„Mama Arbeitet“ lässt etwas Frust ab und klagt darüber, dass das Wechselmodell eben auch nach dem neuen Urteil alleinerziehende Mütter nicht entlasten wird, weil es wahrscheinlich nicht dem Kindeswohl entsprechen wird einen Vater, der das nicht will, darauf zu verklagen, um so mehr Zeit zu haben und der Armut, der mit der Betreuung der Kinder einhergeht zu entkommen.
Sie fragt:
Wenn es dem Kindeswohl entsprechen kann, dass ein Kind im Wechselmodell von beiden Elternteilen betreut wird, selbst wenn ein Elternteil strikt gegen das Wechselmodell ist, dann müsste es doch auch möglich sein, eben jenes Wechselmodell gegen den Willen des unwilligen Elternteils einzuklagen? Desjenigen, der sich vor der Betreuung drücken will?
Für überzeugte Anhänger des Wechselmodells wohl kein Problem. In der Praxis wesentlich schwieriger, wenn einer von beiden schlicht nicht bereit ist und meint, dass er die Kinder eben nicht beaufsichtigen kann, weil er arbeitet, seine Wohnung zu klein ist, etc.
Wie seht ihr es?