Der 2. Gleichstellungsbericht ist erschienen:
Es wird insbesondere angeführt, dass Frauen viel mehr Carearbeit machen. Dazu auch zwei Tweets
Aber nun zu den eigentlichen Empfehlungen, aus dem Bericht kopiert:
Die Sachverständigenkommission empfiehlt für die Förderung
der Gleichstellung in der abhängigen Erwerbsarbeit:
– die Einführung eines Wahlarbeitszeitgesetzes
(sowie flankierend flexible Arbeitszeiten mit
Gesundheitsschutz und Grenzmanagement)
– eine öffentliche Debatte über die Vorstellungen
von „Vollzeit“
– die Förderung von Entgelttransparenz insbesondere
durch gesetzlich verpflichtende betriebliche Entgeltaudits
und Auskunftsansprüche (sowie flankierend
Berichterstattung und Verbesserungen im
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG))
– Maßnahmen der betrieblichen Gleichstellungspolitik
und deren Flankierung durch gesetzliche
Pflichten zu Berichterstattung und Gleichstellungsaktionsplänen
(sowie ergänzend Erweiterung des
Anwendungsbereichs des FüPoG und Unterstützung
freiwilliger Instrumente, u. a. eines Code of Ethics
für Personalberatungen)
– diskriminierungsfreie und gleichstellungsorientierte
Personalbeurteilung im öffentlichen Dienst
Die Sachverständigenkommission empfiehlt für die
geschlechtergerechte Gestaltung von Berufswahl und
beruflicher Weiterbildung:
– gleichstellungsorientierte Berufsberatung und
-orientierung
– „Qualitätsoffensive Weiterbildung“ als Anlaufstelle
– familienfreundliche und gleichstellungsorientierte
Gestaltung öffentlicher und betrieblicher Weiterbildungsangebote
(und flankierend die Förderung
regionaler Weiterbildungsverbünde)
– gleichstellungsorientierte Finanzierung von Weiterbildung
durch Verbesserung der Erwachsenenbildungsförderung,
Erweiterung der Anspruchsberechtigung
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III sowie
Schaffung persönlicher Weiterbildungsbudgets
Die Sachverständigenkommission hält im Bereich der
selbstständigen Erwerbsarbeit zwei Handlungsempfehlungen
für zentral:
– Optimierung des Zugangs zu Kapital, Kompetenzen
und Netzwerken für alle Selbstständigen
– Verbesserung der sozialen Sicherung von Soloselbstständigen,
insbesondere von weiblichen Selbstständigen,
durch eine konsequente Einbindung in die
Sozialversicherungssysteme; hierzu gehören u. a.
auch die Erstreckung des Mutterschutzes auf
weibliche Selbstständige sowie die Behebung von
Defiziten der derzeitigen Elterngeld-Regelung
Die Sachverständigenkommission empfiehlt für
die Aufwertung der erwerbsförmigen Sorgearbeit:
– Reform der Berufsprofile, der Aus- und Weiterbildung
und der Aufstiegsmöglichkeiten
– Förderung geeigneter Nachfrage- und Honorierungsstrukturen
für höherqualifizierte Beschäftigte
in den entsprechenden Berufen
– Reform der institutionellen Rahmenbedingungen
für Pflegeberufe
Die Sachverständigenkommission empfiehlt für mehr
Gleichstellung im Bereich der Sorge für Kinder:
– bedarfsgerechte Qualitätsverbesserung der
Betreuungsinfrastruktur in Kindertageseinrichtungen
und Ganztagsschulen
– Überprüfung der Auswirkungen der U2-Umlage,
Einführung einer Vaterschaftsfreistellung nach
Geburt eines Kindes, Ausbau der Partnermonate
– Unterstützung und Flankierung einer partnerschaftlichen
Aufteilung familiärer Sorgearbeit
durch Förderung einer Familienarbeitszeit
– Stärkung Alleinerziehender durch eine Reform
des Unterhaltsvorschussgesetzes
Für geschlechtergerechte Pflegeinfrastrukturen
empfiehlt die Sachverständigenkommission:
– Berücksichtigung von Genderaspekten bei der Planung
und Finanzierung von Pflegeinfrastrukturen
– geschlechtergerechte Pflegeangebote im Sozialraum
– Abkehr vom Primat informeller Pflege und Hinwendung
zu familienfreundlichen gemischten
Betreuungsarrangements
– weitere Stärkung der Kompetenzen professionell
Pflegender
– unterstützende Maßnahmen für professionell
Pflegende, insbesondere bei der Personalbemessung
Um die Situation informell Pflegender zu verbessern,
empfiehlt die Sachverständigenkommission:
– Freistellungsoptionen für informell Pflegende
– Finanzierung der Freistellungsoptionen durch
ein Zeitbudget mit Entgeltersatzleistung
Die Sachverständigenkommission empfiehlt
für eine verbesserte Infrastruktur der
privaten Haushaltsführung:
– Regelung arbeitsrechtlicher Mindeststandards
– Entwicklung von Standards und Zertifizierung
guter haushaltsnaher Dienstleistungsarbeit
– Einführung öffentlich geförderter Gutscheine
für haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Sachverständigenkommission empfiehlt
im Einkommenssteuerrecht folgende Schritte:
– Streichung der Lohnsteuerklasse V
– Weiterentwicklung zu einem Realsplitting
Die Sachverständigenkommission empfiehlt in Bezug
auf das arbeitsmarktpolitische Instrument des Minijobs:
– Besteuerung von Einkommen aus geringfügiger
Beschäftigung
– Einführung einer Sozialversicherungspflicht
für geringfügige Beschäftigung
Die Sachverständigenkommission empfiehlt
in Bezug auf das Güterstandsrecht:
– Einführung des gesetzlichen Güterstands der
Errungenschaftsgemeinschaft
– Informationspolitik betreffend: Umbenennung des
Güterstands der Zugewinngemeinschaft; frühzeitige
Vermittlung von Informationen über die Folgen
von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft;
Einbeziehung ehe- und familienrechtlicher Fragen
in Programmen zur Förderung der finanziellen
Allgemeinbildung von („financial literacy“)
– Untersuchung der Praxis der Eheverträge und
eine Beratungspflicht vor Vereinbarung einer
Gütertrennung
Die Sachverständigenkommission empfiehlt
in Bezug auf Rente und Alterssicherung:
– Einführung einer durchgängigen Rentenversicherungspflicht
– Verbesserung der Anrechnung von Pflegezeiten
in der gesetzlichen Rentenversicherung
– Verlagerung von der abgeleiteten hin zur eigenständigen
Sicherung, insbesondere Einführung
eines Anwartschaftssplittings bei Ehepartnerinnen
und Ehepartnern sowie Eingetragenen Lebenspartnerinnen
und Lebenspartnern als Regelmodell
– nachsorgender sozialer Ausgleich bei niedrigen
Rentenansprüchen
– Verbesserung des Zugangs von Frauen zur
betrieblichen und privaten Alterssicherung
Die Sachverständigenkommission empfiehlt für
einen leichteren Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit :
– arbeitsförderungsrechtliche Unterstützung durch
Information, Beratung und Weiterbildung, die
verpflichtende Institutionalisierung der Angebote
des Programms „Perspektive Wiedereinstieg“
sowie sozialleistungsunabhängige Beratungsund
Informationsangebote
– Rechte auf Rückkehr und bei Rückkehr in den
Betrieb oder die Dienststelle; Erwerbsarbeitsunterbrechungen
im öffentlichen Dienst sollen künftig
nicht mehr automatisch zu Rückstufungen führen
– arbeitsrechtlichen Anspruch auf ein „betriebliches
Wiedereinstiegsmanagement“
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