Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet und soll bis zur Volljährigkeit gezahlt werden

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung des Staates an „Alleinerziehende“, also den Elternteil, bei dem das Kind seinen Wohnsitz hat.

Der Kindesunterhalt ist gegenwärtig so ausgestaltet, dass es innerhalb des Residenzmodells einen Wohnsitz des Kindes bei einem Elternteil gibt, der andere hat lediglich ein Umgangsrecht. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes, den anderen trifft eine Barunterhaltspflicht.

Da dieser Unterhalt problematisch durchzusetzen sein kann wurde gerade bei jungen Kindern ein Modell eingeführt, nachdem der Staat bezüglich des Unterhalts in Vorleistung tritt, im Gegenzug geht der Unterhaltsanspruch gegen den Vater in der gezahlten Höhe auf den Staat über, der diesen dann dort geltend macht. Allerdings wird der Vorschuss auch dann gezahlt, wenn der Vater zur Unterhaltszahlung nicht in der Lage ist (also keinen oder nur einen Unterhalt unter dem Mindestunterhalt schuldet). Der Unterhaltsvorschuss ist allerdings niedriger als ein Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

Dieser Unterhaltsvorschuss war auf 6 Jahre und Kinder bis 12 Jahren beschränkt. Die neue Regelung soll wie folgt aussehen:

Das Bundeskabinett brachte eine entsprechende Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende auf den Weg. Die „Formulierungshilfe“ der schwarz-roten Regierung werde nun an die Fraktionen von Union und SPD weitergereicht, um die Reform schnellstmöglich durch Bundestag und Bundesrat zu bekommen, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) in Berlin. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Altersgrenze soll auf 18 Jahre erhöht werden
Schwesigs Pläne sehen vor, die Begrenzung der Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von zwölf auf 18 Jahre zu erhöhen. Davon werden nach Ministeriumsangaben zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren. Der Staat lässt sich diese Geldleistungen in der Regel vom unterhaltspflichtigen Elternteil erstatten. Bisher kämen sie bereits 440.000 Kindern in Deutschland zugute, sagte Schwesig.

Das Schwesig in der Nichtzahlung von Unterhalt ein Problem sieht hatte sie ja schon mit dem Gedanken „Führerscheinentzug für säumige Väter“ deutlich gemacht.

Es handelt sich also im Endeffekt um ein Programm, bei dem die das Kind betreuenden zusätzliche Zahlungen erhalten und ihnen das „Ausfallrisiko“ des Unterhaltsschuldners.

Die „Rückholquote“, also der Betrag, der bei einem Unterhaltsschuldner wieder vom Staat geltend gemacht werden kann, liegt bei 18% der gezahlten Beträge. Insofern ist „Unterhaltsvorschuß“ in vielen Fällen ein Euphemismus, es handelt sich eher um eine Unterhaltsersatzleistung, da in den meisten Fällen schlicht kein Unterhaltsanspruch besteht.

Es kann auch für Männer nicht ungefährlich sein, weil der übergegangene Anspruch zu erheblichen Schulden führen kann, die dann später vollstreckt werden können. Zudem wird mit dem „Unterhaltsvorschuss“ auch das Bild des Mannes gefördert, der sich um den Unterhalt drückt, wo häufig gar kein Anspruch besteht.

Das passt ganz gut zu Warren Farrells These des „Staates als Ersatzversorger“.

 

12 Gedanken zu “Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet und soll bis zur Volljährigkeit gezahlt werden

  1. „Zudem wird mit dem „Unterhaltsvorschuss“ auch das Bild des Mannes gefördert, der sich um den Unterhalt drückt, wo häufig gar kein Anspruch besteht.“

    Das Bild würde auch entgegen der Tatsache gefördert.

    „Das passt ganz gut zu Warren Farrells These des „Staates als Ersatzversorger“.“

    Darauf wird es hinauslaufen. Familärer Zusammenhalt ist kein förderungswürdiges Ziel (mehr)?

    • Ja, der Staat übernimmt die Kosten für die utopische Vorstellung der männerlosen Gesellschaft. Alleinerzieher sind ja die Obdachlosen des 21ten Jahrhunderts, die Verlierer, die unterste Kaste, schlechtes Karma …… 😉

      Jetzt musste Haiko-the-Brain schon die Sinti und Roma dazuzählen, die pösen Flüchtlinge und andere Sozialschmarotzer ebenso.

      2025 – der Staat bezahlt alles, hat aber kein Geld, also chinesische Flitzer auf den Strassen, Strom aus Frankreich und Norwegen, Ökocontainer als Luxusvilla mit Schwimmbad (1×1 m). Essen aus Brasilien und Putinska. Politik aus Osmanien. Die Euthanasiepille schon in der Grundschule verteilt (man weiß ja nie).

      Flüchtlingsstrom von Europa nach überall …. 😉 jaja blackisblack, I want my privileges back !!!!!!!!!

      • Nicht nur Alleinerziehende Mütter!
        Gut 70% aller, sogenannt „erwerbstätigen“ Frauen sind in fremdfinanzierten „Beschäftigungs“-Verhältnissen unterwegs.

        Solange die meisten Männer noch als brave Drohnen 95% ihres Einkommens auf die ein oder andere Art und Weise abliefern, wird sich an diesen Zuständen auch nichts ändern.

  2. Wieder einmal darf die Gemeinschaft für die Unfähigkeit einfacher haften. Deutschland braucht dringend einen noch mehr aufgeblähten Sozialstaat.

  3. Was im Grunde bedeutet das „Alleinerziehende“ in Zukunft nicht mehr in gleichem Umfang Arbeiten gehen müssen, da Papa Staat ja für die 16 und 17 Jährigen „Kinder“ Unterhalt bezahlt. Und die Kinder lernen das man für Geld nicht arbeiten muss weil es vom Sozialamt kommt.

  4. Bemerkenswert ist dabei daß der Anspruchsberechtigte bei einem Elternteil leben muß!Aktuelle nichtamtliche Fassung

    (1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer

    1.
    das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    2.
    im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
    3.
    nicht oder nicht regelmäßig

    a)
    Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
    b)
    wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge

    mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.“
    Es ist aber ein Anspruch des Kindes.

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