Kachelmann gewinnt Prozess auf Schadensersatz wegen Falschbeschuldigung gegen Frau Dinkel

Hier noch ein Artikel zu dem Urteil des OLG Frankfurt, mit dem Frau Dinkel zu Schadensersatz bezüglich der Sachverständigenkosten wegen Falschbeschuldigung verurteilt worden ist

Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt:

Mit einem heute verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die beklagte Ex-Geliebte des bekannten Wettermoderators K. verurteilt, Schadenersatz für Kosten zu leisten, die K. dadurch entstanden sind, dass er aufgrund eines von ihr erhobenen Vergewaltigungsvorwurfs in Untersuchungshaft genommen wurde.

Zum Hintergrund

Die Beklagte hatte K. am 9.2.2010 mit der Behauptung angezeigt, sie am Tag zuvor in ihrer Wohnung vergewaltigt zu haben, indem er ihr ein Küchenmesser an den Hals gedrückt und unter Todesdrohungen zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Infolgedessen erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen K., der hierauf am 20.3.2010 auf der Rückreise aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen wurde. Auf die Haftbeschwerde K.s hob das OLG Karlsruhe den Haftbefehl am 29.7.2010 auf. Bis dahin hatte sich K. knapp vier Monate in Untersuchungshaft befunden. In dem anschließenden Strafverfahren vor dem Landgericht Mannheim wurde K. im Mai 2011 freigesprochen, weil die von der Beklagten behauptete Vergewaltigung nicht bewiesen werden konnte.

Mit der vorliegenden Klage fordert K. von der Beklagten Ausgleich eines Teils des Schadens, der ihm durch die Untersuchungshaft entstanden ist. K. macht geltend, dass er zur Verteidigung im Haftbeschwerdeverfahren mehrere Sachverständige habe beauftragen müssen, um die Glaubwürdigkeit der Beklagten sowie die von ihr vorgezeigten Verletzungen zu entkräften. Insoweit hat K. mit der Klage zunächst Kostenerstattung in Höhe von rund 13.400 € verlangt. In der Berufung hat er die Klage bis auf rund 7.100 € zurückgenommen.

Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts

Das zunächst angerufene Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage durch Urteil vom 23.12.2013 ab. Zur Begründung führte es aus, zwar sei K. durch die Anzeigen der Beklagten in Untersuchungshaft genommen worden – die Beklagte habe ihn also der Freiheit beraubt, indem sie staatliche Organe zum amtlichen Eingreifen veranlasst habe. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft sei jedoch, dass es sich um eine wahrheitswidrige Anzeige gehandelt habe. Der Beklagten könnte aber nicht vorgeworfen werden, dass sie K. vorsätzlich wahrheitswidrig einer Vergewaltigung bezichtigt habe mit dem Ziel, diesen seiner Freiheit zu berauben. Es sei möglich, dass die Beklagte durch „nicht-intentionale Verfälschungs- und Verzerrungseffekte“ subjektiv der festen Überzeugung gewesen sei, Opfer einer Vergewaltigung gewesen zu sein, obwohl dies objektiv nicht der Fall war.

Das Berufungsverfahren und die Entscheidung des OLG

Gegen die Klageabweisung hat K. Berufung zum OLG eingelegt. Das OLG hat eine Beweisaufnahme durch Einholung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens angeordnet, insbesondere zu der Frage, ob sich die Beklagte die im Zuge der Strafanzeige festgestellten Verletzungen selbst zugefügt haben kann.

Mit dem heutigen Urteil hat das OLG die Entscheidung des Landgerichts abgeändert und K. den begehrten Schadenersatz zugesprochen, soweit er die Klage nicht zurückgenommen hat. Zur Begründung führt das OLG aus:

Die Beklagte habe sich gegenüber K. schadenersatzpflichtig gemacht, weil sie wissentlich eine unwahre Strafanzeige erstattet und so – wie von ihr beabsichtigt – die Anordnung der Untersuchungshaft gegen K. herbeigeführt habe. Hierdurch habe sich die Beklagte der Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Die erlittene Freiheitsentziehung beruhe zwar unmittelbar auf dem Haftbefehl; die Beklagte müsse sich jedoch das staatliche Handeln im Wege der mittelbaren Täterschaft zurechnen lassen, da sie die Ermittlungsbehörden durch die wahrheitswidrige Anzeige und falsche Aussagen vorsätzlich getäuscht habe. Die Überzeugung, dass die Beklagte K. vorsätzlich der Wahrheit zuwider der Vergewaltigung bezichtigt habe, gründe sich auf das Ergebnis der in der Berufung durchgeführten Beweisaufnahme. Hiernach habe sich die Behauptung K.s bestätigt, die Beklagte habe sich die festgestellten Verletzungen selbst zugefügt.

So spreche das Verletzungsbild in der Gesamtschau und unter Berücksichtigung der Schilderungen der Beklagten nach den Feststellungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Frankfurt am Main für eine Selbstbeibringung. Bedeutsam sei ferner, dass die Schilderungen der Beklagten zum angeblichen Vergewaltigungsgeschehen nicht mit den Verletzungen in Übereinstimmung zu bringen seien und ihre Aussagen für sich genommen erhebliche Plausibilitätsdefizite aufwiesen. Zudem habe die Beklagte im Ermittlungsverfahren unstreitig teilweise falsch ausgesagt.

Die Beklagte habe auch mit direktem Vorsatz gehandelt. Aus den Gesamtumständen ergebe sich, dass es ihr gerade darauf angekommen sie, die Verhaftung des K. herbeizuführen.

Für ausgeschlossen hielt das OLG, dass bei der Beklagten eine „Autosuggestion“ vorlag, die dazu geführt habe, dass sie nur glaubte, vergewaltigt worden zu sein. Die entsprechende Annahme des Landgerichts sei nicht nur spekulativ, sondern nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, wonach sich die Beklagte die Verletzungen selbst zufügte, auch widerlegt.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Dinkel hält das Urteil anscheinend für falsch und zieht die Sexismuskarte:

D. kann die Entscheidung nicht anfechten. Sie spricht von einem „Justizskandal“ und ruft den Richtern nach der Verkündung zu: „Das Urteil ist eine Schande für Deutschland!“ Dann verliest sie vor den Journalisten eine Stellungnahme. Der männlich besetzte Senat habe an ihr ein Exempel statuieren wollen, um Frauen davon abzuhalten, „die Wahrheit über männliche Gewalt laut zu sagen“. Die Richter seien „armselige, feige Frauenverächter“.

Aus dem gleichen Artikel zu Kachelmann selbst:

Kachelmann ist sichtlich erleichtert. Er sagt, er hoffe, dass es ebenso viel Aufmerksamkeit erfahre wie der „Unsinn“, der während des Strafprozesses über ihn verbreitet worden sei. Er habe das Vertrauen in die Justiz zurückgewonnen, da nun ein Gericht festgestellt habe, dass er selbst Opfer eines Verbrechens wurde. „Sich mit einer behaupteten Vergewaltigung als Ikone des Feminismus aufzuspielen, ist die größtmögliche Verhöhnung, die man echten Vergewaltigungsopfern zuteil werden lassen kann.“

Kachelmann kommentierte auf Twitter:

Diese hat wohl auch ein Verfahren eingeleitet:

Aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim:

PRESSEMITTEILUNG
(28.09.2016) 

Urteil des OLG Frankfurt a. M. betreffend Schadenersatzklage des
Wettermoderators K.
– Staatsanwaltschaft Mannheim leitet Prüfvorgang ein

 

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 28.09.2016 (Az. 18 U 5/14) einen Prüfvorgang eingeleitet. In dem Urteil wurde dem Wettermoderator K. Schadenersatz gegen seine frühere Geliebte, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt hatte, zugesprochen.

Gegenstand der Prüfung ist, ob sich aus dem Urteil des OLG Frankfurt a. M. möglicherweise ein Anfangsverdacht auf Straftaten gegen die damalige Anzeigeerstatterin ergibt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wird hierzu zunächst die schriftlichen Urteilsgründe des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. anfordern.

gez. Utt
Erste Staatsanwältin

 

97 Gedanken zu “Kachelmann gewinnt Prozess auf Schadensersatz wegen Falschbeschuldigung gegen Frau Dinkel

    • Ich vermute, Frau Dinkel (ich esse nie wieder Dinkelbrot) fühlt sich innerlich völlig berechtigt zu all den Taten, die sie begangen hat und darum auch subjektiv völlig unschuldig. Ähnlich wie die Sklavenhalter früher, die tatsächlich auch ganz offiziell das Recht hatten, mit ihren Sklaven alles mögliche zu machen. Zwar haben die Frauen das Recht nicht offiziell, aber wir haben so eine feministische Presse, Regierung und überhaupt Gesellschaft, dass das fast aufs Gleiche hinausläuft.

      Wenn man bedenkt, dass es schon fast Standard ist, in einem Sorgerechtsstreit, Scheidung etc dem Mann Vergewaltigung, Kindsmissbrauch etc vorzuwerfen, dann ist das vielleicht einfach Bestandteil weiblicher Psyche.

  1. Oha! Es ist doch immer wieder ermutigend zu sehen, dass es durchaus noch immer eine unabhängige Justiz gibt. Denn es wäre ja durchaus vorstellbar gewesen, dass sie es lieber fallen lassen, um keinen neuen Hashtag á la Lohfink zu riskieren.
    Ob es zu einer Verurteilung – geschweige denn angemessenen Bestrafung – kommt, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt, aber man muss für jeden Schritt in die richtige Richtung dankbar sein.

    • Mal sehen, ob es ein Richter oder eine Richterin ist, die den Fall zu entscheiden hat. Ist zwar eigentlich egal – ich halte eine Richterin sogar eher für ungünstiger für sie – aber nach ihren Äußerungen zu den drei männlichen Richtern an OLG wäre es ja interessant, wenn eine Frau zum gleichen Ergebnis kommen würde.

      • Oh, erst jetzt entdeckt, dass da geantwortet wurde!

        Ich sage nicht, dass es mir höchstwahrscheinlich schien, dass as Gericht abknickt, aber eben denkbar. Auch Juristen sind im Endeffekt Menschen und von denen kann jeder den Trubel eines Skanals scheuen. Und wenn er dann Ermessensspielraum hat, kann er schon mal den Weg des geringsten Widerstandes gehen.

        @ pıʌɐp:
        Elender Weltbürger! 😉

        • Ich denke mal, Frau Dinkel hat bewußt ein Strafverfahren in Kauf genommen – um sich publikumswirksam als Märtyrerin für Frauenrechte zu inszenieren. Sie soll ja vom Blatt abgelesen haben.

          Die Richter werden das Spiel durchschaut haben und sind nicht über den Stock gesprungen.

          Was nun bei einer großen Mehrheit hängen bleibt ist, dass Frau Dinkel ziemlich unverschämt das Gericht beleidigt und dafür _nicht_ sanktioniert wird. „Die getroffene Hündin bellt, ohne Sinn und Verstand, ist ja peinlich!“

        • Als juristischer Laie denke ich, dass das sogar eine recht happige Beleidigung ist, weil sie gleichzeitig unterstellt, die Richter hätten Rechtsbeugung begangen: „Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist.“ (Tante Wiki).

          Ich denke, das ist sogar üble Nachrede, für die sie bis zu 2 Jahre in den Knast wandern könnte, theoretisch: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
          (§ 186 StGB)

    • „Beleidigung“

      Verunglimpfung der Justiz und des Staates. Mit einer Verschwörungstheorie, die auf manche Kreise stark aufhetzend wirkt, eben die Femnisten und Konsorten.

      Ist das nichts für Volksverhetzung StGB?

      Oder ist das nur für Nazis und Holocautleugner?

    • Mich hatte es auch gewundert, dass das Gericht sich so anpöbeln lässt.
      Habe gestern abend beim Essen noch einen befreundeten Staatsanwalt dazu gefragt, der meinte dass die Gerichte sowas tatsächlich oft ignorieren und erst im Wiederholungsfall sanktionieren.

  2. „Justizskandal“,
    „Das Urteil ist eine Schande für Deutschland!“,
    ein Exempel statuieren wollen, um Frauen davon abzuhalten, „die Wahrheit über männliche Gewalt laut zu sagen“.

    Gings nicht noch ’ne Nummer größer? 😉
    Aber wenn man in der konkreten Sache keine Argumente hat, muss man die Angelegenheit wohl auf ein anderes Level heben…

    • Gings nicht noch ’ne Nummer größer?

      Das OLG ist zwar ein Zivilgericht, hat aber in der Sache eine ziemliche Latte an Straftatbeständen festgestellt – darunter Freiheitsberaubung.

      Für sie geht es schon um was, nämlich ein paar Jährchen gesiebte Luft.

  3. „Es sei möglich, dass die Beklagte durch „nicht-intentionale Verfälschungs- und Verzerrungseffekte” subjektiv der festen Überzeugung gewesen sei, Opfer einer Vergewaltigung gewesen zu sein, obwohl dies objektiv nicht der Fall war.“

    Ich könnte kotzen. Eimerweise.

    • Ja, die EMMA.
      Abgesehen von der gleichen Rhetorik wie bei Frau Lohfink hat die Autorin eine schöne, sehr zweideutige Formulierung benutzt.
      Sie schreibt: „Es ist auch eine Katastrophe für alle tatsächlichen Opfer einer Sexualstraftat, bei denen der oder die Täter am Ende nicht verurteilt werden.“
      Frau Dinkel ist (so wie ich das verstehe) also in den Augen der Autorin kein tatsächliches Opfer? Aber ihre Verurteilung ist ein Skandal? [Stimme von Loriot] Ach was!

  4. Was sagen dazu eigentlich die hiesigen Kommentatoren, die meinen, sich Zuhause einmauern zu müssen, weil man an jeder Ecke falschbeschuldigt und dann sofort ohne Verhandlung in den Knast gesteckt wird?

    • Mehr oder minder ähnliches wie Kachelmann: Daß dieses Urteil einem etwas Vertrauen in die Justiz zurückgibt, was nach Fällen wie Horst Arnold doch arg gelitten hat.

      Sahnehäubchen wäre jetzt natürlich, wenn die Dinkel tatsächlich in einem Strafprozess angeklagt und ins Kittchen wandern würde.

      • Keine Ahnung, soll ich mir das jedes Mal mit copy und Paste abspeichern wenn ich das sehe?
        Du hast dich auch schon oft an solchen Diskussionen beteiligt also streng doch deine Grauen Zellen an, wer es war.

        • nö. Man muss hier doch keine Zitate liefern, nur wenn einem hier Sachen auffallen und man Anmerkungen dazu macht.

          Sonst könnte ich ja auch das nächste Mal einen Nachweis darüber fordern dass ich das gesagt habe, wenn jemand mit „ihr“ (Frauen) ankommt.

          Ich glaube, wenn ich Namen nennen muss, dass xyz und Teardown einige von denen waren. Aber ich merke mir Namen und das was sie gesagt haben nicht krampft oder bewusst, ich finde das irgendwie neurotisch.

        • es ist entlarvend, weil ich nicht das explizite Posting unter einem expliziten Artikel spontan raussuchen und zitieren kann? In einem Blog wo jeden tag Artikel rauskommen mit hunderten Kommentaren?
          Ich habe gesagt, dass mMn nach teardown und xyz Namen sind auf die das zutrifft.

    • Abgesehen davon, dass ich da keinerlei Paranoia, aber halt auch eine gute Menschenkenntnis habe:

      – Kachelmann saß doch tatsächlich monatelang im Knast, daran ändert dieses Urteil gar nichts
      – Kachelmanns TV-Karriere und seinen Ruf hat sie zerstört, nicht mal als Interviewpartner will man ihn mehr haben (was sicher auch mit seiner _verständlichen_ Verb(tw)itterung nach dem ersten Prozess zu tun hat).
      – Er hat viel Geld und auch Freunde verloren
      – Kachelmann hatte extremes Glück, dass die Falschbeschuldigerin nicht besonders helle ist und sich in Widersprüche verwickelt und schlecht im Beweise fälschen ist.
      – Kachelmann hat das Geld und die Ausdauer sowie zumindest eine Teilöffentlichkeit im Rücken, um seinen Ruf halbwegs wiederherzustellen. Andere haben das nicht.

      • Zitat: „– Kachelmann hatte extremes Glück, dass die Falschbeschuldigerin nicht besonders helle ist und sich in Widersprüche verwickelt und schlecht im Beweise fälschen ist.“

        Genau das ist der eigentliche Skandal! Erst das dritte Gericht hat sich getraut die Lügereien der Anzeigeerstatterin Dinkel ernst zu nehmen und darauf entsprechend zu reagieren. Wenn ich mich richtig erinnere, steht in einem Gerichtsprotokoll von Mannheim, dass ein Staatsanwalt oder Richter die Frage stellte, „Warum lügt sie so schlecht?“ Es gab bereits damals genug Beweise, dass Frau Dinkel gelogen hat, aber das wurde penetrant ignoriert. Diese extrem dumme und rachsüchtige Frau hat allen tatsächlich vergewaltigten Menschen einen Bärendienst erwiesen. Ich hoffe, sie wird nicht, weil unzurechnungsfähig, der Strafe entkommen, sondern muss dafür gerade stehen!

        • Ja, die Frage habe ich mir auch gestellt. Warum reicht es nicht aus, ihr eine einzige Lüge (neben den offenkundigen Selbstverletzungen) nachzuweisen, um die Sache auffliegen zu lassen?

          Aber ich denke, eine rachsüchtige, durchgeknallte Einzelperson wie Dinkel wäre gar nicht unbedingt in der Lage, echte Vergewaltigungsopfer in Verruf zu bringen.

          Den größten Bärendienst leisten die Feministinnen, die ihre Lobbyarbeit in den Dienst solcher Falschbeschuldigerinnen stellen (wie auch GLL oder Matress Girl u.v.m.) und damit den Fall erst so richtig groß zum Skandal aufblasen und bedingungslose Unterstützung für alle Beschuldigerinnen fordern, bevor dann alles in sich zusammenfällt. DAS fördert erst die Skepsis bei Vergewaltigungsanzeigen.

          Alice Schwarzer hat hier aus meiner Sicht eine viel größere Verantwortung für den entstandenden Schaden als die (irgendwo ja vielleicht doch ein klein bisschen bemitleidenswerte) Täterin selbst.

    • ja und? Vielleicht hat die Frau nicht mehr. Es geht doch nicht nach finanziellem Schaden des Opfers, sondern nach den finanziellen Ressourcen des Täters.
      Und es geht auch nicht um Rache, sondern darum Recht zu sprechen.
      Habe ich durch den Gina Lisa Fall zumindest.

      Jetzt bitte nicht unsachlich werden, bloß weil es diesmal um einen Mann geht, Herr Fenech.

      Gerecht ist daran natürlich nichts, aber darum geht es ja auch nicht offenbar.

      • „Und es geht auch nicht um Rache, sondern darum Recht zu sprechen.“

        Es sollte darum gehen, dass Leute abgeschreckt werden, derart falsch zu beschuldigen.
        Am besten wäre es, sie bekämen die Strafe, die ihr Verleumdungsopfer bekommen hätte.
        Eine Freiheitsstrafe wäre hier angebracht, keine Geldstrafe.

        • Achso. Dann muss ich aber wieder auf Lohfink zurück kommen mit dem Urteil waren ja alle hier einverstanden. Wo genau soll die Abschreckung in der Zahlung von 1500 Euro liegen?
          Was genau soll die Männer davon abhalten mit der nächsten Diskobekanntschaft dasselbe zu machen?

          Sorry, aber das ist mal wieder billige Solidarität (oder Entziehung derselben) auf Basis von Geschlecht.

        • Der Fall hier ist schon etwas anderes. Aber davon mal ganz abgesehen ist deine Unterstellung nichts anderes als billiger feministischer Sexismus:

          „aber das ist mal wieder billige Solidarität (oder Entziehung derselben) auf Basis von Geschlecht“

          Aber bestimmt hälst du, wie jede gute Feministin, die Justiz ohnehin für eine Verschwörung des Patriarchats und nur die Stimme der Frau kann zählen, sonst nichts.

        • blabla ich bin immer noch keine Feministin. MIr fällt nur die komplette Ungleichbehandlung der Fälle auf und dass man total mit der Bestrafung der Männer zufrieden war, bzw. auf „recht ist recht“ pochte und meinte, das sei eben so, wenn die nicht so viel haben.
          Hier ist man damit nicht zufrieden, unabhängig ob und wie viel die Täterin finanziell vorzuweisen hat.
          Außerdem hatte man mehr mitleid mit den Männern wegen Falschbeschuldigung als mit ihr wegen des Videos. Wobei dann noch teilweise nachgesetzt wird, dass sie ja sowieso eine Schlampe ist, da macht das eine mal den Kohl auch nicht mehr fett. Das wirkt halt stark parteiisch.

      • Fällt dir auf, dass 7000€ weitaus weniger sind, als die Opfer von GLLs Falschbeschuldigung zahlen mussten?
        Sie decken nur einen winzigen Teil von Kachelmanns Kosten, die er für seine Verteidigung gegen ihre Tat aufbringen musste. Schmerzensgeld und Entschädigung für seine zerstörte Existenz ist da nicht vorbei.

        Die Rufschädigung bei Kachelmann war, dass er ein Vergewaltiger sei (was nicht stimmt).

        Die Rufschädigung von GLL war, dass jeder sehen konnte dass sie eine Schlampe ist, die sich von zwei Doofbratzen ficken lässt (was auch stimmte und was schon davor durch diverse, freiwillige Videos bekannt war).
        Zumal die beiden Typen das bis heute abstreiten und nicht selbst publiziert, nur wohl im Freundeskreis weiterverschickt hatten.

        Krass, dass du den Unterschied nicht blickst.

        • ja und? Wenn die Ex aber nur Bürohilfe ist, hat sie nunmal nicht mehr. Kann sie doch nichts für. Es geht doch um % von dem was man hat. Wenn du einem Millionär 10% wegnimmst, tut das nicht so weh, wie wenn du es bei einem Hart4 Empfänger tut.
          Der geschädigte Millionär freut sich über die Strafzahlung des Hartzers aber natürlich nicht.
          Und die Karriere wird durch Knastaufenthalt auch nicht besser. Also wäre das nur Rache und das wollen wir doch nicht, oder?
          Scheinbar macht ihr hier jetzt den selben Fehler wie ich bei Lohfink.

        • *Die Rufschädigung von GLL war, dass jeder sehen konnte dass sie eine Schlampe ist, die sich von zwei Doofbratzen ficken lässt (was auch stimmte und was schon davor durch diverse, freiwillige Videos bekannt war).*

          Classy, David.

        • „Die Rufschädigung von GLL war, dass jeder sehen konnte dass sie eine Schlampe ist, die sich von zwei Doofbratzen ficken lässt (was auch stimmte und was schon davor durch diverse, freiwillige Videos bekannt war).“

          Und dann macht es nichts?
          Vielleicht macht es dann bei Kachelmann auch nichts, weil der sowieso schon immer ein Unsympath war. Findest du das eine sinnvolle Argumentationsstrategie?

        • @Atacama – „Wenn die Ex aber nur Bürohilfe ist, hat sie nunmal nicht mehr. Kann sie doch nichts für. Es geht doch um % von dem was man hat.“

          Nochmal: Es handelte sich hier um einen SCHADENERSATZANSPRUCH in einem ZIVILverfahren. Das was du meinst, ist die in einem STRAFverfahren ggf. zu verhängende GELDSTRAFE mit einer vom tatsächlichen Einkommen abhängigen Tagessatzhöhe. Völlig andere Baustelle.

        • Für das Urteil eines Zivilgerich ist die wirtschaftliche Situation des Beklagten völlig ohne Bedeutung.
          Ob der Kläger das Urteil dann in voller Höhe tatsächlich durchsetzen kann (ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung), ist eine ganz andere Frage.

        • @Atacama: unternehm doch einfach nochmal einen Versuch, das Konzept „Tagessatz“ zu verstehen.

          Und dann macht es nichts?
          Vielleicht macht es dann bei Kachelmann auch nichts, weil der sowieso schon immer ein Unsympath war. Findest du das eine sinnvolle Argumentationsstrategie?

          Nein. Das ist ja auch deine und nicht meine, d’uh!

          Ich habe nie geschrieben, dass es „nichts macht“. Ich habe nur den Unterschied hinsichtlich des Aspekts „RufSCHÄDIGUNG“ skizziert.
          Natürlich müssen die Persönlichkeitsrechte von GLL gewahrt werden, egal wie oft sie sich schon zuvor selbst als Schlampe inszeniert hat und mit ähnlichen Videos (wie diesem auch) einen Haufen Kohle verdient hat.
          Eine Rufschädigung hat sie dadurch aber nicht wirklich erlitten, nur (sofern es noch was zu schädigen gab) durch ihre selbst begangene Falschbeschuldigung.
          Bei Kachelmann sieht es ganz anders aus.

          Davon ab interessieren dich juristische Details bei deinem Äpfel und Birnen-Vergleich der beiden Summen wohl sowieso nicht.

        • Wenn Lohfink was nicht macht? Zivilrechtlich auf Schadenersatz klagen?
          Mag sein. Mir fehlen die Detailkenntnisse des Sachverhalts, um beurteilen zu können, ob bzw. in welcher Höhe SE-Ansprüche begründet sein könnten. Wenn ihre Anwälte das hinkriegen – gern. Ich hätte kein Problem damit, die beiden Männer zahlen zu lassen, und glaube nicht, dass viele dies anders sehen.

      • @all – die 7.100 € kommen daher, dass er nur ganz konkrete Kosten eingeklagt hatte. Die Höhe wurde also nicht vom Gericht irgendwie begrenzt. Kachelmann kann ggf. jederzeit noch andere Schadenersatzansprüche einklagen (was er nach diesem Erfolg und der eindeutigen Wortwahl des Gerichts sicherlich prüft).
        Diese Schadensersatzansprüche wären auch nicht durch die wirtschaftlichen Situation der Frau Dinkel irgendwie gedeckelt (inwieweit sie tatsächlich beigetrieben werden könnten, ist natürlich eine andere Frage).

        • Ich wusste nicht, dass es bei sowas einen Strafprozess gibt. Und ehrlichgesagt verstehe ich dann noch weniger, wieso das Geld dann an den Staat ausbezahlt wurde (weswegen) bzw. wieso es nicht von vornherein ein Zivilprozess war. Allerdings ist das ja nicht das Thema hier. Und so sehr interessiert Jura mich auch nicht.

        • Atacama – dir war nicht einmal klar, dass es sich bei Lohfink um Strafprozesse handelte? Und du weißt nicht, dass Straftaten zwingend im Rahmen von Strafverfahren beurteilt werden und Geldstrafen (genauso wie z.B. Bußgelder wegen Verkehrsordungswidrigkeiten) an die Staatskasse zu leisten sind?
          Nimm’s mir nicht übel, aber wenn es bei den basics schon so hapert, ist eine sinnvolle Diskussion kaum möglich.

          Mich wundert es vor allem, weil ich in den letzten Wochen und Monaten auch (mMn.) hochwertige Beiträge von dir gelesen habe, die ich allerdings teilweise nicht wirklich mit deinem üblichen Stil in Einklang bringen konnte. Kommentiert manchmal jemand anderes unter deinem Namen?

        • Ich wusste nicht, dass es bei sowas einen Strafprozess gibt. Und ehrlichgesagt verstehe ich dann noch weniger (..)Und so sehr interessiert Jura mich auch nicht.

          Ich weiß es nicht, ich verstehe es nicht, es interessiert mich auch nicht…aber eine renitent vorgetragene Meinung möchte ich mir als Frau natürlich trotzdem nicht nehmen lassen. Jedenfalls seid ihr alle voll doppelmoralisch!!

        • „Atacama – dir war nicht einmal klar, dass es sich bei Lohfink um Strafprozesse handelte?“

          Prozess. Einzahl. Und nein, mir war „nicht einmal“ das klar, da ich nicht Jura studiert habe und deswegen folglich nicht wusste, dass die Anfertigung eines Videos Sache des Straf- und nicht Zivirechts ist. Ich kenne mich nur etwas mit Arbeistrecht aus und das auch nur, weil ich da mal Prüfungen machen musste.

          @david

          Ja und? Man muss nicht erst sonst wie recherchieren oder einen Abschluss darin haben, um im Internet zu einem Artikel seinen Senf dazu geben zu können. Die meisten hier haben sich ja acuh reflexartig aufgeregt über die 7500, ohne sich informiert zu haben über:

          „die 7.100 € kommen daher, dass er nur ganz konkrete Kosten eingeklagt hatte. Die Höhe wurde also nicht vom Gericht irgendwie begrenzt. Kachelmann kann ggf. jederzeit noch andere Schadenersatzansprüche einklagen (was er nach diesem Erfolg und der eindeutigen Wortwahl des Gerichts sicherlich prüft).
          Diese Schadensersatzansprüche wären auch nicht durch die wirtschaftlichen Situation der Frau Dinkel irgendwie gedeckelt (inwieweit sie tatsächlich beigetrieben werden könnten, ist natürlich eine andere Frage).“

          Und die Männer hier, die so doof waren, das nicht vorher zu wissen, hast du nicht wegen ihrer Doofheit attackiert. Sondern nur mich. Womit wir wieder bei Doppelmoral oder selektiver Wahrnehmung wären.

        • @Atacama – „Prozess. Einzahl.“
          Nein. es gab gesonderte Prozesse gegen Lohfink und gegen die Männer. FS und ich bezogen sich hierauf.

          „Und nein, mir war „nicht einmal“ das klar, da ich nicht Jura studiert habe und deswegen folglich nicht wusste, dass die Anfertigung eines Videos Sache des Straf- und nicht Zivirechts ist.“
          Sorry, aber wer bei der ganzen Berichterstattung um die Prozesse nicht mitbekommen hat, dass es sich um Strafverfahren handelte, hat offenbar erhebliche Verständnisschwierigkeiten. Dafür braucht man ganz sicher kein Jurastudium.
          (Es sind übrigens Aussagen von dir wie diese, die mich dazu brahcten, den letzten Absatz meines Kommentars von 13:31 Uhr zu schreiben.)

          „Und die Männer hier, die so doof waren, das nicht vorher zu wissen, hast du nicht wegen ihrer Doofheit attackiert. Sondern nur mich. Womit wir wieder bei Doppelmoral oder selektiver Wahrnehmung wären.“
          Du zitierst da einen Kommentar von mir, nicht von david. Und wenn du mal kurz durchatmest, wirst du merken, dass dieser Kommentar @all adressiert ist und ausweislich der Kommentarebene eine direkte Antwort auf rotepilleblog darstellt. Ich gebe dir völlig recht, bei Teilfragen lagen auch andere falsch (auch wenn ich davids Kommentar von 14:08 Uhr aufgrund deiner weiteren Aussagen trotzdem passend finde).

        • Ein mir bis dahin unbekannter User hat also etwas retweetet von einem mir unbekannten Twitterer, aus dem keinesfalls hervorgeht, dass er ebenso doof ist wie du und das nicht blickt. Er sagt nur dass das eine geringe Summe ist, die dem tatsächlichen Schaden nicht ansatzweise gerecht wird. Stimmt ja auch. Er kritisiert überhaupt nicht das Gericht, denn das hat ja nicht über Schmerzensgeld beschieden.

          Also wo war nochmal dein Argument, warum ich hier selektiv wahrnehmen würde?
          Du bist leider die einzige, die sich hier blamiert hat.

        • „Ein mir bis dahin unbekannter User hat also etwas retweetet von einem mir unbekannten Twitterer, aus dem keinesfalls hervorgeht, dass er ebenso doof ist wie du und das nicht blickt. “

          Doch, david, das geht daraus hervor.

          „Er sagt nur dass das eine geringe Summe ist, die dem tatsächlichen Schaden nicht ansatzweise gerecht wird. Stimmt ja auch. Er kritisiert überhaupt nicht das Gericht, denn das hat ja nicht über Schmerzensgeld beschieden.“

          Aber er hat sich nicht darüber informiert (was er hätte müssen, um mitreden zu können nach deiner Logik) dass die 7000und noch was „kommen daher, dass er nur ganz konkrete Kosten eingeklagt hatte. Die Höhe wurde also nicht vom Gericht irgendwie begrenzt. Kachelmann kann ggf. jederzeit noch andere Schadenersatzansprüche einklagen (was er nach diesem Erfolg und der eindeutigen Wortwahl des Gerichts sicherlich prüft).“

          Und damit hätte er sich den Tweet und den Retweet sparen können und einfach darauf warten, ob und wieviel kachelmann in weiteren Prozessen zugesprochen wird.

          Aber ist jetzt auch egal, mir sagt das „Thema“ dieser „Diskussion“ nicht sehr zu um ehrlich zu sein.

        • Doch, david, das geht daraus hervor.

          Leider logisch falsch.

          Aber ist jetzt auch egal, mir sagt das „Thema“ dieser „Diskussion“ nicht sehr zu um ehrlich zu sein.

          Schon klar.

        • Das hab ich erst jetzt gesehen:

          7000 Euro wären dafür lächerlich:

          Ok, da kann man zumindest indirekt davon ausgehen, dass er von einer Strafbemessung des Gerichts ausging.

          Trotzdem hat er im Grunde ja recht: es ist lächerlich. Nur war halt mehr nicht drin in diesem Prozess. Grundlage waren die Gutachterkosten.

        • wir sollten diese Diskussionen über irgendwelche Einzelworte oder Satzteile oder wer wann was gesagt oder nicht gesagt oder gemeint hat aber dennoch lassen. Es fühlt sich irgendwie merkwürdig an, darüber zu „streiten“. In der Realität, aber im internet noch viel mehr^^

  5. An die Juristen: Da offenbar Ermittlungen gegen Dinkel aufgenommen werden – können die ehemaligen Staatsanwälte Oltrogge & Co. einbezogen werden? Oder werden jetzt andere Personen mit dem Fall betraut? Und falls es zur Anklage kommen sollte, urteilen dann andere Richter, oder können das wieder die gleichen sein?

    • Ein etwaiges Gerichtsverfahren dürfte vor dem Amtsgericht stattfinden, so dass (zumindest erstinstanzlich) ausgeschlossen sein dürfte, dass dieselben Richter urteilen.
      Bei der Staatsanwaltschaft ist es theoretisch nicht ausgeschlossen, aber ich bin mir sicher, dass es so geregelt wird, dass andere Staatsanwälte die Sache bearbeiten (notfalls über Befangenheitserklärungen. Die Frage ist wohl eher, wie sich das mit den (staatsanwaltschaftlichen) Krähen und den Augen so verhält, zumal wenn sie im selben Haus sitzen…

        • Die Staatsanwaltschaft war verpflichtet, den Sachverhalt bestmöglich zu ermitteln, ehe sie gegen Kachelmann Anklage erhob. Dem ist sie offensichtlich nicht nachgekommen. Im Zivilprozess wurden keine neuen Erkenntnisse erzielt, die nicht schon vorher hätten ermittelt werden können. Ein Staatsanwalt, der jetzt zum Ergebnis kommt, gegen Frau Dinkel sei Anklage wegen Falschaussage zu erheben, stellt damit m.E. seinen Kollegen im Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann ein vernichtendes Zeugnis aus.

          • Ach, irgendein Detail ist immer dazu gekommen und bisher hat es dort ja keiner abgelehnt. Das kann man problemlos als „abwarten und die Verjährung in Auge behalten aufgrund der besonderen Sensibilität des Themas“ darstellen. Oder man sagt einfach nichts zu dem Thema.

        • Ich denke auch, dass eine Anklage oder gar eine Verurteilung für die ursprünglich befassten Staatsanwälte und Richter recht unangenehm wären. Welche neuen Erkenntnisse sollten denn hinzugekommen sein?

  6. Die Ex-Geliebte reagierte – so der Eindruck des ◥Lawbloggers Udo Vetter – „weniger sachlich auf das Urteil“: Sie soll die Entscheidung als „katastrophales Fehlurteil“ und die Richter als „armselige, feige Frauenverächter“ angegriffen haben. Als Ursache des „Justizskandals“ sieht sie einen „rein männlich besetzen Senat“, der „uns [sic] Frauen stumm schalten“ wolle.

    Täter-Opfer-Umkehr

    Damit bedient sie sich einer Täter-Opfer-Umkehr, die man aus den Reaktionen von Fans und Laienverteidigern der Reality-TV-Darstellerin Gina-Lisa Lohfink kennt: Hier wurde teilweise sogar gefordert, „rechtsstaatliche Grundprinzipien über Bord zu werfen und auch Unschuldige einzusperren, solange das nur die eigene gesellschaftspolitische Agenda voranzubringen verspricht“. Da schimmert der Ansicht des Bloggers ◥Bernhard Torsch nach „die alte Krankheit durch, die immer wieder alle möglichen politischen Bewegungen heimgesucht hat, tragischerweise gerade auch linke, nämlich die Bereitschaft zur Inhumanität im Namen der guten Sache“. Das illustriert er mit einem Aphorismus von Karl Kraus, der diesen Effekt 1909 in dem Satz auf den Punkt brachte: „Das Übel gedeiht nie besser, als wenn ein Ideal davorsteht.“

    Das von den Laienverteidigern von Lohfink eingeforderte „Recht, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist“, anstatt diese Definition an objektiv überprüfbare Kriterien zu koppeln und Parlamenten und Richtern zu überlassen, hätte nicht nur keine Grundlage in der Verfassung, sondern würde im Bereich der Sexualität auch zu Willkür führen, die deutlicher wird, wenn man sich die Forderung in anderen Rechtsbereichen vorstellt: Dann könnte beispielsweise ein Hausbesitzer Mieter einfach zu illegalen Hausbesetzern erklären und räumen lassen, wenn er sich gerade danach fühlt – oder die Bahn alle Fahrgäste eines Zuges zu Schwarzfahrern.

    http://www.heise.de/tp/artikel/49/49557/1.html

    Checken werden die es trotzdem nicht, weil sie keine moralischen Grundsätze haben, sondern nur wissen das Frauen immer die Opfer sind.

    • >>> Sie soll die Entscheidung als „katastrophales Fehlurteil“
      >>> und die Richter als „armselige, feige Frauenverächter“
      >>> angegriffen haben.

      Hier kann man sich die Sätze von Claudia D. (ab ca. 1:07) sogar von ihr selber anhören:

      Sie sagt sogar, dass sie auch ins Gefängnis gehen würde und dass sich die „armseligen feigen Frauenverächter“ die angebliche „chauvinistische Botschaft“ des Urteils „sonst wo hinschieben“ können.

  7. Pingback: Urteil im Fall Kachelmann gegen Claudia Dinkel auf Schadensersatz (OLG Frankfurt, 28.09.2016, 18 U 5/14 | Alles Evolution

  8. Pingback: Kleiner Jahresrückblick: Themen 2016 und was war sonst noch los | Alles Evolution

  9. Pingback: Falschbeschuldigungen: Häufigkeit und Strafen | Alles Evolution

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..