Pink Stinks würde gern mit diesem Bild eine Plakataktion machen, für die sie 5.000 € sammeln wollen.
Ist das eine sinnvolle Abgrenzung oder nicht?
Bei Twitter wurden dann auch noch entsprechende Motive mit Männern von anderen verlinkt:
Die würden nach dem „Dekorationsprinzip“ alle unter eine geschlechtsneutral gefasste Verbotsnorm nach Pinkstinks fallen. Andererseits scheint Pinkstinks ihr Werbeverbot auch gar nicht neutral fassen zu wollen. Ihr momentaner Vorschlag für eine Gesetzesänderung sieht wie bereits auch schon einmal, aber nur sehr kurz, angesprochen wie folgt aus:
„§ 7a UWG Diskriminierende Werbung
(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die Marktteilnehmende in diskriminierender Weise angesprochen werden, ist unzulässig, wenn nicht gewichtige verfassungsrechtlich geschützte Interessen ausnahmsweise überwiegen. Die Diskriminierung kann sich aus der Aussage einer Werbung, ihrem Gesamteindruck oder der Gesamtheit der einzelnen Teile einer Werbekampagne ergeben.
(2) Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt oder sich in sonstiger Weise ein geschlechtsbezogenes Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Personen in der Werbung oder im Verhältnis zu den von der Werbung adressierten Personen ergibt. Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie
1. Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet oder
2. sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Frauen darstellt oder
3. Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich.“
Es ist erstaunlich, dass sie noch nicht einmal versuchen, das gesetz durchgehend geschlechtsneutral zu formulieren, was ja heute gang und gäbe ist. So hat die Norm aus meiner Sicht aber immerhin keine Chance umgesetzt zu werden:
Eine Werbung soll bereits dann geschlechtsdiskriminierend sein, wenn sie Geschlechtsstereotype wiedergibt? Also immer dann, wenn eine Frau mit Waschmittel oder Kochen in Verbindung gebracht wird oder ein Mann Versorger irgendwas mit Versorgung zu tun hat? Ich vermute, dass wohl 90% aller Werbung, die Menschen zeigt darunter fallen würde, weil Werbetreibende nun einmal ihre Hauptkäufergruppe ansprechen wollen.
Es ist geradezu bizarr: Bei Pinkstinks ist die Abbildung einer Frau, die die Wäsche wäscht und kocht oder Kinder betreut und eines Mannes, der arbeiten geht, etwas, was sie verbieten wollen. Das Kind soll also etwas nicht in der Werbung sehen dürfen, was es beständig um sich herum hat. Weil klassische Rollen sexistisch sind. Pinkstinks ist anscheinend kein Anhänger des „Choice-Feminism“ und empfindet den Anblick einer Frau, die beispielsweise beruflich aussetzt um Kinder zu betreuen als unerhörte Beeinträchtigung des Kindes.
Die Klausel unter Absatz 2, Nr 3 soll wohl in dem ersten Beispiel die Ausformulierung der obigen Kampagne sein, auch hier wird man aus meiner Sicht kaum begründen können, warum es auf weibliche Körper beschränkt ist. Das zweite Beispiel existiert wohl auch nur in der Phantasie von Pinkstinks: Welcher Werbungschauende nimmt denn an, dass eine Frau käuflich ist? Und warum wäre es okay einen mann zum sexuellen Gebrauch abzubilden aber nicht eine Frau?
Man beachte, dass es sich in dem Gesetzesentwurf um eine „Ist-Vorschrift“-handelt, wenn eines der dortigen Kriterien vorliegt, dann spricht das also nicht nur dafür, dass die Werbung geschlechtsdiskriminierend ist, es steht kein Ermessen zu, es ist keine weitere Abwägung möglich (dann müsste man Formulierungen wie: „liegt üblicherweise vor“ oder „kann insbesondere geschlechtsdiskriminierend sein“ verwenden), sie ist per Definition sexistisch. Das würde im übrigen bedeuten, dass alle Frauenzeitschriften ihre Titelbilder komplett umgestalten müssten und das „Titelbild-Mädchen“ auf so gut wie allen Zeitschriften irgendwie besonders gerechtfertigt werden muss. Die Werbung im Fernsehen zwischen einer Liebesschnulze oder einem Aktionfilm dürfte im Prinzip keine Szene zeigen, wie sie danach im Film unproblematisch gezeigt werden dürfte. Werbung für einen Film würde sogar den gleichen Regeln unterliegen und dürfte daher überwiegend nicht gezeigt werden.
Ich bitte darum, mir in den Kommentaren mal ein paar Werbungen zu verlinken, die Menschen beeinhalten und die nicht nach dieser Norm verboten wären. Man könnte sogar diskutieren, ob die obige BH-Werbung den Anforderungen genügen würde, denn der Produktbezug „BH“ erfordert wohl kaum, dass man eine Frau in dieser Weise einblendet, ihre Beine als Körperteile haben keinen Produktbezug und sind dennoch nackt. Sie schaut zudem schüchtern nach unten, als wäre sie devot, also haben wir ein Geschlechterstereotyp und ein potentielles Unterordnungsverhältnis. Zudem wird hier auch die sexuelle Anziehungskraft von lediglich Frauen betont. Aber das wären Feinheiten.
Ich bezweifele bereits, dass das Gesetz in dieser strikten Form überhaupt verfassungsgemäß wäre. Geschlechterrollen in Werbung absolut zu verbieten hat erkennbar keinen Sinn, wenn sie ansonsten bestehen bleiben. Das Gesetz ist daher bereits zur Umsetzung des beabsichtigen Zweckes nicht geeignet.
vgl. auch: