Beziehungsebene und Elternebene

Im Familienrecht geht es wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet um Gefühle. Gewollt ist die rechtliche Abwicklung der Auswirkungen einer Gefühlsbindung, also die rationale Neuordnung einer irrationalen Bindung.

Vielen gelingt das durchaus. Es gibt genug Paare, die ganz einvernehmlich zum Anwalt gehen mit dem Ziel, eine saubere und kostengünstige Beendigung der Ehe zu finden. Sie sehen ein, dass es bei ihnen eben nicht geklappt hat und das man bestimmte Punkte regeln muss, damit es weiter gehen kann.

Und natürlich gibt es auch die anderen Fälle, bei denen im Rahmen der Trennung viel Gefühlsporzellan verschlagen worden ist und eine rationale Lösung kaum möglich erscheint. Wo der Schmerz nach der Trennung noch stark ist, sich vielleicht beide verletzt fühlen, weil es nicht geklappt hat, wo einer der beiden bereits einen neuen Partner hat und glücklich scheint, während der andere sich herabgesetzt fühlt, beiseite gestoßen.

Endende Beziehungen hintérlassen oft sehr viele Gefühle und auch das Gefühl des Verletztseins, der Kränkung und auch des Bedürfnisses, dass Leute die einem Nahestehen einen akzeptieren und die eigene Seite verstehen. Und die Kinder stehen einem natürlich am nächsten. Gleichzeitig sind sie das, was einen noch an den Partner bindet, was er von einem braucht, was man kontrollieren kann. Der Umgang mit den Kindern kann da eine gute Waffe sein,um den anderen zu treffen. Aber auch der Kontakt bei der Übergabe kann ein günstiger Moment sein, um den anderen irgend etwas reinzuwürgen, eine Spruch zu machen, oder es kann Ex-Partnern schwer fallen, die frühere Dynamik innerhalb der Beziehung fallen zu lassen, etwa wenn einer der Partner eher dominant war und beruflich erfolgreich und der andere früher immer das getan hat, was der andere gesagt hat, bis es eben zur Trennung kam und er nun nicht mehr diese Stellung des anderen als „der Bessere“ akzeptiert.

Bei Familiengerichten läuft all dies was Umgang und Sorgerecht betrifft unter dem Stichwort:

Akzeptieren, dass die Beziehungsebene gescheitert ist und man eine Elternebene finden muss

Dabei geht es eben genau darum, dass man die Gefühle hinter sich lässt und auf eine funktionale Ebene zurückkehrt, in der man akzeptiert, dass die Beziehung gescheitert ist und alle Vorwürfe aus der Beziehung einen nicht weiterbringen. Stattdessen soll man die Elternstellung des anderen akzeptieren und sich deutlich machen, dass das Kind beide Eltern liebt und man eben für das Kind bestimmte Punkte regeln muss, ohne das die Streitigkeiten aus der Beziehung dabei eine Rolle spielen dürfen, weil eben das Kind nichts dafür kann, dass es mit den beiden nicht geklappt hat. Das Kind hat aus dieser Sicht einen Anspruch darauf, beide Elternteile mögen zu dürfen, ohne dass es deswegen ein schlechtes Gewissen haben muss oder dass es das Gefühl hat, dass es dafür bestraft wird oder einem der Elternteile weh tut.

Das ist häufig leichter gesagt als getan.

Wenn Familiengerichte feststellen, dass in einem Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren die Beziehungsebene vorherrscht und die Elternebene in weiter Ferne ist, dann versuchen sie normalerweise einen Vergleich zu schließen, in dem sich die Eltern zusätzlich zu einer Regelung zum Umgangsrecht oder zum Sorgerecht dazu verpflichten, dass beide eine Beratungsstelle aufsuchen, die den Eltern dabei helfen soll, genau diese Elternebene zu finden.

Nach meiner Erfahrung klappt das in hochstreitigen Fällen üblicherweise nicht oder fast nie. Es ist aber gleichzeitig der einzige Weg, den Konflikt dauerhaft zu beseitigen.

Hat einer Erfahrung mit einer solchen Beratung? Wenn ja, dann würde mich ein Bericht interessieren.

Wie findet man aus eurer Sicht am besten zu einer „Elternebene“?

 

159 Gedanken zu “Beziehungsebene und Elternebene

  1. Mhmm, zu persönlich für viele um dazu was zu sagen?

    Die Trennung von Beziehungsebene und Elternebene scheint mir mit der zentrale Knackpunkt vieler Probleme im Familienrecht im Bereich des Umgang, des Sorgerechts und viele weitere Bereiche zu sein.

    Ich glaube, dass die Paare, die es schaffen das zu trennen, weitaus eher Streitigkeiten vermeiden können.
    Es sollte bei einer Trennung immer darauf geachtet werden, zumindest die Elternebene zu retten.

    • Der bloße Hinweis auf die Trennung von Beziehungs- und Elternebene dürfte einfach zu banal und offensichtlich sein. Was gibt es dazu zu sagen? Die spannende Frage ist ja allenfalls, was das eigentlich genau bedeuten soll und wie man das anstellt?

        • Ich würde eher formulieren, dass es darauf ankommt die Beziehungsebene nicht der Elternebene im Weg stehen zu lassen. Es kommt aus meiner Sicht darauf an, die emotionale Beziehung, zu der der verlinkte Artikel über Liebe als Droge sehr interessant ist, zu beenden, sich zu lösen. Wenn das gelingt, ergibt sich die Elternebene quasi von selbst aus der praktischen Notwendigkeit.

          Und ja: das ist das Kernproblem. Als ich dieser Tage schrieb, dass es völlig illusorisch ist, von Familiengerichten zu erwarten, dass sie an den Machtverhältnissen in der Beziehung richten, was die Beteiligten selber nicht geschafft haben, meinte ich in etwa das.

      • „Der bloße Hinweis auf die Trennung von Beziehungs- und Elternebene dürfte einfach zu banal und offensichtlich sein. Was gibt es dazu zu sagen? Die spannende Frage ist ja allenfalls, was das eigentlich genau bedeuten soll und wie man das anstellt?“

        Nö! Normale Eltern sind in Gegenwart des Kindes und bezüglich desselben immer auf Elternebene. Das ist so banal und einfach.
        Wenn einer diese Ebene in dem Zusammenhang verlässt, ist er gestört, unberechenbar und für das Kind gefährlich und sollte ( vorläufig ) nicht mehr mit dem Kind allein gelassen werden.
        Der Weg ist also genau andersrum.

    • Okay, nachdem die Diskussion hier in ein wildes Bashing ausgeartet ist, das praktisch vollständig ad hominem lief, Tatsachen zu Meinungen erklärte, emotional verzerrte, aus dem Zusammenhang riss, in falsche Zusammenhänge stellte, auf primitive Weise machte etc. pp., mache ich mir heute mal die Mühe, den ganzen Sermon Punkt für Punkt rauszukopieren und sachlich abzuarbeiten.
      Das wird zwar eine Mordsarbeit und sicherlich extrem lang, aber egal, ich denke, falls irgendwer zufällig noch mal hier hereinschaut, kann es nur gut sein, wenn er erstmal eine sachliche Faktenbasis erhält, bevor er sich durch den restlichen wirren Müll wühlt, was er sich dann auch größtenteils sparen kann, da die einzige darin enthaltene relevante Info darin zu sehen ist, daß Christian Schmidt eben, wenn er sich angepisst fühlt, in wildes Bashing verfält. Keine besonders wertvolle Info, also. Zumal es ja nicht ausgeschlossen werden kann, daß er dieses Defizit nicht unbedingt permanent in so extremer Form hat, resp. die Möglichkeit besteht, daß er es irgendwann mal besser in den Griff bekommt.

      Es ärgert mich zwar ein wenig, dafür jede Menge Zeit aufzuwenden, zumal das ganze nicht notwendig gewesen wäre und ich eigentlich ganz andere Sachen in Planung habe, aber sei ’s drum.

      Ich denke, spätestens morgen irgendwann kann der geneigte Mitleser sich hier erstmal vorab informieren, worum es überhaupt geht und was dazu an sachlichen Infos nützlich ist, um zu verstehen, wie blödsinnig das daraus geschnitzte Spielchen ist.

    • Vorabbemerkung:

      Ich zitiere von oben nach unten durch, ohne zu berücksichtigen, daß dadurch der zeitliche Zusammenhang schlichtweg nicht gegeben ist. Ansonsten müßte ich schon deswegen einfach zu viel Aufwand treiben. Es wird auch so schon ein heftiger Marathon werden.

      In Medias res:

      „„Das ist deine Sicht, und sie macht den von dir geführten Kampf auch richtig und sinnvoll. So kannst du dich bei sinnlosen Streitigkeiten mit dem Richter, die nur zu lasten deiner Kinder gehen, als Kämpfer für das Recht fühlen.
      Leider ist es eben falsch.
      In gewisser Weise ist es aber tatsächlich selffullfilling: Indem du dem Richter und allen anderen deutlich machst, dass du sie als Feind siehst, den man bekämpfen muss, werden sie auch tatsächlich zum Feind.““

      Chris versucht hier, den Disput zu eskalieren, indem er in den ersten beiden Sätzen in ironisierter Form eine Absicht, resp. Gesinnung falsch unterstellt.
      Es soll übersetzt ungefähr folgendes zum Ausdruck bringen:
      ‚Fiete hatte gar kein Interesse am Kind, sondern wollte sich – auf welcher Handlungsebene auch immer – in wilden Prügeleien zum barbarischen Helden hochstilisieren.‘

      Weiter unten wiederholt er diese These noch mehrfach, in verschiedener Form und versucht so, daraus eine erwiesene Tatsache zu basteln. Eine Art präventiver Rufmord also.
      Tatsache ist, es ist einfach nur ein Zeichen seines Beleidigtfühlens, sich derartiger ad-hominem-Stilmittel polemisch zu bedienen.
      Er blendet so die einfache Tatsache aus, daß ich einfach nur ein Elternteil war, der seiner Pflicht nachzukommen versucht, die essentiellen Rechte seines Kindes zu verteidigen.
      Er bestätigt das ja auch sofort, indem er unterstellend ausführt, ich hätte dem Gericht und den restlichen Beteiligten und Mitwirkenden als erstes – und möglw. einzige konkrete Vorgehensweise – den totalen Krieg angesagt.
      Das habe ich selbstverständlich nicht im geringsten getan.
      Einen Teil des tatsächlichen Ablaufs ( der institutionellen Kontakte zu Fallbeginn ) kann man auf Man-Tau nachlesen:
      https://man-tau.com/2017/02/15/wie-man-vater-rausberat/#comment-9179

      Schon daraus sollte wohl einigermaßen ersichtlich sein, daß ich mich wie ein insofern ganz normaler, ahnungsloser Vater verhalten habe, dessen Kind plötzlich verschwunden ist.
      Und es sollte auch ersichtlich sein, daß in NRW zunächst recht korrekte Fallbearbeitung geleistet wurde.
      Gedreht wurde der Fall durch die ( rechtlich mindestens anrüchige, aber in D. durchaus übliche ) Verschiebung nach Osnabrück ( Nds ). Von dem Moment an wurde zunächst mal eine radikale Ausgrenzungs- u. Verschleppungspolitik betrieben. Man wimmelte mich wochenlang mit Falschauskünften und faulen Ausreden ab. Daß allein das schon als Kriegserklärung verstanden werden kann, da es keinen Zweifel daran geben konnte, daß mein Kind verschwunden und für mich unauffindbar war, kann vernünftigerweise keinem Zweifel unterliegen, oder?
      Die sachfremde, auch vom Tonfall her sofort erkennbar eindeutig feindliche Vorgehensweise stammt also nicht von mir, sondern ist ( übrigens dort üblich, wie ich später erfuhr ) von dem Netzwerk der o-brücker Institutionen initiiert und in sich steigernder Form weiter betrieben worden.

      „„Nicht ich habe Ärger mit der Riin, oder sonst wem, angefangen, sondern sie mit mir. Z.B. mittels zweier Erpressungen, falscher rechtlicher Belehrung, Protokollfälschung, Kungelei mit der RAin, u.s.w.“

      Kamen die Erpressungen, falschen Belehrungen etc denn nachdem du Dienstaufsichtsbeschwerden gegen sie als Richterin auf Probe gemacht hast und Anfragen nach dem Informationsgesetz gemacht hast etc oder davor? Mir ist der Zeitablauf noch nicht ganz klar.“

      Hier zeigt Chris, daß er, anstatt erstmal zu lesen, sofort reagiert, sonst wären diese Fragen unnötig gewesen. Was den Tenor des ersten Zitats voll bestätigt.
      Das wird auch dadurch schon deutlich, daß man wohl voraussetzen kann, daß auch ein völlig ahnungsloser Betroffener ( und das war ich ja derzeit ) einen Vorgang nicht mit einer DA-Beschwerde gegen „seinen“ Richter beginnt. Schon das Voraussetzen, daß ich das möglw. getan hätte ( sonst wäre die Frage ja völlig sinnlos ), zeigt wohin seine Reise gehen soll, nämlich in Richtung „Berserker sind selbst Schuld“.

      Tatsache ist, ich hatte einen Tag nach der Verschleppung ( 15.01.2007 ) des Kindes eine RAin beauftragt. Die telefonierte auch erstmal ein wenig herum, verfasste ein paar Schreiben, die aber von Anfang an als Scheinaktionismus recht klar zu erkennen waren.
      Z.B. stellte sie ( noch beim in NRW zuständigen Gericht ) einen Umgangsantrag, der als solcher untauglich war, weil er keine exakten Daten enthielt. Daß Chris das völlig richtig findet, wie unten nachzulesen, werde ich anhand des dazugehörigen Zitats an der entsprechenden Stelle kommentieren und richtigstellen. Da die RAin auch wesentliche Inhalte in ihren sonstigen Schreiben z.T. wegließ, z.T. völlig falsch darstellte, verfasste ich eine Beschreibung des Fallablaufs und sandte sie ihr zu. Darauf ging sie nur mit einer ironischen Bemerkung ein:
      „Ich verstehe ja, daß sie sich ihren Frust von der Seele schreiben wollen, Herr M…..“
      Mag sich ja wie ein hochkompetenter Erfahrungswert vordergründig lesen, ist es aber nicht. Denn es beweist, daß sie den Text schlichtweg garnicht gelesen hatte und einfach ein emotionales, ansonsten aber uninteressantes Geschreibsel voraussetzte. Und dem war nicht so, es enthielt wichtige, wenn nicht die wichtigsten Infos zum Fall, den sie noch überhaupt gar nicht kannte und auch nie kennengelernt hat.
      Also blieb mir gar nichts anderes übrig, als das ganze noch einmal niederzuschreiben und es an das JA, das Gericht, natürlich auch die RAin und später auch weitere akut involvierte Personen/Institutionen zu schicken.
      Selbstverständlich in höflicher, sachlicher Formulierung und mit der Bitte um Entschuldigung für meine ziemlich schlechten handschriftlichen Fähigkeiten ( einen PC besaß ich derzeit noch nicht – hatte auch davon überhaupt keine Ahnung – und hatte auch jahrzehntelang höchstens mal einen Einkaufszettel geschrieben, oder eine Überweisung ausgefüllt, das Schriftbild war also mehr als dillettantisch ).

      Daraufhin rief die Richterin aus O-brück die RAin an und faltete sie zusammen, laut deren Aussage mir ggü.. Sie fragte sie, ob sie „ihren Mandanten nicht im Griff“ hätte ( wortgenau ) und erklärte, daß dieser gar nichts auszusagen und keine Anträge zu stellen hätte, sonst würde sie ihm sofort und endgültig sämtliche Rechte und Pflichten am Kind entziehen.
      Laut RAin ging es ganz klar nicht darum, daß sie ( die RAin ) meine Informationen aufzunehmen und in geeigneter Form vorzutragen hätte, sondern exakt um das von eben beschriebene. Also, daß ich keinerlei Informationen zum Fall beisteuern solle, egal über wen und daß von meiner Seite auch keine Anträge kommen sollen, auch nicht über die RAin.
      Letztes Argument der RAin dazu war, daß sie ja auch an ihren Ruf denken müsse. Was unzweifelhaft meinte, ihren Ruf beim AG/FG Osnabrück, nicht bei ihrer Mandantenschaft ( welcher eh nicht der beste war, wie ich später erfuhr ).

      Nun, ich hatte ja bereits eine längere Aussage abgesandt und darin auch erwähnt, daß ich eine Begutachtung der ganzen Familie, besonders der Mutter, welche wg, psychischer Störungen verrentet ist, für notwendig halte, was offenbar als Antrag ( wenn auch nicht als ernst zu nehmender ) gewertet wurde.

      Natürlich versuchte ich auch weiterhin, der RAin klar zu machen, daß ich mir gerade nicht „den Frust von der Seele schreiben“, sondern ihr wichtige Fallinfos zukommen lassen wollte. Sie blieb aber bei ihren Standpunkt und der dazugehörigen Vorgehensweise. Beschrieb ich irgendetwas, lieferte konkrete Fakten, so unterbrach sie mich nach wenigen Sätzen, schnappte sich ihr Diktaphon und formulierte ein Schreiben, z. B. an die Gegenanwältin. Da sie kaum zugehört und sowieso die Hälfte der Beschreibung abgebrochen hatte, kamen dabei kaum verwertbare bis völlig unsinnige Briefe heraus, die ich dann mit ihr inhaltlich zu diskutieren versuchte, was aber i.d.R. praktisch erfolglos war. Natürlich bemerkte ich, daß so z.T. ein völlig falscher Eindruck entstehen mußte, der ein ebenso falsches Bild erzeugte und so wichtige Aspekte und Ziele überdeckte.
      Es blieb mir also im Endeffekt nichts anderes übrig, als mir Notizen dazu zu machen, und wiederum selbst zu versuchen, entsprechendes richtigzustellen und weitere Infos direkt an die Beteiligten und Mitwirkenden ( natürlich auch die RAin ) zu schicken.

      Am 12.03.2007 war die erste mündliche Anhörung bei Gericht. Die Richterin betrat den Raum als letztes, machte extra einen Umweg, um direkt hinter mir stehen zu bleiben und mich von hinten – in ganz offenbar aggressiver Weise – anzuherrschen: „Sie sagen hier gar nichts und stellen keine Anträge!“
      Ich wartete, bis sie am Kopfende ihren Platz aufgesucht und die Akten abgelegt hatte und sagte meinerseits: „Ja, weiß, Sie entziehen mir sonst sämtliche Rechte und Pflichten am Kind sofort und endgültig, das hat Frau H. [ RAin ] mir bereits mitgeteilt“.
      Selbstverständlich in höflich zugewandter Form.
      Die Richterin erwiderte – und zwar an alle Anwesenden gerichtet und in offenbar sehr schlechter Laune: „Und das mache ich auch!“ ( wortgenau).

      Die Nachfrage von Chris ist also sachlich überhaupt nicht nachzuvollziehen, da ich zu dem Zeitpunkt noch gar keinen Grund haben konnte DA-Beschwerde einzureichen, resp. mich über falsche rechtliche Belehrungen zu beschweren.
      Daß eine derartige Präjudikation nicht legitim ist, bemerkte ich wohl ( dazu muß man kein Jurist sein ), indes, ich ging erstens von einer Art Irrtum aus, den mann hoffentlich richtigstellen konnte und zweitens zeugte diese Vorverurteilung natürlich auch einige Wirkung, ich hatte ja Angst um mein Kind ( übrigens das erste mal im Leben, daß ich nennenswerte Angst spüren mußte ).

      Ich war also lediglich entsetzt, daß die Einschätzungen über die Richterin, die ich bis dato schon gehört hatte ( u.a. von institutionellen Mitarbeitern – Juristen darunter, Heimmitarbeitern und anderen engagierten Menschen ), zusammengefasst etwa: „Die macht Dich fertig, bei der hast Du als Vater keine Chance“, offenbar nicht übertrieben waren.

      Dann verteilte die Riin den „Bericht“ der Verfahrenspflegerin, welcher vom 08.03.2007 datiert. Und beschwerte sich bei mir in herablassender Weise, daß sie doch wohl keine Postbotin wäre und gar nicht wüßte, wer denn meine Ausagen überhaupt erhalten habe.
      Daß nicht ich, sondern die VerfPfl ihren Schriftsatz in eigentlich unzulässiger Weise zu spät eingereicht hatte ( und zwar gewohneitsmäßig, wie ich später noch mehrfach feststellen mußte ), war ihr entweder nicht bewußt, oder sie war damit einverstanden ( ich vermute im Nachhinein eher zweiteres, wie man wohl voraussetzen kann ). Das bemerkte ich wohl, thematisierte es aber nicht, da ich keinen Streit provoizieren wollte, auch mit der Verfpfl nicht, obschon ich am Datum ihres „Berichts“ bemerkte, daß die mich eklatant belogen und abgewimmelt hatte ( das werde ich weiter unten näher ausführen ).
      Ich erklärte ihr ( der Richterin ), daß im Kopf meiner Schreiben deutlich ein Verteiler zu erkennen war, der die Liste der Empfänger darstellte und, daß diese ausnahmslos von mir das genau gleiche Schreiben ( als Kopie ) auch bekommen hatten. Ob sie das inhaltlich erfasst hat, weiß ich nicht, aber die Tatsache, daß ich überhaupt etwas dazu gesagt hatte, ließ ihre Laune offenbar eher noch schlechter werden.
      Die RAin sagte nichts, war scheinbar immer besserer Laune und fand die Szene lustig.

      Sodann begann ein allgemeines Chaos im Gerichtssaal auszubrechen. Man schwatzte wild durcheinender, vieles davon bekam ich inhaltlich gar nicht mit. Z.B. ging es u.a. darum, daß die Mutter das Kind nicht mehr in den Kindergarten brachte, was die Jugendamtsmitarbeiterin ( im Folgenden „JA-MA“ abgekürzt ) kommentierte: “ …. das ist zuweit … das ist zuweit…“ ( wortgenau ). Ich fragte in das allgemeine Geschwatze hinein: „.. wieso ist das plötzlich zu weit? Das Kind ist dort seit über einem Jahr und es war nie zu weit“.
      Das hörte wiederum die Mutter, welche dann sagte: „Ich kann mein Kind doch nicht mit Waldorfbetreuern allein lassen“.
      Vermutlich wollte sie damit suggerieren, daß das gesamte Kindergartenpersonal von mir irgendwie überwältigt werden könne, wenn ich das Kind dort überfallen, mit Gewalt überziehen, oder möglw. entführen wolle.
      Ob irgendwer den Wortwechsel, zwischen mehreren anderen gleichzeitig ablaufenden, mitbekommen hat, weiß ich nicht, der Punkt wurde nie wieder thematisiert, weder schriftlich, noch mündlich.

      So lief diese „Anhörung“ vielleicht fünf bis zehn Minuten wild durcheinander. Ich sagte erstmal gar nichts mehr und wunderte mich so vor mich hin.

      Dann ergriff die Richterin plötzlich die Initiative und begann ( aus dem Gedächtnis wiedergegeben, v.dh. u.U. etwas anders formuliert, lediglich den ersten Satzteil weiß ich noch genau ): „Die Eltern schließen eine Vereinbarung …..“ ( wortgenau ). Das Kind bliebe vorläufig bei der Mutter wohnen, der Vater erhielte aber ein umfangreiches Umgangsrecht. Kurze Pause, die RAin sagte aber nichts. Der Umgang solle begleitet erfolgen, es würde ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Die genaue Ausgestaltung des Umgangs würde der Diakonie überlassen. Bis auf den Teil mit der Vorläufgkeit des „Wohnorts“ des Kindes, landete das inhaltlich auch so im Protokoll. Sie muß also schon zu dem Zeitpunkt zwischendurch mal das Protokollgerät abgeschaltet gehabt haben.

      Ich fragte, was der Teil mit der genauen Ausgestaltung denn nun konkret bedeuten würde.
      Daraufhin erklärte die Richterin., daß das hieße, der Umgangsbegleiter könne Frequenz, und Dauer des Umgangs festlegen.
      Da mir das verdächtig vorkam ( zu Recht, aber das wußte ich derzeit noch nicht ), fragte ich die RAin, ob das hieße, wenn der Begleiter meine, es könne mehr oder weniger Umgang stattfinden, könne er das einfach bestimmen. Die RAin bestätigte das und fügte hinzu, daß er auch den Modus bestimmen könne.
      Darauf fragte ich konkret nach, ob ich das richtig verstanden habe und das hieße, wenn der Umgangsbegleiter von meiner Harmlosigkeit überzeugt wäre, könne er sogar unbegleitete Umgänge bestimmen, u.U. sogar im Zuhause des Kindes ( also bei mir, denn da wohnte das Kind – laut Meldeanschrift – immer noch ). Das bestätigten Richterin ( als erstes ) und RAin beide klar und eindeutig.
      Ich formulierte das, an die Richterin gerichtet noch einmal komplett und exakt aus und beide bestätigten noch einmal.
      Daraufhin nahm die Richterin noch einmal das Protokollgerät zur Hand und diktierte scheinbar,
      daß sie „nocheinmal ausdrücklich betone“ ( wortgenau ), daß der Umgang vom DW frei ausgestaltet werden könne, bis hin zu 14-tägigen Umgängen an meiner Adresse und zwar unbegleitet und – auch das „betonte“ sie „noch ein mal ausdrücklich“ ( in genau der Formulierung ) „ohne das Gericht einzuschalten!“.
      Und ich fragte noch einmal nach, ob ich das richtig verstanden habe, wiederholte das oben bereits angeführte exakt und wieder bestätigten beide eindeutig und ziemlich kräftig.

      Daraufhin fragte die Richterin, ob alle Anwesenden damit einverstanden wären. Alles nickte brav ab, außer mir. Ich sagte, als die Riin mich genervt anblickte: „Ich kann damit wohl erstmal leben, aber meine Geduld ist langsam am Ende, da die Schäden am Kind bereits stark fortgeschritten sind“ ( wortgenau ).
      Das haben die Anwesenden mit Sicherheit auch alle verstanden, denn erstens hatte ich dazu schriftlich ausgesagt, daß das Kind im einzigen vorherigen Kontakt ( am 20.02.2007, also über einen Monat nach der Verschleppung ) ungefähr 20-30 Minuten lang völlig verstört wirkte, zunächst nichts anderes äußerte als ein schüchternes „Wuff-Wuff“ ( sich also in einverängstigtes Rollenspiel zurückzog ), bevor es wieder Vertrauen zu mir fasste und sich öffnete. Möglw. war es auch durch die anwesende VerfPfl. eingeschüchtert, die es ja bereits kennengelernt hatte und die auch auf mich nicht gerade vertrauenserweckend wirkte.
      Und zweitens sagte auch die Riin, daß bei der Anhörung des Kindes ( am 08.03.2007, wahrscheinlich in Anwesenheit der Mutter, denn das macht diese Riin gewohnheitsmäßig so, wie ich später von weiteren Betroffenen erfuhr ) auch nur -und ausschließlich – „Wuff-Wuff“ vom Kind kam. Ein Protokoll zur Kindesanhörung ( auch zur zweiten ) wurde scheinbar gar nicht erst verfasst, jedenfalls ist keins in der Aktenlage.
      Und drittens hatte ich auch ausgesagt, daß das Kind bis zum Tag seiner Verschleppung nie solche oder ähnliche Verstörungen gezeigt hatte, sondern in Gegenteil, als sozial und körperlich weit fortgeschritten galt ( trotz pränatalem Handicap ) und offen und vertrauensvoll auch auf dritte zuging. Das war z.B. eine der zugesandten wichtigen Informationen, die die RAin nicht zur Kenntnis nahm ( und alle anderen Empfänger auch nicht ).

      Die Richterin schloss dann das Protokoll mit: „…laut vorgespielt und genehmigt, b.u.v….“ u.s.w. ab. Tatsächlich wurde es nicht noch einmal vorgespielt. Ob der erste Teil ( s.o. ) vorher abgespielt wurde, weiß ich nicht mehr – ich glaube nicht, bin mir aber nicht sicher – der Teil mit den extrem erweiterten angebl. Befugnissen des Begleiters jedoch garantiert nicht. Vermutlich wurde jener Teil gar nicht erst aufgenommen ( der An- u. Ausschalter ist am Mikrophon und kann unauffälig betätigt werden ), jedenfalls taucht er logischerweise auch weder im Protokoll, noch im Beschluss, noch sonstwo, außer in meinen Schriftsätzen, auf.

      Somit sollte wohl auch klar sein, wo hier die falsche rechtliche Belehrung und die Protokollfälschung ( die genauso eine Beschlussfälschung ist ) zu erkennen ist.
      Weder rechtlich noch gesetzlich kann einem Umgangsbegleiter eine solche Befugnis erteilt werden, denn sie würde mindestens eine Entziehung des ABR i.S. Umgang und Übertragung desselben auf den Begleiter zwingend erfordern. Dafür bestand aber zu diesem Zeitpunkt keine sachliche Grundlage. Chris bestreitet das zwar, behauptet sogar, es wäre familienrechtliche übliche Praxis ( zumindest mal gewesen ) und auch ständige Rechtsprechung. Das glaube ich allerdings nicht im geringsten, ich gehe tatsächlich von einer wütenden Unterstellung freier Fantasie aus. Denn ich habe 10 Jahre Erfahrung mit Familienrecht, besonders Umgangssachen, mich sehr ausführlich mit anderen Betroffenen und weiteren engagierten Personen ( u.a. einige erfahrene Juristen dabei ) zum Thema befasst und derartiges hätte ich also schon mal irgendwo hören o. lesen müssen. Auch wäre das in der einen o. anderen Fallkonstellation sicherlich wichtig geworden und es hätte entsprechende Texte dazu auf Fachseiten gegeben, bspw. bei Deubner, Anwalt.de, in den Foren großer Vätervereine u.s.w.. Wer mag kann das gern mal recherchieren und hier Rückmeldung machen.

      „Welche Anträge hast du denn noch gestellt, die zwei genannten waren ja nur die wichtigsten?
      Und woher wußtest du, dass man diese Anträge stellen sollte? ist das eine eigene Idee gewesen oder Ergebnis eines Workshops?
      hast du mal mit Manfred Herrmann darüber gesprochen? Fand er diese anträge gut?“

      Im Laufe des Verfahrens habe ich einige Anträge gestellt, allerdings erst viel später, z.B. auf Anordnung der Umgangsbegleitung – nachdem der Begleiter schon monatelang die Begleitung verweigerte und auch auf diverse ausführliche Begründungen dazu einfach nur noch allergisch reagierte, auf rechtsverbindliche Umgangsanpassung – nachdem die Mutter mal eben zwölf Wochen lang Umgangsboykott betrieb, u.s.w..

      Ich wußte gar nicht, das „man“ diese Anträge stellen sollte, da ich keine Ahnung hatte und ich nicht „man“ war o. bin. Ich stellte sie, weil es schlichtweg keine Alternative gab und ich weder von der RAin, noch sonstwem irgendwelche Auskünfte o. Informationen dazu bekam. Ich mußte mich also auf Gerüchte und Gefühl verlassen, was sicherlich auch dem Plan der weiteren Beteiligten und Mitwirkenden entsprach. Denn dadurch lässt sich ein einfacher Hilfsarbeiter, der sich entsprechend unfachgerecht ausadrückt, sehr leicht in die Rolle des ignoranten Trolls manövrieren, wie es hier im Thread ja auch mehr o. weniger offen versucht wurde.

      Und ich habe derartiges auch ( einige Jahre später, nach Fallabschluss ) nicht mit Manfred Herrmann besprochen, warum sollte ich das denn tun? Es war ja längst „les neiges d’antan“.
      Genauer gesagt, ich habe gar nichts mit ihm „besprochen“ ( außer höchstens in Randbemerkungen, während wir, nach einem Treffen, noch mit einer Gruppe in einer Kneipe etwas aßen und ein Bier tranken, oder so. ).
      Was Chris hier suggerieren will, ist ein gern polemisiertes Vorurteil, nämlich, daß irgendwelche „Pseudoberater“ die übliche Betroffenenempörung ausnutzen, um sich Kundschaft zu verschaffen. Derartiges gibt es natürlich, auch ich habe so etwas mehrfach erlebt, aber erstens ist es i.d.R. ( leider nicht immer ) leicht erkennbar, wenn man ein wenig Erfahrung hat, und zweitens ist es eher eine übliche Akquisetaktik von Rechtsanwälten, besonders von solchen, die außer Familienrecht kein wirtschaftliches Standbein haben ( der hier mitschreibende „Ih“ bspw. verwendet einen Formulierungsstil und entsprechende Inhalte, die darauf hindeuten, weshalb ich rate, ihm nur mit äußerster Vorsicht zu begegnen, da es sonst leicht ein böses Erwachen geben könnte ).

      Hugor schreibt:
      „Fiete, ich kenne dich nicht, weiß nicht, wie du dich normalerweise verhältst und kann fachliche Qualität und Einstellung der Verfahrensbeteiligten nicht beurteilen.
      Fakt ist aber eins: So ziemlich jeder, der sieht, wie du hier gegenüber Christian (und z.T. lh) auftrittst, wird dir gegenüber voreingenommen sein. Wenn man davon ausgeht, dass du im Verfahren noch emotionaler warst, und dein von dir geschildertes Verhalten berücksichtigt, ist ziemlich offensichtlich, dass du auch mit dem fähigsten Rechtsanwalt und anfänglich wohlgesonnensten Richter kaum Chancen gehabt hättest.“

      Das ist zwar verständlich, besonders wenn man sich darauf verlässt, daß Chris und Ih ja ruhig und sachlich formulieren und scheinbar „Experten“ sind, aber eine glatte Täuschung, die leicht zu erklären ist. Genau dieser Eindruck war von Chris u. Ih geplant u. wurde gezielt inszeniert.
      Tatsache ist selbstverständlich, daß ich zwar garantiert und unausweichlich hochverzweifelt war, mich aber im Umgang mit den anderen Beteiligten und Mitwirkenden absolut ruhig und vernünftig verhalten habe, besonders am Anfang der Fallentwicklung. Ich vermute, daß Hugor das tatsächlich von mir sachlich geschilderte mit den Interpretationen von Chris u. Ih überzeichnet und dabei nicht bemerkt hat, daß ich erst ab einem bestimmten Stadium falscher Unterstellungen und ad-hominem-Gebashe die beiden mit ( wie ich meine, absolut verdienten ), abwertenden Bezeichnungen versehen habe. Die sachlichen Inhalte, die ich anführe, sind jedoch richtig. Die Unterstellungen von Ih u. Chris sind es nicht, wie oben schon teilweise erläutert u. im Folgenden weiter ausgeführt.

      Hätte ich einen irgendwie brauchbaren Anwalt gehabt ( das hätte gar kein „fähigster“ sein müsen ), der einfach nur die Fakten zur Kenntnis nimmt und ordentlich darauf, sowie die Vorkommnisse des weiteren Vorgangs, reagiert, wäre eine Eskalation des Falles nicht, zumindest nicht in dem Maße, möglich oder gar nötig gewesen. Tatsächlich eskalierte die Sache auf ganz gezielte Bestrebungen hin, u.a. durch die unsinnige Vorgehensweise der RAin, der Richterin und der restlichen gegenparteilich Beteiligten u. Mitwirkenden.

      Die Betrebungen von Chris u. Ih, hier auch den E.F.K.I.R., den VAfK-Köln und speziell Manfred Herrmann zu verbalen Berserkern herunterzuqualifizieren, kommentiere ich gar nicht. Einerseits ist das so billige Polemik, daß wohl die meisten Mitleser das selbst erkennen können ( schon die Fragen dazu zeigen im Verlauf immer deutlicheren Suggestivcharakter und die Kommentare schaukeln diese Wunschinhalte auch immer extremer auf, so daß der stetige Weg nach unten wohl unverkennbar ist ). Andererseits ist der so angerichtete Schaden gering und ich habe auch gar keinen Grund, mich hier als eine Art Anwalt Dritter aufzuspielen. Sollte einer der Beschimpften es für nötig halten, dazu etwas zu saagen, ist er sicherlich Manns und fähig genug, das selbst zu tun. Außerdem wird dieser Post auch so schon mehr als lang genug.
      Somit mag der Link zum nächsten geplanten Workshop reichen. Wer aus dem Text die wüsten Unterstellungen von Chris u. Ih auch so einfach generieren kann, wie die beiden, mag das tun, nicht meine Baustelle:
      http://www.vafk-koeln.de/event/koeln-24062017-workshop-iii-%E2%80%93-verfahrensrecht-beispielen-zum-sorgerecht6

      Ich kann da jedenfalls keine schädlichen „Tipps“ ( schon der Begriff – von Chris in’s Spiel gebracht – zeigt die unlautere Absicht ) erkennen.

      „„[ … ] Schon vor diesen beiden Terminen begann die Richterin mich über die ( leider ) beauftragte RAin zu erpressen, welche das mir als Form der Belästigung darstellte, allerdings nicht durch die Richterin, sondern durch mich! Die Richterin rief sie ( laut deren Aussage ) an und fragte, ob die RAin „ihren Mandanten nicht im Griff“ ( wortgenau ) hätte, der solle nichts aussagen und keinerlei Anträge stellen, sonst würde sie ihm sofort und endgültig sämtliche Rechte und Pflichten am Kind vollständig entziehen. Und genau das setzte sie auch quasi sofort konsequent um.“

      Warum machst du auch so einen Schwachsinn? es gibt nichts bescheuerteres als einen Mandanten, der an seinem Anwalt vorbei Anträge bei Gericht stellt. Anscheinend hat sie dich für einen Spinner gehalten, einen Choleriker, der sich selbst sein eigenes Grab gräbt.
      Es ist eher als Freundlichkeit zu sehen, dass sie dir so offen ihren Eindruck von dir schildert, der dich als erziehungsunfähig erscheinen lässt. “

      Wie oben bereits ausgeführt, mußte ich diesen „Schwachsinn“ machen, es blieb mir gar nichts anderes übrig. Ob das in dem Fall „bescheuert“ ist, kann Chris logischerweise gar nicht wissen, er unterstellt es einfach, um mich eben als „bescheuerten Schwachsinnigen“ am Nasenring durch die Manege zu zerren.
      Daß es besser gewesen wäre, wenn ich eine ordentlich arbeitende RAin gehabt hätte, ist dabei absolut unstrittig, aber eben die hatte ich nunmal nicht. Ergo mußte ich für Informationsfluss zu sorgen versuchen, da niemand anders das tat.
      Ob die Riin mich für einen Choleriker und Spinner hielt, wie Chris zu wissen meint, halte ich für unerheblich, eher wohl nicht, denn es gab keinen Hinweis darauf. Daß sie aber ein vitales Interesse hatte, genau diesen Eindruch zu erzeugen, halte ich für mit Sicherheit wahrscheinlich. Und genau diesen Eindruck erzeugt ja auch die RAin und im weiteren die VerPfl und das JA, welche noch ein paar Schritte weiter gingen und mich mit noch weiteren üblen Rollen eindeckten. Ebenso beide Gutachter ( im folgenden „SV“ abgekürzt ).
      Der einzige Mitwirkende nach Fallverschiebung, der das nicht tat, war der Umgangsbewacher, der machte einfach gar nichts, was allerdings als ultimative Waffe das allerdickste Geschütz war.
      Denn selbst ein tatsächlicher „Spinner u. Choleriker“ wird dadurch noch nicht zum erziehungsunfähigen Elternteil, wie wohl ein paar hunderttausend derselben in D. jederzeit vollständig und felsenfest beweisen. Und ein Gericht hat neutral und ohne Präjudikationen zunächst mal sich mit der objektiven Sachlage zu befassen. Und genau die wurde in dem Fall vollkommen vernachlässigt und zwar gezielt. Allein das widerlegt die Ansicht von Chris, es wäre doch eine „Freundlichkeit“ gewesen, mich vorab einschüchtern zu wollen, um die Sachlage eben nicht am Hals zu haben, locker und ausreichend.
      Selbst wenn ich ein solcher gewesen wäre, wäre das also für sich genommen überhaupt gar kein Grund gewesen, den Umgang auszuschließen und die Sorge auch nicht. Im schlimmsten, begründeten Zweifel ( und den gab es nicht ) wäre das durch ordentlichen begleiteten Umgangs leicht überprüfbar gewesen. 6-10 Sitzungen, dabei eine fachliche Exploration, entsprechend Berichte, Beratung, wo möglich Intervention und man hätte in besten Interesse des Kindes reagieren können.
      Und ganz nebenbei bin ich bis heute weder ein Spinner noch ein Choleriker, aber wenn man mir diesen Stempel gezielt aufzudrücken versucht, lasse ich, sofern niemandem damit geschadet wird, gern mal etwas Dampf ab und bezeichne den wütend herumbashenden, oder einfach Unfug einherrabulierenden, als Dumpfbacke, Maulheld, Arschloch o.ä.. Wenn einer sich diese Titel redlich verdient hat, bitte, dann soll er sie auch verliehen bekommen, meine ich.
      Die Richterin hatte also gar keinen Grund, weder einen freundlichen, noch einen unfreundlichen, mich als erziehungsunfähig vorab abzukanzeln. Im Gegenteil, das ist ausdrücklich verboten.
      Und, daß hat Chris schon ganz richtig erkannt, ihre doppelte Erpressung unterstellte genau das, ohne dabei die Fakten des Falles auch nur ansatzweise in Erwägung zu ziehen. Auch das ist eine absolut kriminelle Präjudikation der Dame, laut Gesetz, Recht und wer es nicht glaubt, kann ja mal einen halbwegs seriösen Juristen dazu befragen, der wird ihm das garantiert vollumfänglich bestätigen. Hätte sie meine Aussagen gelesen, hätte sie gewußt, daß es keinen Grund gab, daran zu zweifeln, daß es dem Kind vor der Verschleppung sehr gut gegangen ist und, daß das mindestens zur Hälfte ( tatsächlich sogar um einiges mehr ) mein Verdienst war. Und auch ohne die Lektüre meiner Aussagen, wäre es schlimmstenfalls möglich gewesen BU anzuordnen, von der Sachlage ( hier kommt die von Chris angesprochene Beweislast in ’s Spiel ) her noch nicht einmal das. Denn die Exe hatte ja im Januar ggü. dem JA in NRW ( ausgelagerte Abteilung für Elternarbeit beim DW ) unmißverständlich erklärt, daß es keinerlei Vater-Kind-Probleme gab, sie aber (trotzdem ) jeglichen Umgang zukünftig verhindern wolle, wodurch ihre Motivation und ihre mindestens rachsüchtige Taktiererei deutlich erkennbar und auch belegt war ( quasi ein „versehentlicher“ Beweis der Gegenseite gegen sich selbst, sollte also einiges an Gewicht haben ). Somit hätte es Sinn gemacht, das Kind nachhause zu schicken und der Mutter BU auf’s Auge zu drücken.
      Und das war ausdrücklich bekannt.
      Der Schriftsatz des DW ( in Vertretung des JA ) ging am 26.02.2007 an das JA in Osnabrück und das Gericht, ich bekam eine Kopie davon. Spätestens am 28.02.2007 war das Kartenhaus der Gegenseite also als solches ( Potempkinsches Dorf, ich habe versehentlich „böhmisches Dorf“ hier im Thread geschrieben ) enttarnt. Da ich sofort eine weitere Kopie der RAin zukommen ließ, hätte diese auch sofort einen exakten Umgangsantrag, resp. einen Wiederherausgabeantrag, besser beides, bei Gericht – unter Bezugnahme auf dieses betonharte Beweismittel – stellen müssen, wie wohl ebenfalls jeder halbwegs fähige Anwalt eindeutig bestätigen kann ( „Ih“ klammere ich da mal aus, da ich vermute, daß er dieses Faktum im Rausch des Ping-Pong-Spielchens noch nicht einmal bemerkt hat ).

      Kurz u. knapp: Eine „Freundlichkeit“ kann eine Erpressung zum Schaden des Kindes durch einen Richter niemals sein und eine Präjudikation ist gesetzlich wie rechtlich absolut verboten. Es handelt sich in der beschriebenen Form ganz eindeutig um zwei Straftaten, ebenso wie die falsche rechtliche Belehrung, da gibt es überrhaupt nichts dran herumzudeuteln. Die Riin hätte daraufhin das Richteramt vollständigt verwirkt haben und vor ein Strafgericht gestellt werden müssen. So wir denn in einem Rechtsstaat leben würden, in dem die entsprechenden Gesetze u. Rechte adäquate Beachtung fänden.

      „Gott, ich kenne diesen Typen Mandant vor Gericht. Eine absolute Katastrophe, und das zu seinem eigenen Nachteil. Bitte bitte rate das, was du gemacht hast niemanden, es ist absolut schädlich. “
      Da das inhaltlich oben schon vollständig widerlegt ist, mag hier der Hinweis genügen, daß das das Ziel der polemischen Reise von Chris ist, welches er – konsequent, aber ohne auch nur irgendeine Substanz – durchgehend in diesem Thread verfolgt. Diese „Bitte“ ( tatsächlich ein übler Sarkasmus mit Rufmordqualitäten ) am Schluss des Zitats verdeutlicht das nur, denn man kann wohl jedem Betroffenen – auch mit wenig bis gar keiner Erfahrung – unterstellen, daß er kein Interesse hat, jemandem zu raten, ahnungslos in einen FamR-Fall verwickelt zu werden und an so eine RAin und weitere dubiose Typen zu geraten. Und ansonsten habe ich zu dem Zeitpunkt keine der von Chris vorab unterstellten Dummheiten begangen gehabt ( und logischerweise auch niemandem dazu geraten ). Daß ich gezwungen war selbst Auszusagen und Anträge zu stellen, war ja nun nicht im geringsten meine Absicht o. gar mein Verschulden. Ich hätte es gern unterlassen, aber das wäre offener familiärer Suizid gewesen, das war auch seinerzeit schon sehr klar erkennbar. Und meinen „Erziehungsauftrag“ ( ein blöder Terminus für die Pflicht zur Sorge ) habe ich selbstverständlich sehr ernst genommen, mal abgesehen davon, daß ich mein Kind über alles geliebt habe ( wie wohl die meisten Eltern ).

      Die Kurzformel unter betroffenen Elternteilen dazu heißt:
      „Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

      M.a.W.: Mit meinen Aussagen konnte und mußte ich hoffen, daß diese irgendwann mal gelesen und beachtet würden, und sei es in späteren Instanzen. Ohne dieselben war unzweifelhaft, auch zu dem Zeitpunkt schon, daß man das Kind und mich mehr oder weniger konsequent ( wie konsequent genau konnte ich logischerweise noch nicht ahnen ) vernichten würde. Daß auch diese noch Hoffnung eine blauäugige Illusion war, da es im deutschen Familienrecht noch nicht einmal ansatzweise eine Gewähr eines fairen Verfahrens gibt, Richter also nach allem Möglichen entscheiden können und das auch tatsächlich tun ( Emotionen – wie hier von Chris selbst beschrieben, Ideologie, politische Richtung, Korruption, Karrierewünsche u.s.w., es gibt da ja viele mögliche Faktoren ), konnte ich natürlich auch noch nicht wissen.
      Tatsächlich kann man sagen, daß es eben keine ernstzunehmende Beweislast gibt im FamG. Zertifizierte und jahrelang erfahrene Tagesmütter z.B. werden von JA u. Gericht für zu dumm ein Kind zu erziehen erklärt und die Kinder in ein Heim o. Pflegestelle verholt ( Fall Kutzner, auch Osnabrück, wer mag, kann sich dazu einmal im Internet schlau machen, es gibt auch einen ARD-Spielfilm, der daran angelehnt ist, heißt „in Sachen Kaminski“ und beschreibt das Prinzip sehr deutlich ). Ansonsten empfehle ich das Studium des Fall Haase, oder Heller, Joumara, oder – für mehr auf cineastische Werke stehende – den Spielfilm „bis nichts mehr bleibt“ ( geht vordergründig um Scientology, aber der darin beschriebene Fam-Prozess ist auch sehr gut und realistisch geschildert ). Oder den Film „der entsorgte Vater“ von Douglas Wolfsperger.
      Tatsachen interessieren da nicht, wer besser mit Dreck werfen kann und dabei keine Rücksicht auf das Kind nimmt, gewinnt i.d.R.. Das kann man als statistische Tatsache wohl einfach so stehen lassen.

      „Natürlich kann die Richterin auch dein sonstiges verhalten in ihre Wertung einfließen lassen und wenn sie an deiner Art die Verhandlung zu führen erkennt, dass du anscheinend nicht in der Lage bist, normal zu diskutieren, dann kann sie das gegen dich verwenden.“
      Ich habe keine Verhandlung geführt, schon das wäre weit mehr als nur übertrieben.
      Wie gesagt, von der formellen Materie hatte ich nicht die allergeringste Ahnung. Sondern einfach nur so ungefähr das recht diffuse Rechtsstaatsempfinden, das man vermutlich bei den allermeisten Bundesbürgern vorfindet. Ich wußte also, das Recht haben und Recht bekommen zwei u.U. ganz verschiedene Paar Schuhe sein können. Daß Richter Menschen sind, die Fehler machen, daß die Beweislage zu berücksichtigen ist und wenn da einer bestimmte Konstellation die einzige ist, kann das üble Folgen haben. Gar kein Problem.

      Daß das alles immer noch ein reiner Idealismus ist, der die tatsächliche Realität nicht mal im Ansatz erfasst, ahnte ich nicht im Geringsten.
      Ich zitiere mal eben aus dem Einführungstext zum nächsten Workshop bein VAfK-Köln:

      „In diesem Workshop sollen weitere dieser „Spielregeln“, und vor allem solche Strategien und Taktiken erarbeitet werden, die den jeweils betroffenen Elternteil in die Lage versetzten, selbst aktiver „Mitspieler“ dieses – leider oftmals bitterbösen – „Spiels“ zu bleiben, und nicht zum bloßen „Spielball“, zum Opfer, degradiert zu werden.“

      Kurz gesagt: Derzeit war ich genau im zitierten Sinne Spielball jener Seilschaft, vom welcher innerhalb weniger Wochen deutlich erkennbar war, daß sie mir ggü. keineswegs „freundliche“ Ziele verfolgten.

      Nur um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Ich war seit rund einem Jahrzehnt permanent mit reinen Hilfsarbeiten beschäftigt, wußte noch nicht mal wo bei einem PC der Anschalter sitzt und wußte vom Internet nur, daß das theoretisch eine ganz gute Idee ist, die neue Kommunikationsmöglichkeiten bietet.
      Meine ersten Infos zum Familienrecht bekam ich durch Hochglanzbroschüren aus den Inforegalen im Jugendamt. Und war sofort schockiert, was dort geraten wurde, nämlich z.B., grob zusammengefasst, daß die Frau sich lange vor der Trennung schon sämtliche Papiere des Haushalts – auch zu Job, ggf. Steuerpflicht, Fahrzeug des Partners u.s.w. – aneignen ( ! ), oder wenigstens kopieren solle, möglichst bevor sie ihn überhaupt von einer Trennungsabsicht in Kenntnis setzt.

      Natürlich fand ich das auch derzeit schon extrem und verdächtig. Aber ausgehend vom üblichen rechtsstaatlichen Weltbild setzte ich, da es keine Alternative gab, voraus, daß ein Mindestanteil an normalen Menschen in den zuständigen Institutionen arbeitet, dessen Vorgehen von entsprechenden Gesetzen und sozialer Grundbildung vorgegeben ist. Was ja in den ersten drei Tagen des Falles auch eindeutig bestätigt wurde ( von dem durchgeknallten Polizisten, der mich auch der Wache schmiss, als ich Vermisstenanzeige erstatten wollt, mal abgesehen; den betrachtete ich eher noch als regelbestätigende Ausnahme ).
      Davon abgesehen hat die Richterin selbstverständlich gerade nicht irgendwelche rein persönlichen Motive in ihre Wertung einfließen zu lassen, seien es individuelle, sozialisationsbedingte, politische, ideologische, religiöse, oder ökonimische. Daß sich das nicht immer ganz vermeiden lässt, ist mir natürlich kar, aber, daß solche Aspekte zur Entscheidung offen herangezogen werden, kann u. darf in einem Rechtsstaat eindeutig nicht passieren.
      Wenn Chris also meint, er, als Richter könne, weil eine Partei ( im FamR gibt es offiziell ja keine Angeklagten ) „nicht diskutieren könne“ ( sagen wir mal aufgeregt diskutiert, unterbricht o.ä. ), das gegen diese Partei verwenden ( also z.B. mit einer Ultima Ratio drohen, oder diese sogar ohne weitere Gründe umsetzen ), so ist das natürlich bestenfalls als emotionaler Durchdreher Chris‘ zu werten.
      Es gibt da sehr klare Regeln zu. Schreit jemand bspw. herum, springt auf und läuft wild gestikulierend durch den Raum, so kann er vorläufug von der Anwesenheit im Raum ausgeschlossen und ein weiteres Ordnungsmittel ( Geldbuße o.ä. ) verhängt werden.
      Ihn deshalb aber ( im Strafrecht, um ein leicht verständliches Extrembeispiel zu konstruieren ) wg. Mordes zu verurteilen, wenn es keine stichhaltigen Beweise, oder zumindest regelrecht erdrückende Indizien gibt, ist rechtlich wie gesetzlich unmöglich. Was nicht bedeutet, daß derartiges nicht vorkommen kann und tatsächlich passiert so etwas auch. Sogar aus wesentlich nichtigeren Gründen.

      Im FamR sieht die Sache noch etwas anders aus. Da gibt es keine Angeklagten ( in Sorge- u. Umgangsfällen ), sondern das Zerrüttungsprinzip, welches i.d.R. nicht zu klären ist, sondern als Voraussetzung für das Verfahren einfach angenommen wird.
      Diese spezielle Richterin war derzeit schon ( als Riin auf Probe ) als Männerhasserin weiträumig bekannt, namhaftes Mitglied im erzfeministischen djb ( mitlerweile auch im NRB ), es gab verschiedene Gerüchte, daß sie in ihrer Anfangszeit am OLG Oldenburg schon in ein Skandälchen ( möglw. die eigene Scheidung ) verwickelt war und sie ließ auch vom Tonfall her keinen Zweifel, daß sie mich als Untermensch betrachtete. Bis auf den Tonfall und die Einschätzungen informierter Dritter wußte ich zu Prozessbeginn natürlich noch nichts über sie. Später fand ich dann heraus, daß sie sich ein paar Nebeneinkünfte „verdient“, indem sie gegen Bezahlung Referate z.B. bei Beratungsstellen und Investigativverbänden zum Thema „Kinder-&Gewaltschutz“ hält, wo auch von ihr bevorzugte Gutachter und RAe vortragen. Man kann solche Veranstaltungen übrigens auch mit Fug und Recht zu einem gewissen Teil als „ökonomische Fortbildungs-, Vernetzungs- u. Akquisetreffen“ verstehen, denn genau das läuft da so ganz nebenbei.
      Vor ungefähr drei Jahren erst habe ich mal eine solche Veranstaltung besucht ( die sind oft öffentlich, es kommen ja üblicherweise sowieso nur Fachleute, die davon Nachricht erhalten haben ). Dort hielt ein Gutachter einer GA-Gemeinschaft einen Vortrag vor Sachbearbeiterinnen des AsD, unter Leitung und Moderation des Fachbereichsleiters des AsD. Es war eine reichlich bizarre Veranstaltung, die man vermutlich mit Kneipenvorträgen der AfD gut vergleichen könne. Seine Folien waren praktisch vollständig mit Verweisen zu Kostka 2004 ausgefüllt ( Wer mag recherchiere mal inhaltlich, was das bedeutet ). Die AsD-Damen schrieben dann teilweise fleißig die entsprechenden Textbausteine mit.

      Trotzdem war ich natürlich gezwungen zu versuchen irgendwie mit ihr zu kommunizieren, denn sie war „meine Richterin“, wie Juristen so sagen, daß man sich die Verkörperung des Gerichts leider nicht aussuchen kann – und warum das so ist – war mir selbstverständlich bekannt, wie wohl jedem nicht ganz intelligenzfreien Mitbürger.

      Nebenbei hatte ich ein gewaltiges finanzielles Problem, denn ich mußte plötzlich eine 100m²- Komfortwohnung, mit Balkon, Garten, Doppelkeller, Garage u.s.w. und mein Motorrad, sowie mich selbst finanzieren und das von deutlich unter 1000€ Einkommen. Mal eben irgendwie irgendwas ( Bücher kaufen, RAe ermitteln und gegen Bares um Rat befragen, das Kind irgendwo abzupassen versuchen und was manchem an der Stelle noch so als spontane Aktion in der Situation einfallen mag ) war schlichtweg nicht drin. Tagsüber habe ich malocht und nachts versucht zu verstehen was abläuft und entsprechend mit dem angespitzten Besenstiel auf DIN-4-Zettel zu kritzeln.

      Und, falls das wer im Eifer des Gefechts vergessen haben sollte, mein Kind, gerade mal 3 Jahre alt, war vor ein paar Wochen von der gewalttätig-psychopathischen Exe heimlich an mir unbekannte Orte verschleppt worden. Das Nervenkostüm war dementsprechend durchlöchert.

      „Das ist ein klassischer fall von „Beweis des Vortrages der Gegenseite über den Charakter der Partei durch verhalten der Partei in der Verhandlung“. Und du erkennst noch nicht einmal, dass du selbst deine Lage verschlechterst hast und da nicht einen heroischen und gut geplanten Feldzug geführt hast, sondern dir selbst Steine in den Weg gelegt hast. Das finde ich immer so traurig, wenn Leute das machen. Und dann stellen solche Leute noch Strafanträge, Befangenheitsanträge und sonstige Beschwerden, damit auch wirklich jeder Richter in dem Gericht weiß, dass sie keine Ahnung haben und das gewinnen von Streitigkeiten über das Kindeswohl stellen. “

      Wo Chris hier den „klassischen Fall“ sieht, kann ich nur spekulieren. Der Wunsch war wohl Vater des Gedankens bei ihm. Ein üblicher Fall war es sicherlich und ist es noch. Und ja, es ging sicherlich nicht zuletzt auch um das Gewinnen von Streitigkeiten. Der Exe und ihren Helfershelfern ganz gewiss. Und bestimmt war denen auch das beste Interesse des Kindes vollkommen egal. Mir nicht! Ich hatte praktisch nix anderes im Kopf.

      „„Daraufhin fing die Rain an das erste mal loszukichern und mit den Schultern zu zucken, als ob sie sagen wollte: „Tut mir leid hohes Gericht, aber ich kann nichts dafür“.“
      Und recht hatte sie“

      Daß das Unsinn ist, der auf akut eingeschränkter Diskussionsfähigkeit Chris‘ beruht, sollte an dieser Stelle keiner großartigen Erläuterung mehr bedürfen, denke ich.
      Nur zur Erinnerung, er antwortet damit darauf, daß die Riin mich gerade zum zweiten mal erpresst hat und ich ihr höflich mitteilte, daß mir der Inhalt der Erpressung bekannt sei ( s.o. ).

      „ich kann mir das vorstellen: Sie sagen, dass man besser das Kind bei der Mutter lässt, weil du zu streitlüstern bist und daher eine Kommunikation nicht möglich ist, du bestreitest vehement, stellst wüste Anträge, regst dich ungeheuer auf und wunderst dich, dass deine Rechtsanwältin dazu nichts mehr sagen will.“

      Eine klassische Selbstaufschaukelung, er steigert sich in Rage und vergisst jegliches Maß an Sachlichkeit.
      Wobei ihm zugute gehalten werden muß, daß er, da er den zeitlichen Ablauf in dieser Stimmung gar nicht erfassen kann, Inhalte chaotisch vermischt und so gar nicht erst zu einem – wie auch immer gearteten – Überblick kommen kommen kann. Er bemerkt vermutlich noch nicht mal, daß er vom abqualifizierenden Dummgeblödel über den Workshop des E.F.K.I.R., sich in wüstes rundumschlagmäßiges Betroffenen-Bashing hineingesteigert hat. Noch dazu in einer Weise, die gewisse Parallelen mit den mutmaßlich gar nicht so seltenen „Gesinnungsentwicklungen“ in der Sozialbewirtschaftungsbranche aufweist.
      Wenn sich so etwas verhärtend manifestiert – und das ist gesamten sozialen Bereich recht häufig der Fall – , bildet es einen wesentlichen Mitgrund dafür, daß es betroffenen Eltern ohne massive Anleitung und Unterstützung kaum möglich ist, zu einem fairen und halbwegs neutralen Verfahren zu kommen. Weder vor Gericht, noch beim JA. Wer an die falschen Mitarbeiter, oder gar ganze Kooperativen gerät, hat real praktisch gar keine Chance, jedenfalls nicht in der ersten Instanz.

      „Dass sie gelacht hat ist natürlich unprofessionell. Aber ich vermute sie hat aufgegeben, dir zu erklären, dass du dich immer tiefer in die Scheiße reitest und fand es nur noch grotesk, mit welcher Effektivität du selbst den Vortrag der Gegenseite bestätigst. “
      [ … ]
      „Oh Gott, weitere Merkmal eines durchgedrehten Querulanten. Niemals wirklich niemals selbst an das Gericht schreiben, wenn man einen Rechtsanwalt hat. Und schon gar nicht an alle Beteiligten schreiben, (es sei denn vorab, weil es kurz vor dem Termin ist, sondern einfach abschriften dem Original an das Gericht beifügen.
      Welche dringenden Auskünfte und Infos sollten das denn sein, die dir die Leute erteilen sollten und warum sollten sie sie dir erteilen müssen?
      In einem Verfahren gelten Beweislastgrundsätze, wenn jemand etwas nicht vorträgt, dann muss er dir erst einmal gar nichts beantworten. Du musst einen Sachverhalt vortragen und unter Beweis stellen. Eine Darlegungslast der Gegenseite für Informationen, die du brauchst, besteht allenfalls innerhalb der sekundären Darlegungslast. “

      Das bestätigt das oben von mir angeführte eindeutig. Es geht ja immer noch um den Ablauf in der ersten Anhörung, am 12.03.2007.
      Für Auskünfte und Infos wäre zu dem Zeitpunkt ganz klar die RAin zuständig gewesen. Da kam aber nix. Die Frage nach dem Warum erledigt sich damit vorläufig von selbst. Der Hinweis mag genügen, daß ich erst 9 Tage nach der Verschleppung ( und 6 Tage nach der angebl. Ummeldung nach Osnabrück ) Auskunft vom Gericht bekam, daß der Fall in Osnabrück überhaupt bekannt war. Die RAin hatte desbezüglich noch nicht einmal versucht sich zu informieren, sie erfuhr es von mir. Sie informierte noch nicht einmal das Gericht in NRW, wo sie ja immerhin schon mal einen Proformaantrag auf Umgang gestellt hatte. Dasselbe hat offenbar auf dem langen Dienstweg davon erfahren.

      Daß es im FamR Beweislastgrundsätze offiziell gibt, mag ja theoretisch sein. In der Praxis kann der Richter dieselben mal aus der Schublade ziehen, wenn es seinem Verfahrensziel dient, er kann es aber genau so gut einfach lassen, er kann auch Beweise „im Stapel verschwinden“ lassen, oder für unnötig erklären, ganz wie es ihm gerade beliebt.
      In meinem Fall gab die Sachlage insgesamt nur vor, daß das Kind verschleppt war, die Mutter praktisch gar nicht dazu sagte, außer seltsamen äußerst diffusen Anspielungen und ich den Fallverlauf vom tätlichen Angriff der Exe an eher ungeschickt schilderte. Beweise, für was auch immer, gab es also nur für einen widerrechtlichen Kindesentzug ( nach §235 StGB ) und damit befassen FamGerichte sich in Inlandsfällen per se gar nicht ( und in Auslandsfällen auch sehr selten ). In der ersten Anhörung lag also, „im Stapel verschwunden“ und nie wieder zur Kenntnis genommen, nur ein Beweismittel vor, nämlich die ergänzende Stellungnahme des DW in NRW über widersprüchliche Aussagen der Exe, welche den Entzugsvorsatz ganz unzweideutig belegten. Darauf hätte die RAin schon vor der Anhörung, spätestens aber in derselben, reagieren müssen, anstatt dumm herumzukichern.

      „Ergebnis der Anhörung, inoffiziell: Alles wird gut! Das Kind lebt vorläufig zwar bei der Mutter, dem Vater werden aber ab sofort ausgiebige begleitete Umgänge eingeräumt“
      Das wäre übrigens auch das Ergebnis gewesen, wenn du den ganzen Scheiß nicht gemacht hättest, nur schneller und einfacher. Begleiteter Umgang wird üblicherweise eingerichtet, wenn man sich noch nicht sicher ist, wie das alles klappen wird und auch, damit das Gericht ein gewisses Feedback erhält“

      Das offizielle Ergebnis ist hier vollkomen egal, das reale zählt. Es war kein begleiteter Umgang ( im Folgenden „BU“ ) geplant und gab auch ( praktisch keinen, dementsprechend logischerweise auch kein Feedback, da auf keinen Fall erwünscht. Das war das reale Ziel der Vorgehensweise und das wurde auch konsequent durchgezogen, wie ich im Weiteren noch detailliert darlegen werde.

      „Sollten diese Umgänge ergeben, daß vom Vater keine Gefährdung ausgeht, hat der Begleiter das Recht und die Pflicht, die Umgänge auszuweiten und zwar bis hin zu unbegleiteten 14-tägigen Wochenend-Aufenthalten Zuhause und zwar „ohne Einschaltung des Gerichts“ ( Richterin wortgenau, wie sie „besonders betonte“ ) und rechtsverbindlich“

      Das hat man eine ganze Zeit ganz gerne so gemacht, weil es auch ganz gut geklappt hat mit dem passenden Umgangspfleger. Heute muss der Richter die Ausweitung detailierter Reden, weil er die Verantwortung nicht an den Umgangspfleger abgegben darf. “

      Hier zeigt sich, daß Chris gerade vollkommen die Kontrolle verliert. Er erfindet einen Umgangspfleger und setzt ihn im ihm unbekannten Fall einfach voraus.
      Bei korrekter Vorgehensweise und wenn es begründbar gewesen wäre, daß beiden Eltern das ABR i.S. Umgang entzogen wird ( das war zu der Zeit aber noch kaum der Fall, da es noch gar keine Einigungsversuche o.ä. gegeben hatte, was in dem Fallstadium Obligo gewesen wäre – später gab es die aber auch nicht ), hätte man einen Umgangspfleger einsetzen können ( einige Monate später wäre das angemessen und richtig gewesen ). In der Tat habe ich im Sommer einen zu beantragen versucht ( auf Tippgabe der ersten SV ). Wurde aber einfach und vollständig ignoriert.
      Und ansonsten bleibe ich dabei, daß ohne den nicht vorhandenen Umgangspfleger, entsprechende Teilrechteentzüge u.s.w. es gar keine Möglichkeit gibt ( bis heute nicht! ), daß eine Beratungsstelle hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und Grundrechtstangierende Eingriffe tätigt. Das ist absolut unmöglich!

      „Es wird ein familienpsychologisches Gutachten bestellt.
      Daß das rechtlicher, wie juristischer, grober Unfug ist, konnte ich ja noch gar nicht wissen.“

      Wenn es um das Sorgerecht ging, dann wäre das durchaus möglich. “

      Vollständig zerrissener Kontext, die Aussage ergibt demzufolge so überhaupt keinen Sinn und wird nicht weiter von mir kommentiert.

      „Das wäre ja dann ein Vergleich. Den muss sie doch in deinem Beisein diktiert und von dir bzw deiner Rechtsanwältin genehmigt bekommen haben oder nicht? “

      ( S.o. ) habe ich bereits erläutert.

      „Tatsächliches Ergebnis in der Praxis: Das Kind bleibt bei der Mutter und zwar bis mindestens Verfahrensabschluss.“

      Das stimmt ja noch überein. “

      Nicht im geringsten. Zwischen der Aussage, daß quasi sofort BU stattfindet, entsprechend Beweismittel auf den Tisch kommen ( Berichte zum Eltern-Kind-Umgang ) und das Kind demnächst ( sofern nichts dagegen spricht ) wieder zuhause ist, mindestens alle 2 Wochen das gesamte WE und der Tatsache, daß das Kind erstmal noch über einen Monat spurlos verschwunden bleibt, danach gelegentlich mal für eine Stunde bespielt werden darf und ansonsten bis Verfahrensabschluss ( insgesamt eindreiviertel Jahr ) ausschließlich bei der Mutter lebt, sehe ich zumindest einen Unterschied wie Tag u. Nacht.

      „Gut, was sollte die Alternative sein? Unbegleiteter Umgang kommt ja anscheinend nicht in Betracht?“
      BU ab sofort als Mindestforderung, logischerweise. Nach Sachlage hätte sie das Kind auch sofort wieder nachhause lassen können, denn gegen mich lag nichts vor. Einzige Belastung auf meiner Seite war die ( absoluit nicht rechtskonforme ) Tatsache, daß ein Aufenthalt im Frauenhaus gleichzeitig als Beweis für dessen Notwendigkeit gewertet wird. Ein glatter Circelschluss also, der allerdings in D. als „gefestigte Rechtsprechung“ gilt ( was ich aber als „rechtliches Faktum“ noch nicht wußte ).

      „Die Regelung an sich ist ja auch weit gestaltet. Sie hängt davon ab, wie gut der Umgang läuft, liegen also durchaus auch in deiner Hand“

      Die „Regelung“ war einfach nur ein Spruch, ohne konkreten Inhalt und insofern gar keine Regelung, sondern eine Bestimmung, mit dem Inhalt: es gibt keinen normalen Umgang. In meiner Hand lag da schlichtweg gar nichts, wie sich in der Folgezeit immer wieder knallhart bestätigen sollte.
      Chris geht hier von einem Idealbild aus, daß es aber in D. nur sehr selten gibt und im speziellen Fall lief das genaue Gegenteil.

      „„Das Gutachten wird von einer Heilpraktikerin gebastelt, die angeblich ein paar Semester Psychologie studiert hat und sich ansonsten als Kleinstheimbetreiberin betätigt“

      Das wäre immerhin merkwürdig. Aber das gibt ja immerhin für ein Vorgehen gegen das Gutachten, wenn es schlecht ausfällt, eine gute Basis. Und wenn es für dich gut ausfällt, dann ist es egal. “

      Das ist gar nicht merkwürdig, sondern logisch, denn die Riin wollte die gute Steuerbarkeit der Dame ausnutzen, vermutlich nicht zum ersten Mal. Dadurch, daß die dann aber in ihren Augen versagte ( den Umgang in ihrer Empfehlung nicht vollständig ausschloss ), zog sie sich den Zorn der Riin zu, welche den Bezirksrevisor anwies, ihr den Judaslohn komplett zu verweigern.
      Letztendlich, nach Vorliegen des GA bei Gericht:
      Vorteil für die Gegenseite: Über ein dreiviertel Jahr 24/7-Verschleppung inkl. herber Gehirnwäsche schon mal erfolgreich herumgebracht und ausgiebig genutzt.
      Nachteil für das Kind: Die Störungen verfestigten sich immer mehr.
      Nachteil für mich: Rund zehn Monate am Stück volltraumatisiert, Deprivationen aller Art ( Schlaf, Essen etc. ) bei Dauerstress, ohne irgendeinen Fortschritt.

      So, da es offenbar noch eine ganze Weile länger dauert den Thread abzuarbeiten – blöderweise habe ich gerade auch für einige Tage üble Probleme mit dem Internetanschluss, es tröpfeln nur gelegentlich mal ein paar Daten herein, resp. heraus – stelle ich den Teil schon mal rein.

  2. Indem man lernt seine eigene Verantwortung am scheitern zu übernehmen.
    Einen Tipp wie das aussehen kann habe ich in diesem Blogeintrag geschrieben, der auch in dem Buch „Starke und lebensfrohe Trennungskinder: Das Mut-mach-Buch für getrennte Eltern“ von Martina Schomisch voröffentlicht wurde.
    „»Scheiden tut weh« sagt der Volksmund. Bedauerlicherweise beziehen viele Eltern diesen Spruch meist nur auf ihr eigenes Leid und nicht auf die ggf. involvierten Kinder.

    Bernard S. Mayer schreibt in seinem Buch ›die Dynamik der Konfliktlösung: Ein Leitfaden für die Praxis‹:

    »Sie müssen sich entscheiden, ob Sie Ihre Kinder mehr lieben, als Sie Ihren Ex-Partner hassen«.

    Viele Eltern mögen über diese Formulierung „sich entscheiden“ stolpern. Schließlich werden »Liebe« und »Hass« von ihnen wie Gott gegebene Sakramente behandelt, bei denen es einer Blasphemie gleichkommt, sie kontrollieren zu wollen. Dabei ist die Frage, ob die Trennung der Eltern zum Trauma der Kinder wird, zum großen Teil von dieser Entscheidung abhängig.“

    https://fatherleft.wordpress.com/2016/02/11/die-eigene-verantwortung/

  3. Es hängt an der Bereitschaft beider Eltern. In meinem Fall war es so, dass die Kindesmutter eine schwerwiegende Erkrankung bekam … und einlenkte.
    Wir sind jetzt in Beratung.

    Ich hatte dem Vergleich zugestimmt um des Friedens Willen, werde aber vom Gericht heftig zur Kasse gebeten. Dies droht mich zu runieren und ich wusste nicht, dass ein solcher Vergleicht die Gerichtskosten teilt (es war nicht mein Antrag, da es ein Umgangsausschlussverfahren war.

    Nach meiner Erfahrung sind das Hauptproblem Rechtsanwälte wie z.B. in meinem Weidner-Hinkel aus Wedel, die mit ihrem Agieren einen konstruktiven „Vergleich“ und eine professionelle Beratung der Eltern verhindern.

    Ein Workshop zum Thema macht das deutlich.
    http://papalapapi.de/2017/gesellschaft/recht-politik/vorbereitung-familiengerichtsverfahren-workshop/

    Die Familiengerichtsbarkeit ist nach wie vor eine Farce und solange Rechtsanwälte und Gutachter, die von einem ausgiebigen Beziehungskonflikt auf der Paarebene profitieren, den Ton angeben. Ich verachte nach meinen Erfahrungen dieses System zutiefst.

    • Der erwähnte Workshop wird vom Väteraufbruch für Kinder ausgerichtet, ganz oben auf die Liste der exemplarisch zu behandelnden Problemstellungen wurde die Falschbezichtigung eines sexuellen Kindesmissbrauchs gesetzt. Srsly? Ist das tatsächlich die Teilgruppe Väter, die primär angesprochen werden muss?

      Ich erinnerte mich erneut an den Namen Roger Lebien vom Väteraufbruch für Kinder, der anno 2009 seinen Fall so schilderte:

      „Ich bin NICHT-(MEHR)ZAHLER, NICHT-(MEHR)BESUCHER…

      Nachdem ich für meine 9-jährige Tochter neun Jahre lang gezahlt habe und für meinen 4-jährigen Sohn vier Jahre und mit diesen auch regelmäßig Umgang hatte, habe ich im November letzten Jahres den Kontakt vollständig abgebrochen. Ich habe die Schnauze voll davon, bei jedem neuen Job in der Probezeit Angst zu haben, verklagt oder gepfändet zu werden. Ich habe die Schnauze voll davon, mich von einer Frau, die weder mein Bildungsniveau noch meine Erwerbsbiographie vorweisen kann, in meiner Eigenschaft als „Vater“ herabwürdigen zu lassen. Und vor allem habe ich die Schnauze voll davon, mit meiner Tochter (einem Kind!) über jeden Furz rumzudiskutieren, weil sie sich dieses Verhalten von Ihrer Mutter abkupfert. Leute die ohne meine Geld nicht leben können und wollen haben mir GEFÄLLIGST RESPEKT zu zollen. Hier kommentiere ich noch. Die dämlichen Bemerkungen einer mit völlig übersteigertem Selbstbewusstsein und absoluter Realitätsferne ausgestatteten Mutter hingegen – die kommentiere ich nicht mehr. Ich bin gegangen, habe es begründet, habe mich verabschiedet und mitgeteilt, dass man mich ja zu finden wisse, wenn man bereit ist, mich respektvoll zu behandeln und wenn man (im Falle meiner Tochter) macht, was ich sage.

      Ende der Debatte.

      Die Mutter ist übrigens jetzt erstmals das, was sie seit Jahren zelebriert: Alleinerziehend! Viel Spaß dabei.

      Ich bin von mehr als 2000 € netto auf Hartz IV-Niveau herabgerauscht. Was glauben die Idioten, die meine wirtschaftliche Existenz vernichtet haben, den jetzt noch an Eigeninitiative von mir erwarten zu können.

      Der Staat, die Juristen und die Mutter haben jetzt das, woran sie jahrelang gearbeitet haben: Einen abwesenden Vater, der nicht zahlt…

      Bitte schön“

      http://www.zeit.de/2009/24/Vaeter?cid=253527#cid-

      2 Jahre später richtete Frau-TV dann ein kleines Porträt über den aktuell außerdem AFD-Politiker aus:

      Und… tja, ich weiß gar nicht, was ich dazu jetzt spontan großartig kommentieren sollte… Liest er denn überhaupt mit hier?
      Für den Fall dann hier jetzt wenigstens noch ein musikalisches Hallo an ihn:

      • „Der erwähnte Workshop wird vom Väteraufbruch für Kinder ausgerichtet, ganz oben auf die Liste der exemplarisch zu behandelnden Problemstellungen wurde die Falschbezichtigung eines sexuellen Kindesmissbrauchs gesetzt. Srsly?“


        Liest er denn überhaupt mit hier?

        Ob Roger hier mitliest weiß ich nicht ( ich aber 😉 ), aber ich denke, er hat überhaupt nix dagegen, wenn ich Dir für den Kommentar und das Video hier mal einen herzlichen Dank ausspreche.

        Der Workshop, der ursprünglich vom E.F.K.I.R.-Essen initiiert wurde ( von Manfred Herrmann geleitet ) ist übrigens wirklich sehr empfehlenswert, allerdings auch anstrengend. Ohne intensive Mitarbeit und individuelle Nachbereitung reduziert sich der Effekt wahrscheinlich sehr drastisch. Mit kann er sich aber zur äußerst wirksamen Basis der eigenen Verfahrensführung entwickeln.
        Ich glaube nicht, daß die Listenposition sexualisierter Falschdenunziationen aus einer Wertigkeit derselben herrührt, jedenfalls nicht maßgeblich.
        Aber zweifelsohne ist das ein wichtiges Thema, denn unter den Fällen hardcoremäßig ausgegrenzter Väter findet sich eine recht große Zahl davon betroffener.

        Wer Bedarf und die Möglichkeit zur Teilnahme hat, sollte unbedingt versuchen, diese ( leider immer noch recht ) seltene Möglichkeit zu nutzen!

        • „Das ist deine Sicht, und sie macht den von dir geführten Kampf auch richtig und sinnvoll. So kannst du dich bei sinnlosen Streitigkeiten mit dem Richter, die nur zu lasten deiner Kinder gehen, als Kämpfer für das Recht fühlen.
          Leider ist es eben falsch.
          In gewisser Weise ist es aber tatsächlich selffullfilling: Indem du dem Richter und allen anderen deutlich machst, dass du sie als Feind siehst, den man bekämpfen muss, werden sie auch tatsächlich zum Feind.“

          Nächste primitive Umkehrprojektion aus lauter Rachsucht.
          Nicht ich habe Ärger mit der Riin, oder sonst wem, angefangen, sondern sie mit mir. Z.B. mittels zweier Erpressungen, falscher rechtlicher Belehrung, Protokollfälschung, Kungelei mit der RAin, u.s.w.

          Und ja, der Kampf der Riin und ihrer Satelliten ging zu Lasten des Kindes, so war es geplant und so wurde es auch gnadenlos durchgezogen.

          Und ich stand hilflos daneben und mußte mir die Vernichtung meiner Tochter mit ansehen.
          Und wenn Du das noch so luschtick findest, ich gönne selbst Dir, daß Du niemals eine solche Erfahrung machen mußt. Nicht weil ich denke, Du hättest es nicht verdient, sondern weil ich genau weiß, daß Dein Kind nix dafür kann.

          • „Nicht ich habe Ärger mit der Riin, oder sonst wem, angefangen, sondern sie mit mir. Z.B. mittels zweier Erpressungen, falscher rechtlicher Belehrung, Protokollfälschung, Kungelei mit der RAin, u.s.w.“

            Kamen die Erpressungen, falschen Belehrungen etc denn nachdem du Dienstaufsichtsbeschwerden gegen sie als Richterin auf Probe gemacht hast und Anfragen nach dem Informationsgesetz gemacht hast etc oder davor? Mir ist der Zeitablauf noch nicht ganz klar.

            Welche Anträge hast du denn noch gestellt, die zwei genannten waren ja nur die wichtigsten?
            Und woher wußtest du, dass man diese Anträge stellen sollte? ist das eine eigene Idee gewesen oder Ergebnis eines Workshops?
            hast du mal mit Manfred Herrmann darüber gesprochen? Fand er diese anträge gut?

        • Ich habe mir jetzt mal in einem Anfall von Masochismus den gesamten Dialog Fiete-Christian angetan. Ich kann nur hoffen, dass das nie Feministin liest und als Beleg verwendet.

          Fiete, ich kenne dich nicht, weiß nicht, wie du dich normalerweise verhältst und kann fachliche Qualität und Einstellung der Verfahrensbeteiligten nicht beurteilen.
          Fakt ist aber eins: So ziemlich jeder, der sieht, wie du hier gegenüber Christian (und z.T. lh) auftrittst, wird dir gegenüber voreingenommen sein. Wenn man davon ausgeht, dass du im Verfahren noch emotionaler warst, und dein von dir geschildertes Verhalten berücksichtigt, ist ziemlich offensichtlich, dass du auch mit dem fähigsten Rechtsanwalt und anfänglich wohlgesonnensten Richter kaum Chancen gehabt hättest.

    • @papalapapi

      Wenn ich mir die Kurzbeschreibung so durchlese, dann entsteht bei mir der Eindruck, das Herr Herrmann mit seinem Rat die Sache eher verschlechtert als verbessert. Er klingt nach Tipps, die einem schnell zum Querulanten machen, der den Streit zu seinen Ungunsten intensivieren möchte und „verfahrensanträge“ ohne Aussicht auf Erfolg (ich vermute mal Befangenheitsanträge?) stellen möchte

      Ist aber natürlich schwer zu sagen, wenn man die Einzelheiten nicht kennt

      Mich würde wirklich interessieren, was er da vorträgt. Geht da einer hin?

      • „Wenn ich mir die Kurzbeschreibung so durchlese, dann entsteht bei mir der Eindruck, das Herr Herrmann mit seinem Rat die Sache eher verschlechtert als verbessert. Er klingt nach Tipps, die einem schnell zum Querulanten machen, der den Streit zu seinen Ungunsten intensivieren möchte und „verfahrensanträge“ ohne Aussicht auf Erfolg (ich vermute mal Befangenheitsanträge?) stellen möchte

        Ist aber natürlich schwer zu sagen, wenn man die Einzelheiten nicht kennt

        Mich würde wirklich interessieren, was er da vorträgt. Geht da einer hin?“

        Das ist ein gravierender Irrtum, @ Chris. Es handelt sich keineswegs um „Empörungspropaganda“, sondern tatsächlich um knochentrockene Arbeitstreffen. Was nicht heißen soll, daß er dabei humorlos zugeht. Aber Das vorgesehene Programm dreht sich ( soweit ich das bei einer Teilnahme vor vielen Jahren mitbekommen habe ) um probate Strategien, die anhand von Theorie und ( z.T. akuten ) Fallbeispielen sehr sachlich beleuchtet und auch auf Erfolgschancen abgeklopft werden.
        Würde mich wundern, wenn Befangenheitsablehnugen, DA-Beschwerden ( FFF-Prinzip ) o.ä. mehr als einen seltenen Nischenplatz am Rande ergattern können.

        Und ja, soweit ich weiß, sind auch die heutigen Veranstaltungen, bspw. beim VAfK-Köln, recht gut besucht, was auch kein Wunder ist, da erheblicher Bedarf besteht und dem Workshop ein excellenter Ruf schon voraus geht. ( Anfragen an Hartmut Wolters )
        http://www.vafk-koeln.de/beratung_und_hilfe/workshops_verfahrensfuehrung
        Nebenbei, E.F.K.I.R. hat selbst bei manchen offiziellen Institutionen in seiner Region schon hie u. da einen Fuß in der Tür und wird ernst genpommen.

        • „Das ist ein gravierender Irrtum, @ Chris. Es handelt sich keineswegs um „Empörungspropaganda“, sondern tatsächlich um knochentrockene Arbeitstreffen“

          Auch falsches und schädliches kann knochentrocken vorgetragen und ausgearbeitet werden.

          „Würde mich wundern, wenn Befangenheitsablehnugen, DA-Beschwerden ( FFF-Prinzip ) o.ä. mehr als einen seltenen Nischenplatz am Rande ergattern können.“

          Was meinst du denn, was er da für Tipps gibt?

          „Und ja, soweit ich weiß, sind auch die heutigen Veranstaltungen, bspw. beim VAfK-Köln, recht gut besucht, was auch kein Wunder ist, da erheblicher Bedarf besteht und dem Workshop ein excellenter Ruf schon voraus geht. ( Anfragen an Hartmut Wolters )“

          Was eben nicht bedeutet, dass sie gut sind. Natürlich gibt es Bedarf, es ist billig und man hat danach ein gutes Gefühl. Aber Laien können ja im juristischen Gutes von Schlechten nicht überzeugen. Man kann ihnen ziemlich viel als erfolgsstrategie versprechen, wenn man die passende Autorität hat.

          „Nebenbei, E.F.K.I.R. hat selbst bei manchen offiziellen Institutionen in seiner Region schon hie u. da einen Fuß in der Tür und wird ernst genpommen.“

          Zum Beispiel welchen?
          Ich hoffe ja, dass es was vernünftiges ist. Vielleicht ist nur die Beschreibung unglaublich schlecht. Aber eine Strategie, die darauf hinausläuft, dass man schlauer ist als der Anwalt und dieser auch etwas vortragen soll, was er für schlecht hält, erscheint mir sehr unwahrscheinlich. Der Herr Herrmann ist, wenn ich das richtig sehe, Diplom-Jurist und Diplom-Physiker. Üblicherweise bedeutet das, dass er das erste Staatsexamen in Jura gemacht hat, aber nicht das zweite (sonst würde er sich eher Volljurist nennen). Im zweiten behandelt man allerdings erst Prozessrecht etc und schaut mal in die Praxis rein, im ersten ist Familienrecht allenfalls ein Wahlfach, man kann es aber vollkommen ausklammern.
          Ich vermute er arbeitet ansonsten als Physiker, meint aber trotzdem es besser zu wissen als Juristen, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen und das täglich machen („gibt kaum Rechtsanwälte, die was taugen, man muss dem Rechtsanwalt sagen, was er machen soll“). Das ist schlichte Arroganz. Weitaus eher sollte man Leuten beibringen, ihrem Rechtsanwalt zuzuarbeiten und ihm aber auch zuzuhören und ggfs mal zu fragen, warum er bestimmte Sachen nicht vorträgt.

          Warst du auf einer seiner Fortbildungen? Ist er mit deiner Meinung soweit in Übereinstimmung?

        • @ Chris: Es bringt gar nichts, aus einer äußerst beschränkten Sicht und noch dazu in eine immer weiter einschränkend herumzuspekulieren.
          Logischerweise kann ich nicht sagen, was Manfred wann denkt und warum.
          Was ich sagen kann, ist, daß es tatsächlich nur wenige Fam-RAe gibt, die überhaupt für irgendetwas brauchbar sind. Und insofern muß man den Allermeisten sogar recht detailliert sagen was sie tun sollen, sonst gurken sie so ziemlich jeden Fall an die Wand ( oftmals in voller Absicht, da ihnen die kollegiale Kooperation – u.a. auch mit der Richterschaft, ansonsten mit den darum gruppierten weiteren Professionen – i.d.R. weitaus mehr bedeutet, als ein paar vernichtete Kinderexistenzen. Und ich denke, in dem Punkte gehe ich sicherlich mit den meisten kinderrechtlich engagierten Leuten konform, die sich mal durch die Akten und Berichte von einigen Dutzend Fällen hindurchgewühlt haben.

          „Meine RAin z.B. lachte und zuckte mit den Schultern, als die Richterin wirren Unfug ( noch dazu gegen geltende Gesetze und ebensolches Recht ) einherlaberte, mich bedrohte, erpresste u. gezielt falsch rechtlich belehrte. Sie bestätigte und verteidigte diese Lügen auch noch Wochen später als „wahr“ und von mir bloß falsch verstanden, da ich ja kein Juristendeutsch verstehen könne ( was in sich übrigens auch eine falsche rechtliche Belehrung darstellt ). Und derartige kriminelle Kungelanten sind als FamRAe eher Regel als Ausnahme. V.dh. ist der Spruch, daß sich im Familienrecht der Bodensatz der Juristik suhlt, absolut berechtigt.
          Das heißt nicht, daß ein krimineller Charakter Voraussetzung ist, aber manchen hilft er sicherlich, die unverdiente Geschäftsexistenz zu sichern. Und die, die selbst das nicht gebacken kriegen, werden hauptberufliche Verfahrensbeistände u./o. Ergänzungspfleger, somit willige und erpressbare Subunternehmer der Richterschaft. Was das in dem Fall bedeutet, sollte wohl automatisch klar sein, oder?

          • „Meine RAin z.B. lachte und zuckte mit den Schultern, als die Richterin wirren Unfug ( noch dazu gegen geltende Gesetze und ebensolches Recht ) einherlaberte, mich bedrohte, erpresste u. gezielt falsch rechtlich belehrte.“

            Das Mandanten etwas vollkommen falsch verstehen, was harmlos ist, kommt häufig vor. Ob es für auch so wahr ist natürlich schlecht zu sagen, da du ja zum Sachverhalt nichts sagst.
            Wie war denn die Situation?

        • „Wie war denn die Situation?“

          @ Chris:
          Ich zitiere mal von Man Tau hier rüber:
          „[ … ] Schon vor diesen beiden Terminen begann die Richterin mich über die ( leider ) beauftragte RAin zu erpressen, welche das mir als Form der Belästigung darstellte, allerdings nicht durch die Richterin, sondern durch mich! Die Richterin rief sie ( laut deren Aussage ) an und fragte, ob die RAin „ihren Mandanten nicht im Griff“ ( wortgenau ) hätte, der solle nichts aussagen und keinerlei Anträge stellen, sonst würde sie ihm sofort und endgültig sämtliche Rechte und Pflichten am Kind vollständig entziehen. Und genau das setzte sie auch quasi sofort konsequent um.
          Diese Ankündigung ( das „sonst“ war leicht erkennbar unsinnig, da ich ja bereits ausgesagt hatte und in dem Punkte meine Auffassung von Recht und Pflicht auch höher wertete, als solche Spruchkaspereien ) wiederholte sie in der [ 1. ] Anhörung ( 12.03.2007 ) auch ganz dreist vor allen Beteiligten und Mitwirkenden.“
          Die spätere Auslegung derjenigen die meine Strafanzeige bearbeiteten war natürlich, daß die Richterin mir ja nur höflich gesagt hätte, daß ich doch die RAin für mich reden lassen sollte. Eine glatte Lüge.
          Tatsächlich war exakt so, wie oben zitiert.
          Die Szene in der Anhörung war eindeutig: die Riin kam als letzte in den Raum, ging extra den langen Weg außen um das Tisch-U herum, blieb hinter mir stehen und raunte mich aggressiv an: „Sie sagen hier mal gar nichts und stellen auch keine Anträge“( wortgenau ). Als höflicher Mensch drehte ich mich noch nicht einmal um, wartete, bis sie ihren Platz am Kopfende des Us eingenommen und ihren Aktenstapel abgelegt hatte und sagte: „Ja, ich weiß, sie entziehen mir sonst sämtliche Rechte und Pflichten am Kind sofort und endgültig, das wurde mir von Frau H. ( RAin ) schon erläutert“.
          Darauf die Riin, laut, deutlich und unmißverständlich: „Und das mache ich auch“.
          Daraufhin fing die Rain an das erste mal loszukichern und mit den Schultern zu zucken, als ob sie sagen wollte: „Tut mir leid hohes Gericht, aber ich kann nichts dafür“.
          Das Gezucke und Gelache wiederholte sich noch mehrfach, nämlich immer dann, wenn Gegenseite, JA. VerfPfl. irgendwelchen Unfug sabbelten und ich sie aufforderte etwas dazu zu sagen. Das tat sie nämlich nicht, ignorierte mich zunächst, bis ich dann bei nächster Gelegenheit den Unfug bestritt oder richtig stellte, voraufhin sie von der Riin böse Blicke bekam, die sie dann mit Lachen und Herumzucken beantwortete.

          Ich zitiere noch mal, was dann in Form eines Beschlusses und einer von der Riin z.T. erpressten, z.T selbst erdachten „Vereinbarung“ dabei herauskam:

          „Diese Ankündigung ( das „sonst“ war leicht erkennbar unsinnig, da ich ja bereits ausgesagt hatte und in dem Punkte meine Auffassung von Recht und Pflicht auch höher wertete, als solche Spruchkaspereien ) wiederholte sie in der Anhörung ( 12.03.2007 ) auch ganz dreist vor allen Beteiligten und Mitwirkenden.

          Daß meine schriftlichen Einlassungen ( immer an ausnahmslos alle Beteiligten und Mitwirkenden, auch jeweilige Beratungsstellen und Gutachter ) dringende Bitten um Auskünfte und Infos enthielten ( und zwar im gesamten Fallverlauf ), hat bis heute keine Sau auch nur zur Kenntnis genommen.

          Ergebnis der Anhörung, inoffiziell: Alles wird gut! Das Kind lebt vorläufig zwar bei der Mutter, dem Vater werden aber ab sofort ausgiebige begleitete Umgänge eingeräumt. Sollten diese Umgänge ergeben, daß vom Vater keine Gefährdung ausgeht, hat der Begleiter das Recht und die Pflicht, die Umgänge auszuweiten und zwar bis hin zu unbegleiteten 14-tägigen Wochenend-Aufenthalten Zuhause und zwar „ohne Einschaltung des Gerichts“ ( Richterin wortgenau, wie sie „besonders betonte“ ) und rechtsverbindlich. Es wird ein familienpsychologisches Gutachten bestellt.
          Daß das rechtlicher, wie juristischer, grober Unfug ist, konnte ich ja noch gar nicht wissen.
          Diese Version wurde mir von der Richterin und der Rain auf mehrfache Nachfrage unzweifelhaft ausdrücklich so bestätigt ( nur war dabei leider, leider, das Protokollgerät ausgeschaltet ).
          Toll, nä?
          Von wegen!

          Tatsächliches Ergebnis, laut Protokoll und Beschluss:
          Das Kind bleibt bei der Mutter, der Vater erhält ein „begleitetes Umgangsrecht“ ( wortgenau, daß diese Formulierung schon wieder Unfug ist, weiß ich zwischenzeitlich auch ), es wird ein GA bestellt, bei ( Name und Adresse ) zu folgenden Fragen: „…..“ . Die terminliche Organisation der Umgänge wird der Diakonie überlassen.

          Tatsächliches Ergebnis in der Praxis: Das Kind bleibt bei der Mutter und zwar bis mindestens Verfahrensabschluss. Vor Ende April gibt es garantiert keinen Umgang, da die Beratungsstelle bis dahin mit Umzug beschäftigt ist ( wie ich sofort nach der Anhörung beim Erstgespräch dort erfuhr ), was, laut Umgangsbegleiter, selbstverständlich allen Fachleuten auch bekannt war, nur mir nicht. Anpassungen dieser „Umgangsregelung“ sind gar nicht vorgesehen, jedenfalls nicht im laufenden Verfahren. Das Gutachten wird von einer Heilpraktikerin gebastelt, die angeblich ein paar Semester Psychologie studiert hat und sich ansonsten als Kleinstheimbetreiberin betätigt. Die Wahrnehmung der Umgangstermine wird der Mutter überlassen.
          Berichte und Facheinschätzungen des Umgangsbegleiters ( defakto eine reine Bewachung, ohne Begleitung, durch den Chef dieser Beratungsstelle ) sind eher unerwünscht ( und gab es auch nicht )“

          Und glaube mir, das einzige was ich daran seinerzeit „nicht ganz richtig verstanden“ hatte, war die Tatsache, daß beide, Riin u. RAin, mich ( mit offenkundigem Wissen der Gegenseite, des JA u. der VerfPfl. nach Strich und Faden belogen haben. Ich glaubte für ein paar Tage tatsächlich, daß die mir dargestellte Beschlussmöglichkeit 1 ( s.o. ) evtl. möglich sein könne und daß ich vielleicht wirklich mangelnde Kenntnisse in Juristendeutsch hätte. Ein fataler Irrtum, fürwahr. Denn exakt das von mir befürchtete und noch einiges schlimmreres mehr ( s.o. ) war reale Folge dieser Verarsche.

          Ach, ganz am Rande, diese Richterin war die ersten vier Monate des Verfahrens noch auf Probe und v.dh. hätte sie sowieso nur unter Aufsicht Beschlüsse fassen dürfen. Sie hatte aber schon vor Verfahrensbeginn in sämtlichen damit in Berührung kommenden Institutionen in der Region den Ruf Männer fanatisch zu hassen und serienweise ( inkl. dazugehörige Kinder ) zu vernichten. Zusammengefasste Aussage von ungefähr einem halben Dutzend Leuten, die ich darauf angesprochen habe: „Die macht Dich fertig, da hast Du als Mann keine Chance“.
          Die Qualität der RAin kann man schon daran ablesen, daß sie bei der offenen Aussprechung der Erpressung nicht sofort die Richterin abgelehnt und mit mir schweigend den Raum verlassen hat. Ansonsten hat sie sich geweigert Aussagen von mir aufzunehmen, ihr geschickte zu lesen, rechnete sofort sämtliche möglichen Gebühren vollständig ab, wodurch ein Anwaltswechsel unmöglich wurde. Als ich sie nach über einem halben Jahr und diversen gütlichen Versuchen dem Gericht ggü. denunzierte, daß sie sich weigerte das Mandat niederrzulegen, weshalb ich es ihr entziehen mußte, rückte sie meine Akten nicht raus ( bis heute nicht ).
          Die spätere Richterablehnung durch mich ( nach über einem dreiviertel Jahr Bettelei, daß sie doch nun bitte mal rechtskonform ( in jeweils konkreter Ausformulierung selbstverständlich ) den Fall bearbeiten möge, wurde mittels des lächerlichsten deutschen Juristentricks überhaupt abgeschmettert. Des „fiktiven vernünftigen Dritten“.
          Der schloss sich ( oh Wunder! ) spontan der Ansicht des Richters an, daß die abgelehnte Riin alles richtig gemacht hätte und daß man keinen Gründ hätte daran zu zweifeln, Sie berief sich ja auf die „Bänder“ ihres Protokollgeräts, auf denen sie ihre Straftaten natürlich nicht festgehalten hatte ( s.o. ). Zeugen hatte ich logischerweise keine, da die RAin dazu ( ebenfalls logisch ) jede Aussage verweigerte. Und die versammelte parteiliche und institutionelle Gegenseite war natürlich voll auf der Seite der Richterin, welche sich offenbar als Teil dieser Partei empfand und auch konsequent so handelte.

          Tja, Chris, Du denkst jetzt vermutlich: „Was hat der Kerl für Autosuggestivkräfte, daß er sich sowas einbilden kann, das ist ja mehr als nur eine Folge von Mißverständnissen, das müssen schon echte Halluzinationen sein“, stimmt’s?
          No, Sir!
          Es gab nur ein kurzes mögliches Mißverständnis, das eben daraus bestand, daß ich kurzfristig geneigt war zu glauben, ich hätte vielleicht doch etwas mißverstanden. Hatte ich aber nicht!
          Meine Befürchtung, daß der Umgangsbegleiter schon rein rechtlich, aber auch gesetzlich unmöglich Umgangsfrequenzen, -dauer und -qualitäten rechtsverbindlich bestimmend festlegen konnte, noch dazu ohne das Gericht auch nur zu informieren, war selbstverständlich absolut richtig. Die gegenteilige ausdrückliche und mehrfache Betonung von Riin u. RAin war ein Lügenkomplott, um mir vollendete Tatsachen vor die Nase zu setzen.
          Am selben Tag erfuhr ich vom Umgangsbegleiter, daß er – auch auf Nachfrage – keine Akteneinsicht bekommt und auch keine Berichte über Explorationen und deren Ergebnisse verfassen würde. Dadurch war dann auch klar, daß es garantiert gar keine Umgangsanpassungen geben würde.
          Nach dem zweiten explorierten ( aber nicht aktiv begleiteten ) Umgang verweigerte er die Anwesenheit im Bespielungsraum, mit der tollen Begründung, er sähe ja, daß es keinerlei Probleme im Vater-Kind-Umgang gäbe und, daß wir ein exzellentes Verhältnis miteinander hätten, was er aber auch keinem weiteren Beteiligten o. Mitwirkenden mitteilte ( doch der ersten SV, aber deren Werk wurde verworfen ). Der einzige, der die Realität des Vater-Kind-Verhältnises kannte und wiedergeben konnte ( das Kind wurde zunehmend verstörter und verschlossener, ließ sich aber die ganzen eineinhalb Jahre lang immer wieder gern von mir auffangen und fasste jedes mal neu Vertrauen zu mir, bis die Mutter die Umgänge vollständig boykottierte, mit Deckung von Gericht, JA u. VerfPfl. ) ), war somit ich und sonst niemand.
          Das führte dann zu der Begründung ( zuerst der VerfPfl., die das an den zweiten SV weitergab, von welchem es die Riin dann abschrieb ): Da die Umgänge ja nicht begleitet wurden ist nicht auszuschließen, daß der Vater dem Kind heimlich irgendwelche bestimmten Verhaltensweisen zu bestimmten Fragen vor Gericht antrainiere, weshalb selbst begleitete Umgänge zukünftig ausgeschlossen werden müssten.
          Der in diesem Unfug unverkennbare doppelte Widerspuch in sich, störte kein Schwein.

          Zu der präjudikativen Ansicht, die Du hier in dem Zusammenhang durchblicken lässt ( auch ggü. M. Herrmann ), lasse ich mal einen lockeren Spruch ab, der eine sehr probate und gern u. oft genutzte strategische Taktik der Kinder-u. Sorgehandelsinstitutionen beschreibt:

          Der beste Trick dieser Leute ist die absolute Unglaublichkeit!
          Will heißen: Wer sich traut derartige Verbrechen korrekt zu berichten, wird einfach ausgelacht und zum VT-Fan erklärt.
          Den Trend scheinst auch Du hier in Deiner Sichtweise bestenfalls nicht ausschließen zu können.

          Weitere Anmerkungen von mir dazu findest Du hier.
          https://man-tau.com/2017/02/15/wie-man-vater-rausberat/comment-page-1/#comment-9173

          Solltest Du noch weitere Details ( z.B. genaue Formulierungen, die Du für von mir falsch verstanden präjudizieren möchtest o.ä. ) zum Verfahren wissen wollen, frage gern nach, ich habe das wesentliche an Akten als PDF vorliegen und kann gern exakt daraus zitieren. Ist ja nicht so, daß ich keine Belege für das hätte, was ich unterstelle.

          • „„[ … ] Schon vor diesen beiden Terminen begann die Richterin mich über die ( leider ) beauftragte RAin zu erpressen, welche das mir als Form der Belästigung darstellte, allerdings nicht durch die Richterin, sondern durch mich! Die Richterin rief sie ( laut deren Aussage ) an und fragte, ob die RAin „ihren Mandanten nicht im Griff“ ( wortgenau ) hätte, der solle nichts aussagen und keinerlei Anträge stellen, sonst würde sie ihm sofort und endgültig sämtliche Rechte und Pflichten am Kind vollständig entziehen. Und genau das setzte sie auch quasi sofort konsequent um.“

            Warum machst du auch so einen Schwachsinn? es gibt nichts bescheuerteres als einen Mandanten, der an seinem Anwalt vorbei Anträge bei Gericht stellt. Anscheinend hat sie dich für einen Spinner gehalten, einen Choleriker, der sich selbst sein eigenes Grab gräbt.
            Es ist eher als Freundlichkeit zu sehen, dass sie dir so offen ihren Eindruck von dir schildert, der dich als erziehungsunfähig erscheinen lässt.

            „Diese Ankündigung ( das „sonst“ war leicht erkennbar unsinnig, da ich ja bereits ausgesagt hatte und in dem Punkte meine Auffassung von Recht und Pflicht auch höher wertete, als solche Spruchkaspereien ) wiederholte sie in der [ 1. ] Anhörung ( 12.03.2007 ) auch ganz dreist vor allen Beteiligten und Mitwirkenden.“
            Die spätere Auslegung derjenigen die meine Strafanzeige bearbeiteten war natürlich, daß die Richterin mir ja nur höflich gesagt hätte, daß ich doch die RAin für mich reden lassen sollte. Eine glatte Lüge.
            Tatsächlich war exakt so, wie oben zitiert.“

            Gott, ich kenne diesen Typen Mandant vor Gericht. Eine absolute Katastrophe, und das zu seinem eigenen Nachteil. Bitte bitte rate das, was du gemacht hast niemanden, es ist absolut schädlich.

            „Die Szene in der Anhörung war eindeutig: die Riin kam als letzte in den Raum, ging extra den langen Weg außen um das Tisch-U herum, blieb hinter mir stehen und raunte mich aggressiv an: „Sie sagen hier mal gar nichts und stellen auch keine Anträge“( wortgenau ). Als höflicher Mensch drehte ich mich noch nicht einmal um, wartete, bis sie ihren Platz am Kopfende des Us eingenommen und ihren Aktenstapel abgelegt hatte und sagte: „Ja, ich weiß, sie entziehen mir sonst sämtliche Rechte und Pflichten am Kind sofort und endgültig, das wurde mir von Frau H. ( RAin ) schon erläutert“.
            Darauf die Riin, laut, deutlich und unmißverständlich: „Und das mache ich auch“.“

            Natürlich kann die Richterin auch dein sonstiges verhalten in ihre Wertung einfließen lassen und wenn sie an deiner Art die Verhandlung zu führen erkennt, dass du anscheinend nicht in der Lage bist, normal zu diskutieren, dann kann sie das gegen dich verwenden.
            Das ist ein klassischer fall von „Beweis des Vortrages der Gegenseite über den Charakter der Partei durch verhalten der Partei in der Verhandlung“. Und du erkennst noch nicht einmal, dass du selbst deine Lage verschlechterst hast und da nicht einen heroischen und gut geplanten Feldzug geführt hast, sondern dir selbst Steine in den Weg gelegt hast. Das finde ich immer so traurig, wenn Leute das machen. Und dann stellen solche Leute noch Strafanträge, Befangenheitsanträge und sonstige Beschwerden, damit auch wirklich jeder Richter in dem Gericht weiß, dass sie keine Ahnung haben und das gewinnen von Streitigkeiten über das Kindeswohl stellen.

            „Daraufhin fing die Rain an das erste mal loszukichern und mit den Schultern zu zucken, als ob sie sagen wollte: „Tut mir leid hohes Gericht, aber ich kann nichts dafür“.“

            Und recht hatte sie

            „Das Gezucke und Gelache wiederholte sich noch mehrfach, nämlich immer dann, wenn Gegenseite, JA. VerfPfl. irgendwelchen Unfug sabbelten und ich sie aufforderte etwas dazu zu sagen. Das tat sie nämlich nicht, ignorierte mich zunächst, bis ich dann bei nächster Gelegenheit den Unfug bestritt oder richtig stellte, voraufhin sie von der Riin böse Blicke bekam, die sie dann mit Lachen und Herumzucken beantwortete.“

            ich kann mir das vorstellen: Sie sagen, dass man besser das Kind bei der Mutter lässt, weil du zu streitlüstern bist und daher eine Kommunikation nicht möglich ist, du bestreitest vehement, stellst wüste Anträge, regst dich ungeheuer auf und wunderst dich, dass deine Rechtsanwältin dazu nichts mehr sagen will.

            Dass sie gelacht hat ist natürlich unprofessionell. Aber ich vermute sie hat aufgegeben, dir zu erklären, dass du dich immer tiefer in die Scheiße reitest und fand es nur noch grotesk, mit welcher Effektivität du selbst den Vortrag der Gegenseite bestätigst.

            „Daß meine schriftlichen Einlassungen ( immer an ausnahmslos alle Beteiligten und Mitwirkenden, auch jeweilige Beratungsstellen und Gutachter ) dringende Bitten um Auskünfte und Infos enthielten ( und zwar im gesamten Fallverlauf ), hat bis heute keine Sau auch nur zur Kenntnis genommen.“

            Oh Gott, weitere Merkmal eines durchgedrehten Querulanten. Niemals wirklich niemals selbst an das Gericht schreiben, wenn man einen Rechtsanwalt hat. Und schon gar nicht an alle Beteiligten schreiben, (es sei denn vorab, weil es kurz vor dem Termin ist, sondern einfach abschriften dem Original an das Gericht beifügen.
            Welche dringenden Auskünfte und Infos sollten das denn sein, die dir die Leute erteilen sollten und warum sollten sie sie dir erteilen müssen?
            In einem Verfahren gelten Beweislastgrundsätze, wenn jemand etwas nicht vorträgt, dann muss er dir erst einmal gar nichts beantworten. Du musst einen Sachverhalt vortragen und unter Beweis stellen. Eine Darlegungslast der Gegenseite für Informationen, die du brauchst, besteht allenfalls innerhalb der sekundären Darlegungslast.

            „Ergebnis der Anhörung, inoffiziell: Alles wird gut! Das Kind lebt vorläufig zwar bei der Mutter, dem Vater werden aber ab sofort ausgiebige begleitete Umgänge eingeräumt“

            Das wäre übrigens auch das Ergebnis gewesen, wenn du den ganzen Scheiß nicht gemacht hättest, nur schneller und einfacher. Begleiteter Umgang wird üblicherweise eingerichtet, wenn man sich noch nicht sicher ist, wie das alles klappen wird und auch, damit das Gericht ein gewisses Feedback erhält

            „Sollten diese Umgänge ergeben, daß vom Vater keine Gefährdung ausgeht, hat der Begleiter das Recht und die Pflicht, die Umgänge auszuweiten und zwar bis hin zu unbegleiteten 14-tägigen Wochenend-Aufenthalten Zuhause und zwar „ohne Einschaltung des Gerichts“ ( Richterin wortgenau, wie sie „besonders betonte“ ) und rechtsverbindlich“

            Das hat man eine ganze Zeit ganz gerne so gemacht, weil es auch ganz gut geklappt hat mit dem passenden Umgangspfleger. Heute muss der Richter die Ausweitung detailierter Reden, weil er die Verantwortung nicht an den Umgangspfleger abgegben darf.

            „Es wird ein familienpsychologisches Gutachten bestellt.
            Daß das rechtlicher, wie juristischer, grober Unfug ist, konnte ich ja noch gar nicht wissen.“

            Wenn es um das Sorgerecht ging, dann wäre das durchaus möglich.

            „Tatsächliches Ergebnis, laut Protokoll und Beschluss:“

            Das wäre ja dann ein Vergleich. Den muss sie doch in deinem Beisein diktiert und von dir bzw deiner Rechtsanwältin genehmigt bekommen haben oder nicht?

            „Das Kind bleibt bei der Mutter“

            Das war ja auch vorher abgesprochen

            der Vater erhält ein „begleitetes Umgangsrecht“ ( wortgenau, daß diese Formulierung schon wieder Unfug ist, weiß ich zwischenzeitlich auch )“

            § 1684
            Umgang des Kindes mit den Eltern

            (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

            (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

            (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.

            (4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

            Bei einem Vergleich ist letztendlich nur wichtig, dass klar ist, was gemeint ist. Begleiteter Umgang ist eine durchaus gängige Bezeichnung.
            Hier beispielsweise verwendet ihn das Bundesverfassungsgericht:
            http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/rk20150729_1bvr146815.html

            und hier der BGH
            https://openjur.de/u/76816.html

            Oder störst du dich daran, dass nicht das Recht unbegleitet ist, sondern der Umgangskontakt?
            oder geht es darum, dass zunächst begleiteter Umgang angesetzt wurde und gleichzeitig ein Umgangspfleger bestellt worden ist?

            „es wird ein GA bestellt, bei ( Name und Adresse ) zu folgenden Fragen: „…..“ . Die terminliche Organisation der Umgänge wird der Diakonie überlassen.“

            Ich nehme an für die Frage der Erziehungsfähigkeit und der Frage, was besser für das Kindeswohl ist.

            „Tatsächliches Ergebnis in der Praxis: Das Kind bleibt bei der Mutter und zwar bis mindestens Verfahrensabschluss.“

            Das stimmt ja noch überein.

            „Vor Ende April gibt es garantiert keinen Umgang, da die Beratungsstelle bis dahin mit Umzug beschäftigt ist ( wie ich sofort nach der Anhörung beim Erstgespräch dort erfuhr ), was, laut Umgangsbegleiter, selbstverständlich allen Fachleuten auch bekannt war, nur mir nicht“

            Gut, was sollte die Alternative sein? Unbegleiteter Umgang kommt ja anscheinend nicht in Betracht?

            „Anpassungen dieser „Umgangsregelung“ sind gar nicht vorgesehen, jedenfalls nicht im laufenden Verfahren“

            Die Regelung an sich ist ja auch weit gestaltet. Sie hängt davon ab, wie gut der Umgang läuft, liegen also durchaus auch in deiner Hand

            „Das Gutachten wird von einer Heilpraktikerin gebastelt, die angeblich ein paar Semester Psychologie studiert hat und sich ansonsten als Kleinstheimbetreiberin betätigt“

            Das wäre immerhin merkwürdig. Aber das gibt ja immerhin für ein Vorgehen gegen das Gutachten, wenn es schlecht ausfällt, eine gute Basis. Und wenn es für dich gut ausfällt, dann ist es egal.

            “ Die Wahrnehmung der Umgangstermine wird der Mutter überlassen. Berichte und Facheinschätzungen des Umgangsbegleiters ( defakto eine reine Bewachung, ohne Begleitung, durch den Chef dieser Beratungsstelle ) sind eher unerwünscht ( und gab es auch nicht )“

            Mehr als eine Bewachung soll er ja auch gar nicht machen. Das beste Ergebnis ist, wenn sie der Auffassung sind, dass man da nicht viel machen muss, weil alles klappt. Du sollst ja schließlich die Zeit mit deinem Kind verbringen und es mit dir. Wenn später für den Fall eines weiteren Verfahrens gemeldet wird, dass der Ümgangsbegleiter keine besonderen vorfälle zu berichten hat und sogar eher meinte, dass eine Überwachung nicht mehr erforderlich ist, dann ist das der beste Asugang, den du haben kannst.

            „Und glaube mir, das einzige was ich daran seinerzeit „nicht ganz richtig verstanden“ hatte, war die Tatsache, daß beide, Riin u. RAin, mich ( mit offenkundigem Wissen der Gegenseite, des JA u. der VerfPfl. nach Strich und Faden belogen haben. Ich glaubte für ein paar Tage tatsächlich, daß die mir dargestellte Beschlussmöglichkeit 1 ( s.o. ) evtl. möglich sein könne und daß ich vielleicht wirklich mangelnde Kenntnisse in Juristendeutsch hätte. Ein fataler Irrtum, fürwahr. Denn exakt das von mir befürchtete und noch einiges schlimmreres mehr ( s.o. ) war reale Folge dieser Verarsche.“

            Was genau war denn nun die Verarsche? Der Vergleich wurde doch entsprechend umgesetzt?

            „Ach, ganz am Rande, diese Richterin war die ersten vier Monate des Verfahrens noch auf Probe und v.dh. hätte sie sowieso nur unter Aufsicht Beschlüsse fassen dürfen“

            Hä? https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_auf_Probe
            Wenn sie nur noch vier Monate Richterin auf Probe war, dann war sie schon 2 Jahre und 8 Monate im Amt. Natürlich darf sie da schon Beschlüsse fassen. Sonst wäre sie ja am Amtsgericht gar nicht einsetzbar. Nur im ersten Jahr darf sie nicht ans Familiengericht:

            Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
            § 23b

            (1) Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte) gebildet.
            (2) Werden mehrere Abteilungen für Familiensachen gebildet, so sollen alle Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, derselben Abteilung zugewiesen werden. Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine andere Familiensache, die denselben Personenkreis oder ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betrifft, bei einer anderen Abteilung im ersten Rechtszug anhängig ist, ist diese von Amts wegen an die Abteilung der Ehesache abzugeben. Wird bei einer Abteilung ein Antrag in einem Verfahren nach den §§ 10 bis 12 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162) anhängig, während eine Familiensache, die dasselbe Kind betrifft, bei einer anderen Abteilung im ersten Rechtszug anhängig ist, ist diese von Amts wegen an die erstgenannte Abteilung abzugeben; dies gilt nicht, wenn der Antrag offensichtlich unzulässig ist. Auf übereinstimmenden Antrag beider Elternteile sind die Regelungen des Satzes 3 auch auf andere Familiensachen anzuwenden, an denen diese beteiligt sind.
            (3) Die Abteilungen für Familiensachen werden mit Familienrichtern besetzt. Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Familienrichters nicht wahrnehmen.

            „Sie hatte aber schon vor Verfahrensbeginn in sämtlichen damit in Berührung kommenden Institutionen in der Region den Ruf Männer fanatisch zu hassen und serienweise ( inkl. dazugehörige Kinder ) zu vernichten. Zusammengefasste Aussage von ungefähr einem halben Dutzend Leuten, die ich darauf angesprochen habe: „Die macht Dich fertig, da hast Du als Mann keine Chance“.“

            Sie hat doch auch hier vollkommen normal entschieden. ich sehe da keinen Hass.

            „Die Qualität der RAin kann man schon daran ablesen, daß sie bei der offenen Aussprechung der Erpressung nicht sofort die Richterin abgelehnt und mit mir schweigend den Raum verlassen hat“

            Eher kann man an dieser Vorstellung die Qualität deiner Ansichten sehen.

            „Ansonsten hat sie sich geweigert Aussagen von mir aufzunehmen, ihr geschickte zu lesen, rechnete sofort sämtliche möglichen Gebühren vollständig ab, wodurch ein Anwaltswechsel unmöglich wurde“

            Das spricht für die Erfahrung der Kollegin. Natürlich darf sie auch einen Vorschuß nehmen und sollte das in einem Fall wie dem deinen auch. Es wäre IMHO für außergerichtlichen Schriftverkehr mehr als berechtigt, eine 2,5 anzusetzen.

            „Als ich sie nach über einem halben Jahr und diversen gütlichen Versuchen dem Gericht ggü. denunzierte, daß sie sich weigerte das Mandat niederrzulegen, weshalb ich es ihr entziehen mußte, rückte sie meine Akten nicht raus ( bis heute nicht ).“

            Du hast sie bei Gericht denunziert? Da werden alle herzlich über dich gelacht haben. Sie muss im übrigen nur die ihr überlassenen Originale herausgeben, bei allem anderen kann sie darauf verweisen, dass sie dir abschriften zugeschickt hat. Und sie kann die Unterlagen auch bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Rechnungen zurückhalten.
            Siehe auch:
            https://www.anwalt.de/rechtstipps/zur-herausgabepflicht-der-anwaltlichen-handakte_069393.html

            „Die spätere Richterablehnung durch mich ( nach über einem dreiviertel Jahr Bettelei, daß sie doch nun bitte mal rechtskonform ( in jeweils konkreter Ausformulierung selbstverständlich ) den Fall bearbeiten möge, wurde mittels des lächerlichsten deutschen Juristentricks überhaupt abgeschmettert. Des „fiktiven vernünftigen Dritten“.“

            ich kann mir beide Seiten richtig gut vorstellen:
            Der Richter, der den Befangenheitsanstrag bearbeitet, den ganzen Mist sieht, den du vorgetragen hast, denkt „Das war der beste Rat, den die Richterin im geben konnte, der Typ hat sich nur selbst geschadet. Wenn da eine Befangenheit rauskommt, dann allenfalls zu seinen gunsten“

            Du, wie du auf deinen Berg schaust und denkst, dass du es jetzt allen gezeigt hast und diese armselige Justiz das mit dir nicht machen kann. Das du der einzige bist, der Ahnung hat, die doofen Juristen hingegen sind alle nur gegen dich und wollen dich benachteiligen. Alle unfähig und man findet leider keinen guten Rechtsanwalt und muss alles selbst machen.

            „Der schloss sich ( oh Wunder! ) spontan der Ansicht des Richters an, daß die abgelehnte Riin alles richtig gemacht hätte und daß man keinen Gründ hätte daran zu zweifeln, Sie berief sich ja auf die „Bänder“ ihres Protokollgeräts, auf denen sie ihre Straftaten natürlich nicht festgehalten hatte ( s.o. ). Zeugen hatte ich logischerweise keine, da die RAin dazu ( ebenfalls logisch ) jede Aussage verweigerte. Und die versammelte parteiliche und institutionelle Gegenseite war natürlich voll auf der Seite der Richterin, welche sich offenbar als Teil dieser Partei empfand und auch konsequent so handelte.“

            Das hätte man dir wirklich auch vorher sagen können. Aber du sammelst ja lieber Punkte auf der Querulanten und Streitsüchtigenskala, zu deinem eigenen Schaden.

            „Tja, Chris, Du denkst jetzt vermutlich: „Was hat der Kerl für Autosuggestivkräfte, daß er sich sowas einbilden kann, das ist ja mehr als nur eine Folge von Mißverständnissen, das müssen schon echte Halluzinationen sein“, stimmt’s?“

            Nein, es ist schlicht die Folge davon, dass du keine Ahnung hast und über all statt Windmühlen Gegner siehst die du bekämpfen musst.

            „Meine Befürchtung, daß der Umgangsbegleiter schon rein rechtlich, aber auch gesetzlich unmöglich Umgangsfrequenzen, -dauer und -qualitäten rechtsverbindlich bestimmend festlegen konnte, noch dazu ohne das Gericht auch nur zu informieren, war selbstverständlich absolut richtig“

            Na da bist du ja ein Held. Dass du auch da gegen Windmühlen gekämpfst hast, statt gegen echte Gegner siehst du wahrscheinlich nicht. Wenn du statt dessen einfach gut mit dem Umgangspfleger ausgekommen wärst, der seine Meldungen zurück gemacht hätte und man dann den Umgang auf diesen Weg problemlos schnell hätte erweitern können, siehst du anscheinend nicht. Und das ein fehlerhafter Beschluss dabei sogar ein Vorteil ist, weil du ihn leichter angreifen kannst, wenn es dir nicht passt, auch. Warum du wolltest, dass eine „Männerhassende Richterin“ das Umgangsrecht selbst festlegt erschließt sich mir aber auch nicht.

            „Die gegenteilige ausdrückliche und mehrfache Betonung von Riin u. RAin war ein Lügenkomplott, um mir vollendete Tatsachen vor die Nase zu setzen.“

            Nein, es war eine bis dahin übliche Praxis, die bis zu der Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein akzeptiert und praktiziert wurde. Viele Gerichte haben ihre Praxis erst seit etwa einem Jahr geändert, weil dann entsprechende obergerichtliche Entscheidungen dazu ergangen sind. Einige Richter haben kurzzeitig vertreten, dass damit die Umgangspflegschaft an sich tot ist und gar nicht mehr angeordnet werden kann, andere haben sich bemüht, entsprechende Beschlüsse zu fassen, die möglichst viel zu den Ausweitungen vorgeben, aber immer noch einen gewissen Spielraum geben. Im Endeffekt hat sich nicht so viel gegenüber der vorherigen Praxis geändert.

            „Am selben Tag erfuhr ich vom Umgangsbegleiter, daß er – auch auf Nachfrage – keine Akteneinsicht bekommt und auch keine Berichte über Explorationen und deren Ergebnisse verfassen würde. Dadurch war dann auch klar, daß es garantiert gar keine Umgangsanpassungen geben würde.“

            Woraus sollte sich auch ein Recht des Begleiters (oder meinst du den Umgangspfleger?) ergeben? er soll ja nur den tatsächlichen Kontakt überwachen. Der umgangspfleger wäre für die Ausweitungen – heute nach im Beschluss eingeräumten Vorgaben – zuständig. Es geht auch nicht darum, dass man da umfangreiche Berichte macht. Es geht eher darum erst einmal Umgang zu ermöglichen.

            „Nach dem zweiten explorierten ( aber nicht aktiv begleiteten ) Umgang verweigerte er die Anwesenheit im Bespielungsraum, mit der tollen Begründung, er sähe ja, daß es keinerlei Probleme im Vater-Kind-Umgang gäbe und, daß wir ein exzellentes Verhältnis miteinander hätten“

            Und über diese ganz wunderbare Nachricht hast du dich aufgeregt? Das ist doch der beste Bericht, den man haben kann?

            „was er aber auch keinem weiteren Beteiligten o. Mitwirkenden mitteilte“

            dann macht man das eben zu gegebener Zeit in einem Schriftsatz an das Gericht, indem man diesem mitteilt, dass der Umgang problemlos erfolgt und der Begleiter bereits jetzt unbegleitete Kontakte zulässt, so dass nunmehr eine Ausweitung beschlossen werden sollte. Schön sachlich, schön freundlich

            „( doch der ersten SV, aber deren Werk wurde verworfen )“

            Ich dachte die war eh schlecht?

            „Der einzige, der die Realität des Vater-Kind-Verhältnises kannte und wiedergeben konnte ( das Kind wurde zunehmend verstörter und verschlossener, ließ sich aber die ganzen eineinhalb Jahre lang immer wieder gern von mir auffangen und fasste jedes mal neu Vertrauen zu mir, bis die Mutter die Umgänge vollständig boykottierte, mit Deckung von Gericht, JA u. VerfPfl. ) ), war somit ich und sonst niemand.“

            Der Umstand alleine, dass er den verlauf nicht mehr überwachen zu brauchen meinte, ist üblicherweise schon Gold wert.

            „Das führte dann zu der Begründung ( zuerst der VerfPfl., die das an den zweiten SV weitergab, von welchem es die Riin dann abschrieb ): Da die Umgänge ja nicht begleitet wurden ist nicht auszuschließen, daß der Vater dem Kind heimlich irgendwelche bestimmten Verhaltensweisen zu bestimmten Fragen vor Gericht antrainiere, weshalb selbst begleitete Umgänge zukünftig ausgeschlossen werden müssten.“

            Wie alt war denn das Kind?
            Ich kann mir im übrigen aber auch durchaus vorstellen, warum sie meinten, dass du so etwas machst.
            Wie wäre denn diese Lösung gewesen:
            Du sprichst freundlich mit dem Begleiter, in etwa so: Vielen Dank für ihr Vertrauen, es ist schön zu sehen, dass jemand merkt, dass es mir ums Kind geht. Leider bin ich in einem hochemotionalen Streit in der mir meine Frau allerlei vorwirft, weil sie mich ausgrenzen will. Ich wäre daher wirklich darauf angewiesen, dass sie später bestätigen können, dass der Umgang gut klappt und würde sie daher bitten, dass trotzdem zu beobachten, auch wenn sie meinen, dass es nicht notwendig ist. Es tut mir leid, dass ich ihnen solche Umstände mache, aber es geht mir um das Kind und da kann man nicht vorsichtig genug sein“

            „Zu der präjudikativen Ansicht, die Du hier in dem Zusammenhang durchblicken lässt ( auch ggü. M. Herrmann ), lasse ich mal einen lockeren Spruch ab, der eine sehr probate und gern u. oft genutzte strategische Taktik der Kinder-u. Sorgehandelsinstitutionen beschreibt:
            Der beste Trick dieser Leute ist die absolute Unglaublichkeit!
            Will heißen: Wer sich traut derartige Verbrechen korrekt zu berichten, wird einfach ausgelacht und zum VT-Fan erklärt.“

            Das ist auch so eine wunderbare Immunisierung gegen Kritik: „wer sich traut, die wahrheit auszusprechen, wird ausgelacht“
            Da wird das auslachen dann zum Beleg, dass man die Wahrheit ausgesprochen hat.
            Tatsächlich werden aber auch Leute ausgelacht, die dummes sagen.

        • „Wie ich schon in einem anderen Artikel sagte: „es bringt nichts einen Kampf gegen den Richter oder die Frau zu gewinnen, wenn man dabei das eigentliche Ziel, die Kinder verliert“
          Gerade dann, wenn die Kinder alt genug für eine Anhörung sind oder zumindest für Gespräche mit den Verfahrenspflegern, kann deren Angabe, dass sie zum Vater wollen, die entscheidenste sein. Und wer einen guten, sachlichen, beherrschten Eindruck auf den Richter macht, der sammelt Punkte und der Richter wird eher den Eindruck gewinnen, dass der andere schuld an streitigkeiten ist.“

          Dr erste zitierte Absatz ist richtig, besagt aber nichts. Ein Allgemeinplatz ohne Kontext.

          Und der Rest ist mal wieder nix als Bullshit.
          Zunächst mal solltest Du mal ein Lehrbuch kaufen, daß ab Sept 2009 gültig ist, denn den „Verfahrenspfleger des Kindes“ gibt es gar nicht mehr, Du Oberschlaugucker. Vielleicht solltest Du lieberr mal ein wenig Jura studieren, als hier dumme Witze zu reißen.
          Der „normale“ Verfahrenspfleger, den es auch im FamFG noch gibt, wird in den üblichen Sorge- u. Umgangsverfahren praktisch überhaupt nicht eingesetzt.
          Statt dessen gibt es jetzt den Verfahrensbeistand ( das Analogon zum Verfahrenspfleger nach FGG ) und den Ergänzungspfleger ( mit weitreichenderen Befugnissen ).
          Traurig, daß hier zwei zu faule Juradeppen über sowas belehren muß!
          Verdammt traurig, Ihr Tränen!

          „Und wer einen guten, sachlichen, beherrschten Eindruck auf den Richter macht,“ …. wird eingestampft!
          Der Richter will lieber die heulende und herumpöbelnde Mutti genießen, besonders wenn sie genau das herumheult und pöbelt, was er so mit ihr abgesprochen ( oder über den Verfahrensbeistand weiterleiten lassen ) hat.
          DAS ist die Realität in vielen FamVerfahren!
          Die arme mußte ja in ein Frauenhaus flüchten, nachdem ihr von weiteren Beratern gesagt wurde, daß das immer als Totschlagsargument wirkt und sehr gern gesehen wird. Sie ist ja kooperativ, sie will ja ein Kind und dessen Vater vernichten, da passt das doch perfekt.

          „und der Richter wird eher den Eindruck gewinnen, dass der andere schuld an streitigkeiten ist.““
          Quatsch, der Richter will den Eindruck erwecken, daß der eine Schuld ist, weil das sein persönliches individuelles Verfahrensziel ist. Darum facht er Streitigkeiten an und kreiiert weitere. Und schiebt die Schuld natürlich auf den der sich zu wehren versucht. Selffullfilling prophecy heißt das Spiel.
          Ihr beiden spielt es gerade hier.

          • „Zunächst mal solltest Du mal ein Lehrbuch kaufen, daß ab Sept 2009 gültig ist, denn den „Verfahrenspfleger des Kindes“ gibt es gar nicht mehr, Du Oberschlaugucker. Vielleicht solltest Du lieberr mal ein wenig Jura studieren, als hier dumme Witze zu reißen.
            Der „normale“ Verfahrenspfleger, den es auch im FamFG noch gibt, wird in den üblichen Sorge- u. Umgangsverfahren praktisch überhaupt nicht eingesetzt.“

            Also an den Gerichten, die ich kenne, ist es geltende Praxis einen Verfahrensbeistand beizuordnen:
            Aus meiner Sicht ist es in Verfahren zum Ungangs- und zum Sorgerecht auch nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich:

            § 158 Verfahrensbeistand

            (1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.
            (2) Die Bestellung ist in der Regel erforderlich,
            1.
            wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht,
            2.
            in Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt,
            3.
            wenn eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet,
            4.
            in Verfahren, die die Herausgabe des Kindes oder eine Verbleibensanordnung zum Gegenstand haben, oder
            5.
            wenn der Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt.
            (3) Der Verfahrensbeistand ist so früh wie möglich zu bestellen. Er wird durch seine Bestellung als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen. Sieht das Gericht in den Fällen des Absatzes 2 von der Bestellung eines Verfahrensbeistands ab, ist dies in der Endentscheidung zu begründen. Die Bestellung eines Verfahrensbeistands oder deren Aufhebung sowie die Ablehnung einer derartigen Maßnahme sind nicht selbständig anfechtbar.
            (4) Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken. Das Gericht hat Art und Umfang der Beauftragung konkret festzulegen und die Beauftragung zu begründen. Der Verfahrensbeistand kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen. Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes.
            (5) Die Bestellung soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die Interessen des Kindes von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten angemessen vertreten werden.
            (6) Die Bestellung endet, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird,
            1.
            mit der Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder
            2.
            mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens.
            (7) Für den Ersatz von Aufwendungen des nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistands gilt § 277 Abs. 1 entsprechend. Wird die Verfahrensbeistandschaft berufsmäßig geführt, erhält der Verfahrensbeistand für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Absatz 4 in jedem Rechtszug jeweils eine einmalige Vergütung in Höhe von 350 Euro. Im Fall der Übertragung von Aufgaben nach Absatz 4 Satz 3 erhöht sich die Vergütung auf 550 Euro. Die Vergütung gilt auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Verfahrensbeistandschaft entstandener Aufwendungen sowie die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer ab. Der Aufwendungsersatz und die Vergütung sind stets aus der Staatskasse zu zahlen. Im Übrigen gilt § 168 Abs. 1 entsprechend.
            (8) Dem Verfahrensbeistand sind keine Kosten aufzuerlegen.

            „Quatsch, der Richter will den Eindruck erwecken, daß der eine Schuld ist, weil das sein persönliches individuelles Verfahrensziel ist. Darum facht er Streitigkeiten an und kreiiert weitere. Und schiebt die Schuld natürlich auf den der sich zu wehren versucht. Selffullfilling prophecy heißt das Spiel. Ihr beiden spielt es gerade hier.“

            Das ist deine Sicht, und sie macht den von dir geführten Kampf auch richtig und sinnvoll. So kannst du dich bei sinnlosen Streitigkeiten mit dem Richter, die nur zu lasten deiner Kinder gehen, als Kämpfer für das Recht fühlen.
            Leider ist es eben falsch.
            In gewisser Weise ist es aber tatsächlich selffullfilling: Indem du dem Richter und allen anderen deutlich machst, dass du sie als Feind siehst, den man bekämpfen muss, werden sie auch tatsächlich zum Feind.

        • „Warum machst du auch so einen Schwachsinn? es gibt nichts bescheuerteres als einen Mandanten, der an seinem Anwalt vorbei Anträge bei Gericht stellt. Anscheinend hat sie dich für einen Spinner gehalten, einen Choleriker, der sich selbst sein eigenes Grab gräbt.
          Es ist eher als Freundlichkeit zu sehen, dass sie dir so offen ihren Eindruck von dir schildert, der dich als erziehungsunfähig erscheinen lässt. “
          Nur weil es mir langsam Spaß macht, Deinen wirren Unfug substanziell zu widerlegen:

          Irgendwer mußte etwas aussagen und Anträge stellen, Das sollte sogar Dir irgendwie geläufig sein. Die RAin tat res nicht, sie weoigerte sich sogar, wie alle anderen auch, meine Ausagen zum Fall zu lesen, wie sie von Anfang an offen zugab.
          Also hatte ich keine andere Wahl.
          Und daß Du die offene Erpressung mit einem schweren Kindschaftsrechtsverbrechen als Freundlichkeit darstellst ( ich hoffe ja, daß Du das nicht ernst meinst, oder gar empfindest, indes, die Hoffnung geht gegen Null ) ist eine bodenlose kinderverachtende Sauerei!
          Der gottgleiche Richter hat natürlich das Recht, ein dummes Blag zu vernichten und dann noch zu sagen: „Dabei war ich noch so freundlich, ihm zu sagen, daß er gar nicht erst Realität in das Verfahren einbringen oder gar das Kind verteidigen soll, sowas mögen wir nicht, da mußte ich ihm doch ankündigen, daß er ab sofort rechtlos ist und nicht erst bei Verfahrensabschluss, oder?“

          • „Irgendwer mußte etwas aussagen und Anträge stellen, Das sollte sogar Dir irgendwie geläufig sein. Die RAin tat res nicht, sie weoigerte sich sogar, wie alle anderen auch, meine Ausagen zum Fall zu lesen, wie sie von Anfang an offen zugab.“

            Was war denn das genau Verfahren? Du wolltest Umgang und Sorgerecht? Oder wollte man dir was entziehen?
            Im ersteren Fall musstest du Umgang und Sorgerecht beantragen, im zweiten die Anträge der Gegenseite abzuweisen. Abgesehen von Beweisanträgen muss man nicht mehr Anträge stellen. Wobei es ja ein einstweiliges anordnungsverfahren gewesen zu sein scheint, da muss man erst recht keine weiteren Anträge stellen, da man ja glaubhaft machen muss.

            In einem Umgangsverfahren muss man nach dem Antrag nur schreiben, dass man der Vater ist und umgang will. Evtl noch, dass man eine gute Bindung zum Kind hat und wie der Umgang bisher lief, sonst nichts. Im sorgerecht muss man bei eigenen Antrag auch nichts schreiben außer das man der vater ist und aus der eigenen Sicht nichts dagegen spricht.
            Wenn sie dich einschränken wollte sieht es natürlich anders auch, aber auch dann kann bestreiten und ansonsten sachlich bleiben sehr sehr sinnvoll sein.

            „Also hatte ich keine andere Wahl.“

            Welche Anträge hast du denn gestellt?

            „Und daß Du die offene Erpressung mit einem schweren Kindschaftsrechtsverbrechen als Freundlichkeit darstellst ( ich hoffe ja, daß Du das nicht ernst meinst, oder gar empfindest, indes, die Hoffnung geht gegen Null ) ist eine bodenlose kinderverachtende Sauerei!“

            Hättest du dich vernünftiger benommen und sie nicht mit sinnlosen Anträgen (und vermutlich beschuldigungen) überhäuft, dann wäre das Verfahren schlicht besser gelaufen. Noch wollte sie dir gar nichts böses. Aber das begreifst du nicht.

            „Der gottgleiche Richter hat natürlich das Recht, ein dummes Blag zu vernichten und dann noch zu sagen: „Dabei war ich noch so freundlich, ihm zu sagen, daß er gar nicht erst Realität in das Verfahren einbringen oder gar das Kind verteidigen soll, sowas mögen wir nicht, da mußte ich ihm doch ankündigen, daß er ab sofort rechtlos ist und nicht erst bei Verfahrensabschluss, oder?“

            Der Rat, den Mund zu halten, war tatsächlich gut. Alles was du gemacht hast war schlecht für dich und hat dir geschadet.
            In deinem Verfolgungswahn siehst du das nur nicht.

        • „Gott, ich kenne diesen Typen Mandant vor Gericht. Eine absolute Katastrophe, und das zu seinem eigenen Nachteil. Bitte bitte rate das, was du gemacht hast niemanden, es ist absolut schädlich“

          Deine dämlichen Beleidigungsversuche nach Kindergartenart können mich nicht mehr treffen, Chris. Es ist zweifelsfrei für jeden hier erkennbar, daß Du nur Unfug laberst, um mich in Rage zu versetzen und Dir Klickzahlen zu verschaffen. Die ist aber längst verraucht und die restliche Enttäuschung schon fast ’ne Gewohnheit. Ich habe genug alberne Stinkmorcheln kennengelernt, die sich als tolle Experten aufführten und nix geschissen kriegten.

          Du kannst „diesen Typen Mandant“ gar nicht kennen, weil er nämlich nur in Deiner Fantasie existiert. Ich war höflich sachlich und habe ausschließlich das getan, was zwangsläufig und nicht zu verhindern war. Das habe ich ja nun auch oft genug erklärt. Dein Bestreiten der Realität ist einfach nur noch lächerlich.

          Eine Katastrophe sind diese Typen JA-MA, VerfPfl ( jetzt VerfBeist ), RAe und Richter, denn sie sind Verbrecher zum vernichtenden Nachteil des Kindes! So wie Ihr beide.
          Sinn-, schmerz- u. gewissenlose Kinderschänder.

          Und das Konstrukt, ich solle nicht wem raten, so dumm zu sein, wie ich es derzeit zwangsläufig war, erledigt sich von selbt.
          Denn es ist logischerweise selbstwidersprüchlich.
          Die Alternative wäre ja, daß ich raten müßte, und zwar bevor ein Fall überhaupt eintritt, daß jeder potentiell betroffene auf jeden Fall Jura studieren sollte. Ob per se mit 18 J. oder bei Aufnahme einer Beziehung, oder erst ein paar Jahre vor Geburt des ersten Kindes, sei dahingestellt, ist eh unerheblich, weil galloppierender Unfug.
          Lieber geneigter Mitleser, wie geil ist das denn?
          Labert der Kerl Scheiße, oder labert er Doppelscheiße? Ich würde auf zweiteres tippen.

          Für den, der Logik mag:
          Natürlich würde ich niemals auf die hirnrissige Idee kommen, jemandem zu empfehlen, keine Ahnung zu haben. Denn Tatsache ist: fast jeder in einem FamVerfahren denunzierte hat sowieso von dieser Sondergerichtsform keine Ahnung, das braucht man nicht zu empfehlen, es ist einfach so. ( Ja Ja, Bitte Bitte….. Blödkopp! )

          Der normale Mensch hat i.d.R. ein gewisses Bild vom Rechtsstaat. Meines war vermutlich recht durchschnittlich.
          Ich wußte, daß Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind, weil das logisch ist.
          Das Recht haben und Recht bekommen aber nach ganz anderen Prinzipien und überhaupt nicht nach Logik zugewiesen ( ! ) werden, wußte ich nicht. Denn das beweist, daß dieses gemeine Wesen eben gerade kein Rechtsstaat ist.
          Ergo: Ich ging davon aus, daß ähnlich wie im Strafrecht ( zumindest offiziell ) eine lebenslängliche Strafe nur substantiell begründet verhängt werden kann.
          Pustekuchen!
          Der Trick ist: Es gibt gar keine Anklage. Man wird ohne verurteilt auf Beschlussbasis, auch gern ohne Anhörung, einfach auf dem Dezernatsweg ( das habe ich im zweiten Verfahren live erlebt ).
          Ermittlungen, Prüfungen, Beweismittel, Plädoyers gar, all diesen überflüssigen Kram braucht man nicht.
          Man behauptet irgendwas, beschließt es und fertig!
          Das ist das ganze FamVerfahren.

          • „Man wird ohne verurteilt auf Beschlussbasis, auch gern ohne Anhörung, einfach auf dem Dezernatsweg ( das habe ich im zweiten Verfahren live erlebt ).“

            Du verstehst aber schon den Unterschied zwischen einem einstweiligen Anordnungsverfahren und einem Hauptverfahren?

          • „Die Alternative wäre ja, daß ich raten müßte, und zwar bevor ein Fall überhaupt eintritt, daß jeder potentiell betroffene auf jeden Fall Jura studieren sollte. “

            Oder das er jemanden beauftragt, der Jura studiert hat. Den nennt man Rechtsanwalt. Und einfach mal macht, was der aufgrund seiner Erfahrung für richtig hält ohne zu meinen, dass besser zu wissen. Gegebenenfalls nachfragen, warum er diese Lösung für klüger hält statt einer anderen und sich das einfach mal anhören.

          • „Die Alternative wäre ja, daß ich raten müßte, und zwar bevor ein Fall überhaupt eintritt, daß jeder potentiell betroffene auf jeden Fall Jura studieren sollte. “

            Oder das er jemanden beauftragt, der Jura studiert hat. Den nennt man Rechtsanwalt. Und einfach mal macht, was der aufgrund seiner Erfahrung für richtig hält ohne zu meinen, dass besser zu wissen. Gegebenenfalls nachfragen, warum er diese Lösung für klüger hält statt einer anderen und sich das einfach mal anhören.

          • „Plädoyers“

            Gibt es tatsächlich nur im Strafrecht.

            https://de.wikipedia.org/wiki/Pl%C3%A4doyer
            „Das Plädoyer, im Gesetz Schlussvortrag genannt, ist bei einem Strafverfahren die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts und des Verteidigers (§ 258 StPO), des Nebenklägers (§ 397 StPO), des Privatklägers (§ 385 StPO), des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters im Jugendstrafverfahren (§ 67 Abs. 1 JGG) sowie des Einziehungsbeteiligten (§ 433 Abs. 1 StPO).“

        • „Was war denn das genau Verfahren? Du wolltest Umgang und Sorgerecht? Oder wollte man dir was entziehen?“

          Diese saublöde Frage beweist eindeutig, daß Du wieder ur Ärger provozieren willst und sonst gar nix.
          Ich habe dazu hier und bei Man-Tau satt und reichlich geschrieben.

          Aber ich widerhole es noch einmal, falls noch mehr Leute erst ein dutzend Male in wechselnder Formulierung über ein u. die selbe Sache aufgeklärt werden müssen.

          Das genau Verfahren war das genau Verfahren. Ehrlich gesagt weiß, ich nicht was ein genau Verfahren ist.
          Nächster Punkt:

          „Du wolltest Umgang und Sorgerecht?“
          Rate mal. Ich hatte die Sorge und das Kind war weg. Schmeiß mal das Ding zwischen Deinen Kopfhörern an und versuche zu denken.

          Na gut, wird eh nix, ich verrate es. Die Gegenseite hatte das osnabrücker Verfahren, dank der Tricksereien der Richterinnen, jener, mit der ich telefoniert hatte und jener die sich für zuständig erklärte, den Sorge- und Umgangsausschluss beantragt, dann aus taktischen Gründen den zweiten Antrag zurückgenommen und auf nur gelegentliche begleitete Umgänge abgeändert.
          Die RAin hatte, bei dem ersten, jetzt nicht mehr zuständigen, Gericht undefiniert Umgang ( irgendwie am WE ) beantragt, plus Antragsabweisung.
          So wurde ich vom Antragsteller zum Antragsgegner umgestrickt.

          Das war die Ausgangslage im osnabrücker Verfahren. Mist, aber der ganz normale Mist, denn wohl die meisten Betroffenen so o.ä. erleben.
          Tricksende Richter und untaugliche RAe halt.

        • „Natürlich kann die Richterin auch dein sonstiges verhalten in ihre Wertung einfließen lassen und wenn sie an deiner Art die Verhandlung zu führen erkennt, dass du anscheinend nicht in der Lage bist, normal zu diskutieren, dann kann sie das gegen dich verwenden.“

          Okay, dann leite mir mal juristisch exakt her, was an diesem höflich und ruhig vorgetragenen Satz belegt, daß ich nicht normal diskutieren kann und nach welchen §§ sie auf dieser Basis dem Kind seine essentiellen Grundrechte zu entziehen hat:

          „„Ja, ich weiß, sie entziehen mir sonst sämtliche Rechte und Pflichten am Kind sofort und endgültig, das wurde mir von Frau H. ( RAin ) schon erläutert“.“

          Bitte, das Ding verbreite ich dann aber, um Dich als künftig danach handelnden Juristen anzupreisen. Ohne es zu kommentieren, ich denke, das dürfte dann schon für sich sprechen.
          Interessant ist vorab schon, daß Du die aggressive zweimalige Erpressung der Verbrecherin als Freundlichkeit verteidigst. Was ich natürlich in dem Zusammenhang ebenfalls wortgenau zitieren muß.

        • „Das ist ein klassischer fall von „Beweis des Vortrages der Gegenseite über den Charakter der Partei durch verhalten der Partei in der Verhandlung“.“

          Ach so! Höflich und formell zu bestätigen, daß man weiß was sie sagt, weil es einem ja schoin von der RAin ausgerichtet wurde, ist ein Charakterbeweis. Er hat „guten Tag“ gesagt, steinigt ihn! Werft ihn zu Poden“
          Na dann….
          Und einen verzweifelt sein Kind verteidigenden Vater zweimal unmißverständlich zu erpressen, daß er gefälligst die Schnauze halten und sich mit dem Verbrechen abzufinden habe, beweist dann vermutlich eine einwandfreie Verfahrensführung der Richterin, gell?
          Brauchst nur mit „ja“ zu antworten, zusammenkopieren kann ich Deine menschenhassende Gesamtaussage dann schon selber.

          • Es hängt eben schlicht davon ab, wir du geschrieben hast.

            Nach dem, wie du es hier darstellst habe ich wenig Hoffnung. Aber du kannst ja gerne mal die Schriftstücke und Anträge, die du an deiner Anwältin vorbei eingereicht hast, hier darstellen. Dann kann ich ständig wesentlich mehr dazu sagen.

            Aber bisher nach dem Eindruck aus den Kommentaren klingt es so als hättest du unsinniges geschrieben und unsinnige Anträge gestellt.

            Vielleicht muss ich meinen Eindruck dann korrigieren und mich entschuldigen.

            Bisher vermute ich eher eine Bestätigung

        • „Und du erkennst noch nicht einmal, dass du selbst deine Lage verschlechterst hast und da nicht einen heroischen und gut geplanten Feldzug geführt hast, sondern dir selbst Steine in den Weg gelegt hast.“

          Du belegst wieder mal exakt gar nichts sondern pöbelst ad hominem dumm herum.
          Wo und wie habe ich die Lage verschlechtert, bringe doch mal einen einzigen Beleg für diesen hirnfreien Unfug, Du Lügenbold.
          Die Riin hat die Lage für das Kind verschlechtert indem sie nie auch nur den geringsten Zweifel daran ließ, daß sie ihm seine essentiellen Rechte vollständig entziehen wolle.
          Entweder ich hätte die Schnauze gehalten, dann wären Sorge u. Umgang erst am Ende des Verfahrens auf Antrag der Gegenseite und der VerfPfl. entzogen worden.
          Oder ich hätte ausgesagt und eine Umgangsregelung beantragt, dann wären Sorge und Umgang am Ende des Verfahrens ausgeschlossen worden ( und so lief es dann ja auch ).

          Wo und wie habe ich da was verschlechtert?
          Wo siehst Du da die Alternative, die Vorteile gebracht hätte?
          Die JA-MA hat die Lage verschlechtert, indem sie illegal begleitete Umgänge anordnete, nachdem sie erstmal wochenlang mit Nichterreichbarkeit geglänzt hat.
          Sie hat die Lage auch verschlechtert, indem sie ebenso illegal das Wunsch- u. Wahlrecht verboten hat.
          Die RAin hat die Lage verschlechtert, indem sie erst keine vernünftigen Aussagen machte und keine sinnvollen konkreten Anträge stellte.
          Dann hat sie die Lage verschlechtert, indem sie sich aktiv und passiv an der Erpressung der Richterin zweimal beteiligte.

          Die Richterin hat die Lage verschlechtert, indem sie erst mit ihrer Kollegin herumtrickste und mich zum Antragsgegner umbaute.
          Sie hat die Lage verschlechtert, indem sie aus reinem Männerhass mich zweimal erpresste.
          Sie hat die Lage verschlechtert, indem sie mich ( mit der RAin zusammen ) falsch rechtlich belehrte ( was übrigens auch eine Straftat ist ).

          Und wie Du auf die vollkommen schwachsinnige Unterstellung kommst, daß ein Vater, dessen Kind gerade gekidnapped wurde, sich einbildet, er würde einen „heroischen, gut organisierten Feldzug führen“, ist mir völlig schleierhaft.
          Was rauchst Du so?
          Bekomme besser keine Kinder, die müßten ja zwangsläufig solchen Mist als Erziehungsinhalt genießen.

          • Ja ja, alle waren nur gegen dich und nur du hattest Ahnung.
            Das ist klar.

            Warum ist denn begleiter Umgang illegal? Ich hatte den Paragraphen ja schon zitiert, der es erlaubt?

            Hattest du das der Richterin denn auch gesagt?

            Und was hast du denn nun für Anträge gestellt, die so dringend waren?

            Aus deiner Sicht ist es ein großer Skandal, Kindesentführung, Amtsmissbrauch, deine Rechtsanwältin verrät dich auch noch.
            Hast du das denn auch alles ganz sachlich dargelegt?

            Tatsächlich ist nichts passiert, die taten passierten nur in deiner Fantasie.

            Wenn du sie nicht so ernst genommen hättest, dann wäre es aus der Welt gewesen. Deine Anwältin hat das verstanden. Weil sie die Praxis kennt. Du hast daraus ein Drama gemacht.

            Und jetzt fühlst du dich verfolgt. Schlicht aufgrund deines Denkens in Feindbildern

            Aber das hältst du natürlich auch wieder für Blödsinn und Verrat.

        • „Okay, und welcher Antrag sollte dann noch erforderlich sein? Dann hatte sie doch alles beantragt, was man beantragen musste“

          Facepalm! Du checkst es echt nicht, oder?
          Logischerweise hat sie zunächst mal darauf zu bestehen, daß der Antragsteller auch Antragsteller bleibt.
          Dann hat sie Aussagen zu den Fakten des Falles aufzunehmen, die sie dann zum Vortrag macht, oder machen kann, also ggf. entweder vorab ( in relativ geringem Maße ) oder während der Anhörung, um Blödsinn der Gegenseite zu entkräften und die Glaubwürdigkeitsverhältnisse zu berichtigen.
          Dasdürfte jeder drittklasige dipl.jur. erkennen können.
          Du scheinbar nicht.
          Desweiteren hätte sie einen konkreten Umgangsantrag ab sofort stellen müssen, mit exakten Zeiten, Ferien u. Feiertagsregelung etc.pp.

          Desweiteren hätte sie der Riin schoin am Telefon den Hinweis gebgen müssen, daß Erpessung illegal ist ( und geschickterweise den Hinweis hinzufügen müssen, daß ihre Telefonate aufgezeichnet werden ). Dann wäre nämlich Ruhe im Karton gewesen.
          Spätestens in der Anhörung und bei erneuter Erpressung hätte sie die Riin ablehnen und den unzweifelhaften Straftatbestand ( absolut durch nichts gerechtfertigter Grundrechtsausschluss und Erpressung, selbst bei wohlwollenster Betrachtungsweise immer noch Nötigung u. Bedrohung mit einem empfindlichen Übel zum Nachteil von Kind und Vater, noch dazu unter Ausnutzung von Heimlichkeiten) dann auch bezeugen müssen.

          Aber sowas interessiert eben auch kein Schwein, der Mufti hat das Privileg immer Recht zu haben, weil sein Gesülze ja qua Existenz zu Recht wird.

          • „Logischerweise hat sie zunächst mal darauf zu bestehen, daß der Antragsteller auch Antragsteller bleibt“

            Wie hatte sie das denn bewerkstelligen sollen?
            Mir fällt kein Weg ein, der sinnvoll ist.

            Wer Antragsteller ist und wer Antragsgegner und widerantragssteller und widerantragsgegner ist übrigens vollkommen egal.

            Es wirkt sich nicht aus. Oder welche Auswirkungen vermutest du da?

        • „Das finde ich immer so traurig, wenn Leute das machen. Und dann stellen solche Leute noch Strafanträge, Befangenheitsanträge und sonstige Beschwerden, damit auch wirklich jeder Richter in dem Gericht weiß, dass sie keine Ahnung haben und das gewinnen von Streitigkeiten über das Kindeswohl stellen. “

          Wieder nix als substanzfreie Beleidigungsversuche, kein einziges Argument.
          Wenn jemand als Ahnungsloser beantragt, daß er sein entführtes Kind mindestens alle 2 Wochen wieder in sein Zuhause gelassen wird, findest Du das also traurig. Ich finde das beleuchtet Deinen Charakter.

          „Und dann stellen solche Leute noch Strafanträge, Befangenheitsanträge und sonstige Beschwerden“
          Ja, denk Dir, es gibt Menschen ( vermutlich weit über 90% aller Menschen sogar ), die meinen, es gäbe einen Rechtsstaat und daß es richtig wäre, schwere Verbrechen gegen Kinder zur Anzeige zu bringen und Blutrichter, die ihren Rausch ansagen, wg. Befangenheit abzulehnen.

          „damit auch wirklich jeder Richter in dem Gericht weiß, dass sie keine Ahnung haben und das gewinnen von Streitigkeiten über das Kindeswohl stellen. „“

          Satzteil eins ist richtig, dafür kann aber der Diskriminierte nichts, woher soll er denn vorher wissen, daß er eben nicht in einem Rechtsstaat lebt, er hat zwangsläufig keine Ahnung davon, daß Richter in D. locker als Verbrecher tätig sein können, weil all ihre Kollegen das i.O. finden. Das lernt man nunmal auf keiner Schule. Im Gegenteil wird dort das gelehrt, was ich gemacht habe und was meiner Sozialisation entsprach, nämlich für das Recht, besonders das der Kinder, einzutreten. Und das war auch meine gesetzliche Pflicht, laut Art. 6 ( 2 ) GG und den davon abgeleiteten Vorschriften im BGB, FGG ( derzeit noch ) SGB VIII u.s.w.
          Aber ich schätze, diese paar Papiertiger sind Dir scheißegal. Mir waren sie es nicht, ich habe meine Elternpflicht nunmal ernst genommen. Da kannst Du gern Deine dummen Witze drüber reißen, ich stehe dazu.

          Streitigkeiten auf das eigene persönliche „Kindeswohl“ auszurichten, war Werk der Riin und der restliche Gegenseite, ich habe ausschließlich das Recht des Kindes ( dessen beste Interessen ) wahrgenommen und verteidigt, sonst nix.

          • „Wenn jemand als Ahnungsloser beantragt, daß er sein entführtes Kind mindestens alle 2 Wochen wieder in sein Zuhause gelassen wird, findest Du das also traurig“

            Was hat das mit dem Strafantrag und dem Befangenheitsantrag zu tun?
            Der schadet da doch genau diesem Ziel und baut nur einen nebenkriegsschauplatz aus, auf dem du nichts gewinnen kannst.
            Hast du die Anträge selbst gestellt oder deine Rechtsanwältin?

        • „„Daraufhin fing die Rain an das erste mal loszukichern und mit den Schultern zu zucken, als ob sie sagen wollte: „Tut mir leid hohes Gericht, aber ich kann nichts dafür“.“

          Und recht hatte sie“

          Natürlich, is klar.
          RAe sind dazu da, hübsch im Hinterzimmerchen mit korrupten Richtern herumzukungeln und Kinder einzustampfen. Und darüber mit den Verbrechern abzulachen.
          Danke für das Outing, Winkeladvokatennachwuchs.

          • Es ist vollkommen okay Gespräche mit anderen Verfahrensteilnehmern zu führen und kann vollkommen im Interesse des Mandaten sein.

            Der Richterin zu erklären, dass du zwar in dem Verfahren irrational wirkst aber sonst mit dem Kind normal und anders als sie dich wahrnimmt wäre zB vollkommen in deinem Interesse gewesen.

        • „ich kann mir das vorstellen: Sie sagen, dass man besser das Kind bei der Mutter lässt, weil du zu streitlüstern bist und daher eine Kommunikation nicht möglich ist, du bestreitest vehement, stellst wüste Anträge, regst dich ungeheuer auf und wunderst dich, dass deine Rechtsanwältin dazu nichts mehr sagen will.“

          Was? Das ist ja echt unglaublich, was Du für eine gequirlte Scheiße laberst.
          Auszusagen, daß man ein guter Vater ist, daß das Kind verschleppt wurde und man jetzt erstmal Umgang braucht, damit das Kind wenigsten ab u. zu mal zuhause sein kann, ist „Streitlüstern.
          Ein Kind zu verschleppen, einen unschuldigen Menschen schwerer Gewealt zu bezichtigen. Aber nicht. Einen unschuldigen Menschen zu erpressen aber nicht.
          Das Kind existentiell zu vernichten aber nicht.
          Sich eines Richteramtsanzumaßen aber nicht.
          geltendes Recht in diversen Formen zu brechen aber nicht.
          Etc.pp.

          Danke für dass erneute Outing.

          Die Kommunikation zu verweigern aber nicht?
          Ich habe mehrere Monate lang um Kooperation, Kommunikation, Auskünfte, Beratung, wenigstens Anhörung gebettelt.
          Später bei Staatsanwaltschaften, noch Jahre lang.
          Alles das wurde von der gesamten Gegenseite, inkl. Riin vollständig bis heute verweigert. Ich wurde entweder vollständig ignoriert, falsch rechtlich belehrt, oder mit Beleidigungsklagen überzogen. Aber das ist natüüüürlich gar nicht streitlüstern, wie? „Er hat um unseren Einsatz nach gesetzlichen Vorgaben gebettelt, rechtlichen gar, steinigt ihn, werft ihn zu Poden!“

          Natürlich habe ich vehement bestritten Leute zu verprügeln, Frauen und Kinder zu quälen, Amok zu laufen und weißt Du warum?
          Weil ich nie wen bedroht, angegriffen o. Amok gelaufen habe.
          Und im Ernst, glaubst Du etwa, das Kind wäre wieder nachhause gelassen worden, wenn ich all das falsch gestanden hätte? Ich nicht!

          Und jetzt Belege doch bitte mal wo ich einen „wüsten Antrag“ gestellt habe.
          Ich habe ein familien- u./o. kinderpsychologisches Gutachten beantragt ( stimmt das beweist natürlich, daß ich derzeit noch keine Ahnung hatte, aber das ist ja unstrittig ). Als nächstes habe ich, nachdem der U-Begleiter die Begleitung unabänderlich verweigerte und das mit einem Super-Vater-Kind-Verhältnis begründete, selbstverständlich eine Umgangsanpassung beantragt.
          Was ist daran wüst? Nix, nur Dein blödes Geblubber.

          „regst dich ungeheuer auf“
          Natürlich rege ich mich darüber auf, daß Du hier Scheiße unterstellst. Und natürlich hat es mich aufgeregt, daß mein Kind verschleppt und mißbraucht wurde.
          Trotzdem bin ich diesen Verbrechern höflich, freundlich, zugewandt u.s.w. entgegengekomnmen, monatelang, immer wieder. Und wurde genau so verhöhnt, belogen, verarscht, wie von Dir und Deinem Kumpel. Der Unterschied ist, Ihr seid dumme Scheißer ohne Macht, die Richterin hat vor meinen Augen mein Kind geschändet und vernichtet, mit Ansage.

          „und wunderst dich, dass deine Rechtsanwältin dazu nichts mehr sagen will.““
          Wie kommst Du darauf, daß mich das wundert? Und was meinst Du mit „mehr“?

          Selbstverständlich habe ich aus der Aktivitätsverweigerung von Anfang an und den Beteiligungen an den Erpressungen u.s.w. die richtigen Schlüsse gezogen ( diese RAin ist Gegenseite, genau wie die Riin ).
          Und von dem Moment an hat mich keine ihrer Schweinereien mehr überrascht, oder gar gewundert.
          Oder meinst Du mit „nichts mehr sagen will“, daß ich erwaerte, daß diese Kriminelle sich selbst anzeigt. Träumerle Du.

        • „Oh Gott, weitere Merkmal eines durchgedrehten Querulanten. Niemals wirklich niemals selbst an das Gericht schreiben, wenn man einen Rechtsanwalt hat.“

          Erstens bin ich nicht Gott, sondern Fiete.
          Zweitens und zum dutzendsten Mal: Ich hatte keinen Anwalt, checkst Du das immer noch nicht? Null, Nada, Keinen!

          Und warum es ein Zeichen von Querulantentum ist ( übrigens schon ein unzulässiger Falschvorwurf, soll ich mal versuchen ein paar Fachstellungnahmen zu dieser beliebten Beschimpfung zu recherchieren? Lieber eine psychologische, oder eher eine juristische? Beides dürfte Dein Gepöbel in ein reichlich schlechtes Licht stellen. Mich überrascht es nun natürlich nicht mehr, ich rechne mit nix besserem mehr von Dir.), zu versuchen, Auskünfte, Informationen zu bekommen, um sachliche Komunikation zu bitten u.s.w., erkläre doch bitte mal sachlich. Nenne einen einzigen Grund, der nicht auf unredlichem Narzissmus des Richters ( JA-MA, StA u.s.w. ) basiert.

          Jeder normale Mensch tut das, jedenfalls wenn ihm gar keine andere Wahl gelassen wird. Und das weiß auch jeder Richter ( plus sonstige Profiteure ).

          Und das alles aus dem üblichen Juristennarzissmus heraus, daß ich neulich die Frechheit besaß, Dir Paroli zu bieten, als Du meintest, es reicht als Begründung dem Vater das Kind zu entziehen, daß der Richter verpflichtet wäre, es der Mutter zu ermöglichen, mit dem Kind 700Km zum neuen Lover zu verschwinden. Weil er ihr ja die neue Liebe gönnen müsse.
          Und ich sage es gern nochmal: Du propagierst Kinderrechtsverbrechen!
          Schade, daß ich den Beitrag nicht mehr finde ( auch den von Dir zum „Gästepost“ gemachten Kommentar von mir nicht), da hätte ich jetzt gern zur Unterfütterung draus zitiert.

          • Welchen Beitrag? Ich helfe dir gerne suchen

            Also du hattest keine Anwältin? Ich dachte du hast dich beschwert, dass sie nicht das vorgetragen hast, was du wolltest?

            Oder meinst du schlicht, dass du ihr das bereits gekündigt hattest?

        • „Welche dringenden Auskünfte und Infos sollten das denn sein, die dir die Leute erteilen sollten und warum sollten sie sie dir erteilen müssen?“

          Okay, vom Auskunfts- u. Informationsrecht ggü. Institutionen hast Du noch nix gehört. Überrascht nicht, ich vermute, außer im Fachbereich, dem das zuzuordnen ist ( keine Ahnung welcher das sist ), weiß das sicher kaum ein Jurist.
          Und es ist wohl völlig klar auf welche Infos ich mich beziehe. Nämlich was ich zu tun habe, um ein rechts- u. gesetzeskonformes Verfahren zu ermöglichen, zu fördern oder was auch immer. Später dann ( nachdem die Verbrechen der Riin eine so deutliche Sprache zeigten, daß es einfach keinen Zweifel mehr geben konnte, daß die niemals das Kind als menschliches Wesen behandeln würde, daß es vollkommen sinnlos ist von ihr Gnade für Kinder zu erwarten ), wie man einen gesetzlichen Richter beantragen kann. Nur um mal zwei der wichtigsten Beispiele anzuführen.

          • Die zwei Fragen die du stellst sind vollkommen sinnlos und bringen nichts.

            Sie können nur als Vorwurf ohne Relevanz betrachtet werden.

            Sie sind auch nicht sachlich. Mir ist wirklich schleierhaft, wie man solche nebenkriegsschauplätze eröffnen kann.

            Was genau dachtest du was dabei rauskommt?
            Ich sehe nicht, wie das dein Ziel in irgendeiner Weise fördern kann. Zumal Richter eh nicht eine Partei rechtlich beraten dürfen.

            Schildere mir mal bitte was du dir als bestes Ergebnis dieser Fragen ausmalen würdest?

            Das Informationsrecht ist dafür noch nicht einmal einschlägig. Schon weil Richter keine Behörde und keine Investition sind und hier Spezialgesetze vorgehen. Richter führen keine Rechtsberatung durch. Schon gar nicht für sinnlose Fragen. Sie können dich darauf verweisen, dass es dafür Rechtsanwälte gibt.

        • „„Sollten diese Umgänge ergeben, daß vom Vater keine Gefährdung ausgeht, hat der Begleiter das Recht und die Pflicht, die Umgänge auszuweiten und zwar bis hin zu unbegleiteten 14-tägigen Wochenend-Aufenthalten Zuhause und zwar „ohne Einschaltung des Gerichts“ ( Richterin wortgenau, wie sie „besonders betonte“ ) und rechtsverbindlich“

          Das hat man eine ganze Zeit ganz gerne so gemacht, weil es auch ganz gut geklappt hat mit dem passenden Umgangspfleger. Heute muss der Richter die Ausweitung detailierter Reden, weil er die Verantwortung nicht an den Umgangspfleger abgegben darf. “

          Bullshit!
          Es war auch derzeit schon ( wie schon Jahrzehnte vorher) Allgemeinwissen, daß es den Art 6GG gibt. Und der besagt ja nunmal ganz eindeutig, daß niemand außer den Eltern den Umgang des Kindes bestimmen darf. Herr Juramöchtegernstudent!
          Und genau das schlägt sich auch in den entsprechenden §§ des BGB u.s.w. wieder, Du Torfnase.
          ( Einem alten Seemann in den Bart Spucken und dann sagen: „Das ist Rauhreif“, nennt man diese saublöde Kinderstrategie, die Du da gegen mich in Stellung zu bringen versuchst. Lächerlicher geht es kaum noch. )

          Nochmal zum Mitsingen:
          Auch 2007 konnte garantiert kein Mensch, außer Eltern und im Ausnahmefall, unter engen Bedingungen, ein Gericht, rechtsverbindlich den Umgang des Kindes bestimmen. Und das weiß garantiert jeder Richter, jeder RA, der länger als ein Jahr im Familienrecht sein Elend finanziert, jeder Umgangsbegleiter ( besonders dieser, denn er war Chef der Beratungsstelle seit Jahrzehnten ) u.s.w…
          Du machst Dich schon wieder extrem lächerlich, mit dieser unsagbar blöden Falschunterstellung!

        • „„Es wird ein familienpsychologisches Gutachten bestellt.
          Daß das rechtlicher, wie juristischer, grober Unfug ist, konnte ich ja noch gar nicht wissen.““
          Ach wie schööön! Ein Falschzitat, Kontext zerrisen. Superfeines Outing! Alter Schwede!
          Ich habe garantiert nirgendwo behauptet, daß ein familienpsychologisches Gutachten per se grober Unfug ist. Allerdings bin ich zu faul und es lohnt Dir ggü. ja auch nicht, jetzt herumzuscrollen, wo der Rest des Kontextes zu finden ist. Wozu auch, Du würdest es ja doch weder kapieren, noch zurücknehmen. Es geht Dir ja doch nur um gezielte Falschinformation, weil Du Dich seit ein paar Tagen von mir beleidigt fühlst. In dem Punkte passt Du übrigens sehr gut in die deutsche Juristenbande, denn die wird weltweit für ihren mimosenhaften Narzissmus und ihre Rachsucht als Idiotenhaufen belächelt. So beknackte Durchdreher in Robe gibt es in keinem anderen Land, mindestens der westlichen Welt ( auch dazu findet man übrigens Abhandlungen im Netz ).

        • „Das wäre ja dann ein Vergleich. Den muss sie doch in deinem Beisein diktiert und von dir bzw deiner Rechtsanwältin genehmigt bekommen haben oder nicht? “

          Hättest Du gelesen, wüßtest Du es.
          Ja, die Riin hat einen Vergleich erfunden und auch diktiert. Nur eben, daß sie bei den wesentlichen Stellen, das Protokollgerät ausgeschaltet hat ( you know, das sind quasi Diktaphone, die haben da so einen kleinen Schalter am Microphon ).
          Die Ausage mit der illegalen Befugnisübertragung war natürlich nicht drauf und, daß ich eben nicht, wie von ihr später behaupet, mich ausdrücklich damit einverstanden erklärt habe, daß das Kind endgültig nur bei der Mutter lebt und Anpassunen nicht in Frage kommen, logischerweise auch nicht.
          Und erstrecht nicht, daß es Ergebnis einer doppelten Erpressung und ihrer Lügen und falschen rechtlichen Belehrung war, daß ich nicht sofort einen Gegenantrag gestellt habe.

          • Was denn für einen gegenantrag?

            Protokollberichtigungsantrag?
            Theoretisch muss sie dir den Vergleich ja vorgespielt haben und du ihn genehmigt haben.

            Aber macht allem was du sagst wäre ein Beschluss ja nicht anders ausgefallen. Und du hättest sogar gesagt, dass vereinbart war, dass das Kind erst einmal bei der Mutter wohnt oder nicht?
            War das das eA Verfahren?

        • „„Das Kind bleibt bei der Mutter“

          Das war ja auch vorher abgesprochen

          der Vater erhält ein „begleitetes Umgangsrecht“ ( wortgenau, daß diese Formulierung schon wieder Unfug ist, weiß ich zwischenzeitlich auch )““
          Danach meinst Du, es würde schlau wirken, wenn Du den §1684 im Volltext zitierst. Tut es aber nicht, den der ist a) bekannt und b) hat nichts mit dem Zitat zu tun, das Du damit irgendwie schlau abzuhandeln meinst.

          Aber der Reihe nach:
          Daß das Kind endgültig bei der Mutter bleibt, war NICHT(!) abgesprochen im Gegenteil, es ging in der Sitzung nur um den vorläufigen Umgang des Vaters. Und, daß sie so tat, als ob der Umgangsbegleiter denselben selbstständig und rechtsverbindlich ausweiten könne, habe ich nun oft genug geschrieben, denke ich.
          Sollte wer mitlesen, kann er an dieser Stelle sicherlich herzlich über Deine dummdreiste Unterstellung lachen.

          Selbstverständlich ist es grober Unfug, den Entzug des Umgangs ( eine Pflicht, übrigens ), als „erhalten eines Umgangsrechts“ zu bezeichnen. Daß Du das nicht einsehen kannst, ist mir allerdings auch klar.
          Das ändert aber nichts an den Tatsachen, Sie hat dem Kind und mir aus extrem niedriger Motivation unsere Grundrechte entzogen, ohne jeden vernünftigen Grund und rechtliche Grundlage.

          Kannst Dich ja mal erkundigen, was für Bedingungen für einen Grundrechtsentzug erfüllt sein müssen und wie ein solcher zu handhaben ist, Du Kasper.
          Sach ma, was lernt Ihr eigentlich auf Eurer Unität. Hallenhalma, oder was?

        • „ei einem Vergleich ist letztendlich nur wichtig, dass klar ist, was gemeint ist. Begleiteter Umgang ist eine durchaus gängige Bezeichnung.
          Hier beispielsweise verwendet ihn das Bundesverfassungsgericht:
          http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/rk20150729_1bvr146815.html

          und hier der BGH
          https://openjur.de/u/76816.html

          Oder störst du dich daran, dass nicht das Recht unbegleitet ist, sondern der Umgangskontakt?
          oder geht es darum, dass zunächst begleiteter Umgang angesetzt wurde und gleichzeitig ein Umgangspfleger bestellt worden ist?“

          Hä?
          Weiß gar nicht, warum ich auf dieses blödsinnige Geschwafel eingehe, aber sei es drum.

          Logisch ist, daß bei einem Vergleich ganz genau klar sein muß, was gemeint ist. Und, daß eben nicht drei verschiedene Versionen davon existieren, nämlich,die, die einer Prozesspartei vorgelogen wird, die, die im Protokoll landet und die, die in der Praxis gnadenos zum Schaden des Kindes durchgezogen wird.
          Das ist illegal!

          Begleiteter Umgang ist nicht einfach irgendeine gängige Bezeichnung, wie Du hier anführst, sondern eine Institution, die wichtige Aufgaben erfüllen soll. Keine dieser Aufgaben wurde hier erfüllt, weil es ein böhmisches Dorf war. Die Riin selbst hat den begleiteten Umgang gezielt verhindert, mit den restlichen Beteiligten und Mitwirkenden der Gegenseite. Sonst hätte sie nämlich, spätestens im Juno 2007 eine Anpassung vornehmen müssen. Sei es, daß sie Exploratonsberichte und Einschätzungen des Begleiters abfragt, sei es daß sie einen Umgangsbegleiter einsetzt, der die Umgänge auch tatsächlich aufgabengerecht begleitet, sei es, daß sie der Mutter vorläufig, wegen KWG, die Sorge einschränkt/entzieht und das und nach Hause schickt.
          Mindestens eine dieser drei Möglichkeiten wäre unausweichlich gewesen, wenn es denn begleiteten Umgang und einen gestzlichen Richter in dem Fall gegeben hätte. Gab es aber beide nicht.

          Und diesen ultraschrägen Blödfug kommentiere ich nicht, daß ist wirres Gelaber:

          „Oder störst du dich daran, dass nicht das Recht unbegleitet ist, sondern der Umgangskontakt?
          oder geht es darum, dass zunächst begleiteter Umgang angesetzt wurde und gleichzeitig ein Umgangspfleger bestellt worden ist?““

          Stopp! Das sehe ich ja jetzt erst: Woher hast Du jetzt einen Umgangspfleger gebastelt? Alte Socken in der Pfeife, oder was?
          Es gab keinen. Nie nicht!
          Mann, Mann, Mann, ich fasse es nicht! Ein „unbegleitetes Recht“ …. oh, nee, das ist einfach äh …. fällt mir gar nix zu ein.

        • „„Tatsächliches Ergebnis in der Praxis: Das Kind bleibt bei der Mutter und zwar bis mindestens Verfahrensabschluss.“

          Das stimmt ja noch überein. “

          Wovon träumst Du nachts?
          Zwischen vorläufigen, kurzfristigen begleitete Umgängen, die vom Umgangsbegleiter jederzeit zu richtigen Umgängen gemacht werden können und der Umgangs- u. Begleitungsverweigerung über insgesamt eindreiviertel Jahre siehst Du eine Übereinstimmung?
          Na, dann ist Nutella wohl der schnellste Rennwagen der Welt, stimmt doch überein, oder?

        • „Vor Ende April gibt es garantiert keinen Umgang, da die Beratungsstelle bis dahin mit Umzug beschäftigt ist ( wie ich sofort nach der Anhörung beim Erstgespräch dort erfuhr ), was, laut Umgangsbegleiter, selbstverständlich allen Fachleuten auch bekannt war, nur mir nicht“

          Gut, was sollte die Alternative sein? Unbegleiteter Umgang kommt ja anscheinend nicht in Betracht?“

          Geistiger Dünnpfiff im Akkord.
          Die Alternativen:
          – Sofortiger normaler Umgang, da nichts dagegen spricht.
          Die Exe hatte selbst, in ihrem ersten Gespräch mit den tatsächlich zuständigen JA ( in NRW ), ausdrücklich erklärt, daß es überhaupt keine Vater-Kind-Probleme gibt, daß sie aber ( also rein auf Paarebene ) jeglichen Vater-Kind-Umgang zukünftig verhindern wolle.
          Und das war dem Gericht bekannt, von der zuständigen MA eingereicht worden und von mir auch noch mal und später noch mehrfach.

          – begleiteter Umgang, sofort, bei einer dazu bereiten Institution, der korrekt gehandhabt wird.
          Siehe Wunsch- u. Wahlrecht, ein solches haben nämlich alle Parteien und nicht nur Richter, mütter JA-MA u. VerfPfl.
          Außerdem wäre das eine Mindestanforderung zur Erfüllung der besten Interessen des Kindes gewesen.

          Ich vermute, dasselbe hätte jeder betroffene Elternteil mit mehr als einigen Monaten Erfahrung und jeder brauchbare Jurist jetzt wie aus der Pistole geschossen geantwortet.

          Und Du stellst blöde Fragen.

          Nur so als Randinfo:
          Das Kind wurde am 15.01. verschleppt.
          Es gab ein Proformatreffen im JA am 20.02.
          Am 12.03. war die Anhörung
          Und Umgang erst am 24.04.

          Allein das beweist schon klar, daß es sich um absolut kriminelles Vorgehen handelt. Denn das hätte jedes Gericht in D. ohne irgendein Problem besser machen müssen und auch können, FAKT!

        • „„Anpassungen dieser „Umgangsregelung“ sind gar nicht vorgesehen, jedenfalls nicht im laufenden Verfahren“

          Die Regelung an sich ist ja auch weit gestaltet. Sie hängt davon ab, wie gut der Umgang läuft, liegen also durchaus auch in deiner Hand“

          Glatt und saudumm gelogen!

          Es gab gar keine Regelung! Ich hatte keinen geregelten Umgang, weder normalen, noch begleiteten. Wir durten uns alle 5-6 Wochen – stark unregelmäßig – für eine Stunde unter Bewachung sehen, das war’s. Wenn Du das als weite Gestaltung bezeichnest, dann frage ich mich, wie bei Dir eine enge Gestaltung aussieht. Ein Foto pro Jahr?

          „Sie hängt davon ab, wie gut der Umgang läuft, liegen also durchaus auch in deiner Hand““
          Schallendlach!!!
          Er lief schlecht, was bei der mörderischen Gestaltung absolut unausweichlich ist. Und das war auch Ziel und Zweck der Sache. Aber das hatten das Kind und ich immerhin noch so gut im Griff, daß wie es eineinhalb Jahre durchgehalten haben, OHNE Probleme miteinander zu bekommen. Erst dann war die Geduld und die Hoffnung der Exe auf ein Ausrasten des Kindes oder meinerseits am Ende und sie hat voll boykottiert ( an 24.06.2008 ). Was dann von den beiden Riinnen und den weiteren Profiteuren voll mitgetragen und gedeckt wurde. Denn immerhin gab es immer noch keinen einzigen Grund uns den Umgang zu verbieten und ich hatte offiziell die volle Sorge, noch bis 30.10. 2008.

          „liegen also durchaus auch in deiner Hand““
          Ja? Was hätte ich denn, Deiner Meinung nach tun sollen? Mit dem Kind unter’m Arm mich aus der Beratungsstelle kämpfen, mein Motorrad entern und ohne Kupplung o. Gas zu betätigen in’s Ausland flüchten?
          Du Knallcharge, gar nix konnte ich machen!
          Ich mußte mich freuen, wenn ich das Kind vielleicht noch mal sehen und es ein wenig trösten konnte, in seinem Elend, das war alles was ich machen konnte.
          Das einzige, was in meiner Hand lag, wäre gewesen, aufzugeben und den Umgang zu verweigerrn.
          Vielleicht würdest Du das ja für einen schlauen Schachzug halten, aber ich vermute mal, daß Du sowieso keinen ( und zwar wirklich gar keinen ) Dunst von Kindern und Eltern hast, die machen sowas nämlich nicht, die nächsten Angehörigen im Stich lassen!
          Sowas machen üblicherweise nur psychopathische Juristen, denn die kennen keine Verwandten!

        • „Das wäre immerhin merkwürdig. Aber das gibt ja immerhin für ein Vorgehen gegen das Gutachten, wenn es schlecht ausfällt, eine gute Basis. Und wenn es für dich gut ausfällt, dann ist es egal. “

          Nö! Nichtmal das weißt Du. Da ist gar nichts merkwürdig, das ist ganz normal im FamRecht. Da basteln auch dipl. Soz. psychologische Gutachten, oder dipl.Psych. verfassen psychiatrische Tele-Diagnosen mit der Glaskugel, oder gleich der Richter selbst. Der zweite SV war dipl. Psych. und telediagnostischer Psychiatriexperte und die letzte psychiatrische Vorgabe stammt von Richter persönlich ( im zweiten Verfahren ). Er brauchte ganze 10 Minuten für seine Diagnose.
          Derartiges ist eher Regel, als Ausnahme.

          Und es gibt gar keine „Basis“ gegen ein vom Richter inhaltlich vorgegebenes GA vorzugehen. Es gibt ein Verfahrensrecht, plus entsprechende Gesetzgebung, bspw. die ZPO, aber das interessiert den kindereinstampfenden Richter nicht die Bohne, besonders nicht, wenn er von seinen ebenso korrupten Kollegen ( die korrekte Bezeichnung wäre Komplizen ) voll gedeckt wird, bis hinauf zur GStA.
          Das kannste mal knicken, ey!
          Das erste GA wurde verworfen ( ich sage es gern noch ein dutzend Mal ), weil es trotz hanebüchener Lügen ( ich würde die Mutter ausradieren, wäre Amokläufer etc.pp. ), Umgänge nicht ganz ausschloss, sondern vordergründig sogar empfahl, wenn auch mit Auflagen garniert, die das nächste Verfahren unweigerlich nach sich gezogen hätten. Das war der Riin nicht radikal genug, also bestellte sie ein neues, bei einem herumreisenden Hetzpamphletisten. Der verhinderte sofort jede Kontaktmöglichkeit mit mir, indem er darauf bestand, daß ich erstmal mit ihm telefoniere, oder ihn persönlich aufsuche. Ohne vorab eine Verifikationsmöglichkeit der Inhalte zu akzeptieren. Logisch, daß ich aus dem ersten GA gelernt hatte und mich auf dieses blöde Spiel nicht einließ.
          Ergo teilte er dem Gericht mit, er könne mich nicht begutachten ( was er als Verweigerung meinerseits darstellte, schon das zeigt die kriminelle Intention vollständig auf ), würde das aber trotzdem tun, indem er „die Akte würdigt“ ( wortgenau ). Welche Akte er da wie gewürdigt hat ( vielleicht seine Steuerakte, mit einem Räucherstäbchen ) weiß ich nicht, aber die Verfahrensakten hat er nicht gelesen ( er widersprach den Inhalten z.T. diametral ). Und erstellte dann psychiatrische Diagnosen, welcher er in einer kleinen verschämten Fußnote als „keine Diagnose“, aber bestimmt untersuchungsleitende Wertung seiner Einschätzung bezeichnete, was die Richterin wohl zufällig überlesen haben muß, denn sie schrieb diese ungehobelte, hasserfüllte Pöbelei praktisch wortgenau ab und machte sie zur feststellenden Begründung ihres Abschlussbeschlusses.
          Sie erklärte dieses Gekreische einfach für schlüssig und nachvollziehbar ( also gerade NICHT reliabel o. gar valide )

        • „Mehr als eine Bewachung soll er ja auch gar nicht machen. Das beste Ergebnis ist, wenn sie der Auffassung sind, dass man da nicht viel machen muss, weil alles klappt. Du sollst ja schließlich die Zeit mit deinem Kind verbringen und es mit dir. Wenn später für den Fall eines weiteren Verfahrens gemeldet wird, dass der Ümgangsbegleiter keine besonderen vorfälle zu berichten hat und sogar eher meinte, dass eine Überwachung nicht mehr erforderlich ist, dann ist das der beste Asugang, den du haben kannst. “

          Haha, Chris, Du Brüllniete.
          Daß Du vom Familienrecht überhaupt keine Ahnung hast, entschuldigt nicht, das Du hier irgendwelche Extacyauswirkungen herumpustest.

          Also, für den geneigten Mitleser:
          B.U. ( begleiteter Umgang ) hat mit der Bewachung einer Besucherzelle im Knast exakt und absolut gar nichts zu tun. Sondern soll folgenden Zwecken dienen ( ich fasse mal grob zusammen ):

          Er soll, die Eltern und das Kind bei der Wiederanbahnung von freien Umgängen unterstützen.
          Dazu soll er in erster Linie ( doch! das stand mal so in den Richtlinien, die der Herr Richter Schmidt hier nicht kennt ) den Eltern-Umgang explorieren, analysieren und ggf. interventiv begleiten, um mögliche Probleme zu entdecken und ggf. beheben zu helfen, sei es persönlich ( sofern er kompetent dazu ist ), oder durch Eruierung weiterer Hilfemaßnahmen, die er dann empfehlen oder dazu beraten kann.

          Das gleiche gilt für den Eltern-Kind-Umgang.

          Für die Bewachung von Verbrechern ( und nur die muß man bewachen, denn der Rest der Menschheit soll, laut Gesetz und Recht, grundsätzlich erstmal als unschuldig betrachtet werden ) sind nämlich Polizei und Justizvollzugsbeamte zuständig und keine Beratungsstellen!
          Klar, daß der Herr Schmidt das nicht lesen mag, es wäre ja sehr unpraktisch, könnte später den ( korruptiven ) Profit senken, oder gar Arbeit machen. Doch nicht wegen so einem blöden Blag, nicht wahr?

          Kann natürlich ein Justizverbrecherstudent nicht wissen, ist wohl klar, nä?

          „Das beste Ergebnis ist, wenn sie der Auffassung sind, dass man da nicht viel machen muss, weil alles klappt.“
          Klar, das beste Ergebnis ist, wenn der ganze Kram absolut sinnlos ist, weil man dann sagen kann: „Es mußte ja sogar begleitete Umgänge geben ( die uns inhaltlich nicht interessieren ) also ist der Umgang u. die Sorge auszuschließen“. Klappte ja auch ganz wunderbar. Zu Deiner Zufriedenheit, Herr Richter, sicherlich, das Beste vom Besten.

          „Du sollst ja schließlich die Zeit mit deinem Kind verbringen und es mit dir.“
          Klar, ich sollte Zeit mit dem Kind verbringen, damit man hinterhger sagen konnte: “ Siehste, jetzt hat das Kind grausame Störungen, das liegt daran, daß es seinen Vater, diesen Gewalttäter, gesehen hat, deshalb verbieten wir das jetzt.“
          Nur dafür durfte ich selten mal eine Stunde mit dem Kind in unwürdigen Verhältnissen gegenseitige Bespielungsversuche betreiben. Etwas anderes war unter diesen widerlichen Umständen nämlich gar nicht möglich.
          Schon mal was vom Elternauftrag gehört? Das ist das soziologische Adäquat zu Art. 6 ( 4 ) GG), Du Hornvieh! Eltern haben ihre Kinder großzuziehen, w.h. sie zu unterhalten, indem sie sie besorgen ( daher kommt übrigens der Begriff Sorge, aber wem erzähle ich das eigentlich und warum?
          Aber klar, Du meinst also dazu reicht so eine Bespielungsstunde alle anderthalb Monate aus, näch? Mehr Eltern braucht kein Kind, was?

          „Wenn später für den Fall eines weiteren Verfahrens gemeldet wird, dass der Ümgangsbegleiter keine besonderen vorfälle zu berichten hat und sogar eher meinte, dass eine Überwachung nicht mehr erforderlich ist, dann ist das der beste Asugang, den du haben kannst. „“
          Wenn, wenn, wenn …..
          Es gab kein Wenn, Du Depp! Es durfte nix „gemeldet“ werden!
          Es gab auch keine besonderen Vorfälle, wozu auch?
          Es gab nur die Unterstellung, daß die Umgänge begleitet werden mußten, das aber nicht sollten, daß also somit gar kein Umgang mehr zulässig wäre, auch kein begleiteter.
          Nur dazu wurde dieses quälende Theater veranstaltet!
          Eineinhalb Jahre lang!
          Sollsatz wäre 6-10 Sitzungen gewesen, denn in der Zeit kann ein Umgangsbegleiter, wenn er denn den Umgang begleitet, sich ein fachliches Bild der möglichen Problemlage machen, Unterstützung anbieten und ausreichend dem Gericht und allen weiteren professionell Beteiligten Bericht erstatten.
          Und genau das war ausdrücklich NICHT erwünscht und wurde auch nicht gemacht!
          Egal wie sehr ich darum gebettelt habe.

          Klar, ein bestmögliches Ergebnis!
          Für Kinderrechtsverbrecher!

        • „Was genau war denn nun die Verarsche? Der Vergleich wurde doch entsprechend umgesetzt?“

          Die Verarsche wurde 100%ig umgesetzt, ja.
          Es wurde ein Vergleich behauptet, der so gar nicht existierte, sondern von der Richterin u. der RAin z.T. vorgeschauspielt wurde, inhaltlich ganz anders ausfiel, Ergebnis einer Erpressung, einer falschen rechtlichen Belehrung und einiger Lügen und gezielten Verschweigungen war.
          Und Version 3 wurde umgesetzt. Mir ggü. wurde Version 1 eingeredet und im Protokoll stand Version 2.
          Allein der Amtsmißbrauch mittels gezielter Urkundenfälschung zum Zwecke einer Kinderexistenzvernichtung, reicht in Rechtsstaaten aus, um einen Richter in den Knast zu stecken und mit lebenslangem Berufsverbot in allen sozialen Bereichen ( bis hin zum Taxifahrter ) zu belegen.

          Derart permanent fremdgefährdende Gestalten gehören m.E. sowieso in Sicherheitsverwahrung und sollten Gerichtsgebäude nur kurzfristig als Angeklagte zu sehen kriegen.

        • „Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Familienrichters nicht wahrnehmen.“

          Und wo ist da die Probe, wenn der Probe überhaupt keine Probe zu leisten hat?
          Natürlich kann er Amtsgeschäfte vornehmen, das ist unstrittig. Aber man muß Proben doch wohl überprüfen, deshalb sind sie ja Probe, damit sie nicht unkontrolliert Scheiße bauen. Ist in jedem MC so.
          Bei der Juristenmafia nicht!
          Aber mittlerweile weiß ich auch, daß es in der deutschen Justiz keinerlei Dienstaufsicht gibt ( 3F-Prinzip ). Der Direktor-Präsident teilte mir persönlich mit, daß er überhaupt keinen Anlass zur Dienstaufsicht sehen würde, da ich ihm die Vernachlässigung derselben ja eh nicht nachweisen könne.
          Aber, daß ich anstatt Richterin auf Probe einfach ( und ohne jegliche Absicht ) Proberichterin geschrieben hatte, reichte ihm, um im Namen seiner Untergebenen Beleidungsanzeige gegen mich anzuordnen ( Strafbefehl über 30 Tage )

        • „Sie hat doch auch hier vollkommen normal entschieden. ich sehe da keinen Hass. “

          Daß Du Deinen Hass auf mich mit ihrem locker solidarisch synchronisieren kannst überrascht nicht.

          Klar, daß es für Dich vollkommen normal ist Männer ( wahlweise sicherlich auch Frauen, oder Neger, oder kleine Kinder ) zu hassen und Kinderleben zu zerstören. Seit heute ( falsch, gestern ) glaube ich Dir das.

          Nun, es kann natürlich auch reine Macht-, Profit-, oder Karrieregeilheit sein, oder eine Kombination davon.
          Aber das geht mir meterweit am Arsch vorbei, ihre Motivation ist mir genau so wurscht, wie Deine, das Ergebnis zählt, sonst nix!
          Ihr vernichtet aus extrem niedrigen Motiven mit Vorsatz kleine Kinder!
          Warum ist unerheblich, solche Leute müssen aus dem Verkehr gezogen werden!

        • „Die Qualität der RAin kann man schon daran ablesen, daß sie bei der offenen Aussprechung der Erpressung nicht sofort die Richterin abgelehnt und mit mir schweigend den Raum verlassen hat“

          Eher kann man an dieser Vorstellung die Qualität deiner Ansichten sehen.“

          Ach soo!
          Daher weht der Wind!
          Meine Ansicht, daß es Aufgabe eines RA ist, bei Verbrechen im Gerichtssaal den Mandanten fachlich zu unterstützen und seine rechtlichen wie gesetzlichen Interessen wahrzunehmen, ist irgendwie verwerflich. Weil ich mich der Hinrichtung per Ordre de Mufti nicht brav gebeugt habe, sondern der RAin belästigend sogar ansagte, sie solle jetzt aber mal anfangen zu arbeiten ( natürlich höflicher ausgedrückt ).

          Wo sie doch sogar hochverehrte Komplizin der von Dir geradezu hochverehrten Kindervernichterin wahr.

          Ja, das sehe ich natürlich ein, mea Culpa, ich hätte am besten gleich den sozialverträglichen Suizid auf dem Gerichtsflur anbieten müssen, gell?
          Du Ferkel!

        • „Das spricht für die Erfahrung der Kollegin. Natürlich darf sie auch einen Vorschuß nehmen und sollte das in einem Fall wie dem deinen auch. Es wäre IMHO für außergerichtlichen Schriftverkehr mehr als berechtigt, eine 2,5 anzusetzen. “

          Danke für das weitere Outing ( war das jetzt Nummer 3 oder Nummer 4? )
          Du hast Recht, es spricht dafür, daß Deine liebe Kollegin ( nicht nur als widerliche Winkeladvokatin, sondern auch als kriminelle Komplizin dieser Richterin ) einige Erfahrung hatte, da stimme ich Dir glatt mal zu.
          Die wußte aus Erfahrung, wie man kleine Kinder schändet!
          Und dazu ist es natürlich sehr praktisch, schon in den ersten Wochen des Verfahrens dafür zu sorgen, daß der Mandant nie einen seriösen RA bekommen kann. Zweifelsohne, auch da stimme ich Dir voll zu, zumal es Deinen häßlichen Charakter deutlich bloßlegt.

        • „Du hast sie bei Gericht denunziert? Da werden alle herzlich über dich gelacht haben. “

          Natürlich haben sie das, sie haben es ja selbst gezielt provoziert. Es sollte von Anfang an ein perverser Witz sein.
          Was übrigens eine gute Gelegenheit ist, den wichtigsten Aspekt dieses Threads mal kurz zu erwähnen.
          Du hast bis jetzt nicht ein einziges stichhaltiges Argument gebracht und keinerlei auch nur im weitesten Sinne konstruktive Kritik, sondern nix als haserfülltes ad hominem-Gepöbel, weit unter der Rasenkante. Großteils völlig unsinnig und zum Teil offen gelogen.

          So einen Anwalt oder Richter kann niemand gebrauchen.

        • „Sie muss im übrigen nur die ihr überlassenen Originale herausgeben, bei allem anderen kann sie darauf verweisen, dass sie dir abschriften zugeschickt hat. Und sie kann die Unterlagen auch bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Rechnungen zurückhalten.“

          Meine Akten sind meine Akten. Daß sich Jugendämter und auch viele Juristen damit nicht abfinden können, weiß ich wohl und ich kann nur hoffen, daß Deine zukünftigen Mandanten darauf bestehen, daß sie die Originale vom Gericht und vom JA erhalten und nicht Du. Du kannst um Kopien betteln.
          Sie hat mir weder Originale noch Abschriften überlassen. Was ich nicht direkt vom Gericht bekam ( wie Beschlüsse, Terminsladungen z.B. ) bekam ich gar nicht. Daß ich fast alles heute trotzdem habe, liegt schlichtweg daran, daß ein RA aus Wiesbaden, so nett war, gratis für mich Akteneinsicht durchzusetzen und mir den ganzen Haufen zuzuschicken. Sonst wären mir große Teile wesentlicher Vorgänge heute noch völlig unbekannt.

          Wirst Du mit Deinem Mandanten bestimmt auch machen, ihre Akten vernichten, stimmt’s?

          Was für Rechnungen sollte die denn stellen? Sie hat sich ohne Arbeit die gesamte VKH unter den Nagel gerissen, das reicht ja wohl.
          Daß das sowieso nicht viel Geld ist, tut mir für RAe, die wenigstens die allernötigste Arbeit machen, jedenfalls die Fälle nicht vorsätzlich gezielt und komplizenhaft an die Wand knallen, sogar sehr leid.
          Dem Mann aus Wiesbaden hätte ich gern ein paar Hunderter zugesteckt, die ich allerdings längst nicht mehr hatte
          Aber für solche verlogenen Verbrecher wie diese miese Drecksratte dürfte es gar kein Geld geben, sondern eben Knast und Titelentzug, wie es sich gehört.

        • „„Die spätere Richterablehnung durch mich ( nach über einem dreiviertel Jahr Bettelei, daß sie doch nun bitte mal rechtskonform ( in jeweils konkreter Ausformulierung selbstverständlich ) den Fall bearbeiten möge, wurde mittels des lächerlichsten deutschen Juristentricks überhaupt abgeschmettert. Des „fiktiven vernünftigen Dritten“.“

          ich kann mir beide Seiten richtig gut vorstellen:
          Der Richter, der den Befangenheitsanstrag bearbeitet, den ganzen Mist sieht, den du vorgetragen hast, denkt „Das war der beste Rat, den die Richterin im geben konnte, der Typ hat sich nur selbst geschadet. Wenn da eine Befangenheit rauskommt, dann allenfalls zu seinen gunsten““

          Na, dann belege mal, wo ich in welcher Form Mist vorgetragen habe.
          Eine Beleidigungsanzeige ist also ein guter Rat? Deine Meinung, nicht meine.
          Und, daß sie mich aus Männerhass und mein Kind ( vermutlich weil sie Kinder auch nicht leiden kann, oder sich ein paar Zusatzeinnahmen erhoffte, vieleicht in Kombination ) erpresst/genötigt/bedroht hat, uns unsere fameliären Rechte vollständig substanz- u. grundlos entzog, dabei weitere kriminelle Handlungen in Serie beging, war also zu meinen Gunsten?
          Ich verstehe schon, was Du damit sagen willst, man hätte mich schon vor der Zeugung des Kindes erschießen sollen, das wäre auch für mich bestimmt besser gewesen. Interpretiere ich das richtig, oder meinst Du, foltern wäre noch mehr zu meinen Gunsten gewesen? Das Kind auch?
          Ja? Dann kann ich Dich beruhigen, es war Folter, für uns beide.
          Kannste Dir einen drauf runterholen!

          Nebenbei bemerkt:
          „der Typ hat sich nur selbst geschadet.“
          Ob ich mir schade, ist mir völlig scheißegal, aber, daß diese Gangster mein Kind vernichtet haben, und zwar mit bewußtem Vorsatz, dazu werde ich garantiert nicht die Schnauze halten, egal wie lustig Du das zur Befriedigung irgendwelcher seltsamen Gelüste findest.

        • „Du, wie du auf deinen Berg schaust und denkst, dass du es jetzt allen gezeigt hast und diese armselige Justiz das mit dir nicht machen kann. Das du der einzige bist, der Ahnung hat, die doofen Juristen hingegen sind alle nur gegen dich und wollen dich benachteiligen. Alle unfähig und man findet leider keinen guten Rechtsanwalt und muss alles selbst machen. “

          Das muß man sich mal gründlicher auf der Zunge zergehen lassen, da steckt ja einiges drin.

          Was Du mit „meinem Berg“ meinst weiß ich nicht, ist wohl bloß Füllmaterial, vermute ich.

          Und sollte ich denn wem zeigen, bitte?
          Ich bin kein narzisstischer Jurist, der sich selbst, oder irgendwem irgendetwas beweisen muß.
          Für Dich ist es sicherlich unvorstellbar, aber Eltern haben eine Pflicht, nämlich sich um ihre Kinder zu kümmern. Nebenbei ist diese Pflicht, also das Erfüllen derselben, ihr oberstes ( zuvörderstes ) Recht. Weißt Du, es gibt das so überflüssige Papierteile. Das eine heißt UNkrk, das andere UNmrk, dazu recht analog gibt es ein Dingen, das heißt EMRK.
          Und sogar in D. gibt es ein ganz kleines Analogon dazu, das heißt Grundgesetz.
          Ich habe mich an diese Papiergerätschaften gehalten, als einziger in der ganzen Sache. Ich bin meiner Pflicht nachgekommen. Ohne dabei überhaupt an diese Rechtswerke denken zu müssen, denn ich bin ein ganz normaler Familienvater gewesen. Und der durchschnittliche Familienvater tut alles für seine Familie, das ist normalbürgerliche Moral, Charakter und zehntausende Jahre alte Tradition unter Humanoiden.
          Noch dazu absolut gewaltfrei.

          Diese Verbrecher meinen sie brauchen das nicht, sie können Gewalt anwenden, um kleine Kinder zu verheizen, weil das lustig ist, Geld einbringt und die Karriere fördert. Sie haben ja das Privileg dazu. Und genau das ist offenbar ein aufgeilender Anreiz für Dich, wie man hier schön nachlesen kann. Also studierst Du nebenbei ein wenig Jura, um auch so ein Pervy-Privileg zu bekommen.

          „Das du der einzige bist, der Ahnung hat,“
          Eine Umkehrprojektion Deiner dämlichen Arroganz, wie erhellend.

          „die doofen Juristen hingegen sind alle nur gegen dich und wollen dich benachteiligen.“

          Ah! Darauf warte ich doch schon den ganzen Thread!
          Das „VT-Argument“!
          Na super, Outing Nr. 4, o. 5?

          Da Du reichlich selektiv wahrnimmst, weiß Du sicherlich nicht, daß ich dazu schon bei Man-Tau ein paar Worte verloren habe. Eine ganz kurze Formel, viel Spaß beim Suchen.
          Nun, wer jemandem VT nachsagt, hat nix in der Hand außer Kacke.

          Daß doofe Juristen nunmal für seriöse Arbeit nicht taugen, wird Dir jeder gute Jurist bestätigen können. Und, daß die doofen im Familienrecht nur mittels gewissenloser Kungelei zu Kohle kommen, wahrscheinlich auch.
          Das gilt natürlich besonders für so doofe, daß sie sich als Subunternehmer der richtig doofen Richter verdingen müssen, wie die VerfPfl. z.B..
          Okay, daß die JA-MA offensichtlich von Natur schon strunzenblöd ist und extrem voller Hass steckt, kannst Du nicht wissen, dazu habe ich wenig geschrieben in den letzten Tagen. Isse aber! ( allerdings soll sie auch zwzeitl wegversetzt worden sein, weil selbst für die osnabrücker JÄ untragbar – und das will was heißen.
          Ansonsten gehe ich davon aus, daß die Wagenburgen der Justiz i
          an so ziemlich allen Gerichtsstandorten in D. recht fest geschlossen sind.
          Eine Krähe hackt der anderen halt kein Auge aus. Hamburg, Stuttgart und Berlin gelten zwar als extrem hardcore, aber ich glaube nicht, daß die anderen dagegen Ausreißer wären.

          Daß diese Verbrecher speziell gegen mich sind, kann ich mir nicht vorstellen, sie stampfen einfach aus Lust und Gewohnheit täglich kleine Kinder ein. Somit haben sie was gegen alle normalen Menschen, die das Gegenteil machen und alles FÜR Kinder tun.
          So einfach ist das.

          „Alle unfähig und man findet leider keinen guten Rechtsanwalt und muss alles selbst machen.“
          Fast richtig.
          Nur eben nicht alle, sondern alle Verbrecher im schwarzen Umhang und auch nicht unbedingt unfähig, sondern eben pervers. Extrem pervers!
          Richtig ist, daß man die wenigen guten, besonders im FamR, nur sehr schwer findet und die kosten Geld, meist sehr viel davon. Für VKH kommen sie jedenfalls nicht aus Oberbayern oder dem Erzgebirge mal eben nach Osnabrück, um ein Kind zu beschützen. Und das ist auch logisch, denn sie sind ausgebucht, immer- und es gibt auch in ihrer Region satt Kinder, die von Dreckschweinen bedroht sind. Jeden Tag.

          Und ja, für jemanden, der weder Kohle, noch VitaminB hat, bedeutet das, daß er alles selber machen muß, das lässt sich wohl kaum bestreiten.
          Sonst könntest Du ja auch eine Alternative bieten. Kannst Du aber nicht,. denn es gibt keine.

        • „„Tja, Chris, Du denkst jetzt vermutlich: „Was hat der Kerl für Autosuggestivkräfte, daß er sich sowas einbilden kann, das ist ja mehr als nur eine Folge von Mißverständnissen, das müssen schon echte Halluzinationen sein“, stimmt’s?“

          Nein, es ist schlicht die Folge davon, dass du keine Ahnung hast und über all statt Windmühlen Gegner siehst die du bekämpfen musst. “

          Wenn Du das von mir oben zitierte mit „nein“ zu erwidern beginnst, ist es aber ziemlich lächerlich, wenn Du es inhaltlich bestätigst, nur in leichter Umformulierung.
          Daß Du nun gar keine Ahnung von Familienrecht hast, hast Du hier ja nun ausführlich und mehrfach selbst beschrieben. Bspw. daß Du Verfahrensbeistände immernoch, nach 8 Jahren FamFg, als Verfahrenspfleger bezeichnest, meinst eine Umgangsbegleitung wäre von den Aufgaben her die Besucherzelle im Knast etc.pp.
          V.dh. ist Dein Blödspruch, der suggerieren soll, ich würde mir etwas ausdenken, ein ganz klares Eigentor. Sollte irgendwer Spaß daran haben, diesen Thread mal zu lesen, so braucht er, selbst wenn er tatsächlich null Ahnung hat, bloß google im nächsten Tab mitlaufen zu lassen und wird garantiert staunen, wie dämlich ein Jurastudent sich im hasserfüllten Unfug verstrickt. Blättert er dann noch ein wenig weiter hin u. her, kommt er sicherlich zwangsläufig zu dem Schluss, daß das kein einmaliger Drogenrausch war, sondern wohl Dein echter „Bewußtseinsinhalt“.

          Nicht mein Problem, Du hast es so gewollt.

          Warum sollte ich denn überall Gegner sehen, nur um mal eine einfache Frage zu stellen?
          Weil im sozialen Bereich sich traditionell übermäßig viele dissoziale Elemente tummeln? Kein Grund, die immer noch ein Mehrfaches an Anzahl bringenden normalen Menschen zu Feinden zu erklären.
          Aber, daß Du jeden, der nicht Deinen verdrehten Vorstellungen folgt, sofort zum Gegner erklärst, ist den Stammlesern vor ein paar Tagen schon vor Augen geführt worden.
          Und spätestens Dein völlig substanzloses ad hominem herumgebashe hier sollte als Beweis ausreichend sein.

          Mache ruhig weiter so, ich kann mich zurücklehnen und gelegentlich mal etwas herumkommentieren, kein Problem.

        • „„Meine Befürchtung, daß der Umgangsbegleiter schon rein rechtlich, aber auch gesetzlich unmöglich Umgangsfrequenzen, -dauer und -qualitäten rechtsverbindlich bestimmend festlegen konnte, noch dazu ohne das Gericht auch nur zu informieren, war selbstverständlich absolut richtig“

          Na da bist du ja ein Held. Dass du auch da gegen Windmühlen gekämpfst hast, statt gegen echte Gegner siehst du wahrscheinlich nicht. Wenn du statt dessen einfach gut mit dem Umgangspfleger ausgekommen wärst, der seine Meldungen zurück gemacht hätte und man dann den Umgang auf diesen Weg problemlos schnell hätte erweitern können, siehst du anscheinend nicht. Und das ein fehlerhafter Beschluss dabei sogar ein Vorteil ist, weil du ihn leichter angreifen kannst, wenn es dir nicht passt, auch. Warum du wolltest, dass eine „Männerhassende Richterin“ das Umgangsrecht selbst festlegt erschließt sich mir aber auch nicht. “

          Nein, ich lege keinen Wert auf Heldentum, wie bereits div. Male erläutert.
          Und nein, ich habe nicht gegen Windmühlen gekämpft ( Don Q. ist zwar eine lustige Geschichte, aber nicht meine Realität ).
          Ich habe für begleiteten Umgang gekämpft, weil ich das für eine gute Falsifikationsmethode hielt, was ja grundsätzlich auch richtig ist. Nur, daß eben BU nur auf dem Papier generiert und in der Praxis verweigert wurde.
          Auch das habe ich haarklein erklärt, nur Du checkst es nicht. Das ist keine Windmühle, sondern eine furztrockene Tatsache.

          „Wenn du statt dessen einfach gut mit dem Umgangspfleger ausgekommen wärst, der seine Meldungen zurück gemacht hätte und man dann den Umgang auf diesen Weg problemlos schnell hätte erweitern können, siehst du anscheinend nicht.“
          Ähem, hust, Du must jetzt mal sehr stark sein, Chrissi, das ist jetzt nämlich schon mindestens das zweite Mal, daß Du offen halluzinierst, tut mir ja irgendwie leid, Dich mit der Nase drauf stoßen zu müssen.
          Aber bevor der ( fiktive ) Mitleser jetzt stundenlang die Suchfunktion bemüht und einfach nix findet, weise ich ihn mal kurz darauf hin, kannst ja solange was anderes Lesen, oder die Augen zu machen, masturbieren, oder was auch immer.
          ES GAB NIE EINEN UMGANGSPFLEGER IN DEM FALL!
          Den bildet der kleine Chris sich ein, vielleicht weil seine Mutti ihn nicht am Informationssschalter abgeholt hat und er vom lieben Dealer ein Gratispack Methamphetamin bekommen hat, ich weiß es nicht.
          Nochmal in Kurzform: NULL Umgangspfleger, keiner!
          Und ich bin mit dem Umgangsbewacher eigentlich sehr gut klar genommen, er aber nicht damit, daß ich ihn auf Umgangsbegleitung und das dazugehörige Procedere angesprochen habe, wie es meine elterliche Pflicht war. Und nein, er hätte garantiert keine „Meldung“ gemacht.
          Das hat er mir unmißverständlich vorab ( ! ) gesagt, eben deshalb mußte ich ihn, das Gericht, die Verpfl., das JA u.s.w. ja darauf ansprechen. Wobei sich herausgestellt hat, daß die das auch nicht wollten, woran sie ebenfalls keinen Zweifel ließen, indem sie einfach so taten, als hätten sie es nie gehört oder gelesen.
          Daß Du bis vor ein paar Stunden auch nicht wußtest, daß BU bestimmte Aufgaben hat und, daß das Bewachen einer Besucherzelle nicht dazu gehört, wiederhole ich nur der Vollständigkeit halber noch einmal.

          „und man dann den Umgang auf diesen Weg problemlos schnell hätte erweitern können, siehst du anscheinend nicht.“
          Hättetättepätte!
          Man hätte sowieso, aber man wollte das nicht! Es sollte keine Berichte geben, keine Supervision, keine fachlichen Einschätzungen, keine Umgangserweiterung, gar nichts. Und gab es auch tatsächlich nicht! Man hat BU nur falsch behauptet, um ihn als Totschlagsargument vorschieben zu können! ( Isses denn so schwer? )
          Im übrigens hat der Bewacher mir ggü. mehrfach ausdrücklich betont, daß er in persönlichen Gesprächen allen Pappenheimern ( die er getroffen hat, wer das nun genau war, sagte er nicht namentlich, aber es kann keinen vernünftigen Zweifel geben, daß JA, VerfPfl. und Riin davon sehr direkt erfahren haben ) genau erzählt hätte, daß er verweigert und, daß das am exzellenten Vater-Kind-Verhältnis läge.
          Wörtlich zu mir: „Die wissen genau bescheid!“
          Tja, nur schriftlich hat er sich nicht getraut und seine Story von Margot Käßmann, mit hochroter Birne einhergestottert, nehme ich nicht ernst.
          Wer denken kann, mag daraus selbst seine Schlüsse ziehen.

          Du magst gern weiter Dummquaak schreibseln.
          Wie z.B. hier:
          „Und das ein fehlerhafter Beschluss dabei sogar ein Vorteil ist, weil du ihn leichter angreifen kannst, wenn es dir nicht passt, auch.“
          Na klar, ein gefälschter Beschluss ist leichter Angreifbar als ein echter, oder wie? Kann man am Silberstreifen sehen, oder was? Mann!
          Einen korrekten Beschluss braucht man nicht angreifen, der ist ja in Ordnung.
          Und wie hätte ich die „Fehlerhaftigkeit“ ( typisches beschönigendes Juristengesülze für Fälschung, Rechtsbruch, direkte Verbrechen u.s.w. ) denn belegen sollen? Keine Zeugen ( außer den Kungelanten der fälschenden Riin ), kein Protokoll ( außer das gefälschte ) kein Fehler nachweisbar. Das Ding ist mindestens so betonfest, wie jeder korrekte Beschluss auch.
          Sowieso ging es nie darum, was mir passt, oder nicht, es ging um ein ( mein ) verschlepptes und mißhandeltes Kind, was Du auch immer noch nicht begriffen hast.

          „Warum du wolltest, dass eine „Männerhassende Richterin“ das Umgangsrecht selbst festlegt erschließt sich mir aber auch nicht. „“

          Boah, is dat schrill!
          Also, mal vorab: Eine Riin kann kein vorstaatliches Recht festlegen, sowas kann man bestimmt auch auf Deiner Uni in Jura lernen, belege mal einen Kurs da, wenn Du da halbwegs nüchtern hingehst, verstehst Du das mit etwas Glück auch, so nach dem xten Durchlauf.
          Warum ich wollte, daß das Gericht ( daß ich da an die Männerhasserin geraten bin, ist nun nicht mein Werk ) die Umgangsbegleitung durchsetzt, verstehst Du also nicht. Nun, ich habe das zwar locker drei- bis viermal im Laufe der letzten Nacht erörtert, aber okay, ich tu’s nochmal.
          Weil sie als einzige das durfte!
          Sie ist nämlich die Verkörperung des Gerichts.
          Und ohne BU gibt es kein BU-Feedback und ohne Feedback kann jeder sich ausdenken was er will und weil das was sich da ausgedacht wurde sehr früh schon als Kindesentelterung unzweifelhaft erkennbar war.
          Was hätte ich denn sonst tun sollen? Den Arsch hinhalten und betteln: Bitte ficke mich?
          Noch weitere Fragen dazu, ich erkläre es Dir auch noch ein dutzend Mal in unterschiedlicher Formulierung aus allen möglichen Sichtwinkeln. Ich kann das.

        • Huch, da habe ich vorhin ja noch so eine Stilblüte von Dir glatt übersehen. Das holen wir nach:

          „In einem Verfahren gelten Beweislastgrundsätze, wenn jemand etwas nicht vorträgt, dann muss er dir erst einmal gar nichts beantworten. Du musst einen Sachverhalt vortragen und unter Beweis stellen. Eine Darlegungslast der Gegenseite für Informationen, die du brauchst, besteht allenfalls innerhalb der sekundären Darlegungslast. “

          Jo, in Deinem Schnupperkurs an der Humbug-Uni vielleicht, aber nicht im FamR, mein Pester!
          Da gibt es keine Ermittlungen, keine Beweislast und auch keine Grundsätze.
          Das ist so und zwar grundsätzlich.
          In dieser Sondergerichtsform hinter verschlossenen Türn, reicht es, wenn der Richter behauptet, daß er von rot gleich grün überzeugt ist, dann ist das so, weil er es beschließt und Punkt. Zur Begründung sagt er einfach, daß grün nämlich nur so tut als ob es grün wäre. Sauber einwandfrei, unangreifbar, nie zu überprüfen.

          Zack!

          Wenn es eine Beweislast gäbe, dann läge die ja bei denen, die jemandem etwas entziehen wollen, also hier die Grundrechte, jetz, nä?
          Und da es gegen mich gar keine Beweise geben konnte, die das auch nur andeutungsweise möglich gemacht hätten, weil ich nie wem was getan habe, wäre das Kind jetzt zuhause.
          Ganz einfache Primärlogik, nicht so’n Fledermausgeschwafel.
          Aber da es eben keine Beweislast im FamR gibt, brauchten sie das alles nicht. Sie haben sich darauf geeinigt, ein absolut bizarres Verfahren über eindreivierteljahr zu verschleppen, um Schäden am Kind mit Gewalt hervorzubringen und dann das Verfahren mit Beschluss, daß das alles meine Schuld wäre ( nach Überzeugung des Gerichts natürlich ) abzuschließen und damit den lebenslänglichen Umgangsausschluss Beschwerdefest zu machen. Kein Ding, das OLG in Oldenburg ist Stammtribunal von der Riin, die da auch ihre praktischen Ausbildungsteile absolviert hat, wird also blind durchgewunken ( „aufgrund des zutreffenden Beschlusses des AG ….“ heißt die Standardformel dafür ).

          Der einzige, der tatsächlich, obwohl laut Gesetz und Recht gerade nicht dazu verpflichtet, Beweise angeboten hat, persönlichen Augenschein des Gerichts, Zeugen, gesammelte EV u.s.w., war ich.
          Und, wie bereits erwähnt, sogar die ergänzende Stellungnahme des JA/DW in NRW habe ich mehrfach eingereicht, immer wieder angeführt u.s.w.. Schon allein die hat die boshaften Widersprüche der Gegenseite ja nun felsenfest bewiesen. Deshalb wurde sie ja auch ignoriert, taucht nirgendwo auf.

          Beweise am FamG, ja nee, is klar ….
          Spinnkram! NIx is!

          • Du weißt aber grundsätzlich, dass es Darlegungslast und Beweislast gibt?

            Sie haben einen „lebenslangen Umgangsausschluss“ entschieden? Das wäre erstaunlich. Da müssten sie dir schon ganz erhebliches vorgeworfen haben. Was genau hat der Gutachter den für Defizite gesehen?

        • „„Die gegenteilige ausdrückliche und mehrfache Betonung von Riin u. RAin war ein Lügenkomplott, um mir vollendete Tatsachen vor die Nase zu setzen.“

          Nein, es war eine bis dahin übliche Praxis, die bis zu der Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein akzeptiert und praktiziert wurde. Viele Gerichte haben ihre Praxis erst seit etwa einem Jahr geändert, weil dann entsprechende obergerichtliche Entscheidungen dazu ergangen sind. Einige Richter haben kurzzeitig vertreten, dass damit die Umgangspflegschaft an sich tot ist und gar nicht mehr angeordnet werden kann, andere haben sich bemüht, entsprechende Beschlüsse zu fassen, die möglichst viel zu den Ausweitungen vorgeben, aber immer noch einen gewissen Spielraum geben. Im Endeffekt hat sich nicht so viel gegenüber der vorherigen Praxis geändert. “

          Und noch einmal in die Runde, weil es so schön ist:
          Es gab keinen Umgangspfleger Du Dörrpflaume!
          Und es war auch derzeit schon, wie seit Jahrzehnten, so, daß schon aus dem einfachen Blick in das GG klar wird, daß ein Beratungsstellenmitarbeiter garantiert gar nichts zum Umgang rechtsverbindlich bestimmen kann!
          Wen willst Du mit diesem Güllepudding eigentlich hier für dumm verkaufen?
          Es war einfach ein Lügenkomplott, nichts weiter!
          Und exakt das, nur vorsichtiger formuliert, hat mir der Typ vom DW am selben Tage, keine drei Stunden später, auch perfekt verständlich mitten in das Gesicht gesagt!
          Zu Recht, weil es nämlich heute noch so ist!
          ( Boah, Studenten, die sich für Experten halten sind wie Scheißhausfliegen )

          Um jemandem ein Recht zu übertragen, das bereits jemand anders innehat, muß man es diesem erst entziehen!
          Mir hat man es offiziell nicht entzogen, der Exe auch nicht. Logischerweise hätte sich also das Gericht sein ausnahmsweises Sonderrecht selbst entziehen müssen. Und, daß es das gar nicht kann geschweige denn darf, dürfte selbst dem Müllmann vor der Tür nachvollziehbar sein. Dir scheinbar nicht.
          Vermutlich weil Du immer noch einen drogenbasierten Umgangspfleger halluzinierst und v.dh. über etwas schreibselst, was im Fall gar nicht vorkommt. Und auch dieser Pfleger hätte ja erst nach Rechteentzug die vorläufige Befugnis dazu bekommen können.
          Der offizielle Rechteentzug fand aber erst mit Abschlussbeschluss statt.
          Es gab noch nicht mal eine Ruhendstellung des ABR, Du Rhabarberknicker.
          Theoretisch hätte ich mir ganz legal das Kind schnappen und verschwinden können. Wußte ich derzeit bloß noch nicht und hätte ich sowieso nie getan, weil ich eben für das Recht des Kindes auf seine Eltern eintrete, heute noch!

        • „Woraus sollte sich auch ein Recht des Begleiters (oder meinst du den Umgangspfleger?) ergeben? er soll ja nur den tatsächlichen Kontakt überwachen. Der umgangspfleger wäre für die Ausweitungen – heute nach im Beschluss eingeräumten Vorgaben – zuständig. Es geht auch nicht darum, dass man da umfangreiche Berichte macht. Es geht eher darum erst einmal Umgang zu ermöglichen. “

          Au weia! Das quietscht brutal!

          Von was für einem Recht murmelt Du eigentlich?
          Nein, der Umgangbegleiter soll nicht Justizvollzugsbeamter spielen. Und nein, einen Umgangspfleger gab es nicht.
          Nein, es ging nicht um die Ermöglichung, sondern um den Auschluss von Umgang.
          Nein, es ging auch nicht um Berichte, sondern um die Verhinderung von Berichten.
          Kann ich gern noch zehnmal wiederholen.
          Dann mach ich mir aber einen Textbaustein davon.

        • „Und über diese ganz wunderbare Nachricht hast du dich aufgeregt? Das ist doch der beste Bericht, den man haben kann?“

          Weil das eben gerade KEINE wundervolle Nachricht war, sondern die direkte Ansage, das die Gegenseite gewonnen hat, da es keine Umgangsbegleitung geben würde, somit auch keine Berichte/ Facheinschätzungen u.s.w. und somit keine Beweismittel die für Umgang gesprochen hätten! Und nur deshalb habe ich mich mit BU überhaupt einverstanden erklärt, weil sonst die Riin mir schon am 12.03.2007 sämtliche Rechte und Pflichten am Kind endgültig entzogen hätte.
          Diese persönliche Mitteilung an mich bedeutete exakt und ohne jeden Zweifel, daß die Tatsache, daß mein Kind und ich uns wunderbar verstanden, niemals in den Gerichtsakten erscheinen würde!
          Noch anders gesagt: seit dem Tag ( muß mitte/ende Mai 2007 gewesen sein ) wußte ich, daß nach Beendigung des angebl. BU meine Vaterschaft beendet ist!

        • „dann macht man das eben zu gegebener Zeit in einem Schriftsatz an das Gericht, indem man diesem mitteilt, dass der Umgang problemlos erfolgt und der Begleiter bereits jetzt unbegleitete Kontakte zulässt, so dass nunmehr eine Ausweitung beschlossen werden sollte. Schön sachlich, schön freundlich“

          Wie viele freundliche, sachliche Schriftsätze dazu soll ich Dir als PDF zuschicken? Und wie viele weitaus weniger freundliche aus der Zeit, als unabweisbar wurde, daß Freundlichkeit die Schweine überhaupt nicht interessiert?
          Ich erwähnte es bereits, niemand nahm meine Schreiben zur Kenntnis.
          Später wurde behauptet, daß aus denselben Gewalt, Frauenhass, psychiatrische Krankheiten und was weiß ich noch alles beweisbar ersichtlich wären.
          Allerdings wurde diese Lüge auch nur so in den Raum gestellt und niemals belegt. Was Wunder, keine Sau hat das Zeug jemals gelesen.

        • „„( doch der ersten SV, aber deren Werk wurde verworfen )“

          Ich dachte die war eh schlecht?“

          War sie auch, der Richterin aber nicht schlecht genug. Auch das erwähnte ich bereits.
          Ich habe ihr GA auch als abzulehnen kritisiert, weil sie, allein auf 15 Seiten ( in ungefähr 20Punktschrift mit doppeltem Zeilenabstand ) Exploration zum Vater, locker über 60! falsche Unterstellungen produziert hat, großteils als meine wörtliche Rede bezeichnet. Ich hätte gesagt, wer nicht meiner Meinung ist hat sowieso gar keine Rechte, ich würde das Kind widerlich finden, hätte meine Ausbildung abgebrochen, wolle die Mutter ausradieren u.s.w.u.s.f.

          Dagegen hatte die Richterin nix, aber daß ihre „Feststellungen“ ( also Verleumdungen und üble Nachreden ) die Empfehlung ( es könne sogar unbegleitete Umgänge geben, unter bestimmten Bedingungen ) nicht trugen ( weil eben nicht der totale Ausschluss von allem ), das machte die Riin so sauer, daß die das GA nicht nur verwarf, sondern den Bezirksrevisor anwies, der SV den Judaslohn zu verweigert, wofür der dann auf meine Begründung zurückgriff.

        • „Der Umstand alleine, dass er den verlauf nicht mehr überwachen zu brauchen meinte, ist üblicherweise schon Gold wert. “

          Es ging nicht um „üblicherweise“, was immer Du darunter verstehst, es ging darum, daß das die direkte Ansage des Endes meiner Vaterschaft war, wie jetzt schon mindestens zweimal ausführlich erläutert.
          Wenn Du eine Goldkugel von 18 Karat in eine Kanone steckst und damit auf ein Kind schießt, bringt sie es genau so um wie eine aus Blei, das ist es worum es geht. Gold ist auch nur irgendein Geschoss, der Preis desselben ist für das Opfer völlig unerheblich!

          Nebenbei machte es das Kind genau so nervös wie mich, daß der nette Onkel, dem sie gern freundlich begegnet wäre, sie wie ekelhaften Dreck behandelte, indem er vor ihr weg lief. Und, daß der dann hinter der Spiegelscheibe saß und uns argwöhnisch belauerte, passte uns beiden auch nicht in den Kram, da wir uns gerne mal wieder als Privatmenschen ( Familie gar ) miteinander befasst hätten, wie seit ihrer Geburt sonst immer..

          Aber solche Aspekte sind miesen Juristen ja schlichtweg unbekannt, oder dienen als geile Partyknaller.

        • „Wie alt war denn das Kind?“

          Geboren im November 2003, rechne selbst nach …..
          Gerade in einer wichtigen prägenden Phase, eben kein Säugling mehr sondern auf dem Weg in’s Kindergarten- u. Vorschulalter.

        • „Ich kann mir im übrigen aber auch durchaus vorstellen, warum sie meinten, dass du so etwas machst.“

          Was machst? Kinder schänden, Frauen verprügeln, Amok laufen, Richter mit Gewalt bedrohen? Rede doch mal Klrtext, anstatt solche dämlichen Anspielungen in den Raum zu stellen.

        • „Wie wäre denn diese Lösung gewesen:
          Du sprichst freundlich mit dem Begleiter, in etwa so: Vielen Dank für ihr Vertrauen, es ist schön zu sehen, dass jemand merkt, dass es mir ums Kind geht. Leider bin ich in einem hochemotionalen Streit in der mir meine Frau allerlei vorwirft, weil sie mich ausgrenzen will. Ich wäre daher wirklich darauf angewiesen, dass sie später bestätigen können, dass der Umgang gut klappt und würde sie daher bitten, dass trotzdem zu beobachten, auch wenn sie meinen, dass es nicht notwendig ist. Es tut mir leid, dass ich ihnen solche Umstände mache, aber es geht mir um das Kind und da kann man nicht vorsichtig genug sein““

          Welche Lösung denn? Das WÄRE nicht nur keine Lösung gewesen, sondern WAR keine.
          Nachdem ich das mit dem Bewacher gefühlt rund ein bis zwei dutzend Male zu besprechen versucht habe, habe ich es auf die schriftliche Ebene verlegt. Daraufhin sagte er, daß auch er meine Schreiben wohl archivieren, aber nicht lesen würde. Daraufhin habe ich Kopien davon an SV, JA und Gericht geschickt. Was die aber ignoriert haben ( bis auf eben die eine Ausnahme mit der SV, die das, was sie angebl. persönlich mit dem Bewacher besprochen hatte, seltsamerweise in ihr GA aufnahm, welches dann verworfen wurde.

        • „Will heißen: Wer sich traut derartige Verbrechen korrekt zu berichten, wird einfach ausgelacht und zum VT-Fan erklärt.“

          Das ist auch so eine wunderbare Immunisierung gegen Kritik: „wer sich traut, die wahrheit auszusprechen, wird ausgelacht“
          Da wird das auslachen dann zum Beleg, dass man die Wahrheit ausgesprochen hat.
          Tatsächlich werden aber auch Leute ausgelacht, die dummes sagen.“

          Umgekehrt wird ein Schuh draus.
          Da wird das Auslachen dann zum einzigen Beleg, dass der Ausgelachte ein VT-Fan ist.
          Ich kann was ich sage belegen, Du hast es bis jetzt in keinem Fall versucht, obwohl Du hier schon Unmengen an kruden Unterstellungen substanzlos gebracht hast.
          Deine Links zu Wikipedia und was weiß ich noch, haben gar keinen Fallbezug. Sie sind Schlaudreinblickerbeweise sonst nix.

        • „Also an den Gerichten, die ich kenne, ist es geltende Praxis einen Verfahrensbeistand beizuordnen:
          Aus meiner Sicht ist es in Verfahren zum Ungangs- und zum Sorgerecht auch nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich:“

          WOW! Chris weiß was! Bärenstark!
          Das wußte ich aber schon ab spätestens Sept 2009
          Und seitdem sage und schreibe ich das auch so. Schön, daß Du das jetzt auch mal mitbekommen hast.

          Laut Gesetz ist es aber in der gleichen Fallkonstruktion möglich, wenn auch eigentlich so nicht vorgesehen, einen Ergänzungspfleger einzusetzen. Das wurde nämlich im zweiten Verfahren Ende 2009/Anfang 2010 so gemacht. Allerdings gestehe ich gern, daß ich das zwar derzeit kurz nachgelesen habe, aber mir nicht gemerkt oder gar umfassend nachvollzogen, weil es für die Rolle der ehemaligen VerfPfl. die jetzt für diesen ( anderen ) Richter als ErgPfl. arbeitete, unwichtig war.

        • „Hättest du dich vernünftiger benommen und sie nicht mit sinnlosen Anträgen (und vermutlich beschuldigungen) überhäuft, dann wäre das Verfahren schlicht besser gelaufen. Noch wollte sie dir gar nichts böses. Aber das begreifst du nicht. “

          Klar, hätte ich gesagt: „Bitte, ich bin ein frauenverachtender Kinderverprügler, erschießt mich,“ hätten die mich in den Arm genommen und mir mildernde Umschläöge verpasst, wie?

          Du begreifst hier etwas nicht und zwar überhaupt gar nicht!
          Ich habe ausschließlich RE-Agiert, die Aktionen kamen von den gegenseitig das Kind hassenden, nicht von mir!
          Ich habe niemanden bedroht, niemanden verprügelt, wurde nicht unfreundlich zu freundlichen Menschen.
          Ich habe meine Notizen zum Fallablauf zu sortieren und zusammenzufassen versucht und der RAin übergeben. Die las sie nicht und gab auch keine Inhalte daraus weiter. Also mußte ich sie selbst an JA, Gericht u.s.w. schicken.
          Ich wollte ein Gutachten beantragen ( dumm, aber nunmal primär naheliegend, besonders weil die Exe wg. Psychoblues verrentet ist und sich monatelang vor Kindesverschleppung psychopathisch benommen hat ), die RAin tat es nicht, also mußte ich.
          Ich wollte mich nicht zu Lasten des Kindes erpressen lassen, die RAin lachte darüber und zuckte herum, also mußte ich die Riin selbst anschreiben, und um Aufklärung dieser Sauerei bitten. U.s.w…….

          Du wirst es sicherlich nicht glauben, aber ich war der einzige, der monatelang freundlich aufgetreten ist, während der Rest sich wie durchgeknallte Berserker verhielt.

        • „Der Rat, den Mund zu halten, war tatsächlich gut. Alles was du gemacht hast war schlecht für dich und hat dir geschadet.
          In deinem Verfolgungswahn siehst du das nur nicht.“

          Klar, schweigend auf den Knien zu sterben, ist immer besser,nä?
          Es ging um keinen Rat, sondern eine wütende Erpressung, die mithilfe der RAin zweimal gegangen wurde.
          Daß alles was ich gemacht habe schlecht war, stimmt natürlich. Ich hätte mit der Exe nie ein Kind haben dürfen, da die gemeingefährlich ist ( wußte ich bloß nicht ).
          Ich hätte nie eine RAin engagieren dürfen, die gegen mich arbeitet ( aber auch das wußte ich nicht )
          Ich hätte nicht dem erpressten BU, der dann gar nicht durchgeführt wurde zustimmen dürfen ( wußte ich aber auch nicht )
          u.s.w.

          Freut mich, daß Du einen psych-Titel hast. Kannst Du den mal hier einstellen, kannst ja deinen Namen anonymisieren, würde ich gern mal sehen. Auch die Telediaglizenz, bitte, sowas habe ich nämlich noch nie gesehen.

          Dazu fällt mir der älteste Verfolgungswahnwitz überhaupt ein.
          „Die Tatsache, daß Du völlig paranoid bist, sagt ja keineswegs, daß sie nicht hinter Dir her sind“ 😉

          Woraus schließt Du Deine Diagnose, Herr Doktor?
          Aus Deinem angestrebten Staatsexamen I o. II in was?
          Oder kennst Du eine der Täterinnen und verlässt Dich auf deren Versicherung, daß man mich in wirklich wahrer Wirklichkeit ganz ganz doll lieb gehabt hat?

          Diese hasserfüllten Dreckschlampen haben von erster Begegnung an keinerlei Zweifel aufkommen lassen, daß sie mich hassen und dem Kind den Vater entziehen wollen.
          Bis auf die RAin, die hat die ersten Wochen vor der ersten Anhörung logischerweise etwas rumgeschleimt.

          Und ich könnte über jede davon auch noch Erzählungen von dritten ergänzend anfügen, die sie eher noch schlechter aussehen lassen.
          Aber wozu?

          Ich habe kein Interesse, mich mehr als nötig mit Verhöhnungsversuchen durch unbegabte Jurastudenten zu befassen, denen ich erst den Unterschied zwischen Verfahrenspflegern und Verfahrensbeiständen erklären müßte..

          Dein erneuter Versuch, mir hier ne geklaute Wurst an die Nase zu bummeln, ist genau so billig und unglaubwürdig, wie die vorhergehenden.

          Du nimmst mir offenbar übel, daß ich es gewagt habe, Dich zu korrigieren, als Du Unfug behauptet hast. Okay, Dein Problem.
          Also greifst Du zu den Taktiken der Antirechtspopulistenpropaganda, um mich zum Täter umzustylen, der sich selbst immer wieder in’s Knie ballert, Auch Dein Problem.
          Du ziehst über den Workshop des E.F.K.I.R. her, über den Du nix weißt, weil ich mich dazu sachlich geäußert habe ( präventiver Futterneid? ). Jedenfalls auch Dein Problem.

          Ich finde es lediglich arg traurig, daß ich dachte, da will ein engagierter junger Mensch Jura studieren, möglw. um kein billiger FamR-Rechtsverdreher zu werden, das wäre löblich.
          Ein fataler Irrtum, Mein Problem.

          Du benimmst Dich nicht anders als Dein Kumpel Ihgitt.
          Immer schön mit Dreck werfen, ein wenig wird schon hängen bleiben.
          Würde mich nicht wundern, Dich in der realen Welt mal als Verfahrensbeistand in Richter Gnadenlos‘ Auftrag zu kennen zu lernen.

        • „Wie viele freundliche, sachliche Schriftsätze dazu soll ich Dir als PDF zuschicken?“

          Mich würde der ganze Fall interessieren, gerne an christianallesevo@gmail.com

          ich werde natürlich nichts daraus ohne dein Einverständnis irgendwo veröffentlichen“

          Wieso denn das? Du kennst den Fall doch detaillierter als ich, kannst jede einzelne Person und ihre Rolle / Vorgehensweise exakt benennen, hast sdie ja gerade fachlich durchanalysiert. Weißt, daß ich der paranoide ( sicherlich auch schizophrene ) Kinderschänder u. Frauenverprügler bin, der gegen Richter und ihre Subunternehmer Amok läuft, stets und nur hochaggressiv ist. Und was weiß ich noch alles.

          Aber bitte, was interessiert Dich denn daran?

          Beschlüsse? Gutachten? Stellungnahmen? Korrespondenz?

          Möchtest Du einen tabellarischen Fallverlauf? ( Habe ich zwar nicht komplett, lässt sich aber recht flott anlegen, da ich Fragmente aus verschiedenen Fallstadien habe, hauptsächlich Copy&Paste ).

          Kannst ja zu Warmwerden erstmal lesen, was bei Man-Tau jetzt schon steht.

          Ach jo, ich habe auch eine chronolgisch geordnete Begründung eines fiktiven neuen Umgangsantrags, da könnte ich auch ’ne schöne Fallzusammenfassung von machen, nur wenige dutzend Seiten lang.

      • Wenn ich mir die Kurzbeschreibung so durchlese, dann entsteht bei mir der Eindruck, das Herr Herrmann mit seinem Rat die Sache eher verschlechtert als verbessert.

        Der Einschätzung schließe ich mich an. Dinge vorzutragen, die nicht entscheidungserheblich sind und die nur Stimmung machen sollen, bringt zum einen nichts und zum anderen sagt es den übrigen Beteiligten vor allem, dass man nichts Substantielles vorbringen kann. Denn sonst würde man ja das schreiben.

        Auf einen beweislosen Vorwurf sexuellen Missbrauchs in so einem Verfahren antwortet man vorsorglich 1 mal mit „stimmt nicht“ (man muss bestreiten, was nicht als zugestanden gelten soll) und dann wird ein guter Anwalt und auch das Gericht darauf nie wieder einen Gedanken verschwenden, egal wie oft die Gegenseite das wiederholt.

        Umgekehrt würde ich sagen, dass man selbst erkennen kann, dass man einen schlechten Anwalt gewählt hat, wenn er/sie nur seitenlang emotional aufgeladene Vorwürfe bringt, insbesondere wenn diese nicht detailliert dargestellt werden und keine Belege/Beweisangebote zu den einzelnen Tatsachen aufgeführt werden. Solche Schriftsätze werden zur Blendung von Mandanten geschrieben, nicht für das Gericht. Im Familienrecht sind sie trotzdem weit verbreitet.

        Und schließlich gilt im Sinne des Themas des Blogpostings, dass emotionale Vorwürfe einer Partei Zeichen dafür sind, dass nach wie vor die Beziehungsebene und nicht die Elternebene dominiert. Und in einem solchen Fall liegt ein Gericht sachlich nicht gänzlich falsch, wenn es einem solchen Elternteil die Kompetenz abspricht, im Sinne des Kindeswohls zu agieren. Mütter kommen damit aufgrund bestehender Vorurteile und struktureller Nachteile für Männer eher durch als Väter, aber das würden sie dann auch ohne Stimmungsmache.

        • „Umgekehrt würde ich sagen, dass man selbst erkennen kann, dass man einen schlechten Anwalt gewählt hat, wenn er/sie nur seitenlang emotional aufgeladene Vorwürfe bringt, insbesondere wenn diese nicht detailliert dargestellt werden und keine Belege/Beweisangebote zu den einzelnen Tatsachen aufgeführt werden. Solche Schriftsätze werden zur Blendung von Mandanten geschrieben, nicht für das Gericht. Im Familienrecht sind sie trotzdem weit verbreitet.“

          Er zeichnet in der Tat genau das Bild eines Mandanten, der so lange rumquengelt, bis der Rechtsanwalt entweder das Mandat kündigt oder das vorträgt, was der Mandant will, obwohl es schädlich ist. Und in einen Streit hochemotional einzusteigen kann eben gerade dazu führen, dass man den Vortrag der Gegenseite, dass die beiden nicht mehr miteinander reden können, selbst schlüssig schreibt (adieu gemeinsames Sorgerecht)

        • Der Rechtsanwalt wäre schön blöd, wenn er das Mandat kündigt. Dann hätte er nämlich bis dahin für umsonst gearbeitet. Lieber „Dienst nach Vorschrift“ machen und den Mandanten, wenn er denn unbedingt meint, kündigen lassen.

          • „Der Rechtsanwalt wäre schön blöd, wenn er das Mandat kündigt. Dann hätte er nämlich bis dahin für umsonst gearbeitet. “

            Warum, er kann ja die bisherige Tätigkeit abrechnen? Oder er erklärt einfach, dass er keinen Schwachsinn schreibt, und das entweder er selbst die Schriftsätze erstellt oder der Mandant eben das Mandat beenden soll. Dann wird eben der Mandant kündigen und der Rechtsanwalt dann eben über den Vorschuß abrechnen.
            Außerdem: Der Gegenstandswert eines Umgangs- oder Sorgerechtsverfahrens beträgt 3000 €

            Macht außergerichtlich 201 x 1,3 + 20 = 281,30 € da kommt man nicht sehr weit.
            Gerichtlich wären es 201 x 2,5 + 20 = 522 €
            Wenn man dafür einen Mandanten los ist, der bei jedem Schriftsatz will, dass man 10 Seiten erbitterten Streit schreibt, den er einem genau vorschreibt und der einen für einen Idioten hält, dann ist das auch schnell aufgebraucht (auch unter dem Gesichtspunkt Schmerzensgeld)

            Zumal: Um so besser der Anwalt, um so weniger Anreiz hat er das mitzumachen. In der Zeit, die ihn der querulantische Mandant kostet, kann er drei andere Mandate bearbeiten.

        • Zunächst: Der Rechtsanwalt muss nicht schreiben, was der Mandant vorgibt. Und im Zweifel könnte er den Mandanten in so einem Fall um schriftliche Vorformulierung ersuchen und copy & paste machen. Wenn der Mandant will.

          Dann bestehen Rechtsanwaltsgebühren aus Pauschalen für bestimmte Verfahrensschritte oder Tätigkeiten. Die Gebühren entstehen jeweils mit der ersten Handlung, die zum jeweiligen Schritt gehört, vollständig. Das heißt, sie werden auch nicht geteilt wenn der Schritt nicht beendet wird.

          Ein Kündigungsrecht des Anwalts „aus schlechter Laune“ gibt es nicht. Das heißt der Anwalt kommt da nur raus, wenn er alle Gebühren erstattet. Angesichts der niedrigen Gebühren für Sorgerechtssachen, sollte man nicht mehr als 1 längeren oder 2 kürze Schriftsätze zu machen haben, sonst lohnt das eh nicht. Der Großteil der Arbeit fällt also jeweils mit dem ersten Schriftsatz an und der sollte dann auch besser bezahlt werden.

          Wenn aber umgekehrt der Mandant kündigt, weil ihm der fachlich korrekt arbeitende Anwalt irgendwie nicht passt, dann kann man mit dem Mandanten alles abrechnen ohne den Rest der Arbeit noch fertig machen zu müssen. Und der Mandant wird in der Regel noch einen weiteren Anwalt voll bezahlen müssen, wenn er sie fertig gemacht haben will.

          • @LH
            „Zunächst: Der Rechtsanwalt muss nicht schreiben, was der Mandant vorgibt. Und im Zweifel könnte er den Mandanten in so einem Fall um schriftliche Vorformulierung ersuchen und copy & paste machen. Wenn der Mandant will.“

            In der Tat zB
            Olg Hamm AGS 1996, 16-17

            Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts: Kündigung des Mandats durch den Auftraggeber

            Leitsatz
            Kündigt der Auftraggeber das Mandatsverhältnis, weil der Rechtsanwalt sich weigert, einen von ihm gefertigten Schriftsatz gemäß den Vorstellungen des Auftraggebers „nachzubessern“, so verliert der Rechtsanwalt dann seinen Vergütungsanspruch nicht, wenn seine Weigerung sachlich gerechtfertigt war.

            „Dann bestehen Rechtsanwaltsgebühren aus Pauschalen für bestimmte Verfahrensschritte oder Tätigkeiten. Die Gebühren entstehen jeweils mit der ersten Handlung, die zum jeweiligen Schritt gehört, vollständig. Das heißt, sie werden auch nicht geteilt wenn der Schritt nicht beendet wird.“

            Ja, da wird eine Kündigung schnell teuer.

            „Ein Kündigungsrecht des Anwalts „aus schlechter Laune“ gibt es nicht. Das heißt der Anwalt kommt da nur raus, wenn er alle Gebühren erstattet. Angesichts der niedrigen Gebühren für Sorgerechtssachen, sollte man nicht mehr als 1 längeren oder 2 kürze Schriftsätze zu machen haben, sonst lohnt das eh nicht. Der Großteil der Arbeit fällt also jeweils mit dem ersten Schriftsatz an und der sollte dann auch besser bezahlt werden.“

            Aber wegen Unzumutbarkeit der Fortführung, § 626 BGB. Dann könnte man nach § 628 BGB abrechnen.
            Einem Mandanten, der darauf besteht, dass man Text von ihm übernimmt und unsinniges vorträgt, wird man da wohl kündigen dürfen.

            „Wenn aber umgekehrt der Mandant kündigt, weil ihm der fachlich korrekt arbeitende Anwalt irgendwie nicht passt, dann kann man mit dem Mandanten alles abrechnen ohne den Rest der Arbeit noch fertig machen zu müssen. Und der Mandant wird in der Regel noch einen weiteren Anwalt voll bezahlen müssen, wenn er sie fertig gemacht haben will.“

            Ja, und es klingt so als würde man mit den Tipps mehrere Anwälte verschleißen, bis man bei einem schlechten hängenbleibt.

        • Wo Du gerade schon dabei bist: Was sind denn eigentlich Gründe, bei denen die Fortsetzung des Mandats dem Rechtsanwalt nicht zuzumuten ist? Das würde mich tatsächlich interessieren.

          Beim 628 nehme ich (habe ich nie nachgelesen), dass für die Bemessung von „einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung“ wieder die RVG-Regelung ins Spiel kommt, dass die Gebühr mit der ersten Handlung vollständig entstanden ist. Das RVG wäre im Übrigen auch lex specialis.

          • „Wo Du gerade schon dabei bist: Was sind denn eigentlich Gründe, bei denen die Fortsetzung des Mandats dem Rechtsanwalt nicht zuzumuten ist? Das würde mich tatsächlich interessieren.“

            Das einfachste ist natürlich eine nicht gezahlte Vorschussrechnung. Weiteres ist bewusste Falschinformation des Rechtsanwalts, die ihn sozusagen zu einem Mittel des Prozessbetruges macht. Aber auch unzumutbare Forderungen bezüglich der Prozessführung.

            Aber ist natürlich eine Grauzone.

        • Vorschussrechnung ist klar. Bewusste Falschinformation kommt wahrscheinlich ständig vor, kann man aber nur schwer beweisen. Es bliebe die Frage, welche Forderungen an die Prozessführung denn „unzumutbar“ sein sollen?

          • @lh

            Aus meiner Sicht ist es unzumutbar, wenn der Mandant immer wieder darauf besteht, dass man Ausarbeitungen von ihm übernimmt und sich als vollkommen unbelehrbar erweist und davon ausgeht, dass er mehr Ahnung hat als der Rechtsanwalt. Natürlich wird es dabei darauf ankommen, wie intelligent das ist, was der Mandant da umgesetzt haben wollte.

        • Mich hätte mehr die Meinung der relevanten Gerichte interessiert… Selberdenken kann ich selber. 😛

          Es wird letztlich darum gehen, wenn das Vertrauensverhältnis von Anwalt und Mandant aufgrund von Mandantenverhalten so gestört ist, dass eine gedeihliche Prozessführung nicht mehr zu erwarten ist.

          • @lh

            es dürfte eh nicht lange dauern, bis der Mandant kündigt, wenn man sich nicht an seine Anweisungen hält. Ansonsten auch gut: Auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken („da sie anscheinend einen besonderen Service wollen sind sie sicherlich auch bereit, diesen entsprechend zu bezahlen? Ansonsten werden sie Verständnis dafür haben, dass ich nicht all ihren Forderungen nachkommen kann“)

        • @ Ih:
          „Dinge vorzutragen, die nicht entscheidungserheblich sind und die nur Stimmung machen sollen, bringt zum einen nichts und zum anderen sagt es den übrigen Beteiligten vor allem, dass man nichts Substantielles vorbringen kann. Denn sonst würde man ja das schreiben.“

          Bist Du Pressesprecher der grünbraunen Partei? Deren Propagandisten ( oder auch die des GWI ) argumentieren so ( nämlich vollständig substanzlos u. ad hominem ).

          Deratiges beweist nur eines, nämlich, daß man sich mit Dir ganz offenbar nicht sachlich unterhalten kann, da Deine Meinung faktenunabhängig ist.

          Du setzt Absichten zu Inhalten voraus, die Du gar nicht kennen kannst.

          A – Ist korrekte Verfahrensführung DER entscheidungsrelevate Aspekt überhaupt.
          B – Basiert die Verfahrensführung der Kinderhasser ausschließlich auf substanzloser Stimmungsmache ( wie z.B. auch in meinem Fall ).

          Das ohne den geringsten Grund hier mit der verbalen Brechstange in’s Gegenteil umdrehen zu wollen, um Dich bei Chris einzuschleimen, indem Du Dir absolut unbekannte Leute in den Dreck ( Deinen Dreck, Ih! ) zu ziehen versuchst, ist einfach nur schäbig, sonst nix.
          Könnte aus einer Facebook-Gruppe der berliner Mütterlobby sein, da wärest Du der Held……

          • @fiete

            „Ist korrekte Verfahrensführung DER entscheidungsrelevate Aspekt überhaupt.“

            Was soll das überhaupt sein?
            Den richtigen Antrag stellen?
            Den richtigen Vortrag bringen?
            Kannst du da mal konkrete beispiele für eine „korrekte Verfahrensführung“ bringen?

        • „Auf einen beweislosen Vorwurf sexuellen Missbrauchs in so einem Verfahren antwortet man vorsorglich 1 mal mit „stimmt nicht“ (man muss bestreiten, was nicht als zugestanden gelten soll) und dann wird ein guter Anwalt und auch das Gericht darauf nie wieder einen Gedanken verschwenden, egal wie oft die Gegenseite das wiederholt.“

          Der erste Satzteil ist richtig ( bis zur Klammer ), danach kommt nur grober Unfug.
          Denn das Gericht weiß wohin die Reise gehen soll. Wenn es Dich wg. sexualisierte Verfehlungen einstampfen will, dann tut es das Punkt. Dein Bestreiten wird in keiner Akte auftauen, sondern nur in den von Dir eingesandten Aussagen, die nie jemand lesen wird. Da kannst Du wöchentlich dreimal bestreitende Schriftsätze hinschicken, die liest auch keiner.
          Bei mir ging es zwar „nur“ um allgemeine körperliche und seelische Gewalttaten und die Zukunftsdiagnose wilder Amokläufe gegen Sachen, Tiere, Menschen, Gutachter ( und implizit auch Richter, da ich die Riin körperlich bedroht haben soll ), aber das reichte, trotz zigfachem Bestreiten. Es wurde einfach beschlossen und damit zur juristischen Tatsache und fertig. Auch die Aufforderng, mich doch bitte anzuzeigen, da ich ja offizialdelikte begangen haben soll, wurde einfach ignoriert. Sogar eine Selbstanzeige ( wg. o.a. Angeblichkeiten ) habe ich erstattet. Ergebnis: Null, auch nach Erinnerung keine Antwort von der Staatsanwaltschaft. Logisch, ein Anruf beim FG reichte sicherlich aus und es war klar, daß es nichts zu untersuchen gab, da sämtliche Vorwürfe vollständig Fantasieprodukte waren. Sondergericht FG eben, Die haben Narrenfreiheit in ihren Geheimverhandlungen.

          • „Dein Bestreiten wird in keiner Akte auftauen, sondern nur in den von Dir eingesandten Aussagen, die nie jemand lesen wird. Da kannst Du wöchentlich dreimal bestreitende Schriftsätze hinschicken, die liest auch keiner“

            Er meint doch, dass man das in einem Schriftsatz über den Anwalt bestreitet. Und der Schriftsatz wird natürlich in der Akte auftauchen, er muss ja zur Akte genommen werden.

            „Logisch, ein Anruf beim FG reichte sicherlich aus und es war klar, daß es nichts zu untersuchen gab, da sämtliche Vorwürfe vollständig Fantasieprodukte waren. Sondergericht FG eben, Die haben Narrenfreiheit in ihren Geheimverhandlungen.“

            Was willst du denn mehr? Warum reitest du dann auf Vorwürfen rum, die keiner für berechtigt hält? was besseres kann dir doch gar nicht passieren.

        • Wenn Du es genau wissen willst, bin ich ein Rechtsanwalt, der unter anderem auch schon öfters Vätern ihre Kinder verschafft hat.

          Und aus dieser Erfahrung gebe ich Dir durchaus recht, dass gegen die Männer viel mit substanzloser Stimmungsmache gearbeitet wird. Aber wie gesagt heißt das nicht, dass man mit derselben Strategie dagegen als Mann erfolgreich ist. Als Mann braucht man Substanz und zwar nicht mal so sehr in der Verfahrensführung, sondern in den tatsächlichen Verhältnissen. Der Kampf um die Kinder wird wie gesagt nicht vor Gerichten gewonnen, sondern im Umgang mit den Kindern und dem anderen Elternteil.

          • @lh

            „Als Mann braucht man Substanz und zwar nicht mal so sehr in der Verfahrensführung, sondern in den tatsächlichen Verhältnissen. Der Kampf um die Kinder wird wie gesagt nicht vor Gerichten gewonnen, sondern im Umgang mit den Kindern und dem anderen Elternteil.“

            Wie ich schon in einem anderen Artikel sagte: „es bringt nichts einen Kampf gegen den Richter oder die Frau zu gewinnen, wenn man dabei das eigentliche Ziel, die Kinder verliert“
            Gerade dann, wenn die Kinder alt genug für eine Anhörung sind oder zumindest für Gespräche mit den Verfahrenspflegern, kann deren Angabe, dass sie zum Vater wollen, die entscheidenste sein. Und wer einen guten, sachlichen, beherrschten Eindruck auf den Richter macht, der sammelt Punkte und der Richter wird eher den Eindruck gewinnen, dass der andere schuld an streitigkeiten ist.

        • „Und schließlich gilt im Sinne des Themas des Blogpostings, dass emotionale Vorwürfe einer Partei Zeichen dafür sind, dass nach wie vor die Beziehungsebene und nicht die Elternebene dominiert. Und in einem solchen Fall liegt ein Gericht sachlich nicht gänzlich falsch, wenn es einem solchen Elternteil die Kompetenz abspricht, im Sinne des Kindeswohls zu agieren. Mütter kommen damit aufgrund bestehender Vorurteile und struktureller Nachteile für Männer eher durch als Väter, aber das würden sie dann auch ohne Stimmungsmache.“

          @ Ih:
          Im Sinne des Blogposts vielleicht, aber nicht im Familiengericht, da bist Du auf dem ganz falschen Dampfer.
          Im FG geht es praktisch ausschließlich um die Paarebene, die Elternebene interesiert niemanden.
          Das Kind wird nur zur emotionalen Stimmungsmache erwähnt ( mißbraucht ).
          Und der Elternteil, der diese Stimmungsmache mit dem Gericht und den weiteren Profiteuren zusammen betreibt, gewinnt logischerweise den Fall, denn er ist ja kooperativ.

          Ein „Kindeswohl“ ist immer eine grundrechtlich geschützte und v.dh. unabgreifbare Meinungsäußerung dessen der es ausspricht. Und hat mit den realen besten Interessen des Kindes i.d.R. wenig bis gar nichts zu tun.
          ( Ich vermute, noch nicht mal das wußtest Du ).

          • „Im FG geht es praktisch ausschließlich um die Paarebene, die Elternebene interesiert niemanden.“

            Das denken die Parteien immer. Tatsächlich geht es dem Richter (und der entscheidet) nur um die Elternebene.

            Weswegen er häufig die Paarebene nicht diskutieren will und Rechtsanwalte gerade dem, der Sorgerecht oder Umgang will, dazu raten auf der Elternebene zu bleiben. Das wird dann gerne als „er will nicht alles vortragen, was wichtig ist“ angesehen

        • „Umgekehrt würde ich sagen, dass man selbst erkennen kann, dass man einen schlechten Anwalt gewählt hat, wenn er/sie nur seitenlang emotional aufgeladene Vorwürfe bringt, insbesondere wenn diese nicht detailliert dargestellt werden und keine Belege/Beweisangebote zu den einzelnen Tatsachen aufgeführt werden. Solche Schriftsätze werden zur Blendung von Mandanten geschrieben, nicht für das Gericht. Im Familienrecht sind sie trotzdem weit verbreitet.“

          Er zeichnet in der Tat genau das Bild eines Mandanten, der so lange rumquengelt, bis der Rechtsanwalt entweder das Mandat kündigt oder das vorträgt, was der Mandant will, obwohl es schädlich ist. Und in einen Streit hochemotional einzusteigen kann eben gerade dazu führen, dass man den Vortrag der Gegenseite, dass die beiden nicht mehr miteinander reden können, selbst schlüssig schreibt (adieu gemeinsames Sorgerecht)“

          Und exakt so läuft das auch.
          Wechseln kann man nicht, denn der faule Hund hat ja gleich zu Fallbeginn sämtliche Gebühren geltend gemacht und bewilligt bekommen. Damit ist die Sache dicht, denn zweimal VKH gibt es nicht.
          Danach bleibt der sture Sack dann noch ein paar Monate offiziell im Amt, legt das Mandat einfach nicht nieder, bis der Mandant es, nach diversen unsinnigen anwaltlichen Schriftsätzen, es ihm entziehen und das Gericht selbst davon in Kenntnis setzen muß, weil der Unfug extrem schädlich ist, oder der Anwalt einfach gar nichts mehr macht. Dann wird auch noch die Akte einbehalten, woraufhin der Mandant erstmal zusehen muß, wie er einen weiteren Satz Kopien organisiert kriegt, was ihn wieder wochen- o. monatelang wie einen Trottel aussehen lässt.

          Von wg. bei einer klaren Sachlage muß das Gericht so oder so entscheiden. Gar nichts muß es, es kann kreativ machen was es witzig findet und genau das tut es auch, mit Deckung der gesamten juristischen Wagenburg.

          Dazu habe ich falsche rechtliche Belehrungen von Ober- u. Generalstaatsanwälten. Kann ich gern raussuchen, kontextuell aufarbeiten und zitieren, gar kein Problem.

          • @fiete

            Ich würde dir empfehlen, dass du die Art, wie du das Mandat bearbeitest haben möchtest, gleich am Anfang klarstellst:

            Guten Tag, ich bin Herr Fiete. Ich möchte mich in einem Umgangs- und einem Sorgerechtsverfahren vertreten lassen, weise aber darauf hin, dass ich einen Workshop absolviert habe, welcher mich über die fiesen Tricks der Rechtsanwälte und Richter aufgeklärt hat. Ich gehe davon aus, dass die meisten Rechtsanwälte korrupte Schweine sind, die keine Ahnung vom Familienrecht haben und nur dem Richter nach dem Maul reden. Ich werde ihnen daher sagen, was sie zu schreiben haben. Das wird mich nicht abhalten, auch nach Bedarf selbst an das Gericht zu schreiben und dort eigene Anfragen und Anträge zu stellen, falls ich meine, dass sie das nicht hinreichend machen. Alle Richter und anderen Beteiligten sind nämlich auch Idioten, die keine Ahnung haben, die haben ja diesen Workshop nicht besucht. Ihr Jurastudium ist ja auch nur eine Ausbildung im Speichellecken und betrügen. Deswegen verbiete ich es mir auch, dass sie einen vorschuß geltend machen, ich möchte auf den kleinsten Fehler hin oder bei nicht hinreichender Willfahrigkeit bezüglich meiner gottgleichen Vorschläge (sagte ich schon, dass ich einen Workshop besucht habe und nicht so etwas erbärmliches wie zwei Staatsexamen?) das Mandat entziehen können und dann sollen sie für die zahlreichen und umfangreichen Schriftsätze, die sie blind übernehmen können, nicht auch noch Geld bekommen. Eigentlich ja eh unnötig, ich zeige ihnen hier ja erst wie so ein Verfahren überhaupt geführt wird. Eigentlich sollten sie mich bezahlen. Darf ich sie nun bitten, mir gleich ein paar blanko unterschriebene Briefbögen ihrer Kanzlei herauszugeben, falls es mal eilig ist, und diese Mandatenbedingungen, die ich stelle, damit sie dieses wunderbare Mandat bearbeiten können, zu unterschreiben? Aber bitte etwas hurtig, damit wir anfangen können, ihnen Familienrecht beizubringen!

        • „„Im FG geht es praktisch ausschließlich um die Paarebene, die Elternebene interesiert niemanden.“

          Das denken die Parteien immer. Tatsächlich geht es dem Richter (und der entscheidet) nur um die Elternebene.

          Weswegen er häufig die Paarebene nicht diskutieren will und Rechtsanwalte gerade dem, der Sorgerecht oder Umgang will, dazu raten auf der Elternebene zu bleiben. Das wird dann gerne als „er will nicht alles vortragen, was wichtig ist“ angesehen“

          @ Chris:
          Okay, ich sehe es ein, DU Agierst hier rein auf Paarebene und weigerst Dich, die Elternebene anzuerkennen. Dazu lügst Du wie gedruckt und offensichtlich rein ad hominem.
          Du plapperst einfach irgendwelche sektenartigen Glaubenssätze nach, die Verbrecher sakrosankt machen sollen und die schon immer gelogen waren.

          Daß sich alle Fallbeteiligten und Mitwirkenden der Gegenseite darüber aufregen, daß die arme Mutter, die Gutacherin und die Richterin sich von der Realität, wie ich sie berichtet und an EidesStatt versichert habe ( z.B. daß das Kind während der Umgänge ein ganz astreines Verhältnis mit mir immer wieder bewiesen hat ) bedroht fühlen, ist Paarebene.
          Daß die Mutter aus persönlichen Gründen den Umgang vollständig kaputtmachen will, auch. Und um nichts anderes drehte sich das ganze Verfahren!

          Daß ich immer wieder betont habe, daß ich für den Erhalt der Eltern (BEIDER! ) eintrete und auch sonst immer aus Sicht der besten Interessen des Kinde argumentiert habe ( z.B, daß man dem Kind keine Angst und keinen Hass ggü. einem Elternteil einreden darf ), ist Elternebene!
          Und wurde in keinem Beschluss, in keiner Verfügung, in keiner Aktennotiz auch nur mit einer Silbe erwähnt!
          So läuft das tatsächlich, was Du behauptest ist hasserfüllter Bullshit!

          Warum bestreitest Du das präventiv, bevor Du es auch nur faktisch wissen kannst, Du Lügenbold?

          Tja, lieber Chris, ich sehe schon, auch Du wirst ein verdammter Blutrichter werden, der auf Kinderleichen herumtrampelt. Du verhältst Dich hier und jetzt schon so.
          Dein scheinheiliges Gesülze von wg. „Gleichberechtigung“ und so zielt offenbar nur auf Klickzahlen ab, um Dich selbst zu beweihräuchern.
          Die Selbstimmunisierung ( „Das glauben immer alle, weil sie ja zu Recht verloren haben, das ist reiner Narzissmus eines erwischten Kinderschänders, gut, daß wir den vernichtet haben“ ) beweist es unzweifelhaft.
          Solche Leute wie Du sind für hunderttausende vernichteter Kinderexistenzen verantwortlich. Eure Muftiarroganz kotzt mich an.
          Leute mit so einer antihumanitären Gesinnung gehören in Knast o. beschützende Werkstätten, aber nicht in Gerichtssääle, ( außer als Angeklagte ).

          Mit sowas diskutieren zu wollen, ist sinnlos…..

          • „Daß sich alle Fallbeteiligten und Mitwirkenden der Gegenseite darüber aufregen, daß die arme Mutter, die Gutacherin und die Richterin sich von der Realität, wie ich sie berichtet und an EidesStatt versichert habe ( z.B. daß das Kind während der Umgänge ein ganz astreines Verhältnis mit mir immer wieder bewiesen hat ) bedroht fühlen, ist Paarebene.“

            Natürlich kommen die Störungen der Elternebene immer dadurch, dass es die Parteien nicht auf diese Ebene schaffen, sondern auf der Paarebene bleiben. Und natürlich kann eine Bedrohung es schwer machen, auf der Elternebene sinnvoll zu kommunizieren.

            Solche Leute wie Du sind für hunderttausende vernichteter Kinderexistenzen verantwortlich. Eure Muftiarroganz kotzt mich an.
            Leute mit so einer antihumanitären Gesinnung gehören in Knast o. beschützende Werkstätten, aber nicht in Gerichtssääle, ( außer als Angeklagte ).

            Mit sowas diskutieren zu wollen, ist sinnlos…..

            Es fällt mir immer schwerer zu glauben, dass Richter dich als problematisch einschätzten. Oder meinten, dass man mit dir nicht sachlich reden kann und du keineswegs daran leidest, dass du beständig alle gegen dich hast.

            Du bist aber nicht der Manfred Herrmann oder? Ich hoffe du rätst Männern nicht zu einem schädlichen Vorgehen oder hast das bei ihm gelernt?

        • daß die arme Mutter, die Gutacherin und die Richterin … bedroht fühlen, ist Paarebene.

          Ach Fiete…

          Es reichen 5 Kommentare hier von Dir um zu dem Schluss zu kommen. Deine Kommentare sind voll mit Vorwürfen, Beschimpfungen, Drohungen. Du steckst auf der Paarebene, nicht die anderen.

          Und ich vermute, Du hast nicht unrecht, dass Dir auf der Paarebene große Ungerechtigkeit widerfahren ist. Aber der richtige Ort um damit umzugehen, ist nicht der Gerichtssaal. Solange Du da so emotional drinnen hängst, hast Du keine Chance.

          Dabei ist es ganz klar so, dass es sehr unfair ist, dass emotionale oder sogar wütende Männer Frauen (und anderen Männern) Angst machen. Insbesondere wenn der Mann durchaus Recht damit hat, wütend zu sein. Aber so ist es nunmal. Man kann damit klug oder weniger klug umgehen.

        • „„Logisch, ein Anruf beim FG reichte sicherlich aus und es war klar, daß es nichts zu untersuchen gab, da sämtliche Vorwürfe vollständig Fantasieprodukte waren. Sondergericht FG eben, Die haben Narrenfreiheit in ihren Geheimverhandlungen.“

          Was willst du denn mehr? Warum reitest du dann auf Vorwürfen rum, die keiner für berechtigt hält? was besseres kann dir doch gar nicht passieren.“

          Was will ich den mehr, als wg. substanzloser Vorwürfe und Beschimpfungen als Gewaltverbrecher vom FG abgeurteilt zu werden? Was will ich denn mehr, als daß das Kind wg. dieser Pöbeleien keinen Vater mehr hat?
          Ja was wohl, Du blöder Spinner!
          Schon die Frage ist ein so dämlicher Beleidigungsversuch, daß es bis hier durch das Netz stinkt!

          Ohne staatsanwaltliche Untersuchung/Ermittlung konnte ich eben nicht den geringsten Beleg für die Lügen der Richterin und ihrer Mittäter vorlegen!

          Aufgrund der Spinnereien, wie Du sie hier selbst anwendest, gelte ich, der ich nie irgendwen bedroht oder gar attackiert habe ( ich bin immer noch Pazifist ) als rechtstatsächlich beschlossener Gewalttäter, als Kinder- u. Frauenquäler und Amokläufer gegen alle sozialen Institutionen, Du Sack!
          Schon mal was von der Weiterleitungspflicht bei Offizialdelikten gehört? Nee, wa? Mußt Du auch nicht, interessiert weder beim FG, noch bei der Strafjustiz irgendeine Sau.
          Meine Ex-Tochter mußte in psychologischer Behandlung deswegen und ich wurde zum Verursacher der Schädigungen verurteilt. Von selbstverliebten Juristen wie Du einer bist!

          Nur mal so am Rande, mein Kind und ich waren ein Herz u. eine Seele, selbst nach eineinhalb Jahren der Tennung noch, in welchen wir uns mal alle zwei Wochen ( max dreimal hintereinander ), dann wieder zwölf Wochen gar nicht ( weil Mutti das besser fand und das Gericht und die anderen Profiteure auch ) gesehen haben, für jeweils eine Stunde, in einer Bespielungszelle unter menschenunwürdiger Bewachung durch einen Einwegspiegel. Selbst da konnte ich meinben Elternauftrag immerhin noch in dem Umfang wahrnerhmen, daß daß Kind nach Wochen übelster Gehirnwäsche wieder Vertrauen zu mir fasste.
          Und Du fragst, was ich denn mehr will?
          Du Wicht?

        • „Ach Fiete…

          Es reichen 5 Kommentare hier von Dir um zu dem Schluss zu kommen. Deine Kommentare sind voll mit Vorwürfen, Beschimpfungen, Drohungen. Du steckst auf der Paarebene, nicht die anderen.“

          Ha ha!
          Du hast mit Chris hier angefangen Ping-Pong-Mäßig ad hominem herumzupöbeln, gelogen bis es raucht, Sachvorträge entweder bestritten, oder in’s Lächerliche gezogen, Dich über ernsthafte Geschehnisse belustigt.
          Und Du willst mir vorwerfen, wenn ich dazu eine auf dieser Erfahrung basierende Meinung auch in klaren Worten zum Ausdruck bringe?
          Lächerlich!
          Du bist ( natürlich in meinen Augen und ich spreche das auch gern nach subjektivem Empfinden aus, da die Fakten oben nachzulesen sind ): Ein dämlicher Scheißer, der Bock hat hier Unfug in die Welt zu tröten, nichts weiter.

          Allein schon der Witz ich hätte hier irgendwen bedroht ( kannst ja mal das dazugehörige belegende Zitat erfinden ).

        • Oh verdammt. Er hat uns enttarnt, Christian! Jetzt wissen alle, dass der moderate Moderator und der Ultrasexist nur ein Tag-Team sind um die Männerrechtsbewegung in ihren Untergang zu führen. Zum Glück haben sie noch nicht herausgefunden, dass wir uns zur Belohnung heimlich von Feministinnen einen blasen lassen.. ups.

          Wirklich?

        • „Wenn Du es genau wissen willst, bin ich ein Rechtsanwalt, der unter anderem auch schon öfters Vätern ihre Kinder verschafft hat.

          Und aus dieser Erfahrung gebe ich Dir durchaus recht, dass gegen die Männer viel mit substanzloser Stimmungsmache gearbeitet wird. Aber wie gesagt heißt das nicht, dass man mit derselben Strategie dagegen als Mann erfolgreich ist. Als Mann braucht man Substanz und zwar nicht mal so sehr in der Verfahrensführung, sondern in den tatsächlichen Verhältnissen. Der Kampf um die Kinder wird wie gesagt nicht vor Gerichten gewonnen, sondern im Umgang mit den Kindern und dem anderen Elternteil.“

          Das brauchst eigentlich nicht erwähnen, oder meinst Du wirklich, daß ich nicht längst den Verdacht hatte daß Du einer dieser widerlichen Winkeladvokaten bist? Nur, daß ich eben nicht Deinem Verhaltensmuster folge und Verdachte präjudizierend zu Tatsachen erkläre, wie Du und Dein Kumpel Chris.

          „Aber wie gesagt heißt das nicht, dass man mit derselben Strategie dagegen als Mann erfolgreich ist. Als Mann braucht man Substanz und zwar nicht mal so sehr in der Verfahrensführung, sondern in den tatsächlichen Verhältnissen“

          Ach? Und wie gewinnst Du Prozesse? Indem Du schön auf Paarebene herumpöbelst, weil Du den Richter gut kennst und das immer so machst?

          Was für eine Substanz soll man denn bieten, wenn die zu den Akten gereichten Schriftsätze nicht gelesen werden ( und insofern auch in keiner relevanten Akte auftauchen, sondern nur im Gesamtstapel ).
          Wie soll man Substanz im Umgang bieten, wenn man keine verifizierbaren Umgänge bekommt, weil das Gericht und die restliche Gegenseite das verbieten?
          Die tatsächlichen Verehältnisse werden mit Pöbeleien und Beschuldigungen vollständig übertüncht und keine will davon auch nur das Geringste wissen!
          Ihr beiden hier ja auch nicht, wie man hier nachlesen kann.
          Wie soll den der Umgang mit dem anderen Elternteil Substanz bieten, wenn dieser verschwunden ist und behauptet man hätte ihn verprügelt und gequält? Na klar, die „Substanz“ heißt dann: „Er ist ein Frauen- u. Kinderquäler“. Und? Wie willst Du mit dieser „Substanz“ dem Kind den Vater wiedergeben? Hä?

        • „Und ich vermute, Du hast nicht unrecht, dass Dir auf der Paarebene große Ungerechtigkeit widerfahren ist. Aber der richtige Ort um damit umzugehen, ist nicht der Gerichtssaal. Solange Du da so emotional drinnen hängst, hast Du keine Chance.“

          Es gab beim Verschwinden der Exe und der Verschleppung des Kindes nur noch die Paarebene der Gegenseite ( genau wie jetzt Deine ).
          Ich hatte derzeit kein Paarverhältnis mehr mit der Exe. Wäre das Kind nicht gewesen, wäre ich ihr dankbar für ihr untertauchen gewesen und hätte die wirtschaftlichen Probleme gern inkauf genommen.

          Große Ungerechtigkeit ist dem Kind widerfahren auf Elternebene, man hat ihm ohne jeden vernünftigen Grund den Vater, sein Zuhause, eine Hälfte seines weiteren sozialen Umfelds und seiner Familie weggenommen ( defakto verboten ). Sein Leben wurde zerstört, es ist vermutlich jetzt in Ritalindauerbehandlung und gilt als hochaggessiv und dissozial ( das war jedenfalls der erkennbare Trend im zweiten Verfahren Anfang 2010, laut Ergänzungspflegerin und Richter ).

          Nur nochmal der Voillständigkeit halber: Vor der Verschleppung war das Kind, nachdem es mit einem schweren Handicap zur Welt kam ( klassischer Schiefhals bis zur Beckenverstellung ), kerngesund und galt als körperlich wie sozial seiner Altersgruppe weit forgeschritten!
          Nicht zuletzt, weil ich sämtliche Energie dareingesteckt habe, daß es vernünftig behandelt wird, Osteopathie, Gymnastik, Schwimmen u.s.w. bekommt.
          Jetzt ist es ein kaputter, wahrscheinlich lebenslänglicher Sozialfall.

          Aber hey, was will ich denn mehr? ( Fragt Chris )
          Also wirklich, Ihr beiden wundert Euch, daß ich ansage, mit Euch nicht mehr zu versuchen zu diskutieren, weil Ihr nix als Scheiße labert?

          Da kannst dreckige Witzelchen drüber reißen solange Du willst, das bestätigt nur Deine Charakterlosdigkeit.

        • „Dabei ist es ganz klar so, dass es sehr unfair ist, dass emotionale oder sogar wütende Männer Frauen (und anderen Männern) Angst machen. Insbesondere wenn der Mann durchaus Recht damit hat, wütend zu sein. Aber so ist es nunmal. Man kann damit klug oder weniger klug umgehen.“

          Das ist allerdings lustig. Jetzt unterstellst Du, Du wärest eine Frau und hättest Angst vor mir, weil Deine ekelhaften Beleidigungsversuche mich wütend machen.
          Das hat schon wieder Stil!
          Es ist nämlich dermaßen schwachsinnig, daß der geneigte Mitleser selbst leicht erkennen kann, was für ein mieses Arschloch Du bist.
          Ja, es macht mich wütend, daß Chris, von dem ich bis heute eine Menge hielt, sich hier als widerlicher Winkerladvokatenschüler entpuppt hat ( die Hoffnung stribt eben zuletzt, nu isse tot ).
          Deine, Ihgitt, Dummschwätzereien können mich nicht treffen, da ich schon seit einiger Zeit vermutet habe, daß Du ein billiger Rechtsverdreher bist, spätestens seit Deiner kruden These zur Abschaffung des Barunterhalts war klar, daß Du Dich mittels Unfug aufzupumpen versuchst.
          Vermutlich weißt Du noch nicht mal, daß dieser Unfug rechtlich völlig unmöglich ist, zumindest ohne das gesamte Rechtssystem radikal zu verändern.

          Erinnert mich an die Lieblings-Parole des Eigentümers des „Väterwiderstand“: „Kein Umgang, kein Unterhalt“, ein völlig sinnfreies Wortgebilde, das jeder in irgendeine Richtung interpretieren kann, wie er gerade Lust hat.
          Dummpopulismus für Klickzahlen, nix weiter ….

        • Ok.

          Als Mann in einer typischen Männersituation (primär arbeiten und die Mutter macht überwiegend die Kinderbetreuung, aber auch alleinstehend) hat man grundsätzlich ganz schlechte Karten wenn man plötzlich die Kinder will. Je weiter man mal aus dem Sorgerecht und seinen Bestandteilen raus ist, umso schwerer kommt man wieder rein.

          Wenn die Kinder älter sind, kann es gelingen die Kinder zu sich zu bekommen, wenn die Kinder zum Vater wollen und dieser die Ressourcen hat, gute Bedingungen zu bieten. Das muss man herstellen, bevor man irgendwie zu Gericht geht, sonst wird das nichts.

          Daneben kann es auch gelingen, dem Gericht nachzuweisen, dass die Mutter nachlässig mit den Kindern umgeht. Tatsächlich sind viele Mütter keine guten Mütter und haben rund um einen Scheidungskrieg auch andere Dinge im Kopf (neue Männer z.B.). Insbesondere wenn letzteres der Grund ist, tendieren solche Frauen zu Nachlässigkeiten oder Verfehlungen.

          Solche Dinge muss man dokumentieren, so dass man sie dem Gericht als Anhang zum Schriftsatz vor die Nase vorlegen kann. Irgendwelchen Beweisangeboten oder hässlichen Beschreibungen gehen Gerichte nicht nach. Aber was man ihnen unter die Nase auf den Schreibtisch legt, können sie nicht ignorieren. Man kann also Verletzungen der Kinder dokumentieren, mit Fotos oder besser noch Arztberichten. Oder in welchem Zustand einem die Kinder übergeben werden etc. Auch ein exaktes Protokoll von (ernsthaften) „Problemen“ durch Mutterverhalten kann reichen. Typischer Weise sollte so was jeweils möglichst exakte Zeitangaben und Beschreibungen der Tatsachen (konkrete Handlungen oder Geschehen) umfassen.

          Generell gilt: je sachlicher und unemotionaler und umso konkreter und tatsachenbezogener der Vortrag ist, umso besser wird man damit gehört.

          Aber die wichtigste Ebene ist die Paarebene. Die muss man bereinigen, auf der Ebene muss man gewinnen. Dann wird die Frau in den meisten Fällen selbst für den Umgang sorgen wollen. Wenn man sich einen neuen Mann jagen will, ist ein fester Babysitter eine super Sache.

          Das Problem auf der Paarebene ist in der Regel, dass die Frau weg vom Mann will (dafür trennt sie sich). Je mehr sich jetzt der Mann an die Frau klammert, umso panischer wird sie versuchen ihn loszuwerden, umso mehr Angst wird sie vor ihm haben und umso weniger wird man von den Kindern haben. Denn wenn sie die Kinder behalten will, aber bloß weg von Dir, dann muss sie Dich von den Kindern trennen und sie (und Gerichte) werden schnell annehmen, der Kampf um die Kinder ist so ein Klammern.

          So ganz unberechtigt ist diese Annahme imho auch nicht. Ein Trennungsvater verliert ja tatsächlich auf einen Schlag alle seine emotionalen Beziehungen. Auch wenn an dem Punkt von Liebe keiner mehr redet: es geht immer noch darum und die Abhängigkeit davon. Und diese Liebe gab es ja nicht nur zur Frau, die gibt es auch zu den Kindern. Und wenn man sich diesem Verlust, diesem Entzug, nicht stellt, dann läuft man tatsächlich Gefahr wie ein Junkie auf der Suche nach dem nächsten Schuss Amok zu laufen.

          Diesem Eindruck entkommt man am besten, wenn man eine neue Frau am Start hat. Dafür sollte man in so einem Fall möglichst schnell sorgen. Das wirkt auch bei Gericht gleich viel vertrauenerweckender. Es sei denn natürlich, es ist offensichtlich, dass der Krieg auf der Paarebene sich nun im Wettrangeln wer schneller und besser neuverpartnert ist, austrägt.

          Wie vermeidet man das? Indem man es ernst meint, wenn man sich neuen Frauen zuwendet.

          Man täuscht sich leicht, wenn man meint, dass man mit der Ablösung „fertig“ sei. Gerade als Mann. Ich sage: solange es einen noch irgendwie aus der Ruhe bringt, man darüber emotional wird, ist man es nicht. In der Kälte liegt die Kraft.

          Zum Schluss: wie kommt man zur Kälte? Agree & Amplify. Vor einiger Zeit habe ich einem Mann in einer frischen Trennungssituation geraten, sich irgendwo ein Hotelzimmer zu nehmen, sich dort einzuschließen und sich dem Trennungsschmerz zu widmen. Sich in das Gefühl des Verlustes seiner Familie hineinzustürzen, dahin, wo es am meisten weh tut. Und sich dann noch darin hineinzusteigern. Er soll heulen, schreien, was immer nötig ist. Danach ginge es ihm besser. Er hat 2 Monate gebraucht um es zu probieren, aber er tat es und danach lief das ganze dreckige Scheidungsverfahren wie am Schnürchen und er hat seine Kinder so viel er will.

      • „Dass sie gelacht hat ist natürlich unprofessionell. Aber ich vermute sie hat aufgegeben, dir zu erklären, dass du dich immer tiefer in die Scheiße reitest und fand es nur noch grotesk, mit welcher Effektivität du selbst den Vortrag der Gegenseite bestätigst. “

        Sie hat mir keine andere Wahl gelassen, als selbst vorzutragen, da sie es eben nicht tat, zum Donnerwettter, wie oft soll ich das denn noch wiederholen! Sie hat mich – und noch viel mehr das Kind – gezielt in die Scheiße reingerittten. Und gelacht hat sie, weil ihr und der Richterin Plan so wunderbar aufging, sie fand das lustig und konnte sich einfach nicht beherschen.
        Ich habe überhaupt keinen Vortrag der Gegenseite bestätigt, sondern im Gegenteil, diese Anwürfe schriftlich bestritten und über die tatsächlichen Fakten des Falles sachlich ausgesagt.
        Aber es ist mir natürlich auch klar, Daß Du Dich hier und jetzt dermaßen lächerlich gemacht hast, daß Du keine Alternative mehr siehst, als Deine üblen Fantasie- u. Wunschvorstellungen immer wieder neu breitzutreten.
        Selbst Schuld, warum fängst Du mit dieser Herumlügerei auch an?

      • „„Ergebnis der Anhörung, inoffiziell: Alles wird gut! Das Kind lebt vorläufig zwar bei der Mutter, dem Vater werden aber ab sofort ausgiebige begleitete Umgänge eingeräumt“

        Das wäre übrigens auch das Ergebnis gewesen, wenn du den ganzen Scheiß nicht gemacht hättest, nur schneller und einfacher. Begleiteter Umgang wird üblicherweise eingerichtet, wenn man sich noch nicht sicher ist, wie das alles klappen wird und auch, damit das Gericht ein gewisses
        Feedback erhält“

        Extrem bescheuerte Provokation eines Juristenbabys!

        A – Ich hatte keinen Scheiß gemacht, die RAin und die Richterin heben Scheiß gemacht!
        B – Schneller und einfacher konnte es gar nicht gehen, die Anhörung hat auch so nur irgendwas zwischen 20 u.30 Minuten gedauert, was hätte denn da schneller gehen sollen? Die 10 Sekunden, die der Wortwechsel mit der Riin dauerte ( etzwa 5 davon waren ihr Part ), willst Du als „Verfahrensverschleppung“ durch mich aufbauen? Lächerlich, Du Wurm!
        C – Dieses Version ist auch so herausgekommen, was soll also das „wäre“? Es ist die tatsächliche inoffizielle Version und bei anderem Verhalten durch mich wäre es keine andere geworden.
        Was aber
        D – völlig egal ist, denn tatsächlich war es eben nur die inoffizielle Spruchkasperei und nicht das tatsächliche Ergebnis.

        So what?
        E – Nein, das Gericht legte keinen Wert auf irgendwelches Feedback, sondern war absolut dagegen und verhinderte das aktiv. Wenn Du mal lesen würdest, wüßtest Du, daß dem Bewacher die Knie schlotterten und er ( warum wohl ) sich nicht traute, Feedback zu geben ( auch nach diversen Anschreiben und persönlichen Gesprächsversuchen nicht ). Ich behaupte ( ohne das allerdings beweisen zu können ), daß der die Hose voll hatte, weil er die Gemeinheiten der Riin schon kannte. Darauf deutet auch hin, daß er schon am Tag der Anhörung den noch gar nicht geschriebenen Beschluss inhaltlich vehement bestritt, aber gleichzeitig darauf hinwies, daß er weder gefragt wird, noch Auskünfte bekommt und daß es auch weder Supervisionen noch sonst einer interne, oder gar übergreifende Kommunikation mit der sonstigen Gegenseite geben würde. Später, als ich ihm minutiös nachgewisen hatte, was seine Aufgaben als Umgangsbegleiter sind, hat er dann selbst zu dummen Lügen gegriffen ( fühlte sich von beiden Seiten in die Ecke gedrängt ) und behauptet Margot Käßmann ( seinerzeit Landesbischöfin ) hätte ihm verboten Kontakt zu den Kindern aufzunehmen, Explorationsberichte zu verfassen oder gar Verfahrensrelevante Inhalte an JA und Gericht weiterzugeben.

        In dem Moment wußte ich natürlich auch, daß es ein Fehler war sich mit begleiteten Umgängen einverstanden zu erklären, da die eben gerade nichts beweisen konnten, außer, daß es sie gab, was dann natürlich gegen mich ausgelegt wurde.
        Es war eine ganz billige Falle, sonst nix.

      • „Das hätte man dir wirklich auch vorher sagen können. Aber du sammelst ja lieber Punkte auf der Querulanten und Streitsüchtigenskala, zu deinem eigenen Schaden. “

        Man hat es mir vorher gesagt, wie Du wüßtest, würdest Du aufmerksam mitlesen. Und nein, ich habe keine Punkte gesammelt, man hat das Kind und mich mit „Punkten“ beschmissen. Nach dem alten Universalrezept: Immer ordentlich mit Dreck werfen, ein wenig wird schon hängenbleiben.
        Es blieb viel hängen, da es sich um eine gut eingespielte perverse Truppe handelte. Und es hängt da heute noch, in den Akten. Dadurch wird es aber nicht zur Substanz, denn Dreck bleibt Dreck und wer mit Dreck um sich wirft, so wie Du und Advokat Ihgittigitt hier, ist ein Dreckschwein. In dem Fall ein perverses Dreckschwein, weil er Kinder fickt.

        Außerdem habe nicht ich es zu meinem Schaden getan ( s.o., darauf nehme ich sowieso keine Rücksicht, genau wie ich nie um, sondern nur für Kinder kämpfen würde, was Du wohl kaum verstehen kannst ).
        Sondern diese Verbrecher haben es zum Schaden des Kindes getan, Bewußt, geplant, mit Vorsatz und Lust daran. Aber das kannst Du ja als völlig richtig und gut nachempfinden, nicht wahr?

  4. Wir hatten eine Trennungsmediation bei der Pro Familia und das Glück, auf eine sehr kompetente Mediatorin zu treffen. Das Ganze hat etwas mehr als ein Jahr gedauert und nicht wenig Honorar gekostet (ist vom Einkommen abhängig, wir waren Doppelverdiener in der IT-Branche), aber dafür war die eigentliche Scheidung vor Gericht eine Sache von einer Viertelstunde! Die Richterin hatte im Vorfeld die Vereinbarung erhalten, die Ziel und Resultat der vorausgegangenen Mediation war, und musste im Grunde nur noch das beiderseitige »Ja-Wort zur Trennung« einholen.

    Die Trennungsmediation war sinnvoll, weil sie die emotionale Berg- und Talfahrt aufgefangen hat, die wir beide damals durchgemacht haben. Wir waren aber vermutlich auch keine schwierigen Klienten, weil bei uns die »Elternebene« von vornherein im Vordergrund stand. Niemand von uns wäre auf die Idee gekommen, die Kinder gegen das andere Elternteil auszuspielen oder als Druckmittel zu mißbrauchen.

    Daraus ziehe ich im Umkehrschluss die Folgerung, dass bei »schwierigen Klienten« die Qualität von Beratung und Mediation um so wichtiger ist. Eine einseitige oder parteiische, womöglich von Ideologie vergiftete Beratung oder eine Verfahrensvorschrift wie das Duluth-Modell ist in meinen Augen gleichbedeutend mit einer Entfaltung krimineller Energien – dieselbe Art von institutionellem Machtmißbrauch, wie wenn ein Gutachter einen Mollath zu Unrecht in die Klapse schickt.

    Feminismus? To Hell or Connaught!

  5. Kein Thema, es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Man muss sich nur dafür entscheiden und es anschließend auch so umsetzen bzw. und vor allem: leben. Ich sage nicht, dass das einfach ist.

    Problem bei der Sache: Spielt die andere Seite (der/die Ex) nicht mit, dann wird das ein langwieriges Unterfangen. Und da hilft nach meiner Erfahrung auch keine Mediation, denn es ist Glücksache, an wen man daabei gerät (im Pechfall an eine Feministin oder an einen Frauenversteher).

    So lange, wie die Alleinerziehende der Heros moderner Zeiten ist, so lange wird es auch keine erwartbaren Änderungen geben. Und, mal ehrlich, welche ‚Druckmitel‘ gibt es denn, den Widerpart von der Elternebene zu überzeugen?

    So gesehen: Graue Theorie, bis man selbst in solch einer Zwickmühle steckt!

  6. Pingback: Wie man Väter rausberät « man tau

    • Bevor ich Deinen Beitrag gelesen hatte, hätt ich noch uneingeschränkt auf Paarberatung/-therapie gesetzt – idealerweise bei noch bestehender Liebesbeziehung der Eltern, natürlich -, die kirchliche Träger bisweilen kostenfrei anbieten und der man wohl nachsagt, dass sie in drei von vier Fällen zum Erfolge führe – insofern beide Partner sie freiwillig in Anspruch nähmen innerhalb von meist 15 Sitzungen, heißt es.

      Übrigens fragen Frauen etwa dreimal so oft wie Männer einseitig eine Paartherapie/-beratung nach… war das bei Euch auch bereits zum Thema geworden vor der Trennung? Und ging die von ihr aus btw?

      • @ semikolon „Übrigens fragen Frauen etwa dreimal so oft wie Männer einseitig eine Paartherapie/-beratung nach… war das bei Euch auch bereits zum Thema geworden vor der Trennung? Und ging die von ihr aus btw?“

        Sie hat sich getrennt. Das Interesse an einer Beratung kommt seitdem durchgehend von mit, vorher war eine Beratung weder für mich noch für sie ein Thema.

        Insgesamt finde ich es wichtig, dass es Elternberatungen überhaupt gibt. Es fehlt aber an seriöser Einbettung: Kontrollen – Transparenz über die eigenen Grundlagen – Konsequenzen bei Kommunikationsverweigerung – klare Operationalisierung des schwammigen „Kindeswohl“-Begriffs.

    • Habe dir gerade dort geantwortet, da ich denke, dass es dort besser passt. Nicht, weil ich denke, dass die Fragestellung hier bei AE nicht auch ein wichtiges Thema sein sollte, sondern weil es einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt.

      Christian wünsche ich (ausdrücklich nicht) mal eine ähnliche Erfahrung, da ich vermute, er würde im Anschluss anders darüber denken. Das ist keine Spitze oder ein Rant, sondern die nüchterne Feststellung, dass man manche Dinge selbst erlebt haben muss, um Andere zu verstehen.

      Hier nun meine Antwort auf „Man-Tau“:

      _______________________________

      Ich kann deine Erfahrungen nur unterschreiben, Lucas. Ohne hier jetzt zu weit auszuholen hatte ich es im Vorfeld mit drei Frauen zu tun:

      – Familienberaterin
      – Jugendamtsmitarbeiterin
      – und einer Richterin

      Es ging um das gemeinsame Sorgerecht, welches man mir entziehen lassen wollte (damit man das Kind umbennen darf). Und ich gab die ‚Schlacht‘ im Vorfeld schon fast verloren, da ich nach alten Erfahrungen (ProFamila=Feminismus pur) ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht habe.

      Aber weit gefehlt! Die drei Damen waren allesamt kompetent und es fielen Sätze wie, „na, da hat sich die Mutter aber ein ordentliches Ei gelegt“ (Erziehungsberatung) oder „ich empfehle ihnen dringend, die Klage zurückzuziehen“ (Rat der Frau vom Jugendamt an die Kindsmutter).

      Am besten hat letztgenannte das Ganze noch getoppt mit dem Satz: „Das was sie da meinen, dass hat man vieleicht vor zwei Jahren gedacht!“

      Kurzum: Ich war mehr als platt, denn damit hätte ich nicht gerechnet im Vorfeld. Na ja, dann kam die Verhandlung und es ging (wider Erwarten) tatsächlich für die Mutter nach hinten los. Am Ende wurde die Mutter ermahnt, sich ihrer Rolle als Mitverantwortlich mal bewusst werden und ordnete eine gemeinsame Mediation an. Interessant am Rand: Die Gerichtskosten wurden mit 0,- Euro beziffert und am Ende nickte mir die Richterin noch wohlwollend zu. Wow!

      Nun, dann kam die Mediation: Bei der Caritas und von einem Mann. Ich habe noch niemals einen derartigen Menschen, wie diesen Typen erlebt. Er war einseitig, parteilich und hinterfragte bei der Mutter nichts, aber rein überhaupt garnichts. Da war ich plötzlich der Angeklagte!

      Nach zwei Sitzungen habe ich diese Schmierenkomödie (in Abstimmung mit der Mutter) abgebrochen und danach diesem Mediator im Anschluss und per Telefon noch mal meine Meinung mitgeteilt (von wegen Feedback und so).

      Selten habe ich soviel Gestammel gehört und jemanden erlebt, der sich als s.g. Pädagoge so dermaßen in die Ecke gedrängt fühlt. Letztendlich bestätigte es den vorher immer nur gelesenen Verdacht, dass Männer oft die größten Feinde von Vätern sind.

      Diese ganze Klerus-Truppe ist es aber unisono! Alleine die Plakate, welche in diesem Beratungsraum hingen, die Broschüren, welche auslagen, die sprachen eine klare Sprache: Pro Frau, Mann böse).

      Soweit mein, doch etwas länger gewordener Kommentar dazu. Am Ende gab es auch noch ein Happy-End mit dem Kind, damals 8 Jahre alt:

      Frage: „Deine Mutter meint, dass du nun unbedingt Xyz heißen möchtest und nicht mehr Abc“
      Antwort: „Weißt du Papi, ich will gar nicht so heißen, sagst du ihr das bitte nachher“
      Ende vom Lied: Kind baut sich vor der Mutter auf und sagt „Ich will nicht Xyz heißen!“

      Soweit meine Erfahrung mit dem Thema gelebte Elternebene [..]

      _______________________________

      Insofern kann ich nur das wiederholen, was ich gestern weiter oben geschrieben habe: Elternebene funktioniert nur, wenn beide Seiten mitspielen.

      Sonst geht es, speziell für das Kind in die Hose. Man benötigt einen langen Atem, viel Lebenszeit und vor allem: eine gehörige Portion an Selbstbeherrschung.

      Interessanterweise ist es so, dass gerade die sich trennenden Mütter schon derart irrational auf dieser Ebene bewegen. Da kann man sich vorstellen, was verlassene Mütter veranstalten, wenn es darum geht, den Vater fertig zu machen.

      • „Es ging um das gemeinsame Sorgerecht, welches man mir entziehen lassen wollte (damit man das Kind umbennen darf“

        Was war denn Dein Grund die Zustimmung dazu zu verweigern?
        (Ich nehme mal an, sie wünschte, dass das Kind denselben Nachnamen trägt wie sie?)

        • Ich mein: wahrscheinlich war es ein Zugeständnis von ihr an Dich, als sie einwilligte dem Kind Deinen Namen zu geben.
          Sie hätte das doch nicht tun müssen.
          Du hättest ihr das mit selber Münze auch wieder zurückzahlen können auf ihren Wunsch hin, nech?
          Was hätts Dich gekostet?
          Eine Menge Ärger erspart hätts Euch Allen doch bestimmt?

        • Falls die Frage ernst gemeint ist:

          Es geht primär um die Identität des Kindes. Und das ist alles, was für die Entwicklung einer Persönlichkeit.

          Sicher geht es nicht um den Egoismus einer Mutter, die nun eine und ihre neue Einheit nach außen repräsentieren möchte.

        • Hatte sie denn damals Deinem Wunsch entsprochen bei der Namenseintragung, oder *wollte* sie das *ganz allein* (anders heißen als ihr Kind…)?

        • „Ich mein: wahrscheinlich war es ein Zugeständnis von ihr an Dich, als sie einwilligte dem Kind Deinen Namen zu geben.“

          Quatsch, das Kind hat den ehemaligen Nachnamen der Mutter seinerzeit bekommen! Und das war mein Zugeständnis, nicht vice versa.

        • „Und das war mein Zugeständnis“

          Nein. So ihr nicht verheiratet ward nicht, das ist doch der Regelfall, mein ich.

          Das Kind einer unverheirateten Frau erhält normalerweise den Nachnamen der Mutter, als Familienname auserkoren wird (noch) normalerweise der des Ehemannes. Das ist die Tradition bei uns.

        • „das ist doch der Regelfall, mein ich.“

          Und wieder stimmt es nicht!

          Man kann dem Kind sehr wohl den Nachnamen des Kindsvaters geben und nicht der Mutter der s.g. Leibesfrucht. Und ich war es, der nach der Geburt ganz klar und deutlich den vorher abgestimmten Vor- und Zu-Namen gab, was dann auch so niedergeschrieben und beim Kreisamt amtlich bestätigt wurde.

          Also labere bitte nicht rum, zum Thema hast du offensichtlich nichts beizutragen und nicht mal ein einziges Kind (zum Glück, wie ich persönlich finde!)

          Dir geht es um Pro-Frauenpolitik und um nichts anderes. Du scheinst genau der Typus Mensch zu sein, den man bei der „Caritas“ oder „ProFamlia“ bestimmt zu schätzen weiß.

          Und zum Thema „Gelebte Elternschaft“ hast du bisher garnichts beigetragen, außer deinem ideologischen Getöse, nicht nur bei mir.

          Ab hier ist für mich auch das Ende der Diskussion erreicht, da mehr als fruchtlos. Es wirkt so, als wolltest du in deiner Dunkelkammer kein Licht sehen.

          Als denn: Fröhliches Weiterirren, werte(s) Semikolon.
          Ich selbst nehme dich als destruktiv wahr – that’s it.

          Viel Spaß damit …

        • „Man kann dem Kind sehr wohl den Nachnamen des Kindsvaters geben“

          Klar kann man das.
          Wenn die (unverheiratete) Mutter dem schriftlich zustimmt, soweit ich weiß.

          „Und ich war es, der nach der Geburt ganz klar und deutlich den vorher abgestimmten Vor- und Zu-Namen gab, was dann auch so niedergeschrieben und beim Kreisamt amtlich bestätigt wurde.“

          Mein nunmehr Gatte hat es fertiggebracht bei der Großen der Hebamme eine andere Schreibweise des Vornamens als abgemacht vorzugeben. Ich wollte die biblische – er tendierte zur modernen, und hat diesen Moment meiner Schwäche ausgenutzt, der Schlawiner. Ihr fehlt jetzt aber nur ein Buchstabe. Kein Grund für Stress, sowas… bloß eine Anekdote.

      • Ach so… dann ging es um ihren neuen Familiennamen, den sie gern auch dem Kind verpasst hätte?

        Hm, tja.
        Im Alltag kann das durchaus nervig oder umständlich sein anders zu heißen als das Kind.

        Aber für Dich hätte das dann doch gar keinen echten Unterschied gemacht?

        Und wie alt war das Kind zu dem Zeitpunkt? Wenns noch nicht in der Pubertät war, wär das imho den weitaus meisten auch noch an sich eher egal … (es sei denn, es ist ein extrem blöder Name).

        Und jetzt stimmt der Name des Kindes nurmehr überein mit … den Großeltern mütterlicherseits (samt etwaigen Tanten und Onkels)?

        Und Du meinst, das war den Streit darum Wert im Ergebnis?

        • Zwei. Und noch heißen sie genau wie ich 🙂

          Wenn ich mir jetzt vorstelle, die sollten den Namen der neuen Partnerin ihres Vaters annehmen, würd ich bestimmt nicht jubeln…

          Aber immerhin hab ich Mädchen – da muss man sich eh drauf einstellen, dass die irgendwann mal „ihre Identität wechseln“ werden.

          Meine Tante hat dasselbe Problem Deiner Ex übrigens durch einen Doppelnamen für sich gelöst. Sie hat also einen Geburtsnamen und unterschreibt mit den Nachnamen ihrer zwei Ex-Ehemänner (von beiden hat sie ein Kind).

        • DANN aber wäre doch die gemeinsam-unterzeichnete Sorgeerklärung ihrerseits freiwillig erfolgt, könnte also als ein Vertrauensvorschuss/Zugeständnis an Dich gewertet werden

          Siehst Du das so, oder siehst Du es als Recht (welches nur nicht immer durchgesetzt wurde, gerade auch mit Verweis auf die Möglichkeit einer Eheschließung)?

        • Ups, sorry. Hatte weiter oben dein Antworten hier weiter unten noch nicht gelesen. Okay, du hast zwei Kinder, gut so. Und ich hoffe, sie haben auch einen Vater, nenn‘, von mir aus, den biologischen Erzeuger.

          „DANN aber wäre doch die gemeinsam-unterzeichnete Sorgeerklärung ihrerseits freiwillig erfolgt, könnte also als ein Vertrauensvorschuss/Zugeständnis an Dich gewertet werden“

          Merkst du eigentlich den Widerspruch, Semikolon? Es gibt überhaupt keinen Grund, Vätern das gSR zu verweigern. Und du bezeichnest dieses (vieleicht ungewollt) als ‚Gnade‘ und mich ungewollt als ‚Bettler‘? Weit gefehlt!

          Ein Vertrauensvorschuss ist es, einer Frau, die geschwängert werden will, den eigenen Samen zu geben. Oder was ist dieses Bekenntnis und der Vertrauensvorschuss zu Thema Familie (inkl. Nestbauinstinkt) denn sonst?

          Ich halte dich für intelligent genug, diesen Unterschied zu erkennen, bin mir aber nicht sicher, ob du das wirklich willst.

          Deine Kommentare wirken, als würdest du lauern und nicht, als hättest du den Kontext tatsächlich verstanden.

        • „Es gibt überhaupt keinen Grund, Vätern das gSR zu verweigern.“

          Das haben sie immer schon automatisch, wenn sie die Frau vor der Geburt des Kindes ehelichen. Aus Sicht des Staates gibt es überhaupt keinen Grund, weshalb (unverheiratete) Lebenspartner ihren Bund nicht offiziell machen sollten, im Gegenteil. Und Steuerprivilegien gibts noch obendrauf.

          „Ein Vertrauensvorschuss ist es, einer Frau, die geschwängert werden will, den eigenen Namen zu geben.“ oder ihn wenigstens anzubieten 😉

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