Was gibt es zu berichten?
Tag: 7. Juni 2017
Programm der „Liberalen Männer in der FDP“
Genderama berichtet über das Programm der „Liberalen Männer in der FDP„. Ich möchte es hier auch noch einmal ebenso wie die Forderungen der Frauenverbände zur Diskussion stellen
Das KURZPROGRAMM:
Eine tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern kann es nur geben, wenn die berechtigten Anliegen beider Geschlechter berücksichtigt und Benachteiligungen beider Geschlechter thematisiert und beseitigt werden.
Um auf das Ziel einer tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Müttern und Vätern, Mädchen und Jungen hinzuarbeiten, wird der Verein Liberale Männer e.V. mit Sitz in Berlin gegründet. Die Mitglieder sind vereint in ihrem Bestreben, gemeinsam die im Folgenden genannten Ziele zu erreichen:
Die kompromisslose Umsetzung des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Nachteile und Benachteiligungen von Jungen, Männern und Vätern sind geschlechterpolitisch zu thematisieren und zu beseitigen.
Jungen-, Männer- und Väterfeindlichkeit sind ebenso zu verurteilen und zu beseitigen wie Frauenfeindlichkeit.
Das ausführlichere PROGRAMM:
1. Gleichberechtigung statt Frauenrechte
„Frauenrechte“ gibt es genauso wenig wie „Männerrechte“. Die Begriffe widersprechen bereits dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Es gibt nur Menschenrechte. Diese müssen ohne Ausnahme für Frauen wie für Männer gelten. Wir fordern die kompromisslose Umsetzung der Gleichberechtigung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gleichberechtigung statt Gleichstellung
Eine Gleichstellung der Geschlechter kann nicht dadurch erreicht werden, dass Gleichstellungsbeauftragte grundsätzlich ausschließlich weiblich sind. Gleichstellungsbeauftragte müssen männlich oder weiblich sein, die Interessen beider Geschlechter vertreten und von beiden Geschlechtern gewählt werden können. Wo es eine Frauenbeauftragte gibt, muss es immer auch einen Männerbeauftragten geben. Wo Gleichstellung drauf steht, muss auch Gleichstellung drin sein.
3. Gleichberechtigung in der Schulbildung
In der Bildung müssen geschlechterspezifische Unterschiede auf wissenschaftlicher Basis Rechnung getragen werden. Hierzu bedarf es einer verstärkten Förderung und Erforschung geschlechterspezifischer Bildungsmethoden.
Unter Erziehern/-innen und Lehrkräften muss eine Soll-Quote von 30% eingeführt werden, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, männliche Erziehungswerte und -vorstellungen und männliche Rollenvorbilder zu ermöglichen.
Am Ende der Grundschule ist ein verpflichtender Multiple Choice Test für alle Kinder einzuführen als ergänzendes Beurteilungskriterium für die weiterführende Schulempfehlung.
4. Gleichberechtigung statt Quote
Frauenquoten verletzen den Gleichbehandlungsgrundsatz und diskriminieren. Bei Einstellungen und Beförderungen dürfen ausschließlich Qualifikation, Leistung und Erfahrung entscheidend sein, nicht aber das Geschlecht. Gleichzeitig müssen für Väter die gleichen Möglichkeiten wie für Mütter geschaffen werden, Elternzeit zu nehmen und in erziehungsbedingter Teilzeit zu arbeiten.
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz ist auf Bundes- und Länderebene zu ändern von „Frauen“ auf „das unterrepräsentierte Geschlecht“. Denn heute gibt es zahlreiche Unternehmen, Behörden und Institutionen, wo Männer signifikant unterrepräsentiert sind, z.B. Lehrer an Grundschulen.
5. Gleichberechtigung im Strafrecht
Gleiche Straftaten müssen gleich geahndet werden. Es kann nicht angehen, dass von Frauen verübte Straftaten seltener verfolgt und deutlich milder bestraft werden als von Männern verübte.
6. Gleichberechtigung bei häuslicher und sexueller Gewalt
Hilfsangebote für Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt müssen männlichen Opfern genauso offenstehen wie weiblichen. Für die Erforschung und Bekämpfung von gegen Männer und Jungen gerichteter häuslicher und sexueller Gewalt müssen die gleichen öffentlichen Mittel bereitgestellt werden wie für die Erforschung und Bekämpfung der gegen weibliche Opfer gerichteten. Männer dürfen nicht länger pauschal nur als Täter und Frauen nur als Opfer dargestellt werden. Häusliche und sexuelle Gewalt darf nicht länger als rein männliches Problem benannt, sondern muss als menschliches Problem erkannt werden. Bei jedem Verdacht auf häusliche oder sexuelle Gewalt muss das rechtsstaatliche Grundprinzip der Unschuldsvermutung kompromisslos Anwendung finden.
7. Gleichberechtigung im Familienrecht
Trotz Abschaffung des Schuldprinzips werden Männer bis heute von den Gerichten häufig so behandelt, als trügen sie die Schuld am Scheitern der Ehe. Die Folgen des Scheiterns einer Ehe müssen von beiden Partnern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu gerechten Anteilen getragen werden. Dauerarmut durch überhöhten Unterhalt darf es nicht mehr geben.
Die Väter sind im Leben eines Kindes genauso wichtig wie die Mütter. Daher muss die Paritätische Doppelresidenz, das Wechselmodell, per Gesetz der Standard bei der Betreuung der Kinder getrennt lebender Eltern werden. Kein Elternteil darf aus dem Leben seines Kindes ausgegrenzt werden, sondern nur bei nachgewiesener Kindeswohlgefährdung. Das sogenannte Residenzmodell dient nicht dem Wohl des Kindes.
Das bedingungslose gemeinsame Sorgerecht mit allen Teilsorgebereichen muss beiden Eltern automatisch zustehen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht.
Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“, muss durch „Jeder Elternteil (…)“ ersetzt werden, da die derzeitige Fassung in Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 3 steht.
8. Gleichberechtigung in der Elternschaft
Jeder Vater hat ein Informationsrecht über die Vaterschaft, die Mutter eine Informationspflicht. Frauen können eine Schwangerschaft regulieren, ggf. sogar abtreiben. Auch Männer müssen das Recht auf Ablehnung einer Kindschaft bekommen.
9. Gleichberechtigung statt Gleichmacherei
Mädchen und Jungen sind nicht gleich. Sie durchlaufen Kindheit, Jugend und Erwachsenwerden in unterschiedlichen Schritten. Bei den Interessen und Neigungen, die sie dabei entwickeln, setzten Jungen im Durchschnitt die Schwerpunkte anders als Mädchen; die Fähigkeiten und Qualitäten, welche sie ausprägen müssen, um in ihren Altersgruppen anerkannt zu werden, sind ebenfalls bei Jungen und Mädchen unterschiedlich.
Echte Gleichberechtigung der Geschlechter bedeutet, in der Erziehung und Förderung der Kinder diesen Unterschieden Rechnung zu tragen anstatt sie zu negieren oder gar wegerziehen zu wollen. Bildungs- und Sozialpolitik müssen sich dabei ausschließlich an wissenschaftlichen Fakten orientieren und dürfen sich nicht von Genderideologie leiten lassen.
Die unterschiedlichen gesundheitlichen Risiken, denen Männer und Frauen respektive ausgesetzt sind, müssen eine entsprechende, auf wissenschaftlichen Fakten basierende Berücksichtigung in der Gesundheitspolitik und im Arbeitsschutz finden.
10. Gleichberechtigung beim Vatertag
Echte Gleichberechtigung spiegelt sich auch in Symbolen und Ritualen wieder. Während in Deutschland am Muttertag die Mütter für ihre Bedeutung in ihren Familien geehrt werden, vermittelt der als „Vatertag“ bezeichnete kirchliche Feiertag Christi Himmelfahrt ein Negativbild von Vätern, die diesen Tag von ihren Familien abgesondert verbringen. Wir fordern die Einführung eines dem Muttertag gleichgestellten Vatertages, der, wie in über sechzig Ländern der Erde, an jedem dritten Sonntag im Juni gefeiert wird.
Da sind viele Punkte drin, mit denen sich viele Leute, die im Bereich der Männerrechte aktiv sind, anfreunden können. Was findet ihr gut, was nicht, was sollte ergänzt werden?
Welche der Forderungen haltet ihr für durchsetzbar, bei welchen wird es sehr schwer?
Wer sind ansonsten die „Liberalen Männer“? Gibt es da schon bestimmte Personen, die man hier zur Diskussion einladen kann?