Frisch von 9gag, kann natürlich ein Fake sein. Ursprünglich hier her.
Tag: 10. Oktober 2016
Parteien finden Kompromiss beim „Gesetz für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“
Die Parteien haben sich auf ein Gesetz geeinigt, welches mehr Lohntransparenz bringen soll, indem der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, in einem gewissen Umfang zu erfahren, was andere verdienen:
Um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu verkleinern, zwingt die Bundesregierung Unternehmen zu mehr Transparenz. Die große Koalition verständigte sich am Donnerstag auf ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit und folgte damit im Kern einem Vorschlag von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Die Regelung sieht vor, dass in Betrieben ab 200 Mitarbeitern ein individueller Auskunftsanspruch gilt. Kapitalgesellschaften ab 500 Mitarbeitern werden verpflichtet, über die Bezahlung von Beschäftigten zu berichten. Schwesig sprach von einem „Durchbruch“. Nach enormem Widerstand gegen das Gesetz könnten nun 14 Millionen Arbeitnehmer davon profitieren.
Hier noch einmal etwas länger in der Darstellung des Spiegels:
Das „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“ sieht vor, dass Arbeitnehmer in Firmen mit mehr als 200 Beschäftigten von ihren Chefs künftig Auskunft darüber verlangen können, wie viel Geld ihre Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen. Aus Datenschutzgründen sollen aber nur Durchschnittsgehälter genannt werden.
Außerdem sollen Firmen verpflichtet werden, bei jeder Stellenausschreibung künftig ein Mindestentgelt anzugeben. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen zudem regelmäßig einen Bericht zum Thema Lohngleichheit vorlegen.
Mit dem neuen Gesetz würden 14 Millionen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Informationen zum Gehalt bekommen, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Bei Betrieben mit Tarifbindung laufe der Anspruch über den Betriebsrat, bei Unternehmen ohne Tarifbindung gehe er direkt an den Arbeitgeber.
Um unterschiedliche Tätigkeiten wie die einer Küchenwirtschafterin und eines Kanalfacharbeiters vergleichbar zu machen, sollen die Firmen möglichst alle Tätigkeiten nach einem neuartigen Punktesystem bewerten. Ein Vorbild für diese sogenannten Arbeitsbewertungsverfahren ist der „EG-Check“, den die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung entwickelt hat. Damit lassen sich Löhne in ihre einzelnen Bestandteile wie Zulagen und Überstundenvergütungen zerlegen sowie verschiedene Funktionen im Unternehmen vergleichbar machen.
Interessant wird die Frage, ob „vergleichbare Positionen“ im Gesetz näher definiert sind. Ansonsten wäre es ein sehr breiter Begriff, aus dem man quasi alles machen könnte.
Es klingt zudem als wäre mit dem Gesetz eines an Bürokratie verbunden: Für jeden Job ein Punktesystem vergeben? Viele Punkte, wie etwa die Abgeltung von Überstunden mit dem Lohn in höheren Jobs oder der zusätzliche Aufwand, der über die normalen Arbeitzeiten hinaus geleistet wird, wird damit nicht zu erfassen sein.
Der Spiegel hat noch weitere interessante Fragen beantwortet:
Was sind die Hauptkritikpunkte?
Industrie- und Arbeitgeberverbände fürchten überlastete Personalabteilungen, höhere Kosten und „Bürokratiewahnsinn“. Das Gesetz werde „Unfrieden in die Betriebe“ bringen und „ein Klima des Misstrauens und Ausforschens“ schaffen. Auch das Unionslager warnt vor einem Anstieg der Bürokratie vor allem für mittelständische Unternehmen.
Ich bin gespannt, wie die Praxis das handhabt. Aber glücklich dürfte dort keiner sein.
Verdienen Frauen wirklich weniger als Männer?
Ja. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich rund 21 Prozent weniger als Männer. Zwei Drittel davon lassen sich damit erklären, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener gut bezahlte Führungspositionen bekleiden und weniger oft in den Hochlohnbranchen der Industrie beschäftigt sind. Rechnet man all dies raus, verdienen Frauen auf den gleichen Positionen wie Männer durchschnittlich immer noch sieben Prozent weniger. Egal wie man kalkuliert, ob man Bruttostundenlöhne nimmt, die Höhe des Einkommens, alle nur denkbaren Einflussmöglichkeiten herausrechnet: Am Ende steht immer das gleiche Ergebnis – es gibt keine gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Und keine Branche ist von diesem Missstand ausgenommen.
Das ist schon mal falsch, wie diese Studie zeigt. Da liegt die bereinigte Lohnlücke unterhalb der statistischen Ungenauigkeit.
Gibt es so ein Gesetz schon in anderen Ländern?
Ja, in Österreich wurde 2011 ein ähnliches Gesetz eingeführt. Dort müssen Unternehmen seither in Stellenausschreibungen ein Mindestentgelt angeben. Eine wesentliche Annäherung der Gehälter von Frauen und Männer hat diese Regelung allerdings nicht gebracht. In Schweden kann grundsätzlich jeder das Gehalt jedes Bürgers per Anfrage beim Amt erfahren. Die Lohnlücke ist dort laut OECD nur unwesentlich kleiner als in Deutschland.
In Schweden (genau wie in Norwegen) besteht also absolute Transparenz. Dennoch hat es nichts gebracht. Das ist der große Nachteil von solchen politischen Verpflichtungen: Politiker müssen irgendwelche Programme starten, um Nachzuweisen, dass sie etwas gegen die Lohnungleichheit machen. Welche ist fast egal. Das nunmehrige Programm lässt sich gut verkaufen und macht der Hauptgruppe der Wähler keine Arbeit. Es ist auch für die Politik nicht sehr teuer. Etwas anderes wäre es umfassende Kindergarten- und Krippenplätze vorzuhalten und eine Werbekampagne dafür zu starten, so früh wie möglich wieder in den Beruf zurückzukehren. Das wiederum könnte bei den Wählern schlechter ankommen und auch bei den konservativen Parteien nicht auf Nächstenliebe stoßen.
Ab wann gilt das Gesetz?
Ob und in welcher Form es in Kraft tritt, ist noch völlig unklar. Bislang handelt es sich lediglich um einen Entwurf, der dem Bundestag vorgelegt werden soll.
Man darf also noch gespannt sein. Mal sehen was wann kommt.