„Es sollte illegal sein, Hausfrau zu sein“

Ein Artikel, in dem die Verfasserin der Meinung ist, dass es illegal sein sollte, Hausfrau zu sein, hat bereits für einiges an Aufruhr gesorgt. Es geht um folgende Passagen:

Zunächst führt sie an, dass es einige Diskussionen gab, als eine Behörde anführte, dass das Potential von Frauen für die Wirtschaft verlogen geht:

“One of the areas of greatest untapped potential in the Australian labour force is inactive and/or part-time working women, especially those with children,’’ concluded the landmark study. “There are potentially large losses to the economy when women stay at home or work short part-time hours.’’

Right on cue, hysteria ensued, with commentators from coast to coast howling in indignation at the very idea that the uppity OECD would insinuate Australia might have a tiny bit of a problem with our female workforce participation rates.

For days you couldn’t walk past a television, radio or computer screen without encountering a defensive rant about how the most valuable work a woman can do involves nappies, play-doh, and a strict adherence to only leaving the family home during the hours of 9am to 5pm to attend playgroup or a similar non-work sanctioned activity.

And then we wonder why Australia continues to languish in the bottom third of OECD member states when it comes to female employment. It’s no mystery; our collective support for working women makes Donald Trump’s cabinet look like Women’s March HQ by comparison.

In der Tat gibt es natürlich auch eine „Mütterlobby“, die auf alle Abwertungen des „Mutterberufs“ höchst allergisch reagiert. Das kann eine gefährliche Zwickmühle entstehen lassen, in der man den „Beruf der Mutter“ als ungemein wichtig ansehen muss, gleichzeitig aber auch dafür sein muss, dass Frauen im gleichen Maße in Führungspositionen vertreten sind. Das kann der Versuch einer Quadratur des Kreises sein, denn wenn die Mutterschaft eben unersetzbar ist und viele Frauen das entsprechend machen und sei es nur über Teilzeit oder so, dass sie eben keine Überstunden machen und zu aufwändige Jobs nicht antreten, dann fehlen diese Frauen eben schlicht für Führungspositionen.

Sie führt dann auch erst einmal an, dass sie die Arbeit der Eltern sehr wichtig findet und das ihr bewusst ist, dass Frauen das Leben verändern. Danach leitet sie über:

Once again, there is nothing wrong with this. In fact, that time at home should be a privilege afforded to more new mums, which is why a few years back I was a lone voice in supporting Tony Abbott’s grossly misunderstood and thus ill-fated paid parental leave scheme, which proposed all female employees receive their normal salary for six months.

So it’s not as simple as suggesting that the OECD’s rallying call to utilise the potential of stay-at-home mums is an insult to mothers — on the contrary, it is the desperately needed voice of reason that Australians cannot afford to ignore.

Rather than wail about the supposed liberation in a woman’s right to choose to shun paid employment, we should make it a legal requirement that all parents of children of school-age or older are gainfully employed.

Da geht es, wenn ich es richtig verstanden habe, sogar nur darum, unter welchen Umständen sie soziale Leistungen oder Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen können und inwiefern sie dafür im Gegenzug dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das geht aus den folgenden Absätzen hervor:

The OECD was right to criticise the double standards applied to Australia’s work-search rules regarding welfare benefits. While young people face strict criteria when seeking to access the dole, those aged over 50 can still receive it despite not looking for a job by citing 15 hours volunteer work a week.

The double standards are even greater for stay-at-home mums, with governments of all persuasions traditionally wary to tackle the unfair tax concessions enjoyed by one-income households for fear of inciting voting fury. (No doubt they refer to Abbott’s aforementioned paid parental leave scheme as a cautionary tale).

Da würde man bei uns an die gemeinsame Veranlagung denken und den Umstand, dass dadurch eben auch ein erheblicher Steuervorteil besteht, gerade dann, wenn die Frau nicht arbeitet. Und anscheinend will sie diese Pflicht auch erst ab dem „Schulalter“ der Kinder, bei uns also ab ca. 6 Jahren.

Es ist immer schwer, über ein Rechtssystem zu reden, von dem man nichts weiß. Ich habe keine Ahnung, welche Regelungen in Australien gelten. Aber in Deutschland gelten im Unterhalt zumindest grundsätzliche Erwerbsobliegenheiten ab dem 3 Lebensjahr, allerdings in Abhängigkeit von Betreuungsmöglichkeiten etc. Ich denke mal auch sozialhilferechtlich wird von einer Mutter ab einem gewissen Alter erwartet werden, dass sie wieder arbeitet, wenn sie sozialleistungen will. Ein googlen der Regeln dafür ergab:

Sozialhilfe: Leistungen für Alleinerziehende
Alleinerziehende Eltern von Kindern unter 15 Jahren, die hilfebedürftig sind und nicht das Arbeitslosengeld II erhalten, können mit Sozialhilfe unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr als drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein können, aber auch noch nicht voll erwerbsgemindert sind. Zudem dürfen sie nicht älter als 65 Jahre alt sein.

Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende
Wie auch andere Sozialempfänger erhalten Alleinerziehende je nach Lebenslage und Bedarf unterschiedlichste Sozialhilfen. Zusätzlich zur Regelleistung wird ihnen außerdem ein Mehrbedarfszuschlag für ihre Kinder gewährt. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder.
Bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren gibt es 36 Prozent der Regelsatzleistung für Alleinstehende dazu. In allen anderen Fällen gibt es pro Kind einen Zuschlag von zwölf Prozent, der jedoch in der Summe die Obergrenze von 60 Prozent der Regelleistung nicht überschreiten darf. Im Einzelfall kann der Mehrbedarf auch als höher oder tiefer eingestuft werden.

In dem Artikel heißt es weiter:

But it’s time for a serious rethink of this kid-glove approach to women of child-bearing and child-rearing age. Holding us less accountable when it comes to our employment responsibilities is not doing anyone any favours. Not children, not fathers, not bosses — and certainly not women.

Only when the female half of the population is expected to hold down a job and earn money to pay the bills in the same way that men are routinely expected to do will we see things change for the better for either gender.

Only when it becomes the norm for all families to have both parents in paid employment, and sharing the stress of the work-home juggle, will we finally have a serious conversation about how to achieve a more balanced modern workplace.

Only when the tiresome and completely unfounded claim that “feminism is about choice” is dead and buried (it’s not about choice, it’s about equality) will we consign restrictive gender stereotypes to history.

So long as we as a nation cling to the lie that only a stay-at-home mum is best placed to assume the responsibilities of caregiver then working fathers will continue to feel insecure about stepping off the corporate treadmill to spend more time with their children.

It’s not good enough — and only when we evenly divide the responsibility for workplace participation between the two genders will we truly see a more equitable division between men and women in all parts of Australian life.

Ich denke, dass sie da Recht hat. Es gilt der alte Spruch von Beauvoir: 

No woman should be authorized to stay at home to raise her children. Society should be totally different. Women should not have that choice, precisely because if there is such a choice, too many women will make that one. It is a way of forcing women in a certain direction.

Wer will, dass Frauen mehr in die Berufswelt einsteigen, der muss es ihnen erschweren, dort auszusteigen. Alle Regelungen, die Frauen entsprechende Freiräume geben und dies finanziell unterstützen sind dann kontraproduktiv. Ich bin sicher, dass selbst dann ein Gender Pay Gap bliebe und auch Männer eher in Führungspositionen wären, aber Frankreich mit seiner in der Hinsicht anderen Einstellung, was Fremdbetreuung angeht macht deutlich, dass man da gesellschaftlichen Druck ausüben könnte.

Natürlich muss man sich dabei auf erheblichen Widerstand gefasst machen, sowohl von Frauen, die eben Mütter sein wollen als auch von Leuten allgemein, die an dem bisherigen Leben und den Steuervorteilen festhalten wollen.

Weswegen Politiker von allem Druck in diese Richtung eher die Finger lassen.

Eine interessante Sicht darauf findet sich auch hier:

As long as women with children put family first, feminists’ utopian vision for gender equality—where 50 percent of women hold top corporate and government positions right along with men—will never be achieved.

And they’re right, of course. It won’t. The mistake is in thinking most women care. The research shows, unequivocally, that they do not.

I remember my mother telling me, more than once, that when she attended her graduate school reunion at Radcliffe, one of the female professors gave a lecture about work and family and said women would need to deal with children as an “intrusion” in their lives.

That really stuck with my mother, who hailed from the Greatest Generation and who had great respect for motherhood.

So does Camille Paglia, the Baby Boomer feminist who parts ways with her ilk when it comes to the awesome nature of biology and human desire.

In her new book, „Free Women, Free Men,“ Paglia explains that feminists have zero regard for procreation. “Feminist ideology has never dealt honestly with the role of the mother in human life,” she writes.

Indeed it hasn’t. The truth is, women change when they have children. They care less about what they do for a living and more about how their children are faring. They also realize they’re needed at home in a visceral and primal way.

Fathers care just as much about their children, of course, and they too are needed at home. But men and women are different. Men have a visceral need to provide for and protect their families, whereas women are more invested in the home. Naturally, this is major a roadblock for so-called gender equality. Feminists need women to care less about the home and their kids than they do.

And women aren’t listening.

According to Pew Research Center, approximately 30 percent of married mothers with children at home are not employed. Of the remaining 70 percent who are employed, at least half of those mothers work part-time or far less than their husbands do. Even mothers who do work full-time do not put in the kind of overtime men typically do.

Asked what they value most in a job, working mothers say they’re more concerned with having a flexible schedule than they are with more pay or prestige.

Even the ‘breadwinner moms’ we heard so much about in 2013 don’t represent what feminists wish they did. Single mothers represent 63 percent of this group, which makes the share of married breadwinner moms considerably smaller than people were led to believe. It has jumped considerably—from 4 percent in 1960 to 15 percent in 2011—but it hardly represents the norm.

That’s why feminists are so frustrated. They can’t get women to do what they want.

The stubborn fact is that a woman’s desire to work for pay, once she has children, is not synonymous with a man’s. Even today, parents “split up paid and domestic work along gendered lines because that’s what most of them want to do,” writes Ashley McGuire of Institute for Family Studies.

If feminists like Le Marquand don’t like this fact, that’s too bad—but they’ll have to take it up with Mother Nature. A quick note of warning, though.

She always wins.

Dass Frauen diese Gleichheit um den Preis der Einschränkung der Familie gar nicht wollen, dass scheint mir auch eine der wesentlichen Probleme zu sein. Die Vision der Gleichheit mag gut klingen – aber der einzelnen Frau sind die Kosten dafür entschieden zu hoch

108 Gedanken zu “„Es sollte illegal sein, Hausfrau zu sein“

  1. Es gibt keine Gleichheit und das ist auch kein Problem.
    Gleichheit ist ein linker Kampfbegriff der die Beseitigung der individuellen Freiheit zum Ziel hat.

  2. „als eine Behörde anführte, dass das Potential von Frauen für die Wirtschaft verlogen geht“

    Wir hatte gestern Betriebsversammelung und da war auch jemand von der IGM, der anführte das in DE Jährlich über 1 Mrd Übertstunden nicht bezahlt werden.

    BESONDERS schlimm sei das ja für den Arbeitnehmer! Ich dachte mir nur, Ach nee, gut das du uns daran erinnerst! Seine wirkliches Problem schien eher die dadurch nicht bezahlten Steuern und Einnahmen in die Sozialkassen zu sein.

    Da weiß man dann wofür man arbeiten soll…

    • Ja diese fiese Rechnung macht kein Lügensender. Überstunden? Go f… yourself du MRA-mikroagressor.

      Was all diese Überstunden schon an Leid, Klimawandel und Kriegsopfern hervorgebracht haben…. und das ist nichts, absolut nichts gegen die infamofiesen Mikroagressionen die sie bei den Minderheiten der weiblichen Mittelschicht auslösen, äh weißen weiblichen Mittelschicht, äh, arbeitenden, weißen weiblichen Mittelschicht, äh gratis arbeitenden und gebärenden weißen bleichlichen Mittelschicht, weil nicht mal das Geld für Maskara -rada (äh Kriegsbemalung, + Silikontits) reicht.

      Denen bleibt dann nur noch ihr Arschgeweih. Arme weiblich-weiße Minderheit …..

  3. Viele Paare geben ihre Kinder in Tagesstätten ab oder/und bezahlen Niedriglöhner um ihre Kinder zu erziehen. Das ist m.E. obszön.

    Einstein hätte seine RT sicherlich auch als Halbtagsvater erfunden.

    Was hindert Vollzeitmütter die sich die ganzen Soaps Tag und Nacht reinziehen z.B. ein Informatikstudium zu beginnen? Alles umsonst im Netz.

    Vor allem sobald die Kinder dauernd an der Xbox hängen.

  4. Wir haben nun mal eine hegemoniale Mütterlichkeit und niemals eine hegemoniale Männlichkeit. Das kann man an dem Verhältnis der alleinerziehenden Müttern zu den alleinerziehenden Vätern erkennen.

  5. „Wer will, dass Frauen mehr in die Berufswelt einsteigen, der muss es ihnen erschweren, dort auszusteigen.“ Läuft es vielleicht auf den Zwang hinaus, dass sie arbeiten sollen? Da wird der Shitstorm der Feminist.I.nnen nicht lange auf sich warten lassen: „In den 50er Jahren haben uns die Männer verboten zu arbeiten, heute verbieten sie uns zu Hause zu bleiben.“?

    • Dass Feministinnen nie mit irgendwas zufrieden sein werden, ist vollkommen richtig.

      Man muss verstehen, jammern sichert ihre Daseinsberechtigung.

      • „Dass Feministinnen nie mit irgendwas zufrieden sein werden, ist vollkommen richtig.“
        Falsch: FRAUEN sind nie mit irgendetwas zufrieden – das liegt in ihrer Natur. Wenn eine Frau unzufrieden ist, dann ist sie gesund.

      • „Man muss verstehen, jammern sichert ihre Daseinsberechtigung.“ Deswegen sind die der Meinung, dass Gleichberechtigung frauenfeindlich wäre. Folgerichtig verlangen sie Gleichstellung = Teilhabe ohne Anstrengung.

        Anstrengung wäre ja blöd! Produziert Falten.

  6. Ich habe zwei Kinder, ich habe 2 Jobs (keine „Karriere“) :D), bin alleinerziehend und ziemlich zufrieden. Hört mal alle auf zu labern und macht mal! Frauen wie Männer, scheiß auf irgend eine Statistik, Quote oder was auch immer! Danke und einen wunderbaren, sonnigen Tag!

  7. „In der Tat gibt es natürlich auch eine „Mütterlobby“, die auf alle Abwertungen des „Mutterberufs“ höchst allergisch reagiert.“

    Ach, Abwertungen – wen interessieren die schon?
    Wer sich auf gesellschaftliche Anerkennung angewiesen glaubt, ist imho schon ne ziemlich arme Socke.

    „Das kann eine gefährliche Zwickmühle entstehen lassen, in der man den „Beruf der Mutter“ als ungemein wichtig ansehen muss“

    Was eine Mutter an Sorgearbeit leistet, ist häufig wichtiger als der reale, gesellschaftliche Output eines Brotjobs (gerade auch eines gutbezahlten).

    „gleichzeitig aber auch dafür sein muss, dass Frauen im gleichen Maße in Führungspositionen vertreten sind.“

    Mehr als jetzt – also ein Anteil zwischen 10 und 30 % – wäre bereits locker drin. (Annähernd) 50 % wird natürlich schwierig(er), das würde nur funktionieren, wenn man die Stellen für Männer auf das Maß der zeitgleich engagierten Frauen begrenzte. Es gibt Bereiche – vornehmlich der Politikbetrieb – in denen sich das umsetzen ließe, im Allgemeinen aber wäre das eine krasse Beschränkung der unternehmerischen Freiheit und torpedierte unsere Wettbewerbsfähigkeit.

    „Das kann der Versuch einer Quadratur des Kreises sein, denn wenn die Mutterschaft eben unersetzbar ist und viele Frauen das entsprechend machen und sei es nur über Teilzeit oder so, dass sie eben keine Überstunden machen und zu aufwändige Jobs nicht antreten, dann fehlen diese Frauen eben schlicht für Führungspositionen.“

    Solange man die Erwartung auf Überstunden hegt nur. In Skandinavien soll das ja eher nicht so sein. Da gehört nach dem was man liest der pünktliche Feierabend rechtzeitig zum Kita-/Schulschluss zu der Vorstellung von Berufstätigkeit für Männer wie Frauen dazu.

    Wir verfolgen hier seit mehr als 20 Jahren wieder angestrengt den umgekehrten Weg, was ein Fehler war und ist. Nicht zuletzt wegen des um 60 % erhöhten Herzinfarktrisikos bei einer 50 bis 60 Std.-Woche (das selbstverständlich die Vermögenden, die besonders oft so tun als arbeiteten sie quasi nonstop, tendenziell ausspart, siehe ihre im Schnitt um 10 Jahre höhere Lebenserwartung).

    • „Solange man die Erwartung auf Überstunden hegt nur. In Skandinavien soll das ja eher nicht so sein. Da gehört nach dem was man liest der pünktliche Feierabend rechtzeitig zum Kita-/Schulschluss zu der Vorstellung von Berufstätigkeit für Männer wie Frauen dazu.“

      http://www.nordiclabourjournal.org/nyheter/news-2012/article.2012-10-09.2932693655

      Gender segregated labour marked
      Norway still has a gender segregated labour market with more than 80 percent female representation in many occupations like pre-school teacher, nurse and secretary, while other jobs like builder, mechanic and chauffeur are held nearly exclusively by men.

      Three in four bosses are still men. Out of ten sectors, from defence and the economic sector to culture and education, only two fall marginally within the aim of having at least 40 percent of each gender as leaders.

      The imbalance between the sexes manifests itself in two ways – partly in the development of female and male jobs, partly in the fact that women are paid less than men for doing the same job.

        • @semikolon

          Das ist halt immer noch so eine Sache. Frauen arbeiten nach wie vor eher für den Staat, bei dem keine Überstunden und keine außergewöhnlichen Besprechungen anfallen. In der freien Wirtschaft und bei Selbständigen wird man die aber auch in Skandinavien haben

        • Staatliche Bedienstete wie Polizisten z.B. schieben Unmengen Überstunden. Spitzenpolitiker haben überhaupt keinen echten Feierabend. Etc.

          In Norwegen arbeitet übrigens jede und jeder 3. fürn Staat, gesetzlich geregelt darf aber niemand mehr als 40 Stunden pro 7 Tage arbeiten. Wohl lassen sich Zusatzvereinbarungen treffen – mit fettem Überstundenzuschlag, der in jedem Fall ausgezahlt werden muss und nicht durch Freizeit abgegolten werden kann.

          Geh mal davon aus, dass das diszipliniert.
          Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer.

        • „gesetzlich geregelt darf aber niemand mehr als 40 Stunden pro 7 Tage arbeiten. Wohl lassen sich Zusatzvereinbarungen treffen – mit fettem Überstundenzuschlag, der in jedem Fall ausgezahlt werden muss und nicht durch Freizeit abgegolten werden kann.“

          Als ob die Gesetzte jeden interessieren…
          Hier (Italien) darf man auch nicht mehr als 45h/Woche arbeiten (allerdings umgerechnet auf die letzten 12 Wochen), interessiert aber auch viele nicht: Alles, was dann über 45h läuft erscheint ja nirgendwo. Arbeit ist ja nur Arbeit, wenn bezahlt 😉

        • Ich wiederhole nochmal kurz:

          „Nach Berechnungen verschiedener Institute lassen sich 30 bis 50% dieser Überstunden ohne gravierende betriebliche oder volkswirtschaftliche Negativeffekte abbauen. Mit dem Arbeitszeitgesetz von 1994 wurde allerdings die Chance, Impulse für beschäftigungswirksame Veränderungen
          der kollektiven und individuellen Arbeitszeiten zu setzen, vertan.
          Statt dessen ermöglicht dieses Gesetz eine Verlängerung der
          Wochenarbeitszeit auf bis zu 60 Stunden und mehr und fällt damit hinter die Bestimmung der Arbeitszeitordnung von 1938 zurück.“

          http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/078/1307800.asc

          Wenn die Arbeitszeitgesetze uninteressant sein sollten (weil die Bestimmung im Notfall eh übertreten werden muss), könnte man hier doch wenigstens sein gesellschaftliches Ideal formulieren, dem man sich anzunähern gedenkt?

          Hat man das nicht vielleicht gar getan 1994? Also eine neue (m.E.n. unmenschliche und unökonomische) Arbeitsethik versucht zu installieren?

        • Naja, das mit den nicht aufgeschriebenen Überstunden (bei Angestellten) ist so eine Sache (Ordnungswidrigkeit gem. ArbZG).
          Aber wo kein Kläger, da kein Richter…

          • @goi

            Interessiert ab einer gewissen Position auch in Deutschland keine Sau nach meiner Erfahrung. Da werden genug Überstunden geleistet sobald man zumindest eine leitende Position hat und die sind in der Regel mit dem Gehalt abgegolten

        • Überstunden deuten immer auf Planungsfehler hin (entweder der Organisationsebene der Unternehmung oder des entsprechenden Individuums… oder auf einen ungedeckten Personal-Mehrbedarf).

          Deshalb bin ich ja auch nicht für einen Überstundenbonus, sondern favorisiere einen entsprechenden -Malus (zulasten sowohl des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers – wir reden über Großunternehmen hier…).

          Wem man beim Arbeiten die Schuhe neu-besohlen könnte, soll sich bitte weder als Opfer inszenieren können, noch monetär belohnt werden für seine Lahmarschigkeit!

          • „Überstunden deuten immer auf Planungsfehler hin (entweder der Organisationsebene der Unternehmung oder des entsprechenden Individuums… oder auf einen ungedeckten Personal-Mehrbedarf).“

            Nein, Überstunden sind mitunter schlicht dem Umstand geschuldet, dass eine zeitintensive Arbeit von einem hochqualifizierten Spezialisten durchgeführt werden muss.

          • @semikolon

            Ein Geschäftsführer bereitet ein größeres detailreiches Geschäft mit einem wichtigen Mandanten vor, bei dem stündliche Veränderungen eintreffen, bei denen er letztendlich die Entscheidung zu treffen hat

        • „Beispiele für Deine These:“

          Also, ich arbeite ja in F&E, einem Bereich, wo eigentlich keine Überstunden anfallen könnten/bräuchten.

          Nun, ich soll ein Beispiel liefern, here you are:
          Für eine Versuchsreihe sind vorgegebene Schritte zwingend und können aufgrund der Vergleichbarkeit der Ergebnisse nur sehr bedingt variiert werden.
          Die Rüstzeiten für die Versuchsanlage, auf der die Versuche geplant sind, liegen bei ca. 4h, um ca. 15 Min variierend.
          In der dann durchlaufenden Versuchsreihe wird immer ein Parameter variiert und Produktionsmaterial für 30 Min gewonnen, um sicher zu gehen, dass der Prozess einigermaßen stabil ist.
          Danach Rüstzeiten von minimal 25 Min und Start des nächsten Versuchs.
          Am Ende Herunterfahren der Anlage und Reinigen, was nicht auf den nächsten Tag verschoben werden kann, weil sonst gerade die empfindlichen Teile nur noch mit Riesenaufwand von den eingesetzten Chemikalien gereinigt werden könnten.
          Schon bei einer kleinen Versuchsreihe von 4 Proben liege ich zwingend deutlich über den 8h.
          Meistens mach ich 7 bis 8 Versuche, weil eine Aufsplittung auf 2×4 Versuche zum Einen unverhältnismäßig viel mehr aufwändig wäre und die Ergebnisse der beiden Versuchstage nur bedingt miteinander verglichen werden können.
          Ein Versuchstag erreicht also mühelos 10 – 12 h.
          Und es macht mir Spaß 😀

        • „Ein Geschäftsführer bereitet ein größeres detailreiches Geschäft mit einem wichtigen Mandanten vor, bei dem stündliche Veränderungen eintreffen, bei denen er letztendlich die Entscheidung zu treffen hat“

          Wat denn für „stündliche Veränderungen“, wer gibt die vor (und warum)?

          „Schon bei einer kleinen Versuchsreihe von 4 Proben liege ich zwingend deutlich über den 8h.

          Meistens mach ich 7 bis 8 Versuche, weil eine Aufsplittung auf 2×4 Versuche zum Einen unverhältnismäßig viel mehr aufwändig wäre und die Ergebnisse der beiden Versuchstage nur bedingt miteinander verglichen werden können.
          Ein Versuchstag erreicht also mühelos 10 – 12 h.“

          Das müssten aber doch mehr Stunden noch sein? Sprich Du bewegtest Dich in jedem Fall an einem Versuchstag jenseits des gesetzlich-erlaubten Rahmens… und Dein Arbeitgeber lässt Dich? Verlangt er das gar von Dir?

          Nein, kann ja nicht sein, weil wenn Dir da (übermüdet) irgendein Unfall passierte, gäbe das doch (potentiell) wirklich ordentlich Stunk mit der BG, den will doch keiner riskieren oder doch?

          Aber warum sollten die Ergebnisse überhaupt nur bedingt vergleichbar sein (wofür könnten solche Versuchsreihen dann gut oder nötig sein, wenn sie schwer reproduzierbare Ergebnisse zeitigten, meine ich)?

          „Und es macht mir Spaß“

          So viel Spaß, dass Du um diesen von Dir bevorzugten Ablauf beizubehalten auch anteilsmäßig auf einen Teil Deines jetztigen Gehalts verzichten würdest?

          Dann wärst Du wahrscheinlich auch so jemand, der freiwillig später als geplant in Rente ginge – und die Altersteilzeitler Deines Betriebs finanziell (zwangsweise) dabei unterstütztest, damit sie ihre frühere Ruhephase auch vollentlohnt genießen könnten?

          Mein Dad – der seinen Job wirklich mochte – hatte da eine ganz andere Einstellung. Als man ihm tariflich 10 oder 15 Minuten Mehr-Arbeit ohne Lohnausgleich aufs Auge drückte, reagierte er darauf mit dem Ausspruch: „Dann sitz ich halt diese Zeit aufm Klo ab und lese“…
          ^^

          „Am Ende Herunterfahren der Anlage und Reinigen“

          Warum hast Du denn eigentlich keine Kollegen oder sowas?

        • @Carnofis: Vielleicht sollte hier mal zwischen Mehrarbeit und Überstunden unterschieden werden.
          Klar, in Zeiten von aufwendigen Versuchen wird mehr gearbeitet. Wird das dann von ruhigeren Zeiten abgelöst oder geht es danach in gleicher Schlagzahl weiter?
          Wer meint, immer 60h-Wochen zu kloppen, bitte. Aber dann auch nicht rumheulen, dass das Leben früher vorbei ist….

        • @Chris (5:53 pm): Mir ist bewusst, dass die Verstöße gegen das ArbZG keine Sau interessieren; genau wie beim Falschparken, Rasen, usw. (mit Ausnahme von punktuellen Kontrollen).
          Wollte es nur mal erwähnen.
          Jetzt mal ganz off topic: es wird ja immer wieder rumgeheult, Beamte kosten nur Geld. Wenn man meine Kollegen und mich ließe, könnten wir problemlos durch systematisches Ahnden von Ordnungswidrigkeiten unsere Kosten wieder reinholen.
          DAS interessiert wirklich keine Sau….

        • @Semikolon: in Forschung und Lehre sind längere Arbeitstage als 10h gemäß § 14 (2) Arbeitszeitgesetz erlaubt. In einem Zeitraum von 24 Wochen muss dann aber genug Freizeitausgleich sein, damit im Schnitt nicht länger als 48h die Woche gearbeitet wurde.
          Das Atbeitszeitgesetz setzt übrigens eine EU-Richtlinie um (2003/88/EG, glaube ich). Um keinen Ärger mit Brüssel zu bekommen, gibt es das Gesetz. Um keinen Ärger mit der Arbeitgeber-Lobby zu bekommen, wird es nur punktuell überwacht. Zumindest sagt man sich das so in Beamtenkreisen bis A12.

        • …und um nochmal auf das eigentliche Thema zu kommen: im Sinne des ArbZG ist Hausfrau und Mutter ein verboten ungesunder Job; ständige Rufbereitschaft, keine regelmäßigen Pausen, keine ungestörten Ruhezeiten, kein freier Sonntag…
          Zum Glück gilt das ArbZG ja nicht für Angestellte in Privathaushalten…

        • „Sprich Du bewegtest Dich in jedem Fall an einem Versuchstag jenseits des gesetzlich-erlaubten Rahmens…“

          Yupp,
          „… und Dein Arbeitgeber lässt Dich? Verlangt er das gar von Dir?“

          Eindeuig nein. Es gibt immer wieder Diskussionen. Aber diese Sesselfurzer können einfach nicht nachvollziehen, dass solche Versuche nicht vergleichbar sind mit einem Bleistift, den ich um 16:30 am Vortag aus der Hand fallen ließ und der am nächsten Tag immer noch unverändert dort liegt, wo ich ihn zum pünktlichen Feierabend verließ.
          Wenn ich mit Chemikalien arbeite, dann altern diese, ebenso die Prozessparameter, die ich ja über die Zeit nicht einfrieren kann.
          Ich selbst bin vielleicht am nächsten Tag unkonzentrierter, oder vergesse eine Kleinigkeit im Versuchsablauf, die ich am Vortag immer mit eingebaut hatte.
          Und dann sind die Ergebnisse vom Tag 2 unerklärlich anders, als vom Tag 1.
          Und alle Versuche – von beiden Tagen – sind für die Tonne.
          Ob ein Versuch „richtig“ gemacht wurde, ist für den Fortschritt wesentlich weniger wichtig, als seine Nachvollziehbarkeit.

          „Dann wärst Du wahrscheinlich auch so jemand, der freiwillig später als geplant in Rente ginge – und die Altersteilzeitler Deines Betriebs finanziell (zwangsweise) dabei unterstütztest, damit sie ihre frühere Ruhephase auch vollentlohnt genießen könnten?“

          Das kann ich heute noch nicht beurteilen. Ich habe noch jede Menge andere Hobbies, insofern denke ich eher, dass ich da mal „pünktlich“ sein würde 😉
          Aber das eine hat eben auch mit dem anderen nichts zu tun. Es geht einfach um eine saubere Arbeit in einem Entwicklungsprozess.
          Wenn der beendet ist, bummel ich durchaus (@ GOI).

          „Warum hast Du denn eigentlich keine Kollegen oder sowas?“

          Wir haben nur einen Einschicht-Betrieb. Abends um 20 Uhr und später treibt sich nur noch selten jemand im Technikum rum. Also bleibt der Job bei mir hängen 😦
          Aber dafür dürfen die anderen morgens um 7 Uhr im Bedarfsfall die Anlage anfahren 😀

  8. Wer ernsthaft meint, der Staat sollte die Menschen in eine für ihn bestes/bevorzugtes Lebensmodell drängen, der hat nichts verstanden. Sich rund um die Uhr kaputt zu arbeiten ist nicht das, was einen glücklich macht!
    Der Staat sollte jedem die Freiheit geben, selbst zu entscheiden!

      • „Dann muss man allerdings sich auch damit abfinden, dass Frauen weniger häufig nach oben kommen.“

        Ganz gallgemein gesehen, sehe ich da auch kein Problem. Diejenigen, die mehr Frauen in Führungspositionen fordern, sind doch häufig die, die selbst auf keinen Fall eine solche Position (da mit viel Arbeit und Verantwortung verbunden) möchten.
        Ich möchte nicht andere Menschen dazu drängen, etwas zu tun, worauf ich ja selbst keine Lust habe…

        Wenn allerdings eine individuelle Frau gerne „nach oben“ möchte und dafür arbeitete, sollte sie nicht aufgrund ihres Geschlechts Probleme bekommen.

        • Oh, und ich würd SO gern mal Lästereien über Frauke Petry lesen! Die kriegt ja gerad ihr fünftes Kind und hat bereits angekündigt, dass das Nichts an ihrem Parteiarbeit verändern soll. Wie lebt die Dame eigentlich? Die vier ältesten werden vom Vater aufgezogen, nehme ich an? Zahlt sie denn auch Unterhalt, weiß zufällig jemand was?

    • Der Staat sollte jedem die Freiheit geben, selbst zu entscheiden!

      Das sehe ich auch so, andererseits muss der Staat Frauen nicht in jeder Entscheidung unterstützen. Der Staat darf auch von seinen Bürgerinnen erwarten, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Er muss das Hausfrauendasein nicht fördern und er muss Männer nicht dazu zwingen, Frauen das Hausfrauendasein zu finanzieren. Wer so etwas freiwillig vereinbart, soll es aber dürfen.

      Was mir allerdings schon etwas Sorge macht ist die Tatsache, dass die meisten Kinder mit einem Jahr noch keine sichere Bindung entwickelt haben.

      • @Nick:
        „Er muss das Hausfrauendasein nicht fördern und er muss Männer nicht dazu zwingen, Frauen das Hausfrauendasein zu finanzieren.“

        Der Staat fördert das ja gar nicht… Und Männer werden auch nicht gezwungen das zu finanzieren. Falls du damit auf Unterhalt anspielst, wenn es gemeinsame Kinder gibt, solltest du nochmal nachdenken 😉

        • Der Staat fördert das ja gar nicht…

          Doch, beispielsweise durch das Ehegattensplitting.

          Und Männer werden auch nicht gezwungen das zu finanzieren.

          Wenn sich das Paar trennt, wird der Vater idR von der Staatsgewalt in die Ernährerrolle gezwungen.

          Falls du damit auf Unterhalt anspielst, wenn es gemeinsame Kinder gibt, solltest du nochmal nachdenken 😉

          Du bist ja heute eine ganz Schlaue 🙂 Ich meine in erster Linie Betreuungsunterhalt und Ehegattenunterhalt. Aber auch der Kindesunterhalt wird oft zumindest teilweise zum Bestreiten des Lebensunterhaltes der Mutter verwendet (Im Falle eines Hartz4-Bezuges sogar von Amts wegen)

          In anderen Ländern gibt es sowas überaupt nicht, und hierzulande werden Vereinbarungen, die einen solchen Unterhalt ausschließen, als nichtig erachtet.

          Egal was die Kindesmutter macht, sie hat immer die Option, hauptberuflich die Kinder zu hüten. Und Pappi muss dann zahlen.

          Es wird also Müttern sehr einfach gemacht, sich für ein Hausfrauendasein zu entscheiden.

        • @ Miria

          „Der Staat fördert das ja gar nicht… “

          Ach, das sehen aber sogar viele Politiker anders. Das von der CSU durchgedrückte Betreuungsgeld ist nichts anderes, als die Zuckerstückchen, mit denen Mütter hinter den Herd gelockt werden.

          „Und Männer werden auch nicht gezwungen das zu finanzieren.“

          Herzchen, Du hast noch keine Ahnung von Unterhaltsrecht.
          Wenn die Mutter entscheidet, zuhause zu bleiben, um sich vollkommen der (tagsüber im Hort befindlichen) Kinder zu widmen, dann darf der Mann das abnicken, oder er wird in ihrem Auftrag von den staatlichen Schergen sehr wohl gezwungen.
          Von einer freien Entscheidung kann selbst dann nicht gesprochen werden, wenn sie einvernehmlich ist, denn sie erlaubt keine Alternative.

      • „Der Staat darf auch von seinen Bürgerinnen erwarten, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.“

        Warum erwartet er eigentlich nicht von seinen Richtern und Abgeordneten z.B., dass sie ohne Salär und Pensionsansprüche für die Gemeinschaft tätig würden, warum gehören die im Gegenteil sogar zu den absoluten Spitzenverdienern der Republik?

        • „Warum …“

          Vielleicht, weil die Berufsgruppen – idealerweise – im Dienste des öffentlichen Wohls stehen?
          Meinst Du, dass es besser wäre, wenn Politiker sich von Interessengruppen und -verbänden – sog. Lobbyisten – bezahlen ließen?

        • „Meinst Du, dass es besser wäre, wenn Politiker sich von Interessengruppen und -verbänden – sog. Lobbyisten – bezahlen ließen?“

          Für welche Personen weißt Du denn sicher, dass sie das konsequent ablehnen würden (auch bezahlte Vorträge und sowas)?

          Anderes Beispiel: gerad hab ich real wieder so nen Kandidaten (15 Jahre alt), der Zeitsoldat werden will – ein süßes und cleveres Kerlchen, das weiß, dass das so ziemlich die Einzige, sichere Möglichkeit ist, wie er innerhalb der nächsten 10 Jahre (ohne sich intellektuell verausgaben zu müssen) ein Monatsgehalt locker jenseits der 4000er Marke erreichen kann. Sorgen um seine körperliche Unversehrtheit braucht man sich (glücklicherweise) heutzutage eher keine (mehr) machen – aber um seine Psyche mach ich mir welche. Weil es einfach die falsche „Karriere“ wäre…

          Vorschläge wie ich ihm das ausreden könnte?

        • „Sorgen um seine körperliche Unversehrtheit braucht man sich (glücklicherweise) heutzutage eher keine (mehr) machen – “

          Ein Irrtum, dem in Friedenszeiten immer wieder junge Männer aufgesessen sind. Ich erinnere mich noch gut an die Aufarbeitung des Falklandkriegs.
          Viele Eltern empörten sich, dass ihre Kinder doch nur wegen des lauen Jobs zur Army gegangen waren, aber nie nicht vorhatten, das Vaterland im klaren Wasser der Antarktis zu verteidigen – und zu verlieren.
          Niemand sollte vergessen, dass die Aufgabe eines Soldaten jeder Armee dieser Welt lautet: Töten und Getötetwerden.
          Wer mit dem Teufel tanzt, fährt unter Umständen mit ihm auch zur Hölle.
          Das war immer so und wird immer so sein.

    • Nein, werte Miria

      Der Staat sollte jedem die Freiheit BELASSEN, selbst zu entscheiden!

      Die Freiheit hat das Individuum eigentlich von Natur aus und muss ihm nicht erst von irgendjemandem geschenkt werden – schon gar nicht vom Staat.

      Leider hält dieser sich nicht aus dem Privatleben der Bürger raus, und die Freiheit nimmt er ihnen sowieso in immer mehr Bereichen weg.

  9. Interessant finde ich ja, dass im Lila Zauberland Schweden sehr viel dafür getan wird, dass Frauen in der Hinsicht gar nicht erst in Versuchung kommen.

    In einem Interview hat ein Schwedischer Familienpolitiker das so erklärt: Im Gegensatz zu Deutschland werden die Mittel nicht in Geldleistungen, sondern in Form von Dienstleistungen wie z.B. kostenlose Kinderbetreuung etc. angeboten. Man müsse, mit strukturellem Druck, dafür sorgen, dass Frauen gar nicht erst länger aus dem Beruf aussteigen.

    Es gibt in Schweden kaum nachehelichen Lebensunterhalt und dass die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält soll dort eine große Ausnahme sein.

    Das Hausfrauendasein ist demzufolge dort ziemlich unattraktiv, es geht idR nur mit dem – jederzeit kündbarem – Goodwill des Ehemannes. Nix “feminism is about choice”.

    Aber auch dort stellt sich keine Genderparität ein.

        • Also, ich finde idealtypisch, wenn ich Geld für mein Hobby kriege.
          Und das ist in meinem Fall gegeben.
          Sollte ich also auf das Einkommen verzichten, nur um dem Idealtyp zu entsprechen?

        • Wenn Dein Hobby Anderen tatsächlich (!) dient, wäre eine kleine Aufwandsentschädigung sicherlich angemessen…

          Übel sind halt insbesondere Leute, die – Systemfehler ausnutzend – richtig viel Geld machen ohne dass uns irgendwelche messbaren Verluste entstünden, wenn sie bleiben ließen was sie so tun (sondern in den gemeinten Fällen eher sogar im Gegenteil), genau das gleichzeitig „Arbeit“ wie auch „Selbstverwirklichung“ nennen und dann obendrein auch noch Anderen deren Existenzminimum aberkennen. Schlimmstenfalls mit der Begründung, die sollten mal schön ihrem Beispiel folgend „arbeiten“.^^

      • Was jetzt? Arbeit, Kinder oder Arbeit und Kinder gemischt?

        Arbeitshypothese II: Niemand hat Kinder, um beruflich voran zu kommen, aber manche arbeiten, um ihre Kinder zu versorgen.
        Ergo ist Arbeit eher für die Kinder da als umgekehrt.

        Wie soll sich da ein Gesetz, das Arbeit gegenüber Kinder priorisiert, durchsetzen?

        • Es macht mir mehr Spaß, halbtags auf mein Kind aufzupassen als ganztags zu arbeiten. Es macht mir vor allem mehr Spaß, nachts um 2 aufzustehen, weil mein Kind brüllt als wenn ein TIRCA der Chemieanlage, die ich einfahre, brüllt…
          Den Preis des geringeren Einkommens und der durch Gleichstellungsgesetze sabotierten Aufstiegsmöglichkeiten zahle ich gerne.

  10. @Christian

    Da würde man bei uns an die gemeinsame Veranlagung denken und den Umstand, dass dadurch eben auch ein erheblicher Steuervorteil besteht, gerade dann, wenn die Frau nicht arbeitet.

    Mir war es schon immer ein politisches Anliegen, das Vorurteil, Ehegattensplitting sei ein Steuervorteil, zu widerlegen. Es kommt recht häufig in politischen Diskussionen vor, seine Abschaffung schafft es regelmäßig in rot-grüne Parteiprogramme, ist aber bei einem Großteil aller Ehen schlicht die einzige gerechte Form der Besteuerung. Der Grund dafür ist, dass die meisten Ehen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geschlossen werden, schlicht weil dies die Default-Einstellung ist. Ohne individuellen Ehevertrag gilt Zugewinngemeinschaft und das bedeutet vereinfacht: Jedem Ehegatten gehört die Hälfte des gemeinsamen Einkommens. D.h. auch wenn die Ehefrau keinen Cent verdient, sie ist trotzdem die Eigentümerin der Hälfte des Einkommens ihres Mannes. Es mag viele, junge Männer geben, die sich diesbezüglich gewissen Illusionen hingeben, spätestens der Scheidungsrichter wird sie dann über die tatsächliche Lage der rechtlichen Dinge aufklären.

    Mithin betrifft die einzige Möglichkeit politischer Reformen lediglich Ehen mit ehevertraglich abweichenden Regelungen z.B. Gütertrennung.

      • meines Wissens nicht. Möglicher Weise ergibt eine realistische Abschätzung der möglichen Gewinne für das Staatssäckel, dass sich der Verwaltungsaufwand nicht lohnt.

    • Ich versteh auch nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat.
      Ehegattensplitting heißt doch, dass die Steuerlast der BGB-Gesellschaft „Ehepaar“ niedriger ist, als die eines unverheirateten Pärchens bei gleichem Einkommen.
      Interessant ist vielmehr, dass in D die Ehe steuerlich begünstigt wird, Kinderkriegen aber nicht.

      • Das liegt daran, dass die Eigentumsverhältnisse bei der BGB-Gesellschaft „Ehepaar“ eben anders sind, als bei einem unverheirateten Paar mit identischem Bruttoeinkommen.

        Ist eigentlich leicht zu verstehen.

        • „Ist eigentlich leicht zu verstehen.“

          Echt? Sorry, da steh ich wohl auf dem Schlauch.
          Was haben denn die Eigentumsverhältnisse mit der Steuerhöhe zu tun?
          Wenn ich 5.000 € verdiene, zahle ich als Single darauf eine festgelegte Einkommenssteuer. Wieviel ich auf dem Sparkonto, oder im Bankdepot habe, wurde ich noch nie gefragt.

          Versuch mal, es einem Laien wie mir zu erklären.

        • „Es gibt auch konkludent geschlossene BGB-Gesellschaften.“

          Jedes Paar, das ein Haus oder eine Wohnung mietet, bildet so eine BGB-Gesellschaft.
          Außer im Familien- und Steuerrecht kann ich keine unterschiedliche Behandlung feststellen.

        • @ Nick

          ???

          Mithin betrifft die einzige Möglichkeit politischer Reformen lediglich Ehen mit ehevertraglich abweichenden Regelungen z.B. Gütertrennung.

        • @ Carnofis

          Was haben denn die Eigentumsverhältnisse mit der Steuerhöhe zu tun?

          Das nennt sich „progressive Besteuerung.“ Details siehe Wikipedia.

      • @Carnofis:
        „Ehegattensplitting heißt doch, dass die Steuerlast der BGB-Gesellschaft „Ehepaar“ niedriger ist, als die eines unverheirateten Pärchens bei gleichem Einkommen.“

        Nicht zwangsläufig. Nur wenn die beiden unterschiedlich hohes Einkommen haben. Wenn beide gleiches Einkommen haben, ändert die Ehe an der Steuerlast nichts. Sie zahlen in dem Fall schon die geringe Steuerlast, die Paare mit unterschiedlichem Einkommen erst durch die Ehe bekommen.

    • Noch mal in Lang:

      „Mir war es schon immer ein politisches Anliegen, das Vorurteil, Ehegattensplitting sei ein Steuervorteil, zu widerlegen“

      Natürlich ist das ein Steuervorteil.
      Bei der gemeinsamen Veranlagung wird das Einkommen zusammengerechnet, halbiert und daraus die Steuer berechnet, was aufgrund der Steuerprogression einen Vorteil mit sich bringt. Zudem kann man auch wenn einer von beiden nicht oder nur geringfügig arbeitet den Steuerfreibetrag für beide nutzen.

      „Es kommt recht häufig in politischen Diskussionen vor, seine Abschaffung schafft es regelmäßig in rot-grüne Parteiprogramme, ist aber bei einem Großteil aller Ehen schlicht die einzige gerechte Form der Besteuerung. Der Grund dafür ist, dass die meisten Ehen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geschlossen werden, schlicht weil dies die Default-Einstellung ist“

      Einkommen und Vermögen zusammenzuwürfeln ist rechtlich immer ungünstig.

      „Ohne individuellen Ehevertrag gilt Zugewinngemeinschaft und das bedeutet vereinfacht: Jedem Ehegatten gehört die Hälfte des gemeinsamen Einkommens“

      Das ist falsch, die Zugewinngemeinschaft ist zunächst eine Form der Gütertrennung, jeder behält sein Vermögen und diese sind strikt getrennt. Es wird nur ein Ausgleich in geld vorgenommen, der aus der Differenz der Differenz von Anfangs- und Endvermögen errechnet wird.
      Wer also einen Millardär heiratet, der nur Vermögensverwaltung betreibt und am Ende genauso viel hat wie zuvor, während der andere innerhalb der Ehe 10.000 Euro zugewinn erzielt hat, bekommt nicht etwas, sondern muss noch 5.000 abgeben.

      „D.h. auch wenn die Ehefrau keinen Cent verdient, sie ist trotzdem die Eigentümerin der Hälfte des Einkommens ihres Mannes“

      nein, sie hat nur einen Ausgleichsanspruch in Geld.

      „Mithin betrifft die einzige Möglichkeit politischer Reformen lediglich Ehen mit ehevertraglich abweichenden Regelungen z.B. Gütertrennung.“

      Das hat aber wiederum mit der Besteuerung des Einkommens was zu tun?

      • @Christian

        Einkommen und Vermögen zusammenzuwürfeln ist rechtlich immer ungünstig.

        Warum tust Du es dann?

        Die Zugewinngemeinschaft ist eben keine Gütertrennung, sondern nur die Trennung des Vermögens, das jeweils vor der Ehe gebildet wurde, im Gegensatz zur Gütergemeinschaft, (früher Default) bei der auch das vor der Ehe gebildete Vermögen geteilt wird. Während der Ehe gebildetes Vermögen wird dagegen geteilt (weil es ja nur aus Einkommen während der Ehe stammen kann)

        Ansonsten bist Du aber auf dem richtigen Weg, keine offensichtlichen Fehler.

        nein, sie hat nur einen Ausgleichsanspruch in Geld.

        In was misst Du den Vermögen? In Reiskörnern?

        • „Ehegattensplitting ist nur ein Steuervorteil, wenn die Ehegatten unterschiedlich hohes Einkommen haben.“

          Nein.
          Ehegatten wählen bei einer sehr asymmetrischen Einkommensverteilung die Steuerklassen 5:3, weil sie dann eine geringere monatliche Entlastung haben. Dafür erhalten sie aus der Einkommenssteuererklärung weniger zurück (oder müssen sogar nachzahlen). Bei der Wahl der Steuerklassen 4:4 ist die monatliche Belastung höher, aber die Rückzahlung später auch.
          In der Summe bleiben die gezahlten Beträge gleich.
          Einen Unterschied gibt es nur zu einem unverheirateten Paar, das immer in Steuerklasse 1 eingestuft wird.

  11. @Carnifis

    Jedes Paar, das ein Haus oder eine Wohnung mietet, bildet so eine BGB-Gesellschaft.

    Das wäre mir neu. Im nicht gewerblichen Bereich gibt es typischer Weise einen Hauptmieter und Untermieter, die Verträge mit dem Hauptmieter schließen.

      • Na und? In wie fern ändert eine Fahrgemeinschaft etwas an den Eigentumsverhältnissen der Gesellschafter? Die spezielle „BGB-Gesellschaft“ Ehe tut das nämlich.

        • @clovis

          Im deutschen Recht nicht, da die Zugewinngemeinschaft erst einmal das Vermögen unberührt lässt.

          Ein Gedanke war ja gerade, dass die Frau nicht mit ihrem Vermögen für riskante Geschäfte des Mannes haften sollte, aber einen Ausgleich in Geld erhalten sollte, wenn die Ehe scheitert.

        • Ich dachte, dass Du zwischen Einkommen und Vermögen unterscheiden wolltest.

          Einkommen ist zu 100% kein Vermögen, sondern Zugewinn, der spätestens bei der Scheidung geteilt wird. Und selbstverständlich basiert diese Änderung der Eigentumsverhältnisse am Einkommen auf dem Umstand der Eheschließung. Das Ehegattensplitting berücksichtigt exakt diese durch Eheschließung erfolgte Änderung der Eigentumsverhältnisse am Einkommen.

          Es ist bestfalls eine juristische Fiktion, eigentlich ein Mißverständnis, das dies erst bei der Scheidung geteilt wird.Das deutsche Recht sieht durchaus die Möglichkeit vor, das Ehegatten juristisch unterhalb der Scheidung gegeneinander vorgehen können.wenn einer z.B. Familienvermögen zum Schaden des Gatten verprasst oder wenn die materiellen Bedürfnisse nicht berücksichtigt werden.Spielt heutzutage keine Rolle mehr, weil in solchen Fällen in der Regel bereits die Scheidung erfolgt, bei der dann die Teilung mit allen juristischen Wassern gewaschen und rechtskräftig vollzogen wird.

          Ich denke, dass dieses Mißverständnis die Quelle der meisten Eheillusionen bei Männern und die Quelle der fehlgeleiteten feministischen Polemik gegen das Ehegattensplitting ist. Wenn man auch in der Ehe alleiniger Eigentümer seines Einkommens bleiben will, muss explizit der Güterstand der Gütertrennung in einem Ehevertrag vereinbart werden.

          • „Einkommen ist zu 100% kein Vermögen, sondern Zugewinn, der spätestens bei der Scheidung geteilt wird“

            Ich bestehe was du sagen willst. So kannst du es aber nicht formulieren und so wäre es auch falsch.
            Einkommen kann zu Zugewinn wegen, wenn man es als vermögen anspart und es zu den Stichtagen noch vorhanden ist.

            Des weiteren meinst du vielleicht den vorzeitigen Zugewinnausgleich? Der ist ja leicht abzuwenden
            Ansonsten gibt es innerhalb der Ehe nur Anspruch auf naturalunterhalt.

        • Selbstverständlich kann ich das so formulieren und es ist auch vollkommen richtig. Eigentlich ist das Wort „Zugewinngemeinschaft“ völlig selbsterklärend und bedarf keines ergoogelten Laienwissens.

          Ist Dir wenigstens der Unterschied zwischen einer Fahrgemeinschaft und der Ehe bzw. zwischen einer Ehe mit und ohne Trauschein klar geworden? Mir ist wirklich schleierhaft, was daran so unverständlich, inakzeptabel oder skandalös sein soll.Was genau ist an diesem hirntoten feministischen Pamphlet denn so verteidigenswert?

          • „Selbstverständlich kann ich das so formulieren und es ist auch vollkommen richtig. Eigentlich ist das Wort „Zugewinngemeinschaft“ völlig selbsterklärend und bedarf keines ergoogelten Laienwissens.“

            Das ist im juristischen eigentlich so gut wie immer eine schlechte Position, die schnell verhängnisvoll wird.

            § 1363
            Zugewinngemeinschaft

            (1) Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.

            (2) Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet.

            Viel deutlicher geht es eigentlich nicht. Das Vermögen bleibt getrennt (=unterform der Gütertrennung), ein Zugewinn wird aber ausgeglichen.
            Aus Einkommen muss aber kein Zugewinn entstehen

            § 1373
            Zugewinn
            Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.

            Demnach geht es beim Zugewinn nicht um gemeinsames Vermögen, sondern nur um diesen übersteigenden Betrag

            § 1378
            Ausgleichsforderung

            (1) Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu.

            (2) Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist. Die sich nach Satz 1 ergebende Begrenzung der Ausgleichsforderung erhöht sich in den Fällen des § 1375 Absatz 2 Satz 1 um den dem Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag.

            (3) Die Ausgleichsforderung entsteht mit der Beendigung des Güterstands und ist von diesem Zeitpunkt an vererblich und übertragbar. Eine Vereinbarung, die die Ehegatten während eines Verfahrens, das auf die Auflösung der Ehe gerichtet ist, für den Fall der Auflösung der Ehe über den Ausgleich des Zugewinns treffen, bedarf der notariellen Beurkundung; § 127a findet auch auf eine Vereinbarung Anwendung, die in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird. Im Übrigen kann sich kein Ehegatte vor der Beendigung des Güterstands verpflichten, über die Ausgleichsforderung zu verfügen.

            Es geht also um die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung. Nur eine Ausgleichsforderung, keine Vermögensteilung

        • Christian,

          Es geht also um die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung. Nur eine Ausgleichsforderung, keine Vermögensteilung.

          Bist Du jetzt echt so blöd, dass Du nicht kapierst, dass beides identisch ist?

          ( V1 + V2 ) / 2 = V1 – (V1 – V2) / 2

          • @clovis

            Die Formel ist:
            Endvermögen Mann – Anfangsvermögen Mann = Zugewinn Mann
            Endvermögen Frau – Anfangsvermögen Frau = Zugewinn Frau

            (Höherer Zugewinn – niedrigerer Zugewinn) / 2 = Ausgleichforderung

            In das Vermögen fließt das Einkommen nur indirekt ein. Man muss ja aus Einkommen kein Vermögen aufbauen, Einkommen ist daher eine Frage des Zugewinns. Wer sein Einkommen während der Ehe für sein Vergnügen ausgibt, der hätte keinen Zugewinn. Allenfalls wäre es eine Frage des Unterhalts.

            Abgesehen von Verfügungen über das ganze Vermögen kann man mit seinem Vermögen innerhalb der Ehe auch machen, was man möchte, weil es nur das eigene Vermögen ist, bis zur Grenze der illoyalen Vermögensminderung.

            Die Ausgleichsforderung ist rein auf Geld ausgerichtet, man hat also (anders als bei der Gütergemeinschaft oder der Errungenschaftsgemeinschaft) kein Miteigentum an bestimmten Gegenständen oder sonstigen werthaltigen Vermögenspositionen, sofern man nicht ausdrücklich Gemeinschaftseigentum herstellt.

        • @Christian

          Die Formel ist:
          Endvermögen Mann – Anfangsvermögen Mann = Zugewinn Mann
          Endvermögen Frau – Anfangsvermögen Frau = Zugewinn Frau

          (Höherer Zugewinn – niedrigerer Zugewinn) / 2 = Ausgleichforderung

          Du bist tatsächlich zu blöd, um es zu kapieren. Addiere jetzt die Ausgleichsforderung zum niedrigeren Zugewinn und subtrahiere sie vom höheren und Du wirst feststellen, dass der Zugewinn beider identisch ist, nämlich die Summe beider geteilt durch 2

          Dein Gesülze zu Zugewinn Einkommen erspare ich mir zu kommentieren. Offensichtlich hast Du keine Ahnung wie eine Hausfrauenehe in der Praxis funktioniert.

          • @clovis

            „Du bist tatsächlich zu blöd, um es zu kapieren. Addiere jetzt die Ausgleichsforderung zum niedrigeren Zugewinn und subtrahiere sie vom höheren und Du wirst feststellen, dass der Zugewinn beider identisch ist, nämlich die Summe beider geteilt durch 2“

            Natürlich, das ist ja der Sinn der Ausgleichsforderung. Beide sollen innerhalb der Ehe gleich viel Zugewinn gemacht haben.
            Aber das entspricht nicht den Einkünften und auch nicht dem Vermögen.

            „Offensichtlich hast Du keine Ahnung wie eine Hausfrauenehe in der Praxis funktioniert.“

            Es gibt natürlich Fälle, bei denen deine Formel klappt, aber deswegen ist sie dennoch nicht grundsätzlich richtig, was ja schon deine Reduzierung auf die Hausfrauenehe in diesem Kommentar zeigt.

            Tatsächlich ist es sogar in den meisten Ehen so, dass der wesentliche Teil des Vermögens die Immobilie ist und dort beide im Grundbuch stehen und auch beide den Vertrag unterschrieben haben. Der Zugewinn ist dann relativ egal, da beide das gleiche Vermögen haben.

        • Tatsächlich ist es sogar in den meisten Ehen so, dass der wesentliche Teil des Vermögens die Immobilie ist und dort beide im Grundbuch stehen und auch beide den Vertrag unterschrieben haben. Der Zugewinn ist dann relativ egal, da beide das gleiche Vermögen haben.

          Und wie klappt das eigentlich wenn nicht zufällig beide genau das gleiche Einkommen haben? Ich verrate Dir was: Das liegt an der Formel, die ich genannt habe.

          Du könntest zur Abwechslung auch mal bei wikipedia über das Splitting lesen:

          Das Bundesverfassungsgericht erklärt in ständiger Rechtsprechung die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit zur verfassungsrechtlichen Notwendigkeit und hat mehrfach entschieden, das Ehegattensplitting erreiche dieses Ziel, weil es die Ehe ungeachtet der ehelichen Aufgabenverteilung als steuerliche Einheit behandelt. Die bislang letzte Entscheidung dazu stammt aus dem Jahr 1982 (BVerfGE 61, 319 C.I.4.a. Das Gericht geht dabei davon aus, dass zusammenlebende Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs bilden, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich jeweils zu Hälfte teil hat. Damit knüpfe das Splitting an die wirtschaftliche Realität der intakten Durchschnittsehe an, in der ein Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit zwischen den Partnern stattfinde.
          […]
          Insgesamt sei „das Ehegattensplitting keine beliebig veränderbare Steuer-‚Vergünstigung‘, sondern – unbeschadet der näheren Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers – eine an dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare (Art. 3 Abs. 1 GG) orientierte sachgerechte Besteuerung.“

        • eine an dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare (Art. 3 Abs. 1 GG) orientierte sachgerechte Besteuerung.

    • „Im nicht gewerblichen Bereich gibt es typischer Weise einen Hauptmieter und Untermieter, die Verträge mit dem Hauptmieter schließen.“

      Mal ganz davon abgesehen, dass ein Eigentümer tunlichst immer versucht, möglichst mehrere Hauptmieter in den Vertrag aufzunehmen, wäre auch ein Haupt- und Untermietverhältnis eine BGB-Gesellschaft, konkludent, wenn ohne Mietvertrag, oder durch schriftliche Erklärung.
      Eigentlich ist alles eine BGB-Gesellschaft, wo mindestens zwei Personen gemeinsame Rechtsgeschäfte abwickeln.

  12. Passend dazu: Abschaffung des Ehegattensplitting
    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/steuern-forscher-rechnen-abschaffung-des-ehegattensplittings-durch-14947884.html

    Ich bin mal wieder fasziniert von der Tatsache, daß die Gerechtigkeit vor allem darin zu bestehen scheint, alles nach unten gleichzumachen.

    Aber gut: Demnächst werden sich Familien damit abfinden müssen, daß bei gleichem Familieneinkommen deren Netto dadurch bis zu 5000 Euro im Jahr unterschiedlich ist, je nachdem wie groß der Einkommensunterschied zwischen den Ehegatten ist.

  13. Solche totalitären Anwandlungen überkommen die Gesellschaftsklempner immer wieder. Natürlich geht es diese überhaupt nichts an, was unbescholtene Bürger zu Hause tun, und welche Arrangements sie untereinander treffen.

    Eigentlich sollte es illegal sein, Gesellschaftsklempner zu sein. Die sind nämlich wirklich gemeingefährlich und gehören alle bestraft.

  14. Pingback: Antifeministische Widersprüche: Familie und Wertschätzung von Arbeit | Alles Evolution

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