Kachelmann gewinnt Prozess auf Schadensersatz wegen Falschbeschuldigung gegen Frau Dinkel

Hier noch ein Artikel zu dem Urteil des OLG Frankfurt, mit dem Frau Dinkel zu Schadensersatz bezüglich der Sachverständigenkosten wegen Falschbeschuldigung verurteilt worden ist

Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt:

Mit einem heute verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die beklagte Ex-Geliebte des bekannten Wettermoderators K. verurteilt, Schadenersatz für Kosten zu leisten, die K. dadurch entstanden sind, dass er aufgrund eines von ihr erhobenen Vergewaltigungsvorwurfs in Untersuchungshaft genommen wurde.

Zum Hintergrund

Die Beklagte hatte K. am 9.2.2010 mit der Behauptung angezeigt, sie am Tag zuvor in ihrer Wohnung vergewaltigt zu haben, indem er ihr ein Küchenmesser an den Hals gedrückt und unter Todesdrohungen zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Infolgedessen erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen K., der hierauf am 20.3.2010 auf der Rückreise aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen wurde. Auf die Haftbeschwerde K.s hob das OLG Karlsruhe den Haftbefehl am 29.7.2010 auf. Bis dahin hatte sich K. knapp vier Monate in Untersuchungshaft befunden. In dem anschließenden Strafverfahren vor dem Landgericht Mannheim wurde K. im Mai 2011 freigesprochen, weil die von der Beklagten behauptete Vergewaltigung nicht bewiesen werden konnte.

Mit der vorliegenden Klage fordert K. von der Beklagten Ausgleich eines Teils des Schadens, der ihm durch die Untersuchungshaft entstanden ist. K. macht geltend, dass er zur Verteidigung im Haftbeschwerdeverfahren mehrere Sachverständige habe beauftragen müssen, um die Glaubwürdigkeit der Beklagten sowie die von ihr vorgezeigten Verletzungen zu entkräften. Insoweit hat K. mit der Klage zunächst Kostenerstattung in Höhe von rund 13.400 € verlangt. In der Berufung hat er die Klage bis auf rund 7.100 € zurückgenommen.

Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts

Das zunächst angerufene Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage durch Urteil vom 23.12.2013 ab. Zur Begründung führte es aus, zwar sei K. durch die Anzeigen der Beklagten in Untersuchungshaft genommen worden – die Beklagte habe ihn also der Freiheit beraubt, indem sie staatliche Organe zum amtlichen Eingreifen veranlasst habe. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft sei jedoch, dass es sich um eine wahrheitswidrige Anzeige gehandelt habe. Der Beklagten könnte aber nicht vorgeworfen werden, dass sie K. vorsätzlich wahrheitswidrig einer Vergewaltigung bezichtigt habe mit dem Ziel, diesen seiner Freiheit zu berauben. Es sei möglich, dass die Beklagte durch „nicht-intentionale Verfälschungs- und Verzerrungseffekte“ subjektiv der festen Überzeugung gewesen sei, Opfer einer Vergewaltigung gewesen zu sein, obwohl dies objektiv nicht der Fall war.

Das Berufungsverfahren und die Entscheidung des OLG

Gegen die Klageabweisung hat K. Berufung zum OLG eingelegt. Das OLG hat eine Beweisaufnahme durch Einholung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens angeordnet, insbesondere zu der Frage, ob sich die Beklagte die im Zuge der Strafanzeige festgestellten Verletzungen selbst zugefügt haben kann.

Mit dem heutigen Urteil hat das OLG die Entscheidung des Landgerichts abgeändert und K. den begehrten Schadenersatz zugesprochen, soweit er die Klage nicht zurückgenommen hat. Zur Begründung führt das OLG aus:

Die Beklagte habe sich gegenüber K. schadenersatzpflichtig gemacht, weil sie wissentlich eine unwahre Strafanzeige erstattet und so – wie von ihr beabsichtigt – die Anordnung der Untersuchungshaft gegen K. herbeigeführt habe. Hierdurch habe sich die Beklagte der Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Die erlittene Freiheitsentziehung beruhe zwar unmittelbar auf dem Haftbefehl; die Beklagte müsse sich jedoch das staatliche Handeln im Wege der mittelbaren Täterschaft zurechnen lassen, da sie die Ermittlungsbehörden durch die wahrheitswidrige Anzeige und falsche Aussagen vorsätzlich getäuscht habe. Die Überzeugung, dass die Beklagte K. vorsätzlich der Wahrheit zuwider der Vergewaltigung bezichtigt habe, gründe sich auf das Ergebnis der in der Berufung durchgeführten Beweisaufnahme. Hiernach habe sich die Behauptung K.s bestätigt, die Beklagte habe sich die festgestellten Verletzungen selbst zugefügt.

So spreche das Verletzungsbild in der Gesamtschau und unter Berücksichtigung der Schilderungen der Beklagten nach den Feststellungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Frankfurt am Main für eine Selbstbeibringung. Bedeutsam sei ferner, dass die Schilderungen der Beklagten zum angeblichen Vergewaltigungsgeschehen nicht mit den Verletzungen in Übereinstimmung zu bringen seien und ihre Aussagen für sich genommen erhebliche Plausibilitätsdefizite aufwiesen. Zudem habe die Beklagte im Ermittlungsverfahren unstreitig teilweise falsch ausgesagt.

Die Beklagte habe auch mit direktem Vorsatz gehandelt. Aus den Gesamtumständen ergebe sich, dass es ihr gerade darauf angekommen sie, die Verhaftung des K. herbeizuführen.

Für ausgeschlossen hielt das OLG, dass bei der Beklagten eine „Autosuggestion“ vorlag, die dazu geführt habe, dass sie nur glaubte, vergewaltigt worden zu sein. Die entsprechende Annahme des Landgerichts sei nicht nur spekulativ, sondern nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, wonach sich die Beklagte die Verletzungen selbst zufügte, auch widerlegt.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Dinkel hält das Urteil anscheinend für falsch und zieht die Sexismuskarte:

D. kann die Entscheidung nicht anfechten. Sie spricht von einem „Justizskandal“ und ruft den Richtern nach der Verkündung zu: „Das Urteil ist eine Schande für Deutschland!“ Dann verliest sie vor den Journalisten eine Stellungnahme. Der männlich besetzte Senat habe an ihr ein Exempel statuieren wollen, um Frauen davon abzuhalten, „die Wahrheit über männliche Gewalt laut zu sagen“. Die Richter seien „armselige, feige Frauenverächter“.

Aus dem gleichen Artikel zu Kachelmann selbst:

Kachelmann ist sichtlich erleichtert. Er sagt, er hoffe, dass es ebenso viel Aufmerksamkeit erfahre wie der „Unsinn“, der während des Strafprozesses über ihn verbreitet worden sei. Er habe das Vertrauen in die Justiz zurückgewonnen, da nun ein Gericht festgestellt habe, dass er selbst Opfer eines Verbrechens wurde. „Sich mit einer behaupteten Vergewaltigung als Ikone des Feminismus aufzuspielen, ist die größtmögliche Verhöhnung, die man echten Vergewaltigungsopfern zuteil werden lassen kann.“

Kachelmann kommentierte auf Twitter:

Diese hat wohl auch ein Verfahren eingeleitet:

Aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim:

PRESSEMITTEILUNG
(28.09.2016) 

Urteil des OLG Frankfurt a. M. betreffend Schadenersatzklage des
Wettermoderators K.
– Staatsanwaltschaft Mannheim leitet Prüfvorgang ein

 

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 28.09.2016 (Az. 18 U 5/14) einen Prüfvorgang eingeleitet. In dem Urteil wurde dem Wettermoderator K. Schadenersatz gegen seine frühere Geliebte, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt hatte, zugesprochen.

Gegenstand der Prüfung ist, ob sich aus dem Urteil des OLG Frankfurt a. M. möglicherweise ein Anfangsverdacht auf Straftaten gegen die damalige Anzeigeerstatterin ergibt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wird hierzu zunächst die schriftlichen Urteilsgründe des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. anfordern.

gez. Utt
Erste Staatsanwältin

 

Japan, sexlose Grasesser und Testosteron

Ein interessantes Phänomen wird aus Japan berichtet:

Die Japaner werden immer einsamer. Klingt schnell dahingesagt, ist aber statistisch belegbar: 70 Prozent der ledigen Männer und 60 Prozent der unverheirateten Frauen zwischen 18 und 34 haben keine Beziehung. Fast die Hälfte von ihnen will auch gar keine. Zu diesem Schluss kam Japans Institut für Bevölkerungs- und Sozialstudien in einer Sexual-Untersuchung, die es seit 1987 alle fünf Jahre durchführt. 44Prozent der Männer und 42 Prozent der Frauen sagten, sie hätten noch nie Sex gehabt. Die Zahl nimmt zu, vor fünf Jahren waren es noch 36 Prozent der Männer.

Das sind schon sehr hohe Zahlen, mich würden die deutschen Vergleichszahlen interessieren, aber ich vermute, dass sie deutlich niedriger sind. 44% der Männer zwischen 18 und 34 haben noch keinen Sex gehabt? Das wäre wirklich erstaunlich hoch. Insbesondere wenn die Hälfte auch kein Interesse daran hat.

„Grasfresser“ nennen die Japaner junge Männer, die keinen Sex wollen. Sie seien freundlich und scheu, ohne Gefühl für ihre Männlichkeit. So beschreibt das zumindest der Philosoph Masahiro Morioka, der den Begriff mit seinem Buch „Liebes-Lektionen für herbivore Jungs“ bekannt machte. Grasfresser wollten keine großen Gefühle, niemanden verletzen und auf keinen Fall verletzt werden. Fragt man die jungen Männer, formulieren sie es einfacher: Beziehungen seien ihnen zu „umständlich“.

Eine Generation, die zu einem relativ großen Teil der Beziehung abgeschworen hat. Es ist aus meiner Sicht nicht verwunderlich, dass dies in einem Land wie Japan geschieht, denn bei diesen liegen auch im Schnitt andere biologische Gegebenheiten vor, die sich auf den Sexualtrieb auswirken.

Es scheint weniger das freie Testosteron zu sein als vielmehr die Fähigkeit, dieses entsprechend wahrzunehmen:

though plasma testosterone levels are an important factor in sex hormone-dependent features, they obviously cannot explain the ethnic differences in these features. These differences seem to be mediated instead by differential enzyme and androgen receptor activity [6].  Specifically,  5a-reductase, the enzyme that converts testosterone into DHT, activity seems to vary among ethnic groups.  DHT is an androgenic hormone whose affinity to the androgen receptor is multitudes times greater than testosterone. A study recorded the DHT:testosterone ratio, an indicator of 5a-reductase activity[7], among ethnic groups and found levels to be highest in African-Americans, intermediate in Caucasians, and lowest in Asian-Americans [5]. Tissue-specific coactivators of the androgen receptor also play a role in differences in tissue-specific androgenicity. Different levels of these coactivators are found in different tissues(heart, skeletal muscle, and liver), and help determine the responsiveness of these receptors by binding to the androgen-androgen receptor complex [8-12].
The genetic differences in the gene encoding the androgen receptor itself contributes greatly to its ability to respond to testosterone and other androgens [13-15].  One of the most distinctive and important genetic differences found is called the CAG repeat polymorphism. This refers to the glutamine-tag attached to the androgen receptor becomes the sequence CAG is translated into the amino acid glutamine. The number of CAG repeats an individual has in his or her androgen receptor gene determines how effective his or her androgen receptor is at binding testosterone; those with less repeats are more sensitive to testosterone and those with a greater amount of repeats are less sensitive [16-21].  It has been found that those with short CAG repeats have the same symptoms of men with high testosterone levels, increased skeletal muscle mass, lower good cholesterol (HDL), and have an earlier onset of prostate cancer [21]. Those born with too many repeats (>38) may be at risk for certain genetic disorders [22].

The inverse association between the number of CAG repeats in the AR gene and functionality of the AR protein. Longer CAG tracts result in lower transcription of target genes and, thus, lower androgenicity. Expansion of the encoded polyglutamine stretch to beyond probably 38 leads to the neuromuscular disorder X-linked spinal bulbar muscular atrophy (XSBMA), a condition in which defective spermatogenesis and undervirilization are observed. Conversely, low numbers of CAG repeats are associated with increased androgenicity of susceptible tissues.

The inverse association between the number of CAG repeats in the AR gene and functionality of the AR protein. Longer CAG tracts result in lower transcription of target genes and, thus, lower androgenicity. Expansion of the encoded polyglutamine stretch to beyond probably 38 leads to the neuromuscular disorder X-linked spinal bulbar muscular atrophy (XSBMA), a condition in which defective spermatogenesis and undervirilization are observed. Conversely, low numbers of CAG repeats are associated with increased androgenicity of susceptible tissues.

The mechanism behind the weaker transactivation of androgen receptors with longer CAG repeats was found in a study done in 1999. A coactivator of the androgen receptor, ARA24, was discovered which bound differentially with the polyglutamine region of the androgen receptor. ARA24 was found to bind more weakly to androgen receptors with longer repeats and thus allowed for weaker signalling for the transcription of androgen-related genes [11].
Small but significant differences in the average CAG repeat length were found between different ethnic groups. Men of African descent were found to have the lowest number of repeats at 18-20, caucasians at 21-22, and east asians at 22-23[21]. Not only does this information reinforce our observations about body composition and androgenicity among different ethnic groups, but it also offers us some clinical value. The differences in enzyme, coactivator and androgen receptor activity may explain why certain individuals respond to testosterone therapy more strongly than others. It seems, however, that there is no clear winner in the roulette of testosterone sensitivity; one group may see greater strength in the earlier years of life, while the other gains vitality in the later years.
Das passt auch gut dazu, dass man bei Japanern eine sehr geringe Digit Ratio festgestellt hat:
digit-ratio
(Weiteres zu den Androgenrezeptoren und den CAG-Repeats auch hier)
Japan hat also Grundlagen, die dieses System begünstigen. Bei einem niedrigen reagieren auf Testosteron hätten wir:
  • einen geringen Sexualtrieb
  • ein eher passives, nichtmännliches Auftreten

Aus dem Artikel:

Viel besser geht es allerdings auch verheirateten Paaren nicht. In der regelmäßig wiederholten Studie des Kondom-Herstellers Durex haben japanische Ehepaare von allen untersuchten Ländern immer am wenigsten Sex und den am wenigsten befriedigenden noch dazu. Viele Japaner finden, das sei richtig so. Nach der Heirat müsse Schluss sein mit Romantik.

 Gut, dass hört man aus westlichen Ehen ja durchaus auch mitunter. Aber es könnte durch das obige Problem verschärft werden. Zudem kommen kulturelle Erwartungen dazu:

Das fehlende Interesse der jungen Männer an Sex und Beziehungen hat freilich einen weiteren Grund, über den in Japan nur ungern gesprochen wird. Etwa die Hälfte der Männer finden keinen festen Job, sie arbeiten für wenig Geld und ohne Perspektive. Diese Männer haben bei den Japanerinnen kaum Chancen, zumal die Gesellschaft bis heute am Modell festhält, der Mann müsse der Ernährer der Familie sein und die Frau solle mit der ersten Schwangerschaft ihre Stelle aufgeben.

Eine weitere Untersuchung vor einem Jahr fand heraus, dass ein Drittel der jungen Frauen keinen Mann heiraten würde, der nicht mindestens fünf Millionen Yen pro Jahr verdiene, etwa 44 000 Euro. Davon kann ein Zeitarbeiter nicht einmal träumen.

Das ist ja mal eine sehr deutliche Darstellung weiblicher Anforderungen an einen Partner: Er muss reich genug sein, sie zu versorgen und ihnen den Ausstieg aus dem Beruf zu erlauben. Kann er das nicht, dann ist ein Großteil der Frauen nicht an ihm interessiert. Es ist ein schöner Gegensatz zu der beständigen feministischen Darstellung der Frau, die keinerlei Forderungen stellen kann und nur Spielball der Männer ist, unterdrückt und benachteiligt, weil sie nicht genau so viel verdient. Hier wird es als deutliches Ausschlußkriterium dargelegt, als ein Privileg, welches er der Frau bieten muss, wenn er eine Chance haben will. Was viele Männer anscheinend sowohl nicht können als auch anscheinend nicht wollen. Aus China hört man von ähnlichen Erwartungen.

Am wenigsten Interesse an Beziehungen zeigen Frauen in ihren späten Zwanzigern. Damit verhöhnen sie die Regierung von Premier Shinzō Abe geradezu, die voriges Jahr ankündigte, sie werde die Geburtenrate der Japanerinnen bis 2025 von derzeit 1,4 auf 1,8 Kinder erhöhen, um die demografische Krise zu bewältigen. Zurzeit sind 27 Prozent der Bevölkerung über 65, ihr Anteil steigt jedes Jahr. Wie die Regierung die Geburtenrate erhöhen will, hat sie bisher nicht gesagt. Kinder außerhalb der Ehe sind in Japan noch immer selten. Die Regierung müsste also Anreize zum Heiraten schaffen.

Also ein Land mit sehr starken kulturellen Regeln, welches darauf stößt, dass viele dieser Regelungen nicht mehr attraktiv erscheinen. Ein solches System kann schwer aufzulösen sein, wenn alles in ein System von Ehre und sozialen Wert eingebunden ist. Es kann dann eher einen hohen Wert signalisieren gar keinen Partner zu haben als einen, bei dem man noch arbeiten muss als Frau. Und es kann einen niedrigen Wert bedeuten außerhalb der Ehe Kinder zu bekommen, so dass diese Option nicht attraktiv erscheint. Beides zusammen kann eine Zwickmühle sein, die dazu führt, dass recht wenig Kinder geboren werden.

Für junge Frauen, die ihr romantisches Ideal wenigstens schon einmal nachstellen möchten, bietet eine Agentur in Kyoto beispielsweise „Solo-Hochzeiten“ an. Junge Frauen können sich selber heiraten, mit Hochzeitskleid, Spitzen, Blumen, Tüll und Hochzeitskuchen: Dabei geht es eigentlich nur um die Erinnerungsfotos. Ohnehin erfüllen japanische Hochzeitsagenturen fast jeden Wunsch – Paaren ohne Verwandte oder Freunde besorgen sie Gäste oder sogar fiktive Angehörige fürs Hochzeitsfest, unter Schauspiel-Statisten ein beliebter Job. Westliche Männer in Tokio werden von Theateragenturen auch als Priesterdarsteller an Hochzeitsveranstalter vermittelt.

„Solo-Hochzeiten“ als weibliche Trieberfüllung sind interessant. Passen aber zu den gängigen Geschlechterklischees.

Die schnelle Triebbefriedigung dagegen holen sich junge Männer vom Sexgewerbe oder immer häufiger auch online. Außerdem gewinnen Softporno-Filme auch bei den jungen Japanerinnen an Beliebtheit.

Das ist eben weitaus weniger kompliziert als die Forderungen eines Partners bzw. es kann als unproblematischer angesehen werden als ein unstandesgemäßer Partner.

vgl. auch: