Sollte man denjenigen, bei dem die Kinder bisher nicht wohnen auch auf das Wechselmodell verklagen können?

„Mama Arbeitet“ lässt etwas Frust ab und klagt darüber, dass das Wechselmodell eben auch nach dem neuen Urteil alleinerziehende Mütter nicht entlasten wird, weil es wahrscheinlich nicht dem Kindeswohl entsprechen wird einen Vater, der das nicht will, darauf zu verklagen, um so mehr Zeit zu haben und der Armut, der mit der Betreuung der Kinder einhergeht zu entkommen.

Sie fragt:

Wenn es dem Kindeswohl entsprechen kann, dass ein Kind im Wechselmodell von beiden Elternteilen betreut wird, selbst wenn ein Elternteil strikt gegen das Wechselmodell ist, dann müsste es doch auch möglich sein, eben jenes Wechselmodell gegen den Willen des unwilligen Elternteils einzuklagen? Desjenigen, der sich vor der Betreuung drücken will?

Für überzeugte Anhänger des Wechselmodells wohl kein Problem. In der Praxis wesentlich schwieriger, wenn einer von beiden schlicht nicht bereit ist und meint, dass er die Kinder eben nicht beaufsichtigen kann, weil er arbeitet, seine Wohnung zu klein ist, etc.

Wie seht ihr es?

20 Gedanken zu “Sollte man denjenigen, bei dem die Kinder bisher nicht wohnen auch auf das Wechselmodell verklagen können?

  1. Wenn ein Elternteil das Kind nicht will, kann es wohl kaum im Interesse des Kindes sein.

    Warum du diese Frage stellst, ist mir ehrlich unklar.
    Dir sollte Beim Lesen des BGH-Beschlusses die Antwort doch selbst klar sein!

    Für überzeugte Anhänger des Wechselmodells wohl kein Problem.
    Du scheinst ja eine starke Abneigung gegen das Wechselmodell zu haben – oder gegen die Befürworter.
    Hast du irgendwelche negativen Erfahrungen damit?

    • Man könnte ja von ihm verlangen, dass er es dann eben einrichten muss. Und das er dann eben auch die Bedingungen schaffen muss unter denen es klappt.

      Und nur, wenn er absolut nicht will, also dann das Kind darunter leidet, klappt es dann eben nicht.

      Ich habe gar nichts gegen das Wechselmodell, wie kommst du darauf?

      • Klar, du würdest dann also einer Mutter, die Vater und Kind sitzen läßt und klar sagt, daß sie das Kind nicht will, das Kind erstmal trotzdem aufzwingen. Könnte ja sein das es klappt. Wenn nicht, tja hat hat es halt Pech gehabt, wenn es groß ist, hat es das ja sicher alles vergessen.

        Und bevor du mit dem feministischem Quatsch kommst, Müttern würde man das ja ständig antun, irrst du dich.
        Wenn keines der Elternteile das Kind will, ünernimmt das Jugendamt die Vormundschaft. So wie es auch der Fall ist, wenn beide es wollen, aber nicht in der Lage dazu sind.
        Sofern die Eltern das Kind nicht zur Adoption freigeben.

        Ich habe gar nichts gegen das Wechselmodell, wie kommst du darauf?
        Nun, u.a. weil du kurz nach einem Beschluss des BGH, das klarmacht, daß unzähligen Vätern bisher zu unrecht das Sorgerecht entzogen wurde, mit „Böser Vater der Frau und Kind sitzen läßt“ ankommst!

        Was ich ehrlich gesagt als Schlag ins Gesicht von Vätern empfinde, die mitunter seit Jahren darum kämpfen ihre Kinder zu sehen!

        • „Was ich ehrlich gesagt als Schlag ins Gesicht von Vätern empfinde, die mitunter seit Jahren darum kämpfen ihre Kinder zu sehen!“

          Warum sollte es ein Schlag in ihr Gesicht sein? Dass es solche Väter gibt wirst du kaum bestreiten wollen.

          Im Gegenteil: um so mehr es von beiden Seiten durchgesetzt werden kann um su alltäglicher wird es werden.

          Ich finde es immer spannend auf die andere Seite zu schauen.

          Aber natürlich darfst du dich auch kritisch zu ihrem Artikel äußern, wenn dir das lieber ist.
          Sie gibt ja sogar an den Vater auf Umgang verklagt zu haben, ohne Erfolg

        • Ich fürchte, ich hatte die Verlinkung hinter „sie fragt“ nicht gesehen.

          Dachte daher, es sei eine DEINER fiktiven Fragen.

          Von daher muß ich mich bei dir entschuldigen!

  2. Der richtigerweise zu berücksichtigende Grundsatz ist, dass man ein Elternteil nicht zu mehr Betreuung verurteilen kann, als dieses Elternteil zu leisten bereit ist. Dass so etwas nicht dem Kindeswohl dienen würde ist offensichtlich. Denn es wäre eine erheblich Gefahr zu erwarten, dass sich derjenige der Anordnung widersetzt indem er sie möglichst schlecht ausführt, bis er das wieder los ist.

    Das schließt aber nicht aus, jemanden, der beantragt das Kind Vollzeit zu betreuen, ein weniger davon zuzusprechen und so zu einem Wechselmodell zu kommen. Denn wenn er 100% leisten will und kann, wird er 50% auch leisten können und mutmaßlich wollen.

    Dass eine solche einfache Überlegung die geistigen Kapazitäten von Feministinnen überschreitet verwundert allerdings nicht.

      • Mag das vielleicht daran liegen, dass das Gehirn der Kinder eben nocht nicht vollstaendig entwickelt ist, dass sie nicht rational sondern hauptsaechlich nach (indoktriniertem) Gefuehl urteilen?

        An der BT Wahl duerfen sie ja auch nicht teilnehmen, die armen Kleinen. Obwohl das kaum noch ein Argument ist, weil die meissten Erwachsenen anscheinend auch nur nach Gefuehl waehlen.

        Wie super toll das mit dem Zwang auf erwachsene Maenner klappt sieht man ja anhand der letzten 40 Jahre. Aber die Tante mit dem irrefuehrenden Blognamen (die arbeitet nur wenn sie gezwungen wird) ist ganz geil darauf Maenner zum Zahlen und Arbeiten zu zwingen.

  3. Klassischer Pseudokonflikt inszeniert von ängstlichen Mütter, die um ihre identitätsstiftende Rolle fürchten, da sie nicht selten ein Kind als Partnerersatz und ihr eigenen Besitz betrachten.

    Das Urteil wurde von einem Vater erwirkt, der nur Zahl- und Besuchsvater sein durfte. DARUM geht es. In Norwegen ist es so, dass man sich auf irgendeine Form des Wechselmodells einigt, weil die Frauen berufstätig sein und ein eigenes Leben haben wollen (und weil es keinen Ehegattenunterhalt gibt auch haben müssen). Gibt es Konflikte bei streitenden Eltern, bekommen die einen Psychologen, der 6 Monate mit ihm arbeiten.

    Versteht ihr nicht? Es geht darum, dass die Gericht das Wechselmodell aussprechen DÜRFEN. Das war bisher aus ideologischen Gründen nicht der Fall. Sie haben die Leute zum Residenzmodell mit Macht GEZWUNGEN und damit schwerwiegende und dauerhafte Konflikt in der zerbrochenen Familie gezeitigt.

    Wenn ein Vater – und seltener auch die Mutter – ihre Verantwortung nicht tragen will, kann und soll kein Gericht ihn dazu zwingen. Aber wenn einer sagt, ich will nur das Residenzmodell und der andere sagt, nein, ich will die volle Verantwortung in der halben Betreuungszeit wahrnehmen, können sich die feigen, rückständigen, reaktionären, unmenschlichen Gerichte nicht mehr dahinter verstecken, dass das Wechselmodell vom Gesetzgeber her keine Option ist (wie sie es bisher getan haben).

    Insofern ist die Fragestellung unzulässig und kommt entweder von jemanden, der die Tragweite dieser Umgangskonflikte nicht begreift oder selber noch gar keine Erfahrung mit einem brutalen Familiengerichtsverfahren gemacht hat.

    Ich empfehle dieses Video einer Jura-Professorin und Wissenschaftlerin zu diesem Thema:

  4. Was mich (als Vater) am Wechselmodell stört (selbst wenn die Eltern es schaffen, verantwortungsvoll von der Paar- auf die Elternebene zu wechseln): Die Kinder werden ständig hin- und hergekarrt. Meine schlimmsten Kindheitserinnerungen sind die ständigen Umzüge gewesen. Kinder brauchen m.E. eine stabile Umgebung, daher plädiere ich für das (leider ziemlich teure) Nestmodell: Die Kinder bleiben, wo sie sind und werden dort im Wechsel von Vater und Mutter betreut.

    • Auch im Residenzmodell werden die Kinder hin- und hergekarrt. Die Kinder sind wesentlich flexibler, als wir Erwachsenen so glauben. Die Basis bildet eine sichere Bindung und freundschaftlich kooperierende Eltern.

      Das sog. Nestmodell ist für viele Paare viel zu teuer, wäre aber tatsächlich eine schöne Lösung.

  5. Ich kann mir nicht vorstellen das das bei einer nennenswerten Anzahl an Trennungen jemals die disskussion wird.

    Aber ich kann mir eine einfache Lösung vorstellen.
    Nach der Trennung wird eine 50/50 Betreuung ersteinmal als standart gesetzt.
    Wollen die Eltern von dieser Aufteilung abweichen geht das nur einvernehmlich.
    Sprich : hat Papa keine Lust muß er mama einen Anreiz schaffen. Mehr zeit zu übernehmen. (Z.b. Finanziell )
    Umgekehrt natürlich ebenso.
    Da könnte dann die Düsseldorfer Tabelle wieder hilfreich sein.

    Und nur wenn beide das Kind nicht betreuen wollen.
    Sollte dann das Jugendamt die Vormundschaft übernehmen.
    Was in einem solchen Fall aber vermutlich besser für das Kind wäre.

    • Moin Björn,
      Es geht in diesem Tagesshowartikel und in dem Geschreibsel von Mama-Dingens um verschiedene Aspekte, die scheinbar auch Evochris und „ih“ nicht geschnallt haben.
      Zum einen wollte die Tagesshow sich den Femis anbiedern und betonen, daß die PD nicht möglich wäre, wenn die Eltern nicht friedlich miteinander kooperieren wollen.
      Das hielt man derzeit ( Anfang des Jahres ) für angebracht, weil in den Monaten davor immer wieder die gesicherte Erkenntnis öffentlich wurde, daß die PD auch gegen den Willen des streitbeflissenen Elternteils angeordnet werden kann und das auch Sinn macht. Dazu gibt es ja nun aus fast allen Ländern, wo das so gehandhabt wird, satt und reichlich Nachweise.

      Die Backlashtante aber wollte damit noch eine ältere Kamelle wieder aufwärmen, nämlich die, daß man „Väter nicht zum Umgang zwingen“ könne, was auch seit langem als ideologischer Blödfug bekannt ist.

      Unsere beiden „Topfjuristen“ hier haben das offenbar auch nicht kapiert, Chris redet von „Klagen“ ( alter Populist, ist ähnliches Ghettoniveau wie sein ewiges „um so, … um so“ ) und „ih“ redet von „Urteilen“ und erinnert sich noch nicht mal daran, daß der Terminus „Elternteil“ im generischen Maskulinum steht. Sachlich nix sonderlich erwähnenswertes hier im Thread.

      Alles eiskalter Kaffee.
      Erstens kann man umgangsunwillige ( merke: meist sind die gar nicht umgangsunwillig, sondern lediglich unzuverlässig ) Elternteile sehr gut mittels Ordnungsmitteln disziplinieren, das wird einem allerdings kaum ein am Kinder- u. Sorgehandel Profitierender verraten, muß man sich also selbst schlau zu machen. Der BVerfG-Entscheid, der dazu immer gern angeführt wird, hat lediglich hervorgehoben, daß ein illegitimer Zwang erst ( und nur! ) dann vorliegt, wenn eindeutig erkennbar ist, daß der Umgang dem Kind ( und dem jeweiligen Elternteil ) schaden würde, wobei die besten Interessen des Kindes natürlich vorrangig sind. U.a. deshalb wurde 2009 ja auch von Zwangsmitteln auf Ordnungsmittel umgestellt. Und die funktionieren prächtig, wenn der Richter sie nicht selbst boykottiert.
      Das bestreitet Mama-Dingsbums seit Jahren gewohnheitsmäßig, obwohl sie genau weiß, daß sie lügt. So auch in diesem Blogspot. Darum geht es ihr, ihre Lüge mal wieder zu transportieren.
      Die PD ist dafür nur ein Aufhänger.

      Zweitens gibt es mittlerweile weitere Leitentscheide, die ganz klar besagen, daß die PD auch hier in D. angeordnet werden kann, wenn beide Eltern zerstritten sind, natürlich, wie sollte es anders sein, auch nur bis zu einer gewissen Grenze, vorbehaltlich der besten Interessen des Kindes.
      Das stinkt den Mutterkultfemis natürlich auch reichlich. Den von ihnen gern phantasierten Freifahrtschein, daß man bloß Streit machen braucht und schon wird der Vater ausgegrenzt, gibt es zwar immer noch bei vielen Richtern ( weil da nach Parteiproporz immer noch viele Mutterkultler rumgamnmeln, die erstmal aussterben müssen und leider haben die im Familiengericht immer noch nahezu unbegrenzte Narrenfreiheit ), aber grundsätzlich ist dem nicht ( mehr ) so.
      Immerhin!

      Daraus folgt:
      Natürlich kann die PD auch angeordnet werden, wenn es einem Elternteil nicht gefällt, weil er dann mehr Elternteil sein muß.
      Aber es folgt selbstverständlich den gleichen Regeln.
      W.h.: Es muß eine angemessene Zeitregelung dazu gefunden werden. Niemand wird auf die blöde Idee kommen, einen Offshoreplattform-Arbeiter dazu zu verdonnern, das Kind jedes WE zur Bohrinsel und wieder zurück zu fliegen, oder ähnlich absurde Konstrukte.
      Da müssen sich die Eltern ( im Normalfall ) halt mal zusammensetzen und sich was ausdenken. Können sie das nicht, muß das Gericht sich ( auf Antrag ) damit befassen.
      Es geht ja nur darum, ein Zeitverhältnis von mindestens etwa 70:30 insgesamt ( ! ) herzustellen. Das ist i.d.R. möglich.

      Ergo: Beide Artikel, sowohl der der Tagesshow, als auch der von Mami-Vaterhass sind rein flachpropagandistische Staubaufwirbelungen, ohne ernstzunehmende Substanz.

      Aber: „Und nur wenn beide das Kind nicht betreuen wollen.
      Sollte dann das Jugendamt die Vormundschaft übernehmen.“
      Da greifst Du etwas auf, was die Femis auch gern hochzujubeln versuchen und auch das ist falsch.
      Sie fordern ( und Du nimmst es als gegeben an, was ich schlimm finde ), daß Eltern, die keine Lust auf ihr Kind haben, es einfach mal so an den Staat ( oder wen auch immer ) abgeben können.
      Dem ist nicht so. Das Kind hat das Recht auf seine Eltern und die sind verpflichtet dem nachzukommen.
      Kinder sind nunmal keine Tennisschläger, die man, wenn man keine Lust hat, in den Schrank schieben, verschenken o. auf einer Halde entsorgen kann. Wer die Verantwortung für ein Kind trägt ( einfach weil er es gezeugt hat ), muß sich damit abfinden, daß er in dem Moment seine individuelle Freiheit ( von wg. „Selbstverwirklichung“ und so ) abgibt ( im Idealfall an das Kind ) und im Zweifel lebenslang dafür einstehen muß.
      Sonst hätte er besser Kondome benutzt.

      Nebenbei: „Vormundschaft“ und „Betreuung“ sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe, wodurch sich der zitierte Satz von Dir eigentlich sowieso erledigt. Ich habe ihn trotzdem kommentiert, weil ich davon ausging, daß Du Dir darüber nicht bewußt warst und weil die Femis ähnlich schräge „argumentieren“.

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