dienste des Glaubens“:

      https://www.amazon.de/Joseph-Ratzingers-Rettung-Christentums-Vernunftgebrauchs/dp/3865690378/ref=sr_1_2?s=books&ie=UTF8&qid=1399101325&sr=1-2&keywords=hans+albert+ratzinger

      Joseph Ratzinger bezog sich bekanntlich in einer seiner Schriften positiv auf Theodor W. Adorno und Max Horkheimer.

      Joseph Ratzinger:

      „Im 20. Jahrhundert hat Theodor W. Adorno die Problematik des Fortschrittsglaubens drastisch formuliert: Der Fortschritt sei, genau gesehen, der Fortschritt von der Steinschleuder zur Megabombe. Das ist nun in der Tat eine Seite des Fortschritts, die man nicht ausblenden darf. Anders gesagt: Die Zweigesichtigkeit des Fortschritts wird sichtbar. Der Fortschritt bietet unzweifelhaft neue Möglichkeiten zum Guten, aber er öffnet auch abgründige Möglichkeiten des Bösen, die es ehedem nicht gab. Wir alle sind Zeugen geworden, wie Fortschritt in den falschen Händen zum grausamen Fortschritt im Bösen werden kann und geworden ist. „

      (…)

      „So haben die großen Denker der Frankfurter Schule, Max Horkheimer und Theodor W. Adorno Atheismus und Theismus gleichermaßen kritisiert. Horkheimer hat radikal bestritten, daß irgendein immanenter Ersatz für Gott gefunden werden könne, zugleich freilich auch das Bild des guten und gerechten Gottes abgelehnt. In einer äußersten Radikalisierung des alttestamentlichen Bilderverbotes spricht er von der “Sehnsucht nach dem ganz Anderen”, das unnahbar bleibt – ein Schrei des Verlangens in die Weltgeschichte hinein. Auch Adorno hat entschieden an dieser Bildlosigkeit festgehalten, die eben auch das “Bild” des liebenden Gottes ausschließt. Aber er hat auch und immer wieder diese “negative” Dialektik betont und gesagt, daß Gerechtigkeit, wirkliche Gerechtigkeit, eine Welt verlangen würde, “in der nicht nur bestehendes Leid abgeschafft, sondern noch das unwiderruflich Vergangene widerrufen wäre”. Das aber würde – in positiven und darum für ihn unangemessenen Symbolen ausgedrückt – heißen, daß Gerechtigkeit nicht sein kann ohne Auferweckung der Toten. Eine solche Aussicht bedingte jedoch “die Auferstehung des Fleisches; dem Idealismus, dem Reich des absoluten Geistes, ist sie ganz fremd”.
      Von der strengen Bildlosigkeit her, die zum ersten Gebot Gottes gehört (vgl. Ex 20, 4) kann und muß auch der Christ immer wieder lernen. Die Wahrheit der negativen Theologie ist vom 4. Lateran-Konzil herausgestellt worden, das ausdrücklich sagt, daß zwischen dem Schöpfer und dem Geschöpf keine noch so große Ähnlichkeit festzustellen ist, daß nicht zwischen ihnen eine immer noch größere Unähnlichkeit bliebe. Dennoch kann die Bildlosigkeit für den Glaubenden nicht so weit gehen, daß er – wie Horkheimer und Adorno meinten – im Nein zu beiden Behauptungen, zum Theismus und zum Atheismus stehenbleiben müßte. Gott hat sich selbst ein “Bild” gegeben: im menschgewordenen Christus. In ihm, dem Gekreuzigten, ist die Verneinung falscher Gottesbilder bis zum äußersten gesteigert. Nun zeigt Gott gerade in der Gestalt des Leidenden, der die Gottverlassenheit des Menschen mitträgt, sein eigenes Gesicht. Dieser unschuldig Leidende ist zur Hoffnungsgewißheit geworden: Gott gibt es, und Gott weiß, Gerechtigkeit zu schaffen auf eine Weise, die wir nicht erdenken können und die wir doch im Glauben ahnen dürfen. Ja, es gibt die Auferstehung des Fleisches. Es gibt Gerechtigkeit. Es gibt den “Widerruf” des vergangenen Leidens, die Gutmachung, die das Recht herstellt. Daher ist der Glaube an das Letzte Gericht zuallererst und zuallermeist Hoffnung – die Hoffnung, deren Notwendigkeit gerade im Streit der letzten Jahrhunderte deutlich geworden ist. Ich bin überzeugt, daß die Frage der Gerechtigkeit das eigentliche, jedenfalls das stärkste Argument für den Glauben an das ewige Leben ist. Das bloß individuelle Bedürfnis nach einer Erfüllung, die uns in diesem Leben versagt ist, nach der Unsterblichkeit der Liebe, auf die wir warten, ist gewiß ein wichtiger Grund zu glauben, daß der Mensch auf Ewigkeit hin angelegt ist, aber nur im Verein mit der Unmöglichkeit, daß das Unrecht der Geschichte das letzte Wort sei, wird die Notwendigkeit des wiederkehrenden Christus und des neuen Lebens vollends einsichtig.“

      http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/encyclicals/documents/hf_ben-xvi_enc_20071130_spe-salvi_ge.html

      „Ich fand die eingetragende Lebenspartnerschaft einen guten Kompromiss zwischen Lifestyle-Bedürfnissen von Homosexuellen und den biologischen Realitäten.“

      Na ja, aber wir müssen uns ja nicht an antisemitischen und homophoben Spinnern wie dir orientieren.

      • Sorry Lezek, ich habe nicht die Zeit deinen ganzen Post durchzulesen.
        Jedenfalls ist dein Punkt „Kulturmarxismus kritisiert Neoliberalismus“ fruchtlos, da Kulturmarxisten heute von Big Business finanziert wird. ‚Wenn es jemals eine positive Kraft war, was ich bezweifle, dann ist sie es heute nicht mehr.

      • Die Sonderstellung der Ehe kam ja daher das damals zusammeleben ohne Ehe
        Gesellschaftlich nicht möglich war bzw geächtet war
        Gemeinsame Kinder gab es nur in der Ehe, es wurde ja auch noch zwischen Ehe und Unehlichen Kinder unterschieden.
        Kirchlich war und ist die Voraussetzung für eine Ehe das man Kinder miteinander zeugen und groß- zund im christlichen Glaub er- ziehen will. (jedenfalls ist es bei den Katholiken noch so)

        Zum Glück ist diese Zeit vorbei aber
        wenn jetzt die Ehe nach ARt 6 GG die (aufgrund der Gesellschaftlichen und Christlichen Tradition) nur für Mann und Frau war es aber jetzt auch Mann/Mann bzw. Frau/Frau erweitert wird,

        dann ist halt die Frage, warum nicht auch Mann/Frau/Frau
        Frau/Frau/Mann, Frau/Frau/Frau oder Mann/Mann/Mann, Vater/Sohn, Großvater/Enkeltochter, da es ja nicht mehr Hauptsächlich um das Großziehen gemeinsamer Kinder geht sondern nur noch um die gegenseitige Verantwortung es keinen Grund gibt die Ehen nicht für mehr als 2 Personen zu ermöglichen.

        Daher wäre das Beste die Ehe abzuschaffen, da ja rechtlich und auch gesellschaftlich Nichteheliche und Eheliche Kinder bereits gleichgestellt wurden, gibt es keinen Grund mehr für die Ehe.

        Und man sollte bedenken das bei Harz 4 „Eheähnliche“ Lebensgemeinschaften bei den Pflichten wie eine Ehe behandelt werden ohne ihnen die gleichen Rechte zu geben… was eigentlich eine riesen Sauerei ist.

      • Dann verstehe ich allerdings das ganze Brimborium nicht. Dann ist das doch ganz eindeutig ein Smokescreen für das NetzDG.

        Du wirst mir nicht verkaufen können, dass wir etwas so nichtiges feiern sollten.

    • Die Ehe ist spätestens seit Einführung der Pille von der Reproduktion entkoppelt. Und ganz ehrlich, wenn das Kinderkriegen der Hauptzweck der staatlichen Förderung sein sollte, war die Ehe schon lange ein sehr wenig zielgerichtetes und ineffektives Mittel. Viele Paare wollen keine Kinder, viele andere können nicht. Und wenn 2 Sechzigjährige heiraten, ist die Chance auf eigenen Nachwuchs auch gleich Null. Andererseits gibt es genügend unverheiratete Paare mit Kindern.
      Wenn man Kinderkriegen politisch fördern will, soll man das direkt tun, und Privilegien mit der Existenz von Kindern, und nicht dem Status der Beziehung verknüpfen.

      • @Misa
        Ganz genau: „wenn das Kinderkriegen der Hauptzweck der staatlichen Förderung sein sollte, war die Ehe schon lange ein sehr wenig zielgerichtetes und ineffektives Mittel.“

        Man darf sich allerdings auch fragen, ob und inwiefern ein liberal und freiheitlich seiender Staat sich überhaupt in die Reproduktion seiner Konstitutenten einmischen soll und ob die heutigen Regelungen nicht eher mit den „Müllhaufen der Geschichte“, wie auch der autoritäre Kaiserstaat von ehemals, gehört.

        Nachwuch ist eine Privatangelegenheit, die zumindest aktiv nicht unterstützt werden sollte. Warum sollte jemand für den Nachwuchs anderer wildfremder Menschen blechen? Das ist schlicht ungerecht. Oder man hat eben ein völkisches, kollektivistisches Grundverständnis (wie offenbar die Feministen auch), *schauder*.

        Ein guter Kompromiss wäre es nur *Steuererleichterungen* wegen Nachwuch zu gewähren, aber keine Zahlungen! (Kindergeld ist formal schon nur eine Steuererleiterung, wobei durch Auszahlung tatsächlich Umverteilung erfolgt).

        • *seufz*
          Alex, wir haben es doch schon mehrfach hier haarklein aufgedröselt. Hast Du es immer noch nicht begriffen?
          Kindergeld ist im Gegensatz zum Ehegattensplitting KEINE Steuererleichterung, sondern eine Voraberstattung von – voraussichtlich – zu viel gezahlter Steuer. Diese Voraberstattung wird in der späteren Steuererklärung verrechnet.
          Grundlage ist die Tatsache, dass JEDE ordentlich gemeldete Person in D Anspruch auf einen Freibetrag hat, der nicht versteuert werden darf. Kommt ein anderer für den Unterhalt dieser Person auf, dann ist bei dessen Einkommen dieser Freibetrag anzurechnen.
          Jahrzehntelang hat der Staat sich an den Eltern schadlos gehalten und ihnen diesen Freibetrag verweigert, was streng genommen den kinderlosen Ehepaaren zugute kam, denn die erhalten im Gegensatz zu z.B. unverheirateten Eltern tatsächlich Steuervorteile.

          Hast Du das jetzt gepeilt? Irgendwann muss das doch auch mal in Deinem Schädel irgendwo drinnen hängen bleiben 😦

      • Klar. Konsequent zu Ende gedacht, hätte der Bundestag am Freitag auch gleich das Ehegattensplitting mit Abschaffen und im Gegenzug das Kindergeld erhöhen können. Oder einfach das Konzept der Ehe aus dem Gesetz streichen können. Hat er aber nicht gemacht. Und wenn schon Reproduktion kein inhärentes Eheziel mehr ist, auch gleich das Verwandtenverbot streichen können. Ist auch nicht passiert.

        In meinem persönlichen Umfeld haben praktisch alle heterosexuellen Ehen innerhalb einige Jahre Kinder bekommen oder erfolglos alle reproduktionsmedizinischen Angebote ausgeschöpft. (Hat jemand empirisch belastbare Daten hat, wieviele hetero-Ehen in Dt. gewollt kinderlos bleiben?)
        Die Subventionen erreichen also im Großen und Ganzen schon die Richtigen; aber wie Du sagst, gäbe es hier Optionen mit weniger Gießkanneneffekt.
        Der Prozentsatz der Homo-Ehepaare die in 20 Jahren Kinder großziehen werden, schätze ich als sehr gering ein: Kinder-Adoption ist in Deutschland extrem schwierig. Und die einzige andere Möglichkeit ist die, einem Dritten sein Kind bzw. dem Kind einen leiblichen Elternteil vorzuenthalten; also Leihmutterschaft, Kinder mit Dritten oder Samenspende.

        Ich halte es hier mit dem Bundesverfassungsgericht, dass Gleiches rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Und sofern Reproduktion ein inhärenter Bestandteil der Ehe ist, dann ist eine Hetero-Ehe einfach wesentlich anders als eine Homo-Ehe. Und wenn es kein Bestandteil der Ehe ist, dann hätte man o.g. Merkmale mit streichen müssen. Hat sich der Bundestag am Freitag offenbar nicht getraut: Mit der Einführung der Geschwisterehe und dem Streichen des Ehegattensplitting wären wohl alle Unterstützerparteien im September an der 5%-Hürde gescheitert.

        • „Mit der Einführung der Geschwisterehe und dem Streichen des Ehegattensplitting wären wohl alle Unterstützerparteien im September an der 5%-Hürde gescheitert.“

          Das müsste man natürlich andersherum angehen und den Steuerklasse-Tarif 1 auf Splitting-Niveau bringen. Mit anderen Worten: die Diskriminierung der Einfachverdiener beenden!

          Man will ja nicht Steuern für die Verheirateten erhöhen und nimmt diese dann einfach als Referenz für den Rest!

          Wäre ich von der FDP, das wäre mein Wahlkampfthema 🙂

      • Komplett falsch herum aufgesetzt. Die Ehe war nicht zur Förderung da, sondern umgekehrt als Absicherung der Familie. Dazu gehören im Normalfall Kinder, was sich auch durch die Kinderfreibeträge etc. durchschlägt.

        Du möchtest dass man Privilegien mit der Existenz von Kindern verknüpft. Ok, wer sichert denn den Unterhalt und die Versorgung ab? Da muss es doch Voraussetzungen für geben.

        10 Jahre später und ich stehe mittlerweile auf der anderen Seite der Debatte. Verdammt nochmal.
        Allerdings fehlten mir damals einige Informationen, und die Linke war noch nicht komplett von Corportisten verseucht.

    • @Markus
      „Die Ehe hat nun offiziell nichts mehr mit Reproduktion zu tun.“

      Das hatte sie aber streng genommen schon lange nicht mehr. Und zwar seitdem „Kinderlosigkeit“ kein Scheidungsgrund mehr war, ist alles „graue Vorzeit“. Zwar wurde stillschweigend die Ehe mit Nachwuchs in Verbindung gebracht, aber eben nur noch stillschweigend. Sehr viele Menschen führten Ehen und hatten dabei keine Kinder, eben weil dies durch moderne Verhütungsmethoden möglich wurde. Das hat am Lack der „Ehe“ gar nicht gekratzt, so dass es doch sehr unehrlich ist, jetzt in Bezug auf die Ehe unter Homos damit um die Ecke zu kommen!

      „Polemisch könnte man nun als nächste potentielle Schritte auf dieser Marschroute die Legalisierung von Leihmutterschaft und das einfachere Adoptieren von Kindern aus Dritte-Welt-Ländern nennen.“

      Ja, das wäre zu befürchten, dass ein politisch korrekter Menschenhandel entsteht und wächst.

  9. Noch meine Meinung zum Thema: Wie oft genug erwähnt, geht es bei der „Ehe für alle“ (die ja bekanntlich keineswegs eine Ehe für alle ist) trotz des ganzen großspurigen Geschwafels von Gleichberechtigung, Liebe etc. im Kern nur um zwei Punkte – Adoptionsrecht und Bezeichnung.
    Das uneingeschränkte Adoptionsrecht für Homosexuelle halte ich für problematisch, solange nicht hinreichend untersucht ist, welche nachteiligen Folgen sich für Kinder ggf. hieraus ergeben könnten. Aber das Kindeswohl interessiert ja in derartigen Kontexten sowieso nicht.
    Vor allem aber hätte man – bei entsprechendem politischen Willen – das Adoptionsrecht wohl auch auf die eingetragene Lebenspartnerschaft übertragen (oder, was ich befürworten würde, generell von der Ehe entkoppeln) können, so wie man diese ja im Laufe der Zeit auch in allen anderen Aspekten gleichgestellt hatte.

    Notwendig war die „Ehe für alle“ deshalb letztlich allein dafür, dass sich Homosexuelle nicht diskriminiert fühlen, weil ihre Ehe nicht Ehe heißt. Wenn man allerdings berücksichtigt, welchen Anteil Homosexuelle an der Gesamtbevölkerung haben, welcher Anteil der Homosexuellen in festen Beziehungen lebt, welcher Anteil der homosexuellen Paare sich gesetzlich binden will und schließlich, welcher Anteil dieser gesetzlich bindungswilligen Homosexuellen sich an der bisher bestehenden Namensverschiedenheit tatsächlich stört, wird man zum Ergebnis gelangen, dass die „Ehe für alle“ den Gefühle einer verschwindend geringen Minderheit nützt. Demgegenüber stößt sie einen weit größeren Bevölkerungsanteil (dem ich übrigens nicht angehöre) vor den Kopf, deren grundlegendes Verständnis von Ehe und ihrer Bedeutung damit zerstört wird. So läuft das halt heutzutage im Zeitalter des virtue signalling – die Gefühle einer verschwindend geringen Minderheit sind politisch mehr wert als die Ansichten erheblicher Teile der „Normalbevölkerung“. Und DAS ist es, was mich an der ganzen Sache wirklich stört.

    • „die Gefühle einer verschwindend geringen Minderheit sind politisch mehr wert als die Ansichten erheblicher Teile der „Normalbevölkerung““

      Erst mal geht es rein um das Rechtliche. Und da kann die Grösse der Gruppe, die irgendeine (auch symbolische) Benachteiligung erfährt, keine Rolle spielen. Alle für einen, einer für alle, das ist vernünftige Solidarität.
      Auf der anderen Seite hast du natürlich auch Recht, denn die LGBT-Ideologie, die hier politisch transportiert wird, ist das Überlegenheitsdenken einer Minderheit, die sich als die besseren und eigentlichen Menschen wähnt, weil sie homosexuell ist und über den Niederungen der unterdrückerischen heterosexuellen Unmenschlichkeit sich befindet…

      Rein rechtlich wäre es also ein zivilrechtlicher Fortschritt, politisch nicht unbedingt, da ein irrationales, undemokratisches, geradezu feudales Überlegenheitsdenken einer politischen Klasse hier bedient wird.

      • Auch rein rechtlich gab es keinen zwingenden Grund für die Anpassung. Homo- und heterosexuelle Beziehungen sind ja offenkundig in gewisser Weise verschieden. Dass diese Verschiedenheit für die Art der gesetzlichen Lebensgemeinschaft und für Adoptionen irrelevant sein soll, ist eine rein politische Entscheidung.

        • @Hugor
          Eine gewisse Verschiedenheit gibt es immer und rechtfertigt noch nicht, dass etwas rechtlich verschieden behandelt werden muss.
          Insofern kann man schon nachvollziehen, dass man sich mit „Lebenspartnerschaft“ als „Ehe 2. Klasse“ nicht begnügen will.
          Am Ende ist es alles eine politische Entscheidung. Das Primat der gesetzlichen Gleichbehandlung ist aber eine der obersten politischen Direktiven…. Man folgt ihr bei der „Ehe für alle“ in konsequenter Weise. Mögen die Motive der Akteure auch ganz andere sein.

        • „Eine gewisse Verschiedenheit gibt es immer und rechtfertigt noch nicht, dass etwas rechtlich verschieden behandelt werden muss.“

          Das kommt darauf an. Wenn man „Ehe“ so versteht, wie es seit Jahrtausenden verstanden wurde, nämlich als Lebensgemeinschaft heterosexueller Partner, gibt es keinerlei Grundlage für einen Anspruch auf Gleichbehandlung dahingehend, gleichgeschlechtliche Paare auch die Ehe schließen zu lassen. Nur über die rein politische Festlegung, dass das doch alles irgendwie gleich sei, kann man zu dem Ergebnis kommen, es sei diskriminierend, wenn die Ehe nicht für Homosexuelle geöffnet wird.
          Wobei ich selbst, wie gesagt, damit an sich keinerlei Problem habe. Ich finde nur die Art und Weise bedauerlich, wie alles wieder als alternativlos dargestellt und abweichende Meinungen beschämt wurden.

        • @Hugor
          Für mich ist der „Kasus Knacktus“ bei der ganzen Angelegenheit, dass die „Ehe“ ein Begriff ist, der immer noch und wegen seiner Geschichte religiös /irrational aufgeladen ist. Die Ehe sollte also keine staatliche Affäre sein und damit indirekt auch kein Problem der Gleichberechtigung. Wurde es aber, rein faktisch.

          Wenn jetzt die vermeintlich so säkularen Homosexuellen als den Höhepunkt ihrer Gleichberechtigung dieses religiöse Symbol umarmen, dann darf sich in erster Linie die Kirche darüber freuen. Dort kennt man ja seit je her ganz besondere Formen der Ehe — die Priester sind ja schliesslich nur deshalb nicht mit einem Menschen verheiratet, da sie es anderweitig schon sind! 😉

      • Erstens gab es nie Benachteiligung. Homosexuelle konnten heiraten, allerdings nicht untereinander. Das konnten Heterosexuelle Männer oder Frauen aber auch nicht.

        Zweitens ist es sehr wohl relevant wie groß die Zahl derer ist die betroffen ist. Ganz genau deswegen schiebe ich gerade wirklich Frust mit euch, da ein Gesetz im Schatten dieser Nichtigkeit durchgewunken wurde, dass uns ALLE betrifft. Es kann nicht sein, dass die Sorgen der Mehrheit ignoriert werden, um eine Minderheit zu pudern.

        Ansonsten stimmst du mir ja anscheinend überein, die regressive Ideologie, das ist ja übergreifend, ist fürchterlicher Krebs.

        • „Erstens gab es nie Benachteiligung. Homosexuelle konnten heiraten, allerdings nicht untereinander. Das konnten Heterosexuelle Männer oder Frauen aber auch nicht“

          Da ist doch albern. Heteros konnten eben die Person heiraten, zu der sie sich sexuell und romantisch hingezogen fühlen. Homosexuelle nicht

        • @Christian
          Eine Benachteiligung gibt es dann, wenn man an Ehe als eine romantische Beziehung glaubt. Hier geht es aber um handfeste Biologie, und da ist eine Partnerschaft zwischen zwei Männern bzw. zwei Frauen gleich welcher sexueller Präferenz etwas wesentlich anderes, da sie sich nicht fortpflanzen können. Und wesentlich Ungleiches darf rechtlich nicht gleich behandelt werden. Stell Dir mal das Horrorszenario vor, wenn wir ab morgen _alles_ Ungleiche gleich behandeln. Die polemischen Beispiele darf sich jeder selbst ausdenken.

          • „Hier geht es aber um handfeste Biologie, und da ist eine Partnerschaft zwischen zwei Männern bzw. zwei Frauen gleich welcher sexueller Präferenz etwas wesentlich anderes, da sie sich nicht fortpflanzen können“

            Nur dass das bei der Hetero Ehe auch keine Rolle spielt. Wir lassen es auch dort zu wo Heteros keine Kinder bekommen können. Warum lassen wir es dort zu?

  10. Hier kann man sehen, dass für ein deutsches Ministerium heute nicht Recht und Gesetz, sondern GEFÜHLE der Massstab aller Dinge sind:

    So ein Gefühlsministerium kann man in der Pfeife rauchen. Es kann der demokratischen Gesellschaft insgesamt nur schaden, deren Diskurse von Sachlichkeit und Gesetzestreue, niemals aber durch Emotionen bestimmt werden sollten….

    Also liebe Pateien für die Bundestagswahl: Fordert die ersatzlose Abschaffung des BMFSFJ. So ein Montrum eines Ministeriums für Gefühlswelten wird von einer demokratisch-freiheitlichen Gesellschaft nicht gebraucht. Das passt nur in totalitäre Regimes, zu denen wir uns doch nicht entwickeln wollen!

    • „Jede Liebe verdient die gleichen Rechte“?
      Müssen diese Leute wirklich darauf hingewiesen werden, was die konsequente Umsetzung dieses Glaubenssatzes bedeuten würde?

  11. Haben die Grünen ja auch kapiert, dass man das Gesetz zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit am besten ignoriert und sich der Stimme enthält, um den Schein zu wahren.

    Kennt man derart:
    „Feminismus ist schlecht, weil es Solanas gab.“ — Feministin: „Solanas? Kenn ich nicht, ist das eine Kartoffel?“

  12. Prima!
    Nur mich wundert angesichts der offensichtlich einhelligen Zustimmng, wo denn diese zustimmer alle waren, als es den Hundertfünfundeibbziger noch gab. Es ist grad 24 Jahre her, daß er in der BRD abgeschafft wurde. Wer heute 50 ist, war damals Mitte 20. Wo waren die Demos?

    Symbolpolitik erkennt man daran, daß sie wohlfeil ist. Das ist am Ende nur Symbolpolitik. Obwohl natürlich auch Symbole wichtig sein können.

  13. Pingback: Vielehe – warum nicht mehrere Personen heiraten dürfen? | Alles Evolution

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