Pink Stinks würde gern mit diesem Bild eine Plakataktion machen, für die sie 5.000 € sammeln wollen.
Ist das eine sinnvolle Abgrenzung oder nicht?
Bei Twitter wurden dann auch noch entsprechende Motive mit Männern von anderen verlinkt:
Die würden nach dem „Dekorationsprinzip“ alle unter eine geschlechtsneutral gefasste Verbotsnorm nach Pinkstinks fallen. Andererseits scheint Pinkstinks ihr Werbeverbot auch gar nicht neutral fassen zu wollen. Ihr momentaner Vorschlag für eine Gesetzesänderung sieht wie bereits auch schon einmal, aber nur sehr kurz, angesprochen wie folgt aus:
„§ 7a UWG Diskriminierende Werbung
(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die Marktteilnehmende in diskriminierender Weise angesprochen werden, ist unzulässig, wenn nicht gewichtige verfassungsrechtlich geschützte Interessen ausnahmsweise überwiegen. Die Diskriminierung kann sich aus der Aussage einer Werbung, ihrem Gesamteindruck oder der Gesamtheit der einzelnen Teile einer Werbekampagne ergeben.
(2) Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt oder sich in sonstiger Weise ein geschlechtsbezogenes Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Personen in der Werbung oder im Verhältnis zu den von der Werbung adressierten Personen ergibt. Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie
1. Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet oder
2. sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Frauen darstellt oder
3. Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich.“
Es ist erstaunlich, dass sie noch nicht einmal versuchen, das gesetz durchgehend geschlechtsneutral zu formulieren, was ja heute gang und gäbe ist. So hat die Norm aus meiner Sicht aber immerhin keine Chance umgesetzt zu werden:
Eine Werbung soll bereits dann geschlechtsdiskriminierend sein, wenn sie Geschlechtsstereotype wiedergibt? Also immer dann, wenn eine Frau mit Waschmittel oder Kochen in Verbindung gebracht wird oder ein Mann Versorger irgendwas mit Versorgung zu tun hat? Ich vermute, dass wohl 90% aller Werbung, die Menschen zeigt darunter fallen würde, weil Werbetreibende nun einmal ihre Hauptkäufergruppe ansprechen wollen.
Es ist geradezu bizarr: Bei Pinkstinks ist die Abbildung einer Frau, die die Wäsche wäscht und kocht oder Kinder betreut und eines Mannes, der arbeiten geht, etwas, was sie verbieten wollen. Das Kind soll also etwas nicht in der Werbung sehen dürfen, was es beständig um sich herum hat. Weil klassische Rollen sexistisch sind. Pinkstinks ist anscheinend kein Anhänger des „Choice-Feminism“ und empfindet den Anblick einer Frau, die beispielsweise beruflich aussetzt um Kinder zu betreuen als unerhörte Beeinträchtigung des Kindes.
Die Klausel unter Absatz 2, Nr 3 soll wohl in dem ersten Beispiel die Ausformulierung der obigen Kampagne sein, auch hier wird man aus meiner Sicht kaum begründen können, warum es auf weibliche Körper beschränkt ist. Das zweite Beispiel existiert wohl auch nur in der Phantasie von Pinkstinks: Welcher Werbungschauende nimmt denn an, dass eine Frau käuflich ist? Und warum wäre es okay einen mann zum sexuellen Gebrauch abzubilden aber nicht eine Frau?
Man beachte, dass es sich in dem Gesetzesentwurf um eine „Ist-Vorschrift“-handelt, wenn eines der dortigen Kriterien vorliegt, dann spricht das also nicht nur dafür, dass die Werbung geschlechtsdiskriminierend ist, es steht kein Ermessen zu, es ist keine weitere Abwägung möglich (dann müsste man Formulierungen wie: „liegt üblicherweise vor“ oder „kann insbesondere geschlechtsdiskriminierend sein“ verwenden), sie ist per Definition sexistisch. Das würde im übrigen bedeuten, dass alle Frauenzeitschriften ihre Titelbilder komplett umgestalten müssten und das „Titelbild-Mädchen“ auf so gut wie allen Zeitschriften irgendwie besonders gerechtfertigt werden muss. Die Werbung im Fernsehen zwischen einer Liebesschnulze oder einem Aktionfilm dürfte im Prinzip keine Szene zeigen, wie sie danach im Film unproblematisch gezeigt werden dürfte. Werbung für einen Film würde sogar den gleichen Regeln unterliegen und dürfte daher überwiegend nicht gezeigt werden.
Ich bitte darum, mir in den Kommentaren mal ein paar Werbungen zu verlinken, die Menschen beeinhalten und die nicht nach dieser Norm verboten wären. Man könnte sogar diskutieren, ob die obige BH-Werbung den Anforderungen genügen würde, denn der Produktbezug „BH“ erfordert wohl kaum, dass man eine Frau in dieser Weise einblendet, ihre Beine als Körperteile haben keinen Produktbezug und sind dennoch nackt. Sie schaut zudem schüchtern nach unten, als wäre sie devot, also haben wir ein Geschlechterstereotyp und ein potentielles Unterordnungsverhältnis. Zudem wird hier auch die sexuelle Anziehungskraft von lediglich Frauen betont. Aber das wären Feinheiten.
Ich bezweifele bereits, dass das Gesetz in dieser strikten Form überhaupt verfassungsgemäß wäre. Geschlechterrollen in Werbung absolut zu verbieten hat erkennbar keinen Sinn, wenn sie ansonsten bestehen bleiben. Das Gesetz ist daher bereits zur Umsetzung des beabsichtigen Zweckes nicht geeignet.
vgl. auch:
Christian, bist du wirklich erstaunt das etwas von Feministen nicht von vornherein sexistisch ist? Auch die neue sexualstrafrechtsverschaerfung, wenn auch geschlechtsneutral formuliert, zielt doch genau darauf ab das Männer bei solchen Sachen, die nicht als Straftat angesehen werden, ihre Partnerin nicht anzeigen, obwohl es sich nach dem neuen Gesetz um eine Straftat handeln würde.
Es erstaunt mich weil eine Juristin mitgeschrieben haben soll und sie wissen sollte, dass es so handwerklich schlecht ist.
Der ideologische Anteil überrascht mich nicht
Es soll auch schlechte Juristen geben. Zudem kann man handwerklich korrekt und verfassungsmäßig wohl kaum ein Gesetz umsetzen, welches den ideologischen Anforderungen genügen würde
Natürlich, und das vermutlich gerade bei radikalen Feministen. Immerhin wird man auf eine gewisse Art sauberer Argumentation ausgebildet, da sollten einem die vielen Lücken auffallen. Feminismus im Gutachtenstil hätte mal was.
Wäre sicherlich auch die Frage, was die Vorgabe war.
@Christian
Dieses rational nicht nachvollziehbare, scheinbar struntzdumme Rudelverhalten ist mir immer noch ein Rätsel. In einzelnen Urteilen sind Richterinnen durchaus fähig Unrecht gegenüber Männern zu erkennen. Im privaten oder gesellschaftlich beruflichen Kontext überwiegen wiederum diese Stereotypen und Männer sind sie Bösen, vollkommen egal ob sie eine rachsüchtige Zicke eben erst hinterfotzig und hinterhältig ausgebootet hat und Männer sie beruflich grundsätzlich fair behandeln.
https://nkilsdonkgervais.wordpress.com/2016/09/22/research-finds-that-only-women-dislike-female-bosses/
Research finds that women, but not men, dislike female bosses.
Auch an dem ersten Bild ist nichts sexy. Und dieses Blog leidet an zu vielen Bildern hässlicher Frauen.
Nun komm mal von deinem hohen Roß runter. Natürlich ist die Frau attraktiv.
Nein, ist sie nicht. Aber das ist nicht mal das Hauptproblem: Das was da unter „sexy“ verkauft werden soll, ist nicht sexy. Die Pose ist es nicht, die Unterwäsche ist nicht schön, noch nicht mal das Setting macht was her. Ich habe schon ein paar nackte Frauen gesehen. Wenn es „sexy“ sein soll, dann muss da schon mehr geboten werden.
Houellebecq hat ja recht, dass sich heutige Frauen viel weniger aufreizend kleiden als zu Zeiten seiner Jugend. Nur hat das überhaupt nichts mit dem Islam zu tun.
„Nein, ist sie nicht. …“
Sehe ich genau so. Ich denke aber, es liegt einfach daran, daß diese Frauengruppe sich kein Top-Model leisten konnte und eben auch keinen Starfotographen.
Insofern sollte man hier den „guten Willen“ für die Tat nehmen: Wir sehen hier eine angeblich sexy Frau in einer angeblich aufreizenden Pose in angeblich erotischer Unterwäsche in einem angeblichen attraktiven Setting – so jedenfalls ist es gemeint.
So ist das eben im Feminismus: da ist bei sexistischer Werbung die pro-aktive Imagination des Betrachters gefordert 😉
Für ein „sexy“ Bild braucht es kein Topmodel und auch keinen Spitzenfotographen. Daran liegt es nicht. Es geht um den Versuch der Umerziehung in Bezug auf die Reize, auf die wir anspringen sollen. Und so eine Frechheit lasse ich mir nicht bieten.
Wenn es „sexy“ sein soll, dann muss da schon mehr geboten werden.
Ich würde vermuten, dass es auch gar nicht unbedingt sexy sein _soll_.
Es wird eher darum gehen, der holden Weiblichkeit als Zielgruppe eine Identifikationsfigur anzubieten als um „sex sells“, mit der Zielgruppe Männer.
Pinkstinks sollte sich in Brainstinks umbenennen.
Sehe ich genauso – sie sieht einfach nur langweilig aus. Klar einen Taliban für den ein Gesichtsbild einer Frau bereits Pornografie ist wirst du sicher damit einen Orgasmus entlocken aber jemanden der hierzulande lebt und andauernd von Pornos und gephotoshopten Bildern umgeben ist, turnt das nicht eine Sekunde an.
Da finde ich den ersten Mann sogar heißer und ich bin nicht mal schwul.
Da muss ich Ihnen Recht geben. Nur weil die da in Unterwäsche sitzt, ist das nicht automatisch sexy.
Zu fett, zu kleine Möpse, geschlossene Augen.
(Überspitzt formuliert)
Tatsächlich finde ich die aber auch nicht sonderlich attraktiv.
Pinkstinks hat extra kein Supermodel genommen und sich trotzdem noch ausführlich dafür entschuldigt, dass die abgebildete Frau relativ hübsch ist.
https://pinkstinks.de/kennt-ihr-den-unterschied-zwischen-sexy-und-sexismus/
Ach so, guter Hinweis.
Mir fällt derzeit immer wieder diese Werbung auf:
Oh Gott ja… ich kann gar nicht mehr zählen wie oft ich die schon stummgeschalten haben (so schlecht)
Mag Geschmackssache sein (ich singe immer laut mit).
Aber ist dieser Spot sexistische Werbung? Ein Mann mit heruntergelassenen Hosen, ohne Produktbezug, ..
Ich schaue mir grundsätzlich keine Werbung an, aber dieser Spot ist wirklich oberaffengeil und dazu antisexistisch obendrein (für Männer).
Nu-feminists finden diesen Spot sicherlich megasexistisch, sogar wenn die Rollen vertauscht wären.
Einmal Opfer, immer Opfer. Dieser Gynozentrismus und Egozentrismus an sich sind das Hauptmerkmal des Nu-feminismus (aller Couleur). Absolute Unfähigkeit zur Abstraktion, Reflektion, Empathie, Ethik (Intelligenz???).
Ist dass normal, dass in Werbung jetzt keine attraktiven Männer mehr auftauchen?
Meinst Du dass wir Heteros mit diesen überschminkten photogeshopten plastikbrüstigen Schaufenster-chucky’s besser dran sind?
Offtopic: Hab da grad einen Heureka-geisteblitz für den IS:
Sprengstofftitten. Damit kommt man durch jede Kontrolle:
Ich habe mich auch schon gefragt, ob das ein neuer Trend ist.
@adrian/anne
Echt? Muss ich mal drauf achten, noch nicht aufgefallen….
Also als angehender Jurist, der die Vorlesung zu den Grundrechten bereits hinter sich hat, kann ich sagen, dass das BVerfG dieses Gesetz in der form zu 99% kassieren würde. Einen legitimen Zweck mag man zwar noch erkennen (normalerweise bekommt hier der Gesetzgeber einen gewissen Spielraum). Das Gesetz mag auch geeignet und erforderlich sein ( auch hier gewährt man einen spielraum). Angemessen ist es aber mit Sicherheit nicht.
In der Formulierung könnte auch ein Verstoß gegen Art. 3 II 1 liegen
Was wäre denn der legitime Zweck, zB keine Mutter oder Hausfrau mehr zeigen zu dürfen und das gerade nur in Werbung? Und wie ist das Verbot geeignet, diesen Zweck zu erfüllen? Wie würdest du die Erforderlichkeit begründen?
Ich würde wirklich hoffen, das das BVerfG hier gar nicht bis zur Verhältnismäßigkeit kommen muss.
Als legitimen Zweck würde der Gesetzgeber wohl die Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nennen. Das ist nach Art. 3 II 2 sogar ein Staatsziel. Von dieser Prämisse ausgehend ist es wohl auch geeignet. Erforderlichkeit, heißt es darf kein milderes gleichgeeignetes Mittel geben. Man könnte zum Beispiel an freiwillige Verpflichtungen der Werbebranche denken. Gleich geeinget sind diese aber nicht, da keine rechtlichen Sanktion verhängt werden können.
Grundsätzlich sind die ersten drei Punkte der Verhältnismäßigkeitsprüfung selten jene, an denen das ganze scheitert. Das Verfassungsgericht gewährt hier dem Gesetzgeber eine „Einschätzungsprärogative“, was im Grunde heißt: Solange es nicht völlig abwegig erscheint gilt es als geeignet bzw. erforderlich. Also ein sehr großzügiger Einschätzungspielraum.
Wie bereits gesagt, wird es aber mit Sicherheit an der Angemessenheit scheitern. Indiz dafür sind die fehlenden Ausnahmeregeln, die allgemeine Härte des Eingriffs (nicht zu vergessen, dass hier auch die Berufsfreiheit betroffen werden sein kann). Gerade für Werbemodel stelle ich mir die Wirkung des Gesetzes auf deren Einkommen sehr heftig vor.
Unser Grundgesetz ist Mist, wenn ein solches Gesetz nicht von vornherein abgeschmettert wird.
Die Frage ist, was hier das eigentliche Ziel ist. Das wäre sicher in der Begründung wie von dir angeführt die Gleichberechtigung. Bei genauer Prüfung ist das eigentliche Ziel aber die Aufhebung der Geschlechterrollen. Was kein legitimes Ziel ist und was auch nicht auf Gleichberechtigung abzielt. Man kann also durchaus früh einsteigen wenn man möchte.
Was tun, wenn die EU und die UN Druck machen? Und bitte nicht vergessen, vor einigen Jahren haben sie den Mord an Millionen Juden auch nicht kassiert … Affen, wird sind bloß Affen …. und wahrscheinlich die grausamsten dieses Universums …
Klar kann man hier auf GG Art.3 II 2 Verweisen.
Aber man kann auch Argumentieren das die Lex PinkStinks Trotz des Art. 3 (2) Satz 2 keinen legitimen zweck hat, da die Darstellung der Frauen in der Werbung keine Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3.(1) oder Benachteiligung im Sinne des Art. 3 (3) ist und daher Art. 3(2) nicht anwendbar ist.
@Adrian:
Recht ist sehr komplex, Sachen von vornherein abschmettern kann schnell in Willkür enden.
@Christian:
„Bei genauer Prüfung ist das eigentliche Ziel aber die Aufhebung der Geschlechterrollen.“
Die Fragt ist aber, erscheint es völlig unplausibel, dass das Ziel die Gleichberechtigung ist. Nur wenn dies der Fall ist wird das Bundesverfassungsgericht das Gesetz bereits beim legtimien Zweck scheitern lassen.
Man könnte auch aufspalten, welche Teile des Gesetzes tatsächlich den Zweck verfolgen und welche nicht. Und Geschlechterrollen per se aufheben wollen hat halt mit Gleichberechtigung wenig zu tun und kann meiner Meinung nach abseits radikaler Ideologie dieses Ziel auch nicht umsetzen.
Aber du hast recht, dass das selten der Punkt ist, über den man nicht hinwegkommt.
Wie sagt man so schön: „in einer Haussrbeit könnte man es an der Stelle sicherlich diskutieren“
@St. Elmo:
Um eine Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 I, bzw. des Art. 3 III geht es hier sowieso nicht. Als Gleicheitsgrundrechte binden diese grundsätzlich nur den Staat. Im Bereich der Werbung handelt es sich aber um private Unternehmen, deshalb kommt hier eine unmittelbare Anwendung nicht in Frage. Art. 3 II 2 ist also in diesem Zusammenhang schlicht als Programmsatz zu lesen. Nach den Motto: „Wir Staat, wir wollen die Gleichberechtigung fördern und bestehende Nachteile beseitigen“ Daraus leitet sich kein direkter Anspruch für den Einzelnen ab. Man kann es ganz gut mit den Umweltschutz als Staatsziel nach Art. 20a GG vergleichen, daraus erwächst auch kein direkter Anspruch.
Eine mögliche Ungleichbehandlung durch das Gesetz kann natürlich trotzdem bestehen.
„Wir sagt man so schön: „in einer Haussrbeit könnte man es an der Stelle sicherlich diskutieren““
Alles eine Frage der Argumentation. Außerdem gilt immernoch: „Zwei Juristen, drei Meinungen“, wobei im Staatsrecht wohl eher gilt: „Zwei Staatsrechtler, fünf Meinungen“
Ich habe übrigens erhebliche Zweifel, ob die „Aufhebung von Geschlechterrollen“ ein legitimes Staatsziel sein kann. Einzelnen Leuten vorzuschreiben, wie sie ihre Geschlechterolle leben wollen, wäre jedenfalls beinahe offensichtlich verfassungswidrig.
„Als Gleicheitsgrundrechte binden diese grundsätzlich nur den Staat. “
Hast du natürlich vollkommen recht, Henrik. Aber die „lebendige Interpretation“ (das ist der Jargon aus dem US Sprachraum, wo ähnliche Bemühungen unterwegs sind die Verfassung zu untergraben) geht ja davon aus, dass „Gleichstellung“ das Ding heute ist und diese Gesetzesinitiative hier geht weiter eben diesen Weg.
Ideologisch wird ja behauptet, dass die „Gleichheitsgrundrechte“ auch gegenüber Dritten durchgesetzt werden müssten, was mE nicht anderes als anmassende Rechtsbeugung ist.
@Alex
Ja, diese Tendenzen in den USA sind wirklich besorgniserregend, waren doch die Staaten trotz all ihrer Fehler immer das Land, wo Freiheit noch großgeschrieben wurden. Lobbygruppen versuchen das Recht dazu zu missbrauchen, die Gesellschaft zu formen. Da waren wir schon einmal.
Ich halte das Gesetz noch aus einem anderen Grund für Verfassungswidrig: weil es unklar ist und völig willkürliche Interpretationen erlaubt.
Die Definition „Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt…“ basiert auf dem Begriff Geschlechtsrollenstereotyp. Der klassische feministische Kampfbegriff „Geschlechtsstereotype“ (oder wahlweise Rollenstereotype oder Geschlechtsrollenstereotyp) arbeitet mit einer infamen Begriffsverschiebung von deskriptiven Geschlechtsstereotype zu normativen Geschlechtsstereotypen.
Deskriptive Geschlechtsstereotype sind empirische Beobachtungsergebnisse, deren Wiedergabe kann nicht strafbar sein. Typischerweise haben Mädchen lange Haare und Jungen kurze – der Hinweis darauf soll strafbar sein??
Der soziologischen Begriff „normativen Geschlechtsstereotype“ unterstellt einen Wirkmechanismus von bestimmten Informationen oder sozialen Strukturen auf das Sozialverhalten, also eine soziale Theorie.
Pinkstinks versucht z.B., das Geschlechtsstereotyp zu verbreiten, Frauen würden immer und überall diskriminiert und könnten sich nur retten, wenn sie genauso radikale Feministinnen werden wie die Pinkstinkserinnen.
Ob ein Geschlechtsstereotyp normativ ist, hängt wiederum davon ab, ob die hierbei unterstellte soziale Theorie stimmt. Die feministischen soziale Theorien sind aber falsch oder hochgradig umstritten. Wie soll nun ein Richter so ein Gesetz, das sich auf diese Theorien bezieht, auslegen?
Zu allem Überfluß sind auch die normativen Geschlechtsstereotype keineswegs schädlich. Das Lehrbuch Asendorpf / Neyer: „Psychologie der Persönlichkeit“ sagt sogar ziemlich klar, daß diese überwiegend positiv wirken.
Noch eine Ergänzung: das Pinkstinks-Gesetz hängt sich an den § 7 Unzumutbare Belästigungen des UWG an.
In diesem § 7 sind die „Unzumutbare Belästigungen“ z.B. „Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt“. Es geht hier also um technische Aspekte, die Verbraucher kontaktiert und vollgespamt werden, nicht um Inhalte. Dahingehend dürfte auch Konsens bestehen, daß diese Arten von Spamming verboten sein sollten.
Pinkstinks versucht nun, sich mit „§ 7a UWG“ an diesen Konsens anzuhängen, und verschiebt in hinterhältiger Weise den Straftatbestand von technischen auf inhaltliche Aspekte: Der vorgeschlagene „§ 7a UWG“ ist eine inhaltsbezogene feministische Zensur, er hat keine Gemeinsamkeiten mit § 7 UWG.
Selbstverständlich kommt hier durch die Hintertür wieder das feministische Definitionsmacht-Konzept ins Spiel, denn die Formulierung „Eine geschäftliche Handlung, durch die Marktteilnehmende in diskriminierender Weise angesprochen werden,“ ermöglicht es jeder Feministin, sich „in diskriminierender Weise angesprochen“ zu fühlen und gegen die Werbung klagen zu können.
„sich „in diskriminierender Weise angesprochen“ zu fühlen“
Genau darum geht es: Gefühle sollen zu Rechtsgrundlage gemacht werden. In der Natur der Sache liegt natürlich, dass die Gefühler mancher gleicher sind als die anderer.
Das Ganze ist nicht anderes als ein Angriff auf die Idee der Gleichberechigung selbst und auf das Fundament unseres Rechtssystems.
@ Henrik
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung“ wird von feministischer Seite als Gleichstellungsauftrag interpretiert. Im Gender-Mainstreaming als gesellschaftliche Querschnittaufgabe konzipiert, die prinzipiell alle Lebensbereiche gemäß der politischen Doktrin strukturieren soll, sind der feministischen Einflussnahme keine Schranken gesetzt. Der zitierte Abschnitt (2) hätte nie ins Grundgesetz Eingang finden dürfen.
„hätte nie ins Grundgesetz Eingang finden dürfen“
Vielen Dank an Helmut Kohl und Konsorten von der CDU.
Im übrigen ist der Zusatz eigentlich nur tautologisch. Eignet sich aber auch gut zur Uminterpretation, im Sinne eines Auftrags des Staates die Gesellschaft zu regulieren und zu formen. Und diese Intention wird bei der Änderung schon mitgedacht worden sein.
Du solltest die anderen Grundrechte, in die hier eingegriffen wird, nicht vergessen. In jedem Fall mal in die Berufsfreiheit der Werbenden un eventuell die Kunstfreiheit der Autoren.
Im Übrigen bin ich nicht überzeugt, dass das Verbot zur Herbeiführung des angestrebten Zwecks geeignet ist. Der Kernpunkt ist aber wohl, dass es faktisch auf ein (teilweises) Verbot zielgruppenorientierter Werbung hinausläuft, da die Abgrenzung im Bild völlig willkürlich erscheint. Warum sollte das beworbene Produkt einen Unterschied machen, wenn das Kernkriterium doch die Darstellung der abgebildeten Person sein soll?
Erinnert sich jemand an die C-Date- Werbung, die sich klar an Männer richtet? Wäre die jetzt erlaubt mit dem obigen Bild, weil sie Männern intime Kontakte verspricht, also im klaren Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt steht (oben: sexy ist ok) oder nicht, weil sie das Rollenstereotyp der sexy Frau, zu der sich der Adressat hingezogen fühlen soll, bestärkt?
Im Gegensatz z.B. zum Verbot der Zigaretten-Werbung, wo ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Gesundheit der Bürger begründen lässt, bin ich weder sicher, ob ein Verbot sexistischer Werbung überhaupt einem solchen überwiegenden Interesse untergeordnet werden kann. So, wie das Verbot jetzt geschrieben ist, kann ich mir das nicht vorstellen.
@Admiral
„Warum sollte das beworbene Produkt einen Unterschied machen, wenn das Kernkriterium doch die Darstellung der abgebildeten Person sein soll?“
Ganz genau, das ist der springende Punkt, dass diese gegenübergestellten „Beispiele“ völlig sinnlos sind und gar keinen „Sexismus“ vs „OK“ illustrieren können.
Und damit wird klar, dass es nur darum geht, willkürlich entscheiden zu können, was „Sexismus“ ist und was nicht.
Das sollte ja ohnehin jedem geläufig sein, auf nichts anderes zielt der Feminismus ja ab.
Ich weiß nicht, Alex, es kann eigentlich nicht um Willkür gehen, das würden Juristen (hoffentlich) nicht mitmachen, das ist viel zu nah am „gesunden Volksempfinden“ dran.
Im Studium haben sie bei uns da doch sehr drauf rumgeritten (auch zurecht). Ich glaube das meint auch der Kollege Nebgen unten, es sind halt viele unbestimmte Rechtsbegriffe im Text und Pinkstinks hofft vielleicht, diese Begriffe in ihrem Sinne ausfüllen zu können, aber reine Willkür sollte verhindert werden können. Deswegen ist es aber durchaus problematisch, die Erfüllung des Tatbestandes vom Empfinden des Empfängers abhängig zu machen.
Ich finde deinen männlichen Gegenbeispiele nicht auf Twitter. Ich würde die gerne Re-tweeten!
Links or it did not happen!
Zb
https://mobile.twitter.com/mindph/status/781893421946572800
Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt
Das heißt sie wollen nichts anderes verbieten, als das gesamte Leben der und zwischen den Geschlechtern.
Auch die BH-Werbung wäre nach dem nicht existierenden Gesetz verboten: Es gibt Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wieder. Nämlich, dass Frauen BHs tragen. Ganz klarer Verstoß. Oder was meint unser Hausjurist Henrik dazu?
Den Wortlaut nach wird man das wohl annehmen müssen. Ich finde es zeigt ziemlich gut warum das Gesetz schlicht völliger Schrott ist.
„dass Frauen BHs tragen.“
… ist ein gutes Beispiel für ein deskriptives Geschlechtsstereotyp, das aus einer empirischen Beobachtung entsteht.
Dieses Geschlechtsstereotyp ist aber nicht normativ, es ist nicht die Ursache für dieses Verhalten der Frauen, auch wenn es den Feministinnen, die lieber ohne BH herumlaufen, so scheinen will.
Gesetzlich verbieten kann man höchstens die Verbreitung normativer Geschlechtsstereotype,
Wenn man deskriptive Geschlechtsstereotype verbietet, will man die Realität verbieten.
Genau das wollen sie ja.
Wie kommst du auf normativ und deskriptiv? Das kommt im Entwurf gar nicht vor.
„Wie kommst du auf normativ und deskriptiv? Das kommt im Entwurf gar nicht vor.“
Das ist gerade der übliche rhetorische Trick, diesen riesigen Unterschied zwischen den beiden Definitionen zu verschweigen.
Vorab: Unter Stereotyp versteht man „eine im Alltagswissen präsente Beschreibung von Personen oder Gruppen, die einprägsam und bildhaft ist und einen als typisch behaupteten Sachverhalt vereinfacht auf diese bezieht.“ M.a.W.: ein Stereotyp ist eine allgemein bekannte Statistik, eine i.d.R. eine korrekte Aussage über einen emprisch beobachtbaren Sachverhalt macht. Sie beschreibt, ist also deskriptiv.
Praktisch alle biologisch verursachten Geschlechtsunterschiede führen daher zu deskriptiven Geschlechtsstereotypen (Männer sind stärker usw.)
Ein normatives (oder präskriptives) Stereotyp ist ein unterstellter sozialer, insb. auch psychologischer Wirkmechanismus, der das empirisch beobachtbare Phänomen erzeugt, und zwar ausgehend von sozial konstruierten Meinungen oder Interessen, s. Normative (präskriptive) Wirkung von Stereotypen. Ein solcher Wirkmechanismus kann i.d.R. nicht plausibel belegt werden, die unterstellte willkürliche anfängliche Erzeugung des Stereotyps ist fast immer reine Spekulation.
Kurz gesagt: deskriptives Stereotyp = Empirie und Statistik, normatives Stereotyp = soziologische bzw. psychologische Theorie verbunden mit viel Spekulation.
Der rhetorische Trick besteht nun in der These, jedes deskriptives Stereotyp sei zugleich normativ, habe also den Effekt erzeugt, und zwar monokausal. Normative Stereotype kann man verbieten, also kann man die Welt ändern, wenn man sie abschafft. Wenn alle glauben, Frauen seien körperlich gleich kräftig wie Männer, dann werden sie das auch sein.
„“Gesetzlich verbieten kann man höchstens die Verbreitung normativer Geschlechtsstereotype,
Wenn man deskriptive Geschlechtsstereotype verbietet, will man die Realität verbieten.““
Wie soll das unterschieden werden? Mal von dem seltenen Fall abgesehen, in dem die Frau explizit als diejenige benannt wird, die für die Wäsche zuständig ist, ist doch so ziemlich alles deskriptiv.
Die feministische Theorie nach Butler macht aber diesen Unterschied gar nicht. Die rein deskriptive Darstellung ist normbildend. Das ist i.m.h.o sogar richtig (ein seltener Fall von Zustimmung meinerseits zu feministischer Theorie). Das Problem ist: Es werden lediglich tradierte Normen durch andere Normen ersetzt, die sodann tradiert werden sollen. Schwarze Pädagogik. Es wird einfach verboten, was dem eigenen Ideal widerspricht und die eigene Norm autoritär als verbindlich gesetzt. Nichtbefolgung wird sanktioniert.
„Die rein deskriptive Darstellung ist normbildend. Das ist i.m.h.o sogar richtig (ein seltener Fall von Zustimmung meinerseits zu feministischer Theorie).“
Das ist bei denen aber so verabsolutiert, dass du bei dieser Verabsolutierung sicherlich nicht mehr zustimmst.
BH-tragende Männer ginge dann wohl durch, da es tradierte geschlechtsspezifische Rollenvorstellungen subversiv angeht. Aber wer kauft sowas? Da würde ein ziemlich kleiner Markt beworben.
„da es tradierte geschlechtsspezifische Rollenvorstellungen subversiv angeht.“
… allerdings problematisch ist, weil es womöglich Sexismus und Aufschreie provoziert, nämlich durch Bemerkungen, der Dirndl-BH sei nicht gut ausgefült. 😉
Hier bringt pinkstinks Beispiele für ihre Kampagne
https://pinkstinks.de/negativ-beispiele/
„Ist das eine sinnvolle Abgrenzung oder nicht?“
Ich kapiere wirklich nicht, wie die eine von der anderen Werbung verschieden sein soll??
Aber das ist es ja eben, man beansprucht für sich die Willkür („Definitionsmacht“ oder wie auch immer) nach Gusto entscheiden zu wollen, was „sexistisch“ ist und was nicht. Und um diesen Anspruch maximal vorzutragen, nimmt man natürlich ein Beispiel, welches höchst dubios ist.
Ganz im Sinne, dass die Feministinnen regelmässig und zuverlässig die allerzweifelhaftesten Vergewaltigungsanklagen zu ihrer Sache machen.
Klarer können sie nicht machen, dass es ihnen nur um die Macht geht.
„Geschlechterrollen in Werbung absolut zu verbieten hat erkennbar keinen Sinn“
Völlig sinnlos.
Wie prüde oder verbohrt muss man eigentlich sein, um irgendwas an dieser Art von Werbung wie im Artikel dargestellt „problematisch“ zu finden?!
„“Wie prüde oder verbohrt muss man eigentlich sein, um irgendwas an dieser Art von Werbung wie im Artikel dargestellt „problematisch“ zu finden?!““
Wenn ein Gerüstbauunternehmen eine leicht bekleidete attraktive Dame in ihrer Werbung auf eines ihrer Gerüste platziert, dann schauen Männer zwar hin, aber der Eindruck ist i.m.h.o kein sonderlich positiver. Es wirkt doch ziemlich einfallslos – so als Werbung.
Wären Männer so drauf wie die Pink-Stinkers, dann wären sie beleidigt und würden gesetzliche Regelung verlangen, denn diese Werbung legt doch nahe, dass der männlichen Kundschaft, an die sich diese Werbung offensichtlich richtet, lediglich ein paar Titten gezeigt werden müssen und schon springen sie an und kaufen das Produkt.
Und deshalb brauchen wir jetzt wohl eine Sittenpolizei und -richter, die entscheiden, was guter Geschmack ist und was nicht.
Genauso läuft es mit dieser „hatespeech“-Kampagne, soll auch den Weg ebnen, in eine „Gesinnungsjustiz“.
Also ich schau mir zwar die Titten an, aber deshalb kaufe ich noch lange nicht das Produkt.
„Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie
1. Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet“
Das ist der Killer für jede Art von Werbung. Keine Hausfrauen mehr, keine Mechaniker, die uns die Vorzüge des neuesten Produkts erklären, kein gar nichts mehr mit irgendwelchen Menschen….
Das ist nichts weiter als eine Initiative zur Abschaffung von Werbung überhaupt, bedient die allgemein unterschwelligen Ressentiments der sich als besseren Menschen dünkenden Progressiven. Seit Jahrzehnten schon ein Klassiker, die angebliche Verderbtheit des „Konsumterrors“ etc
Während der Sportschau kommt Werbung für Bohrmaschinen, Baumärkte und Autos, während des „Bachelor“ kommt Werbung für Parfüm und Seidenwäsche. Dürfte es ja dann wohl alles nicht mehr geben, oder?
Schon ziemlich bizarr, dieser Kampf gegen die Realität. Unterschiede zwischen den Geschlechtern darf es nicht geben, ganz egal ob 20 Jahre Girlsday nicht dazu führen, dass mehr Frauen Elektriker und Mehr Männer Erzieher werden. Oder eben auch ob Männer Frauen sexy finden und Frauen Männer.
„Unterschiede zwischen den Geschlechtern darf es nicht geben“
Und *gleichzeitig* ist der Unterschied alles, Männer böse – Frauen gut.
Reinster „Doppeldenk“. Ersteres zum Verwirren und Schikanieren des Gegners, letzteres das eigentliche Selbstverständnis.
Unterschiede zwischen den Geschlechtern darf es ja nur in Hinsicht auf Männer und das Männliche nicht geben, was ausradiert werden soll. Auf allen Ebenen, vom Sprachlichen angefangen. „Das Weibliche“ ist alleiniger und einziger Massstab. Sexismus reinsten Wassers, der sich als „Gleichberechtigung“ trant.
In einem Punkt kann ich Sie beruhigen: Ein § 7a UWG würde in dieser Form niemals angewendet werden (können). Es ist sprachlich zwar eine „Ist-Vorschrift“, besteht aber aus so vielen unbestimmten Tatbestandsmerkmalen, dass kaum jemals alle Tatbestandsmerkmale gleichzeitig vorliegen werden.
Besonders problematisch sind in solchen Normen immer die Kausalverhältnisse: Woran will man denn z. B. erkennen, ob einem Menschen eine soziale Rolle gerade aufgrund seines Geschlechts zugeordnet wird? Die Kausalbeziehung zwischen Geschlecht und sozialer Rolle müsste sich ja einigermaßen zweifelsfrei aus dem Kontext ergeben. Das dürfte so gut wie nie der Fall sein, denn man wird niemals ausschließen können, dass die Frau in der Waschmittelwerbung völlig geschlechtsneutral einfach gerne wäscht. So wie ihr Mann gerne in den Baumarkt fährt.
Man könnte unter die Werbung notfalls noch Disclaimer platzieren, so wie im Abspann von Filmen, dass bei den Dreharbeiten keine Tiere zu Schaden gekommen sind: „Der Werbetreibende versichert, dass alle Frauen in diesem Spot sich vollkommen freiwillig ausgezogen haben und keinerlei Zusammenhang zu ihrem Geschlecht besteht.“
Letzteres würde durchaus Sinn machen, dann käme wenigstens mal in den Blick, dass bestimmte Frauen leicht Geld machen können, einfach nur wenn sie sich fotografieren lassen.
dazu übrigens noch:
https://pinkstinks.de/sexismus-in-der-werbung/
„Unsere Mitarbeiterin Dr. Berit Völzmann erarbeitete im Rahmen ihrer Doktorarbeit einen Gesetzesnormvorschlag und erhielt dafür den Deutschen Juristinnenpreis 2015.“
Der Vorschlag stammt also aus einer Doktorarbeit und wurde prämiert. Was deutlich macht, dass der deutsche Juristinnenpreis anscheinend juristisch wertlos ist
„der deutsche Juristinnenpreis“
Von irgendeinem „Institut“ oder einem „e.V.“ oder „NGO“ verliehen, vermutlich….
der juristinnenbund ist im Prinzip eine organisation von juristinnen, rein privat, inzwischen sehr feministisch
https://www.djb.de/themen/Wissenschaftspreis/Preis2015/MEL15_V%C3%B6lzmann/
Dr.in Berit Völzmann
Preisträgerin
hat Rechtswissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und der Universität zu Köln studiert. Nach dem Ersten Staatsexamen im Jahr 2009 war sie mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer im Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht an der Universität zu Köln tätig. 2013 verbrachte sie einen dreimonatigen Forschungsaufenthalt in Kapstadt, Südafrika. Sie promovierte 2009-2014. Ihre Dissertation „Geschlechtsdiskriminierende Werbung. Zur Rechtmäßigkeit eines Verbots geschlechtsdiskriminierender Werbung im UWG“ wird heute mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Preis ausgezeichnet.
Seit 2013 absolviert Berit Völzmann das Referendariat mit Stationen in Köln, Bonn und Berlin. Sie ist seit 2012 Ratsmitglied von GeStiK – Gender Studies in Köln, einer zentralen, wissenschaftlichen Einrichtung zur Förderung der Gender Studies an allen Fakultäten an der Universität zu Köln. Seit 2013 ist sie Kernmitglied bei Pinkstinks und setzt sich mit dem Verein insbesondere auch für die Umsetzung des von ihr in ihrer Dissertation entwickelten Normvorschlags ein.
Zu den Forschungsgebieten von Berit Völzmann gehören vor allem das Lauterkeitsrecht, das Verfassungsrecht und die Legal Gender Studies.
Die GRÜNEN werden sie sicher bald als Verfassungsrichterin vorschlagen.
@Christian – „Der Vorschlag stammt also aus einer Doktorarbeit“
Wobei nicht klar ist, inwieweit der dortige Vorschlag in den jetzigen Entwurf übernommen wurde.
Es würde mich nicht wundern, wenn Pinkstinks einen ursprünglich juristisch zumindest vertretbaren Entwurf (ich hoffe, auch in der heutigen Zeit vergeben juristische Fakultäten keinen Doktortitel für ein erkennbar verfassungswidriges Ergebnis) ohne Rücksicht auf verfassungsgemäße Umsetzbarkeit verschärft hat, weil ihnen nicht weitgehend genug.
Sie ist mitarbeiterin dort und sie haben ja gerade damit geworben, dass sie ihn entwickelt hat und ihre Arbeit ausgezeichnet worden ist.Es ist zumindest nachhaltig angedeutet. Aber in der Tat: Man müsste mal nachschauen. Wenn es dort besser/anders formuliert wäre, dann wäre das ja durchaus interessant. Kommt hier jemand zB über eine Unibibliothek an die Arbeit ran?
Dass suggeriert wird, der Gesetzesentwurf sei prämiert, sehe ich auch so. Kann sich aber um einen rhetorischen Trick handeln (Derartiges ist in diesen Kreisen ja nicht unüblich).
Das ist natürlich nichts anderes als der Aufbau einer Glanz und Gloria Kulisse. Ein Preis! Ausgezeichnet! So hervorragend!
Ist ja auch keine Kleinigkeit die Verfassung, bzw das GG, auszubooten und dreist umzudeuten.
Dafür sollte es doch mindestens einen Carl-Schmitt-Preis geben.
1. Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet …
Konsequent angewandt dürfte eine Frau einerseits nicht als Hausfrau dargestellt werden, aber auch nicht als Chemikerin, Physikern oder IT-Expertin. Gequengelt würde aber nur, wenn das traditionelle Rollenbild transportiert würde. Da haben die ein „stereotyp“ oder „traditionell“ in der Formulierung vergessen, denn darauf läuft es doch hinaus – die Frau als Superkarrierefrau in Führungsposition, die einer Horde leicht minderbemittelter Männer die Funktionsweise des neuesten Supercomputers erklärt oder den Airbus A380 pilotiert und dem männlichen Co-Piloten auf einen Fehler aufmerksam macht- sowas ginge wohl völlig in Ordnung.
Was sich auch bestätigt, wird doch vorgängig geschlechtsdiskriminierend in der angedeuteten Weise definiert;
„“2. Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt.““
Fazit: Die tradierte geschlechtsspezifische Rolle der Frau war und ist die Erziehung. Muddi hatte damals noch Kinder und konnte an denen ihren unbändigen Erziehungsdrang ausleben – in den eigenen vier Wänden wohlverstanden. Die Kollateralschäden hielten sich dadurch in Grenzen. Heutzutage haben Frauen aber kaum noch eigene Kinder – der Erziehungsdrang aber ist ungebrochen. So transformiert – man könnte auch tradiert sagen – sich das traditionelle Selbstverständnis der allumsorgenden Muddi in die Postmoderne.
Was sind das für Lachnummern! Null Selbstreflexion.
Interessanter Gedanke, dass Feministinnen den weiblichen Erziehungsdrang mangels Kindern an der Gesellschaft ausleben.
Rudyard Kipling hat schon vor hundert Jahren in seinem Gedicht „The Female of the Species“ die These vertreten, dass Frauen biologisch auf Kindesaufzucht programmiert sind und beim Fehlen von Kindern mit gleicher Inbrunst, Emotionalität und Kompromisslosigkeit, mit der sie sich sonst um ihre Kinder kümmern würden, (politische) Überzeugungen verfolgen. Womit er übrigens auch begründet, weshalb Männer ungern Frauen an Entschiedungsfindungen teilhaben lassen.
Auszug (ich hoffe, die Zeilenumbrüche sind erkennbar):
She is wedded to convictions—in default of grosser ties;
Her contentions are her children, Heaven help him who denies!—
He will meet no suave discussion, but the instant, white-hot, wild,
Wakened female of the species warring as for spouse and child.
Unprovoked and awful charges—even so the she-bear fights,
Speech that drips, corrodes, and poisons—even so the cobra bites,
Scientific vivisection of one nerve till it is raw
And the victim writhes in anguish—like the Jesuit with the squaw!
So it comes that Man, the coward, when he gathers to confer
With his fellow-braves in council, dare not leave a place for her
Where, at war with Life and Conscience, he uplifts his erring hands
To some God of Abstract Justice—which no woman understands.
http://www.bartleby.com/364/191.html
„“Man könnte unter die Werbung notfalls noch Disclaimer platzieren, so wie im Abspann von Filmen, dass bei den Dreharbeiten keine Tiere zu Schaden gekommen sind““
Hehe. Diese Idee ist super! Also:
Bei den Dreharbeiten kamen weder Tiere noch Frauen zu Schaden!
🙂
Es gibt schon Werbung die durch eine ‚Zweckentfremdung‘ von Menschen einfach nur peinlich sind. Z.B. diese dämliche Werbung wo sich ein Mann in einem Baumarkt verläuft und irgendwann völlig zerzaust und verwahrlost wieder auftaucht.
Solche Werbung sollte wirklich verboten werden. Ich finde schon, wer Menschen in Werbespots als Idioten darstellt und damit erniedrigt sollte mit empfindlichen Geldstrafen bestraft werden.
Hier zum Beispiel, auch so eine peinliche Werbung:
Wäre eigentlich ein guter Werbespot wenn sie diesen Quatsch mit den Frauen weggelassen hätten. Gespreizte Frauenbeine mit Maßeinheiten und dazu diese Einblendung PASST!
Muss so etwas sein?
Da das Bewusstsein und Feingefühl für Sexismus (gegen Männer und Frauen) bei vielen Firmen und Werbeagenturen offenbar fehlt, sonst würden wir nicht immer wieder solche Werbung präsentiert bekommen, fände ich ein Gesetz dagegen schon nicht verkehrt.
Eine Geldstrafe z.B. für solche Spots wie oben wären durchaus angebracht. Einen anderen Weg als eine Bestrafung für ‚Menschen Entwürdigende Werbung‘ sehe ich leider nicht.
Selbstverständlich muss ein solches Gesetz geschlechts neutral formuliert werden. Was Pinkstinks da vorschlägt Gesetzespunkte nur für Frauen zu formulieren geht natürlich nicht. Mein Vorschlag wäre:
§1 Verbot Menschenverachtender Werbung
(1) Wer Menschen in Werbung in Druck, Bild, Film und Ton in verachtender oder entwürdigender Art darstellt oder in einer Sexuellen Art die einen Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt nicht erkennen lassen darstellt, wird mit einer Geldstrafe von 5.000,- bis 500.000,- € bestraft.
(2) Darstellungen sexueller Art fallen nicht unter das Gesetz, wenn das beworbene Produkt einen direkten Zusammenhang zur Sexualität aufweist.
Z.B. Reizwäsche, sexuelle Hilfsmittel oder Verhütungen und der Jugendschutz bewahrt wird.
Ralf,
aus dem Willkürverbot heraus ergibt sich die Notwendigkeit, Verbotstatbestände hinreichend genau zu beschreiben.
Bereits der Begriff der „Sittenwidrigkeit“, der gerne als Platzhalter verwendet wird, ist hier hart an der Grenze, da Sittlichkeit ein sehr schwammiger Begriff ist.
Da müsstest Du also den Teil „…oder in einer Sexuellen Art die einen…“ noch etwas präzisieren.
Der erste Teil ist ja schon bereits Gesetz (und leitet sich unmittelbar aus Art 1 GG ab).
Zum Thema „Sittenwidrigkeit“ finden sich so einige (heute) lustige Urteile aus der Anfangsphase der BRD.
So war auch das infame „Antischwulen-Gesetz“ begründet.
„Sitte“, dh als gerade gültige Moralvorstellungen, kann sehr dehnbar sein. Besonders in postmodernen, postfaktischen und postwahrheitlichen Zeiten.
„fände ich ein Gesetz dagegen schon nicht verkehrt“
Be careful what you wish for. Es könnte in Erfüllung gehen.
Du kannst sicher sein, dass gerade diese Werbung, die *dich* stört, in den Augen der Verbots-Befürworterinnen ganz und gar nicht anstössig ist. Diese Menschen wollen doch, dass Männer als in irgendeiner Weise als verächtlich, lächerlich oder subhuman dargestellt werden. Der Übergang von Ironie zur Pseudoironie und dann Ernst ist fliessend.
Am besten also gar nichts verbieten, da es nur der Willkür Vorschub leistet.
„Solche Werbung sollte wirklich verboten werden. Ich finde schon, wer Menschen in Werbespots als Idioten darstellt und damit erniedrigt sollte mit empfindlichen Geldstrafen bestraft werden.“
Warum? Weil es ihren persönlichen Moralvorstellung widerspricht? Es gibt viele Dinge, die mir persönlich zuwiderlaufen, aber ich hüte mich dort gleich Verbote zu fordern. Ein stark moralisch geprägtes Strafrecht hatten wir schon in der Anfangsphase der BRD und dahin will ich nicht wirklich zurück. Man sollte nicht vergessen, dass die Darsteller in der Werbung dazu nicht gewzungen werden.
„Da das Bewusstsein und Feingefühl für Sexismus (gegen Männer und Frauen) bei vielen Firmen und Werbeagenturen offenbar fehlt, sonst würden wir nicht immer wieder solche Werbung präsentiert bekommen, fände ich ein Gesetz dagegen schon nicht verkehrt.“
(Strafrechts)-Gestze sollte das letzte Mittel sein und nicht einfach verabschiedt werden, weil ein paar Firmen sich nicht über Sexismus informiert haben. Ich würde sogar soweit gehen, dass Unternehmen ein Recht darauf haben auch sexisitische Werbund zu schalten, wenn sie dies für sinnvoll halten.
es gibt auch Werbungen, wo Männer (und Frauen) gleichzeitig albern und positiv dargestellt werden
die hier mag ich, weil die so „typisch“ anfängt, älteres Ehepaar, wo der Mann unter der Fuchtel steht (ich liebe, wie er sofort verstockt aufhört, zu kauen und diese Ei-Anspielung^^), es dann aber gut ausgeht.
man könnte übrigens eine seite erstellen, wo man abstimmt/diskutiert, ob etwas sexistisch oder anderweitig zu boykottieren ist (zB immer die Tankstelle die den aktuell höchsten Benzinpreis hat). Man braucht ja keine Gesetze wenn soundso viele Menschen ankündigen, kein Whiskas Katzenfutter mehr zu kaufen, wenn die Werbung so fies ist oder was auch immer, und es dann auch nicht mehr tun. Darauf reagiert die Wirtschaft dann doch.
Witzig an dieser Pinkstinks-Aktion finde ich ja, dass sie damit selber ihre ursprüngliche Idee in den Mülleimer werfen und sich voll auf eine misandrische Agenda konzentrieren:
War die ursprüngliche Idee noch, Mädchen für andere Themen als die Beschäftigung mit ihrem eigenen Körper und dessen Wirkung nach aussen zu begeistern, so demaskiert die Kampagne eine andere Agenda dahinter.
Die Präsentation weiblicher Körperlichkeit ist nach der Idee von Pinkstinks dann in Ordnung, wenn sie sich ausschließlich an andere Frauen richtet. Eine Verbindung weiblicher Körperlichkeit mit Produktanpreisungen die sich auch (oder primär) an Männer richtet ist dagegen böse.
Na da schau her: Am Ende kommt dann doch wieder der klassische Penisneid zum Vorschein
XD
Interessante Beobachung: Mein erster Gedanke war „Immerhin erkennen sie den Unterschied zwischen BH- und Möbelwerbung an und dass eine leicht bekleidete Frau in einem durchaus Sinn macht.“
Mein zweiter Gedanke war die Erkenntnis, wie unfassbar wenig Logik und Denkvermögen ich beruflichen Outrage Warriors zutraue, wenn ich ihnen schon eine so kleine Leistung positiv anmerke.
Handwerklich scheint mir übrigens nicht nur das Gesetz, sondern auch das Plakat ziemlich vermurkst: Weder BH noch Sessel sind gut genug ins Bild gebracht, dass es als Werbeanzeige für eines von beidem plausibel wäre. – Die diesbezügliche Offenheit wäre aber ja gerade der Gag der Sache gewesen.
Aber gut… sie haben ja auch nicht die 5.000 € in die Hand gedrückt bekommen, die sie so dringend brauchen… mit DENEN würde sicher alles besser werden.
Pinkstinks vermeldet übrigens einen Teilerfolg der Kampagne:
…MdB Christian Flisek, Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion … findet unsere Kampagne berechtigt und plädiert, dass der Werberat in seiner jetzigen Form nicht ausreicht, um sexistische Werbung zu bekämpfen. […]
…wird er ein Monitoring-Projekt vorschlagen. Mit anderen Worten: Der Dachverband des Werberates, der Zentralverband der Werbewirtschaft, bekommt noch eine Chance, ihre Selbstregulierung zu optimieren. §7aUWG wird als Drohung im Hintergrund gewedelt.
Dieses Monitoring-Projekt soll mit dem Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familien und Jugend sowie dem Bundesministerium für Justiz und den Verbraucherschutz abgestimmt werden und in den Koalitionsvertrag einfließen. Es soll zwei Jahre dauern, danach werden die Ministerien begutachten, ob ihre Maßnahmen erfolgreich waren oder es doch der Gesetzesnorm bedarf. Flisek stellt sich eine Toolbox vor, die der Werberat anwenden muss: Z.B. größere Unternehmen und Agenturen aus ihrem Verband zu Geldstrafen anhalten, wenn sie sexistische Werbung nicht zurück ziehen, kleinere Unternehmen und Agenturen, die nicht in ihrem Verband sind, öffentlich durch Pressemitteilungen an lokale Zeitungen zu skandalisieren…
https://pinkstinks.de/was-fuer-ein-erfolg-werberat-bekommt-auflagen/
Klar:
Echokammer – der richtig platzierte Mann in der SPD nickt ab. Aufnahme in den „Koaliationsvertrag“, damit das durch kommt, die Reaktionären in der CDU warten ja darauf, dass ihnen die Kastanien aus dem Feuer geholt werden, von ihren nützlichen Idioten.
Schritt eins: Erpressen zur „Selbstregulierung“, dann Revision („es soll zwei Jahre dauern“), sicherlich keine Verbesserung – wash, rinse, repeat, am Ende kann man doch noch mit dem Gesetz kommen.
„öffentlich durch Pressemitteilungen an lokale Zeitungen zu skandalisieren…“
Woher wohl der schlechte Ruf der Presse kommt?
„…MdB Christian Flisek, Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion …“
Was jetze, ist er Mitgliied diese Ausschusses als Ausschus der SPD Fraktion, hat die SPD-Fraktion sowas überhaupt, oder meinen die er sei Mitglied dieses Ausschusses des Bundestages und Mitglied der SPD-Fraktion?
Kein Wunder, wenn die ihre Gesetzesverlangen auch so schlampig zusammenschreiben … 🙂
Ich finde das Plakat gut. Ich finde es gut, weil es sehr deutlich zeigt, wo genau der Unterschied zwischen sexy und Sexismus liegt.
Ich finde allerdings den Gesetzesvorschlag von Pinkstinks aus hier bereits schon genannten Gründen unrealistisch und bescheuert.
Ich sehe keinen Unterschied … macht also nix sehr deutlich.
den können halt nur Feministinnen sehen.
Ist aber sehr beschränkte Zielgruppe …
Der Unterschied ist eindeutig der, dass auf dem linken Plakat die Frau für das beworbene relevant ist: Es ist Werbung für einen BH. Auf dem rechten Bild aber dient die Frau lediglich als billige Deko für den Sessel.
Das scheint mir eine recht beliebige Setzung zu sein. Wenn das Produkt ein BH ist, dann ist die Frau dazu eigentlich auch nur „Deko“. Einen BH trägt man, und auf einem Sessel sitzt man eben. Beides typische bzw. exemplarische Anwendungen eines Produktes.
Man könnte jetzt fragen, warum die Frau auf dem Sofa nichts weiter an hat, aber da könnte man einwenden dass dargestellt werden soll, dass sie sich eben Zuhause – und damit wohlfühlt.
Die Deutung als „sexisitisch“ ist eben nicht objektiv, sie wird vom Betrachter vorgenommen.
Beliebig ist sie nicht, sie folgt sehr stringent dem egozentrischen „Ich-Ich-Ich“ Ansatz. Unmittelbarer Nutzwert des BHs versus des sehr mittelbaren (und nicht geschlechtsexklusiven) Nutzwert eines Sessels.
Die weibliche Definition von Sexismus lautet daher auch folgerichtig (sinngemäß): „Sexismus ist alles wo nicht die Frau als solche im Mittelpunkt steht, sondern nur Mittel zum Zweck ist.“
Die weibliche Definition von Sexismus lautet daher auch folgerichtig (sinngemäß): „Sexismus ist alles wo nicht die Frau als solche im Mittelpunkt steht, sondern nur Mittel zum Zweck ist.“
Stimmt. Dann hätte also der Text auch „Frauensessel 199,-“ vs. „Sessel 199,-“ heißen können 😉
„Die weibliche Definition von Sexismus lautet daher auch folgerichtig (sinngemäß): „Sexismus ist alles wo nicht die Frau als solche im Mittelpunkt steht, sondern nur Mittel zum Zweck ist.““
Stimmt nicht. Die weibliche Definition von Sexismus lautet:
„Sexismus ist alles, was einer bestimmten Frau in einer konkreten Situation nicht gefällt.“
Nein, die korrekte Definition von Sexismus ist: „Jede möglich vermutbare Mißachtung des feminisischem Imperatives“, welcher lautet:
„Handle als Mann nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich sicherstellen kannst, dass sie niemals auch nur denkbar das Ego irgend einer beliebig auswählbaren oder denkbar möglichen Frau kränken kann“
Nick, Adrian,
bei derart skandalösem Verhalten hält sich frau nicht mit weichem Sexismus-Blaming auf, sondern zieht gleich die purpurrote „Frauenfeindlich“-Karte
😉
Ich hab hier nur den Sexismus gefunden, dass du Frau einen BH trägt obwohl die Feministen dagegen gekämpft haben und die Dinger sogar verbrannt haben. Sexy war da übrigens gar nix – na gut, vielleicht der Fußboden aus Echtholz, der würde sich gut unter meinem Bett machen.
Pink Stinks hat es natürlich vermieden ihre „limitierenden Geschlechterrollen“ auf dieses Plakat zu bringen. Hintergrund ist klar. Bei einem Plakat wo links ein Mann beim Bügeln (nicht limitierend) und rechts eine Frau beim Bügeln (limitierend) abgebildet ist, ist für die den der geistige Quatsch dieser Organisation klar erkennbar.
Sexuell degradierende Werbung ist auch heute schon durch Beschwerden beim Werberat sanktionierbar. Da ist durch Pink Stinks keine Neuigkeit mehr.
Dieses Plakat „erklärt“ nichts. Das Plakat dient einzig allein dazu, diese Organisation mit offenkundigen Beispiel zu legimitieren.
„Das Plakat dient einzig allein dazu, diese Organisation mit offenkundigen Beispiel zu legimitieren.“
Ja, vielleicht geht es einfach nur um höhere Spenden für die Frauengruppe …
Ist sowas hier dann auch verboten? Gleich zwei Männer die geschlechterstereotyp als geschickte Heimwerker dargestellt werden
Derart schwierige Fragen können nur durch qualifizierte Experten beantwortet werden. Experten können nur ausgewiesene Fachkräfte mit abgeschlossenem Genderstudium sein. Damit ist einmal mehr der Nachweis erbracht, dass es mehr Genderlehrstühle an den Universitäten braucht, da die Nachfrage nach Genderexperten ständig zunimmt.
Man denke nur an die tausenden Lehrmittel, die gendergerecht umgestaltet werden müssen, an die Spielwaren, die genderneutral neu konzipiert werden sollen, an die Werbung, die gendersensibel werden muss, an die Sprache an sich, die gendergerecht neu strukturiert wird und vieles mehr, das nach Genderexpertisen von ausgewiesenen Genderexperten verlangt.
Ich schlage vor wir lassen das mal durchgehen weil Schwule ja keine richtigen Männer sind und ja intersektional unterdrückt werden.
Vielleicht behaupten wir einfach dass Schwule Männer nicht handwerken können und alle lieber Frisöre werden und immer mit den Armen rumfuchteln beim reden.
Und deshalb erlauben wir dann diese Werbung.
Und die Schwulen dieser Welt werden sich vor Freude alle die Tränen aus dem Gesicht fächern damit ihr Maskara nicht verwischt.
Ich bin ja nichmal schwul aber ich weiss auch nicht ob das sarkasmus oder dystopie ist was ich da gerade getippt habe.
ät Christian:
Ich denke, diese PS-Aktion ist mal wieder ein hervorragendes Beispiel von quasi Religiösen, die mangels echter Diskriminierung irgendwelchen Unfug erfinden.
Und da der Unfug religiös ist, ist er nicht stimmig und unlogisch. Und totalitär.
Nicolaus Fest, Ex-BILD-Chef, hat dazu mal ein interessantes Buch aus den 70ern des konservativen Soziologen (!!!!) Helmut Schelsky ausgegraben.
Schelsky hat schon damals vorhergesagt, dass der reiche Sozialstaat massenweise intellektuelle Schmarotzer anziehen würde, die trotz allgemeinem Wohlergehen irgendwelche angeblichen Ungerechtigkeiten, zum Teil mit Hilfe geistiger Verrenkungen, (er)finden.
Wär das nicht mal ein Tagesthema?
http://nicolaus-fest.de/tag/helmut-schelsky/
ich finde auch die Männer nicht besonders heiss. Woher kommt bloss dieser Rasur-Trend? findet ihr Männer mit oder ohne Brusthaar besser?
Mal so, mal so. Kommt auf den Mann und auf das Brusthaar an.
Also, dem hier stehts:
😉
Kann man nicht einfach „blöde Werbung“ verbieten? Es wäre einerseits leichter, „blöd“ zu definieren, zweitens wäre das unsexistisch und drittens gäbe es am Ende weniger blöde Werbung…
Pingback: Fundstücke: Osterhöschen – Geschlechterallerlei