Cochemer Modell

Das „Cochemer Modell“ gilt als ein besserer Weg, familienrechtliche Verfahren zu führen.

Es ist daher interessant einmal einen Blick darauf zu werfen (weitere Texte aus dem obigen Link aus der Wikipedia):

Das Cochemer Modell ist bzw. war die Bezeichnung für eine Arbeitsweise, die im Amtsgericht Cochem 1992 von dem Familienrichter Jürgen Rudolph initiiert wurde. Ziel war, bei Trennungen verheirateter oder unverheirateter Paare mit Kindern eine Konflikteskalation im Zuge von familiengerichtlichen Verfahren um das Sorge- bzw. Umgangsrecht zu verhindern. Das Grundprinzip bestand darin, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen, am gerichtlichen Verfahren beteiligten Personen und Institutionen (Richter, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Jugendämtern und Familienberatungsstellen sowie Psychologen) zu realisieren. Dabei galt als Postulat, diese Kooperation primär auf die Interessen des Kindes auszurichten. Konkret sollten die Eltern in die Lage versetzt werden, Streit zu vermeiden und trotz des Scheiterns ihrer Paarbeziehung zum Wohl der Kinder weiterhin (oder wieder) miteinander zu sprechen, um ihren Kindern zu ermöglichen, dass sie eine gedeihliche Beziehung zu beiden Elternteilen unterhalten.

Zunächst nur im Moselort Cochem umgesetzt, erlangte das Modell sehr rasch überregionale Popularität. In der Folge wurden im Laufe weniger Jahre wesentliche Teile des Modells von diversen Familiengerichten andernorts in Deutschland übernommen; die auch als „Cochemer Praxis“ bezeichnete Methodik gewann landesweite Anerkennung. Jene gipfelte darin, dass einige der Kernelemente des Modells Eingang in das neue FamFG fanden, so beispielsweise die frühe Terminierung und etwaige Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (§ 155 FamFG) wie überhaupt das Hinwirken auf Einvernehmen, Hinweise auf Möglichkeiten der Beratung und nötigenfalls Anordnung zur Teilnahme an diesbezüglichen Informationsgesprächen oder sogar an einer Beratung als solcher (§ 156 FamFG).

In Cochem selbst wird das Modell nach dem Ausscheiden von Richter Rudolph im Jahre 2008 nicht mehr praktiziert. Wie sehr man vielerorts dennoch von diesem neuen Ansatz gelernt hat, belegt exemplarisch die Webseite des Amtsgerichts Wildeshausen. Dort (wie auch an vielen anderen Familiengerichten) werden elementare Prinzipien des Modells weiterhin umgesetzt und haben in puncto Transparenz und Berechenbarkeit sorge- bzw. umgangsrechtlicher Verfahren für die Beteiligten sogar eine begrüßenswerte Fortentwicklung erfahren.

Das klingt erst einmal gut. Es ist ein Modell, bei dem die Parteien miteinander reden sollen und eine Eskalation verhindert werden soll. Aber es finden sich natürlich auch viele Ansätze wieder, die sonst der Kritik unterliegen: Wesentliches Kriterium ist das Kindeswohl. Und natürlich würden auch die handelnden Personen nicht wirklich wechseln.

Zur Arbeitsweise:

Die Arbeitsweise zeichnet sich durch den Grundsatz der frühen Intervention aus:

  • Rechtsanwälte beschränken sich in verfahrensleitenden Schriftsätzen auf den wesentlichen Sachvortrag, um eine Konfliktverschärfung zu vermeiden; der Schwerpunkt liegt auf mündlichem Vortrag in der Verhandlung.
  • Gericht terminiert innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
  • Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes der Jugendämter nehmen Gerichtstermine wahr, nachdem sie zuvor mit der Familie Kontakt aufgenommen haben.
  • Wird eine einvernehmliche Regelung nicht getroffen, werden die Eltern zur Beratungsstelle begleitet, die wiederum innerhalb von 14 Tagen Termine an diese vergibt.
  • Sachverständige verpflichten sich zu lösungsorientiertem Arbeiten.
  • Im ersten Kontakt zum Anwalt werden die jeweiligen Elternteile bereits auf Beratungsangebote des Jugendamtes und der Lebensberatungsstelle hingewiesen, um eine Neuregelung der Elternverantwortung eigenverantwortlich und kindzentriert zu gestalten, bzw. die Eltern wenden sich mit zunehmender Tendenz unmittelbar an das Jugendamt oder die Beratungsstelle. Kommt es zu einem Scheidungsantrag, wird dieser vom Familiengericht an das Jugendamt als Information weitergeleitet und den Eltern wird von dort Beratung angeboten. Es wird auf eine außergerichtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Elternverantwortung hingearbeitet.

Gelingt eine außergerichtliche Vereinbarung nicht, wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Die Anwälte schreiben nur kurze Anträge an das Familiengericht, welches innerhalb von 14 Tagen terminiert und das Jugendamt hiervon informiert. Das Jugendamt nimmt sofort Kontakt zu beiden Eltern auf. Eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Familiengericht erfolgt nicht, da der Mitarbeiter des Jugendamtes an der mündlichen Verhandlung teilnimmt.

Anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht wird in Zusammenarbeit der anwesenden Professionen mit den Eltern eine Lösung gesucht. Führt die Erörterung nicht zu einer konsensfähigen Lösung für das Kind, werden die Eltern vom Familiengericht erneut auf die noch notwendige Beratung verwiesen. Die mündliche Verhandlung wird dann beendet und die Eltern werden von einem Mitarbeiter des Jugendamtes zur Beratungsstelle begleitet, wo sie je einen ersten Termin erhalten.

Wenn die Beratung zu einer Lösung geführt hat, wird das Ergebnis dem Familiengericht mitgeteilt, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann. Sind die Eltern nicht bereit oder in der Lage, mit Hilfe der Beratung einen Konsens zu finden oder wird die Beratung abgebrochen, informieren die Beratungsstelle das Jugendamt und die Eltern ihre Rechtsanwälte. Diese beantragen einen Termin zur mündlichen Verhandlung.

Das Gericht trifft, soweit erforderlich, Entscheidungen zur Regelung der Streitigkeiten, möglichst ohne eine Verhärtung der Fronten zu provozieren und zeitlich befristet, um immer wieder die Eltern selbst in die Verantwortung zu rufen. Wenn in einer zeitnahen, erneut mündlichen Verhandlung wiederum keine Einigung möglich ist, wird ein Sachverständiger bestellt. Gutachten werden lösungsorientiert mit den Eltern erarbeitet.

Durch die Vernetzung der Professionen wird die Entwicklung des Verfahrens zum Wohl der Kinder eng begleitet, um Gefährdungen des Kindeswohls zu begegnen.

 Vieles davon findet heute schon statt. Gerichte sollen innerhalb von einem Monat einen Termin machen, Mitarbeiterinnen des Jugendamtes bzw des sozialen Dienstes nehmen an der Verhandlung teil, eine Verfahrensbeiständin spricht vorher mit Kindern und Eltern und viele Richter vermeiden es überhaupt über die Streitigkeiten zu reden und konzentrieren sich auf eine Lösung, nicht auf eine Entscheidung, wer nun Recht hat. Und natürlich steht das Kindeswohl an erster Stelle.

Dennoch gab es Kritik:

Siegfried Willutzki, der frühere Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, kritisierte den Anspruch des Cochemer Arbeitskreises, sein Modell sei quasi ein Allheilmittel. Weiter äußerte er, die Subjektstellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren – die Beachtung von Wunsch und Wille des Kindes – sei im Cochemer Modell weitgehend verloren gegangen, wenn das Kind nicht mehr angehört oder ihm kein Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG zugebilligt werde – wenn also ohne Beteiligung des Kindes nur auf die Eltern eingewirkt würde, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Weiter sagte Willutzki, nach der Vorschrift des § 156 solle das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken, allerdings mit der Einschränkung, „wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht“. Willutzki interpretierte dies so, dass hiermit den Bedenken der Kritiker des Cochemer Modells, dem der Gesetzgeber in diesem Bereich ja ansonsten weitestgehend gefolgt ist, Rechnung getragen wurde. Auch die Schöpfer des neuen FamFG hätten erkannt, dass Konsensbestreben an Grenzen stoßen könne, was dann eine gerichtliche Regelung zwingend erforderlich macht.[2]

Auch laut Brigitte Lohse-Busch, Fachpsychologin für Rechtspsychologie, betrifft die Kritik aus Fachkreisen den Anspruch auf Allgemeingültigkeit und den einer Erfolgsgarantie. Letztlich könne eine Kooperation der Eltern und ihre Mitwirkung bei einer einvernehmlichen Lösung nicht erzwungen werden. Besonders schwache, wenig durchsetzungsfähige Personen seien möglicherweise in diesem Modell nicht gut aufgehoben, weil es für sie schwer wäre, abweichende Gedanken gegen einen hohen allgemeinen Erwartungsdruck zu formulieren. Generell ergäben sich Zweifel, ob das stark schematisierte Vorgehen jedem individuellen Fall tatsächlich gerecht werden könne.[3]

Der Kölner Fachkreis Familie sagt, man dürfe sich auch die Frage stellen, ob ein Modell, dass mit einem Regelberatungssystem über lange Zeit jede streitige Entscheidung verweigert, in jedem Fall dem Rechtsgewährungsanspruch der Beteiligten gerecht werden könne. Bei einfach gelagerten Fällen von grundsätzlich konsenswilligen Eltern möge das Cochemer Modell funktionieren. In einer Vielzahl von Fällen bestünde bei den beteiligten Eltern aber keine Bereitschaft oder möglicherweise auch keine Fähigkeit zur Mitwirkung an einem konsensualen Verfahren.

Zur Mitwirkung der Anwaltschaft im Modell äußert der Arbeitskreis, trotz der Rollendefinition des Anwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege dürfe nicht übersehen werden, dass er auch im familiengerichtlichen Verfahren in erster Linie Interessenvertreter der eigenen Partei wäre. Es verstünde sich von selbst, dass der in solchen Verfahren erfahrene Anwalt in der Regel auch die eigene Partei in Richtung auf eine Konsenslösung hin beraten würde. Es sei und bleibe allerdings das gute Recht jedes Elternteils, sich gegen eine Konsenslösung zu entscheiden. Selbstverständlich sei es in diesen Fällen Aufgabe des Anwalts, diesen Standpunkt der Partei auch im familiengerichtlichen Verfahren deutlich zu vertreten und die eigene Partei vor einer falschen Bevormundung und unerwünschten Pädagogisierung zu schützen. Diese Rollendefinition des Anwalts auch im Sorge- und Umgangsrechtsverfahren fände im Leitbild des Cochemer Modells nur unzureichend ihren Niederschlag.

Interessant sei, dass es die hochzerstrittenen Fälle wären, in denen es beim Vorgehen nach dem Cochemer Modell ebenso wenig gelänge wie anderswo, kurzfristig oder überhaupt eine einvernehmliche Lösung zu finden.[4]

Kerima Kostka vermisste eine Evaluation des Modells oder das Bemühen, zu empirischen Erkenntnissen zu gelangen. Die „Erfolge“, insbesondere in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Einigung, würden allein von den beteiligten Professionen behauptet. Zu der im Cochemer Modell und nun auch im FamFG favorisierten gemeinsamen Sorge merkt Kostka an, die bisherige Forschung zeige nicht, dass die Form des Sorgerechts verhaltenssteuernde Wirkung habe. Studien hätten ergeben, dass kein Zusammenhang zwischen der Form des Sorgerechts und dem Konfliktpotential bzw. der elterliche Kooperation oder dem Ausmaß der Feindseligkeit festgestellt werden könne. Es gäbe keine Hinweise auf eine erhöhte Kommunikation bezüglich die Kinder betreffender Entscheidungen. Wenn in Cochem nahezu 100 % der Eltern das gemeinsame Sorgerecht hätten, erlaube dies keine Rückschlüsse darauf, wie es den Kindern dabei gehe. Kostka bestreitet die Grundannahme des „Cochemer Modells“, wonach das Kindeswohl automatisch gesichert sei, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben.[5]

Ein wesentliches Element des „Cochemer Modells“ ist die Mediation. Letztere sei jedoch aufgrund von empirischen Erkenntnisse aus den USA und Großbritannien kritisch zu sehen. So könne der Wunsch nach „Einigung“ der Parteien dazu führen, dass der Mediator unangemessenen Druck ausübt, dies insbesondere in Richtung einer Akzeptanz des gemeinsamen Sorgerechts bzw. bestimmter Umgangsregelungen. Auch nehme die Zufriedenheit mit den Ergebnissen der Mediation im Lauf der Jahre erheblich ab, zudem hätten etwa die Hälfte aller Befragten die Sitzungen als spannungsgeladen und unerfreulich empfunden, sie wären meist wütend gewesen und hätten sich in die Defensive gedrängt gefühlt.

Weiter zeigten die meisten Studien nur geringe und vor allem lediglich kurzfristige Verbesserungen der Kooperation und Kommunikation zwischen den Eltern. Schon zwei Jahre nach dem Scheidungsurteil wären alle Unterschiede der Paare mit Mediation gegenüber solchen, die ein herkömmliches Verfahren durchlaufen haben, verschwunden gewesen, und nach vier bis fünf Jahren hätte es auch wieder genauso viele Rechtsstreitigkeiten gegeben. Eine Mediation würde nicht die generelle Wut auf den Partner reduzieren.

Häufig würden Eltern gedrängt, auch gegen ihren Willen einer Einigung zuzustimmen, allerdings hielten viele dieser „Einigungen“ nicht lange und die Unzufriedenheit mit den getroffenen Regelungen wäre groß. Auch in puncto Nutzen für die Kinder hätten die Studien generell keine konsistenten Unterschiede zwischen Mediation und traditionellen gerichtlichen Verfahren ergeben. Zeichen dafür, dass sich Mediation positiv auf die Anpassung von Kindern und Eltern und deren psychische Gesundheit auswirke, seien nicht erkennbar.

Ich kenne die Studien nicht, aber es dürfte vieles von den jeweiligen Leuten abhängen die es betreiben.

Dabei ist mir erst einmal unverständlich, warum Leute, die meinen, dass Richter, Rechtsanwälte, Sachverständige und alle, die gegenwärtig in dem Verfahren sind, eh Verbrecher sind, die Spass daran haben, Leute zu Quälen und Kindern ihre Väter/Eltern wegzunehmen mit dem Cochemer Modell besser abschneiden sollen. Allenfalls gibt ihnen das Modell mehr Macht, da eben tatsächlich ein rechtsmittelfähiger Beschluss ausgebremst werden kann und Leute in Vergleichsverhandlungen festgehalten werden können bis sie nachgeben. Das Cochemer Modell erfordert ein gewisses Vertrauen in die Richter, Sachverständigen, die Jugendamtsmitarbeiter und Rechtsanwälte. Wer das nicht hat, wer Seitenweise zur Vorgeschichte vortragen möchte und die Verfehlungen der Gegenseite anprangern möchte und bei nicht hinreichender Würdigung durch den Richter Befangenheitsanträge stellen möchte, für den ist dieses Verfahren nicht geeignet.

Ich glaube auch nicht, dass es in Hochkonfliktsituationen damit viel erreicht werden kann, wenn nicht der Richter oder andere Beteiligte sehr sehr gut sind und sich sehr sehr viel Zeit nehmen. Ich vermute auch, dass das Verfahren nicht mit dem gleichen Personaleinsatz zu bewerkstelligen ist. Momentan werden viele diese Probleme ausgelagert: Eltern werden an Beratungsstellen verwiesen, das Jugendamt soll im Vorfeld tätig sein, die Verfahrensbeistände sollen vorher ermitteln, wo der Streitpunkt liegt und Vorschläge für Einigungen machen und auch die Rechtsanwälte werden mit einer eigenen Vergleichsgebühr (1000, 1005 VV RVG) gelockt, wenn man sich gütlich einigt. Die Zeit, Probleme tiefer aufzuarbeiten, besteht im Gerichtssaal oft nicht, wobei problematische Sorgerechtsentscheidungen üblicherweise schon großzügiger terminiert werden und durchaus eine Stunde oder länger dauern können.

10 Gedanken zu “Cochemer Modell

  1. Nun, ja, die Kritik an dem Modell kannst du in der Pfeife rauchen. Schaut mal nach Skandinavien oder Belgien, wie die das machen.

    Das COCHEMER MODELL muss man inhaltlich verstehen, dann kann man das in diesem Satz zusammenfassen: „Wir arbeiten gemeinsam an einer Lösung und wollen nicht, das Richter entscheiden müssen.“

    Das ist der Kern. Das hebelt die Korruption, Überforderung und Menschenverachtung vieler Gutacher (insbesondere der, die meisten Gutachten sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen), Psychologinnen, vor allem aber Rechtsverdreher, Verfahrensbeistände, sowie die Überforderung vieler Sozialpädagogen aus. Damit hat das Kind eine echte Chance.

    Wir müssen wegkommen von den Familiengerichten, wie in Norwegen. Ausschluss der Rechtsanwälte. Und nur weil manche Eltern nicht durchsetzungsfähig, zu dumm oder überfordert sind, bedeutet das nicht, das Juristen, Psychologen oder Gutachter für sie entscheiden. Diese Leute, ich schwöre es und kann das nachweisen, haben ein ganz eigenes und keinesfalls altruistischen Interesse an diesen Verfahren.

    Nein, aktuell ist beinahe alles Scheiße. So lange der Familiengerichtstag was zu melden hat, ist Land unter. So lange sich Leute, die nicht für die Arbeite mit hochkonflikthaften Eltern ausgebildet sind – eine wesentlich Forderung des COCHEMER MODELLS, die Leute auszubilden, was sie nicht per se mit einem Diplom sind! – in die Sache einmischen, gibt es Elend, Verzweiflung, Traumatisierung, Selbstmord (Meine Forderung: Studien zum Theme Selbstmorde nach Einsatz des Familiengerichts müssen dringend her) und tiefe Verunsicherung.

    Das COCHEMER MODELL ist EIN Ansatz, das Elend in den DEUTSCHEN Familiengerichten zu beseitigen. Offenbar bisher erfolglos. Die zentrale Forderung bleibt unbeachtet: Weg von den Familiengerichten und Jursiten RAUS!

    • Das steht ja schon jetzt jedem frei, jedes Paar kann sich an nicht Juristen wenden und viele Gerichte verweigern vkh wenn man nicht vorher beim Jugendamt war und dort eine Lösung versucht hat. Aber viele finden eben keine.
      Und woher sollen die neuen Leute kommen? Würdest du da Spezialausbildungen verlangen? Was unterscheidet die von den Beratungsstellen?

      • Ich höre aus deiner Replik heraus, dass du einen solchen Krieg im Familiengericht noch nicht mitgemacht hast.

        Ich beschäftige mich seit knapp zwei Jahren intensiv mit der Materie.

        Du wirst beim Familiengericht nicht angenommen, wenn du keine Einigung versucht hast. Dies wird nachgewiesen durch eine Beratung im Auftrag des Jugendamtes. Ich rate dringend, dringend jedem Elternteil davon ab, das Familiengericht anzurufen (wenn es sich nicht um eine Totalverweigerung von Kontakt handelt).

        Diese Konfliktberater sind sehr gut ausgebildet. Davon gibt es zu wenig. Viel zu wenig. Ich hatte Pech, dass einer dieser Leute im Gericht überfordert war. Das darf nicht passieren. Es sollen und dürfen nicht die Juristen entscheiden, weil sie nicht nach menschlichen Maßstäben entscheiden, sondern aufgrund von abstrakten Gesetzen und OLG-Beschlüssen, die ohne einen Zweifel ideologisch gefärbt sind und jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren.

        Das COCHEMER MODELL wurde von erfahrenen Leuten entwickelt. Etwas ähnliches ist beispielsweise der „Familienrat“ (in Hamburg-Wilhelmsburg).
        Es sollen alle, die mit den betroffenen Kindern zu tun haben an einer Lösung arbeiten – und eben nicht primär Juristen und Gutachter.

        Dabei darf niemals aus dem Auge verloren werden, dass der Staat – in Gestalt der Familiengerichte und des Familiengerichtstags – eine gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung grundsätzlich ablehnt. Das ist der Kern der Sachlage.

        Das COCHEMER MODELL stellt aber die zerbrochene Familien in den Mittelpunkt. Und sorgt damit für jene in den Familiengerichten nicht existente gleichberechtigte Elternschaft, die allein die Basis für eine gesunde Entwicklung des Kindes darstellt.

        Ich empfehle dazu die Videos bei Youtube u.a. vom Initiator dieses Modells, dem Familienrichter a.D. Jürgen Rudolph, die „Forschungsergebnisse zum Wechselmodell von Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf“ und die Ausführungen von Dipl.-Psychologin Ursula Kodjoe zu Kindesmisshandlung durch entfremdende Elternteile. Wenn man diese drei Videos durchgehört hat, dann weiß man, was Sache ist.

    • Es ist nicht möglich, den Leuten, Rechtsbeistand in Familiensachen zu verweigern ohne die Verfassung zu ändern. Somit geht dieser Vorschlag ins Leere. Den Beteiligten generell Korruption und Inkompetenz zu unterstellen sagt auch einiges über Ihren Charakter.

      • Ändert die Verfassung. In Norwegen geht das.

        Rechtsanwälte haben dringendes Interesse daran, einen Elternkonflikt zu forcieren, weil Sie genau davon leben. Gutachten wollen sehr, sehr gut bezahlte Gutachten für relativ wenig Arbeit bekommen. Und alles bezahlt der Staat. Das ist Korruption. Nichts anderes. Die ganze Helferindustrie, die sich um die Familiengerichtsverfahren scharen, ist schädlich, schadet der Allgemeinheit. Aber der Gesetzgeber ändert es nicht, weil er vielen Interessenverbänden vor den Kopf stoßen würde und ihnen den Trog wegnimmt. Es ist ganz einfach: Die meisten Gutachten sind falsch, die meisten Rechtsanwälte schaden den Eltern und den Kindern. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

        Würde man die Sache mit Vernunft und Menschlichkeit regeln, gäbe es diese ganze kranke Scheiße nicht, die sich tagtäglich seit Jahrzehnten in den Familiengerichten abspielt.

        Ich sage noch einmal: Schaut euch die Videos zum Cochemer Modell an. Und fragt mal bei den Vaterverbänden nach. Es ist eine Schande und ich bin verbittert und sauer. Und mit mir sind es Tausende Väter und Tausende ehemalige Scheidungskinder.

        Eine Schande ist es, sage ich, eine Schande, eine juristische Schande, ein menschlicher Offenbarungseid, dieses rückständige deutsche Familienrecht, oft gerügt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

        • @papa

          „Rechtsanwälte haben dringendes Interesse daran, einen Elternkonflikt zu forcieren, weil Sie genau davon leben“

          Tatsächlich lohnt sich ein Sorgerechtsstreit jetzt auch nicht so wahnsinnig. Gerade wenn er so richtig tief sitzt und erbittert ausgetragen wird. Eine schnelle Einigung zum Wechselmodell wäre für die Rechtsanwälte durchaus eine lukrative Sache (kaum Schriftsätze, kaum Termine, eine Einigungsgebühr zusätzlich, man kann nach kurzer Zeit abrechnen und nicht nach 2 Jahren)

          Und natürlich erfordert jedes eingeleitete Verfahren die Zustimmung des Mandanten. Ich wüßte nicht, dass Rechtsanwälte die besonders überzeugen müssten.

        • “ In Norwegen geht das.
          Rechtsanwälte haben dringendes Interesse daran, einen Elternkonflikt zu forcieren, weil Sie genau davon leben. Gutachten wollen sehr, sehr gut bezahlte Gutachten für relativ wenig Arbeit bekommen. Und alles bezahlt der Staat. Das ist Korruption. Nichts anderes“
          Viel Geld für wenig Arbeit bekommen ist nicht Korruption. Wir sollten nicht so fahrlässig mit Begriffen umgehen.

    • Dennoch wirkt es so, als würden Frauen Beziehungen alles unterordnen – ihren beruflichen Erfolg, ihre Selbstverwirklichung, ihre Freiheit. Zum Teil stimmt dies auch – im Durchschnitt ist Frauen ist Work-Life-Balance wichtiger als Männern, um mehr Zeit für ihr Privatleben zu haben, aber ein partnerloses Leben ist nicht automatisch ein schlechtes. Ein Bekannter von mir brachte es gut auf den Punkt: „Ihr Frauen arbeitet in guten Jobs, reist, seid viel unterwegs, feiert und habt selbstbestimmt Sex – ihr lebt wie ein Mann ohne Familie und den würdet ihr wegen dieses Lebensstils doch nicht auch bemitleiden, oder?“ In der Tat ist es kein schlechtes Leben – im Gegenteil!

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