Gerade laufen Kampagnen dafür, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, also als verfassungsrechtlich abgesicherte Rechte der Kinder gelten.
Dieser Artikel in der Welt berichtet kritisch:
e Forderung klingt populär. 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland im April 1992 solle die Bundesrepublik endlich ernst machen mit dem Ziel, die Interessen von Kindern auch verfassungsrechtlich abzusichern. Kinder sind Kinder, nicht bloß kleine Erwachsene, meinen Justizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig (beide SPD). Sie hätten andere Bedürfnisse und seien anderen Gefahren ausgesetzt. Ihre Rechte müssten deshalb da festgeschrieben werden, wo alle Werte des Zusammenlebens niedergeschrieben sind: im Grundgesetz.
Die Debatte darüber ist alt, immer wieder hatte es in den vergangenen Jahren Vorstöße gegeben, das Recht auf Schutz, Entwicklung, Förderung und Mitgestaltung in Artikel 6 Grundgesetz festzuschreiben. 2014 sprach sich die Familienministerkonferenz dafür aus, im Herbst 2016 auch die Justizministerkonferenz der Länder. Kinderrechtsverbände sind ebenfalls schon länger in der Sache aktiv, in einer „National Coalition“ fordern 120 Verbände die Politik nachdrücklich auf, nun zu handeln. Und in der vergangenen Woche ist mit einem Initiativantrag Nordrhein-Westfalens im Bundesrat erneut der Versuch gestartet worden, noch vor der Bundestagswahl eine verfassungsändernde Mehrheit für das Projekt zustande zu bringen.
Doch bisher hat sich die große Koalition dazu nicht durchringen können, so eingängig die Forderung nach mehr Schutz für Kinder sein mag. Vor allem die Union fürchtet, dass sich der Staat hier unter dem Deckmantel des Kinderschutzes weitreichende Eingriffsrechte in die familiäre Souveränität sichern will. Denn wer, so fragen sich nicht wenige, übernimmt denn die anwaltliche Funktion für die Kinder, wenn es hart auf hart kommt?
Union befürchtet Schwächung der Elternrechte
Diese Frage ist relativ eindeutig in Artikel 6 Grundgesetz geregelt. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“, heißt es dort. Ein Gleichgewicht aus Rechten, Pflichten und Kontrolle, wobei Eltern und Kinder in enger Verbindung zueinander stehen und der Staat von oben wacht.
Vor allem die Union befürchtet durch eine Grundgesetzänderung eine Schwächung der Elternrechte. „Ich habe die Sorge, dass die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Kinder in eine rechtliche Distanz zu den Eltern bringt“, sagt Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Gemäß Artikel 6 trügen die Eltern die Verantwortung für das Wohl des Kindes. „Ihnen werden treuhänderisch die Rechte der Kinder übertragen, weil davon auszugehen ist, dass Eltern grundsätzlich besser als der Staat wissen, was für ihr Kind gut ist“, meint Weinberg.
In der Tat ist das vielleicht eine der größten Gefahren, die die Rechte der Kinder auch zu etwas besonderen machen: Üblicherweise sind Grundrechte Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat, hier aber würden sie indirekt dem Staat mehr Rechte geben, die Rechte von Eltern einzuschränken.
Denn Kinderrechte könnten dann Elternrechten entgegen gehalten werden. Dass kann natürlich für die Kinder durchaus sinnvoll sein, weil es Kindern auch bei ihren leiblichen Eltern schlecht gehen kann. Allerdings kann es eben auch dazu dienen, Kinder aus Familien heraus zu nehmen, in denen es ihnen vielleicht nicht optimal geht, in denen aber noch keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das kann man natürlich gut oder schlecht finden, es ist aber ein sehr weitgehender Eingriff in Familien.
Schleswig scheint damit auch gleich konkrete Projekte zu verbinden, die genau in diese Richtung gehen:
Manuela Schwesig war SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, als die fünfjährige Lea-Sophie aus Schwerin im November 2007 in der Wohnung ihrer Eltern verhungerte und verdurstete – unter den Augen des Jugendamtes.
Ein Fall, der bundesweit für Entsetzen sorgte – und die Familienministerin bis heute beschäftigt. Eine regelrechte Häufung von tödlichen Kindesmisshandlungen hatte es damals gegeben, nicht selten waren die Kinder vorher in Pflegefamilien untergebracht und dann doch zurück zu ihren gewalttätigen Eltern gekommen. So wie Yagmur aus Hamburg, die aus der liebevollen Obhut ihrer Pflegemutter zurückmusste zu den leiblichen Eltern – und dort 2013 totgeprügelt wurde.
„Ich finde es kaum zu ertragen, wenn Pflegekinder zurück in ihre Herkunftsfamilien müssen, dort wiederholt schwere Gewalt erleben und in manchen Einzelfällen sogar sterben“, sagt Schwesig. Auch deshalb hat die Familienministerin sich als eines ihrer letzten großen Projekte in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgenommen, der unter anderem die Rechte von Pflegekindern besser absichern soll.
Momentan scheint mir hier ein Eingreifen des Staates bei solchen Fällen über § 1666 BGB durchaus möglich. Aber es ist eben nicht ohne weiteres bei weniger schweren Fällen möglich: Kinder haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein Recht auf eine bestmögliche Unterbringung, sondern nur darauf, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Mit einer Änderung des Grundgesetzes könnte man die Kinderrechte in einer Abwägung den Elternrechten gegenüberstellen und leichter Kinder aus „problematischen Familien“ herausnehmen.
Sicherlich ist es auch für Pflegekinder schwierig, wenn sie nach langem Aufenthalt in einer Pflegefamilie wieder in ihre Ausgangsfamilie zurück müssen, gerade wenn sie mit sehr jungen Jahren in diese Pflegefamilie gekommen sind und diese als ihre „richtigen Eltern“ ansehen. Dagegen stehen momentan die Rechte der leiblichen Eltern, die die Lage eben soweit verbessert haben können, dass eine Rückführung erfolgen muss.
Auf einer rein moralischen Ebene kann man dies so oder so sehen. Entweder man schlägt sich auf die Seite der Kinder und geht davon aus, dass diese woanders besser gefördert werden oder auf die Seite der Eltern, denen man die Kinder nicht nehmen darf und denen man auch zugestehen muss ihre Kinder zurückzubekommen. Man kann auch mißtrauisch sein, dass der Staat ein solches Amt überhaupt hinreichend neutral ausüben kann.
Wie seht ihr es?
Früher hieß es mal, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind
Bald wird es wieder heißen: Frauen und Kinder zuerst.
Das Grundgesetz und dieser Staat verkommt immer mehr zu einer paternalistischen Erziehungsanstalt.
Genitaleingriffe an Jungen legalisieren, aber einen auf Kinderrechte machen. Was für Heuchler!
Kinder haben das Recht Verfügungsmasse für den Staat zu sein.
Darauf wird es ja ohnehin hinauslaufen.
Schlimm genug, dass Erwachsene in Deutschland bereits behandelt werden, als befänden wird uns im Kindergarten.
Mit der zunehmenden Bereicherung wird dies auch bei Mädchen legal werden.
Das wird nicht passieren.
Warum? Weil Sie es nicht wahrhaben wollen? Wenn der jetzige Trend weiterläuft wird es passieren.
„Mit der zunehmenden Bereicherung wird dies auch bei Mädchen legal werden.“
„Das wird nicht passieren.“
Muss es auch nicht. Es reicht, wenn Jugendämter, Polizei und Staatsanwaltschaften sich nicht darum kümmern.
Wenn Mass und Schwesig sich einig sind, dann sollten doch wohl alle Alarmglocken läuten!
Besonders, wenn Schwesig dann noch bei „konkreten Projekten“ Fälle aufführt, die nach geltendem Gesetz verboten sind. Ist es in Deutschland etwa erlaubt, Kinder verhungern zu lassen oder auf andere Art zu töten?
Christian, echt jetzt?
Feminismus, die große Spalttablette!
Frauen >< Eltern Packung!
Mit dem Extra-Bonus Eltern leichter ihe Kinder wegnehmen zu können.
§ 5287
[1] Kinder müßen davor geschützt werden in einer Umgebung Rechter Gesinnung aufzuwachsen.
Und wie uns Feministinnen ja erklären, bedeutet Rechts heute u. a. Feminismuskritisch.
„Auferstanden aus Ruinen…“
Frauen >< Eltern Packung!
Dann eben so…
Feminismus, die große Spalttablette!
Frauen vs. Männer
Alte vs. Junge
Weiße vs. Nicht-Weiße
Heteros vs. Nicht-Heteros
und jetzt neu von Femipharm
Die Kinder vs. Eltern Packung!
Versuch mal > und <
Danke,
hatte erst nicht dran gedacht. Danach dann mit „code“ versucht, klappte leider nicht.
„vs.“ geht ja auch.
>><
Ah, bei „code“ braucht‘ s die Sprache.
<
code lang="html">>>><</code
>
https://allesevolution.wordpress.com/2017/05/06/selbermach-samstag-237-06-05-2017/#comment-291123
https://dejure.org/gesetze/BGB/1666.html
Dies soll m.M.n. „vereinfacht“ werden!
Nur ein weiterer Schritt der Linken die klassische Familie zu zerstören und noch mehr Macht an den Staat zu ziehen. Man will einen möglichst umfassenden Zugriff auf Kinder, um diese zu indoktrinieren. Die “ Kinderrechte“ bieten sich dafür an.
Ja, ja, die böse Linke.
Seit 1983 nur eine Legislaturperiode an der Regierung/Macht, ist sie doch omnipotent und -präsent.
Zumindest im Fühlen Schlichtgestrickter 😀
Mit „rechts“ o. „links“ hat das Ganze schlichtweg gar nix zu tun, es geht um Macht und Kohle, sonst nix.
Nur ein Schlichtgestrickter kann glauben, dass der einzige Ort der Macht in einen noch freiheitlichen Land die Regierung ist. Deshalb gebe ich das Kompliment gerne zurück.
Ah, ich versteh – unsere Wirtschaftsbosse sind verkappte Linke, die unsere Familien zerstören sollen.
Jedenfalls sind die Bosse diejenigen, die landläufig als die wahren Machthaber gelten (nicht ohne Grund, nach meiner Auffassung).
Sie stecken ziemlich tief in kommunistischen Verschwörungstheorien.
@Carnofis
„Ah, ich versteh – unsere Wirtschaftsbosse sind verkappte Linke, die unsere Familien zerstören sollen.“
Nein, diejenigen die sich heutzutage als Linke bezeichnen, setzen oft und naiv die Projekte der Wirtschaftsbosse um: Grenzenlosigkeit, Massenmigration, Zerstörung nationaler Selbstbestimmung, Zensur, Entrechtung derjenigen, die sich dagegen wehren, weil sie verstehen was abgeht: die weißen Männer.
Siehe Soros und seine mannigfaltigen weltweiten Projekte…
„ein, diejenigen die sich heutzutage als Linke bezeichnen, setzen oft und naiv die Projekte der Wirtschaftsbosse um:“
OK, da könnte was dran sein. Das kann ich nachvollziehen.
Dass die Wirtschaftsbosse tief in kommunistische Verschwörungstheorien verstrickt sind, erschien mir etwas verwegen 😉
Im BRD-Staat gilt Biologie mehr als alles andere. Hast du ein Kind gezeugt, hast du dein Leben lang Anrechte bei ihm, als wäre es eine Erfindung oder dein Eigentum.
So lang der Umstand bestehen bleibt, braucht man über alles weitere nicht reden.
„Im BRD-Staat gilt Biologie mehr als alles andere. Hast du ein Kind gezeugt, hast du dein Leben lang Anrechte bei ihm, als wäre es eine Erfindung oder dein Eigentum.“
Interessant.
Kannst Du das belegen? Meine Erfahrung ist exakt das Gegenteil.
Bis 2013 waren Väter nach dem Willen des BVerfG komplett vom Einverständnis der Mutter abhängig, ob sie Sorgerechte an den Kindern geltend machen konnten, oder nicht.
Und auch heute gilt weiter das Prinzip der Eugenik. Eine Mutter hat IMMER das SR am geborenen Kind, ein Vater darf es inzwischen immerhin gerichtlich beantragen.
Grundsätzlich hat Matrix nicht ganz Unrecht, es wird so verkauft.
Kinder gelten als dringend zu produzierendes Rentenvieh und es gibt ja formell auch umgekehrte Unterhaltsansprüche.
Noch so ein bescheuerter Populismus.
Unterhaltsrecht (von Seiten des Kindes gegenüber den Eltern als auch von Seiten der Eltern gegenüber dern Kindern), Erbrecht, bei Minderjährigen: Wer ihnen gegenüber weisungsberechtigt ist (wenn nicht durch Heirat adoptiert, hast du dem Kind gegenüber formal keine Ansprüche als auch Rechte und Pflichten; das alles ist nur eine private Sache), Unterhaltspflicht als Vater – egal, ob du privat von dem Kind was hast oder nicht, ob du es überhaupt sehen kannst / willst oder nicht, zahlen musst du immer bis sie dir gegenüber gesetzlich keine Ansprüche mehr haben -, kannst du als Minderjähriger nicht bei den Eltern bleiben, wird zunächst auch erst mal nach den nächsten biologischen Verwandten gesucht, bei denen du leben kannst, und nicht bei deinen näheren Bezugspersonen oder Familien bester Freunde, die dich sonst auch noch zur Hälfte mitversorgen; zu guter letzt: es wurden auch schon Kinder dazu verurteilt, die Sozialbeerdigung eines Elternteils zu bezahlen und sie hätten es nur nicht müssen, wenn sie formal hätten Beweisen können, dass sie von dem Elternteil vernachlässigt oder gar misshandelt wurden.
Es gab da mal einen Fall, der publik wurde, wo die Entschiedung des Gerichts so ausfiel, und der Sohn hat sich mit der Behauptung dagegen gewehrt, dass es von Seiten dieses Elternteils eine schlechte Kindheit hatte. Verurteilt zum Zahlen haben sie ihn trotzdem, und das obwohl er seinen Vater auch 15-20 Jahre nicht mehr gesehen hatte.
Bei Hartz sei es zutraubar, dass solche Dinge auch schon probiert wurden, weil Bezüge noch bis zu 10 Jahre danach zurückgefordert werden können – und die holen sich ihr Geld von irgendwem, wenn sie nur wollen.
Es ist ja in der BRD noch nicht einmal möglich, rechtlich jemanden irgendwo eintragen zu können, der zwar nicht Vater/Mutter des Kindes ist, und keine weitere biologische Verwandtschaft zu dem Kind hat, aber trotzdem im Falle eines Falles für das Kind zuständig ist wie ein Elternteil.
(Wahrscheinlich hat die CDU damit ihr Problem, weil man die dann damit die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare durch die Hintertür legalisiert hätte.)
Oder, dass Erwachsene einander gegenüber rechtliche Ansprüche als Lebensgemeinschaft erwerben können ohne zu heiraten. Wenn z. B. Freunde zusammen wohnen oder WGs über längere Zeit bestehen, beides auch als alternatives Lebensmodell zur Ehe herhält.
Es sind alles nur private, gebräuchliche (von „Brauch“) Organisierungsformen; rechtlich hat man keine Möglichkeit, die zu verankern, dass man Anspruch darauf hat oder danach verfahren wird, sollte man einmal nicht ansprechbar sein und eigenen Willen bekunden können oder gar nicht mehr da sein.
@ matrixmann
Sorry, vielleicht hab ich Dich falsch verstanden – vielleicht meinem fortgeschrittenen Alter geschuldet.
Aber, wenn Du schreibst, dass man keine Rechte an einem Minderjährigen hat, selbst wenn man die eigentliche Bezugsperson ist, dann stimmt das so nicht.
JEDER kann grundsätzlich Rechte an einem Kind gelten machen, (anders herum ist es eigentlich korrekter), wenn die beiden eine gefestigte Beziehung nachweisen können. Das SR ist dafür nicht nötig.
Es ist vieles eine KANN-Frage.
Der Staat macht es einfach, wenn es ihn billiger kommt als es nicht zu machen.
Stellen sich da aber ein paar kleinliche oder karrieregeile Bürokraten dagegen, kann es durchaus anders aussehen, weil man dabei lediglich auf ihre Kulanz angewiesen ist.
Die schlimmsten Fälle, von denen man schon mal gehört hat, war: Familien aus geringfügigen Gründen die Kinder wegnehmen, weil Mitarbeiter persönlich eine Provision bekommen haben für die Heim- oder Plätze in Wohnprojekten, in die sie ein Kind vermittel haben. Wohlgemerkt, Provision also pro Kind!
Nur einmal so zum Vergleich, was alles möglich ist, wenn man nur Lust dazu hat in einer solchen Position.
“ Familien aus geringfügigen Gründen die Kinder wegnehmen, weil Mitarbeiter persönlich eine Provision bekommen haben für die Heim- oder Plätze in Wohnprojekten…“
Ich kenn die Fälle. Ein absoluter Skandal, ohne jeden Zweifel.
Aber andererseits wecken Geldzuwendungen immer niedere Instinkte. Und mit der Betreuung fremder Kinder kann man anscheinend bestens leben.
„Stellen sich da aber ein paar kleinliche oder karrieregeile Bürokraten dagegen, kann es durchaus anders aussehen, weil man dabei lediglich auf ihre Kulanz angewiesen ist.“
Im Familienrecht läuft grundsätzlich sehr viel auf Kulanz. Ich würde jedenfalls keinem Vater raten zu versuchen, seine Rechte mit der Brechstange durchzusetzen, wenn es andere Möglichkeiten gibt. Familienrecht ist Richterrecht. Das sollte als Warnung reichen.
Ein Skandal überhaupt, dass es solche Provisionen für „Vermittlung“ überhaupt gibt. Wo es so etwas bei der „Vermittlung“ von Erwachsenen gibt (z. B. psychisch Kranke), da herrscht auch ein großer Missbrauch. So werden u. a. die Tagesstätten voll gekriegt. Dir wird es als Wohltat für dich verkauft, während du selbst mitkriegst, wie du dabei verblödest.
Selbe Masche, gleicher Effekt.
Diese Aussage stimmt schlicht nicht. Adoption kappt die biologischen Verbindungen rechtlich (außer im Bereich der Eheverbote).
Adoption ist eines der wenigen Mittel, um rechtlich überhaupt Ansprüche, Rechte als auch Pflichten gegenüber einer Person zu erwerben, die nicht biologisch mit einem verwandt ist.
Eine andere Form ist die Ehe. Weitere fallen mir gerade nicht ein, sollte es noch welche geben.
Wie oft wird irgendwo adoptiert (ausgenommen Stiefkindadoption bei Eheschließung)?
Die Hürden bei Kindesadoptionen sind auch nicht gerade niedrig.
Man kann noch die eingetragene Lebenspartnerschaft nennen.
Ist ähnlich wie Ehe. Sonst wüsste ich aber weiter nichts.
Paten sind rechtlich auch zu nichts verpflichtet.
Die werden nur aus der Praxis heraus auch abgeklappert, falls den Eltern wirklich etwas passiert sein sollte und alle näheren Verwandten, die sich kümmern könnten, zu weit weg wohnen oder aber selbstt aus irgendwelchen Gründen verhindert, unfähig oder nicht in Frage kommen sein sollten.
Das liegt aber vielmehr daran, habe ich mir mal sagen lassen von einer Einzelfallbetreuerin vom Jugendamt, weil Heimplatz den Staat am teuersten zu stehen kommt.
Wenn wir davon ausgehen, dass Kinder Menschen sind, dann brauchen wir keine Knderrechte im GG, da dann die Menschenrechte auch für Kinder gelten. Sind Kinder Menschen?
Der einzige Grund Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen ist um dem Staat Zugriff auf die Kinder zu geben.
Was eine Pervertiert der Verfassung ist, da die Menschenrechte Schutzrechte vor bzw. gegen den übergriffigen Staat sind.
Staaten die sich Zugriff auf die Kinder verschaffen haben alle eines Gemeinsam, es sind menschenverachtende, totalitäre Diktaturen den Menschenen- oder Kinderrechte egal sind.
Was soll denn konkret ins GG reingeschrieben werden?
Endlich einer, der die Sachlage mal gezielt hinterfragt!
„Was soll denn konkret ins GG reingeschrieben werden?“
Der Spruch: „Kinderrechte in’s Grundgesetz“, ist, sehr höflich verklausuliert, eine Mogelpackung, genauer – reiner, extrem verlogener Volksverrat. Wer damit angefangen hat und wann, weiß ich nicht, is mittlerweile auch Wurscht. Schon ganz am Anfang des Jahrtausends geisterte diese Schmutzkampagne durch die SPD, so kurz vor 2010 wurde sie dann von der grünbraunen Partei geentert ( z.B. Katja Dörner bastelt da immer wieder drauflos ).
Nun, was die Antikinderrechtler da nun genau reinschreiben wollen, verraten sie natürlich nicht. Etwas gutes kann es jedoch nicht sein.
Sonst müßte man es nicht mit extremen Propagandalügen befeuern.
Denn:
Die Kinderrechte nach UNkrk SIND im GG verankert!
Sagt das BVerfG.
Weiterhin sagt es, daß dieselben im Range eines „einfachen“ Bundesgesetzes stehen und im Zweifel vorrangig vor den Individualrechten erwachsener Personen zu beachten sind.
Noch besser wäre schon Scheiße.
Vollständig allerdings nicht seit 1992, sondern erst seit Juni 2010!
Bis dahin hat sich unsere jeweilige Bundesführerschaft nämlich eselsstur geweigert, die UNkrk in vollem Umfang anzuerkennen ( sog. „Auslandsvorbehalte“ ). Zum Teil wurde das übrigens sehr lustig begründet, mit dem Spruch, daß „unsere Verfassung“ ( also das GG) so toll wäre, daß man die UNkrk oftmals gar nicht bräuchte, da das GG ja mindestens gleichwertig wäre.
Aber – da muß ich die Mitkommentatoren mal loben – Ihr habt schon implizit die richtigen Fragen gestellt, die ich mal eben kurz auf die Formel eindampfe:
CUI BONO?
Was wollen diese Politspinner mit der Lügenkampagne eigentlich erreichen?
Genau das, was Ihr hier befürchtet!
Ich habe um 2010 rum mal ein wenig Googlerecherche betrieben und mir die Seiten angeschaut, die dazu ausgeworfen wurden.
Und gleich eine der ersten gründlich betrachteten war eine, die von den sich als „links“ aufführenden Parteien, diversen Verbänden UND mit staatlichen Geldern gepampert wird ( fragt mich nicht welche, ich habe keinen Link mehr dahin und sowieso gibt es da offenbar eine hohe Fluktuation ).
Was wurde da gefordert?
Als erstes Feigenblättchen natürlich Gewaltfreiheit, logisch, nä? Und überflüssig, denn die haben wir sogar in den Erwachsenenrechten in D. grundsätzlich schon mal drin ( und ja, die gelten für alle, also i.d.R. auch für Kinder ).
Als zweites stand da:
Recht auf TV!
Da gingen bei mir die Lampen an und habe das entsprechende Szenario dazu mal in Gedanken durchgespielt.
Gleichzeitig wurde ja die sog. „Hinschaukultur“ ( „Blockwartmenthalität“ ) massiv propagiert und es wurde quer durch die Medien die Jammerlüge gepredigt, daß deutschlands Eltern immer schlechter werden.
Was auch gelogen ist!
So! Nehmen wir mal an, ein Kind, sagen wir mal 10 Jahre alt, darf zuhause nicht mehr nach der TAGESSHOW(TM) „DSDS“ (TM) gucken.
In der Klasse ist es aber DAS Hauptgesprächsthema. Die Lehrererin ( selber Fangirl ) greift das Thema auf und kündigt an, nächsten Tag darüber eine Sozistunde abzuhalten.
Die Eltern von Klein-Erna packen sich an den Kopf, als diese das ansagt: „Erna, nu tüdelst Du aber. Ihr habt doch nicht Fernsehn nach Acht als Hausaufgabe. Ab in’s Bett, marsch“.
Ab nächsten Tag ist Erna „diskriminierte Minderheit“, Schuld sind die Eltern. Da sie auch ein Knoppers und ein Mars in ihrer Brottasche hat, die Lehrerin einen ISEF-Schein hat ( Verbessert die Anwartschaft auf den Job als „sozialpsychologische Fachkraft “ an der Schule ), ruft die das JA an und meldet eine „Kindeswohlgefährdung“.
Es werden Berichte verfasst, mindestens eine „Teamsitzung“ veranstaltet- und Zack! ist das Kind wech!
Der Richter zeichnet, wie immer, blind vom Stapel nachträglich ab ( doch doch, Chris, das tut er, kannste Gift drauf nehmen ).
Ende der Geschichte einer Kindheit!
Den Rest kann man in den Jammer- u. Laberforen nachlesen.
Es geht immerhin um den größten, erfolgreichsten, reichsten und am aggressivsten expandierenden Bereich aller Dienstleistungen, das Kinder- u. Sorgehandelsgeschäft. Ein Branchenkonglomerat, das locker geschätzt rund 150-200 MRD T€uros Umsatz macht. Pro Jahr wohlgemerkt! Und das mit durchschnittlichen Expansionsraten von ungefähr 5-8 % p.A. ( bis ungefähr 2012, danach stieg die Zuwachsrate nochmal um durchschnittlich 2-3% an )!
Das kriegt keine andere „Wachstumsbranche“ in D. gerissen!
Noch Fragen?
Grundrechte gelten für alle, daher ist das eine Kampagne, die man misstrauisch beäugen sollte, und natürlich erstmal ablehnen muss.
Nicht alle Grundrechte gelten für alle. Es gibt ja auch Deutschengrundrechte oder Bürgerrechte.
Ich denke hier liegt der Kern:
„Üblicherweise sind Grundrechte Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat, hier aber würden sie indirekt dem Staat mehr Rechte geben, die Rechte von Eltern einzuschränken.“
Man erodiert das Gefälle Staat vs. Individuum
Das Grundgesetzt regelt nämlich gerade nicht unser Zusammenleben (also das Zusammenleben zwischen Individuuen) – es regelt den Schutz des Individuums vor dem widerwärtigen Staat..
Korrekt erkannt, Alex.
Wer führt denn dieses „Recht“ aus?
Die Eltern? Nö! gelten im entsprechenden Streitfall als „Gegenseite“ und „Gefährder“. Die lieben JA-Sachbearbeiter, Verfahrensbeistände u.s.w. wollen diese Rechtsfunktionen an sich reißen.
Es geht, um es mal hübsch populistisch zu formulieren, um die Erweiterung des „Lizenz zum Kinderklau“, nix weiter.
Und, wie Chris schon ganz richtig ausführt ( wodurch es aber nicht richtig wird ): meckern die Eltern offen, erwähnen sie wohlmöglich den Begriff „Kinderklau“, ist das Grund genug, sie als „nicht kooperationswillig im Sinne des Kindeswohls“ zu verurteilen. Kind kommt in’s Heim oder Pflegestelle.
Soweit ist die Justizwillkür hier schon ganz offiziell gekommen, daß [ehemalige] Jurastudenten das offenbar als „Tatsache“ und „richtig“ eingebläut bekommen ( darum ging nämlich der Streit vor einiger Zeit hier ).
Nicht? Gehen wir mal von der Ausgangslage aus, dass wir alle ein bisschen Staat sind, regelt das Grundgesetz (ohne „t“ am Ende) durchaus das Zusammenleben zwischen Individuuen. Die Würde des Menschen ist unantasbar, auch gegenüber dem bösen Nachbarn.
Nein, das würdelose Pack (der Nachbar) – da kann ich antasten was und wie ich will.
Das geht nur das Pack und mich was an.
Ich denke tatsächlich das dies ein wichtiger Punkt ist – mit der aktuellen Propaganda erodiert hier diese fundamentale Bedeutung des GG…
(Typisches Beispiel ist Gleichberechtigung – Gleichstellung;
Beides hat keinerlei Relevanz für mich oder ein privates Unternehmen.
Auch wenn natürlich gerne so getan würde, als ob)
Blödsinn, die Grundrechte im GG regeln nur Staat vs. Bürger und nicht Bürger vs. Bürger. Vgl. Art 1.(3) GG.
Vor allem sind die Grundrechte nur 19 von 146 Artikeln. In den Artikeln 20-146 wird der Aufbau, Funktion usw. des Staates festgelegt.
Das Verhältnis Bürger vs. Bürger regelt das BGB.
Was wären denn diese Kinderrechte, die unbedingt ins Grundgesetz aufgenommen werden müssten?
In Deutschland können Kinder ja nicht einmal ihre derzeitigen Rechte (Art. 6 Abs 5) geltend machen.
„In Deutschland können Kinder ja nicht einmal ihre derzeitigen Rechte (Art. 6 Abs 5) geltend machen.“
Daran wird sich auch nix ändern, im Gegenteil.
Bei den Eltern kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit voraussetzen, daß sie bestrebt sind, die Rechte ihres Kindes zu achten und zu gewährleisten.
Bei allen anderen muß mit ungefähr ähnlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen weden, daß ihnen ihr Geschäftsinteresse zuvörderst den Antrieb liefert.
Nicht umsonst arbeiten heutige „Sozialinstitutionen“ großteils rein Gewinnorientiert ( z.T.verdeckt. z.B. die Kirchen, aber am Ende zählt nur was hinten rauskommt ).
Dazu kommt dann noch die „intrainstitutionelle Identitätspolitik“ ( „Wir aufrechten Juristen“ o.ä. ) ….
„Kinderrechte ins Grundgesetz“ – Die eierlegende Wollmilchsau!
Was man dadurch so alles erreichen könnte:
• „Kinderwahlrecht“
bis zum Erreichen des Wahlalters wählen Eltern (bzw. Vormund?) treuhänderisch für Kinder
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderwahlrecht
• Herabsetzung des Wahlalters (16? 14? …)
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/wahlalter-spd-und-gruene-wollen-jugendliche-ab-16-waehlen-lassen-aid-1.6650991
• Genderfizierung der Kinder
https://allesevolution.wordpress.com/2017/05/10/selbermach-mittwoch-112-10-05-2017/#comment-291693
• Spaltung von Eltern und Kindern
https://allesevolution.wordpress.com/2017/05/13/kinderrechte-ins-grundgesetz/#comment-292026
• Leichteres Entziehen des Sorgerechts bei „politisch unkorrekten“ Eltern.
Ein paar medienwirksames Exempel würden ausreichen, um die Mehrheit kritisch denkender Eltern zum Schweigen zu bringen.
• Kinder können leichter indoktriniert, manipuliert und als „Spitzel“ mißbraucht werden.
Wie zu SED und NSDAP Zeiten.
Klicke, um auf 255.pdf zuzugreifen
(„Systemvergleich NS-Staat / DDR“ – Punkt 3)
…
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Googelt mal die Erfahrungen der Schweizer mit KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde):
die ZEIT ergreift (wie nicht anders zu erwarten) natürlich Position für KESB:
http://www.zeit.de/2015/02/kesb-flaach-kindermord
kann aber nicht leugnen, dass die Behörde unbeliebt ist und die Bürger Angst vor der Entscheidungsteilung durch „Fachidioten“ (Anwälte, Sozialarbeiter etc.) haben. Auch die Überwachung und der Rechtfertigungsdruck in den Schulen soll teilweise enorm gewesen sein.
Es ist nicht einfach sich eine Meinung zu bilden, allerdings ist das alles vermintes Gelände. Man kann Eltern nichts Schlimmeres antun, als ihnen ihre Kinder wegzunehmen, allein die Drohung macht defensiv. Meine Eltern sind 1989 deswegen nicht mit auf die Demos gegangen, denn diese Gefahr stand für Regimekritiker immer im Raum, jeder wusste darum…
Und sei die Bedrohung noch so subtil. Sich gegen Behördenwillkür zu wehren, ist z.B. ein Kampf gegen Windmühlen und kostet u.U. Jahre. Falls man überhaupt Recht bekommt, ist es danach zu spät, die Kinder sind längst erwachsen. Und wer hat sich noch nie mit einer Behörde herumgestritten oder sich über eine Lüge oder Fehlentscheidung geärgert?
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