Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung des Staates an „Alleinerziehende“, also den Elternteil, bei dem das Kind seinen Wohnsitz hat.
Der Kindesunterhalt ist gegenwärtig so ausgestaltet, dass es innerhalb des Residenzmodells einen Wohnsitz des Kindes bei einem Elternteil gibt, der andere hat lediglich ein Umgangsrecht. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes, den anderen trifft eine Barunterhaltspflicht.
Da dieser Unterhalt problematisch durchzusetzen sein kann wurde gerade bei jungen Kindern ein Modell eingeführt, nachdem der Staat bezüglich des Unterhalts in Vorleistung tritt, im Gegenzug geht der Unterhaltsanspruch gegen den Vater in der gezahlten Höhe auf den Staat über, der diesen dann dort geltend macht. Allerdings wird der Vorschuss auch dann gezahlt, wenn der Vater zur Unterhaltszahlung nicht in der Lage ist (also keinen oder nur einen Unterhalt unter dem Mindestunterhalt schuldet). Der Unterhaltsvorschuss ist allerdings niedriger als ein Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Dieser Unterhaltsvorschuss war auf 6 Jahre und Kinder bis 12 Jahren beschränkt. Die neue Regelung soll wie folgt aussehen:
Das Bundeskabinett brachte eine entsprechende Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende auf den Weg. Die „Formulierungshilfe“ der schwarz-roten Regierung werde nun an die Fraktionen von Union und SPD weitergereicht, um die Reform schnellstmöglich durch Bundestag und Bundesrat zu bekommen, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) in Berlin. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Altersgrenze soll auf 18 Jahre erhöht werden
Schwesigs Pläne sehen vor, die Begrenzung der Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von zwölf auf 18 Jahre zu erhöhen. Davon werden nach Ministeriumsangaben zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren. Der Staat lässt sich diese Geldleistungen in der Regel vom unterhaltspflichtigen Elternteil erstatten. Bisher kämen sie bereits 440.000 Kindern in Deutschland zugute, sagte Schwesig.
Das Schwesig in der Nichtzahlung von Unterhalt ein Problem sieht hatte sie ja schon mit dem Gedanken „Führerscheinentzug für säumige Väter“ deutlich gemacht.
Es handelt sich also im Endeffekt um ein Programm, bei dem die das Kind betreuenden zusätzliche Zahlungen erhalten und ihnen das „Ausfallrisiko“ des Unterhaltsschuldners.
Die „Rückholquote“, also der Betrag, der bei einem Unterhaltsschuldner wieder vom Staat geltend gemacht werden kann, liegt bei 18% der gezahlten Beträge. Insofern ist „Unterhaltsvorschuß“ in vielen Fällen ein Euphemismus, es handelt sich eher um eine Unterhaltsersatzleistung, da in den meisten Fällen schlicht kein Unterhaltsanspruch besteht.
Es kann auch für Männer nicht ungefährlich sein, weil der übergegangene Anspruch zu erheblichen Schulden führen kann, die dann später vollstreckt werden können. Zudem wird mit dem „Unterhaltsvorschuss“ auch das Bild des Mannes gefördert, der sich um den Unterhalt drückt, wo häufig gar kein Anspruch besteht.
Das passt ganz gut zu Warren Farrells These des „Staates als Ersatzversorger“.
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